Verbandsaufbau


Wir JuLis sind ein föderal organisierter Verband mit zahlreichen Untergliederungen. Da kann es für Interessierte und Neumitglieder – manchmal aber selbst für unsere alten Hasen – herausfordernd sein, unsere Verbandsstruktur und die Zuständigkeiten unserer verschiedenen Gremien zu verstehen. Deshalb wollen wir Dir beides an dieser Stelle kurz vorstellen. Auf den ersten Blick mag das viel Neues auf einmal sein. Aber mach Dir keine Sorgen: Mit der Zeit ist bislang noch jeder zum JuLi-Experten geworden.

1. Unsere Verbandsebenen

Deutschlandweit haben wir JuLis fast 10 000 Mitglieder. Gemeinsam bilden sie alle unseren Bundesverband. Er ist ein unabhängiger und eingetragener Verein dessen Ziel es ist, liberal denkende junge Menschen zusammen zu bringen, die Idee des Liberalismus in Deutschland, Europa und der Welt zu verbreiten und liberalen Ideen mehr Gewicht zu verleihen.

Unser Bundesverband ist föderal gegliedert. Das bedeutet, dass entsprechend der Landesgrenzen der deutschen Bundesländer Landesverbände der Jungen Liberalen existieren. In Niedersachsen ist entsprechend ein eigener Landesverband aktiv. Das Ziel unseres Landesverbands gleicht dem unseres Bundesverbandes. Allerdings können wir natürlich stärker auf die niedersächsischen Gegeben- und Besonderheiten eingehen, weil wir näher vor Ort sind und die regionalen Probleme besser kennen.

Doch damit nicht genug. Auch unser Landesverband gliedert sich wiederum in einzelne Kreisverbände auf. Diese beobachten aufmerksam die Politik in ihrem Kreis bzw. ihrer kreisfreien Stadt und setzen dort im Idealfall natürlich ihre Ideen und Forderungen in die Praxis um. Zum Beispiel über den Kreistag oder Stadtrat.

Kreisverbände sind oft Dein erster Ansprechpartner als Interessent oder Neumitglied, da sie direkt vor Ort bestehen und die Hürde der ersten Kontaktaufnahme somit besonders niedrig ist.

2. Unsere Vorstände

Da jede Verbandsebene natürlich von einigen Personen geführt werden muss, gibt es auf jeder Ebene einen Vorstand. Der Landesvorstand besteht aus einem Landesvorsitzenden, vier gleichberechtigen stellvertretenden Vorsitzenden und vier gleichberechtigen Beisitzern. Der Vorstand wird jedes Jahr auf unserem Landeskongress gewählt. Seine Mitglieder haben die Aufgabe, über die an den Landesvorstand verwiesenen oder an ihn gerichtete Anträge zu entscheiden, die Beschlüsse des Landeskongresses umzusetzen und die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben zu erledigen, die im Landesverband anfallen. Dazu zählen beispielsweise das Schreiben von Pressemitteilungen, die Organisation von Kongressen und Seminaren oder die Erarbeitung von Anträgen und Programmentwürfen für unsere Kongresse.

Die Zusammensetzung des Bundesvorstands und der Kreisvorstände, also beispielsweise die Anzahl der jeweiligen Beisitzer, kann davon abweichen. Denn jede Gliederung verfügt über eine eigene Satzung. Dabei gilt jedoch grundsätzlich, dass jede Verbandsebene einen Vorstand hat, der aus gewählten Mitgliedern der Jungen Liberalen besteht und für die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben auf der entsprechenden Ebene verantwortlich ist.

Zusätzlich gibt es auch noch den erweiterten Landesvorstand. Dieser besteht aus den Mitglieder des Landesvorstandes sowie den Vorsitzenden der Kreisverbände. Die Landesarbeitskreisleiter (siehe unten) werden als beratende Mitglieder zu den Sitzungen des erweiterten Landesvorstandes eingeladen. Der erweiterte Landesvorstand ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Kongressen. Er entscheidet über die vom Landeskongress an ihn verwiesenen Anträge und über politische und organisatorische Fragen von grundlegender Bedeutung. Ebenso gibt es auch im Bundesverband einen erweiterten Bundesvorstand.

3. Unsere Kongresse

Der Landeskongress ist das oberste Beschlussgremium der Jungen Liberalen Niedersachsen. Er findet zwei Mal im Jahr öffentlich statt. Jedes anwesende Mitglied der Jungen Liberalen Niedersachsen ist auf dem Landeskongress stimmberechtigt. Einmal im Jahr wird auf dem Landeskongress ein neuer Landesvorstand gewählt. Außerdem kann auf einem Landeskongress die Satzung des Verbandes und die Geschäftsordnung des Kongresses geändert werden. Besonders wichtig ist ein Landeskongress auch, um Anträge zu beschließen und somit die Beschlusslage des Verbandes zu verändern.

Der Bundeskongress funktioniert nach dem gleichen Prinzip, nur dass hier ausschließlich die 200 von den Landesverbänden gewählten Delegierten stimmberechtigt sind. Auf der Ebene der Kreisverbände gibt es ebenso die Kreismitgliederversammlung.

4. Unsere Arbeitskreise

Unser Landesvorstand richtet für die politisch-programmatische Arbeit Landesarbeitskreise ein. Sie haben die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Verbandes mitzuwirken und insbesondere den Landesvorstand sachverständig zu beraten. Die Arbeitskreise können auf dem Landeskongress auch eigene Anträge stellen. Die Mitarbeit bei ihnen steht zudem all unseren Mitgliedern offen. In Bundesverband gibt es außerdem Bundesarbeitskreise, die nach einem ähnlichen Prinzip arbeiten.