Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den niedersächsischen Landtag auf, ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene einzuführen. Durch dieses Gesetz soll nach dem Öffentlichkeitsprinzip freier Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen gewährt werden. Material- und Arbeitsaufwand sollen dabei in akzeptablem Umfang in Rechnung gestellt werden dürfen. Eine abschreckende Wirkung durch zu hohe Gebühren muss vermieden werden.
Sterben in Würde
Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die Freiheit des Individuums das höchste Gut. Jeder Mensch soll selbst über sein Leben entscheiden. Dazu gehört insbesondere auch die Entscheidung, das Leben zu beenden. Ist dieser Wunsch begründet und aufrichtig, so ist es die moralische Pflicht der Gesellschaft, diesen Menschen eine humane Möglichkeit zu geben, in Würde zu sterben. Ein Tod in Würde ist schwer zu definieren und unterliegt der individuellen Betrachtung. Die meisten Menschen empfinden einen schmerzfreien und in Gesellschaft von Freunden, Verwandten oder Bekannten eintretenden Tod als würdevoll. Dies gilt ausschließlich für Menschen, die körperlich krank sind. Zum Suizid darf natürlich niemand gezwungen werden. Die unvergleichliche Tragweite und Endgültigkeit dieser Entscheidung erfordert zudem einen gewissen Selbstschutz durch Prüfung der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, das Arznei- und Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass unter festgelegten Voraussetzungen tödliche Mengen an Arzneimitteln an Sterbewillige zum Zweck des Suizids ausgegeben werden dürfen.
Damit die Sterbehilfe genehmigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Sterbewillige muss im Vollbesitz seiner Urteilsfähigkeit sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Hilfe nur dann möglich, wenn der Sterbewillige zuvor im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte festgelegt hat, unter welchen Voraussetzungen dieser Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass der Suizidwunsch nicht Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist.
- Dieser muss die Entscheidung mit Wissen und Wollen getroffen haben und die Konsequenzen kennen. Hierbei ist die Definition des § 104 Nr. 2 BGB analog anzuwenden.
- Der Sterbewillige muss volljährig sein.
Das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen ist durch mindestens zwei speziell geschulte Experten festzustellen. Mindestens eine dieser Personen muss ein Arzt / ein Ärztin mit palliativem Schwerpunkt sein. Der Sterbewillige muss auf Alternativen zum Suizid, beispielsweise Palliativmedizin, hingewiesen werden. Die Kosten der Untersuchung bzw. Beratungen werden von den Krankenkassen getragen. Zwischen dieser Beratung und der Verabreichung einer tödlichen Dosis eines Medikaments muss eine der Situation angemessene Zeitspanne vergehen. Bei einer im Vorfeld erteilten Verfügung sind in der Regel zwei Wochen, bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Regel fünf Tage als angemessen anzusehen. . Dann erhält der Sterbewillige von einem Arzt das Arzneimittel, um sich in dessen Beisein das Leben zu nehmen. Die freiwillige Abgabe einer tödlichen Dosis des Toxins ist ausgeschlossen. Der Freitod kann an einem selbst gewählten Ort stattfinden, also ausdrücklich auch zu Hause. Dabei ist ein Notar hinzuzuholen, um späteren Problemen einer möglicherweise nötigen Beweisführung zu den Todesumständen entgegenzutreten.
Das Verfahren des begleiteten Suizids wird von qualifizierten Organisationen begleitet. Diese müssen die Mindestkriterien der Gemeinnützigkeit, Transparenz, der Fachlichkeit und der Kostendeckung durch öffentliche Mittel und Spenden erfüllen.
Die Strafgesetze sind so zu ändern, dass Personen, die an einem begleitenden Suizid mitwirken, nicht bestraft werden.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern außerdem, den Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB für den Bereich des betreuten Sterbens auszusetzen, wenn der Hilfsbedürftige unmittelbar zuvor seinen Sterbewunsch geäußert hat. Diese Regelung muss auch für Garanten, also Ärzte und nahe Angehörigen, gelten.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für ein spezielles Informationsprogramm ein, das Betroffene und vor allem die Angehörigen über die bestehenden Möglichkeiten des würdevollen Sterbens durch Suizid rechtlich und psychologisch informiert.
Frühkindliche Bildung – ein liberales Konzept
Bildung beginnt bekanntlich nicht erst in der Schule, sondern mit jeder neugierigen Frage, die ein Kind stellt. Frühkindliche Bildung bedeutet diese natürliche Neugierde von Kindern zu fördern.
Für die Jungen Liberalen Niedersachsen besteht die Aufgabe nicht darin, in jedem Kind ein Genie zu finden und schon auf kleinste Kinder einen enormen Leistungsdruck auszuüben, sondern vielmehr 8 jedem Kind einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen.
Ursprünglich ist die Familie dafür verantwortlich, dem Kind die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben mit auf den Weg zu geben. Zu dieser gehören auch soziale und kommunikative Kompetenzen. Dieser Aufgabe kann ein zunehmender Teil der Elternhäuser jedoch nicht mehr gerecht werden. Daher sollte es Ziel einer liberalen Politik sein, dafür zu sorgen, dass jedes Kind gute Startmöglichkeiten erhält, ohne die Wahlfreiheit und erzieherischen Rechte der Eltern zu beschränken.
I. Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren
Langfristig muss ein Rechtsanspruch auf beitragsfreie Kinderbetreuung ab Geburt eingeführt werden. Dies soll über ein Gutscheinmodell erfolgen. Hierfür muss zunächst eine ausreichende flächendeckende Versorgung an Betreuungsangeboten geschaffen werden. Diese Versorgung bezieht nicht nur Kindergärten, sondern auch die Kindertagesstätten und die geprüften Tagesmütter mit ein. Eltern sollen die Möglichkeiten zu dieser Kinderbetreuung unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrem Einkommen in Anspruch nehmen können. Die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung ist zu gewährleisten.
II. „Kinderbetreuungs- und Bildungsgutschein“
Das Konzept des Gutscheinmodells wie es in dem Landtagswahlprogramm 2008 der FDP Niedersachsen beschrieben ist, wird von den Jungen Liberalen Niedersachsen ausdrücklich unterstützt. Der Gutschein beinhaltet grundsätzlich die kostenfreie Nutzung der Betreuungsangebote. Soweit Eltern die konventionellen Betreuungsformen nicht in Anspruch nehmen, kann der Gutschein auch für die Nutzung alternativer altersgerechter Bildungsangebote verwendet werden. Für die Koordinierung werden Familienservicebüros verantwortlich sein.
III. Familienservicebüros
Ein Informationsangebot für Eltern bzw. werdende Eltern soll auf kommunaler Ebene in gebündelter Form verfügbar sein. Dieses Informationsangebot sollte alle Informationen, die Eltern benötigen, umfassen. Dies beinhaltet sowohl Informationen über die in der Kommune vorhandenen Betreuungsangebote, Vereine etc., als auch im Bedarfsfall Aufklärung über die elterlichen Aufgaben, Pflichten und Rechte. Hierbei ist eine Kooperation zwischen Frauen- und Kinderärzten, Hebammen, Betreuungseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Jugend- und Sozialämtern anzustreben. Diese Kooperation wird von den flächendeckend einzurichtenden Familienservicebüros koordiniert. Einzelne Einrichtungen dieser Art existieren aufgrund von Pilotprojekten bereits in einigen Kommunen. Die Eltern bzw. werdenden Eltern können so optimal durch das nächstgelegene Familienservicebüro informiert werden. Der Austausch von Informationen zwischen den oben genannten Einrichtungen und Praxen darf erst nach diesbezüglicher Einwilligung der Eltern bzw. werdenden Eltern erfolgen.
IV. Verpflichtende Sprachtest
Um Kindern einen problemfreien und chancengleichen Schuleinstieg zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits vor der Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse zu vermitteln. Daher ist eine Erweiterung des Erlasses des niedersächsischen Kultusministeriums vom 1.3.2006 – 32 – 80107/4 – VORIS 22410 um einen verpflichtenden Sprachtest im vierten Lebensjahr notwendig. Werden dabei bedeutende Sprachmängel festgestellt, müssen entsprechende verpflichtende Sprachförderungen folgen. Die kommunalen Familienservicebüros sind für die Koordination und die Vermittlung an die entsprechenden Einrichtungen zuständig.
V. Brückenjahr zwischen Kindergarten und Grundschule
Des Weiteren sprechen wir uns für die Einführung eines Brückenjahres zwischen dem Kindergarten und der Grundschule aus. Dieses ist für Kinder mit festgestellten Sprachdefiziten verpflichtend. Dieses Brückenjahr soll das Kind auf die Anforderungen in der Schule vorbereiten, ohne den Druck eines streng geregelten Unterrichts aufzubauen und so ihnen den Übergang in den Schulalltag erleichtern. Innerhalb dieses Brückenjahres werden Projekte in Kooperation mit der Grundschule stattfinden, wie etwa Besuche oder gemeinsame Veranstaltungen. Diese werden möglichst in der Grundschule stattfinden, die das Kind später besuchen wird. Daher muss gewährleistet werden, dass die Kindergärten und Grundschulen einen engen Kontakt aufbauen können.
Auch müssen in diesem Brückenjahr die Möglichkeiten für gezielte Förderungen beinhaltet sein, welche dem Kind die Grundlagen für den Schuleintritt vermitteln. Dies kann in Form von Sprachförderung, Training von motorischen Fähigkeiten oder der Erweiterung der sozialen Kompetenzen stattfinden, nicht jedoch in der Vermittlung von schulischem Wissen, wie Schreiben, Mathematik oder Fremdsprachen.
VI. Zusammenlegung des ersten und zweiten Schuljahres
In der Grundschule werden die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn gelegt, insbesondere in den ersten beiden Schuljahren. Um eine stabile Grundlage für die spätere Schullaufbahn gewährleisten zu können, können die ersten beiden Schuljahre zu einem Doppeljahrgang zusammengefasst werden. In dieser Klasse sitzen Schüler des ersten und zweiten Schuljahres zusammen und werden simultan unterrichtet.
Die Zeit in dieser Klasse ist variabel. Schüler mit einem hohen Lerneffekt können schon nach einem Jahr in die nächste Klassenstufe versetzt werden, wohingegen Schüler, welche noch Lerndefizite aufweisen, ein drittes Jahr in dieser Klassenstufe verbringen können. Angestrebt wird allerdings eine Versetzung nach zwei Jahren. So soll ein optimales Lernen ohne Ausgrenzung gewährleistet werden.
VII. Die Erzieher-Aus- und Weiterbildung
Die Erzieherausbildung muss durch eine bundesweite Offensive umstrukturiert und reformiert werden. Künftig sollen alle in Betreuungspersonen tätigen Personenwesentlich stärker wissenschaftlich ausgebildet werden. Leiterinnen von Betreuungseinrichtungen müssen in Zukunft über einen Hochschulabschluss verfügen, der neben Erziehungskompetenz auch bildungswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse beinhaltet. Dies schafft die Voraussetzungen für ein professionelles Qualitätsmanagement, das in allen Betreuungseinrichtungen unter Einbeziehung der Eltern eingeführt werden muss. Auch die Ausbildung von Erziehern ohne Leitungsfunktion muss in Zukunft zusätzlich akademisiert werden. Dazu sollen alle Erzieher neben der Vermittlung der sozialpädagogischen Kompetenzen zusätzliche Spezialisierungsmodule abschließen müssen. Diese Zusatzausbildungen, etwa im musischen, sprachlichen oder natur- bzw. geisteswissenschaftlichen Bereich, ermöglichen eine spätere Spezialisierung der Betreuungseinrichtungen und sind die Grundlage für mehr Wettbewerb.
Als dritte Gruppe der Betreuungspersonen sind in allen Betreuungseinrichtungen Kinderpfleger tätig, die die Erzieher bei der Pflege der Kinder unterstützen. Auch die schulische Ausbildung zum Kinderpfleger muss qualitativ aufgewertet werden.
Weiterhin sollen auch die Fremdsprachenkenntnisse von zukünftigen Erziehern gefördert werden. Vor allen Dingen auf Sprachen die von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund häufig gesprochen werden – wie türkisch, russisch oder arabisch – soll besonderen Wert gelegt werden. Dies soll den Elternkontakt und die Kommunikationsmöglichkeiten in Notsituationen, sowie die generelle Integration vereinfachen. Die deutsche Sprache muss allerdings immer absolute Priorität haben.
Sowohl Erzieher als auch Lehrer an den Fachschulen für Erziehung müssen an regelmäßige Fortbildungen teilnehmen. Diese sollten unter anderem Erkenntnisse aus der Frühpädagogischen Grundlagenforschung beinhalten. Gerade Erzieher von Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an Kindern mit Migrationshintergrund, sollten an entsprechenden fremdsprachlichen Fortbildungen teilnehmen.
VIII. Frühpädagogische Grundlagenforschung
Eine intensivere Förderung der Frühpädagogischen Grundlagenforschung ist notwendig, um für die Zukunft eine besser frühkindliche Bildung zu gewährleisten.
Keine Steuerwillkür bei Bildungsausgaben
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung generell steuerlich abzugsfähig sind. Der § 12 Nr. 5 EstG soll daher ersatzlos gestrichen werden.
Verschuldungsverbot
Das Land Niedersachsen soll sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene energisch für eine Regelung für ein restriktives Schuldenverbot einsetzen.
Es soll weiterhin möglich sein Kredite unabhängig von Investitionen in Krisenfällen (z.B. Naturkatastrophen) aufzunehmen. Diese Nettoneuverschuldung muss mit einer Zweidrittelmehrheit des jeweiligen Parlaments beschlossen werden. Diese neuen (eigentlich verbotenen) Schulden sollen getrennt von den bereits bestehenden Schulden in den Haushaltsplänen und den mittelfristigen Planungen aufgeführt werden und für deren Tilgung muss ein fixer Plan entworfen werden. Die Regierungen werden aufgefordert generell sparsam zu haushalten, damit sie die Altlasten tilgen und für schlechte Zeiten u.U. Rücklagen bilden.
Kapitalgedecktes Rentensystem – Privat vor Staat
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Notwendigkeit, das momentane Rentensystem vom Umlageverfahren in ein Kapitaldeckungsverfahren zu überführen. Es ist jedoch klar, dass dieser Schritt sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird und nicht von heute auf morgen realisierbar ist. Deswegen setzen die Jungen Liberalen auf folgende Strategien:
- Die Rente im Umlageverfahren wird weiterhin unverändert eingenommen und ausgezahlt. Mit Zunahme der Versicherung über die kapitalgedeckte Rente soll der Anteil der Rente im Umlageverfahren über viele Jahre kontinuierlich abgesenkt werden.
- Die Grundsicherung im Alter wird durch das Bürgergeld aus Steuermitteln auf dem Niveau des soziokulturellen Existenzminimums sichergestellt.
- Alle Bürger, die jetzt in die Rente über das Umlageverfahren einzahlen, erhalten dadurch auch weiterhin in Zukunft Ansprüche aus dieser, die netto mindestens 50 % des theoretischen Wertes der Einzahlungen haben sollen.
- Jeder Bürger wird verpflichtet in einen Pflichtversorgungsfond (PVF) einzuzahlen. Der private Rentenversicherungssatz für den PVF wird auf 5% festgesetzt.
- Der Rentenauszahlungsbeginn kann flexibel gewählt werden. Um die Rente zu erhalten muss jedoch sichergestellt sein, dass die Rente mindestens genauso hoch ist wie die Rente die man zur Grundsicherung erhalten würde.
- Grundsätzlich besteht zwischen Rentenversicherungsnehmer und Versicherer Vertragsfreiheit. Jedoch muss von dem eingezahlten Betrag in der Ansparphase mindestens die Hälfte vererbbar sein. In der Auszahlungsphase (Leibrente) muss mindestens 50% des Rentenanspruches vererbbar sein (Witwenrente)
- Der Rentenversicherungsnehmer kann bei seinem PVF frei eine Bank oder einen Versicherer wählen, der sein Portfolio verwaltet. Im Portfolio des PVFs können nur speziell zertifizierte Fonds verwaltet werden.
- Zu Zertifizierung eines Fonds müssen folgende grundlegenden Kriterien gegeben sein
o Zuverlässiger Verwalter (Banklizenz + viel Eigenkapital)
o Großteils Investment in Staatsanleihen und „Investment Grade“- Unternehmensanleihen ohne (oder mit 100% gehedgtem) Währungsrisiko
o Starke Streuung des Investments => Maximal 5% des Gesamtvermögens in eine Anleihe investiert
o Maximal 15% des Fonds investiert in:
- Indexfonds
- Wenig volatile Rohstoffe (z.B. Gold)
- Der Rentenversicherungsnehmer wählt den Verwalters seines PVF und sein Portfolio selber aus. Bei unselbstständig Beschäftigten führt der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag automatisch an den PVF ab.
- Die Erträge aus dem PVF sind zu allen Zeiten steuerfrei.
- Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Betrages in seinem PVF außer als Leibrente.
Um diese Reformierung der Rentenversicherung für den Bürger bezahlbar zu machen, setzen die JuLis weiterhin auf ein einfaches und gerechteres Steuermodell (z. B. nach SOLMS), für welches sich die FDP stets einsetzt.
Gegen die Einführung einer Börsenumsatzsteuer
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die geplante Einführung einer Börsenumsatzsteuer von 0,5 % auf alle Umsätze im Wertpapierhandel aus.
Vision Europa 2100
Präambel
Die Europäische Union hat seit ihrer Gründung nicht nur den Frieden gesichert, sondern auch zu Wachstum und Wohlstand geführt. Daher muss auch die Zukunft unseres Kontinents im Zeichen einer Fortführung des Europäischen Integrationsprozesses stehen, um so die Ziele von Frieden, Wohlstand und Freiheit zu verwirklichen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich dabei zu einer Europäischen Vision, die als Fernziel der Europapolitik angestrebt werden muss.
Ursprünglich eine Wirtschaftsgemeinschaft, ist die Europäische Union mittlerweile mehr. Daher muss auch das Europäische „Gefühl“ angesprochen werden. An erster Stelle muss in den nächsten Jahren die Vertiefung stehen. Bei der Vergrößerung dürfen keine unumstößlichen geographischen Grenzen festgelegt werden, sondern an erster Stelle stehen die kulturelle und historischen Zusammengehörigkeit sowie insbesondere die gemeinsamen Werte.
Diese Vision von Europa ist das Fernziel der Jungen Liberalen Niedersachsen. Wir sind uns des weiten Weges bewusst, wünschen aber eine möglichst schnell Umsetzung.
Der Titel VSE (Vereinige Staaten von Europa) ist als Arbeitstitel gedacht und steht nicht als endgültiger Name des neuen Bundesstaaten fest.
1. Kurzfristige Maßnahmen
Um die Vision der Vereinigten Staaten von Europa langfristig zu erreichen, müssen heute die politischen Grundlagen geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Europawahl 2009 fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine breite Initiative zur Wiederbelebung des Lissaboner Vertrags. Dabei muss den Bedenken der irischen Bevölkerung ebenso Rechnung getragen werden wie der dringend notwendigen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der EU. Kurzfristige Opt-out-Möglichkeiten für Irland (Europa der zwei Geschwindigkeiten) sind ebenso denkbar, wie auf einzelne Staaten beschränkte weitere Instegrationsschritte (Kerneuropa).
2. Europäische Identität
Grundvoraussetzung für einen Europäischen Staat, der nicht am Bürger vorbei gegründet wird, ist die Schaffung einer europäischen Identität.
Für die Schaffung eines europäischen Staates, dessen Gründung das Volk zustimmt, ist es unerlässlich, eine europäische Identität zu schaffen. Dafür muss das überholte Bild der Europäischen Union als reiner Wirtschafts- und Politikerclub aus den Köpfen verschwinden. Vielmehr ist die EU als Wertegemeinschaft zu etablieren. Die alltäglichen Auswirkungen der Europäischen Einigung auf das Leben der Bürger muss in den Vordergrund gestellt werden. Für junge Menschen ist es heute fast unvorstellbar, bei einer Fahrt ins Ausland an der Grenze kontrolliert zu werden. Sie haben es nicht anderskennen gelernt. Diese Freizügigkeit durch das Schengener Abkommen ist ein Beispiel für die großen Vorteile, die die EU für den Bürger mitbringt.
Eine europäische Identität wird ferner über europäische Medien und eine europäische Öffentlichkeit geschaffen. Während der interessierte Bürger Bundestagsdebatten live im Fernsehen verfolgen kann, lassen sich die Sitzungen des Europäischen Parlaments nur im Internet finden. Europäische Fernsehsender und Zeitungen können über die Union berichten und sie so Teil des täglichen Lebens werden lassen. Das würde zudem zu mehr dringend benötigter Transparenz führen. Die Gemeinsamkeiten der europäischen Nationen lassen sich über Begegnungen mit Menschen aus anderen Staaten kennen lernen. Projekte wie Comenius und Erasmus sind deshalb von enormer Bedeutung. Diese Projekte müssen ausgebaut werden. Die Begegnungen mit anderen Europäern dürfen aber nicht nur den jungen Europäern zustehen, sondern es müssen auch Projekte für ältere aufgebaut werden. Ein europäisches Gefühl kann jedoch nicht verordnet werden. Letztlich bleibt es den Bürgern überlassen sich zu entscheiden.
3. Europa als Bundesstaat
Die Zukunft der Europäischen Union ist nicht das Fortbestehen als Staatenverbund mit größer werdenden Verflechtungen. Logische Folge der fortschreitenden Vertiefung ist stattdessen die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Bundesstaates, der Vereinigten Staaten von Europa (VSE). Sie bildet zudem die Voraussetzung für eine noch tiefere Zusammenarbeit und für die Schaffung einer europäischen Identität.
Die Hauptstadt der VSE ist Brüssel. Als solche ist sie der Sitz der legislativen und exekutiven Institutionen der VSE. Andere Institutionen aber, etwa die europäische Zentralbank oder der Europäische Gerichtshof, müssen in anderen Städten verbleiben. Dabei sollen alle Regionen berücksichtig werden. Die VSE dürfen kein Zentralstaat sein.
Die Struktur der VSE wird durch eine Verfassung bestimmt, die auch eine Grundrechtecharta beinhaltet. Der Beschluss dieser Verfassung und die damit verbundene Gründung des neuen Staates darf nicht am Volke vorbei geschehen. Sie ist durch eine europaweite Volksabstimmung zu beschließen. Bei einer Zweidrittelmehrheit ist die Verfassung angenommen. Bei einer Ablehnung der Verfassung wäre es undemokratisch abzustimmen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Eine erneute Abstimmung ist erst fünf Jahre später durchzuführen, da in der Zwischenzeit eine neue Meinung gebildet werden kann.
a) Struktur
Die VSE sind ein föderaler Bundesstaat, der Subsidiarität und Konnexität verpflichtet ist. Die heute bestehenden Staaten Europas müssen jedoch nicht als Gliedstaaten bestehen bleiben. Durch Volksabstimmungen können neue Gliedstaaten geschaffen werden.
Die weitere Untergliederung bleibt den Gliedstaaten überlassen. Ihnen obliegt es, eigene Kompetenzen mit Ländern und Kommunen aufzuteilen.
Die Kompetenzen von Bundesstaat und Gliedstaaten sind eindeutig voneinander zu trennen. Es wird keine zu starke Mitwirkung der Gliedstaaten in der Bundesgesetzgebung angestrebt, um mögliche Blockadepolitik zu verhindern.
Die Kompetenzen des Bundesstaates sind
– Außenpolitik
– Verteidigungspolitik
– Grundrechte
– Verbraucherschutz
– Luft- und Seeverkehr
– Justiz / Recht
– Umweltpolitik
– Energiepolitik
– Verkehrspolitik
Geteilt werden die Kompetenzen in der
– Sozialpolitik
– Embryonenschutz und Bioethik
– Wirtschaftspolitik
– Einwanderung und Asyl
– Bildungspolitik
In der Kompetenz der Gliedstaaten befinden sich
– Arbeitsrecht
– Steuerpolitik
– Integration
– Jugend, Kultur, Sport
– Polizei
b) Politische Organe
Das derzeitige Regierungssystem der Europäischen Union ist kompliziert und für den Bürger unverständlich. Schon dadurch wird es undemokratisch und muss daher radikal vereinfacht, aber auch effizienter gemacht werden.
Das stärkste Organ der liberalen Europäischen Union ist das Europäische Parlament. Es wird von ganz Europa nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
In der geteilten Gesetzgebung üben die Gliedstaaten ihren Einfluss durch den Europäischen Senat aus. In diesen entsenden die Parlamente entsprechend ihrer Einwohnerzahl Vertreter mit imperativem Mandat. Die Anzahl der Vertreter kann zwar nicht proportional zur Einwohnerzahl erfolgen, diese muss aber deutlich schwerer wiegen als beispielsweise im Bundesrat.
Die Europäische Kommission wird durch eine echte Europäische Regierung ersetzt, deren Chef vom Parlament gewählt wird.
Der Europäische Rat wird ebenso abgeschafft wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen.
Als Staatsoberhaupt steht ein Präsident an der Spitze der VSE, der von dem Parlament und dem Senat gemeinsam gewählt wird. Die Aufgaben des Präsidenten sind in erster Linie repräsentativ. Eine Direktwahl des Präsidenten lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.
Auch das Volk verfügt über ein Initiativrecht, das es über das Sammeln der Unterschriften von mind. 0,5% der Bevölkerung in Anspruch nehmen kann.
4. Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik
Die VSE sind einer der bevölkerungsreichsten Staaten der Erde und zudem eine der wichtigsten Mächte in einer multipolaren Welt.
Die VSE haben einen gemeinsamen Sitz im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen. Frankreich und Großbritannien verzichten zugunsten des neuen Staates.
Die VSE haben eine gemeinsame Berufsarmee. Sie wird in erster Linie fürfriedenssichernde und humanitäre Einsätze sowie die Grenzsicherung eingesetzt. Sie ist eine Parlamentsarmee.
Die VSE tragen ihrer großen Verantwortung in der Welt mit einer sinnvollen Entwicklungshilfepolitik Rechnung. Dabei kann es nicht um bloßes Verteilen gehen, sondern in erster Linie um Hilfe zur Selbsthilfe.
Um ein geschlossene Wahrnehmung in der Welt zu garantieren, aber auch zugunsten der Wirtschaftlichkeit sollen die Botschaften der EU-Staaten zusammengelegt werden.
Die VSE definieren ihre Grenzen nicht rein geographisch, sondern auch historische und kulturelle Aspekte müssen berücksichtigt werden. Ausdrücklich vorstellbar ist daher auch die Aufnahme der Kaukasusstaaten und der Türkei. Die Kopenhagener Kriterien müssen jedoch stets erfüllt sein.
5. Gemeinsame Wirtschaftspolitik
Die gemeinsame europäische Wirtschaftspolitik ist die logische Folge der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung.
Auch durch den konsequenten Abbau von Handelsschranken wie Zöllen muss Europa in der Welt Verantwortung übernehmen. Mit anderen Kontinenten werden Zollunionen gebildet. Subventionen sind abzubauen.
Der Stabilitätspakt ist nicht nur einzuhalten, sondern er muss auch weiter ausgebaut werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich auch im Rahmen der Forderung nach mehr Generationengerechtigkeit dafür aus, die Aufnahme neuer Schulden für die Gliedstaaten deutlich zu erschweren. Dafür ist neben einer verfassungsändernden Mehrheit auch ein Tilgungsplan nötig.
Der Wohlstand Europas kann nur mit einem sozialen marktwirtschaftlichen System gesichert werden. Ein Europäisches Kartellamt schafft Wettbewerb, indem es Monopole verhindert und auch entschieden gegen sonstige Wettbewerbseinschränkungen wie die Buchpreisbindung eintritt. Aus Staatsbeteiligungen an Unternehmen wird konsequent ausgestiegen.
Die Rechtsformen für Gesellschaften müssen weiter aneinander angeglichen werden. Die Europäische Gesellschaft ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das Patentrecht und die Insolvenzordnung sind europaweit einheitlich zu regeln.
6. Gemeinsame Bildungspolitik
In einem Europa, in dem sich die Menschen frei bewegen können und das weitere Zusammenwachsen gewünscht ist, muss auch die Bildungspolitik aneinander angeglichen werden. Völlig unterschiedliche Bildungssysteme und komplett verschiedene Standards machen es schwierig, den Wohnort zu wechseln.
Der Bologna-Prozess stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Durch die Angleichung der Studienabschlüsse ist es für Studenten einfacher geworden, für einige Semester ins Ausland zu gehen.
Nach wie vor gibt es jedoch Probleme durch stark unterschiedlichen Aufbau der Studiengänge und Anerkennungsschwierigkeiten. Zu starken staatlichen Zwang lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen hier ab. Die VSE sollen darauf hinwirken, Universitätsnetzwerke zu schaffen, in denen die angesprochenen Probleme weitestgehend gelöst werden.
Auch die Ausbildungen sind europaweit aneinander anzugleichen, um auch Auszubildenden Auslandserfahrungen zu erleichtern. Durch das duale System genießt Deutschland einen Wettbewerbsvorteil, auf den es nicht verzichten sollte. Als europaweites Ausbildungssystem kommt daher nur das duale in Frage.
Multinationale Schüler- und Studentenprojekte wie Comenius und Erasmus sind weiter zu fördern und auszubauen. Die dabei geknüpften grenzüberschreitenden Kontakte stärken nicht nur die europäische Identität, sondern geben den jungen Menschen auch wertvolle Erfahrungen. Diese Projekte müssen daher auch verstärkt auf Auszubildende ausgeweitet werden.
Die Forschung ist das wichtigste Zukunftsstandbein unseres Kontinents und muss deshalb gefördert werden. Diese Unterstützung ist nicht auf das Geld beschränkt. Ambitionen, ein Kreditpunktesystem für die Promotion einzuführen, müssen verhindert werden, um die Eigenständigkeit der Nachwuchsforscher zu sichern.Bei aller Angleichung darf es nie zu einer Vereinheitlichung in der Bildungspolitik kommen. Der Idealzustand sind vergleichbare Systeme mit Unterschieden, die sich im Wettbewerb zueinander befinden.
7. Europäische Energie- und Umweltpolitik
Die Zukunft der Europäischen Energiepolitik ist heute schwer vorherzusagen. Zu sehr hängt dieses Politikfeld von außenpolitischen Entwicklungen und neuen Forschungsergebnissen ab.
Europa muss die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Russland und dem Nahen Osten anstreben. Solange in erster Linie fossile Energieträger genutzt werden, wird man auf diese instabilen Regionen angewiesen bleiben. Daher ist die Forschung der wichtigste Faktor der Energiepolitik.
Die regenerativen Energieträger werden mit steigenden Öl- und Gaspreisen immer wirtschaftlicher werden. Auch hier ist es wünschenswert, den Wirkungsgrad durch Forschung zu erhöhen. Dabei dürfen auch Energieträger wie die Fusionsenergie nicht aus den Augen verloren, sondern weiter gefördert werden. Die Atomenergie ist gerade als treibhausgasemissionsfreie Energiequelle eine probate Übergangslösung.
In der Energiepolitik dürfen nicht nur diese machtpolitischen und wirtschaftlichen Erwägungen eine Rolle spielen, sondern die VSE müssen stets auch die Belange der Umwelt beachten. Der Schutz der Umwelt ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Auch den nachfolgenden Generationen muss eine nutzbare Umwelt hinterlassen werden. Daher muss die Umweltpolitik eine Aufgabe der VSE sein und darf nicht den Gliedstaaten überlassen werden. Das führte zu einem Wettbewerb zulasten der Umwelt. Von besonderer Bedeutung gerade in einem nach Osten gewachsenen Europa ist die Reaktorsicherheit.
8. Gemeinsame Einwanderungspolitik
Die VSE verstehen sich als Einwanderungsland.
Die Einwanderung ist nicht in erster Linie Aufgabe des Bundesstaats. In einem subsidiären Staat wissen die Gliedstaaten am besten, wie viele Einwanderer sie benötigen. Der Bundesstaat richtet eine Einwanderungsbörse ein. Hier können einwanderungswillige Ausländer, die sich unter Angabe von Qualifikationen beworben haben, je nach Bedarf an die Gliedstaaten vermittelt werden. Es gibt keine Verpflichtung, bei der Besetzung von Stellen Europäer ausländischen Bewerbern vorzuziehen. Jeder Arbeitgeber kann am besten selber entscheiden, wen er braucht.
In den VSE gilt das ius soli: Wer in den VSE geboren wurde, ist auch Bürger der VSE. Die Integration der Einwanderer wird von den Gliedstaaten individuell gestaltet.
Die VSE haben ein Asylrecht, das sich an der Drittstaatenregelung orientiert. Den Gliedstaaten ist es möglich, abweichende Regelungen zugunsten der Asylbewerber zu erlassen, sofern sie die Kosten dafür selber tragen.
9. Gemeinsame Verkehrspolitik
Mobilität strahlt Freiheit aus und muss in den VSE dringend sichergestellt sein. Dafür ist die Infrastruktur innerhalb Europas weiter auszubauen. Dabei darf keiner der vier Verkehrswege Straße, Schiene, Luft und Wasser bevorzugt werden, sondern alle müssen gleichbehandelt werden.
Die Wassergrenzen der VSE müssen mit einer Wasserschutzpolizei gesichert werden, um so auch den innereuropäischen Warenverkehr zu vereinfachen.
Für den Straßenverkehr werden, soweit noch nicht geschehen, einheitliche Normen geschaffen. Sowohl die Straßenbeschilderung, die Fahrtrichtung sowie die Strafkataloge innerhalb der VSE müssen aneinander angepasst werden.
Ebenfalls sind für den Schienenverkehr einheitliche Normen zu schaffen.
10. Gemeinsame Rechtspolitik
Grundsätzlich steht Bundes- über Landesrecht.
Im Rahmen der Vereinheitlichung des Strafrechts innerhalb der VSE muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Strafkammer erhalten. Außerdem ist eine europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen.
Das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht müssen vereinheitlicht werden. Hierfür sind neben der SE und SPE weitere Gesellschaftsformen zu schaffen.
Es wird ein gemeinsames europäisches Bürgerliches Gesetzbuch geschaffen. Nebengesetze zum europäischen Bürgerlichen Gesetzbuch werden nicht ausgeschlossen.
11. Finanzierung der VSE
Für jeden Gliedstaat wird gemäß dem Bruttoinlandsprodukt festgelegt, welche Summe an die VSE weitergeleitet werden muss. Den Gliedstaaten ist freigestellt, wie sie dieses Geld einnehmen. Sie dürfen darüber hinaus beliebig viel Geld einnehmen und so vor allem den Sozialstaat nach eigenem Belieben aufzubauen.
Wie den Gliedstaaten ist es auch dem Bundesstaat nur bei einer verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit in Parlament und Senat und der Vorlage eines Tilgungsplans gestattet, neue Schulden aufzunehmen.
Keine Todesstrafe in der EU
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich generell gegen die Todesstrafe innerhalb der Europäischen Union aus.