Mehr Freiheit für die Forschung – Stammzellforschung in Deutschland stärken

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen regelt seit dem Jahr 2002 die Nutzung von Stammzellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und auch anderen nicht-europäischen Staaten ist das deutsche Recht sehr restriktiv.

Das Gesetz erlaubt den Import von vor dem 1. Januar 2002 erzeugten Stammzellen zu Forschungszwecken.

Auch das Embryonenschutzgesetz beschränkt den Fortschritt in der deutschen Stammzell- und Embryonalforschung. Das ESchG schränkt nicht nur die Forschung ein, sondern auch die Kinderwünsche von Paaren, die dann gezwungen sind ins Ausland zu gehen – wo Eizellspenden legal sind. Durch beide Gesetze begeben sich viele Forscher bei gemeinsamen Projekten mit internationalen Partnern oft in eine Grauzone.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:                                          

  1. die Produktion von Stammzellen für Begründete Forschungszwecke in Deutschland zu legalisieren. Zudem soll der ethisch verantwortungsvolle Import entbürokratisiert werden.
  2. Insbesondere Lockerung der Forschungsbeschränkungen für den Einsatz in der regenerativen Medizin.
  3. Legalisierung von Eizellspende und Embryoselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung.
  4. Die Abschaffung des ESchG und den Ersatz durch ein neues Gesetz, welches Embryonen vor der Bildung von Klonen und Hybriden/Chimären schützt.

Baulandmobilisierung durch Aufstockung

Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen zu schaffen, ist leider schon viel zu lange eine der größten und dringendsten Herausforderungen in Deutschland. Die Erschließung weiterer Flächen und damit einhergehende Flächenversiegelung haben jedoch zunehmend negativen Einfluss auf die Umwelt und das Klima in der Stadt. Ein Beitrag zur Baulandmobilisierung ohne Versiegelung unberührter Flächen wird durch die Aufstockung von Gebäuden  u.a. in Ballungsgebieten geleistet. Dafür gilt es jetzt Weichen zu stellen, um den Investoren, ganz gleich ob öffentlich oder privat, barrierearme Genehmigungsprozesse zu ermöglichen.

Vorschlag Nr. 1: Änderungen des Flächennutzungsplans erleichtern.

Im Flächennutzungsplan wird üblicherweise festgelegt, welche Bereiche innerhalb eines Gemeindegebiets welcher Nutzungsart (privat oder gewerblich) zugeordnet werden. Großes Potential für Aufstockungen liegt auf  Dächern  u.a. von Supermärkten, die häufig auch im innerstädtischen Raum  einstöckig sein können, hier muss eine Umnutzung bzw. Erweiterung der Nutzung vereinfacht und vor allem beschleunigt werden (aktuell liegt der Planungshorizont bei etwa 10 bis 15 Jahren!).

Eine gleiche Vereinfachung gilt für den Umgang mit Bebauungsplänen (B-Pläne). Darin sind diverse Angaben zu den zulässigen Geometrien und optischen Merkmalen angegeben. Da sich durch die Aufstockung die Geschossigkeit ändern kann, muss eine Aufstockung auch ohne größeren Aufwand ermöglicht werden. Etwaige Verfahren dauern ca. sechs Monate.

Vorschlag Nr. 2:  Anpassung der (aus der Zeit gefallenen) Stellplatzverordnung, zu einer Herabsetzung der erforderlichen Stellplätze. Dies würde bei Baukosten von ca. 15.000€/Stellplatz (in Tiefgaragen → siehe Studie) auch Baukosten senken. Wir schlagen für den innerstädtischen Bereich vor, die Anzahl an erforderlichen Stellplätzen herabsenken, wenn nachweisbar alternative Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit soll die Blockade von Aufstockungen bewohnter Gebäude durch einen Mangel an Stellplätzen verhindert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass alternative Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen.

Vorschlag Nr. 3: Ausnutzung der möglichen baulichen Dichte

Ein Maß, um die bauliche Dichte zu bestimmen, ist die Geschossflächenzahl (GFZ), die im Wesentlichen über das Bauordnungsrecht in den Städten und Gemeinden festgelegt wird. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück erreicht werden darf. In Abhängigkeit von anderen Kennwerten, wie beispielsweise der Geschossigkeit, ergibt sich daraus die maximale erreichbare Bauhöhe. Studien haben ein Potenzial zur durchschnittlichen Erhöhung der GFZ, in Abhängigkeit von konstruktiven Rahmenbedingungen, von bis zu 1,3 ermittelt. D.h., dass eine durchschnittliche Erhöhung der Gebäude um 1,3 Geschoss möglich ist.

Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.

Beibehaltung der Langzeitstudiengebühren

Im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen hat man sich auf die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren geeinigt.

Wir Jungen Liberalen sehen den Aspekt der Chancengerechtigkeit als einen der wichtigsten Aspekte im Bereich der Bildung. Durch Sie wird jedem ein sozialer Aufstieg ermöglicht und damit der Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet. Bildung darf somit nicht vom Elternhaus und den damit verbundenen finanziellen Mitteln abhängen. Eine generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren lehnen wir allerdings ab. Langzeitstudiengebühren werden erst dann erhoben, wenn das Studienguthaben „aufgebraucht“ ist. Dieses setzt sich aus der Regelstudienzeit plus sechs weiteren Semestern zusammen. Hierbei werden jedoch Semester/Trimester nicht angerechnet, in denen besondere Umstände wie etwa die Erziehung der eigenen Kinder oder die Pflege eines nahen Angehörigen im Sinne des § 12 Abs. 3 NHG vorliegt. Diese bereits vorhandenen Regelungen beinhalten unserer Meinung nach bereits jetzt genügend Spielraum, um den individuellen Umständen der Studierenden gerecht zu werden, auch wenn wir anerkennen, dass diese Ausnahmeregelungen nicht abschließend alle besonderen Umstände regeln. Für uns ist eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen jedoch der bessere Weg, als die generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und dem damit verbundenen, zumutbaren und notwendigen Anreiz, sein Studium zu beenden.

Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren sollen weiterhin vor allem dazu genutzt werden den Studierenden, die die Regelstudienzeit überschritten haben, Angebote zu machen, die einen zügigen Studienabschluss zu unterstützen. Somit kommt das Geld unmittelbar wieder den Studierenden zu gute.

Zur Badesaison die Behörde schlank machen

Rufe nach einer umfassenden Entbürokratisierung der öffentlichen Verwaltung sind zwar politisch opportun, führen aber leider viel zu selten zu notwendigen tiefgreifenden Maßnahmen. Eine Debatte, die sich vielmals an Buzzwörtern aufhängt, ist wenig zielführend und wird dem akuten Bedarf nach Reformen in keinster Weise gerecht. Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers muss es nun sein, diesen Reformwillen auch personell in den Behörden der Nation aufgehen zu lassen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind deshalb überzeugt, dass Stellen für sogenannte Lean-Manager in den verschiedenen Verwaltungseinheiten geschaffen werden müssen. Deren Aufgabe soll es sein, behördenspezifische bestehende Prozesse stringent zu vereinfachen.

Lean Management ist eine Managementphilosophie, die darauf abzielt, die Prozesse in einer Organisation kontinuierlich zu verbessern und Verschwendung zu reduzieren. In einer öffentlichen Verwaltungseinheit kann Lean Management dazu beitragen, eine effizientere und kosteneffektivere Organisation aufzubauen, die bessere Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger liefert. Das Ziel ist hierbei nicht, konkurrierende und inkongruente Strukturen zwischen harmonierenden Behörden zu schaffen, sondern insbesondere unnötige und behördenspezifische Arbeitsweisen aus dem Weg zu räumen.

Von besonderer Bedeutung sind aus Perspektive Jungen Liberalen vor allem folgende Punkte des Lean Managements:

  1. Identifizierung von Verschwendung: Der erste Schritt besteht darin, die Prozesse in der Verwaltung zu analysieren, um unnötige Schritte oder Ressourcenverschwendung zu identifizieren. Dazu gehören zum Beispiel Doppelarbeit, Wartezeiten, Lagerhaltung von Dokumenten oder unnötige Wege.
  2. Prozessoptimierung: Basierend auf der Analyse der Prozesse werden Verbesserungspläne erstellt, um die Effizienz zu verbessern. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass man bestimmte Prozesse automatisiert, Abläufe schlanker gestaltet oder Aufgaben anders verteilt.
  3. Schulung der Mitarbeiter: Um die Umsetzung der neuen Prozesse und Arbeitsweisen zu erleichtern, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Hier kann man auch Schulungen zu Lean-Methoden und -Tools anbieten.
  4. Überwachung der Fortschritte: Der Fortschritt der Implementierung der Verbesserungspläne sollte laufend überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Ergebnissen entsprechen. Hier können auch Kennzahlen oder Scorecards eingesetzt werden.
  5. Kulturwandel: Lean Management erfordert auch eine Kulturveränderung innerhalb der Organisation, um kontinuierliche Verbesserungen zu fördern. Das kann bedeuten, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt, Verbesserungsvorschläge einzubringen, Feedback einzuholen und Probleme anzusprechen.

Deshalb fordern wir:

  • Einen Lean-Manager pro Verwaltungseinheit oder je nach Größe für einen Zusammenschluss von Verwaltungseinheiten, der in seiner Einheit die bestehenden Prozesse analysiert und optimiert. Weiterhin soll er als Ansprechpartner für kommende und bereits im Gange befindliche Verwaltungsmodernisierungsoffensiven des Gesetzgebers als Ansprechpartner vor Ort fungieren.

Für einen schlagkräftigen Katastrophenschutz: Bevölkerungswarnung und Bund-Länder-Kooperation überarbeiten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass die Bevölkerungswarnung überarbeitet werden muss, um besser an neue Gegebenheiten und Gefahren angepasst zu sein. Damit die Bevölkerung effektiv gewarnt werden kann, müssen vorhandene Strukturen und Mittel überarbeitet werden. Für uns steht fest, dass der Staatshaushalt nicht auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung saniert werden darf. Zudem sollen jeder Bürger und jede Bürgerin gleich gut gewarnt werden, unabhängig vom Wohnort und Bundesland.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen beschließen daher:

  • Wir sind davon überzeugt, dass Sirenen einen wichtigen Teil des Warnmittelmix darstellen. Es reicht nicht, sich nur auf digitale Mittel zu verlassen. Wir begrüßen, dass ein Fördermittelprogramm des Bundes zum Ausbau bzw. zur Sanierung von Sirenen eingerichtet worden ist. Die Jungen Liberalen fordern dieses Programm zu verstetigen sowie eine Aufstockung der Mittel. Sirenen sind besonders nachts und zur Warnung von Bürgern, die weniger auf Warn-Apps zugreifen, hilfreich. Wir sind davon überzeugt, dass Sirenen wieder in der Breite verfügbar sein müssen. Es ist nicht verständlich, dass einige Teile Deutschlands kaum über Sirenen verfügen. Wie gut man gewarnt wird, darf nicht vom Wohnort abhängen. Daher fordern die Jungen Liberalen alle Städte und Kommunen auf, moderne Sirenenanlagen zu installieren, die den jetzigen Empfehlungen des BKK entsprechen (Akkupufferung für mindestens 4 Warn- und Entwarnungszyklen, Anschluss an das TETRA BOS-Netz, …). Wir sind grundsätzlich davon überzeugt, dass Sirenensignale (Warnung, Entwarnung und Tests) sowie das Datum von Tests bundesweit vereinheitlicht werden sollten.
  • Einen weiteren Teil zur Optimierung der Bevölkerungswarnung stellen mobile Lautsprecherfahrzeuge dar. Diese Fahrzeuge sollten nicht nur über Lautsprecher verfügen, sondern auch mit digitalen Anzeigetafeln ausgestattet sein. Künftig soll jede Polizeidirektion über ein Lautsprecherfahrzeug verfügen. Es ist sinnvoller diese Fahrzeuge an die Polizei anzugliedern, denn die Polizei kann diese auch für andere Einsätze, wie beispielsweise Demonstrationen, verwenden.
  • Der bundesweite Warntag soll für alle Bundesländer und Kommunen künftig verpflichtend sein. Jede Kommune soll an diesem Tag seine verfügbaren Warnmittel testen. Dank des Warntages können Schwachstellen im System erkannt werden, wodurch die Bevölkerungswarnung verbessert wird. Zudem ist es wichtig, dass die Bürger stärker miteinbezogen werden. Sensibilisierung und Prävention bleiben immer noch die wichtigsten Maßnahmen zur Abmilderung von Katastrophenfällen. Es gilt die Selbsthilfefähigkeit in der Bevölkerung zu stärken.
  • Warn-Apps und Soziale Medien stellen einen weiteren wichtigen Bestandteil innerhalb der Bevölkerungswarnung da. Die Jungen Liberalen fordern eine bessere Bewerbung dieser Applikationen und Einbeziehung Sozialer Medien in die Warnungen. Außerdem soll geprüft werden, ob die bisher verfügbaren Warn- und Notrufapps (NINA, NORA…) zu einer bundesweit einheitlichen , möglicherweise auch europaweit einheitlichen, Sicherheits-App zusammengefügt werden können. Darüber hinaus sollen Warnungen über Cellbroadcasting europaweit ausgeweitet werden, um zu gewährleisten, dass möglichst viele Menschen auch bei Grenzüberschreitung möglichst leicht erreicht werden.
  • Viele der in Deutschland verwendeten Warnmittel sind auf Strom angewiesen. Daher ist es wichtig, dass alle Warnmittel so konzipiert werden, dass sie möglichst energieeffizient und auch ohne Strom funktionieren.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Barrierefreiheit. Die Bevölkerungswarnung muss so konzipiert werden, dass alle Menschen, unabhängig möglicher Einschränkungen, effektiv gewarnt werden können. Die Nutzung der Gebärdensprache ist in dieser Hinsicht ein namhaftes Beispiel.
  • Die Jungen Liberale begrüßen ausdrücklich die letzte Reform des BBK zur Errichtung des gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB). Wir sehen die Kooperation zwischen Bund und Ländern beim Katastrophenschutz als essenziell an. Daher fordern wir ausdrücklich alle Bundesländer dazu auf Personal ins GeKoB zu entsenden, so wie es bei der Innenministerkonferenz vereinbart worden ist. Künftig wollen wir das BBK zu einer nationalen Zentralstelle weiterentwickeln nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes (BKA): In einigen Fällen, wie beispielsweise bei nationalen Katastrophenlagen, sollte der Bund über das BBK-Weisungen an die Bundesländer erteilen dürfen. Einer hierfür benötigten Grundgesetzänderung stehen wir offen gegenüber. Grundsätzlich fordern wir Bund- und Länder dazu auf, einen konstruktiven Dialog über die Verbesserung der Organisation des Katastrophenschutzes zu beginnen.
  • Wir können uns ebenfalls vorstellen der Bundesregierung bei der Bevölkerungswarnung (auch bei nicht militärischen Katastrophenlagen) mehr Kompetenzen zukommen zu lassen, insofern mehr als ein Bundesland von derselben Katastrophensituation bedroht wird. Ein Beispiel hierfür wäre das Elbhochwasser. Bei gleichen Gefahrenlagen wollen wir erreichen, dass alle Bürger gleich gut und gleichermaßen gewarnt werden.
  • Des Weiteren sollte ein einheitliches Cloud-System mit höchsten Sicherheitsstandards errichtet werden, welches Kommunen, Bundesländer und der Bund zusammen nutzen können.

Die Realität ist kein Sci-Fi-Film: Moderne Cyberkriegsführung in Deutschland

Nicht erst seit dem russischen Vernichtungskrieg gegen die Ukraine und Putins Feldzug gegen die westlichen Demokratien ist der Einsatz von elektronischer und Cyber- Kriegsführung ein Thema der Verteidigungspolitik. Statistisch gesehen findet mehr als ein Angriff pro Tag auf kritische Infrastrukturen in Deutschland statt – das sind allerdings nur die gemeldeten und entdeckten Angriffe, die Dunkelziffer der versuchten Angriffe wird bedeutend höher sein.

Um diesen Bedrohungen für unsere sicherheitspolitische Ordnung entgegenzutreten, muss sich unsere Bundeswehr besser und strukturell anders aufstellen!

Fokus auf Hack Backs sind Ressourcenverschwendung

In den letzten Jahren wurde vermehrt auf das Thema der sogenannten Hack-Backs als Teil der informationstechnischen Abschreckung eingegangen. Dabei handelt es sich um offensive Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden, falls ein anderer Staat oder eine Organisation die Infrastruktur Deutschlands angreift. Die Effektivität von Abschreckung im digitalen Kontext ist allerdings umstritten. Denn um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, muss die Androhung von Vergeltung klar signalisiert, die Fähigkeiten und Intentionen bekannt und die Androhung technisch durchführbar sein. Weiterhin sollte ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. All dies ist im digitalen Raum nicht gegeben. Wird ein Angriff bemerkt, ist es häufig schon zu spät. Aus diesem Grund wird Cyber-Abschreckung überschätzt und Hack Backs sind eine Fehlallokation von Ressourcen.

Deshalb fordern die Julis Niedersachsen:

Wirksame Cyber-Abwehr: Resilienz von Systemen und Gesellschaft, Verteidigung durch die Bundeswehr

Die Bundeswehr muss in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Verfassungsschutz die technischen und personellen Grundlagen schaffen, die kritische Infrastruktur auch mit zu verteidigen. Um dies umzusetzen, fordern wir daher, zu prüfen wie die Organisation vom BSI reformiert werden kann, um in den hier erwähnten Szenarien mit dem Cyber und Informationsraum der Bundeswehr zu kooperieren. In der konventionellen Kriegsführen wären es auch Soldaten, die kritische Infrastruktur in privater Hand wie Kraftwerke, Häfen oder landwirtschaftliche Betriebe verteidigen würden. Dies muss in geeigneter Weise auf die digitale Welt angewandt werden. Es darf nicht zum Großteil in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen, die oft eben hier versuchen zu sparen, liegen müssen, die kritische Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss der Staat handwerklich und beratend zur Seite stehen. Es geht um die Sicherheit und Verteidigung unseres Staates und unserer Verfassung!

Die Zivilgesellschaft muss in geeigneter Form in die digitale Verteidigungsstrategie der Bundeswehr integriert werden. Wird der Verteidigungsfall festgestellt, werden wehrfähige und -erfahrene Personen einberufen, um unsere Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss die Bundeswehr einen Aktionsplan und einen Talentpool bereithalten, um auch akut Cyber-Forces auf Bundes- sowie im Falle einer EU-Armee auf Europäischer Ebene ausheben zu können. Weiterhin sollte sog. White Hats (Hacker mit guten Absichten) Rechtssicherheit gewährt werden, wenn sie durch das friedliche Eindringen in staatliche Systeme Sicherheitslücken aufdecken.

Es muss ein Fokus auf die Resilienz der Systeme gelegt werden, statt auf umstrittene Hack Backs zu setzen. Jedes System der Bundeswehr gehört auf den regelmäßigen Prüfstand und muss auch von unabhängigen Stellen überprüft werden. Auf Produkte und Dienstleistungen aus chinesischer Herstellung und der anderer aggressiver Autokratien muss komplett verzichtet werden.

Kooperationen in der Sicherheitsforschung mit Instituten wie dem DLR sind auszuweiten und dem neuen Fokus anzupassen.

Das sogenannte “Schwachstellenmanagement”, bei dem bekannte Sicherheitslücken offengehalten werden um als Einfallstor für staatliche Hacker dienen zu können, gefährdet die IT-Sicherheit der ganzen Welt und die Bürgerrechte, insbesondere das Fernmeldegeheimnis. Daher soll das sogenannte “Schwachstellenmanagement” gesetzlich vollständig ausgeschlossen werden und zudem auch etwaige Kooperationen mit anderen Staaten beendet und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Die olympische Idee wieder aufflammen lassen – Olympia 2036 in Berlin und Tel Aviv-Jaffa

Olympische und Paralympische Spiele können elektrisierende Sportgroßveranstaltungen sein. Wenn sich Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt in den unterschiedlichsten Disziplinen in Wettkämpfen messen, ist das nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein Fest der Völkerverständigung. Der internationale Sport hat das Potenzial, Ländergrenzen zu überwinden, Vorurteile abzubauen und Verständigung zu fördern. So ist es das Ziel der Olympischen Bewegung zum Aufbau einer friedlichen und besseren Welt beizutragen und junge Menschen im Geiste von Freundschaft, Verbundenheit und Fair Play ohne jegliche Diskriminierung zu leiten.

Genauso sind und waren Olympische und Paralympische Spiele immer auch herausragende Kulturereignisse. Bei den Eröffnungsfeiern stellen sich die gastgebenden Länder einer interessierten Weltöffentlichkeit vor, vermitteln ihren historischen Werdegang, ihre kulturellen Leistungen und demonstrieren die Leistungsfähigkeit ihrer Gesellschaften. Sowohl für Kunst und Literatur, als auch Musik und Wissenschaft sind die Spiele bedeutsame Anlässe.

In den vergangenen Jahren hat diese „Faszination Olympia“ allerdings massiv gelitten. Olympische Spiele fanden und finden immer wieder in Staaten statt, die sich durch mangelhafte Menschenrechtslagen, die aktive Verletzung von Menschenrechten und die Ausschlachtung des Sports zu Propagandazwecken auszeichnen. Die Olympischen Winterspiele in China 2022 und Russland 2014 sind nur zwei junge Beispiele. Für die als nächstes zu vergebenden Spiele im Jahr 2036 gilt Katar als ein aussichtsreicher Kandidat. Ein Land das erst im vergangenen Jahr während der Austragung der Fußball- Weltmeisterschaft einen bedeutend negativen Eindruck auf die Weltöffentlichkeit hinterlassen hat: Arbeiter, die auf den Stadionbaustellen ausgebeutet wurden und starben, Journalisten, die auch während der WM nicht frei berichten durften, Übergriffe auf iranische Fans, die gegen das Terror-Regime der Mullahs protestierten, verbotene Regenbogenflaggen und die offene Diskriminierung von queeren Menschen und anderen Minderheiten – dadurch ist das Land Katar bei der Fußballweltmeisterschaft aufgefallen. Mit dem Olympischen Gedanken und dem Ideal einer offenen und respektvollen Verständigung zwischen den verschiedenen Nationen ist das nicht vereinbar.

Als Junge Liberale sind wir überzeugt davon, dass Deutschland in der Lage ist, ein Konzept mit allerhöchsten Standards in Sachen Menschenrechte, Diversität und Nachhaltigkeit für die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele vorzulegen. Wer zurecht die schlechte Entwicklung internationaler Sportgroßveranstaltungen und den Missbrauch dieser Ereignisse durch Autokratien anprangert, muss auch in der Lage sein, Verantwortung für den Einsatz für Menschenrechte auf der ganzen Welt zu übernehmen und ein Angebot an den IOC und die Weltöffentlichkeit zu machen, das sich explizit als Gegenentwurf zu ausbeuterischen, klimaschädlichen Großprojekten an fragwürdigen Austragungsorten versteht. Es sollen mit innovativen Konzepten und Strategien neue Maßstäbe für Großveranstaltungen gesetzt werden, die durch Nachhaltigkeit und dynamische Funktionalität über das Turnier hinaus überzeugen. Deswegen begrüßen und unterstützen wir die Bestrebungen des DOSB ausdrücklich, bis Ende 2023 eine Konzeption für eine Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele in Deutschland zu erstellen. Die Idee einer gemeinsamen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in Berlin mit Tel Aviv-Jaffa 100 Jahre nach den Berliner Spielen 1936 im nationalsozialistischen Deutschland stößt bei den Jungen Liberalen auf noch größere Unterstützung. Hierbei sollte eine Lösung im Sinne der Athletinnen und Athleten beispielsweise durch die feste Ausrichtung bestimmter Sportarten an nur einem Standort angestrebt werden, damit unnötige Reisestrapazen zwischen den beiden Standorten verhindert werden.

Um die Olympische Idee im Sinne der Menschenrechte wieder aufflammen zu lassen, machen sich die Jungen Liberalen darüber hinaus für umfassende Reformen im internationalen Sport stark. Wir fordern:

  • Einen verbindlichen Ethikkodex, der die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Staaten untersagt, welche sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.
  • Unabhängige Institutionen der Korruptionsbekämpfung und eine umfassende Stärkung von Transparenz und Compliance. Korruptionsversuche müssen für den betreffenden Verband nicht nur die Rücknahme einer bereits erteilten Zusage, sondern auch den langjährigen Ausschluss von zukünftigen Bewerbungen zur Folge haben; außerdem müssen angemessene Sanktionen gegen die persönlich Verantwortlichen getroffen werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des im September 2022 vom IOC verabschiedeten „Strategischen Rahmenplan zu den Menschenrechten“ unter Einbeziehung betroffener Gruppen, zu den zwingend Zuschauer, Journalisten, Kinder, Athleten, LGBTQI+ Personen und Menschen mit Behinderungen gehören sollten. Durch diese transparente Einbeziehung direkt betroffener Personen und Gemeinschaften soll ein besseres Verständnis entwickelt werden, wie das IOC Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten effektiv verhindern kann.
  • Die Einrichtung eines internationalen Komitees, das eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammenarbeitet, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte im Austragungsland zu überwachen.
  • Eine faire Beteiligung von Athletinnen und Athleten an den Erlösen des IOC. Dazu soll ein Teil der Erlöse direkt an die Sportlerinnen und Sportler und nicht nur an die nationalen Verbände ausgeschüttet werden.
  • Eine ersatzlose Streichung von Sondergesetzen zugunsten des IOC, insbesondere des sog. Olympia-Gesetzes.
  • Die konsequente Überprüfung, ob internationale Dachverbände und ihre nationalen Pendants noch in der richtigen Rechtsform angemeldet sind, und ggf. darauf aufbauend steuer- und gesellschaftsrechtliche Reformen.
  • Die konsequente Besteuerung des IOC sowie seiner Aktivitäten nach den für alle geltenden Gesetzen.
  • Eine Reform des Leitungsgremiums des IOC. Insbesondere muss aktiven und ehemaligen Athletinnen und Athleten ein stärkerer Einfluss zugebilligt werden. Zudem soll die Besetzung dieser Gremien transparenter erfolgen.
  • Eine Stärkung der Durchsetzung der bestehenden Befugnisse und der Unabhängigkeit der Anti-Doping-Institutionen. Staaten, welche sich systematischen Dopings schuldig machen, dürfen nicht aus politischer Rücksichtnahme geschont werden können.
  • Die Achtung der Äußerungs- und Beteiligungsrechte von Athletinnen und Athleten. Insbesondere empfinden wir die Einschränkungen von politischen Äußerungen, die sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, als unangemessen. Wir fordern daher eine Reform der Regel 50 der Olympischen Charta.
  • Verbindliche Regeln für soziale und ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere die Achtung des Pariser Klimaabkommens sowie der ILO-Kernarbeitsnormen.
  • Einen Boykott des DOSB und seiner Sportlerinnen und Sportler, wenn künftige Olympische Spiele in Ländern ausgetragen werden, die grundlegende Menschenrechtstandards nicht einhalten.
  • dass sich die Bundesregierung auf Ebene der EU dafür einsetzt, auch andere Mitgliedsländer von einem politischen als auch sportlichen Boykott zu überzeugen, wenn Olympische Spiele erneut in Ländern mit grottiger Menschenrechtsbilanz stattfinden.
  • Die Einhaltung ethischer Standards bei der Auswahl von Sponsoren und Finanzpartnern des DOSB hinsichtlicher möglicher Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen.
  • Den Ausschluss von Staaten an Olympischen Spielen, wenn sie durch illegale Kriegsführung das Völkerrecht in höchstem Maße missachten. Das gilt insbesondere für Russland.
  • Eine Bewerbung des DOSB, wenn sich ansonsten nur Länder bewerben würden, die die Menschenrechte nicht achten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich für das IOC bei ausnahmslos jeden Spielen die Möglichkeit bietet, diese an einem würdigen Ort stattfinden zu lassen.
  • Eine Bankrotterklärung für die Menschenrechte, wie der blamable Auftritt von Nancy Faser auf internationalem Parkett bei der Fußball-WM in Katar darf sich nicht wiederholen. Deshalb braucht es eine kooperative Strategie der Bundesregierung und des DOSB, die das Ziel hat, die bereits genannten notwendigen Reformen und den thematisierten Kulturwandel im IOC zu erwirken.

#FickenABERSafe: Sexuell aufgeklärt und ohne Geschlechtskrankheiten in die Zukunft!

Kostenlose Kondome für junge Menschen unter 26

Sexuell übertragbare Krankheiten sind seit langem auf dem Vormarsch. Viele Menschen denken, dass sexuell übertragbare Infektionen heute gar nicht mehr vorkommen. Doch das ist ein Irrtum. Auch in Deutschland kommen STI (sexually transmitted infections) immer häufiger vor. So hat sich hierzulande etwa die Zahl der Syphilis-Fälle in den Jahren von 2009 bis 2019 verdoppelt und seit 2001 sogar vervierfacht. Dabei sind bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen – Jugendliche und junge Erwachsene.

Kondome schützen effektiv vor der Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten, die gravierende gesundheitliche Folgen haben können. Im Nachbarland Frankreich gilt hierzu seit dem 1. Januar 2023 eine entsprechende Regelung zur kostenlosen Abgabe von Kondomen an junge Menschen, um die Ausbreitung sexuell übertragbarer Erkrankungen zu stoppen.

Wir Jungen Liberalen fordern daher die kostenlose Bereitstellung von Kondomen für junge Menschen unter 26 Jahren in allen Arztpraxen und Apotheken. Die Bundesregierung sollte hierzu möglichst zeitnah eine Regelung schaffen, die eine Erstattung von Kondomen für unter 26-Jährige durch die Krankenkassen ermöglicht.

Eine sexuell nicht aufgeklärte Gesellschaft  |  Wie das Schulsystem versagt…

Nach Umfragewerten des Influencer Jonas Ems mit über 50.000 Teilnehmenden zwischen 14 und 24 Jahren fühlen sich über 89% der Jugendlichen nach ihrem Sexualkunde Unterricht in der Schule nicht ausreichend sexuell aufgeklärt. Diese Werte sind sehr schockierend, aber leider auch kein Wunder. Trotz einer immer freizügiger werdenden Gesellschaft ist das Thema leider noch immer sehr Tabu behaftet.

Die sexuelle Aufklärung an unseren Schulen ist schon lange nicht mehr ausreichend, wenn sie es denn überhaupt jemals war. Sexualkunde ist mehr als Biologie und Verhütung. Noch immer vermittelt der Schulunterricht zum Teil den Mythos, dass Sex lediglich zur Fortpflanzung praktiziert wird, was inzwischen Übereinstimmend nicht nicht der Praxis entspricht. Vielmehr geht es dabei um zwischenmenschliche Beziehungen und die Empfindung von Lust, was daher auch vermittelt werden sollte.

Wir JuLis sehen eine sexuell aufgeklärte Gesellschaft als unabdingbare Voraussetzung für die Zukunft und fordern daher eine bessere und vor allem zeitgemäße sexuelle Aufklärung in regelmäßigen Abständen von der Grundschule an, welche sich nicht nur mit dem biologischen/wissenschaftlichen Teil, wie Kinder entstehen, beschäftigt, sondern vor allem aktuelle Themen, Probleme und Bedürfnisse aus dem Alltag junger Menschen aller Altersgruppen behandelt sowie eine Sensibilisierung für das Thema der sexuellen Vielfalt verankert.

Insbesondere fordern wir hierzu eine intensivere Auseinandersetzung und Aufklärung im Bezug auf folgende Themen:

  • Entstigmatisierung und Enttabuisierung von Sexualität und sexueller Selbstbestimmung sowie Vermittlung dessen Stellenwert in unserer Gesellschaft.
  • Frühe Aufklärung über Veränderungen im Rahmen der Pubertät und das erforschen des eigenen Körpers bzw. der eigenen sexuellen Erregung sowie die Normalität von Masturbation/Selbstbefriedigung.
  • Vermittlung und Förderung eines gesunden Körperbilds sowie Entgegenwirken gegen das zunehmende Bodyshaming durch die Vermittlung des Grundsatzes, dass jeder Körper unterschiedlich ist.
  • Förderung von Medienkompetenz und Vermittlung der Gefahren sowie verdrehten Realitätsdarstellung im Internet und insbesondere durch die Darstellungen in in der Pornografieindustrie.
  • Unterschiedliche Methoden zur Verhütung vor Schwangerschaften und Möglichkeiten im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.
  • Möglichkeiten zum Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen und Krankheiten im Bezug auf jegliche Formen der Sexualität (z.B. Oral-/Analverkehr) sowie dessen Dringlichkeit und Bedeutung.
  • Aufklärung über die richtige Körperhygiene, insbesondere im Intimbereich.
  • Sensibilisierung für LGBTQIA+ und Unterstützung bei der Findung der eigenen sexuellen Orientierung sowie Unterschiede und Besonderheiten im Bezug auf gleichgeschlechtlichen Sex.
  • Sensibilisierung für Grenzüberschreitungen im Bereich von sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und sexueller Übergriffigkeit, vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Vermittlung des Grundsatzes “Nein heißt Nein!” und das Aufzeigen der Rechte und Hilfemöglichkeiten für Betroffene.
  • Rolle des Umfelds, insbesondere Eltern und Freunde.
  • Förderung der offenen Kommunikation und Sensibilisierung für mögliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Intimität/Sexualität sowie den Umgang mit möglichen Ängsten/Selbstzweifeln.

Außerdem fordern wir die spezifische Schulung/Ausbildung der verantwortlichen Lehrkräfte, um einen qualitativ hochwertigen Aufklärungsunterricht zu ermöglich sowie den verstärkten Einsatz von geeigneten externen Experten, wie z.B. Sexualmedizinern, Sexualpädagogen oder spezialisierten Institutionen (z.B. ProFamilia, Aids-Hilfe, etc.).

Kostenübernahme für STI-Tests  |  Brennt weder im Schritt noch im Geldbeutel!

Bislang werden die Kosten für Tests für sexuell übertragbare Infektionen wie beispielsweise HIV, Hepatitis, Syphilis oder Chlamydien nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn bei einem selbst oder bei dem Sexualpartner oder der Sexualpartnerin Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Viele dieser Erkrankungen können jedoch auch symptomlos ablaufen, sodass die Krankheit unentdeckt bleibt und die Gefahr einer weiteren Ansteckung besteht.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht immer wieder auf die Gefahren von sexuell übertragbaren Krankheiten aufmerksam und fordert dazu auf, sich regelmäßig testen zu lassen. Bei einer eigenen Veranlassung dieser Tests ohne Anzeichen einer Erkrankung müssen die Kosten in Höhe von teilweise mehreren hundert Euro selbst übernommen werden, sodass viele Menschen diese gar nicht erst in Anspruch nehmen.

Um die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zukünftig verringern zu können, fordern wir daher eine von Geschlecht und Alter unabhängige sowie nicht von Anzeichen einer Erkrankung abhängigen Kostenübernahme für bis zu zweimal jährliche Vorsorgeuntersuchungen für sexuell übertragbare Infektionen und Krankheiten.