Für einen EU-Parlamentssitz in Brüssel!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für die Abschaffung der Sitze Straßburg und Luxemburg des Europäischen Parlaments aus und fordern eine dahingehende Änderung der im Vertrag von Amsterdam aus dem Jahr 1997 festgelegten Regelungen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen es als erwiesen an, dass sich Brüssel zur Hauptstadt der gesamteuropäischen Politik entwickelt hat und forderm darum einen Ausbau der dortigen Parlamentsinfrastruktur. Dies würde den aufgrund des momentanen Wanderzyklus immensen finanziellen Aufwand erheblich reduzieren, da bisher einmal pro Monat alle 732 Mitglieder des Europäischen Parlaments, ca. 2000 Mitarbeiter sowie 3500 Aktenkisten eigens von Brüssel nach Straßburg gebracht werden müssen.

Darüber hinaus unterstützen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Internetinitiative www.oneseat.eu, die ein europaweites Bürgerbegehren zu diesem Thema gestartet hat.

Liberale Medienpolitik in der modernen Kommunikationsgesellschaft

Demokratie braucht Öffentlichkeit – Demokratie braucht Medien

Demokratie setzt Öffentlichkeit als einen Raum voraus, in dem die verschiedenen Interessenskonflikte der Gesellschaft fair und offen ausgetragen werden können. Die Existenz und der Zugang zur Öffentlichkeit sind notwendig, damit Bürger sich in einer immer komplexer werdenden Welt über Probleme und Konflikte im persönlichen Umfeld und der politischen Sphäre informieren können. Erst die Öffentlichkeit gibt den Bürgern die Möglichkeit zur effektiven Einflussnahme auf die Politik und der Politik die Möglichkeit, ihr Handeln gegenüber den Bürgern zu rechtfertigen und zu legitimieren. Ferner dienen die Medien der freien Selbstverwirklichung, der Unterhaltung, der Schaffung und Weiterentwicklung von Kultur sowie einem Ausgleich zur Arbeitswelt. Eine zentrale Rolle bei allen genannten Punkten nehmen dabei heutzutage die Massenmedien ein.
Die früher stark voneinander differenzierten Massenmedien verknüpfen und ergänzen sich in immer stärkerem Maße. Zum Teil ergeben sich eine regelrechte Verschmelzung (Konvergenzen) verschiedener Medientypen. Eine Medienpolitik, die in erster Linie nach Übertragungsart differenziert ist daher nicht länger zeitgemäß. Gleiche Inhalte müssen gleich behandelt werden, ganz egal, von welchem Medium sie übertragen werden. Die geltenden gesetzlichen Regelungen sollen durch einen einheitlichen Regulierungsrahmen ersetzt wer den.

Für alle Medien geltende Grundsätze

== Freiheit der Medien ==

Eine intakte Öffentlichkeit, die den Bürgern all ihre Vorzüge und Möglichkeiten gewährt, ist nur bei entsprechenden Freiheiten der Medien gewährleistet. Der weltweit – und leider auch in Deutschland – zu beobachtenden Tendenz, die Freiheit der Medien einzuschränken, muss entschieden entgegen getreten werden.

* Die im Grundgesetz verankerten Freiheiten von Presse, Kunst, Meinung und Religion müssen in einem weitestgehenden Maße garantiert werden. Einschränkungen sind nur dort zu akzeptieren, wo dies zwingend erforderlich ist.
* Zusätzlich sind das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, das Auskunftsrecht der Medien gegenüber Behörden und die Informationsfreiheitsgesetze zu achten und zu stärken.
* Journalisten und ihre Quellen müssen vor staatlicher Überwachung geschützt werden. Der Journalismus darf nicht zum Instrument des Staates zur Nachrichtengewinnung in nachrichtendienstlichen Angelegenheiten werden.
* Einschränkungen der Pressefreiheit aufgrund des Drucks von Staaten, Religionen oder anderen Organisationen sind abzulehnen.
* Die ethischen Prinzipien und Grenzen der Medien sollen in erster Linie von den Medien selbst festgelegt werden, wie dies schon heute durch den Presserat mit seinem Pressekodex und seiner Beschwerdeordnung im Bereich von Presse und Internet geschieht.
* Eine Umstrukturierung und Erweiterung des Presserats zu einem Medienrat, der alle Medien umfasst und repräsentiert, ist anzustreben. Der Medienrat bildet Untersektionen zu den verschiedenen Formen von Medien aus (Printmedien, Rundfunk, Internet), die von Vertretern der Medien besetzt sind. Die primäre Aufgabe der Untersektion Internet ist die Entwicklung einer Netzethik, die von möglichst vielen Anbietern im Internet geteilt wird.
* Die Finanzierung des Medienrats soll analog zu der des Presserats derzeit zu weniger als der Hälfte durch den Staat erfolgen.
* Die Arbeit des Medienrates und die Erarbeitung eines einheitlichen Medienkodex’ erfolgt für die allgemeine Öffentlichkeit transparenter als die Arbeit des Presserats, sofern die Wahrung der Persönlichkeitsrechte eine öffentliche Behandlung nicht verbietet.
* Quotenvorgaben zur Förderung einzelner Programminhalte und eine Kinozwangsabgabe zur Förderung des deutschen Films werden abgelehnt.

== Grundversorgungsauftrag ==

Die Pionierarbeit im Unterhaltungsbereich wurde von öffentlich-rechtlichen Sendern geleistet. Heutzutage kann hochwertige Unterhaltung jedoch auch von privaten Sendern geleistet werden, so dass die Notwendigkeit von Unterhaltung im öffentlich-rechtlichen Bereich nicht mehr gegeben ist. Der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien ist entsprechend anzupassen.

* Die öffentlich-rechtlichen Medien beschränken sich auf einen Informations- und Bildungsauftrag und verzichten auf Unterhaltung. Infotainment mit Schwerpunkt Information ist zulässig.
* So genannte „Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ dürfen künftig nicht mehr vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen werden. Bei Großereignissen, an deren Übertragung auch kommerzielle Anbieter Interessen haben, ist eine Ausstrahlung durch öffentlich-rechtliche Sender insbesondere dann zu unterlassen, wenn diese mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Es ist davon auszugehen, dass dies in jedem Fall bei allen im Rundfunkstaatsvertrag genannten Großereignissen der Fall ist.
* Das Internetangebot öffentlich-rechtlicher Medien darf lediglich programmbegleitenden Inhalt aufweisen.
* Die Deutsche Welle bleibt in ihren Strukturen und Angeboten in Rundfunk, Fernsehen und Internet erhalten und wird weiterhin aus Steuern finanziert.

== Staatliche Aufsicht ==

Oberstes Ziel der staatlichen Aufsicht im Medienbereich ist die Sicherung der Meinungsvielfalt bei Medienangeboten. Der Staat darf nur dort eingreifen, wo sein Handeln zwingend erforderlich ist und die Selbstregulierung der Medien versagt.

* Die Landesmedienanstalten sind die zentralen Institutionen für die Konzentrationskontrolle im Medienbereich.
* In steigendem Maße ist die Marktkontrolle durch einzelne Unternehmen sowohl in einzelnen Medienbereichen als auch die Anhäufung in verschiedenen Bereichen und international kritisch zu überprüfen.
* Die Landesmedienanstalten überwachen neben den privaten Anbietern künftig auch die öffentlich-rechtlichen. Durch die gemeinsame Regulierung in einer Institution werden wettbewerbsverzerrende Angebote der öffentlichen-rechtlichen Anbieter schneller und unbürokratischer beseitigt als durch einen Prozess auf Ebene der Europäischen Union.
* Die öffentliche Filmförderung wird abgeschafft.
* Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche, den jüdischen Gemeinden und den Bundesländern muss künftig keine Sendezeit seitens der privaten Anbieter eingeräumt werden.
* Rundfunkangebote sind generell zulassungspflichtig. Durch das Internet übertragene Medien unterlagen keiner Zulassungspflicht, auch wenn es sich bei ihnen um Internetfernsehen oder –radio handelt.
* Für neue Medienangebote, die Funk, Kabel oder Satellit nutzen, besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Staat, der die Lizenz nach einer schnellen Überprüfung auf Grundgesetzkonformität gegen eine Gebühr vergibt, sofern freie Frequenzen zur Verfügung stehen.
* Die externe Aufsicht wird möglichst auf die nachträgliche Sanktionierung von Verstößen beschränkt.
* Bei Verstößen gegen die Regulierungsordnung können die zuständigen Landesmedienanstalten einem Sender die Lizenz entziehen. Der Entzug einer Lizenz wird von dem zuständigen Gericht in gebotener Schnelligkeit bestätigt oder revidiert. Zusätzlich sind Geldstrafen, Haftstrafen für die Verantwortlichen und ein Verbot des Senders nach richterlichem Beschluss möglich.
* Bei Ahndung von Verstößen gegen die Regulierungsordnung besitzt der Medienrat ein Anhörungsrecht.

== Jugendschutz ==

Die Regulierungsordnung für private elektronische Medien muss den Stellenwert der Selbstkontrolle insbesondere beim Jugendschutz fördern.

* Ziel des Jugendmedienschutzes muss die Gewährleistung eines umfassenden Schutzniveaus bei allen Angeboten sein. Dabei muss beachtet werden, dass vergleichbare Angebote mit einem ähnlichen Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche nicht unterschiedlichen Anforderungen ausgesetzt sind.
* Die Missbrauchsaufsicht in Jugendschutzfragen wird zumindest auf Länderebene vereinheitlicht. Die bestehenden Aufsichtseinrichtungen der Landesmedienanstalten und der Obersten Landesjugendbehörden werden in einer gemeinsamen Organisation im Rahmen der Landesmedienanstalten zur Missbrauchsaufsicht zusammengeführt.
* Das Mindestalter für den Zugang zu Pornographie wird auf 16 Jahre herabgesetzt.

== Finanzierung von Medien ==

Die Finanzierung von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien wird so gestaltet, dass beide nicht zu einer Konkurrenz füreinander auf dem Finanzierungsmarkt werden. Staatlich erhobene Gebühren bleiben den Öffentlich-Rechtlichen vorbehalten, während Werbefinanzierung exklusiv nur den Privaten zusteht.

* Öffentlich-rechtliche Medien werden allein aus Medienbeiträgen finanziert. Einnahmen aus Werbung, Sponsoring und Product Placement stehen nicht zur Verfügung.
* Die Höhe des Medienbeitrags wird von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen und von den Bundesländern beschlossen oder zur Überarbeitung zurückgewiesen.
* Um die Ergebnisse der KEF nachvollziehbar zu machen, müssen die Haushalte der öffentlich-rechtlichen Medien und die Arbeit der KEF transparent für die Öffentlichkeit dargestellt werden.
* Jeder volljährige steuerpflichtige Einwohner der Bundesrepublik leistet einen fixen Pro-Kopf-Beitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien unabhängig von möglichen Zugangsgeräten. Der Medienbeitrag wird von den Finanzämtern mit der Einkommenssteuer einbehalten und entsprechend weitergeleitet.
* Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird abgeschafft.
* Onlineshops öffentlich-rechtlicher Medien dürfen nur Artikel für selbst produzierte Sendungen bereithalten, nicht aber für Lizenzsendungen, da hier eine Konkurrenzsituation zu privaten Anbietern wahrscheinlich ist.
* Die Abgabe von Kopien selbst produzierter Sendungen erfolgt möglichst kostendeckend ohne Gewinnabsicht, um dem Bürger eine möglichst große Serviceleistung für geleistete Abgaben zu garantieren.
* Private Anbieter bekommen freie Hand bei der Wahl der Finanzierung. Deshalb werden zeitliche Höchstgrenzen und die Vorgaben zur Einfügung von Werbung abgeschafft. Werbung für frei verkäufliche Produkte und Dienstleistungen wird nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt, sofern keine Gefährdung minderjähriger Konsumenten zu erwarten ist.
* Werbung politischer, religiöser und weltanschaulicher Art wird zugelassen, sofern diese genau wie die übrige Werbung als solche gekennzeichnet wird. Die Restriktionen im Bereich des Sponsorings von Sendungen sind darauf zu beschränken, dass der Sponsor einer Sendung für den Konsumenten deutlich wird.
* Die Verschlüsselung von Programminhalten steht den privaten Anbietern frei.
* Die finanzielle Beteiligung von Parteien oder deren Unternehmen an Medienunternehmen wird verboten. Publikationen von Parteien müssen als solche erkennbar sein.
* Öffentlich-rechtliche Medien werben nicht außerhalb ihres eigenen Programms.
* Bürgerfunk und Offenen Kanäle, die in Konkurrenz zu privaten Anbieter stehen, dürfen nicht vom Staat gefördert werden. Insbesondere dürfen sich diese nicht durch Werbung finanzieren.

Spezielle Regelungen zu einzelnen Medien

== Fernsehen ==

Das Fernsehen begann in Deutschland als öffentlich-rechtliches Fernsehen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von privaten Anbietern, die etliche Leistungen der öffentlich-rechtlichen günstiger und flexibler erbringen können. Der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen wird auf einen Kernauftrag reduziert, um den Möglichkeiten des Marktes im Fernsehbereich zu entfalten.

* Das ZDF wird der bundesweite öffentlich-rechtliche Sender. In seinem Programm sind umfangreiche Regionalfenster anzubieten.
* Der Sender Phoenix beschränkt sich in erster Linie auf die Übertragung von Plenarsitzungen des Bundestags, des Bundesrates, Regierungserklärungen und anderen Ereignissen erheblicher politischer Bedeutung.
* Davon strukturell unabhängig gibt es vier regionale Fernsehsender, zwischen denen Kooperationen möglich und erwünscht sind. Weitere öffentlich-rechtliche Fernsehsender sind nicht vorgesehen.
* Alle übrigen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender werden privatisiert.
* Der freie Empfang dieser Sender muss möglich sein. Es darf keine Grundverschlüsselung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens geben.
* Die Fernsehräte dieser Sender werden von den Landesparlamenten besetzt, die den Auftrag haben, durch die von ihnen entsandten Mitglieder insgesamt die gesellschaftlichen Interessen abzubilden. Feste Mitgliederkontingente für Gewerkschaften, Kirchen, Tierschutzverbände usw. werden abgeschafft. Maximal ein Drittel seiner Mitglieder darf aus Abgeordneten bestehen. Politische Ämter der Exekutive ab Landesminister aufwärts sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen.
* Die Fernsehräte stellen die Richtlinien für das Programm auf, wählen die Intendanten, beraten in Programmfragen und sind Ansprechpartner für die Öffentlichkeit.
* Die Kontrolle der gesendeten Inhalte liegt bei der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) für Das Erste und Phoenix sowie bei den Landesmedienanstalten für die regionalen Sender.
* Die Reduzierung der Anzahl der öffentlich-rechtlichen Sender zieht auch eine Reduzierung der monatlichen finanziellen Belastung der Zuschauer nach sich. Diese Reduzierung schafft beim Bürger den notwendigen Freiraum, um aus den bereits vorhandenen und aus den durch Privatisierung möglicherweise noch entstehenden Pay-TV-Kanälen weitere Sender auszuwählen.
* Im Kabelnetz und in der Satellitenübertragung wird entsprechend Plätze für das öffentlich-rechtliche Fernsehen und für das öffentlich-rechtliche Radio reserviert.
* Über die Zulassung eines privaten Fernsehsenders im gesamten Bundesgebiet entscheidet die KDLM
* Die bundesweite Übertragung eines Programms geschieht freiwillig.

== Radio ==

Die Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Radiosendern ist zu groß, da die öffentlich-rechtlichen Sender zu ähnliche Programme anbieten, die durch Gebühren subventioniert werden. Der Markt ist durch die Zurückhaltung der öffentlich-rechtlichen Sender zu liberalisieren.

* Die öffentlich-rechtlichen Radiosender werden auf ein Mindestmaß zur Erfüllung des Informations- und Bildungsauftrags beschränkt.
* Bis auf die Deutsche Welle, einen bundesweiten Info-Sender und vier regionale Sender werden alle öffentlich-rechtlichen Radiosender privatisiert.
* Die Rundfunkräte dieser Sender werden von den Landesparlamenten besetzt, die den Auftrag haben, durch die von ihnen entsandten Mitglieder insgesamt die gesellschaftlichen Interessen abzubilden. Feste Mitgliederkontingente für Gewerkschaften, Kirchen, Tierschutzverbände usw. werden abgeschafft. Maximal ein Drittel ihrer Mitglieder dürfen aus Abgeordneten bestehen. Politische Ämter der Exekutive ab Landesminister aufwärts sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen.
* Radiowerbung ist auch in regionalem Umfang im privaten Rundfunk möglich.

== Printmedien ==

Der Markt der Printmedien ist in seiner Bedeutung für die Regulierung dahingehend deutlich gesunken, dass er nicht mehr wie noch vor einigen Jahrzehnten fast den kompletten Bereich der Medien abdeckt. Durch neuere Medien wird die Konzentrationsverhinderung im Bereich der Printmedien zunehmend weniger wichtig.

* Die Buchpreisbindung wird abgeschafft.
* Auf dem Zeitungsmarkt werden Fusionen und Konzentrationen in höherem Maße zugelassen, da sich die Ausweichoptionen hin zu anderen Medien deutlich erhöht haben.

== Internet ==

Das Medium Internet erreicht einen Freiheits- und Interaktionsgrad zwischen Anbietern und Konsumenten, der so immens ist, dass eine umfassende staatliche Regulierung im Internet zum Scheitern verurteilt ist. Daher setzen wir insbesondere im Bereich des Internets auf freiwillige Selbstkontrolle.

* Für Inhalte im Internet haftet die Person, die sie eingespeist hat, im Rahmen der Gesetze ihres Heimatlandes.
* Die technische Übermittlung von kriminellen Inhalten durch Netzbetreiber ist nicht strafbar, auch nicht wenn diese zwischengespeichert werden.
* Provider sind nicht dafür haftbar, wenn fremde Inhalte auf eigenen Servern kriminellen Inhalts sind.
* Wenn Netzbetreiber eigene Inhalte anbieten, muss dieses in eigenständigen rechtlichen Einheiten erfolgen, um die bestmöglichen Voraussetzungen für Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu schaffen.
* Eine Stelle wird eingerichtet, bei der die Verletzung von Gesetzen, insbesondere von Urheber- und Persönlichkeitsrechten, gemeldet werden kann. Stammen die betroffenen Internetseiten aus dem Ausland, werden die Verstöße bei der zuständigen staatlichen Stelle angezeigt.
* Der Passus des Gesetzes zur deutschen Nationalbibliothek, der die Archivierung fast der gesamten deutschen Internetseiten vorsieht, wird zurückgenommen.
* Die Übertragungswege (bspw. ADSL, VDSL) für Online-Inhalte müssen grundsätzlich in einem Wettbewerb organisiert sein. Monopole und Wettbewerbsverzerrungen werden auf EU-Ebene verfolgt und geahndet.

Keine heimlichen Düfte in Geschäften und öffentlichen Gebäuden

Der Einsatz von nicht von den gehandelten Waren ausgehenden Düften muss gekennzeichnet werden.

Arzneimittelhandel und Apothekenwesen

Das geltende Verbot für Apotheker, mit der Pharmaindustrie Rabatte für bezogene Arzneimittel auszuhandeln, ist aufzuheben. Der Arzneimittelversandhandel soll beibehalten werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen für eine Aufhebung des Mehrbesitzverbots ein.

Die Möglichkeit, bestimmte Arzneimittel stückweise bzw. in therapiegerechten Stückzahlen auszugeben (sog. Auseinzelung) soll den Apotheken freigestellt sein. Der Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel im freien Handel außerhalb von Apotheken soll ermöglicht werden, ohne dass eine fachliche Beratung gewährleistet sein muss. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen weiterhin nur in Apotheken bzw. zugelassenen Versandhandel – Apotheken abgegeben werden dürfen. In Apotheken muss dabei die Fachberatung durch einen Apotheker sichergestellt sein. Diese Beratung zeichnet eine Apotheke aus. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen gegen das Fremdbesitzverbot für Apotheken aus.

Grüne Welle

Der Landesverband empfiehlt den Kreisverbänden sich dafür einzusetzen, dass auf den Hauptstraßen in Ihrer Stadt/Gemeinde eine so genannte „Grüne Welle“ eingerichtet wird. Diese soll besonders dem ein- und ausfahrenden Verkehr gerecht werden, um so überfüllte Innenstädte zu vermeiden. Ein durch lange Rotphasen evtl. entstehender Rückstau kann so besonders im Berufsverkehr minimiert werden.
Des Weiteren ist auf allen anderen Straßen eine dem Verkehr angepasste Ampelschaltung von Nöten, die sich, z.B. durch Kontakte gesteuert, dem aktuellen Verkehrsaufkommen anpasst. So können längere Wartezeiten an einer leeren Kreuzung verhindert und somit die Gesamtfahrzeit verkürzt werden.

Diese Maßnahmen kommen auch der Umwelt zugute, da so Autos und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer ihre Fahrziele schneller erreichen und dadurch weniger Schadstoffe generieren.

Generelles Überholverbot für LKW

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Regelung in § 5 Abs. II StVO durch die Polizei verstärkt kontrolliert wird, um unnötig lange Überholmanöver von LKW zu vermeiden.

Für freies Studieren gegen verfasste Studentenschaften

Die verfasste Studentenschaft ist abzuschaffen.

  • Die ursprüngliche Idee der studentischen Selbstverwaltung wird heutzutage in großem Umfang von anderen professionellen Organisationen wahrgenommen. Krankenversicherung, wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe, Erziehung zu Sport, Musik und Kunst wird größtenteils in anderen Vereinen oder Institutionen organisiert.
  • Die akademische Selbstverwaltung wird nicht mehr über die studentische Verwaltung wahrgenommen, sondern in separaten Wahlgängen ermittelt.
  • Die Verteilung der dem Asta zugewiesenen Mittel kommt nicht dem allgemeinpolitischen Auftrag zugute, sondern wird größtenteils einseitig vergeben. Eine Repräsentation der gesamten Studierendenschaft findet somit nicht statt.
  • Dies äußert sich auch in Wahlen zum Studierendenparlament. Die Beteiligung der Studenten fällt sehr gering aus. Oftmals wählen nur 10-20 % der Studenten das Parlament. Dieser Zustand ist über Jahre hinweg konstant geblieben. Den Vertretern im Studierendenparlament ist es nicht gelungen, die Studenten zur Wahl zu motivieren. Gründe dafür liegen in der Realitätsferne der Selbstverwaltung und in der mangelnden Entscheidungskompetenz dieser Gremien.
  • Das allgemeinpolitische Mandat wird nicht neutral, über die Grenzen der Parteien und Ideologien vertreten. Außerhalb der verfassten Studierendenschaft existieren weitere Verbände, die den Auftrag besser wahrnehmen.

Aus diesen Gründen ist ein öffentlich-rechtlicher Zwangsverband nicht weiter legitimierbar.

Im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) fordern wir das Land Niedersachsen auf, jeder Universität die Freiheit zu geben, über die Einrichtung einer organisierten Studentenschaft selbst zu entscheiden. Dabei soll der Grundsatz der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft gelten. Kein Student darf zur Mitgliedschaft gezwungen werden.

Keine Einführung einer zentralen Schülerdatei

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei zur Erfassung der Bildungslebensläufe von Schülern aus. Vor dem Hintergrund der gewachsenen Eigenverantwortung für niedersächsische Schulen in Verbindung mit der Einführung neuer Evaluationsmethoden wie der Niedersächsischen Schulinspektion oder neuen schulinternen Qualitätssicherungsmethoden ist eine übergeordnete Erfassung von Daten über die Schullaufbahn eines Schülers nicht gerechtfertigt.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen die Erfassung persönlicher Daten über eine Schüleridentifikationsnummer ab. Die Idee einer „gläsernen Schule“ ist Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Schulen seitens der Politik.

Die bisherige Datenerfassung auf Schulebene reicht aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen aus um eine aussagekräftige Evaluation zu gewährleisten und Wettbewerb zwischen den Schulen zu ermöglichen. Zudem hat der Staat über die landesweiten zentralen Vergleichs- und Abschlussprüfungen bereits genügend Vergleichsmöglichkeiten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich innerhalb der Kultusministerkonferenz gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei einzusetzen.

Niedersachsen auf dem Weg zur Freien Schule

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Einführung des Modells der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen. Mehr Gestaltungsspielraum für jede Schule ist das entscheidende Merkmal einer zukunfts- und qualitätsorientierten Schulpolitik. Die mit der Eigenverantwortlichen Schule beschlossene flächendeckende Umstrukturierung der niedersächsischen Schullandschaft ist nach Überzeugung der Jungen Liberalen Niedersachsen eine sinnvolle Ergänzung und Weiterentwicklung der Schulgesetznovelle aus dem Jahr 2003.

Insbesondere in den Bereichen der Qualitätsentwicklung und -sicherung, der Öffnung gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld und der internen Unterrichtsorganisation niedersächsischer Schulen erkennen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Fortschritte, die das Schulsystem durch Einführung der Eigenverantwortlichen Schule erfährt.

Die beschlossenen Änderungen sind für die Jungen Liberalen Niedersachsen aber nur der Beginn der strukturellen Erneuerung des niedersächsischen Schulsystems. Sie stellen einen ersten Schritt zur Verwirklichung des liberalen Modells der Freien Schule dar.

In den Bereichen der Ressourcenverwaltung und der Personalverantwortung sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen zum Teil erheblichen Änderungs- oder Nachbesserungsbedarf.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine echte Beschränkung der Politik auf die Finanzierung von Bildung, die Festlegung bildungspolitischer Standards und deren Überprüfung.

Daher ist das Konzept der Eigenverantwortlichen Schule in folgenden Punkten zu ändern oder nachzubessern:

  • Einführung von Bildungsgutscheinen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für die Einführung unentgeltlicher, nicht übertragbarer Bildungsgutscheine für jeden Bürger aus. Bei der Aufnahme an einer Schule löst der Schüler diese Gutscheine ein. Die Schule reicht diese wiederum beim Land bzw. bei der Kommune ein und erhält eine Pauschale pro Schüler. Die Beträge für Schüler mit Sprachdefiziten, behinderte Kinder und Jugendliche, aber auch für Hochbegabte sind aufgestockt, um den Mehraufwand der Schulen auszugleichen und die Aufnahme dieser Schüler attraktiv zu machen.
  • Schulinterne Mitverantwortung:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die stärkere Einbindung von Schülern und Eltern in die internen schulischen Entscheidungsprozesse durch die Einführung des Schulvorstandes und die Entmachtung der Gesamtkonferenz. Die Jungen Liberalen sprechen sich darüber hinaus für eine weitere Stärkung der Schülervertretungen, z. B. durch die Einführung der Direktwahl der Schulsprecher an niedersächsischen Schulen, aus.
    Die Gesamtkonferenz muss jedoch mehr Entscheidungsbefugnisse in Grundsatzangelegenheiten behalten. So dürfen z. B. Namensänderungen der Schule aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen nicht ohne Zustimmung der Gesamtkonferenz durchgeführt werden.
  • Beamtenstatus von Lehrern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern. Mit Lehrern als Angestellten kann die Schule flexibler auf Veränderungen im Bildungsmarkt reagieren und erlangt echte Personalhoheit.
  • Schulische Aufnahmeprüfungen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen Schulen, die die Möglichkeit haben, sich ihre Schüler selbst auszusuchen. Dafür muss ihnen die Politik den Freiraum zur Gestaltung eigener Aufnahmeprüfung geben. Dies trägt zur beschlossenen Profilbildung der Schulen bei und fördert den Wettbewerb unter ihnen.
  • Fortbildung von Lehrkräften:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen halten die Fortbildungsmittel für Lehrkräfte nicht für ausreichend. Neben einer Überprüfung der Finanzierung von bisherigen Maßnahmen muss die Bildung privater Fortbildungsnetzwerke gefördert werden.
  • Einbindung von Quereinsteigern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Einbindung von Quereinsteigern als Lehrer eine sinnvolle Reaktion auf den Lehrermangel. Die Qualität des Unterrichts kann nur über ein sicheres Fortbildungssystem gewährleistet bleiben.
  • Entbürokratisierung der Unterrichtsorganisation:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Implementierung der Eigenverantwortlichen Schule im Bereich der Unterrichtsorganisation als zu bürokratisch an. Den Schulen muss der Weg dorthin erleichtert und nicht durch komplizierte Verfahren erschwert werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Aufhebung des 45-Minuten-Rhythmus als Richtschnur der Stundentaktung und eine Vereinfachung des Verfahrens zur Abweichung von Grundsatzerlassen.
  • Verhältnis zur Oberstufenreform:
    Die Rückkehr zu mehr Wahlfreiheit in der gymnasialen Oberstufe stellt für die Jungen Liberalen eine logische Konsequenz aus der Eigenverantwortlichen Schule dar. Teile der letzten Oberstufenreform gehören in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Profilabiturs sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Notwendigkeit für mehr Gestaltungsspielraum in den Schulen beispielsweise durch eine Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten und eine fächerübergreifende Vernetzung von Unterrichtsinhalten.
  • Schulkooperationen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die neuen Möglichkeiten zur Kooperation von Schulen mit Unternehmen und Vereinen, z. B. über das Einwerben von Drittmitteln oder das Anbieten von Arbeitsgemeinschaften bei der Ausgestaltung einer Ganztagsschule. Dies ist besonders für Haupt- und Realschulen attraktiv. Für Gymnasien müssen aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen darüber hinaus die Kooperationsmöglichkeiten mit Hochschulen erweitert werden, um die Schüler beispielsweise durch Einbindung einer Hochschule in das Verfassen der Facharbeit im Seminarfach auf wissenschaftliches Arbeiten vorzubereiten.