Liberalisierung des Lotterie- und Sportwettenwesens

Der Lotterie- und Sportwettenmarkt muss liberalisiert werden und im Zuge dieses Prozesses soll das Lotteriemonopol aufgelöst werden.

Durch das Lotterie- und Sportwettenmonopol, das von staatlichen Organisationen dominiert wird, ist der Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels unterbunden. Um anderen – privaten – Wettbewerbern ebenfalls den Eintritt in den Markt zu ermöglichen, muss das Lotterie- und Sportwettenmonopol durch ein neues System, welches auf neu geschaffenen Lizenzen basiert, ersetzt werden. In diesem neuen System sollen alle Wettbewerber gleich behandelt werden, so dass die jetzigen Monopolisten keine privilegierte Stellung besitzen.

Die neuen Lizenzen sollen mit Auflagen die der Suchtbekämpfung und der Betrugsverhütung dienen, verbunden sein. Finanziell betrachtet bestehen die neuen Lizenzen, aus einem Sockelbetrag, der grundsätzlich von jedem Teilnehmer gezahlt werden muss, und einem prozentualen Teil des Umsatzes. Über diesen prozentualen Anteil sollen die heutigen Zweckerträge, die Abgaben an den Staat, sowie Fonds zur Suchtbekämpfung, finanziert werden. Diese Fonds sollen sich um die Bekämpfung und die Folgen von Spielsucht kümmern.

Die Rolle des Staates soll ausschließlich in der Vergabe der Lizenzen und deren Auflagen, sowie dem Wirken gegen Spielsucht, liegen. Die Aufgaben des Staates sollen weiterhin in den Händen der Länder liegen, wobei die Kooperation, ähnlich wie im heutigen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, erwünschenswert ist.

Mit dieser Neuordnung des Lotterie- und Sportwettenwesens soll eine Öffnung des Marktes unter Beachtung der Prävention gegen Spielsucht erreichen.

Einführung der Real Estate Investment Trusts (REITs)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung Real Estate Investment Trusts (REITs) einzuführen. Allerdings fordern sie die Bundesregierung auf, Wohnimmobilien nicht davon auszuschließen.

Lehrerfortbildung

1. Ruf nach Fortbildungspflicht

Im Zusammenhang mit der PISA Studie wird in der Öffentlichkeit die Forderung nach einer Pflicht zur Fortbildung für Lehrkräfte erhoben. Es wird angeführt, dass der Unterricht effektiver und die Leistungsergebnisse der Schüler im internationalen Vergleich besser werden, wenn sich alle Lehrer fortbilden. Eine weiteres Argument für eine Fortbildungspflicht ergibt sich aus der zunehmenden Selbstständigkeit von Schulen. Die bestehende Aus- und Fortbildung ist auf Pädagogik, Schulfächer und Schulformen bezogen, nicht auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit. Diese neue Einstellung erfordert neue Kompetenzen, die bisher nur in geringem Umfang vermittelt werden.

2. Rechtliche Möglichkeiten zur Fortbildungspflicht

Das Niedersächsische Schulgesetz sagt schon jetzt aus: „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich (…) fortzubilden“ (NSchG, § 51,2). Dies findet größtenteils ungesteuert durch Lektüre von Fachliteratur statt und nicht durch Teilnahme an kommunikativen Arbeitsformen wie Foren, Arbeitsgruppen oder Kursen.

Die Niedersächsische Laufbahnverordnung kann zwar nach § 41 Abs. 2 NLVO, Beamte verpflichten, an konkreten dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen, jedoch sind die wenigen angebotenen Kurse bereits von freiwillig teilnehmenden Lehrkräften mehrfach überbucht.

Der Erlass „Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen“ (Erlass des Kultusministeriums vom 23.04.1996) regelt alle formalen Aspekte der Durchführung der verschiedenen Formen dienstlicher Fort- und Weiterbildung. Er sieht vor, Kurse „auf zentraler, regionaler und schulinterner Ebene in der Unterrichtszeit und (…) in der unterrichtsfreien Zeit einschließlich Schulferien“ durchzuführen. Möglich sind „Nachmittagsveranstaltungen, (…) Ganztagsveranstaltungen (…) Abendveranstaltungen“ und mehrtägige Veranstaltungen.

Da die Arbeitszeit der Lehrkräfte teilweise schulische Unterrichtszeit und teilweise heimische Verwaltungsarbeit beinhaltet, müssen Fortbildungen weiterhin zum Teil in der unterrichtsfreien Zeit absolviert werden. Fortbildungen ohne Ausgleichsregelung in den Schulferien durchzuführen, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden, wirft grundsätzliche Probleme auf: Die Kultusministerien verweisen im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit der Lehrkräfte stets auf den kompensatorischen Effekt der Ferienzeit für Höherbelastungen der Lehrkräfte während der Schulzeit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Aber auch nach Verrechnung mit den Schulferien arbeiten Lehrkräfte je nach Untersuchungsmethode 39,6, 40,5, 40,0, 43,0, 44,2, 41,6, 40,7, 41,4 bzw. 42,2 Zeitstunden pro Woche bezogen auf das Kalenderjahr. Dieser Wert liegt höher als die durchschnittliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst von 38,5 Stunden und schöpft somit schon den Rahmen der Verpflichtung zu unbezahlter Mehrarbeit im Beamtenrecht aus.

3. Ziele der Fortbildungspflicht

Zunehmend selbstständige Schulen entwerfen in ihrem Schulprogramm ein Grundkonzept ihrer Zielvorstellungen und formulieren einen Entwicklungsplan. Damit entsteht die Verantwortung der Schulleitungen, in einem vorgegeben Rahmen über Auswahl und Umfang der Fortbildung ihrer Lehrkräfte zu entscheiden.

Die Schulen bedürfen in diesem Prozess zentral angebotener, qualitativ hochwertiger, flexibel abrufbarer Beratungs- und Fortbildungsangebote. Vorhandene Potenziale und Angebote müssen wirksam gebündelt und koordiniert sowie externe Anbieter verstärkt einbezogen werden.

4. Finanzierung der Fortbildungspflicht

Bei einer Pflicht zur Teilnahme an einem bestimmten Umfang von Fortbildungen stellt sich die Ressourcenfrage. Bei ca. 3.700 Schulen und ca. 75.000 Lehrkräften in Niedersachen und momentan ca. 2.000.000 € Fortbildungsetat wäre pro Lehrkraft nur etwa alle zehn Jahre eine einwöchige Fortbildung möglich.

In diesem Zusammenhang ist es bedenklich, dass von einer ungleichen Verteilung der Ressourcen für die Ausbildung einerseits und für die Fort- und Weiterbildung andererseits geredet wird. Es darf nicht zu einer Umverteilung der Mittel zu Lasten der Lehrerausbildung kommen, sondern es wird eine Erhöhung der Mittel für die Lehrerfortbildung benötigt.

Da die Festlegung der Schulprogramme und Entwicklungsziele Aufgabe der selbstständigen Schulen ist und dies auch für die Auswahl der Qualifizierungsangebote gilt, müssen den Schulen auch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entsprechende Unterstützung einzuholen. Dies kann grundsätzlich nur über eine Budgetierung geschehen.

5. Kontrolle der Ziele der Fortbildungspflicht

Zur Dokumentation erworbener Qualifikationen und damit auch zur Rechenschaftslegung ihrer eigenen Fortbildungsbemühungen legen Lehrkräfte ein Portfolio an. Dieses dient der Schaffung von Transparenz von Qualifikationen angesichts der ständig wachsenden Mobilität und der Tendenz zur Erweiterung und Versachlichung von Beurteilungsformen.

In Modellversuchen mit wissenschaftlicher Begleitung kann dieses Konzept in der Praxis erprobt und optimiert werden. Für die konkrete Ausgestaltung einer notwendigen Versuchsphase ist eine Vereinbarung zwischen Kultusministerium, öffentlichen und privaten Anbietern von Fortbildungsangeboten, Lehrerverbänden sowie Eltern- und Schülerverbänden notwendig.

Bekämpfung des Rechtsextremismus

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundes- und Landesregierung dazu auf sich bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus hauptsächlich auf die Wurzeln und Ursachen zu konzentrieren.

Den NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung und ein NPD-Verbot generell lehnen die Jungen Liberalen ab.
Ein Verbot wird die Ursachen nicht bekämpfen, sondern den Rechtsextremismus nur in den Untergrund treiben und ihn dadurch wohlmöglich noch attraktiver machen und ggf. stärken.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb:

* mehr Streetworker für Jugendzentren
* mehr Sportangebote für Jugendliche auf dem Land
* gezieltes Werben von Jugendlichen durch bestehende Vereine
* Änderung der Lehrpläne im Geschichtsunterricht
* Vorträge von Holocaustopfern an Schulen
* Ausnutzung des vollen Strafmaßes bei rassistischen Übergriffen und Verbreitung von Propagandamaterial
* den Dialog mit Jugendlichen im rechten Spektrum zu suchen
* Integration in der Gesellschaft und an Schulen zu stärken

Gentechnik in Lebensmitteln

Die Gentechnologie erhält immer mehr Einzug in die Pflanzenzüchtung, in die Tierzucht und auch in das Gebiet des Agrar- und Lebensmittelsektors. Der Antrieb dieser Zukunftstechnologie begründet sich mit der Aussicht auf Produktverbesserungen, Kostenreduzierung und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen von Rationalisierungen, Verbesserung der Herstellungsverfahren und Gewinnsteigerungen.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in naher Zukunft nicht mehr vom Speiseplan des Menschen wegzudenken. Sehr wohl sehen die Jungen Liberalen die Gentechnologie nicht nur als Ausdruck des Verbraucherwunsches nach einer genußvolleren und gesünderen Nahrung sondern auch als Resultat neuer ernährungsphysiologischer Erkenntnisse, soziologischer und ökonomischer Entwicklungen.
Im Agrar- und Lebensmittelbereich wird die Gentechnologie sehr kontrovers diskutiert: deutlich werden Skepsis, Ängste und Mißtrauen seitens der Bevölkerung, was nicht zuletzt auf ein Informationsdefizit der zuständigen Behörden und der Wirtschaft zurückzuführen ist, wohingegen in der Pharmaindustrie die Gentechnologie schon fest etabliert und von der Gesellschaft anerkannt wurde.
Die Jungen Liberalen sehen daher die umfassende und vertauensfördernde Information des Verbrauchers als absolut notwendig und stellen folgende Forderungen:

Etikettierung:

Derzeit werden gentechnisch veränderte Erzeugnisse nach der Novel Food Verordnung von der Etikettierung ausgenommen, wenn diese mit herkömlichen Produkten verglichen als ”gleichwertig” gelten, sowie Produkte, in denen analytisch keine nachweisbaren gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten sind, als auch Erzeugnisse, deren Zusatzstoffe, Aromen und technische Hilfsstoffe (Enzyme) auf gentechnologischem Wege hergestellt wurden.
Zum Zwecke der Verbraucherinformation fordern die Jungen Liberalen
* die entsprechende Kennzeichnung sämtlicher Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile, die nachweisbar genetisch veränderte Anteile aufweisen.
* Produkte, die zwar keine nachweisbaren gentechnischen Veränderungen beinhalten, aber dennoch Gentechnologie im Produktionsverfahren angewand wurde, sollen ebenso gekennzeichnet werden.
* gentechnisch veränderte Bestandteile eines Produktes (z.B. Joghurt mit Milchsäurebakterien), Inhaltsstoffe aus rein gentechnologischer Herstellung (z.B. Vitamine, Stärken) und Produkte, die selbst den gentechnisch veränderten Organismus darstellen (z.B. Kartoffel, Kartoffelpüree), werden einzeln auf dem Etikett/Preisschild entsprechend gekennzeichnet.
* die Etikettierung von gentechnologisch veränderten Lebensmitteln und Rohstoffen ausländischer Herkunft, die auf gentechnologischer Basis hergestellt wurden. Den rechtlichen Rahmen soll eine entsprechende Ausfuhrbestimmung bieten.
* die Jungen Liberalen fordern Wirtschaft und Staat auf, sich selbständig für eine angemessene und offene Verbraucherinformation einzusetzen.

Markergene:

Markergene in gentechnologisch veränderten Pflanzen dienen lediglich zur leichteren und schnelleren Identifizierung der veränderten Organismen. In manchen Pflanzen werden als Markergene Antibiotikaresistenzgene eingeschleust, bei denen nicht auszuschließen ist, daß sie langfristig eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Die Ausbildung einer weiteren Antibiotikaresistenz beim Menschen ist in medizinischer Hinsicht nicht wünschenswert.
Daher fordern die Jungen Liberalen:
* Verbot der Einschleusung von Antibiotikaresistenzgenen bei Pflanzenneuzüchtungen und Entwicklung alternativer Markergene.
* Verbot des Importes von transgenem Saatgut mit Antibiotikaresistenzgenen.
* EU- weites Verbot der Aussaat von Pflanzen mit Antibotikaresistenzgenen.

Gentransfer auf Wildpflanzen:

Die Jungen Liberalen sehen sehr wohl die Möglichkeit der Genübertragung von gentechnologisch veränderten Pflanzen auf nahe verwandte Arten über den Pollenflug oder Insekten.Wir halten dieses jedoch für einen natürlich- biologischen Prozeß, da sich sämtliche Organismen mit Fremd- DNA auseinandersetzen müssen/mußten.
Da dennoch die Übertragung des neueingeführten Genes auf die Wildpopulation unvorhersehbare Auswirkungen haben kann, fordern die Jungen Liberalen
* eine umfangreiche Erforschung der Risiken der Genübertragung auf Wildpflanzen seitens der verantwortlichen Unternehmen und zuständigen Institute, u.U. mit staatlicher Förderung.

Ökonomische Risiken:

Da die Gentechnologie im Rahmen von Verfahrensoptimierungen und Rationalisierungsprozessen einen nahezu unüberschaubaren Einfluß auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche haben wird, fordern die Jungen Liberalen
* die Welthandelsorganisation und andere Organisationen, die sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung und Zusammenarbeit beschäftigen, auf, sich mit Konzentrationsprozessen in der Nahrungsmittelproduktion auseinanderzusetzen.