Schieß kunterbunt und farbenfroh (schon ab 16;)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, das Mindestalter für Paintball auf 16 Jahre herabzusetzen. Wer schon 16, aber noch nicht volljährig ist, soll künftig mit einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter Paintball spielen können.

ÖPNV wirtschaftlich betreiben – durch Schülerbeförderung Wahlfreiheit sicherstellen

Öffentlicher Personennahverkehr

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ermöglicht Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die keine individuelle Möglichkeit haben, um längere Strecken zurückzulegen. Ein guter ÖPNV nutzt dabei nicht nur Senioren oder Menschen mit Behinderung, sondern eröffnet auch Schülerinnen und Schülern Bewegungsfreiheit von ihren Eltern. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass ein guter ÖPNV langfristig nur funktionieren kann, wenn er wirtschaftlich betrieben wird.

Die niedersächsischen Landkreise sind verantwortlich dafür, dass es ein ausreichendes Nahverkehrsangebot gibt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen es aber ab, dass die Landkreise dies durch eine eigene wirtschaftliche Betätigung sicherstellen. Stattdessen soll der ÖPNV grundsätzlich durch privatwirtschaftliche Unternehmen gestellt werden, die zueinander im Wettbewerb stehen.

Sofern sich in einem Landkreis oder in einem kleineren Gebiet der ÖPNV-Betrieb nicht wirtschaftlich lohnt, vergeben die Landkreise Aufträge zur Personenbeförderung. Solche Aufträge werden öffentlich ausgeschrieben und an das Verkehrsunternehmen mit dem besten Angebot vergeben. Einzeln bewirtschaftbare Bereiche sollen auch separat ausgeschrieben werden können. Die Landkreise sollen nicht selbst die genaue Gestaltung des Nahverkehrs, sondern nur die Rahmenbedingungen vorgeben. Insbesondere findet eine staatliche Genehmigung von Nahverkehrslinien oder Ähnlichem nicht statt. Vielmehr kann die genaue Liniengestaltung, genauso wie die Qualität des Angebots, Ausschreibungs- und Entscheidungskriterium bei der Auftragsvergabe sein.

Schülerbeförderung

Eine Wahlfreiheit, die sich durch die Aufhebung von Schulbezirken und den Wettbewerb von verschiedenen Schulkonzepten ergibt, funktioniert nur, wenn Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich die Möglichkeit haben, verschiedene Schulen zu erreichen. Es ist daher gerade im ländlichen Raum die wesentlichen Aufgabe der Schülerbeförderung, eine echte Wahlfreiheit sicherzustellen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, dass die Landkreise für alle Schüler, die auf ihrem Gebiet wohnen, die Anreise zu ihrer Schule jeder Trägerschaft sicherzustellen. Der einfache Weg einschließlich Wartezeiten darf dabei nicht länger als eine Stunde dauern. Dies müssen die Landkreise nicht nur für die wohnortnächste Schule einer Schulform garantieren, sondern in einem solchen Radius, dass von jeder Schulform mindestens zwei Schulen erreicht werden können. Wird aufgrund von Angebotsmangel die Beförderung in eine andere Kommune vorgenommen, so ist eine Beförderung zu allen Schulen dieser Kommune zu gewährleisten.

Wie der ÖPNV sind auch die Schülerbeförderungsmaßnahmen durch den Landkreis auszuschreiben und nicht selbst auszuführen. Wenn möglich, sollen die Ausschreibungen für Schülerbeförderung mit den ÖPNV-Ausschreibungen kombiniert werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Kosten für die Schülerbeförderung tragen die Landkreise für alle Schüler, auch in der Oberstufe. Schülertickets sollen dabei den ganzen Tag und auch am Wochenende (außer in den Ferien) gültig sein, um die Teilnahme auch an besonderen Schulveranstaltungen zu ermöglichen.

E-Trabi statt Benziner? Nein danke!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich vehement gegen ein künftiges Verbot von Autos mit Verbrennungsmotor aus. Nicht Politiker, sondern die Konsumenten und der Markt sollen entscheiden, welches die Antriebstechnologien der Zukunft sind. Aus dem unpopulären Glühbirnenverbot, das die gesamte EU in erheblichen Misskredit bei ihren Bürgern gebracht hat, sollte die Politik inzwischen gelernt haben. Nur noch E-Autos mit begrenzter Reichweite, begrenzter Geschwindigkeit und hohen Ladezeiten auf unseren Straßen zuzulassen (eben „E-Trabis“), kann jedenfalls keine Alternative sein.

Demokratie zurück ins Rathaus

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Überarbeitung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ein und fordern:

– Mögliche Gebietsänderungen (§ 24 NKomVG) müssen vor Ort von den Bürgern entschieden werden. Hier sollte ein Bürgerentscheid zwingend durchgeführt werden, damit immer im Einzelfall von den direkt betroffenen Personen die richtige Lösung gefunden werden kann. Gebietsreformen von oben herab durch das Land lehnen wir kategorisch ab. Das Land ist an die kommunalen Entscheidungen gebunden.
– In Niedersachsen gibt es das einmalige Konstrukt der Samtgemeinden. Dabei bilden die Mitgliedsgemeinden einen Zusammenschluss, der ebenfalls eine Kommune darstellt. Bestrebungen, diese abzuschaffen, widersprechen wir ausdrücklich. Allerdings sollen verbindliche Mindestgrößen für Samtgemeinden festgelegt werden. In vielen Bereichen habt sich dieses Modell bewährt. Die Umbildung von Samtgemeinden zu Einheitsgemeinden müssen von den Kommunen vor Ort entschieden werden.
– Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten soll künftig auch von Männern ausgeübt werden können. Gerade aufgrund der Änderung von der Frauen- zur Gleichstellungsbeauftragten, ist nicht ersichtlich, warum nur eine Frau dieses Amt ausführen können soll. Das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten soll nicht mehr zwingend hauptberuflich ausgeübt werden. Wir sehen keine Notwendigkeit darin, den Kommunen mit über 20.000 Einwohnern aufzuzwingen, eine Vollzeitstelle mit diesen Aufgaben zu verplanen.
– Für den Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG wollen wir eine inhaltliche Auseinandersetzung des Rates mit dem Antragsthema notwendig machen. Der Zeitraum bis der Rat sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben muss, soll gekürzt werden. Zur Zeit beträgt dieser noch sechs Monate.
– Die Instrumentarien des Einwohnerantrags, des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheidens begrüßen wir als Möglichkeiten, dass Einwohner und Bürger auch außerhalb von Wahlen ihren Willen kund tun können. Die Hürden hierfür sind jedoch so hoch gesetzt, dass die wenigsten Initiativen auch Erfolg haben. Wir fordern daher, die Quoren deutlich zu senken.
– Wir wollen, dass Jugendliche stärker am politischen Leben in der Gemeinde beteiligt werden. Zum einen sollen die Kommunen Jugendparlamente ins Leben rufen, die selbstständig über aktuelle Themen diskutieren. Diese sollen auch die Möglichkeit haben, von der Kommune mit einem Budget ausgestattet zu werden, um z.B. Veranstaltungen für die Jugendlichen der Kommune organisieren zu können. So wird auch der Anreiz erhöht in einem Jugendparlament mitzuarbeiten. Zum anderen sollen die Kommunen die Jugendlichen durch einzelne Projekten besser ins politische Leben einbinden. Solche Projekte sollen themenspezifisch stattfinden und die Jugendlichen aktiv zur Mitgestaltung einladen/anregen. Diese Projekte werden von den Kommunen finanziert, welche dabei vom Land unterstützt werden.
– Wir halten es für richtig, dass Kommunen die Möglichkeit haben Räte bei Bedarf zu verkleinern. Diese Verkleinerung darf allerdings nur mit einer Zustimmung der Bürger durch einen Bürgerentscheid erfolgen. Somit ist eine rein politisch motivierte Verkleinerung der Räte nicht möglich.
– Die Orts- und Bezirksräte haben bisher fast keine Rechte. Sie haben als reguläre Aufgabe jediglich die Benennung von Straßen. Wir möchten die Möglichkeit schaffen, dass die Kommunen in ihren Hauptsatzungen weitere Aufgaben an die Orts- und Bezirksräte übertragen können.
– Hauptamtliche Bürgermeister sollen ihre Kommune verwalten. Sie sind dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig, gleichzeitig gehören sie dem Rat derzeitig auch an und haben eine Stimme. Dem Gremium, das sie kontrollieren sollen, gehören ie selbst an. Dies widerspricht der Logik, Bürgermeister sollen verwalten, Räte kontrollieren. Das Stimmrecht der Hauptverwaltungsbeamten ist daher abzuschaffen.
– Die kommunalen Finanzen sind das Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung. Diese müssen immer transparent für die Einwohner sein. Wir fordern daher, dass alle Haushaltspläne, Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und deren Prüfungen dauerhaft auf den Internetseiten der Kommunen zu veröffentlichen sind.
– Aktuelle Bestrebungen der Landesregierung die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen aufzuweichen, lehnen wir ab. Wir fordern, dass die bisher gültige Differenzierung (§ 136 Absatz 1 NKomVG) erhalten bleibt.

Sexuelle Orientierung als Grundrecht

Der Artikel 3 des Grundgesetzes ist in Absatz 3 um den Zusatz „seiner sexuellen Identität“ zu ergänzen. Die FDP in Niedersachsen wird von den Jungen Liberalen aufgefordert, eine entsprechende Initiative im Bundesrat zu unterstützen oder zu initiieren.