Verschuldungsverbot

Das Land Niedersachsen soll sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene energisch für eine Regelung für ein restriktives Schuldenverbot einsetzen.

Es soll weiterhin möglich sein Kredite unabhängig von Investitionen in Krisenfällen (z.B. Naturkatastrophen) aufzunehmen. Diese Nettoneuverschuldung muss mit einer Zweidrittelmehrheit des jeweiligen Parlaments beschlossen werden. Diese neuen (eigentlich verbotenen) Schulden sollen getrennt von den bereits bestehenden Schulden in den Haushaltsplänen und den mittelfristigen Planungen aufgeführt werden und für deren Tilgung muss ein fixer Plan entworfen werden. Die Regierungen werden aufgefordert generell sparsam zu haushalten, damit sie die Altlasten tilgen und für schlechte Zeiten u.U. Rücklagen bilden.

Kapitalgedecktes Rentensystem – Privat vor Staat

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Notwendigkeit, das momentane Rentensystem vom Umlageverfahren in ein Kapitaldeckungsverfahren zu überführen. Es ist jedoch klar, dass dieser Schritt sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird und nicht von heute auf morgen realisierbar ist. Deswegen setzen die Jungen Liberalen auf folgende Strategien:

  • Die Rente im Umlageverfahren wird weiterhin unverändert eingenommen und ausgezahlt. Mit Zunahme der Versicherung über die kapitalgedeckte Rente soll der Anteil der Rente im Umlageverfahren über viele Jahre kontinuierlich abgesenkt werden.
  • Die Grundsicherung im Alter wird durch das Bürgergeld aus Steuermitteln auf dem Niveau des soziokulturellen Existenzminimums sichergestellt.
  • Alle Bürger, die jetzt in die Rente über das Umlageverfahren einzahlen, erhalten dadurch auch weiterhin in Zukunft Ansprüche aus dieser, die netto mindestens 50 % des theoretischen Wertes der Einzahlungen haben sollen.
  • Jeder Bürger wird verpflichtet in einen Pflichtversorgungsfond (PVF) einzuzahlen. Der private Rentenversicherungssatz für den PVF wird auf 5% festgesetzt.
  • Der Rentenauszahlungsbeginn kann flexibel gewählt werden. Um die Rente zu erhalten muss jedoch sichergestellt sein, dass die Rente mindestens genauso hoch ist wie die Rente die man zur Grundsicherung erhalten würde.
  • Grundsätzlich besteht zwischen Rentenversicherungsnehmer und Versicherer Vertragsfreiheit. Jedoch muss von dem eingezahlten Betrag in der Ansparphase mindestens die Hälfte vererbbar sein. In der Auszahlungsphase (Leibrente) muss mindestens 50% des Rentenanspruches vererbbar sein (Witwenrente)
  • Der Rentenversicherungsnehmer kann bei seinem PVF frei eine Bank oder einen Versicherer wählen, der sein Portfolio verwaltet. Im Portfolio des PVFs können nur speziell zertifizierte Fonds verwaltet werden.
  • Zu Zertifizierung eines Fonds müssen folgende grundlegenden Kriterien gegeben sein

o Zuverlässiger Verwalter (Banklizenz + viel Eigenkapital)

o Großteils Investment in Staatsanleihen und „Investment Grade“- Unternehmensanleihen ohne (oder mit 100% gehedgtem) Währungsrisiko

o Starke Streuung des Investments => Maximal 5% des Gesamtvermögens in eine Anleihe investiert

o Maximal 15% des Fonds investiert in:

  • Indexfonds
  • Wenig volatile Rohstoffe (z.B. Gold)
  • Der Rentenversicherungsnehmer wählt den Verwalters seines PVF und sein Portfolio selber aus. Bei unselbstständig Beschäftigten führt der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag automatisch an den PVF ab.
  • Die Erträge aus dem PVF sind zu allen Zeiten steuerfrei.
  • Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Betrages in seinem PVF außer als Leibrente.

Um diese Reformierung der Rentenversicherung für den Bürger bezahlbar zu machen, setzen die JuLis weiterhin auf ein einfaches und gerechteres Steuermodell (z. B. nach SOLMS), für welches sich die FDP stets einsetzt.

Gegen die Einführung einer Börsenumsatzsteuer

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die geplante Einführung einer Börsenumsatzsteuer von 0,5 % auf alle Umsätze im Wertpapierhandel aus.

Vision Europa 2100

Präambel

Die Europäische Union hat seit ihrer Gründung nicht nur den Frieden gesichert, sondern auch zu Wachstum und Wohlstand geführt. Daher muss auch die Zukunft unseres Kontinents im Zeichen einer Fortführung des Europäischen Integrationsprozesses stehen, um so die Ziele von Frieden, Wohlstand und Freiheit zu verwirklichen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich dabei zu einer Europäischen Vision, die als Fernziel der Europapolitik angestrebt werden muss.

Ursprünglich eine Wirtschaftsgemeinschaft, ist die Europäische Union mittlerweile mehr. Daher muss auch das Europäische „Gefühl“ angesprochen werden. An erster Stelle muss in den nächsten Jahren die Vertiefung stehen. Bei der Vergrößerung dürfen keine unumstößlichen geographischen Grenzen festgelegt werden, sondern an erster Stelle stehen die kulturelle und historischen Zusammengehörigkeit sowie insbesondere die gemeinsamen Werte.

Diese Vision von Europa ist das Fernziel der Jungen Liberalen Niedersachsen. Wir sind uns des weiten Weges bewusst, wünschen aber eine möglichst schnell Umsetzung.

Der Titel VSE (Vereinige Staaten von Europa) ist als Arbeitstitel gedacht und steht nicht als endgültiger Name des neuen Bundesstaaten fest.

1. Kurzfristige Maßnahmen

Um die Vision der Vereinigten Staaten von Europa langfristig zu erreichen, müssen heute die politischen Grundlagen geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Europawahl 2009 fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine breite Initiative zur Wiederbelebung des Lissaboner Vertrags. Dabei muss den Bedenken der irischen Bevölkerung ebenso Rechnung getragen werden wie der dringend notwendigen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der EU. Kurzfristige Opt-out-Möglichkeiten für Irland (Europa der zwei Geschwindigkeiten) sind ebenso denkbar, wie auf einzelne Staaten beschränkte weitere Instegrationsschritte (Kerneuropa).

2. Europäische Identität

Grundvoraussetzung für einen Europäischen Staat, der nicht am Bürger vorbei gegründet wird, ist die Schaffung einer europäischen Identität.

Für die Schaffung eines europäischen Staates, dessen Gründung das Volk zustimmt, ist es unerlässlich, eine europäische Identität zu schaffen. Dafür muss das überholte Bild der Europäischen Union als reiner Wirtschafts- und Politikerclub aus den Köpfen verschwinden. Vielmehr ist die EU als Wertegemeinschaft zu etablieren. Die alltäglichen Auswirkungen der Europäischen Einigung auf das Leben der Bürger muss in den Vordergrund gestellt werden. Für junge Menschen ist es heute fast unvorstellbar, bei einer Fahrt ins Ausland an der Grenze kontrolliert zu werden. Sie haben es nicht anderskennen gelernt. Diese Freizügigkeit durch das Schengener Abkommen ist ein Beispiel für die großen Vorteile, die die EU für den Bürger mitbringt.

Eine europäische Identität wird ferner über europäische Medien und eine europäische Öffentlichkeit geschaffen. Während der interessierte Bürger Bundestagsdebatten live im Fernsehen verfolgen kann, lassen sich die Sitzungen des Europäischen Parlaments nur im Internet finden. Europäische Fernsehsender und Zeitungen können über die Union berichten und sie so Teil des täglichen Lebens werden lassen. Das würde zudem zu mehr dringend benötigter Transparenz führen. Die Gemeinsamkeiten der europäischen Nationen lassen sich über Begegnungen mit Menschen aus anderen Staaten kennen lernen. Projekte wie Comenius und Erasmus sind deshalb von enormer Bedeutung. Diese Projekte müssen ausgebaut werden. Die Begegnungen mit anderen Europäern dürfen aber nicht nur den jungen Europäern zustehen, sondern es müssen auch Projekte für ältere aufgebaut werden. Ein europäisches Gefühl kann jedoch nicht verordnet werden. Letztlich bleibt es den Bürgern überlassen sich zu entscheiden.

3. Europa als Bundesstaat

Die Zukunft der Europäischen Union ist nicht das Fortbestehen als Staatenverbund mit größer werdenden Verflechtungen. Logische Folge der fortschreitenden Vertiefung ist stattdessen die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Bundesstaates, der Vereinigten Staaten von Europa (VSE). Sie bildet zudem die Voraussetzung für eine noch tiefere Zusammenarbeit und für die Schaffung einer europäischen Identität.

Die Hauptstadt der VSE ist Brüssel. Als solche ist sie der Sitz der legislativen und exekutiven Institutionen der VSE. Andere Institutionen aber, etwa die europäische Zentralbank oder der Europäische Gerichtshof, müssen in anderen Städten verbleiben. Dabei sollen alle Regionen berücksichtig werden. Die VSE dürfen kein Zentralstaat sein.

Die Struktur der VSE wird durch eine Verfassung bestimmt, die auch eine Grundrechtecharta beinhaltet. Der Beschluss dieser Verfassung und die damit verbundene Gründung des neuen Staates darf nicht am Volke vorbei geschehen. Sie ist durch eine europaweite Volksabstimmung zu beschließen. Bei einer Zweidrittelmehrheit ist die Verfassung angenommen. Bei einer Ablehnung der Verfassung wäre es undemokratisch abzustimmen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Eine erneute Abstimmung ist erst fünf Jahre später durchzuführen, da in der Zwischenzeit eine neue Meinung gebildet werden kann.

a) Struktur

Die VSE sind ein föderaler Bundesstaat, der Subsidiarität und Konnexität verpflichtet ist. Die heute bestehenden Staaten Europas müssen jedoch nicht als Gliedstaaten bestehen bleiben. Durch Volksabstimmungen können neue Gliedstaaten geschaffen werden.
Die weitere Untergliederung bleibt den Gliedstaaten überlassen. Ihnen obliegt es, eigene Kompetenzen mit Ländern und Kommunen aufzuteilen.

Die Kompetenzen von Bundesstaat und Gliedstaaten sind eindeutig voneinander zu trennen. Es wird keine zu starke Mitwirkung der Gliedstaaten in der Bundesgesetzgebung angestrebt, um mögliche Blockadepolitik zu verhindern.

Die Kompetenzen des Bundesstaates sind
– Außenpolitik
– Verteidigungspolitik
– Grundrechte
– Verbraucherschutz
– Luft- und Seeverkehr
– Justiz / Recht
– Umweltpolitik
– Energiepolitik
– Verkehrspolitik

Geteilt werden die Kompetenzen in der
– Sozialpolitik
– Embryonenschutz und Bioethik
– Wirtschaftspolitik
– Einwanderung und Asyl
– Bildungspolitik

In der Kompetenz der Gliedstaaten befinden sich
– Arbeitsrecht
– Steuerpolitik
– Integration
– Jugend, Kultur, Sport
– Polizei

b) Politische Organe

Das derzeitige Regierungssystem der Europäischen Union ist kompliziert und für den Bürger unverständlich. Schon dadurch wird es undemokratisch und muss daher radikal vereinfacht, aber auch effizienter gemacht werden.

Das stärkste Organ der liberalen Europäischen Union ist das Europäische Parlament. Es wird von ganz Europa nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.

In der geteilten Gesetzgebung üben die Gliedstaaten ihren Einfluss durch den Europäischen Senat aus. In diesen entsenden die Parlamente entsprechend ihrer Einwohnerzahl Vertreter mit imperativem Mandat. Die Anzahl der Vertreter kann zwar nicht proportional zur Einwohnerzahl erfolgen, diese muss aber deutlich schwerer wiegen als beispielsweise im Bundesrat.

Die Europäische Kommission wird durch eine echte Europäische Regierung ersetzt, deren Chef vom Parlament gewählt wird.

Der Europäische Rat wird ebenso abgeschafft wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen.

Als Staatsoberhaupt steht ein Präsident an der Spitze der VSE, der von dem Parlament und dem Senat gemeinsam gewählt wird. Die Aufgaben des Präsidenten sind in erster Linie repräsentativ. Eine Direktwahl des Präsidenten lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.

Auch das Volk verfügt über ein Initiativrecht, das es über das Sammeln der Unterschriften von mind. 0,5% der Bevölkerung in Anspruch nehmen kann.

4. Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik

Die VSE sind einer der bevölkerungsreichsten Staaten der Erde und zudem eine der wichtigsten Mächte in einer multipolaren Welt.
Die VSE haben einen gemeinsamen Sitz im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen. Frankreich und Großbritannien verzichten zugunsten des neuen Staates.

Die VSE haben eine gemeinsame Berufsarmee. Sie wird in erster Linie fürfriedenssichernde und humanitäre Einsätze sowie die Grenzsicherung eingesetzt. Sie ist eine Parlamentsarmee.

Die VSE tragen ihrer großen Verantwortung in der Welt mit einer sinnvollen Entwicklungshilfepolitik Rechnung. Dabei kann es nicht um bloßes Verteilen gehen, sondern in erster Linie um Hilfe zur Selbsthilfe.

Um ein geschlossene Wahrnehmung in der Welt zu garantieren, aber auch zugunsten der Wirtschaftlichkeit sollen die Botschaften der EU-Staaten zusammengelegt werden.

Die VSE definieren ihre Grenzen nicht rein geographisch, sondern auch historische und kulturelle Aspekte müssen berücksichtigt werden. Ausdrücklich vorstellbar ist daher auch die Aufnahme der Kaukasusstaaten und der Türkei. Die Kopenhagener Kriterien müssen jedoch stets erfüllt sein.

5. Gemeinsame Wirtschaftspolitik

Die gemeinsame europäische Wirtschaftspolitik ist die logische Folge der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung.
Auch durch den konsequenten Abbau von Handelsschranken wie Zöllen muss Europa in der Welt Verantwortung übernehmen. Mit anderen Kontinenten werden Zollunionen gebildet. Subventionen sind abzubauen.

Der Stabilitätspakt ist nicht nur einzuhalten, sondern er muss auch weiter ausgebaut werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich auch im Rahmen der Forderung nach mehr Generationengerechtigkeit dafür aus, die Aufnahme neuer Schulden für die Gliedstaaten deutlich zu erschweren. Dafür ist neben einer verfassungsändernden Mehrheit auch ein Tilgungsplan nötig.

Der Wohlstand Europas kann nur mit einem sozialen marktwirtschaftlichen System gesichert werden. Ein Europäisches Kartellamt schafft Wettbewerb, indem es Monopole verhindert und auch entschieden gegen sonstige Wettbewerbseinschränkungen wie die Buchpreisbindung eintritt. Aus Staatsbeteiligungen an Unternehmen wird konsequent ausgestiegen.

Die Rechtsformen für Gesellschaften müssen weiter aneinander angeglichen werden. Die Europäische Gesellschaft ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das Patentrecht und die Insolvenzordnung sind europaweit einheitlich zu regeln.

6. Gemeinsame Bildungspolitik

In einem Europa, in dem sich die Menschen frei bewegen können und das weitere Zusammenwachsen gewünscht ist, muss auch die Bildungspolitik aneinander angeglichen werden. Völlig unterschiedliche Bildungssysteme und komplett verschiedene Standards machen es schwierig, den Wohnort zu wechseln.

Der Bologna-Prozess stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Durch die Angleichung der Studienabschlüsse ist es für Studenten einfacher geworden, für einige Semester ins Ausland zu gehen.

Nach wie vor gibt es jedoch Probleme durch stark unterschiedlichen Aufbau der Studiengänge und Anerkennungsschwierigkeiten. Zu starken staatlichen Zwang lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen hier ab. Die VSE sollen darauf hinwirken, Universitätsnetzwerke zu schaffen, in denen die angesprochenen Probleme weitestgehend gelöst werden.

Auch die Ausbildungen sind europaweit aneinander anzugleichen, um auch Auszubildenden Auslandserfahrungen zu erleichtern. Durch das duale System genießt Deutschland einen Wettbewerbsvorteil, auf den es nicht verzichten sollte. Als europaweites Ausbildungssystem kommt daher nur das duale in Frage.

Multinationale Schüler- und Studentenprojekte wie Comenius und Erasmus sind weiter zu fördern und auszubauen. Die dabei geknüpften grenzüberschreitenden Kontakte stärken nicht nur die europäische Identität, sondern geben den jungen Menschen auch wertvolle Erfahrungen. Diese Projekte müssen daher auch verstärkt auf Auszubildende ausgeweitet werden.

Die Forschung ist das wichtigste Zukunftsstandbein unseres Kontinents und muss deshalb gefördert werden. Diese Unterstützung ist nicht auf das Geld beschränkt. Ambitionen, ein Kreditpunktesystem für die Promotion einzuführen, müssen verhindert werden, um die Eigenständigkeit der Nachwuchsforscher zu sichern.Bei aller Angleichung darf es nie zu einer Vereinheitlichung in der Bildungspolitik kommen. Der Idealzustand sind vergleichbare Systeme mit Unterschieden, die sich im Wettbewerb zueinander befinden.

7. Europäische Energie- und Umweltpolitik

Die Zukunft der Europäischen Energiepolitik ist heute schwer vorherzusagen. Zu sehr hängt dieses Politikfeld von außenpolitischen Entwicklungen und neuen Forschungsergebnissen ab.

Europa muss die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Russland und dem Nahen Osten anstreben. Solange in erster Linie fossile Energieträger genutzt werden, wird man auf diese instabilen Regionen angewiesen bleiben. Daher ist die Forschung der wichtigste Faktor der Energiepolitik.

Die regenerativen Energieträger werden mit steigenden Öl- und Gaspreisen immer wirtschaftlicher werden. Auch hier ist es wünschenswert, den Wirkungsgrad durch Forschung zu erhöhen. Dabei dürfen auch Energieträger wie die Fusionsenergie nicht aus den Augen verloren, sondern weiter gefördert werden. Die Atomenergie ist gerade als treibhausgasemissionsfreie Energiequelle eine probate Übergangslösung.

In der Energiepolitik dürfen nicht nur diese machtpolitischen und wirtschaftlichen Erwägungen eine Rolle spielen, sondern die VSE müssen stets auch die Belange der Umwelt beachten. Der Schutz der Umwelt ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Auch den nachfolgenden Generationen muss eine nutzbare Umwelt hinterlassen werden. Daher muss die Umweltpolitik eine Aufgabe der VSE sein und darf nicht den Gliedstaaten überlassen werden. Das führte zu einem Wettbewerb zulasten der Umwelt. Von besonderer Bedeutung gerade in einem nach Osten gewachsenen Europa ist die Reaktorsicherheit.

8. Gemeinsame Einwanderungspolitik

Die VSE verstehen sich als Einwanderungsland.

Die Einwanderung ist nicht in erster Linie Aufgabe des Bundesstaats. In einem subsidiären Staat wissen die Gliedstaaten am besten, wie viele Einwanderer sie benötigen. Der Bundesstaat richtet eine Einwanderungsbörse ein. Hier können einwanderungswillige Ausländer, die sich unter Angabe von Qualifikationen beworben haben, je nach Bedarf an die Gliedstaaten vermittelt werden. Es gibt keine Verpflichtung, bei der Besetzung von Stellen Europäer ausländischen Bewerbern vorzuziehen. Jeder Arbeitgeber kann am besten selber entscheiden, wen er braucht.

In den VSE gilt das ius soli: Wer in den VSE geboren wurde, ist auch Bürger der VSE. Die Integration der Einwanderer wird von den Gliedstaaten individuell gestaltet.

Die VSE haben ein Asylrecht, das sich an der Drittstaatenregelung orientiert. Den Gliedstaaten ist es möglich, abweichende Regelungen zugunsten der Asylbewerber zu erlassen, sofern sie die Kosten dafür selber tragen.

9. Gemeinsame Verkehrspolitik

Mobilität strahlt Freiheit aus und muss in den VSE dringend sichergestellt sein. Dafür ist die Infrastruktur innerhalb Europas weiter auszubauen. Dabei darf keiner der vier Verkehrswege Straße, Schiene, Luft und Wasser bevorzugt werden, sondern alle müssen gleichbehandelt werden.

Die Wassergrenzen der VSE müssen mit einer Wasserschutzpolizei gesichert werden, um so auch den innereuropäischen Warenverkehr zu vereinfachen.

Für den Straßenverkehr werden, soweit noch nicht geschehen, einheitliche Normen geschaffen. Sowohl die Straßenbeschilderung, die Fahrtrichtung sowie die Strafkataloge innerhalb der VSE müssen aneinander angepasst werden.
Ebenfalls sind für den Schienenverkehr einheitliche Normen zu schaffen.

10. Gemeinsame Rechtspolitik

Grundsätzlich steht Bundes- über Landesrecht.

Im Rahmen der Vereinheitlichung des Strafrechts innerhalb der VSE muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Strafkammer erhalten. Außerdem ist eine europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen.

Das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht müssen vereinheitlicht werden. Hierfür sind neben der SE und SPE weitere Gesellschaftsformen zu schaffen.

Es wird ein gemeinsames europäisches Bürgerliches Gesetzbuch geschaffen. Nebengesetze zum europäischen Bürgerlichen Gesetzbuch werden nicht ausgeschlossen.

11. Finanzierung der VSE

Für jeden Gliedstaat wird gemäß dem Bruttoinlandsprodukt festgelegt, welche Summe an die VSE weitergeleitet werden muss. Den Gliedstaaten ist freigestellt, wie sie dieses Geld einnehmen. Sie dürfen darüber hinaus beliebig viel Geld einnehmen und so vor allem den Sozialstaat nach eigenem Belieben aufzubauen.

Wie den Gliedstaaten ist es auch dem Bundesstaat nur bei einer verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit in Parlament und Senat und der Vorlage eines Tilgungsplans gestattet, neue Schulden aufzunehmen.

Keine Todesstrafe in der EU

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich generell gegen die Todesstrafe innerhalb der Europäischen Union aus.

Nachgelagerte Studiengebühren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen befürworten Studiengebühren. Die zusätzlichen Einnahmen aus den Studiengebühren sind notwendig, um die Lehre an den deutschen Hochschulen zu verbessern. Eine reine Finanzierung dieser Qualitätssteigerung aus Steuergeldern führte dazu, dass Nichtstudierte durch ihre Steuergelder in noch höherem Maße als heute das Studium der Akademiker finanzieren. Studiengebühren in Höhe von 500€ – unabhängig von Hochschule und Studiengang – können keines der beiden Probleme lösen. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die Hochschulen die Studiengebühren autonom festlegen. Schon jetzt aber können die Studiengebühren ein Studienhindernis sein. Um das mögliche Schuldenrisiko eines Studiums zu minimieren und jedem die Chance eines Studiums zu geben, fordern die Jungen Liberalen die nachgelagerte Zahlung der Studiengebühren zu ermöglichen.

Jede Hochschule verwaltet sich autonom und ist für die Auswahl ihrer Studenten selbst zuständig. Dies gilt auch für die noch heute über die ZVS vergeben Studiengänge. Die ZVS ist abzuschaffen. Für die Auswahl darf die finanzielle Situation des Studieninteressierten kein Kriterium sein.

Die Erhebung der Studiengebühr wird von jeder Hochschule individuell für jeden Studiengang geregelt. Die Höhe der Studiengebühren ist pro Semester festzulegen. Die ratierliche Zahlweise der Studiengebühren wird individuell von den Hochschulen festgelegt. Es ist also nicht verpflichtend semesterweise oder jährlich einzuziehen.

Die Hochschulen werden verpflichtet die Verwendung der Studiengebühren in einem jährlichen Bericht transparent und für jedermann verständlich und zugänglich darzustellen.

Den Hochschulen wird gestattet Rücklagen von maximal eineinhalb Jahresetats für gebührenschwächere Jahre zu bilden.

Die Hochschulen räumen den Kreditinstituten einen prozentualen Kosten-, Ausfall- und Risikoabschlag von den Studiengebühren ein. Die Höhe der Abschläge kann je nach Studiengang unterschiedlich sein. Jeder Student ist frei in der Entscheidung, welches Angebot eines Kreditinstituts er nimmt. Die Hochschulen werden aufgefordert, den Studierenden in Kooperation mit privaten und staatlichen Kreditinstituten ein zinsgünstiges Darlehen anzubieten. Die KfW wird verpflichtet einen Studienkredit anzubieten, der lediglich die Kosten des Instituts deckt. Jeder Student, ausgenommen Seniorenstudenten, darf einen solchen Kredit in Anspruch nehmen. Bonitätsprüfung sowie Einschränkungen auf Grund des sozialen Hintergrunds dürfen für die Vergabe nicht geprüft werden.
Die Hochschulen werden verpflichtet, jedem Studieninteressierten geplante Veränderungen der Gebührenhöhe für die Regelstudienzeit vor der Immatrikulation transparent darzustellen. Eine Änderung während des Regelstudiums ist unzulässig. Eine erhöhte Studiengebühr bei Überschreitung der Regelstudienzeit, bei einem Zweitstudium oder bei Seniorenstudenten ist zulässig. Die Hochschulen sind dabei aufgefordert, bei studierenden Eltern, Studenten, die Angehörige pflegen, oder ähnlichen Ausnahmeregelungen zu finden. Seniorenstudenten haben nicht das Recht, die angesprochenen Darlehen in Anspruch zu nehmen. Sie sind verpflichtet weiterhin 53 die Studiengebühren direkt zu begleichen.

Die Abgabe für die studienbegleitenden Maßnahmen ist auch von privaten Hochschulen zu erbringen. Wie sie die Finanzierung mit ihren Studenten vereinbaren, bleibt aber jeder privaten Hochschule selbst überlassen.

Finanzleistungen des Landes Niedersachsen werden nicht mit den Einnahmen aus den nachgelagerten Studiengebühren verrechnet. Das Land Niedersachsen fördert die Hochschulen weiterhin mit dem gleichen oder einem größeren Anteil des niedersächsischen Haushalts. Ein besonderer Fokus ist bei den Investitionen auf die kostenintensiveren Studiengänge zulegen Vereinbarungen der Hochschulen untereinander über die Höhe der Gebühren sind unzulässig. Für die Kontrolle und Sanktionierung ist die zuständige Kartellbehörde verantwortlich.

Die Hochschulen sind weiterhin verpflichtet, Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, nach den gleichen Kriterien wie bisher anzuerkennen.

Nach Beendigung des Studiums, unabhängig vom Erfolg, werden die ehemaligen Studenten ab einem Bruttojahreseinkommen, welches das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen von ausgebildeten Berufseinsteigern gemäß Tarifvertrag übersteigt, verpflichtet, gemäß dem vor Studienbeginn mit einer Bank geschlossenen Vertrag die vereinbarte Summe oder den vereinbarten Prozentsatz des Bruttojahreseinkommens zur Tilgung ihrer Studienschuld zu verwenden. Genaue Regelungen sind hierfür in den einzelnen Verträgen festzulegen. Die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens eines ausgebildeten Berufseinsteigers gemäß Tarifvertrag ist zu jedem Jahresende vom Statistischen Bundesamt zu ermitteln und gilt ab dem darauf folgenden Sommersemester als neue Tilgungsuntergrenze. Solange diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, sind weder Zins- noch Tilgungsraten zu leisten.

Auf Wunsch eines Studenten besteht die Möglichkeit, seine Schulden mit höheren Raten, bei einem Einkommen unterhalb der ermittelten Untergrenze oder bereits während des Studiums zu begleichen.

Die Tilgung der Studiengebühren kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Tilgung wird in dem Jahr der Rückzahlung steuerlich geltend gemacht.

Organspende – Aufklärung intensivieren

Die Jungen Liberalen setzten sich dafür ein, dass die Aufklärungsarbeit über das Thema Organspende intensiviert werden soll.
Der Anteil derjenigen, die ihren Willen zur oder gegen die Organspende in einem Ausweis verkünden, ist zu gering. Die derzeitige Aufklärungsarbeit ist nicht ausreichend. Daher soll unter Federführung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden. Zukünftig soll neben der passiven Informationsarbeit, die momentan hauptsächlich in der Auslage von Organspendeausweisen besteht, vor allem die aktive Ansprache der Bürgerinnen und Bürger verstärkt werden. Denkbar wären unter anderen folgenden Maßnahmen:

  • Einbindung in die kommunale Präventionsarbeit
  • Verstärkte Kooperation mit den entsprechenden Aufklärungsinstitutionen
  • Aushändigung eines Organspendeausweises bei der Beantragung von Ausweisen und Führerscheinen
  • Einbeziehung in Vorsorgeuntersuchungen
  • Verstärkte Aufklärung in der Schule

Neben der Erhöhung der Anzahl der potentiellen Spender hat die Politik darauf hinzuwirken, dass sich mehr Krankenhäuser an der Organspende beteiligen, mit ca. 55% in 2006 sind das deutlich zu wenig. Dies soll unter anderem durch die verbindliche Ernennung eines Arztes zum Transplantationsbeauftragten in allen geeigneten Krankenhäusern geschehen.

Die Eigenverantwortliche Schule braucht ein starkes Schulmanagemant und externes Personal

Im Zuge der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ entstehen in niedersächsischen Schulen immer neue Aufgaben für das Schulmanagement, die von Lehrkräften und bisheriger Direktion alleine nicht zu bewältigen sind. Deswegen fordern die Jungen Liberalen die Möglichkeit einer Einführung eines professionellen Schulmanagements mit Personal aus ggf. schulfremden Bereichen, um die Lehrer in ihrer tatsächlichen Arbeit an den Schülern und Schülerinnen zu entlasten. Gleichzeitig sehen die Jungen Liberalen die Chance neue und effektivere Ansätze im Schulmanagement durch externes Personal zu verwirklichen.

Als mögliche Aufgabengebiete solcher Mitarbeiter sehen die Jungen Liberalen die Organisation von Stunden- oder Vertretungsplänen, das Marketing der Schulen, das Kooperationsmanagement mit Verbänden und der Wirtschaft und die Personalverwaltung.

Der bisherige Ansatz der Landesregierung mit einer Schulleiterakademie fehlendes Fachwissen der Direktionen in diesem Bereich auszugleichen, kann in diesem Zusammenhang nur ein mögliches Angebot sein, das durch die Einstellung von externen Schulmanagern und anderem Personal ergänzt werden muss. Dabei sehen die Jungen Liberalen nicht nur in anspruchsvollen Aufgaben wie beispielsweise dem Schulmarketing Perspektiven für externes Personal, sondern auch in einfachen Verwaltungsaufgaben, die bisher von studierten Lehrkräften übernommen werden.

Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule sind die Schulen für die Personalauswahl selbst verantwortlich. Dabei ist sicherzustellen, dass die Lehrer der Schule und damit das pädagogische Personal die Richtlinien für die Arbeit dieser Angestellten unter den Gesichtspunkten von pädagogischen und didaktischen Aspekten mitgestalten können.

Der Direktor / Die Direktorin einer Schule muss weiterhin ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben. Eine entsprechende Studiengangsvertiefung für Lehramtsstudenten, die sich mit der Organisation von den genannten Schulmanagementaufgaben auseinandersetzt ist einzurichten.

Je nach Schulgröße und ggf. anderen Herausforderungen der Schulen (soziale Brennpunkte usw.) muss entschieden werden, wie viel Budgetmittel den Schulen für dieses zusätzliche Personal erstattet wird. Dabei ist die Entlastung und Freistellung der Lehrer für Unterricht anstatt der bisherigen Aufgaben eine mögliche Messgröße, die allerdings nicht alleine ausschlaggebend sein kann, um die neu entstandenen Aufgaben durch die „Eigenverantwortliche Schule“ abzufedern.

Um den Erfolg eines solchen Konzeptes zu überprüfen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Landesregierung auf, ein solches Modellprojekt mit fünf bis zehn Schulen in Niedersachsen schon zu Beginn des nächsten Schuljahres zu starten.

Die Evaluation dieses Projektes sollte dabei weder von der Schule selbst, noch von der Landesregierung oder dem Bildungsministerium erfolgen, sondern von einem unabhängigen Unternehmen, das im Bereich der Bildungsevaluation tätig ist.

Familienpolitik für die Liberale Bürgergesellschaft

I. Liberales Verständnis

Familie ist ein Ort, an dem Menschen aus einer oder aus mehreren Generationen dauerhaft Verantwortung für einander übernehmen. Diese kleinste aller Verantwortungsgemeinschaften ist eine Keimzelle der liberalen Bürgergesellschaft, in der sich Individuen unabhängig von staatlicher Einflussnahme zu einander hinwenden. Die Familien, in denen Kinder aufwachsen, erbringen eine besonders wichtige Leistung für die Gesellschaft.

II. Liberaler Anspruch

Die Familie ist der Ort, an dem der Grundstein für die freie Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes gelegt wird. Die Jungen Liberalen Niedersachsen treten daher für eine gesellschaftliche Anerkennung und eine staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern ein. Anspruch und Ziel liberaler Familienpolitik ist es, die freie Entfaltung der Persönlichkeit jedes Kindes zu ermöglichen. In diesem Sinne unterstützt liberale Familienpolitik Familien, indem Freiräume respektiert, Unterstützung gesichert und der Schutz von Kindern garantiert werden. Sie wird in dieser Hinsicht ergänzt durch andere Politikfelder, insbesondere die Bildungs- und Sozialpolitik.

Es ist nicht Anspruch liberaler Familienpolitik den Menschen die Entscheidung für oder gegen eine Familie abzunehmen. Liberale Familienpolitik ist keine Mengensteuerung der Bevölkerung, sondern ein Ausdruck der Anerkennung für die gesellschaftliche Leistung einer Familie. Gleichwohl erkennen die Jungen Liberalen Niedersachsen den demografischen Wandel als Herausforderung für die Gestaltung unterschiedlichster Politikfelder an. Durch die Überalterung und Schrumpfung der Bevölkerung ergeben sich positive und negative Folgen für die Gesellschaft. Es ist Aufgabe der Politik den demografischen Wandel aktiv zu begleiten und, wenn nötig, positive Aspekte auszunutzen sowie negative Aspekte abzufedern, etwa durch einen Umbau der sozialen Sicherungssysteme. Die Politik kann den demografischen Wandel jedoch nicht aufhalten, in dem eine Steigerung der Geburtenrate zur Staatsräson erklärt wird. Liberale Familienpolitik verbessert die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Kindes, indem sie dort, wo es notwendig ist, Familien unterstützt.

III. Liberaler Weg

Um die Persönlichkeitsentfaltung jedes Kindes zu gewährleisten, wollen die Jungen Liberalen Niedersachsen Familien als Verantwortungsgemeinschaften stärken. Alle Formen der familiären Verantwortung müssen rechtlich gleichgestellt werden. Kein Kind ist wegen seiner Herkunft aus einer bestimmten Familienstruktur besser oder schlechter als das andere. Liberale Familienpolitik ermöglicht auch Kindern, die aus neuen Formen des Zusammenlebens oder aus sozial schwachen Verhältnissen stammen, eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Dies gilt auch für Kinder, die ihre Familie verloren haben. Bei der rechtlichen Betrachtung von Familien hat das individuelle Kindeswohl
grundsätzlich Vorrang vor der tradierten Wertvorstellung zu Gunsten einer bestimmten Familienstruktur.

Das große Problem der deutschen Familienpolitik ist nicht, dass zu wenige Anreize bestehen, Kinder zu bekommen. Es besteht vielmehr darin, dass immer mehr Kindern die soziale Grundlage fehlt, ihre Persönlichkeit frei zu entwickeln. Es ist Aufgabe der Politik, jedem Kind diese Grundlage zu sichern. Die Erfüllung eines Kinderwunsches schafft für die Eltern eine Reihe von neuen Belastungen. Diese können nicht vollständig durch Transfers ausgeglichen werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stehen für eine Familienpolitik, die diese Lasten mildert und zugleich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.

Die Entscheidung für oder gegen eine Rückkehr in den Beruf nach der Geburt des Kindes liegt bei den Eltern. Ebenso werden Notwendigkeit und Ausmaß einer familienexternen Kinderbetreuung nicht durch den Staat, sondern durch die Familie festgelegt. Keine Betreuungsform ist der anderen vorzuziehen. Auch garantierte Rechtsansprüche stellen keine Zwangsbetreuung dar. Eltern und Kinder bewegen sich auf einem Markt verschiedener Betreuungsformen mit einem Wettbewerb um das beste und attraktivste Konzept. Alle Arten von familienexterner Kinderbetreuung bedürfen jedoch nach liberaler Überzeugung der Möglichkeit eines staatlichen Lastenausgleiches.

Die Erziehungsberechtigten übernehmen die Verantwortung für die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes. Der Staat greift unterstützend ein, wenn die Familie die finanzielle Belastung nicht tragen kann. Im Falle von Waisen- und Pflegekindern, sowie bei Fällen, in denen die Erziehungsberechtigten der Verantwortung nicht nachkommen können oder wollen, versucht der Staat die Erziehungsumgebung für das Kind bereitzustellen. Maßgeblich ist ausschließlich das Kindeswohl.

Liberale Familienpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Vereinfachung und Entbürokratisierung. Staatliche Leistungen müssen für Familien leicht zu durchschauen und zu beantragen sein. Vereinfachte staatliche Regelungen erleichtern die Funktion von Wettbewerbselementen.

IV. Liberale Maßnahmen

a) rechtliche Gleichstellung

Erster Schritt einer rechtlichen Gleichstellung aller familiären Lebensformen und Grundlage weiterer Maßnahmen ist die Streichung des besonderen Schutzes der Ehe aus Artikel 6 GG. Die besondere Erwähnung der Ehe im Grundgesetz rechtfertigt eine Benachteiligung nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften. Diese müssen nach einer Änderung des Grundgesetzes der Ehe in allen Punkten gleichgestellt werden. Dabei sind insbesondere die Rechte und Pflichten nicht-ehelicher Adoptiveltern denen ehelicher Adoptiveltern anzupassen.

b) Bürgergeld

Die bisherigen finanziellen Entlastungssysteme für Familien sind zu undurchsichtig und zu bürokratisch. Die bestehenden Regelungen müssen radikal vereinfacht und neu ausgerichtet werden. Ziel der Jungen Liberalen Niedersachsen ist dabei die Integration aller finanziellen Entlastungsleistungen für Familien in das liberale Bürgergeldkonzept. Dabei werden alle staatlichen Transferleistungen zusammen gefasst und durch das Finanzamt verwaltet. Liegt ein bestimmtes Einkommen unter dem soziokulturellen Existenzminimum, erhält die entsprechende Person staatliche Transferleistungen. Liegt das Einkommen über der Grenze, müssen Steuern entrichtet werden.

Das Ehegattensplitting muss nach Ansicht der Jungen Liberalen Niedersachsen abgeschafft werden. Künftig werden stattdessen alle Mitglieder einer Verantwortungsgemeinschaft im Rahmen des liberalen Bürgergeldes individuell besteuert. Kinder und Erwachsene werden mit dem gleichen Existenzminimum veranschlagt und erhalten somit den gleichen Bürgergeldsatz. Sie sind damit in der Verantwortungsgemeinschaft finanziell gleichgestellt. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit wird das Bürgergeld für die Kinder an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt. In besonderen Fällen kann die Auszahlung direkt an die Kinder bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich sein. Erwerbsfähigen Personen kann bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme das soziokulturelle Existenzminimum auf das überlebensnotwendige Existenzminimum gekürzt werden. Davon ausgenommen werden Erziehungsberechtigte von Kindern, die noch nicht eingeschult sind. Bei Verantwortungsgemeinschaften mit zwei erwerbsfähigen Erziehungsberechtigten gilt diese Ausnahme nur für einen Erziehungsberechtigen.

c) Kinderbetreuung

Die Betreuung eines neugeborenen Kindes in den ersten Lebensmonaten ist eine entscheidende Grundlage für seinen späteren Weg. Daher muss der Staat die Erziehung in einer Familie finanziell und / oder infrastrukturell unterstützen. Dieser muss nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen ebenfalls in das liberale Bürgergeld integriert werden. Die Betreuungsleistung erfolgt als Zahlung durch den Staat, wenn sich die Eltern zu einer häuslichen Betreuung entschließen und dafür eines der Elternteile seinen Beruf vorübergehend aufgibt. Die Zahlung erfolgt in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen Brutto-Einkommen und dem Bürgergeldsatz, deckt jedoch maximal die durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes ab. Gehen die Erziehungsberechtigten weiterhin einer Erwerbstätigkeit nach, so erhalten sie einen Betreuungsgutschein in Höhe der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes. Ging bereits mindestens einer der Erziehungsberechtigten keiner Arbeit nach, erhalten die Erziehungsberechtigten ebenfalls einen Betreuungsgutschein. Diese Fördermaßnahmen enden spätestens mit der Einschulung des Kindes. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass die Wahl der Betreuungsform weitestgehend ohne Berücksichtigung finanzieller Konsequenzen vorgenommen werden kann. Alle Einrichtungen werden im Gutscheinmodell gleichberechtigt um Wahlfreiheit und Wettbewerb zu garantieren. Durch die Nachfragemacht der Eltern gegenüber den Betreuungseinrichtungen stellen sich bei diesen ein neues Qualitätsbewusstsein sowie ein Wettstreit um das attraktivste Betreuungsangebot ein. Zudem können Betreuungsleistungen aus Zahlungen und Gutscheinen in den Familien frei miteinander kombiniert werden. Ziel liberaler Familienpolitik ist zunächst die Schaffung einer ausreichenden Betreuungsinfrastruktur, die weder staatliche noch private Akteure bevorzugt. Wenn diese Infrastruktur in der Lage ist einen echten Wettbewerb zu ermöglichen, wird der Rechtsanspruch ausgedehnt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen in diesem Zusammenhang die Erprobung des Gutscheinmodells in niedersächsischen Modellkommunen. Ziel ist jedoch die Schaffung echter Wahlfreiheit zwischen häuslicher und externer Betreuung.

Das Krippenausbauprogramm des Bundes zur Herstellung der benötigten Betreuungsinfrastruktur belastet das Land Niedersachsen mit zusätzlichen Kosten. Die Förderung des Ausbaus von Krippenplätzen durch kommerzielle Träger ist der Förderung der hoheitlichen und gemeinnützigen Träger gleichzustellen. Dabei sind die wachsende Nachfragemacht der Eltern gegenüber den Betreuungseinrichtungen sowie die absolute Entscheidungsfreiheit der Eltern zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die starren Vorgaben der Betreuungsquote aufzuheben. Mit dem Modell der Jungen Liberalen Niedersachsen wird sich das Betreuungsangebot automatisch regulieren.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres sowie die Pläne zur Beitragsbefreiung der ersten beiden Kindergartenjahre. Diese staatliche Subventionierung von Kindergartenplätzen darf jedoch nicht zu einer Benachteiligung anderer Betreuungsformen führen. Die Wahlfreiheit für die Eltern muss erhalten bleiben. Daher ist die Beitragsbefreiung einzelner Kindergartenjahre schnellstmöglich auf das Betreuungsleistungsmodell der Jungen Liberalen Niedersachsen umzustellen.

Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind für die Anerkennung von Tagespflegekräften und Betreuungseinrichtungen künftig in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

d) Individualversicherung

Im Zuge der Umstellung des Steuersystems auf die Bürgergeldkonzeption muss auch die Familienmitversicherung im Gesundheitswesen auf die Individualveranlagung umgestellt werden. Das soziokulturelle Existenzminimum im Bürgergeld wird um die durchschnittlichen Kosten einer Krankenversicherung erweitert. Zusätzlich wird der Arbeitgeberanteil an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Jeder Bürger hat die Pflicht sich und seine Kinder zu versichern, kann aber im Rahmen des Wettbewerbs das für ihn attraktivste Versicherungsmodell auswählen. Dabei ist jedoch durch eine Grundversicherung der Krankenversicherungsschutz im Rahmen eines Kontramierungszwangs für alle Bürger gewährleistet.

e) Familien und Arbeitswelt

Die Akzeptanz von Familie und Kindern in der Arbeitswelt ist nach Ansicht der Jungen Liberalen Niedersachsen ein weiterer wichtiger Faktor, um Familien zu entlasten. Aus diesem Grund ist die Einrichtung von Betriebskindergärten weiter zu vereinfachen. Ziel ist es auch die Gleichstellung staatlicher und privater Kindergärten bei der Investitionsförderung. Zusätzlich müssen Kooperationsformen mehrerer Unternehmen gefördert werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern zudem ein besseres Verständnis für die Erziehungsleistung von Eltern in der Arbeitswelt. Auch das Erziehen eines Kindes ist eine soziale Kompetenz, die Arbeitgebern erheblichen Nutzen bringen kann. Dabei sind Frauen und Männer bei der Herausbildung familienfreundlicherer Arbeitsbedingungen gleichermaßen zu berücksichtigen.

Neben der Ermöglichung von flexiblen Arbeitszeiten und Telearbeit, soll die Einführung des liberalen Bürger- und Familiengeldkonzeptes die bisherigen Regelungen zur Teilzeitarbeit ergänzen. Der Wiedereinstieg in den Beruf ist durch die vereinfachte und entbürokratisierte Bürgergeldkonzeption schrittweise besser möglich und vereinfacht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

f) Kinderschutz und Jugendhilfe

Die zunehmende Kinderarmut und immer wieder vorkommende Gewalttaten an Kindern verlangen staatliches Handeln. Ein bloßes Lippenbekenntnis durch eine Einfügung von Kinderrechten ins Grundgesetz lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen jedoch ab. Stattdessen müssen Kinderschutz- und Jugendhilfebehörden durch verbesserte Arbeitsbedingungen in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben besser nachzukommen. Außerdem erhalten sozial schwache Familien mit dem liberalen Bürgergeld zusätzliche staatliche Unterstützung.

Die bestehenden niedersächsischen Modellprojekte zur Förderung von Erziehungskompetenzen müssen evaluiert, zusammen gelegt und bei positiven Folgen ausgeweitet werden.

Die Entziehung des Sorgerechts als drastischste Maßnahme darf nur bei Gefährdung des Kindeswohls erfolgen. Maßgeblich ist einzig und allein die Umbebung der freien Persönlichkeitsentfaltung. Bei einem Entzug des Sorgerechts ist dabei immer zunächst nach Möglichkeiten außerstaatlicher Erziehung zu suchen (z.B. bei Verwandten und Freunden der Familie oder des Kindes). Eine alleinige Erziehungsverantwortung durch den Staat sollte erst die letzte Möglichkeit bilden.

g) Unterhaltsrecht

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die neue Rangfolge des Unterhaltsrechts. Allerdings ist die Arbeitspflicht des erziehenden Elternteils ab dem Kindergartenjahr zu starr geregelt und muss situationsabhängiger entschieden werden. Das bedeutet, dass das Familiengericht die Situation individuell beurteilen muss.