Was ist dieser Fachkräftemangel?

Vor kurzem gab es einen neuen Rekordwert in Deutschland. Aktuell sind in Deutschland so viele Menschen wie noch nie erwerbstätig. Jedoch hört man es immer wieder. Egal wo. In der Pflege, im Handwerk, im Lehramt oder auch im öffentlichen Dienst. Der sogenannte Fachkräftemangel.

Deutschland hat ein Problem. Wir sind in unserer Gesellschaft darauf angewiesen, dass qualifizierte Menschen tagtäglich ihre Arbeit verrichten, damit der Wohlstand der Nation gehalten und unter Umständen sogar gesteigert werden kann. Dies fängt schon bei der Reinigungsfachkraft oder der Pflegekraft an. Dazu kommt der Umstand, dass so gut wie jede Branche in Deutschland dieses Problem hat. Darunter gehört auch der öffentliche Dienst.

Leider können wir nicht ganz viele Menschen auf einmal herzaubern, um den Fachkräftemangel zu lösen. Es braucht innovative Ideen und die Bereitschaft neue Dinge auszuprobieren.

Corona hat uns dabei eine dieser Ideen direkt aufgezwungen. Das mobile Arbeiten! Das Beste daran: Es funktioniert! Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher speziell für den öffentlichen Dienst:

  • Recht auf Einführung der mobilen Arbeit im öffentlichen Dienst, solange die Tätigkeit dies erlaubt

Sturmfest und erdverwachsen: Gegen völkische Landnahme in Niedersachsen!

Die hohe Fragmentierung der rechtsextremen Szene macht es für die demokratische Mehrheitsgesellschaft häufig schwierig, die Feinde unserer Demokratie als solche zu identifizieren. Eine besondere Gefahr stellen dabei sogenannte völkische Siedler dar, die subtil und gezielt versuchen, insbesondere strukturschwache ländliche Räume zu unterwandern.

Neben den ostdeutschen Bundesländern stellen dabei auch die Lüneburger Heide und der Harz einen besonderen Schwerpunkt der völkischen Siedlerbewegung dar. Seit 2021 stehen sie als Sammelbeobachtungsobjekt auf dem Radar des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Dieser versteht unter diesem Phänomen vor allem Gruppierungen und Familienverbände, die eine naturorientierte, ländliche und kleinbäuerliche Lebensweise auf der Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie pflegen und die innerhalb ihres kinderreichen Familien- und Freundeskreises nach völkischen Denk- und Verhaltensmustern leben und sich dabei an der von den Nationalsozialisten propagierten Volksgemeinschaft orientieren.

Als Junge Liberale Niedersachsen bekennen wir uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu unserer wehrhaften Demokratie. Für uns gilt: Keinen Fußbreit dem Faschismus! Daher fordern wir:

  1. Das Niedersächsische Innenministerium soll ein Verbotsverfahren gegen die folgenden völkischen Personenzusammenschlüsse auf den Weg bringen:
    • „Der Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“,
    • „Die Anastasia-Bewegung“,
    • „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.“
  2. Weitere, mit den oben genannten Vereinen in Verbindung stehende Organisationen und Personen, sind vom Niedersächsischen Verfassungsschutz mindestens als Verdachtsfall einzustufen und von ihm als Beobachtungsobjekt zu behandeln. Zeitgleich soll der Niedersächsische Verfassungsschutz seine Kooperation mit den Landesämtern für Verfassungsschutz der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ausbauen.
  3. Auf kommunaler Ebene sollen regelmäßig offene Infoveranstaltungen stattfinden, in denen über die völkische Siedlerbewegung aufgeklärt und die Bevölkerung hierfür sensibilisiert wird. Insbesondere lokalen Vereinen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. In Workshops sollen Mitglieder verstärkt darin geschult werden, wie sie gegen rassistische und antidemokratische Tendenzen innerhalb der eigenen Reihen vorgehen können. Außerdem sollen in Vereinen besonders geschulte Ansprechpersonen geschaffen werden, auf die Mitglieder zugehen können, wenn sie eine Unterwanderung befürchten. Auch in den Kommunen sind entsprechende Anlaufstellen einzurichten.
  4. Das Land Niedersachsen sowie die niedersächsischen Kommunen sollen verstärkt darauf achten, wer öffentliche Gebäude nutzt oder gar kauft. Eine Nutzung oder ein Kauf durch die oben genannten Organisationen oder Personen, die mit diesen nachweislich in Verbindung stehen, ist zu untersagen. Sollten sich bereits völkische Siedlerbewegungen niedergelassen haben, sind alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa das Steuer- oder Baurecht auszuschöpfen, um eine Nutzung von Immobilien für völkische Zwecke möglichst zu verhindern.
  5. Das Land Niedersachsen soll verstärkt Gelder in die Rechtsextremismusforschung investieren, die sich explizit mit dem Phänomen und dem Umgang mit der völkischen Siedlerbewegung beschäftigt.

Für einen besseren Schutz öffentlicher Gebäude vor Amok und Terror

Die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Flughäfen oder Stadien sind für uns Julis ein wichtiges Anliegen. Allerdings sind öffentliche Einrichtungen potenziell vulnerable Ziele und sollten daher im Fokus sicherheitsstrategischer Planungen liegen. In der Tat haben jüngste Gewaltverbrechen wie der Amoklauf an der Universität in Heidelberg und an Schulen in Bremerhaven, Hamm sowie Ibbenbüren oder der Angriff auf eine religiöse Einrichtung in Hamburg leider gezeigt, dass derartige Verbrechen auch hierzulande vorkommen können. In Deutschland macht der Gesetzgeber in erster Linie viele (bauliche) Vorschriften für öffentliche Gebäude bezüglich des Brandschutzes. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen somit beim Schutz öffentlicher Einrichtungen vor Amok und Terror Nachholbedarf.

Allgemeine Maßnahmen für alle öffentliche Gebäude

  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass bei der Bauplanung öffentlicher Gebäude in Zukunft neben Stand-, Brand- und Arbeitssicherheit auch andere Gefahren, wie Maßnahmen zum technischen Schutz vor Amok und Terror, beachtet werden. Neben der Feuerwehr, die bereits jetzt bezüglich des Brandschutzes fest eingebunden ist, soll auch die Polizei stärker am Baugeschehen beteiligt werden. Wir Julis sind überzeugt, dass ebenfalls die nötigen (baulichen) Maßnahmen für bekannte Gefahren getroffen werden sollten, die über den Brandschutz hinausgehen. Daher sollte nicht nur die Verhinderung von Personenschäden durch Feuer im Baurecht festgeschrieben werden, sondern auch die Verhinderung von Personenschäden durch Gewalteinwirkung wie Amok und Terror beachtet werden. Hierzu empfiehlt es sich die DIN VDE V 0827 in den allgemeinen Baugesetzen sowie in den Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen der Länder und des Bundes zu integrieren, an der Planer, Architekten, Polizei und Risikomanager mitgearbeitet haben. Die Maßnahmen sollen für alle öffentliche Gebäude zutreffen, die im Rahmen der DIN 18040-1 aufgeführt werden, mit Ausnahme von Toilettenanlagen.
  • Bei bereits allen bestehenden öffentlichen Gebäuden soll die Funktionsfähigkeit von Lautsprechern zur Personenwarnung überprüft und ggf. hergestellt werden. Zudem gilt es zu prüfen, inwiefern Aushänge von Verhaltensregeln bei Unfällen sowie im Brandfall durch spezifische Verhaltensregeln bei Amok- und Terrorlagen ergänzt werden können, wie es schon in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Außerdem sollen Türen künftig nur noch nach außen geflügelgelt, aber auch von innen verschließbar sein. Eine andere hilfreiche Maßnahme ist die flächendeckende Einführung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) angelehnt an die DIN V 0827, wodurch alle sich im Gebäude befindenden Personen die Möglichkeit haben (mittels einer NRGS-Sprechstelle mit Druckknopf) Alarm auszulösen, um alle anderen Personen zu warnen und schnell qualifizierte Hilfe von Sicherheitsbehörden zu erhalten. Dieses System soll es ermöglichen neben Feuer- auch Terror- und Amokalarm auszulösen. Zudem kann das NRGS-System beispielsweise im Amokfall zu einer stabilen Kommunikationsebene zwischen der alarmierenden Person und der Polizei werden. Parallel kann das NRGS auch einen Einschließalarm im Gebäude ertönen lassen. Die Polizei sowie andere Sicherheitsbehörden haben zudem die Möglichkeit über das NRGS Anweisungen zu geben. Auch bei medizinischen Notfällen kann das NRGS Hilfe bieten, indem zum Beispiel das Sekretariat, mögliche Ersthelfer und der Hausmeister informiert werden.
  • Des Weiteren sollten Rettungskräfte öfter Amok- und Terroreinsätze üben. In der Tat sind regelmäßige Übungen eine effektive Methode, um bei realen Einsätzen einen bestmöglichen Handlungsablauf zu garantieren
  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern zudem die Innenministerkonferenz auf, ein zentrales Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Amok und Terror zu erarbeiten, angelehnt an das französische Dispositiv Vigipirate. In der Tat ermöglicht ein derartiges Schutzpaket wie Vigipirate eine Einbindung aller Beteiligten, also den Bund, Länder und Kommunen, aber auch Bürger und Firmen, in eine Haltung der Wachsamkeit, des Schutzes und der Prävention. Außerdem ist Vigipirate eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Vigipirate ermöglicht also sowohl die Entwicklung einer Kultur der Wachsamkeit und Prävention als auch das Ergreifen angemessener Schutzmaßnahmen.

Sonderfall Schulen und Bildungseinrichtungen

  • Wir setzen uns dafür ein, dass in allen Schulen Deutschlands die Schulsozialarbeit weiter gestärkt wird. Wir wollen die Anzahl der Schulsozialarbeiter weiter erhöhen und dieses Berufsfeld unterstützen. Zudem wollen wir Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen gegen Mobbing und soziale Exklusion in allen Bildungseinrichtungen vertiefen und ausreichend finanziell untermalen. Die Kultusministerkonferenz sollte einheitliche Maßnahmen sowie Standards zum Umgang bzw. zur Verhinderung von Amok in Schulen und anderen Bildungsstätten erarbeiten. Ein besserer Austausch der Bundesländer über deren Erfahrungen kann sinnvoll sein. Des Weiteren setzen wir uns für eine Ausweitung der Fortbildungen bzw. der Fortbildungsmöglichkeiten des Schulpersonals zum Thema Amok und Gewaltprävention ein, damit Warnhinweise frühzeitig erkannt und im Krisenfall bestmöglich reagiert werden kann. Die Vermeidung von Amokläufen in Schulen ist dann am effektivsten, wenn alle Beteiligten genügend Hintergrundwissen über Ursachen und Kenntnisse zu möglichen Präventionsmaßnahmen haben.
  • Grundsätzliche sind Schulen und andere Bildungseinrichtungen relativ sichere Orte für Schüler und Studenten. Wir wollen, dass es auch künftig so bleibt. Wir sind überzeugt, dass das Land Niedersachsen und alle anderen Bundesländer, soweit noch nicht der Fall, künftig neben Feuer- auch Amokübungen in den Verwaltungsvorschriften für weiterführende Schulen klar empfehlen sollten. Allerdings wollen wir, dass diese Empfehlung zu keiner Verpflichtung wird. Jede Schule sollte selbst entscheiden dürfen, wie sie das Thema Amok mit ihren Schülern angeht. Amokübungen ermöglichen es sich besserer auf mögliche Gefahren vorzubereiten, denn die Verhaltensempfehlungen unterscheiden sich wesentlich von denen im Brandfall. Somit können Schüler und Lehrer an Selbstsicherheit gewinnen. Dennoch sollten diese Übungen, falls eine Schule sich hierfür entscheidet, pädagogisch begleitet werden, aber auch altersgerecht und nicht unnötig überspitzt sein.
  • Wir wollen den Austausch zwischen Deutschland und den europäischen Partnern zum Thema Umgang und Prävention von Amok und Terror stärken und ggf. von ihnen lernen.

Dry Income vs Fachkräftemangel – Mitarbeiterbeteiligungen als Wettbewerbsfaktor

Die Sympathie für Start-Up-Gründungen und die marktwirtschaftliche Ablehnung von Subventionen kollidieren in Zeiten des Fachkräftemangels vielleicht häufiger als ohnehin schon. Eine charmante Methode, Start-Ups auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden zu lassen ohne gleich mit der steuerfinanzierten Gießkanne um die Ecke zu kommen, ist das in Deutschland aus steuerlichen Gründen noch recht unattraktive Feld der Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen, um mit niedersächsischen Big Playern wie z.B. VW auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten, insbesondere wenn es um hochqualifizierte oder händeringend auf dem Markt gesuchte Berufsgruppen geht. Mitarbeiterbeteiligung kann hier einerseits einen Anreiz für das Start-Up bieten und andererseits die Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.

Auch mittelständische Betriebe bzw. KMU, die nicht die Rechtsform der AG wählen, haben die Möglichkeit Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufzulegen. Hier können Mitarbeiter anstelle der Vergabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen oder GmbH- Anteilen (Eigenkapital) z.B. auch durch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) oder verzinste Mitarbeiterdarlehen (Fremdkapital) mitbeteiligt werden.

Allein an diesen hier nur drei exemplarisch genannten Beteiligungsarten erwächst jedoch bereits das Problem der steuerlichen Nicht-Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland: Jede dieser Beteiligungsarten wird unterschiedlich versteuert (Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Lohnsteuer/SV). Der Empfänger einer Beteiligung ist dann ggf. mit der Steuerschuld dieses Einkommens ohne Liquidität („Dry Income“) überfordert und ist schlimmstenfalls gezwungen diese zu veräußern, was den Aspekt der langfristigen Mitarbeiterbindung ad absurdum führt. Das Fondsstandortgesetz von 2021 (CDU/CSU/SPD) behebt dieses Problem trotz höherem Freibetrag und Besteuerungsaufschub von bis zu 12 Jahren nicht, da die Steuer bei einem Arbeitgeberwechsel sofort anfällt. Aus Sicht des Arbeitnehmers, ist
die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen also weiterhin nur bedingt gegeben.

Um Mitarbeiterbeteiligungen aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht zu einem attraktiven Wettbewerbsfaktor zu machen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine klare bundeseinheitliche Rechtssicherheit für die Besteuerung von Dry Income aller Beteiligungsformen sowie die einheitliche Besteuerung nach der Kapitalertragssteuer. Im Rahmen der Gründerkulturförderung fordern wir zudem zusätzlich eine zehnjährige Steuerfreiheit von „trockenem“ Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsformen.

Fokus der Lehrkräfte JETZT auf Unterricht setzen – zeitliche Entlastungen als Schlüssel zur Unterrichtsqualität

Die bisherigen Maßnahmen der ehemaligen rot-schwarzen und der neuen rot-grünen Landesregierung sind ungenügend, um den Lehrberuf in den kommenden Jahren und Jahrzehnten attraktiver zu gestalten. A13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst bildet nur die Basis einer Karriereoffensive für den Lehrerberuf, da sich vor allem die zeitliche und psychologische Belastung negativ auf die tagtäglichen Arbeitsbedingungen und folglich die Attraktivität des Berufs niederschlägt.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die zeitliche Entlastung von Lehrkräften in Zukunft stärker in den Mittelpunkt von Entlastungsdebatten gerückt wird. Wir schlagen folgende Maßnahmen zur Entlastung von Vollzeit-Lehrkräften im Berufsalltag vor:

  • Lehramtsstudierende höheren Semesters sollen zukünftig vermehrt an Schulen im Sinne einer pädagogischen Mitarbeit mitwirken. Insbesondere durch die Übernahme von Vertretungsstunden durch Studierende sollen die vollausgebildeten Fachlehrkräfte zeitlich entlastet werden. Mittelfristig soll diese pädagogische Mitarbeit durch die engere Einbindung von Praxisphasen bereits im Lehramts-Bachelor institutionalisiert und somit fester Bestandteil der ersten Phase der Lehrerausbildung werden.

Schon heute arbeiten viele M.Ed.-Studierende neben dem Studium als Feuerwehrlehrkraft an niedersächsischen Schulen. Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Lehramtsstudierende kein Ersatz für voll ausgebildete Lehrkräfte sein können. Wir erkennen aber die Realität an niedersächsischen Schulen an und wollen den Fachlehrkräften auf diese Weise die Möglichkeit zurückgeben, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder vermehrt nachzugehen, d.h. schülerorientierten, modernen, digitalen und kreativen Unterricht zu gestalten.

  • Einstellungsoffensive Schulassistenz: In Schulen aller Schulformen sollen über Lehramtsstudierende hinaus auch FSJ-ler und Quereinsteiger, Ganztags-, einfache Verwaltungs-, Betreuungs- und sonstige “nicht-lehr-Aufgaben” übernehmen.

Um flexibel auf Personalbedarf (z.B. durch Krankheiten, Teilzeit, Elternzeit) reagieren zu können, sollen die Schulen einen zusätzlichen Etat für diese Hilfskräfte erhalten, der vom Land Niedersachsen zu tragen ist.

Mehr Freiheit für die Forschung – Stammzellforschung in Deutschland stärken

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen regelt seit dem Jahr 2002 die Nutzung von Stammzellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und auch anderen nicht-europäischen Staaten ist das deutsche Recht sehr restriktiv.

Das Gesetz erlaubt den Import von vor dem 1. Januar 2002 erzeugten Stammzellen zu Forschungszwecken.

Auch das Embryonenschutzgesetz beschränkt den Fortschritt in der deutschen Stammzell- und Embryonalforschung. Das ESchG schränkt nicht nur die Forschung ein, sondern auch die Kinderwünsche von Paaren, die dann gezwungen sind ins Ausland zu gehen – wo Eizellspenden legal sind. Durch beide Gesetze begeben sich viele Forscher bei gemeinsamen Projekten mit internationalen Partnern oft in eine Grauzone.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:                                          

  1. die Produktion von Stammzellen für Begründete Forschungszwecke in Deutschland zu legalisieren. Zudem soll der ethisch verantwortungsvolle Import entbürokratisiert werden.
  2. Insbesondere Lockerung der Forschungsbeschränkungen für den Einsatz in der regenerativen Medizin.
  3. Legalisierung von Eizellspende und Embryoselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung.
  4. Die Abschaffung des ESchG und den Ersatz durch ein neues Gesetz, welches Embryonen vor der Bildung von Klonen und Hybriden/Chimären schützt.

Baulandmobilisierung durch Aufstockung

Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen zu schaffen, ist leider schon viel zu lange eine der größten und dringendsten Herausforderungen in Deutschland. Die Erschließung weiterer Flächen und damit einhergehende Flächenversiegelung haben jedoch zunehmend negativen Einfluss auf die Umwelt und das Klima in der Stadt. Ein Beitrag zur Baulandmobilisierung ohne Versiegelung unberührter Flächen wird durch die Aufstockung von Gebäuden  u.a. in Ballungsgebieten geleistet. Dafür gilt es jetzt Weichen zu stellen, um den Investoren, ganz gleich ob öffentlich oder privat, barrierearme Genehmigungsprozesse zu ermöglichen.

Vorschlag Nr. 1: Änderungen des Flächennutzungsplans erleichtern.

Im Flächennutzungsplan wird üblicherweise festgelegt, welche Bereiche innerhalb eines Gemeindegebiets welcher Nutzungsart (privat oder gewerblich) zugeordnet werden. Großes Potential für Aufstockungen liegt auf  Dächern  u.a. von Supermärkten, die häufig auch im innerstädtischen Raum  einstöckig sein können, hier muss eine Umnutzung bzw. Erweiterung der Nutzung vereinfacht und vor allem beschleunigt werden (aktuell liegt der Planungshorizont bei etwa 10 bis 15 Jahren!).

Eine gleiche Vereinfachung gilt für den Umgang mit Bebauungsplänen (B-Pläne). Darin sind diverse Angaben zu den zulässigen Geometrien und optischen Merkmalen angegeben. Da sich durch die Aufstockung die Geschossigkeit ändern kann, muss eine Aufstockung auch ohne größeren Aufwand ermöglicht werden. Etwaige Verfahren dauern ca. sechs Monate.

Vorschlag Nr. 2:  Anpassung der (aus der Zeit gefallenen) Stellplatzverordnung, zu einer Herabsetzung der erforderlichen Stellplätze. Dies würde bei Baukosten von ca. 15.000€/Stellplatz (in Tiefgaragen → siehe Studie) auch Baukosten senken. Wir schlagen für den innerstädtischen Bereich vor, die Anzahl an erforderlichen Stellplätzen herabsenken, wenn nachweisbar alternative Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit soll die Blockade von Aufstockungen bewohnter Gebäude durch einen Mangel an Stellplätzen verhindert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass alternative Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen.

Vorschlag Nr. 3: Ausnutzung der möglichen baulichen Dichte

Ein Maß, um die bauliche Dichte zu bestimmen, ist die Geschossflächenzahl (GFZ), die im Wesentlichen über das Bauordnungsrecht in den Städten und Gemeinden festgelegt wird. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück erreicht werden darf. In Abhängigkeit von anderen Kennwerten, wie beispielsweise der Geschossigkeit, ergibt sich daraus die maximale erreichbare Bauhöhe. Studien haben ein Potenzial zur durchschnittlichen Erhöhung der GFZ, in Abhängigkeit von konstruktiven Rahmenbedingungen, von bis zu 1,3 ermittelt. D.h., dass eine durchschnittliche Erhöhung der Gebäude um 1,3 Geschoss möglich ist.

Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.

Beibehaltung der Langzeitstudiengebühren

Im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen hat man sich auf die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren geeinigt.

Wir Jungen Liberalen sehen den Aspekt der Chancengerechtigkeit als einen der wichtigsten Aspekte im Bereich der Bildung. Durch Sie wird jedem ein sozialer Aufstieg ermöglicht und damit der Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet. Bildung darf somit nicht vom Elternhaus und den damit verbundenen finanziellen Mitteln abhängen. Eine generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren lehnen wir allerdings ab. Langzeitstudiengebühren werden erst dann erhoben, wenn das Studienguthaben „aufgebraucht“ ist. Dieses setzt sich aus der Regelstudienzeit plus sechs weiteren Semestern zusammen. Hierbei werden jedoch Semester/Trimester nicht angerechnet, in denen besondere Umstände wie etwa die Erziehung der eigenen Kinder oder die Pflege eines nahen Angehörigen im Sinne des § 12 Abs. 3 NHG vorliegt. Diese bereits vorhandenen Regelungen beinhalten unserer Meinung nach bereits jetzt genügend Spielraum, um den individuellen Umständen der Studierenden gerecht zu werden, auch wenn wir anerkennen, dass diese Ausnahmeregelungen nicht abschließend alle besonderen Umstände regeln. Für uns ist eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen jedoch der bessere Weg, als die generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und dem damit verbundenen, zumutbaren und notwendigen Anreiz, sein Studium zu beenden.

Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren sollen weiterhin vor allem dazu genutzt werden den Studierenden, die die Regelstudienzeit überschritten haben, Angebote zu machen, die einen zügigen Studienabschluss zu unterstützen. Somit kommt das Geld unmittelbar wieder den Studierenden zu gute.