Wieder gut zu Recht kommen – Reform der juristischen Ausbildung

Das Studium der Rechtswissenschaften gilt als eines der schwierigsten in Deutschland. Neben der stetig wachsenden Stoffmenge bringt aber auch die besondere Prüfungsform im Gewand des Staatsexamens besondere Herausforderungen mit sich, die nicht nur den ohnehin schon hohen Schwierigkeitsgrad noch weiter erhöhen, sondern auch zu einer allgemeinen Unzufriedenheit und einem schlechten Mental-Health-Status der Studierenden führen.

Seit geraumer Zeit werden nun die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert, wie man das Studium reformieren und somit nicht nur die Attraktivität des Studiums, sondern auch die Lebensqualität sowie den Zustand der psychischen Gesundheit unter den Studierenden fördern könnte. Doch wie auch die Mühlen der Justiz langsam mahlen, lassen sich die auf den Weg gebrachten Reformen bislang nur in Diskussionen wiederzukennen. Anzeichen für eine schnelle Umsetzung fehlen leider.

Dieser Zustand führt verständlicherweise bei vielen Studierenden zu Frustration und Unverständnis über die Untätigkeit bei der Umgestaltung und Vereinheitlichung des Studienganges zu Zwecken der Vergleichbarkeit. Eine neu durchgeführte Studie zeigt deutlich, dass ein Großteil der Studierenden viele der derzeit diskutierten Reformideen befürwortet und einige der Ideen auch bei einer Vielzahl der Dozierenden Anklang findet.

Um eine lang notwendige Reform endlich auf den Weg bringen zu können, fordern wir deshalb die zügige Umsetzung der folgenden Reformidee:

Einführung eines vollständig integrierten Bachelors

Das Studium endet mit dem ersten Staatsexamen. Dort müssen neben der Schwerpunktbereichsprüfung meist innerhalb von zwei Wochen je nach Bundesland bis zu acht fünfstündige Klausuren geschrieben werden. Die im Studium erbrachten Leistungen zählen dann nur als Voraussetzung, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden. Bei einer Regelstudienzeit von zehn Semestern führt dies zu einer Drucksituation, bei der die Zukunft allein von diesen Klausuren abhängt und bei Nichtbestehen die letzten fünf Jahre keinen Abschluss zur Folge haben. Da das Jurastudium bereits jetzt mehr Aufwand und Arbeit erfordert als ein durchschnittlicher Bachelorstudiengang, fordern wir die Einführung eines vollständig integrierten Bachelors, der ohne Mehraufwand oder zusätzliche Lehrveranstaltungen erwerbbar sein muss. Voraussetzung für den Erwerb des Bachelors muss allerdings das Bestehen des universitären Teils des Examens sein, sodass die Studierenden gezeigt haben, dass sie wissenschaftliches Arbeiten beherrschen. Laut der vierten bundesweiten Absolvent:innenbefragung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften begrüßen dies auch 83 % der Studierenden.

Einführung des E-Examens

In der Berufswelt, als auch bei Gericht ist es schon lange Alltag Schriftsätze, Korrespondenz oder Urteile mit dem Computer zu schreiben. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Einreichung bei Gericht sogar eine Pflicht zu Nutzung des „beA“ (besonderes elektronisches Anwältepostfach). Auch im Studium ist die elektronische Anfertigung von Hausarbeiten in den meisten Fällen Pflicht und während Corona mussten viele Klausuren ebenfalls digital verfasst werden. Anhand der kaum noch vorhandenen Anwendungsfälle und damit einer kaum noch vorhandenen Bedeutung von handschriftlich angefertigten Arbeiten ist es längst überfällig, das Examen ebenfalls digital unter Aufsicht anfertigen zu können. Hierdurch würde man das Studium nicht nur realitätsnäher gestalten, sondern vielmehr auch bestehende Unterschiede im Schriftbild ausgleichen und somit ebenfalls den Aspekt der Chancengerechtigkeit stärken. Bekannte Problematiken wie Sehnenscheidenentzündungen nach dem Examen würde damit ebenfalls Einhalt geboten werden. Auch die Korrektur der Arbeiten würde damit wesentlich vereinfacht werden. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind die Einsparungen an Papier und damit verbunden die positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Einführung des E-Examens darf es allerdings nicht dazu kommen, dass Prüfungsstandorte wegfallen.

Gegen eine Streichung der Ruhetage

Eine geplante Streichung der Ruhetage lehnen wir konsequent ab. Ruhetage bilden derzeit im ersten Examen einen freien Tag in der Woche, an dem keine Klausur geschrieben wird. Sie sind in der stressvollen Zeit des Studiums zwingend notwendig, damit die Studierenden neben den Klausuren auch Zeit für körperliche als auch psychische Entspannung haben. Nur so ist  zwischen den Klausuren Zeit zu finden, um wieder zur Ruhe zu kommen und erneut Kraft tanken zu können. Die in der Vergangenheit anzutreffenden Bestrebungen der Vereinheitlichung der Klausurtermine zwischen den einzelnen Bundesländern ist unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwar durchaus verständlich und auch von unserer Seite gewünscht. Sie darf allerdings nicht zu einer Mehrbelastung der Studierenden führen. Vielmehr wäre eine bundeseinheitliche Ausweitung bzw. Einführung von Ruhetagen wünschenswert. Einer Streichung von Ruhetagen aus finanziellen Gründen stellen wir uns klar entgegen.

Einführung der Unabhängigkeit der Zweitkorrektur und Streichung der Lösungsskizzen

Bei der Korrektur von Klausuren sollte immer nur die jeweilige Leistung im Mittelpunkt der Bewertung stehen. Zwar ist es unmöglich, die Leistung nicht im Kontext der vorherigen zu sehen. Allerdings sollte der sogenannte „Ankereffekt“ so wenig wie möglich eintreten. Der Ankereffekt ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie und beschreibt das Phänomen, bei dem Menschen bei bewusst getroffenen Wahlen von vorhandenen Umgebungsinformationen beeinflusst werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Eine Auswertung von 3.696 Examensklausuren des JPA Berlin/Brandenburg durch Prof. Dr. Roland Schimmel und Prof. Dr. Jörn Griebel zeigte allerdings deutlich, dass es in der Realität deutliche Anzeichen für den Ankereffekt gibt. Sie stellten fest, dass die Bewertung der Zweitkorrektur bei nur ca. 1 % aller Klausuren um nicht mehr als einen Punkt von der Erstkorrektur abgewichen ist. Wir fordern deshalb, dass die Zweitkorrektur ohne Kenntnisnahme von den Ergebnissen der ersten Korrektur durchgeführt werden muss sowohl beim Examen als auch bei Remonstrationen im Grundstudium . Nur so kann eine objektive und gerechte Bewertung garantiert werden. Auch würde so eine erhöhte Transparenz und Objektivität der Ergebnisse geschaffen und dadurch ebenfalls das Vertrauen in die Justizprüfungssysteme gestärkt werden. Um eine Beeinflussung der Korrektur gänzlich ausschließen zu können, sollen auch die Lösungsskizzen abgeschafft werden. Es sollen vereinfachte Lösungswege zur Verfügung gestellt werden, in dem die zu prüfenden Ansprüche aufgelistet werden.

Möglichst paritätische Besetzung der Prüfungskommission bei mündlichen Prüfungen

Studien haben gezeigt, dass Frauen bei mündlichen Prüfungen der juristischen Staatsexamina im Vergleich zu Männern benachteiligt sind. Insbesondere wenn ausschließlich männliche Prüfer in der Prüfungskommission sitzen, verstärkt sich dieser Geschlechterunterschied noch weiter. Um eine möglicherweise unbewusste Diskriminierung zu verhindern, fordern wir daher, dass die Prüfungskommissionen möglichst paritätisch zusammengesetzt sein sollen. Sobald auch nur eine Frau in der Kommission sitzt, verschwindet der Geschlechterunterschied bei den Prüfungsergebnissen. Eine paritätische Besetzung würde dazu beitragen, gleiche Chancen und faire Bedingungen für alle Prüflinge zu gewährleisten.

Eine Erweiterung des Prüfungsstoffes nur unter Streichung von Bestehenden

Die Menge an Wissen, die Studierende im ersten Examen abrufen können müssen, wächst stetig. Mittlerweile müssten Studierende allein im Zivilrecht rund 1.566 Probleme und die dazugehörigen Streitstände sowohl kennen als auch anwenden können. Diese Stoffmenge führt dazu, dass sich viele Studierende bei der Examensvorbereitung lediglich auf das Auswendiglernen fokussieren und dabei den viel wichtigeren Aspekt des Systemverständnisses meist außer Acht lassen. Ebenso erscheint die Menge des zu lernenden Stoffes als so unüberwindbar, dass hierdurch der Druck auf die Studierenden erneut erhöht wird, was sich schlecht auf die psychische Gesundheit auswirkt. Wir fordern deshalb eine Neuaufnahme von Lehrstoff nur unter Streichung von Altem. Künftig soll der Fokus vor allem darauf gelegt werden, dass das Systemverständnis abgefragt wird und nicht möglichst viele Streitstände auswendig gekonnt werden müssen.

Einführung eines Gnadenversuches

Die erste juristische Prüfung kann regulär nur zweimal abgelegt werden. Bei Vorlage von bestimmten Voraussetzungen ist weiterhin ein sogenannter Freiversuch möglich. Die Anmeldung ist für diese Klausuren verbindlich und kann nach Erhalt der Anmeldebescheinigung kaum wieder rückgängig gemacht werden, auch wenn besondere persönliche Umstände vorliegen. Im zweiten Staatsexamen ist es hingegen möglich einen weiteren sogenannten Gnadenversuch zu erhalten, wenn besondere Umstände das Ablegen der Prüfungen maßgeblich erschwert haben. Wir fordern diese Ausnahmeregelungen auch im ersten Staatsexamen anzuwenden. Besondere persönliche Umstände, wie beispielsweise der Verlust der eigenen Eltern oder die Pflege eines nahen Angehörigen darf nicht zu einem Nachteil der Studierenden führen.

Bundeseinheitliche Anzahl von Klausuren beibehalten – Keine neuen Klausuren einführen

Beim Examen hängt der psychische Druck insbesondere an der Anzahl der zu schreibenden Klausuren. Derzeit müssen in der ersten staatlichen Prüfung zumeist sechs Klausuren geschrieben werden. Nur in Berlin/Brandenburg müssen bislang insgesamt sieben Klausuren abgeleistet werden. Im Februar 2024 tritt die neue Justizausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, wodurch dort ebenfalls eine weitere Klausur im Strafrecht eingeführt wird. Die Einführung von neuen Klausuren im ersten Staatsexamen sehen wir kritisch entgegen und fordern, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren bei sechs beibehalten wird. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit der Leistung fordern wir weiterhin, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren in Berlin/Brandenburg und Schleswig-Holstein wieder auf sechs reduziert wird. Zugleich wäre eine einheitliche Aufteilung dieser sechs Klausuren auf die verschiedenen Rechtsgebiete wünschenswert.

Einführung der Möglichkeit des Abschichtens

In Niedersachsen gibt es bislang noch die Möglichkeiten die Klausuren im ersten Examen nicht innerhalb eines Durchganges schreiben zu müssen, sondern diese auf zwei Durchgänge aufteilen zu können. Wir fordern diese Möglichkeit nicht nur unter bestimmten Umständen als zulässig zu betrachten, sondern den Studierenden durchgehend die Möglichkeit zu geben, die Klausuren an zwei verschiedenen Durchgängen schreiben zu können. So können Studierende frei wählen, ob Sie alle Klausuren schnell „hinter sich bringen“ wollen oder den Schwerpunkt bei der Vorbereitung auf zwei Durchgänge verteilen und sich so besser auf die dann abzuleistenden Gebiete konzentrieren zu können.

Universitäres Repetitorium ausbauen

Um sich auf das Staatsexamen vorbereiten zu können, ist es gängige Praxis, ein sogenanntes Repetitorium zu besuchen, indem einem der bislang gelehrte Stoff noch einmal in Gänze und auf Examensniveau vermittelt wird. Ein Großteil dieser Repetitorien wird privatwirtschaftlich organisiert, was durchschnittliche Preise von um die EUR 200,00 pro Monat zur Folge hat. Damit der Erfolg im Examen allerdings nicht von der finanziellen Situation der Studierenden abhängt, fordern wir den Ausbau der universitären Repetitorien, sodass auch Studierende hieran teilnehmen können, wenn sie sich ein privat geführtes nicht leisten können.

Regelmäßiges Monitoring des Reformbedarfs

Angesichts der stetigen Entwicklung gesellschaftlicher, technologischer und rechtlicher Herausforderungen und der sich gleichzeitigen, wenn auch nur schleppend voranschreitenden Reformbemühungen, ist es von zentraler Bedeutung, dass Inhalte des Studiums der Rechtswissenschaften fortlaufend auf seine Aktualität und Relevanz überprüft werden. Daher fordern wir die Einführung eines regelmäßigen Monitorings des Reformbedarfs. So würde ermöglicht, potenzielle Lücken im Lehrplan zeitnah zu erkennen und anzupassen und so den Studierenden eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht wird. Dabei sollen Studierendenvertretungen und die jeweiligen (Studien-)Dekane aktiv eingebunden werden, um ein breites Meinungsbild einzufangen und zielgerichtete Reformen zu initiieren.

Denkbar wäre, das zuständige Ministerium (Niedersächsisches Justizministerium) zu verpflichten, in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren, einen Bericht über die Reformbedürftigkeit der juristischen Ausbildung unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Studierendenvertretungen der juristischen Fakultäten oder deren Dachverbänden sowie der Dekane und Studiendekane zu verfassen. Dieser Bericht ist anschließend dem Landtag zu präsentieren und zu veröffentlichen.

Gegen die Streichung der Arbeitsgemeinschaften

Seit geraumer Zeit werden an einigen deutschen Universitäten die Arbeitsgemeinschaften nach Abschluss der Zwischenprüfungen abgeschafft. Die Arbeitsgemeinschaften sind neben den Vorlesungen ein elementarerer Bestandteil des Lernprozesses während des Studiums. Ihre Streichung erschwert den ohnehin sehr umfangreichen Lernstoff nur noch weiter. Deshalb setzen wir uns für die Beibehaltung der Arbeitsgemeinschaften an den niedersächsischen Universitäten ein. Die Finanzierung der AGs soll daher eine besonders hohe Priorität genießen.

Gewinne reinvestieren statt besteuern

Als Jungen Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine wettbewerbsfähige und zukunftsgerichtete Steuerpolitik ein, die unternehmerische Initiative fördert und den wirtschaftlichen Erfolg unterstützt. Kaum jemand kann Geld besser nutzen, um Wachstum anzukurbeln, als Unternehmen, welche dieses durch ihren Gewinn schon bewiesen haben.

Daher soll die Körperschaftssteuer zukünftig nicht mehr anfallen, solange die Gewinne im Unternehmen verbleiben. Stattdessen soll sie auf die Ausschüttung von Gewinnen anfallen. Estland bietet hier ein gutes Beispiel, wie man so Innovation und Wachstum Stärken kann.

Zudem bietet ein solches Verfahren den Vorteil der Vereinfachung der Steuern, da man nicht genötigt ist den Gewinn künstlich durch schnell abschreibbare Ausgaben zu senken. Durch diese Reform der Körperschaftssteuer profitieren sowohl Unternehmen, welche schneller wachsen können, als auch der Staat durch das langfristig schnellere Wachstum der Wirtschaft.

Heidenspaß, statt Höllenqual – Für eine echte Trennung von Kirche und Staat.

Als Junge Liberale sind wir für eine Ethik, die sich an den Interessen des Menschen orientiert. Diese einzelnen Interessen gehen in einer globalisierten und diversen Gesellschaft immer weiter auseinander. Grundfeste unseres Zusammenlebens wie die Demokratie, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Gleichberechtigung der Geschlechter können nur dann auch für die Zukunft gefestigt werden, wenn der Staat in Fragen der Religion neutral ist. 

Religionen sind für viele Menschen eine Quelle der Kraft, des Trostes und der spirituellen Erfüllung, die vor allem Gemeinschaft bietet. Allerdings darf die Ausübung von Religion nicht zu Ausgrenzung Menschen anderer oder keiner Religion führen.

Deshalb sind wir davon überzeugt, dass Religion und Religiosität Privatsache sein sollten. Religion muss politisch, juristisch und vor allem finanziell vom Staat getrennt sein.

Forderungen:

  • Austritt aus der Kirche: Wir setzen uns für einen unbürokratischen und kostenfreien Austritt aus der Kirche ein, um jedem Einzelnen die freie Entscheidung zu ermöglichen, unabhängig von religiösen Bindungen zu leben. Dies sollte durch eine einfache, digitale Austrittsmöglichkeit ohne zusätzliche Gebühren oder administrative Hürden gewährleistet werden, um die individuelle Religionsfreiheit zu wahren und einen transparenten Prozess zu gewährleisten.
  • Kirchensteuer: Wir fordern die vollständige Abschaffung jeglicher Verpflichtung zur Kirchensteuer, um die Religionsfreiheit zu stärken und die finanzielle Belastung allen Bürger:innen unabhängig von ihrer Glaubensrichtung oder Religionszugehörigkeit zu reduzieren. Die Kirchensteuer sollte nicht länger automatisch von den Einkommensteuern abgezogen werden, sondern kann als Mitgliedsbeitrag von den Kirchen erhoben werden, ähnlich wie bei Vereinen. Dies erfolgt durch die Kirchen und nicht mehr durch den Staat.
  • Feiertage: Wir fordern die Beibehaltung gesetzlicher Feiertage unter der Bedingung, dass diese nicht länger von religiösen Überzeugungen abhängig gemacht werden. Stattdessen sollen die Feiertage auf kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Ereignissen beruhen, die für die Nation oder die Region von Bedeutung sind. Dadurch wird ein inklusiveres und vielfältigeres Feiertagssystem geschaffen, das alle Bürger:innen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gleichermaßen anspricht und vereint. Dazu zählt allerdings auch die Abschaffung des Tanzverbotes.
  • Eintrag ins Lobbyregister: Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und die Einflussnahme von religiösen Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Deshalb fordern wir einen Eintrag ins Lobbyregister für die Kirchen, um die Integrität und Unabhängigkeit unserer demokratischen Strukturen zu wahren.
  • Missbrauch: Wir fordern eine konsequente und unabhängige Verfolgung von Missbrauchsfällen in religiösen Einrichtungen durch von staatlichen Institutionen geführte Untersuchungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Form von Missbrauch, sei es sexueller, physischer oder emotionaler Natur, konsequent und gerecht behandelt wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass Opfer von Missbrauch angemessen unterstützt werden und Zugang zu professioneller Beratung und Hilfe erhalten, welche zwingend durch die Kirche finanziert werden soll. Eine Kultur des Schweigens und der Vertuschung darf nicht länger toleriert werden; deshalb setzen wir uns für eine offene, aufklärende und vorbeugende Haltung ein, um Missbrauch in religiösen Einrichtungen entschieden zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.
  • Kunstraub zurückgeben: Historisch bedeutende Kunstwerke und kulturelle Artefakte, die während der Kolonialisierung, Kriege oder anderer fragwürdiger Umstände aus ihren Herkunftsländern entwendet wurden, müssen zurückgeführt werden, um die kulturelle Identität und das Erbe dieser Gemeinschaften zu respektieren und zu bewahren. Die Kirchen haben eine Verantwortung, bei der Aufklärung und Restitution dieser geraubten Kunstwerke aktiv mitzuwirken und sich für eine gerechte Rückgabe einzusetzen. Die Rückgabe von Kunstraub ist ein wichtiger Schritt hin zu einer versöhnlichen und fairen Zukunft, in der die Kunstschätze angemessen in ihrem kulturellen Kontext gewürdigt werden und für kommende Generationen erhalten bleiben.
  • Gesetzgebung: Wir fordern die Abschaffung des kirchlichen Sonderkündigungsrechts. Ausnahme davon besteht bei Mitarbeiter:innen mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben.
  • Caritas Lüge aufarbeiten: Zahlreiche Menschen sind der Überzeugung, dass die Kirche wichtig ist, da sie der finanzielle Träger der Caritas ist. Dies wird zusätzlich als Grund angeführt warum die Kirche sich nicht ins Lobbyregister eintragen lassen muss. Die Caritas wird aktuell nur jedoch nur zu 1,8% durch die Kirche finanziert, der Rest erfolgt durch öffentliche Gelder.

Let Niedersachsen grow!

Niedersachsens Lage in Nordwestdeutschland und an der Küste zur Nordsee bringt große Standortvorteile mit sich. Unser Bundesland stellt nicht nur einen Knotenpunkt zwischen den Metropolregionen Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen dar. Die Anbindung zum Meer ermöglicht auch direkten Zugang zum weltweiten Handel sowie zu den Ressourcen der Nordsee. Durch seine einzigartigen und vielfältigen Landschaften bietet Niedersachsen als Agrarland Nr. 1 zudem optimale Bedingungen für die Landwirtschaft, aber auch für den Tourismus. Niedersachsen ist Automobil- und dadurch in Zeiten der Mobilitätswende auch ein Innovationsstandort. Gleichzeitig nimmt Niedersachsen eine zentrale Rolle bei der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein und kann zur neuen Herzkammer des klimaneutralen Industriestandortes Deutschland werden.

In all diesen Bereichen hat Niedersachsen das Potenzial, Spitzenreiter zu sein. Viel zu häufig reiht sich unser Bundesland jedoch im Mittelfeld ein, bildet inzwischen oft sogar das Schlusslicht im Ländervergleich. Was die ambitionslose Politik der Großen Koalition viel zu lange verschlafen und verschleppt hat, wird die neue rot-grüne Landesregierung erst recht nicht aufholen. Im Gegenteil: Die ziellose Wirtschaftspolitik von SPD und Grünen, ohne echte Wachstumsimpulse, setzt die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen vollends aufs Spiel.

Dabei wäre es gerade jetzt an der Zeit, endlich die richtigen Weichen für einen echten wirtschaftlichen Aufbruch zu stellen. Angesichts anhaltender Krisen braucht Niedersachsen wieder eine Wirtschaftspolitik, welche die großen Potenziale unseres Bundeslandes entfesselt und es für die Zukunft aufstellt. Niedersachsen braucht wieder eine liberale Wirtschaftspolitik, die sich mutig und konsequent für Marktwirtschaft und Wachstum als Grundlage für unseren Wohlstand einsetzt. Hierfür setzen wir uns ein.

Für eine Finanzpolitik, die an morgen denkt

Liberale Wirtschaftspolitik fußt auf soliden Finanzen. Wir wollen beste Rahmenbedingungen für private Investitionen schaffen und dafür sorgen, dass Leistung sich für den einzelnen wieder lohnt. Eine nachhaltige Finanzpolitik ist für uns Ausdruck von Generationengerechtigkeit.

  • Von einer Krise in die nächste: Das Motto des vergangenen Jahrzehnts, in dem Europa von multiplen Krisen getroffen wurde. Die weltweite Finanzkrise 2009, die Covid-19-Pandemie und schließlich die Energie- und Teuerungskrise, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in der Ukraine, der seit mehr als einem Jahr die Inflation heftig anfeuert. All diese Krisen haben eines gemein: Auf die geschlechtsspezifische Wirkung von Krisenmanagement, Sparprogrammen, Schulschließungen oder Anti-Teuerungsmaßnahmen wurde kaum geachtet. Nicht nur aufgrund dessen, sondern auch grundsätzlich müssen alle Ressorts und obersten Organen, die an der Budgeterstellung beteiligt sind, Wirkungszielen festlegen, die die Selbstbestimmung der Geschlechter verfolgen soll. Die Verpflichtung dieser Zielsetzung erforderte auch die Angabe von Maßnahmen, wie diese Ziele erreicht werden können, und Indikatoren bzw. Soll- und Ist-Kennzahlen zur Bewertung und Messung der Zielerreichung. Dabei müssten gerade die Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit, der monetäre Wert von unbezahlten Arbeitsstunden und damit auch die Ressource „Zeit“, die für diese Tätigkeiten aufgewendet wird, zentrale Elemente sein. Zusätzlich braucht es in diesem Bereich flächendeckende, systematische und nach Geschlecht sowie anderen Diskriminierungsmerkmalen aufgeschlüsselte Datenerhebungen, um die unterschiedlichen Lebensrealitäten aufzuzeigen.
  • Schuldenbremse: Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die rot-grüne Landesregierung dazu auf, sich klar und deutlich zur verfassungsrechtlich fixierten Schuldenbremse zu bekennen und schnellstmöglich wieder die durch sie definierten Vorgaben einzuhalten. Für uns ist klar: Einer solch unausgewogenen Haushaltspolitik, welche der finanziellen Sicherheit künftiger Generationen diametral entgegensteht, schieben wir Jungen Liberalen einen Riegel vor. Zu seriöser Politik gehört, dass Staatsausgaben dem Grunde nach von den Staatseinnahmen gedeckt werden müssen. Ausnahmen sollen nur unter klar definierten Voraussetzungen möglich sein. Zudem setzen wir uns für eine verbindliche Regelung zur Schuldentilgung ein, damit Niedersachsen möglichst zügig zu einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik zurückkehrt.
  • Mehrwertsteuer: Angesichts der Bedeutung des Tourismus und der Gastronomie für die niedersächsische Wirtschaft fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für die Beibehaltung des verminderten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent im Gastronomiebereich einzusetzen. Langfristig setzen wir uns für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz von 5 bzw. 15 Prozent ein. Der verminderte Steuersatz von 5 Prozent soll auf alle Güter erhoben werden, bei denen das möglich ist. Bei den Warengruppen, wo dies möglich ist, wie z.B. Lebensmitteln, wollen wir die Erhebung einer Mehrwertsteuer dauerhaft abschaffen.
  • NBank zur zentralen Förderstelle für Start-Ups machen: Start-Ups sind die Zukunft der Wirtschaft und Innovationen. Diese sind für die Transformation von zentraler Bedeutung und wurden daher bereits von anderen Bundesländern entschieden vorangetrieben. Niedersachsen darf sich nicht damit zufriedengeben, auch bei diesem Thema im Rückstand zu liegen, sondern soll zum Start-Up Bundesland der Republik werden. Gerade die NBank soll dabei eine besondere Rolle einnehmen, indem Kredite zu Null-Zinsen unter vereinfachten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll die NBank auf Anfrage in ein Start-Up investieren, in dem Venture-Capital bereitgestellt wird. Außerdem soll es ein Förderprogramm „Start-Up“ geben. Mithilfe dieses Förderprogramm sollen Miete und Teile der Kosten der Entwicklung des Produktes übernommen werden. Damit reduzieren wir Hindernisse in der Anfangsphase eines Start-Ups.
  • Förderbedingungen verbessern: Wir wollen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen für Investitionen insbesondere in Klimaschutz und Ressourceneffizienz erleichtern. Entsprechende Förderprogramme sind praxisnah und bürokratiearm zu gestalten, um zu hohe Belastungen für kleinere und mittlere Unternehmen zu vermeiden. Institutionen mit erfolgreichen Beratungs- und Förderangeboten wie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen oder der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit wollen wir weiter fördern und bedarfsgerecht ausbauen.

Entfesseln wir Niedersachsens Wirtschaft

Liberale Wirtschaftspolitik entlastet die Leistungsträgerinnen und -träger unserer Gesellschaft. Wir sagen überbordender Bürokratie den Kampf an und sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre wertvolle Zeit endlich wieder in das Wesentliche investieren können, statt in Zettelwirtschaft.

  • Onlinezugangsgesetz zügig umsetzen: Das Onlinezugangsgesetz muss sowohl auf Landesebene als auch in den niedersächsischen Kommunen schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Ausweitung digitaler Verwaltungsleistungen muss dringend Tempo aufnehmen. Um die fragmentierte Organisation kommunaler IT-Lösungen zu strukturieren, sollten klare Richtlinien für die Standardisierung digitaler Verwaltungsverfahren festgelegt werden.
  • Vorhabenbeschleunigung: Investitionsvorhaben, privater wie öffentlicher Art, dürfen nicht länger durch die Trägheit von Behörden ausgebremst werden. Wir Jungen Liberalen setzen uns daher für die Umsetzung der Genehmigungsfiktion ein. Genehmigungsverfahren müssen durch verbindliche Fristen verkürzt werden.
  • Effiziente Datenverwaltung: Daten, die gegenüber der öffentlichen Verwaltung bereits zur Verfügung gestellt wurden, sollen zukünftig digital, rechtssicher und verschlüsselt an andere Behörden weitergegeben werden können. Dies soll insbesondere Unternehmen einen zusätzlichen Gang zur Behörde ersparen.
  • Vereinfachung der öffentlichen Vergabe: Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Dies schließt insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe mit geringen Verwaltungskapazitäten faktisch häufig bereits von vornherein vom Vergabeverfahren aus. Wir fordern die Landesregierung daher auf, das Tariftreue- und Vergabegesetz durch Entbürokratisierung und den Verzicht auf landeseigene, vergabefremde Kriterien zu modernisieren.
  • Unkompliziertes Bauen: Gerade im Bereich der städtischen Nachverdichtung (Aufstockung, Umwidmung, etc.) werden den Bauträgern unnötige bürokratische Hürden in den Weg gelegt, die zahllose Projekte rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich unrentabel gestalten. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die generelle Einführung von flexibleren Regelungen für das Bauen im Bestand sowie vereinheitlichte und vereinfachte Regelungen für die serielle Sanierung und die serielle Fertigung von Gebäuden. Daneben setzen wir uns für eine Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie für Neubauten ein. Im gleichen Zuge sollen die Zulassungsbedingungen für Bauprodukte zugunsten sekundärer Bauteile und Baustoffe angepasst werden.

Zukunft sichern durch Fachkräftebindung

Liberale Wirtschaftspolitik bedeutet Standortpolitik für Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Wir wollen junge Talente darin unterstützen, ihre Chancen wahrzunehmen und die Fachkräfte von morgen zu werden. Dem Fachkräftemangel begegnen wir mit innovativen Lösungsansätzen.

  • Ausbildungsoffensive: Eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie sehen wir kritisch. Die entstehenden Kosten würden insbesondere kleine und mittelständische Betriebe belasten, die häufig keine oder nur begrenzt Kapazitäten besitzen, um Ausbildungsplätze anzubieten. Stattdessen muss die gemeinsame Ausbildung mehrerer Unternehmen stärker gefördert werden. Auch die Berufsschulen müssen finanziell besser ausgestattet werden. Bislang liegen die Ausgaben je Schüler an beruflichen Schulen unter dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, Lernortkooperationen zwischen Unternehmen und Berufsschulen zu schaffen. Verwandte Berufe sollen nach Maßgabe der Sozialpartner zu Berufsfeldern zusammengefasst werden, um in einer ersten Ausbildungsphase gemeinsame Kompetenzen zu lehren. Doch auch außerbetriebliche Ausbildungsangebote sollen insbesondere in Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen bedarfsgerecht und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern gestärkt werden, wobei der Übergang in eine betriebliche Ausbildung stets vorrangiges Ziel bleibt.
  • Ausbildung attraktiv gestalten: Das Ausbildungsverhältnis stellt viele junge Menschen vor finanzielle Herausforderungen. In der Regel reichen Azubi-Gehälter kaum, um die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu decken. Als Junge Liberale Niedersachsen fordern wir daher, dass sich die Freibeträge beim Azubi-BAföG an der Mindestausbildungsvergütung orientieren. Derzeit liegen sie bei nur ca. der Hälfte. Daneben soll es Ausbildungsbetrieben zukünftig ermöglicht werden, die für ihre Ausbildertätigkeit anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Dies beinhaltet die Mindestausbildungsvergütung sowie auch die Kosten für Ausbilder und ggf. Material in betriebseigenen Azubi-Werkstätten. Durch diese finanzielle Entlastung wollen wir Unternehmen ermöglichen, eigenverantwortlicher über die Höhe der Vergütung ihrer Auszubildenden zu entscheiden. Ferner erhoffen wir uns durch diese Option einen Impuls für mehr Wettbewerbseffekte im Konkurrenzkampf um Auszubildende.
  • Landesprogramm „Berufssprachkurse für Azubis“: Wir fordern die Einführung kostenloser Berufssprachkurse im Bereich Handwerk, Industrie und Pflege. Der Sprachunterricht soll dabei begleitend zur Berufsschule durch Freistellung seitens der Azubi-Betriebe stattfinden, Materialien und eventuelle Fahrtkosten sollen durch das Land erstattet werden. Ein solches Landesprojekt muss dabei besonders das Stadt-Land-Gefälle in Niedersachsen berücksichtigen.
  • Zugangshürden zu Integrationskursen für EU-Bürger abbauen: EU-Staatsbürger haben derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen für den Erwerb grundlegender Sprachkompetenzen. Es besteht generell auch für EU-Bürger die Möglichkeit, sich per Antrag dennoch für einen solchen Kurs zulassen zu lassen, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisbar sind. Für die Jungen Liberalen ist dies ein Beispiel für überflüssige Bürokratie. EU-Fachkräfte ohne Deutschkenntnisse sollten jederzeit die Möglichkeit haben, auch spontan eine Stelle in Niedersachsen anzutreten.
  • Englisch als zweite Amtssprache: Die Jungen Liberalen unterstützen das Bestreben der FDP-Bundestagsfraktion, Englisch als zweite Amtssprache einzuführen. Ein Land, das auf Fachkräfteeinwanderung angewiesen ist, muss es einwandernden Fachkräften möglichst leicht machen, sich im behördlichen Umfeld zurechtzufinden. Darüber hinaus muss es berufsbezogene Englisch-Sprachkurse für die Mitarbeitenden in der Verwaltung in allen 16 Bundesländern geben.

Privatwirtschaft stärken

Liberale Wirtschaftspolitik stärkt Unternehmergeist und setzt auf die soziale Marktwirtschaft. Wir glauben nicht, dass der Staat der bessere Unternehmer ist und setzen auf die Effizienz unserer Privatwirtschaft.

  • Digitale Gründungen: Wir wollen Niedersachsen zum neuen Silicon Valley Deutschlands machen. Hierzu sind die Voraussetzungen für die Neugründung von Startups radikal zu vereinfachen. Durch die Schaffung eines “One-Stop-Shop” für alle Startup-Angelegenheiten wollen wir bürokratische Hürden abbauen und langwierige Kommunikation mit verschiedenen Ämtern Vergangenheit sein lassen. Zukünftig sollen Gewerbe jederzeit über das Internet angemeldet werden können.
  • Kleinunternehmergrenze: Kleine und mittelständische Unternehmen bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und sind Garant unseres Wohlstandes. Indem wir die Kleinunternehmergrenze einmalig um 25% auf 27.500 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 62.500 Euro Gesamtumsatz im laufenden Jahr verdoppeln, wollen wir Kleinunternehmer stärken und sie bürokratisch entlasten. Ab 2026 soll die Kleinunternehmergrenze um die Inflationsrate jährlich angehoben werden.
  • Mitarbeiterbeteiligungen: Um Mitarbeiterbeteiligungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv zu gestalten, bedarf es bundeseinheitlicher Rechtssicherheit für die Besteuerung von trockenem Einkommen. Die Ausgabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen, GmbH-Anteilen, Mezzaninkapital und verzinsten Mitarbeiterdarlehen kann die Identifikation mit dem Unternehmen und damit Produktivität und Engagement steigern. Folglich darf es für Arbeitnehmer keine steuerlichen Nachteile durch eventuelle nachträglich anfallende Steuern geben. Um dies zu verhindern, ist eine einmalige und einheitliche Besteuerung notwendig. Um Mitarbeiterbeteiligungen in Niedersachsen zu fördern, sollte im Zusammenhang mit dieser Reform mit großzügigen Freibeträgen gearbeitet werden.
  • Privat vor Staat: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Als Junge Liberale Niedersachsen sind wir davon überzeugt, dass private Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel effizienter wirtschaften und ihre Dienstleistungen der Gesellschaft damit kostengünstiger zur Verfügung stellen können. Wir fordern daher eine kritische Überprüfung öffentlicher Aufgaben und setzen uns überall dort für Privatisierungen ein, wo der Staat nicht in der direkten Verantwortung steht. Bestehende Beteiligungen des Landes sowie seiner Kommunen wollen wir sukzessiv abbauen. Einen weiteren Ausbau sowie Projekte der Rekommunalisierung lehnen wir grundsätzlich ab.

Tempo und Energie für Niedersachsens Wirtschaft

Liberale Wirtschaftspolitik begrüßt den Fortschritt und stellt schon heute die Weichen für das Wachstum von morgen. Wir wollen Niedersachsen als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft machen und insbesondere in zukunftsträchtigen Bereichen wettbewerbsfähig aufstellen.

  • Strompreiszonen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der notwendigen Netzinfrastruktur muss schneller als bisher vorangetrieben werden. Die bisherige Ausgestaltung und die damit verbundene mangelnde Flexibilität des deutschen Energiemarktes gefährdet mittelfristig die Stabilität unseres Stromnetzes und führt zu Ineffizienzen und Fehlanreizen beim klimaneutralen Umbau des Energiesektors. Die Landesregierung soll sich daher aktiv die Abschaffung des aktuellen Einheitspreises zugunsten der Schaffung von mehreren deutschen Strompreiszonen nach dem Vorbild Norwegens, Schwedens, Dänemarks oder Italiens einsetzen. Alternativ soll die Einführung eines noch stärkeren lokalen Systems mit Preisbildung auf Knotenebene im Stromnetz nach dem Vorbild der USA, Neuseelands, Chiles oder Mexikos geprüft werden.
  • Nein zum Industriestrompreis: Einen staatlich subventionierten Industriestrompreis lehnen wir ab. Ein solcher wäre nicht nur teuer und mit Blick auf eine solide und generationengerechte Finanzpolitik der falsche Weg. Er würde auch falsche Anreize für deutsche Unternehmen setzen und dazu führen, dass die ökologische Transformation weiter verschlafen und damit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt wird. Wir fordern die Landes- und Bundesregierung daher dazu auf, sich anderweitig für die Entlastung der Industrie angesichts immer weiter steigender Strompreise einzusetzen.
  • Ausbau erneuerbarer Energien: Niedersachsen kann zum neuen Energiezentrum des deutschen Industriestandortes werden. Hierzu muss der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Stromübertragungsnetze schneller und konsequenter vorangetrieben werden als bisher. Dies soll durch Verfahrensvereinfachungen und schnellere Genehmigungsverfahren geschehen. Hierbei sind Freileitungen der Verlegung von Untergrundkabeln in der Regel und dort wo möglich vorzuziehen. Der Transport für Windräder auf Autobahnen soll priorisiert und entsprechende Prüfprozesse beschleunigt werden. Pauschale Abstandsregelungen für den Bau von Windkraftanlagen lehnen wir ab. Gleichzeitig fordern wir eine echte Repowering- Strategie für Niedersachsen, um bisher ungenutztes Potenzial zu heben. Den Ausbau von Solarenergie wollen wir vorantreiben, indem die niedersächsischen Kommunen durch eine entsprechende Planung geeignete Flächen für den Ausbau von Freiflächen- und Agri-Photovoltaik-Anlagen ausweisen. Ein weiterer Fokus soll auf den verpflichtenden Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf großen Dachflächen sowie Parkplätzen gelegt werden. Daneben wollen wir sogenannte Power Purchase Agreements stärken und dadurch Kraftwerke im Bereich der erneuerbaren Energien auch unabhängig vom EEG eine solide Finanzierung ermöglichen. Wo wirtschaftlich sinnvoll, müssen die großen Potenziale heimischer Geothermie genutzt werden. Hierzu sind insbesondere ehemalige Bohrlöcher der Erdgas- und Erdölförderung zu überprüfen.
  • Wasserstoff-Strategie: Niedersachsen wird durch seine Lage und vorhandene Infrastruktur eine wichtige Rolle beim Aufbau einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft spielen. Dazu sind die regulatorischen und planungsrechtlichen Hürden für Wasserstoff-Produktion, -transport und -verteilung abzusenken. Flüssiges und gasförmiges Erdgas haben bei dieser Transformation eine wichtige Brückenfunktion. Doch der schnelle Ausbau der Flüssiggasterminals – zunächst schwimmend vor Niedersachsens Küste, später auf dem niedersächsischen Festland – stellt für uns nur den Anfang dar. Wir wollen sie möglichst zügig komplett in die Herstellung und Transportlogistik von grünem Wasserstoff integrieren. Zudem muss die niedersächsische Landesregierung die Projekte der Dogger-Energieinsel sowie des Nordsee-Energielandes aktiv vorantreiben und unterstützen. Damit stellt Niedersachsen schon heute die Weichen für diese Zukunftsindustrie und wird zum Knotenpunkt für die Herstellung und den Transport von grünem Wasserstoff.
  • Abschaffung Stromsteuer: Im Gegensatz zur CO2-Bepreisung ist jede weitere staatliche Verteuerung des Strompreises eine unnötige Belastung für Wirtschaft und Privathaushalte. Die Jungen Liberalen unterstützen die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, die Stromsteuer auf das EU-Minimum zu senken und langfristig auf EU-Ebene ganz abzuschaffen. Entlastungen bei den Energiekosten stellen dringend notwendige Wachstumsimpulse dar. Hierbei sollen ausfallende Steuereinnahmen grundsätzlich durch Subventionskürzungen und mittelfristiges Wirtschaftswachstum kompensiert werden.
  • Verkehrsinfrastruktur: Eine gute Infrastruktur ist eine grundlegende Basis für die Wirtschaft und des internationalen Handels. Niedersachsen ist Wirtschaftsstandort und Transitland. Deshalb braucht es eine Optimierung bzw. Ausbau von stauriskanten Straßen. Außerdem muss endlich ganz Niedersachsen an das Autobahnnetz angeschlossen werden. Zentrale Autobahnprojekte wie die A33 und A39 oder die Küstenautobahn A20/A26 sind daher aktiv von der Landesregierung voranzutreiben und zügig umzusetzen. Sanierungsmaßnahmen wie etwa Fahrbahnerneuerungen oder Brückenerneuerungen sollen zukünftig durch Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsbaustellen beschleunigt durchgeführt werden. Wir begrüßen außerdem  das Gesetz zur „Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“, das die Umsetzungszeiten von großen Straßenbau- und Schienenbauprojekten stark verkürzt. Im Bereich der Schienenwege braucht es besonders in Ostniedersachsen endlich Bewegung. Deshalb sollte sich der Bundestag so schnell wie möglich für das Projekt „Alpha E mit NBS“ entscheiden. Auch die Neubaustrecke Bielefeld-Hannover sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die von den geplanten Neubaustrecken betroffenen Kommunen im Regionalverkehr verlässlich an die entsprechenden Fernverkehrshaltepunkte angebunden werden, um die Akzeptanz der Neubaustrecke vor Ort zu erhöhen. Diese Maßnahmen entlasten den Bahnverkehr im niedersächsischen Ost-West-Verkehr sowie den Transit zwischen den Großstädten Hannover und Hamburg deutlich und dadurch entsteht mehr Schienenwegekapazität. Weiterhin sprechen wir uns vor dem Hintergrund des prognostizierten Zuwachses des Personen- und Güterverkehrs für einen zweispurigen und vollelektrifizierten Ausbau der Bahnstrecke von Oldenburg und Osnabrück aus. Diese Maßnahmen stärken unsere Infrastruktur.
  • Elbvertiefung: Vom Standort des Hamburger Hafens als Logistik-Hub für ganz Norddeutschland profitiert auch Niedersachsen. In diesem Sinne und im Sinne der Kooperation fordern wir daher, dass Niedersachsen weitere Elbvertiefungen nicht blockiert, sondern mit forciert, um den ganzen Norden Deutschlands wirtschaftlich weiter zu stärken.
  • Fortführung der Breitbandförderung: Wir kritisieren die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, die finanzielle Förderung des Breitbandausbaus einzustellen. Der Breitbandausbau ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung und ermöglicht die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, besonders in ländlichen Gebieten, wo der Zugang zu schnellem Internet oft eingeschränkt ist. Wir fordern daher, dass die Landesregierung ihre Entscheidung überdenkt und die finanzielle Unterstützung für den Breitbandausbau fortsetzt. Die bisherigen Investitionen und Fortschritte dürfen nicht durch einen abrupten Förderstopp gefährdet werden. Stattdessen sollte das Land weiterhin in die digitale Infrastruktur investieren und den Breitbandausbau in allen Teilen Niedersachsens vorantreiben.

Was ist dieser Fachkräftemangel?

Vor kurzem gab es einen neuen Rekordwert in Deutschland. Aktuell sind in Deutschland so viele Menschen wie noch nie erwerbstätig. Jedoch hört man es immer wieder. Egal wo. In der Pflege, im Handwerk, im Lehramt oder auch im öffentlichen Dienst. Der sogenannte Fachkräftemangel.

Deutschland hat ein Problem. Wir sind in unserer Gesellschaft darauf angewiesen, dass qualifizierte Menschen tagtäglich ihre Arbeit verrichten, damit der Wohlstand der Nation gehalten und unter Umständen sogar gesteigert werden kann. Dies fängt schon bei der Reinigungsfachkraft oder der Pflegekraft an. Dazu kommt der Umstand, dass so gut wie jede Branche in Deutschland dieses Problem hat. Darunter gehört auch der öffentliche Dienst.

Leider können wir nicht ganz viele Menschen auf einmal herzaubern, um den Fachkräftemangel zu lösen. Es braucht innovative Ideen und die Bereitschaft neue Dinge auszuprobieren.

Corona hat uns dabei eine dieser Ideen direkt aufgezwungen. Das mobile Arbeiten! Das Beste daran: Es funktioniert! Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher speziell für den öffentlichen Dienst:

  • Recht auf Einführung der mobilen Arbeit im öffentlichen Dienst, solange die Tätigkeit dies erlaubt

Sturmfest und erdverwachsen: Gegen völkische Landnahme in Niedersachsen!

Die hohe Fragmentierung der rechtsextremen Szene macht es für die demokratische Mehrheitsgesellschaft häufig schwierig, die Feinde unserer Demokratie als solche zu identifizieren. Eine besondere Gefahr stellen dabei sogenannte völkische Siedler dar, die subtil und gezielt versuchen, insbesondere strukturschwache ländliche Räume zu unterwandern.

Neben den ostdeutschen Bundesländern stellen dabei auch die Lüneburger Heide und der Harz einen besonderen Schwerpunkt der völkischen Siedlerbewegung dar. Seit 2021 stehen sie als Sammelbeobachtungsobjekt auf dem Radar des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Dieser versteht unter diesem Phänomen vor allem Gruppierungen und Familienverbände, die eine naturorientierte, ländliche und kleinbäuerliche Lebensweise auf der Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie pflegen und die innerhalb ihres kinderreichen Familien- und Freundeskreises nach völkischen Denk- und Verhaltensmustern leben und sich dabei an der von den Nationalsozialisten propagierten Volksgemeinschaft orientieren.

Als Junge Liberale Niedersachsen bekennen wir uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu unserer wehrhaften Demokratie. Für uns gilt: Keinen Fußbreit dem Faschismus! Daher fordern wir:

  1. Das Niedersächsische Innenministerium soll ein Verbotsverfahren gegen die folgenden völkischen Personenzusammenschlüsse auf den Weg bringen:
    • „Der Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“,
    • „Die Anastasia-Bewegung“,
    • „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.“
  2. Weitere, mit den oben genannten Vereinen in Verbindung stehende Organisationen und Personen, sind vom Niedersächsischen Verfassungsschutz mindestens als Verdachtsfall einzustufen und von ihm als Beobachtungsobjekt zu behandeln. Zeitgleich soll der Niedersächsische Verfassungsschutz seine Kooperation mit den Landesämtern für Verfassungsschutz der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ausbauen.
  3. Auf kommunaler Ebene sollen regelmäßig offene Infoveranstaltungen stattfinden, in denen über die völkische Siedlerbewegung aufgeklärt und die Bevölkerung hierfür sensibilisiert wird. Insbesondere lokalen Vereinen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. In Workshops sollen Mitglieder verstärkt darin geschult werden, wie sie gegen rassistische und antidemokratische Tendenzen innerhalb der eigenen Reihen vorgehen können. Außerdem sollen in Vereinen besonders geschulte Ansprechpersonen geschaffen werden, auf die Mitglieder zugehen können, wenn sie eine Unterwanderung befürchten. Auch in den Kommunen sind entsprechende Anlaufstellen einzurichten.
  4. Das Land Niedersachsen sowie die niedersächsischen Kommunen sollen verstärkt darauf achten, wer öffentliche Gebäude nutzt oder gar kauft. Eine Nutzung oder ein Kauf durch die oben genannten Organisationen oder Personen, die mit diesen nachweislich in Verbindung stehen, ist zu untersagen. Sollten sich bereits völkische Siedlerbewegungen niedergelassen haben, sind alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa das Steuer- oder Baurecht auszuschöpfen, um eine Nutzung von Immobilien für völkische Zwecke möglichst zu verhindern.
  5. Das Land Niedersachsen soll verstärkt Gelder in die Rechtsextremismusforschung investieren, die sich explizit mit dem Phänomen und dem Umgang mit der völkischen Siedlerbewegung beschäftigt.

Für einen besseren Schutz öffentlicher Gebäude vor Amok und Terror

Die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Flughäfen oder Stadien sind für uns Julis ein wichtiges Anliegen. Allerdings sind öffentliche Einrichtungen potenziell vulnerable Ziele und sollten daher im Fokus sicherheitsstrategischer Planungen liegen. In der Tat haben jüngste Gewaltverbrechen wie der Amoklauf an der Universität in Heidelberg und an Schulen in Bremerhaven, Hamm sowie Ibbenbüren oder der Angriff auf eine religiöse Einrichtung in Hamburg leider gezeigt, dass derartige Verbrechen auch hierzulande vorkommen können. In Deutschland macht der Gesetzgeber in erster Linie viele (bauliche) Vorschriften für öffentliche Gebäude bezüglich des Brandschutzes. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen somit beim Schutz öffentlicher Einrichtungen vor Amok und Terror Nachholbedarf.

Allgemeine Maßnahmen für alle öffentliche Gebäude

  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass bei der Bauplanung öffentlicher Gebäude in Zukunft neben Stand-, Brand- und Arbeitssicherheit auch andere Gefahren, wie Maßnahmen zum technischen Schutz vor Amok und Terror, beachtet werden. Neben der Feuerwehr, die bereits jetzt bezüglich des Brandschutzes fest eingebunden ist, soll auch die Polizei stärker am Baugeschehen beteiligt werden. Wir Julis sind überzeugt, dass ebenfalls die nötigen (baulichen) Maßnahmen für bekannte Gefahren getroffen werden sollten, die über den Brandschutz hinausgehen. Daher sollte nicht nur die Verhinderung von Personenschäden durch Feuer im Baurecht festgeschrieben werden, sondern auch die Verhinderung von Personenschäden durch Gewalteinwirkung wie Amok und Terror beachtet werden. Hierzu empfiehlt es sich die DIN VDE V 0827 in den allgemeinen Baugesetzen sowie in den Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen der Länder und des Bundes zu integrieren, an der Planer, Architekten, Polizei und Risikomanager mitgearbeitet haben. Die Maßnahmen sollen für alle öffentliche Gebäude zutreffen, die im Rahmen der DIN 18040-1 aufgeführt werden, mit Ausnahme von Toilettenanlagen.
  • Bei bereits allen bestehenden öffentlichen Gebäuden soll die Funktionsfähigkeit von Lautsprechern zur Personenwarnung überprüft und ggf. hergestellt werden. Zudem gilt es zu prüfen, inwiefern Aushänge von Verhaltensregeln bei Unfällen sowie im Brandfall durch spezifische Verhaltensregeln bei Amok- und Terrorlagen ergänzt werden können, wie es schon in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Außerdem sollen Türen künftig nur noch nach außen geflügelgelt, aber auch von innen verschließbar sein. Eine andere hilfreiche Maßnahme ist die flächendeckende Einführung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) angelehnt an die DIN V 0827, wodurch alle sich im Gebäude befindenden Personen die Möglichkeit haben (mittels einer NRGS-Sprechstelle mit Druckknopf) Alarm auszulösen, um alle anderen Personen zu warnen und schnell qualifizierte Hilfe von Sicherheitsbehörden zu erhalten. Dieses System soll es ermöglichen neben Feuer- auch Terror- und Amokalarm auszulösen. Zudem kann das NRGS-System beispielsweise im Amokfall zu einer stabilen Kommunikationsebene zwischen der alarmierenden Person und der Polizei werden. Parallel kann das NRGS auch einen Einschließalarm im Gebäude ertönen lassen. Die Polizei sowie andere Sicherheitsbehörden haben zudem die Möglichkeit über das NRGS Anweisungen zu geben. Auch bei medizinischen Notfällen kann das NRGS Hilfe bieten, indem zum Beispiel das Sekretariat, mögliche Ersthelfer und der Hausmeister informiert werden.
  • Des Weiteren sollten Rettungskräfte öfter Amok- und Terroreinsätze üben. In der Tat sind regelmäßige Übungen eine effektive Methode, um bei realen Einsätzen einen bestmöglichen Handlungsablauf zu garantieren
  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern zudem die Innenministerkonferenz auf, ein zentrales Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Amok und Terror zu erarbeiten, angelehnt an das französische Dispositiv Vigipirate. In der Tat ermöglicht ein derartiges Schutzpaket wie Vigipirate eine Einbindung aller Beteiligten, also den Bund, Länder und Kommunen, aber auch Bürger und Firmen, in eine Haltung der Wachsamkeit, des Schutzes und der Prävention. Außerdem ist Vigipirate eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Vigipirate ermöglicht also sowohl die Entwicklung einer Kultur der Wachsamkeit und Prävention als auch das Ergreifen angemessener Schutzmaßnahmen.

Sonderfall Schulen und Bildungseinrichtungen

  • Wir setzen uns dafür ein, dass in allen Schulen Deutschlands die Schulsozialarbeit weiter gestärkt wird. Wir wollen die Anzahl der Schulsozialarbeiter weiter erhöhen und dieses Berufsfeld unterstützen. Zudem wollen wir Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen gegen Mobbing und soziale Exklusion in allen Bildungseinrichtungen vertiefen und ausreichend finanziell untermalen. Die Kultusministerkonferenz sollte einheitliche Maßnahmen sowie Standards zum Umgang bzw. zur Verhinderung von Amok in Schulen und anderen Bildungsstätten erarbeiten. Ein besserer Austausch der Bundesländer über deren Erfahrungen kann sinnvoll sein. Des Weiteren setzen wir uns für eine Ausweitung der Fortbildungen bzw. der Fortbildungsmöglichkeiten des Schulpersonals zum Thema Amok und Gewaltprävention ein, damit Warnhinweise frühzeitig erkannt und im Krisenfall bestmöglich reagiert werden kann. Die Vermeidung von Amokläufen in Schulen ist dann am effektivsten, wenn alle Beteiligten genügend Hintergrundwissen über Ursachen und Kenntnisse zu möglichen Präventionsmaßnahmen haben.
  • Grundsätzliche sind Schulen und andere Bildungseinrichtungen relativ sichere Orte für Schüler und Studenten. Wir wollen, dass es auch künftig so bleibt. Wir sind überzeugt, dass das Land Niedersachsen und alle anderen Bundesländer, soweit noch nicht der Fall, künftig neben Feuer- auch Amokübungen in den Verwaltungsvorschriften für weiterführende Schulen klar empfehlen sollten. Allerdings wollen wir, dass diese Empfehlung zu keiner Verpflichtung wird. Jede Schule sollte selbst entscheiden dürfen, wie sie das Thema Amok mit ihren Schülern angeht. Amokübungen ermöglichen es sich besserer auf mögliche Gefahren vorzubereiten, denn die Verhaltensempfehlungen unterscheiden sich wesentlich von denen im Brandfall. Somit können Schüler und Lehrer an Selbstsicherheit gewinnen. Dennoch sollten diese Übungen, falls eine Schule sich hierfür entscheidet, pädagogisch begleitet werden, aber auch altersgerecht und nicht unnötig überspitzt sein.
  • Wir wollen den Austausch zwischen Deutschland und den europäischen Partnern zum Thema Umgang und Prävention von Amok und Terror stärken und ggf. von ihnen lernen.

Dry Income vs Fachkräftemangel – Mitarbeiterbeteiligungen als Wettbewerbsfaktor

Die Sympathie für Start-Up-Gründungen und die marktwirtschaftliche Ablehnung von Subventionen kollidieren in Zeiten des Fachkräftemangels vielleicht häufiger als ohnehin schon. Eine charmante Methode, Start-Ups auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden zu lassen ohne gleich mit der steuerfinanzierten Gießkanne um die Ecke zu kommen, ist das in Deutschland aus steuerlichen Gründen noch recht unattraktive Feld der Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen, um mit niedersächsischen Big Playern wie z.B. VW auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten, insbesondere wenn es um hochqualifizierte oder händeringend auf dem Markt gesuchte Berufsgruppen geht. Mitarbeiterbeteiligung kann hier einerseits einen Anreiz für das Start-Up bieten und andererseits die Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.

Auch mittelständische Betriebe bzw. KMU, die nicht die Rechtsform der AG wählen, haben die Möglichkeit Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufzulegen. Hier können Mitarbeiter anstelle der Vergabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen oder GmbH- Anteilen (Eigenkapital) z.B. auch durch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) oder verzinste Mitarbeiterdarlehen (Fremdkapital) mitbeteiligt werden.

Allein an diesen hier nur drei exemplarisch genannten Beteiligungsarten erwächst jedoch bereits das Problem der steuerlichen Nicht-Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland: Jede dieser Beteiligungsarten wird unterschiedlich versteuert (Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Lohnsteuer/SV). Der Empfänger einer Beteiligung ist dann ggf. mit der Steuerschuld dieses Einkommens ohne Liquidität („Dry Income“) überfordert und ist schlimmstenfalls gezwungen diese zu veräußern, was den Aspekt der langfristigen Mitarbeiterbindung ad absurdum führt. Das Fondsstandortgesetz von 2021 (CDU/CSU/SPD) behebt dieses Problem trotz höherem Freibetrag und Besteuerungsaufschub von bis zu 12 Jahren nicht, da die Steuer bei einem Arbeitgeberwechsel sofort anfällt. Aus Sicht des Arbeitnehmers, ist
die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen also weiterhin nur bedingt gegeben.

Um Mitarbeiterbeteiligungen aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht zu einem attraktiven Wettbewerbsfaktor zu machen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine klare bundeseinheitliche Rechtssicherheit für die Besteuerung von Dry Income aller Beteiligungsformen sowie die einheitliche Besteuerung nach der Kapitalertragssteuer. Im Rahmen der Gründerkulturförderung fordern wir zudem zusätzlich eine zehnjährige Steuerfreiheit von „trockenem“ Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsformen.

Fokus der Lehrkräfte JETZT auf Unterricht setzen – zeitliche Entlastungen als Schlüssel zur Unterrichtsqualität

Die bisherigen Maßnahmen der ehemaligen rot-schwarzen und der neuen rot-grünen Landesregierung sind ungenügend, um den Lehrberuf in den kommenden Jahren und Jahrzehnten attraktiver zu gestalten. A13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst bildet nur die Basis einer Karriereoffensive für den Lehrerberuf, da sich vor allem die zeitliche und psychologische Belastung negativ auf die tagtäglichen Arbeitsbedingungen und folglich die Attraktivität des Berufs niederschlägt.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die zeitliche Entlastung von Lehrkräften in Zukunft stärker in den Mittelpunkt von Entlastungsdebatten gerückt wird. Wir schlagen folgende Maßnahmen zur Entlastung von Vollzeit-Lehrkräften im Berufsalltag vor:

  • Lehramtsstudierende höheren Semesters sollen zukünftig vermehrt an Schulen im Sinne einer pädagogischen Mitarbeit mitwirken. Insbesondere durch die Übernahme von Vertretungsstunden durch Studierende sollen die vollausgebildeten Fachlehrkräfte zeitlich entlastet werden. Mittelfristig soll diese pädagogische Mitarbeit durch die engere Einbindung von Praxisphasen bereits im Lehramts-Bachelor institutionalisiert und somit fester Bestandteil der ersten Phase der Lehrerausbildung werden.

Schon heute arbeiten viele M.Ed.-Studierende neben dem Studium als Feuerwehrlehrkraft an niedersächsischen Schulen. Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Lehramtsstudierende kein Ersatz für voll ausgebildete Lehrkräfte sein können. Wir erkennen aber die Realität an niedersächsischen Schulen an und wollen den Fachlehrkräften auf diese Weise die Möglichkeit zurückgeben, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder vermehrt nachzugehen, d.h. schülerorientierten, modernen, digitalen und kreativen Unterricht zu gestalten.

  • Einstellungsoffensive Schulassistenz: In Schulen aller Schulformen sollen über Lehramtsstudierende hinaus auch FSJ-ler und Quereinsteiger, Ganztags-, einfache Verwaltungs-, Betreuungs- und sonstige “nicht-lehr-Aufgaben” übernehmen.

Um flexibel auf Personalbedarf (z.B. durch Krankheiten, Teilzeit, Elternzeit) reagieren zu können, sollen die Schulen einen zusätzlichen Etat für diese Hilfskräfte erhalten, der vom Land Niedersachsen zu tragen ist.