Heimstatt aller Bürger – Für eine Offene Religionspolitik

1. Nur eine Offene Religionspolitik respektiert die Freiheit des Einzelnen

Das Bekenntnis zu einer Religion oder Weltanschauung wird immer stärker zu einer Entscheidung der einzelnen Bürger. Sie bleiben bewusst bei ihrem alten Bekenntnis, wenden sich einer anderen Religion oder Weltanschauung zu oder leben ihr Leben ganz bewusst ohne jedes Bekenntnis. Das religiös-weltanschauliche Feld hat sich pluralisiert und keine Richtung kann für sich behaupten, alle Bürger des Landes zu repräsentieren. Der Staat und Politik müssen dies akzeptieren, wenn sie freiheitlich sein wollen.
Öffentlich und privat um Anhänger zu werben oder für Abwendung von der Religion zu kämpfen, steht jeder Religion, jeder Konfession und jeder nichtreligiösen Weltanschauung zu. Dem freiheitlichen Staat aber ist dies verwehrt. Er darf weder darauf hinwirken, dass Menschen sich Religion allgemein oder einer Religionsgemeinschaft im Besonderen zuwenden, noch, dass sich Menschen von Religionen und Weltanschauungen abwenden. Der Staat muss akzeptieren, wie und ob sich die Bürger religiös-weltanschaulich organisieren, solange sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen.

Deutschland braucht eine Offene Religionspolitik, die sowohl auf staatliche Missionierung als auch auf staatliche Säkularisierung verzichtet. Eine Offene Religionspolitik setzt stattdessen auf Angebot und Wahlfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen eine Religion liegt allein beim einzelnen Bürger. Religion ist Privatsache, gleichwohl hat der Bürger das Recht, seine Religion oder Weltanschauung in das öffentliche Leben einzubringen. Dieses Recht haben auch die Bekenntnisgemeinschaften, in denen sich Bürger zur Pflege ihres Bekenntnisses organisieren. Wenn Religionen und Weltanschauungen in den öffentlichen Raum treten und vom Staat unterstützt werden, darf kein staatlicher Zwang ausgeübt werden: Weder auf die eigenen Anhänger noch auf Anders- und Nichtgläubige.

2. Der Staat als Heimstatt aller Bürger

Der Staat muss offen für alle Religionen und Weltanschauungen seiner Bürger sein. Die staatlichen Institutionen dürfen sich daher nicht exklusiv mit einzelnen religiösen oder weltanschaulichen Traditionen identifizieren oder sich ihnen verpflichten. Sie haben die unterschiedlichen Traditionen und Weltbilder der Bürger zu achten und zu respektieren. Nur wenn dies gewährleistet ist, ist der Staat Heimstatt aller Bürger.

Verfassungen müssen frei sein von exklusiven Bezügen zu Religion und Weltanschauung

In Verfassungen und Gesetzen darf der Staat keine Wertungen einzelner Traditionen vornehmen. Formulierungen in Verfassungen und Gesetzen, die auf eine Missionierung oder Säkularisierung der Bürger zielen, werden gestrichen. Beispiele hierfür sind die Erziehungsziele „in Ehrfurcht vor Gott“ und die Formulierung in Artikel 1 Abs. 1 der Verfassung Baden-Württembergs: „Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten“. Die Präambeln mit Gottesbezug bleiben als historische Zeugnisse erhalten, haben aber keine rechtliche Bindung für die Auslegung von Grundgesetz, Landesverfassungen und einfachen Gesetzen.

Der Staat darf keine religiös-weltanschaulichen Symbole anbringen, seine Bürger sehr wohl

Die exklusive Anbringung von religiös-weltanschaulichen Symbolen in staatlichen Räumen wie Schulen und Gerichten widerspricht der Nichtidentifikation des Staates und ist daher abzulehnen. Widerspruchslösungen reichen nicht aus, da der Staat allein durch die Anbringung exklusiver Symbole ein klares Bekenntnis ablegen würde. Ein religiös-weltanschaulich offener Staat zwingt seinen Bürgern kein religionsloses Äußeres vor, sondern bildet die religiös-weltanschauliche Vielfalt auch durch seine Staatsdiener zum Ausdruck. Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes steht es daher frei, ihre Form der individuellen Religiosität oder Nichtreligiosität offen zu zeigen, sofern sie dadurch in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ob einzelne religiöse Symbole bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes unzulässig beeinträchtigen, entscheidet der Dienstherr im Rahmen der Gesetze über die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Konkordate und Verträge durch demokratische Gesetze ersetzen

Religionspolitik muss in ihrer konkreten Ausgestaltung änderbar sein. Künftig werden die Belange zwischen Staat und Bekenntnisgemeinschaften (über die Grundrechte hinaus) nur noch in einfachen Gesetzen geregelt, die an alle Bekenntnisgemeinschaften die gleichen Maßstäbe zur Förderung legen. Detaillierte Vorgaben in Verfassungen werden ebenso abgelehnt wie der Abschluss von Staatskirchenverträgen und Konkordaten mit Kirchen, die nur mit Zustimmung der unterzeichnenden Kirchen geändert oder aufgehoben werden können. Die Kirchen werden dazu angehalten, ihre Verträge mit dem Bund und den Ländern aufzukündigen. Übergangsregelungen für die Umstellung des bisherigen Systems auf die Offene Religionspolitik sollen 15 Jahre nicht überschreiten. Wenn die Kirchen sich einer einvernehmlichen Lösung im Sinne einer Offenen Religionspolitik verweigern, werden die Verträge und Konkordate vom Staat einseitig aufgekündigt.

Seelsorge in öffentlichen Anstalten ermöglichen

Bekenntnisgemeinschaften müssen grundsätzlich Zugang zu ihren Anhängern in öffentlichen Anstalten (Gefängnisse, Polizei, Krankenhäuser) und beim Militär haben. Der Status der Militärgeistlichen (einschließlich der Bischöfe), die Uniform tragen und als Beamte aus dem Bundeswehrhaushalt finanziert werden, wird künftig nicht mehr verliehen. Die Stellen werden im Falle einer Vakanz abgeschafft. Statt-dessen erhalten die neuen Seelsorger der Bekenntnisgemeinschaften Zugang zu den Truppen, eine angemessene Vergütung durch die Bundeswehr bei der Begleitung von Auslandsaufenthalten sowie wie bisher den Schutz eines Sicherungssoldaten im Ausland.

3. Die Erhaltung der Offenheit

Die Entfaltung religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse in der Öffentlichkeit findet dort ihre Grenzen, wo sie die freie Entfaltung anderer Bürger in der Gesellschaft unzumutbar einschränkt oder gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstößt. Der Staat muss resistent sein gegen Versuche von Bekenntnisgemeinschaften, die ihre Werte und Normen der gesamten Gesellschaft mit staatlichen Mitteln aufzwingen wollen. Er muss Heimstatt aller Bürger bleiben.

Schulbildung sichert Wahlfreiheit in religiös-weltanschaulichen Fragen

Um die Wahlfreiheit aller Bürger in religiösen und weltanschaulichen Fragen sicher zustellen, ist es notwendig, dass sie anschlussfähig an die Mehrheitsgesellschaft sind. Den wesentlichen Beitrag hierzu stellt das Schulsystem dar. Der schulische Unterricht, mit Ausnahme des Bekenntnisunterrichts, vermittelt die aktuellen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Von einzelnen Unterrichtsfächern (Sport, Biologie usw.) und Unterrichtsinhalten (Evolutionstheorie, Sexualkunde usw.) oder der Schulpflicht insgesamt darf es daher keine Befreiungen auf Grundlage religiöser und weltanschaulicher Gründe geben.

Staatliche Sicherung des Wechsels oder Verlassens eines Bekenntnisse

Der Eintritt in eine und der Austritt aus einer Bekenntnisgemeinschaft ganz gleich welcher Art kann dem Staat gegenüber angezeigt werden. Ganz gleich, ob die Bekenntnisgemeinschaft den Austritt akzeptiert oder nicht, erlöschen alle aus einer Mitgliedschaft entstehenden rechtlichen Ansprüche von Seiten der Bekenntnisgemeinschaft. Für einen Austritt darf der Staat keine Gebühr erheben. Der Eintritt in eine Bekenntnisgemeinschaft kann nur mit Zustimmung der Bekenntnisgemeinschaft und des Eintretenden bzw. seiner Erziehungsberechtigten geschehen.

Rechtsetzung- und Rechtsprechung

Die Einführung religiösen Rechts, wie etwa Schariagerichten in familien- und erbrechtlichen Fällen, wird abgelehnt.
Gleichwohl ist darauf zu achten, dass die Vertragsfreiheit in anderen privatrechtlichen Bereichen nicht eingeschränkt wird. Die Testierfreiheit des Erblassers darf ebenso nicht eingeschränkt werden. Die Grenze ist die deutsche Verfassungs- und Rechtsordnung

Keine staatliche Unterstützung für verfassungsfeindliche Bekenntnisgemeinschaften

Der Staat respektiert eine weitgehende innere Autonomie der Bekenntnisgemeinschaften im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Eine staatliche Unterstützung in Form der Zuschüsse und der Bekenntnisabgabe, der Theologie, des Religionsunterrichts, der Anstalts- und Militärseelsorge ist denjenigen Bekenntnisgemeinschaften verwehrt, denen richterlich attestiert wurde, dass sie verfassungsfeindlich sind. Ebenso können Personen, deren Verfassungsfeindlichkeit richterlich beschieden worden ist, keine Funktionen im staatlichen Raum (Universitäten, Bekenntnislehrer, Seelsorger) ausüben. Unberührt davon bleibt der Körperschaftsstatus (sofern er bereits verliehen wurde), der nur bei einem Verbot einer Bekenntnisgemeinschaft erlischt.
Bei Bekenntnisgemeinschaften gilt die Entscheidung über die Unvereinbarkeit mit der staatlichen Förderung für dasjenige Land, in dem die Entscheidung gefällt wurde und nur dann für das gesamte Bundesgebiet, wenn die Entscheidung durch ein Bundesgerichts getroffen worden ist. Einzelpersonen, denen Verfassungsfeindlichkeit richterlich attestiert wurde, können im gesamten Bundesgebiet keine dieser Funktionen ausüben. Die Übertretung einfacher Gesetze durch Bekenntnisgemeinschaften führt nicht zum Verlust der staatlichen Unterstützung, wohl aber zur staatlichen Verfolgung und Ahndung des Vergehens.

Regionale Vielfalt berücksichtigen

Religionspolitische Unterschiede zwischen den Bundesländern im Ausmaß der staatlichen Unterstützung für Bekenntnisgemeinschaften finden ihre Berechtigung, sofern die Gebote der Gleichbehandlung eingehalten werden. Religionspolitische Auseinandersetzungen sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass ganz Deutschland einheitliche Regelungen aufgezwungen werden sollen. Dagegen steht nicht nur die Kultushoheit der einzelnen Länder als rechtliche Schranke, sondern zugleich auch die Unterschiedlichkeit der Länder an sich. In einem Land wie dem Saarland, in dem über die Hälfte der Bevölkerung der römisch-katholischen Kirche angehört und über 90 Prozent der Bevölkerung Mitglied der Großkirchen sind, muss eine andere Religionspolitik möglich sein als in einem Land wie Brandenburg, wo knapp 80 Prozent der Bevölkerung weder einer Religions- noch einer Weltanschauungsgemeinschaft an-gehören.

Weiterhin ist es für die Jungen Liberalen Niedersachsen von essenzieller Bedeutung, dass regionale Disparitäten vor allem auch bei differenzierenden Feiertagsreglementierungen der einzelnen Bundesländer im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips Beachtung finden.

4. Bekenntnisgemeinschaften als Ansprechpartner des Staates

Die Bekenntnisgemeinschaften sind die Ansprechpartner des Staates, wenn es darum geht, dem einzelnen Bürger die Ausübung seiner Religionsfreiheit zu gewährleisten.

Keine staatliche Beeinflussung von Bekenntnisgemeinschaften

Der Staat darf die verschiedenen Strömungen einer Religion, Konfession oder Weltanschauung nicht dazu zwingen oder Anreize dafür setzen, dass sie sich in einer gemeinsamen Bekenntnisgemeinschaft organisieren (wie bspw. beim Judentum und dem Islam). Wenn sich Strömungen selbst vereinigen, akzeptiert der Staat dies. Sind sie eigenständig, akzeptiert er die bestehenden Ansprechpartner.
Der Staat darf keine Voraussetzungen für den Eintritt in geistliche Ämter setzen, wie bisher Staatskirchenverträge und Konkordate zum Teil einfordern. Auch ist die Notwendigkeit zur Zustimmung des Landes zu der Ernennung von geistlichen nicht zulässig. Vereidigungen von Geistlichen auf die Verfassung sind als freiwilliger Akt zulässig, jedoch nicht staatlichen Einrichtungen und nicht im Beisein staatlicher Vertreter.

Die innere (bspw. die ethnische) Zusammensetzung von Religionsgemeinschaften und die von ihr verwendete Sprache sind nicht Sache des Staates. Integration ist primär Sache von Bildungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Gleichwohl können Bekenntnisgemeinschaften genau wie andere bürgergesellschaftliche Einrichtungen gefördert werden, wenn sie Integrationskurse o.Ä. anbieten (wollen).

Gerichte prüfen nur im Zweifelsfall, ob eine Bekenntnisgebundenheit vorliegt

Der Staat muss religiös-weltanschaulich blind sein und darf entsprechend weder definieren, was Religionen und Weltanschauungen sind, noch was vermeintlich richtige Religionen, Weltanschauungen oder jeweils deren richtige Auslegungen sind. Da die Bekenntnisfreiheit ein zentrales Freiheitsrecht darstellt, das der Staat respektieren muss, ist der Staat auf die Selbstzuschreibung der Bekenntnisgebundenheit von Gemeinschaften angewiesen.

Regierung und Parlament dürfen die Grenzen des religiös-weltanschaulichen Feldes nicht selbst setzen. Sie müssen akzeptieren, wie die Gesellschaft dieses Feld begrenzt. Wenn die Zuordnung einer Gemeinschaft zu den Bekenntnisgemeinschaften unklar ist, entscheiden darüber die staatlichen Gerichte. Ausgangspunkt muss immer sein, dass sich eine Gemeinschaft als Bekenntnisgemeinschaft deklariert. Nur im Zweifelsfall müssen die Gerichte prüfen, ob diese Selbstzuschreibung plausibel ist. Hierbei sind die Gerichte aufgrund des Gleichbehandlungsgebots des Grundgesetzes gehalten, die Grenzen nicht aufgrund der Tradition zuungunsten neuerer oder kleinerer Bekenntnisgemeinschaften zu eng zu setzen. Dies gilt auch für die Anerkennung der Forderungen von Bekenntnisgemeinschaften, die Ausnahmen aufgrund der Bekenntnisfreiheit erwirken wollen. Hier müssen die staatlichen Gerichte im Einzelfall prüfen, ob die Forderungen plausibel sind oder nicht.

Körperschaften und Vereine weitestgehend gleichstellen

Der Körperschaftsstatus stellt keine Voraussetzung für die Einrichtung des Religionsunterrichts, theologischer Lehrstühle und Fakultäten, dem Einzug der Bekenntnissteuer o.Ä. und der staatlichen Zuschüsse dar. Der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts dient in erster Linie einer vom Vereinsrecht abweichenden Organisationsstruktur einer Bekenntnisgemeinschaft. Die Dienstherrenfähigkeit, das heißt, die Fähigkeit, Beamtenverhältnisse zu begründen, die Organisationsgewalt und die Insolvenzunfähigkeit bleiben den Körperschaften erhalten. Aufgehoben werden alle Steuer- und Gebührenbefreiungen, die über diejenigen von vereinsrechtlich organisierten Bekenntnisgemeinschaften hinausgehen. Die Einführung einer zivilrechtlichen Organisationsform ausschließlich für Bekenntnisgemeinschaften wird abgelehnt.

Pluralismus in den Medien abbilden

Die Rundfunkräte und die Gremien des Jugendschutzes sind künftig pluralistischer zu besetzen. Auch wenn nicht alle Bekenntnisgemeinschaften zugleich vertreten sein können, so ist eine Vertretung von kleineren Bekenntnisgemeinschaften bei ständiger Rotation in den Gremien sicherzustellen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden die Sendezeiten, die bislang den großen Kirchen und den jüdischen Gemeinden vorbehalten waren, unter allen Bekenntnisgemeinschaften aufgeteilt. Die Verpflichtung zur Ausstrahlung bekenntnisgebundener Sendungen im privaten Rundfunk und Fernsehen entfällt. Zur Stärkung der Meinungsfreiheit ist der Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB ersatzlos zu streichen. Weitere Änderungen des Strafrechts werden abgelehnt. So steht etwa die Störung der Religionsausübung nach §167 StGB zu Recht unter Strafe. Die emotionale Verbundenheit mit der Religion gebietet die Wertung des Angriffs auf Gotteshäuser oder religiöse Gegenstände als Diebstahl, Brandstiftung oder Sachbeschädigung in einem besonders schweren bzw. gemeinschädlichen Fall.

5. Unterstützung des Staates zur Finanzierung von Bekenntnisgemeinschaften

Der Staat muss Bekenntnisgemeinschaften finanzielle Hilfe zukommen lassen, sofern er nichtreligiöse Vereine, Verbände und Initiativen aus der Bürgergesellschaft mit allgemeinen Steuermitteln unterstützt. Er muss das gesellschaftliche Engagement seiner Bürger unabhängig von ihren inneren Beweggründen behandeln. Andernfalls diskriminiert der Staat seine religiös und weltanschaulich organisierten Bürger.

Staatsleistungen durch Pro-Kopf-Zuschüsse ablösen

Im Falle einer staatlichen Förderung bürgergesellschaftlicher Aktivitäten führt der Staat einen Pro-Kopf-Zuschuss für jeden Erwachsenen ein, der den Bekenntnisgemeinschaften zur Förderung ihres Bekenntnisses zugutekommt. Die finanzielle Hilfe muss für alle Bekenntnisgemeinschaften nach gleichem Maßstab erfolgen. Die Höhe kann in den einzelnen Ländern variieren. Die Staatsleistungen werden durch dieses Verfahren abgelöst. Die Voraussetzungen für die Erhaltung der staatlichen Mittel dürfen nicht so hoch sein, dass viele Gemeinschaften von ihr ausgeschlossen würden. Die Höhe der Mittel kann sich an Stichtagen oder den Durchschnitten von bis zu fünf der letzten Jahre richten.

Die besondere Rolle von Bekenntnisgemeinschaften las Träger von Baudenkmälern ist auch finanziell anzuerkennen. Kirchen und andere Bekenntnisstätten sind als Gebäude wichtige architektonische Zeugen vergangener Zeiten und zugleich Identifikationsmerkmal insbesondere im ländlichen Raum. Die Instandhaltung solcher Baudenkmäler muss deshalb gefördert werden.
Für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge sollen die Bekenntnisgemeinschaften künftig selber verantwortlich sein. Die Kirchensteuer wird abgeschafft. Die Beiträge können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden, sondern werden Beitragszahlungen an Vereinen gleichgestellt.

6. Theologie und Konkordatslehrstühle

Die verschiedenen Theologien an deutschen Universitäten haben Traditionen, die Jahrhunderte zurückreichen und das Renommee ihrer Fächer in aller Welt begründen. Sie haben einen festen Platz im Fächerkanon vieler deutscher Universitäten. Die bekenntnisgebundene wissenschaftliche Forschung und Lehre hat die religiös-weltanschauliche Landschaft in Deutschland stets bereichert. Einen wesentlichen Beitrag zur Freiheit von Forschung und Lehre geht auf die Regelung zurück, dass Professoren, denen von ihrer Kirche die Lehrerlaubnis entzogen wird, an andere Fakultäten wechseln. So bleibt das System der Theologie trotz der Bekenntnisgebundenheit offen.

Keine staatlich erzwungenen Beiräte

Beiratsmodelle für theologische Lehrstühle oder Theologien insgesamt werden abgelehnt, sofern sie vom Staat vorgeschrieben oder auf anderem Wege erzwungen werden. Für jeden theologischen Lehrstuhl ist eine Bekenntnisgemeinschaft inhaltlich verantwortlich, wobei eine Bekenntnisgemeinschaft mehrere theologische Lehrstühle haben kann. Wenn mehrere Bekenntnisgemeinschaften eine gemeinsame Theologie begründen wollen, so müssen sie dies untereinander durch Vertrag regeln. Der Staat darf hierbei keine Zwangsmaßnahmen ausüben.

Verteilung der Professorenstellen nach der Verankerung der 269 Bekenntnisse in der Bevölkerung

Der Pool an Lehrstühlen für Theologie wird über die nächsten Jahre neu verteilt werden, um die Verbreitung der religiös-weltanschaulichen Bekenntnisse in der deutschen Gesellschaft abzubilden. Den Schlüssel zur Verteilung der theologischen Lehrstühle stellen die Länder auf. Grundlagen hierfür können die Mitgliederzahlen der Bekenntnisgemeinschaft, die Teilnehmerzahl an ihrem Religionsunterricht und die Verankerung des Bekenntnisses in der Bevölkerung sein. Professoren behalten bis zu ihrer Emeritierung ihren Lehrstuhl. Eine dauerhaft garantierte Zahl von theologischen Lehrstühlen für einzelne Bekenntnisgemeinschaften darf es nicht geben. Die Länder können nach eigenem Ermessen und in Absprache mit den betreffenden Bekenntnisgemeinschaften einzelne Standorte für theologische Fakultäten schaffen, um größere Einrichtungen zu ermöglichen.

Abschaffung der Konkordatslehrstühle

Die Konkordatslehrstühle werden nach dem Ausscheiden ihrer aktuellen Inhaber in reguläre Lehrstühle ihrer Fachbereiche umgewandelt. Diese Lehrstühle stellen einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit von Wissenschaft und Forschung dar, da die römisch-katholische Kirche durch sie Einfluss auf die Besetzung von nichttheologischen Lehrstühlen bekommt

7. Bekenntnis- und Ethikunterricht als Angebot für 288 Schüler und Eltern

Der bekenntnisgebundene Religions- und Weltanschauungsunterricht sowie der staatliche Ethikunterricht (Werte und Normen, Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde, Philosophie usw.) sind ein Angebot des Staats an die Eltern. Durch den Unterricht können sie ihren Kindern bestimmte Religionen und Weltanschauungen fundiert nahe bringen. Der Unterricht ist jedoch kein Instrument der staatlichen Missionierung oder Säkularisierung.

Bekenntnisunterricht nur im Wahlpflichtbereich verpflichtend

Es obliegt dem einzelnen Bundesland, ob Bekenntnis- und Ethikunterricht ordentliches Lehrfach oder Arbeitsgemeinschaft sind und ob im Falle eines ordentlichen Lehrfachs die Benotung in die Zeugnisse eingeht. In Niedersachsen soll der Bekenntnis- oder Ethikunterricht weiterhin verpflichtend sein. Ist eins von beiden ordentliches Lehrfach, so muss zwingend das andere Fach ebenfalls ordentliches Lehrfach sein und in einem gemeinsamen Wahlbereich mit dem anderen Fach angeboten werden. Wenn kein Ethikunterricht im Wahlpflichtbereich angeboten wird oder werden kann, entfällt die Belegpflicht für den gesamten Fachbereich und der Besuch jedes angebotenen Unterrichts des Wahlbereichs wird freiwillig.

Der Besuch eines Religions- oder eines Ethikunterrichts darf nicht verpflichtend für die Mitglieder einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder diejenigen sein, die keiner solchen Gemeinschaft angehören. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bestimmen die Erziehungsberechtigten darüber, welches Fach aus dem Wahlpflichtbereich ein Schüler besucht, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bestimmen sie gemeinsam mit ihrem Kind über die Wahl des Faches und nach der Vollendung des 16. Lebensjahres entscheidet der Schüler allein. Religions- und Weltanschauungsunterricht ist auch für Angehörige anderer Weltanschauungen offen. Den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht es frei, den Zugang zu ihrem Unterricht an Kriterien zu binden. Hierbei sind alle Fächer des Wahlpflichtbereichs gleich zu behandeln, ganz egal welche Ausbildung die Religions- oder Weltanschauungslehrer durchlaufen haben, die von ihren Bekenntnisgemeinschaften bestimmt werden.

Mindestschülerzahlen

Für die Ausrichtung von Bekenntnisunterricht an deutschen Schulen ist eine Mindestschülerzahl erforderlich, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich hoch sein kann, aber 15 Schüler nicht überschreiten soll. Jahrgangsstufenübergreifender Bekenntnisunterricht ist dabei möglich.

Elternvertretungen ersetzen keine Bekenntnisgemeinschaft als Träger des Bekenntnisunterrichts

Als Bekenntnisunterricht setzen Religions- und Weltanschauungsunterricht eine Bekenntnisgemeinschaft zwingend voraus. Elternvertretungen ersetzen nicht die Notwendigkeit einer Bekenntnisgemeinschaft. Wenn mehrere Gemeinschaften einen gemeinsamen Bekenntnisunterricht geben wollen oder eine Bekenntnisgemeinschaft den Unterricht einer anderen Bekenntnisgemeinschaft für ihre Mitglieder empfiehlt, steht ihnen das frei. Der gemeinsame Unterricht ist von ihnen selbst zu koordinieren und vertraglich abzusichern. Der Staat darf gemeinsamen Bekenntnisunterricht nicht forcieren. Sind Eltern oder Schüler mit dem Angebot an Bekenntnisunterricht ihrer eigenen Bekenntnisgemeinschaft und der anderen Bekenntnisgemeinschaften unzufrieden, können sie einen anderen Bekenntnisunterricht oder den Ethikunterricht wählen. Darüber hinaus können sie sich innerhalb ihrer Bekenntnisgemeinschaft für eine Änderung des Religionsunterrichts einsetzen oder eine neue Bekenntnisgemeinschaft gründen. Der Staat hat derartige Initiativen weder zu fördern noch zu hindern.

Mehrere Angebote islamischen Religionsunterrichts hat der Staat zuzulassen. Er darf keinen Zwang zur Einheit ausüben. Gelingt den muslimischen Verbänden eine Einigung hat der Staat dies genauso zu respektieren wie wenn diese Einigung misslingt.

Bezahlung von Bekenntnislehrern

Sind die Religions- und Weltanschauungslehrer als Lehrer einer Schule angestellt, können sie den Unterricht auf ihr Stundenkontingent anrechnen (wenn der Unterricht tatsächlich erteilt wird). Die Bezahlung von Religions- und Weltanschauungslehrern von außerhalb der Schule erfolgt analog zur Bezahlung anderer Lehrer, wobei eine Verbeamtung nicht erfolgt.

8. Wahlmöglichkeiten in Bildung und Wohlfahrt durch ein vielfältiges Angebot

Das Engagement von Bekenntnisgemeinschaften im gesellschaftlichen Bereich, insbesondere in der Bildung und der Wohlfahrt, ist gelebter Ausdruck der Bürgergesellschaft. Eine Offene Religionspolitik steht dafür, dass die Bürger sich aus dem Angebot an Bildungs- und Wohlfahrtsleistungen dasjenige auswählen können, zu dem sie das größte Vertrauen haben. Daher ist es wichtig und richtig, dass der Staat zum größten Teil die bekenntnisgebundenen Einrichtungen in diesen Bereichen finanziert und fördert. Die Vielfalt im Angebot ist allerdings aufgrund der starken Stellung mancher Träger in einigen Regionen bedroht. Dies gilt nicht nur für das Angebot an Dienstleistungen. Zugleich haben auch die Arbeitnehmer häufig nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, zu einem bekenntnisfreien Arbeitgeber in der Umgebung zu wechseln.

Gleichberechtigte Förderung aller freien Träger

Initiativen von Bekenntnisgemeinschaften, die nicht Teil der beiden großen Verbände sind, werden gleichgestellt mit jenen gefördert, um die Wahlmöglichkeit zu erhöhen bzw. zu gewährleisten. Auch für private, nichtbekenntnisgebundene Initiativen gelten die gleichen Förderrichtlinien. Eine unterschiedlich hohe staatliche Finanzierung freier Einrichtungen ist nicht gerechtfertigt. Insbesondere dann ist sie nicht gerechtfertigt, wenn die großen Leistungserbringer einen größeren Teil ihrer Kosten erstattet bekommen als die kleinen Leistungserbringer.

Staatliche und kommunale Angebote sichern die Wahlfreiheit

Durch eigene, öffentliche Einrichtungen tragen Staat und Kommunen dafür Verantwortung, dass es keine monopolartige Stellung einzelner bekenntnisgebundener Einrichtungen oder bekenntnisgebundener Einrichtungen im Allgemeinen gibt. Der Umkreis, in dem Vielfalt sichergestellt werden muss, ist hierbei unterschiedlich auszulegen, je nachdem um welche Form der Einrichtung es sich handelt. So haben Kindertagesstätten kleinere Einzugsgebiete als Krankenhäuser und Grundschulen kleinere Einzugsgebiete als Gymnasien und Berufsschulen. Bei Hochschulen kann ein bundeslandweites Einzugsgebiet zugrunde gelegt werden.

Bei Monopolen freier Träger erlöschen deren Sonderrechte

In einer monopolartigen Situation müssen bekenntnisgebundene Einrichtungen öffentliche Verantwortung für die gesamte Gesellschaft in ihrer Vielfalt übernehmen, wenn sie zum größeren Teil vom Staat oder aus öffentlichen Kassen finanziert werden. In dem Fall erlöschen die Sonderrechte im Arbeitnehmerrecht, die der bekenntnisgebundenen Bildung und Wohlfahrt sonst zustehen. In diesem Fall dürfen die Mitarbeiter dieser Einrichtungen bspw. nicht aus bekenntnisgebundenen Gründen gekündigt werden, soweit sie keine seelsorgerische Funktion einnehmen. Behandlungsformen, die bekenntnisorientierte Einrichtungen verweigern (bspw. Schwangerschaftsabbrüche), müssen durch kommunale oder staatliche Angebote ermöglicht 388 werden, sofern es keine entsprechenden privaten Angebote gibt.

In einer Monopolsituation müssen auch bekenntnisorientierte Schulen alle Religions- und Weltanschauungsunterrichte sowie den staatlichen Ethikunterricht anbieten, sofern für diese Unterrichtsformen eine ausreichende Nachfrage besteht. Hierbei gelten die gleichen Mindestanforderungen wie für die staatlichen Schulen. Die Träger bekenntnisgebundener Bildung und Wohlfahrt werden daher ein starkes Interesse daran haben, dass ein vielfältiges Angebot besteht.

9. Weltweite Mindeststandards der Offenheit

Deutschland setzt sich in der Außenpolitik und in der Entwicklungszusammenarbeit stärker als bislang für die Bekenntnisfreiheit und die Freiheit der Ausübung von Religionen und Weltanschauungen ein.

Asyl für aus Bekenntnisgründen Verfolgte

Menschen, die auf Grund ihres Glaubens oder Nichtglaubens verfolgt werden, haben das Recht auf Asyl in Deutschland. Bei staatlichen Repressionen aufgrund Glaubens oder Nichtglaubens werden darüber hinaus Sanktionen verhängt und gegebenenfalls die Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt, sofern darunter die Bevölkerung nicht leidet. Unter diesen Schutz fallen keine Personen, die Taten begangen haben, die in Deutschland unter Strafe stehen.

Kooperation mit bekenntnismotivierter Entwicklungszusammenarbeit

Die bekenntnismotivierte Entwicklungszusammenarbeit stellt einen wichtigen bürgergesellschaftlichen Beitrag zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit dar. Sofern der Staat mehr als die Hälfte der Kosten von Entwicklungsprojekten bekenntnisgebundener Träger bezahlt, darf dieses Projekt keine missionarischen Tätigkeiten ausüben oder der Missionierung Vorschub leisten. Mit gutem Vorbild zu überzeugen, steht jedem Gläubigen wie Nichtgläubigen frei.

Für eine Offene Religionspolitik in der Europäischen Union

In der Europäischen Union sollen die Grundsätze einer Offenen Religionspolitik verankert werden. Hierbei ist in besonderer Weise auf unterschiedliche Lösungen in den einzelnen Staaten und ihrer Untergliederungen Rücksicht zu nehmen. Eine staatliche Diskriminierung anerkannter Bekenntnisgemeinschaften muss in der europäischen Union ausbleiben. Die europäische Verfassung soll in ihrer Präambel eine Formulierung haben, die auf die religiös-weltanschaulichen Traditionen aller ihrer Bürger Rücksicht nimmt und sich positiv zu ihnen bekennt.

Gegen ein generelles Tempolimit

Präambel

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich aus wirtschaftspolitischer Sicht zur Notwendigkeit der Effektivität von Straßenverkehr. Unternehmen und Privatpersonen werden durch politisch gewollte Zeitverzögerungen und Behinderungen im Straßenverkehr unnötige Kosten auferlegt. Ursache für diese verfehlten Entwicklungen sind durch mangelnde Infrastrukturinvestitionen entstehende Staus sowie durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Tempolimits entstehende Zeitverluste. Es wird Zeit für ein Umdenken in der Verkehrspolitik, weg von Überregulierung und rot- grünen Ideologien, hin zu mehr Wirtschaftlichkeit durch Eigenverantwortung und Freiheit nach liberalen Grundsätzen.

Die Jungen Liberalen verurteilen dabei den jüngsten Bundesparteitagsbeschluss der SPD zur Einführung eines bundesweiten Tempolimits von 130 km/h ebenso wie die durch die Lobby der französischen und italienischen Automobilkonzerne vorangetriebenen EU- weit harmonisierten Höchstgeschwindigkeit. Wir verurteilen aber auch alle nicht-liberalen Maßnahmen im niedersächsischen Verkehrministerium, das in den letzten Jahren ständig neue Tempolimits in Niedersachsen vorgesehen hat, anstatt Schilder aufzubauen oder durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu ersetzen.

Abschaffung der Richtgeschwindigkeitsverordnung als Hemmschuh der Effektivität

Am Anfang einer Kampagne für mehr Tempo sollte die Abschaffung der antiquierten Richtgeschwindigkeitsverordnung stehen, die für Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorsieht und aus einer zeit stammt, zu der bauartbedingt kaum ein Kraftfahrzeug mehr als 20 km/h schneller fahren konnte, als diese Richtgeschwindigkeit. Die Richtgeschwindigkeitsverordnung erwiest sich daher immer mehr als Hemmschuh für einen ungehinderten Verkehrsfluss und dient nur vordergründig der Verkehrssicherheit, im Kern bedient sie aber die Interessen der Versicherungskonzerne, die mittels geltender Rechtssprechung bei Unfällen mit Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit, Schäden des eigentlichen Unfallverursachers auf den schneller als 130 km/h fahrenden Unfallgegner abwälzen können. Dies führt in letzter Konsequenz zur Hochstufung beider Unfallbeteiligten hinsichtlich ihrer Versicherungsprämien. Zusätzlich führte die Richtgeschwindigkeitsverordnung in letzter Zeit vermehrt zu rechtlichen Auslegungsproblemen bei der Frage der Zulässigkeit der Festsetzung von Tempolimits oberhalb der Richtgeschwindigkeit, wie in dem begonnenen Pilotversuch auf der Autobahn 2.

1. Tempolimits sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

2. Sind Tempolimits aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Verkehrswege, der Verkehrsdichte oder der Unfallhäufigkeit unvermeidbar, so sollten sie so hoch wie möglich angesetzt werden. Dabei sollten auch Geschwindigkeiten jenseits der alten Richtgeschwindigkeit, wie z.B. 160km/h kein Tabu darstellen, wenn es um einen reibungslosen Verkehrsfluss geht.

3. Sind Tempolimits erforderlich, so sollte nach Möglichkeit auf flexible Regelungen, z.B. durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen, zurückgegriffen werden.

Sofortprogramm gegen Zeitverzögerungen und Behinderungen im Straßenverkehr

Zeitverzögerungen und Behinderungen im Straßenverkehr und dadurch entstehende Kosten (z.B. durch zusätzlichen Benzinverbrauch in Staus oder längere Fahrzeiten für Lieferpersonal und Speditionen und damit geringere Produktivität dieser Unternehmen) der Straßenverkehrsteilnehmer verursacht durch Staus sowie durch Verkehrberuhigungsmaßnahmen sind mittels eines Sofortprogramms mit folgender Agenda weitgehend zu reduzieren:

1. Ideologisch bedingte Behinderungen im Straßenverkehr, die ohne bauliche Maßnahmen und damit kostengünstig rückgängig gemacht werden können, sind sofort abzuschaffen.

2. Finanzmittel der öffentlichen Hand sollten künftig prioritär gezielt in den dringend notwendigen Ausbau der Straßeninfrastruktur fließen, um künftig Staus zu vermeiden oder wenigstens weitgehend zu verringern, und weniger für Straßenrückbau und andere Maßnahmen der Verkehrberuhigung wie z.B. Bus- Caps, Verkehrsinseln, Straßenblumenkübel und Betonschwellen auf der Fahrbahn ausgegeben werden.

3. Ausbauten sowie Instandsetzungsmaßnahmen am Straßennetz sind mit intensivem Personal7
und Geräteeinsatz sowie effektivster Zeitnutzung durchzuführen, um entstehende Verkehrbehinderungen auf absolut minimale Zeiträume zu begrenzen.

Liberale Gesellschaftspolitik am Puls der Zeit

Primäre staatliche Aufgabe ist die Wahrung der persönlichen Freiheiten und
Entfaltungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Herstellung größtmöglicher
Chancengerechtigkeit. Aus diesem Grundsatz leitet sich der Anspruch ab, auf
Maßnahmen, die die Gesellschaft moralisch oder strukturell bevormunden, zu
verzichten.

Die gesellschaftspolitische Debatte hat sich in den letzten Jahren leider viel zu oft auf
die Frage nach der Notwendigkeit von Regulierung des gesellschaftlichen Lebens
fokussiert. Gleichzeitig nimmt die politische Beteiligung der Bürger in Parteien stetig
ab. In beidem sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen große Gefahren, sowohl für
die Demokratie in Deutschland als auch für die Bedeutung der Freiheit als Wert für die
Gesellschaft.
Deshalb setzen die Jungen Liberalen Niedersachsen auch auf eine aktivierende Form
der Gesellschaftspolitik, welche die Entfaltung der Zivilgesellschaft nach den Werten
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterstützt, auf die Einhaltung der
Grundrechte pocht und demokratische Beteiligung von den Bürgern besser ermöglicht
und Anreize dazu bietet.

I. Stärkung der Zivilgesellschaft

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen darauf, zivilgesellschaftlichem
Engagement keine Steine in den Weg zu legen. Stattdessen soll mit staatlicher
Unterstützung eine neue Kultur der Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlicher
Tätigkeit geschaffen werden.
Ehrenamt und Schule
Ehrenamtlichem Engagement wird nur dann angemessene Würdigung
entgegengebracht werden, wenn dessen Notwendigkeit für das Funktionieren einer
Gesellschaft anerkannt wird. Die Förderung dieses Verständnisses muss an erster
Stelle in den Familien und dann in der Schule erfolgen. Die Jungen Liberalen
Niedersachsen fordern deshalb

* verstärkte Kooperationen zwischen Schulen und Trägern ehrenamtlichen Engagements (insbesondere mit lokalem Bezug, z.B. freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, politische Jugendorganisationen), um junge Menschen mit ehrenamtlicher Tätigkeit in Kontakt zu bringen; z.B. im Rahmen des Internationalen Tages des Ehrenamtes. Die Beteiligung an und die Entwicklung von sozialen Projekten an Schulen kann auch zur Sensibilisierung der Schüler für das Thema ehrenamtliches Engagement beitragen.
* innerhalb des schulischen Lebens Möglichkeiten zu schaffen, dass Projekte von Schülern (Arbeitsgemeinschaften, Nachhilfezirkel, etc.) eigenverantwortlich begründet und betrieben werden können, dass ehrenamtliches Engagement weiterhin durch die Pauschale für das Ehrenamt gefördert wird.

Niedersächsische Ehrenamtskarte

Die im September 2007 eingeführte Niedersächsische Ehrenamtskarte ist ein
geeignetes Instrument, ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Sie erhöht die
Motivation und steigert zugleich die Identifikation von freiwilligen Helfern mit ihrer
Tätigkeit. Jedoch sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen Mängel in der Umsetzung,
auch da die Hürden zur Ausstellung der Karte – gerade für junge Menschen – zu hoch
angesetzt sind und fordern deshalb

* eine Aufhebung der Mindestaltersgrenze von 18 Jahren.
* die explizite Adressierung des Angebotes auch an politisch engagierte Personen.
* eine Einführung der Karte in allen niedersächsischen Kommunen. Weiterhin müssen die Kommunen zum Zwecke des Bürokratieabbaus selbst berechtigt sein, die Karten auszustellen, anstatt den Antrag in jedem Einzelfall der Staatskanzlei zuleiten zu müssen.
* ein Engagement des Landes bei der Akquise von Partnern, die für Karteninhaber Vorteile gewähren.

Freiwilliges Soziales Jahr

Die Bereitschaft junger Menschen, sich zeitlich befristet vollumfänglich einem sozialen
Engagement zuzuwenden, wird im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (bzw.
anderer Freiwilligendienste, wie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, etc.) staatlich
gefördert. Die Jungen Liberalen Niedersachsen befürworten dies ausdrücklich und
setzen sich für einen Ausbau dieser Förderung ein. Gerade im Zuge der Debatte um
eine von den Jungen Liberalen angestrebte Aussetzung der Wehrpflicht muss immer
wieder darauf hingewiesen werden, dass die Zukunft des sozialen Einsatzes junger
Menschen nicht in Pflichtdienststrukturen wie dem Zivildienst bzw. einer immer
wieder diskutierten allgemeinen Dienstpflicht liegt, sondern in der Freiwilligkeit. Die
Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb

* auf die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu verzichten.
* die mit einer Aussetzung des Zivildienstes einhergehenden Einsparungen für den Ausbau der Förderkapazitäten von Freiwilligendienstplätzen zu verwenden.
* zusätzliche Anreize für das Freiwillige Soziale Jahr zu schaffen. So muss die Vergütung derart angepasst werden, dass durch das Einkommen eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht wird. Verpflegungs- und Unterkunftszuschüsse sowie Taschengeld werden zusammengefasst; die Bezüge sollen sich an der Höhe der derzeit im Zivildienst üblichen Leistungen orientieren. Weiterhin sind Vereinfachungen bei der Anerkennung der Dienstzeit als Pflichtpraktika für Studiengänge zu prüfen.
* die Einführung eines Jugendfreiwilligendienstegesetzes, welches vereinheitlichende Rechtsklarheit über den Status der Person während des Dienstes, z.B. im Bezug auf versicherungstechnische Fragen, schafft.
* den gestiegenen Anforderungen an die pädagogische Betreuung durch Erhöhung der Förderpauschalen Rechnung zu tragen.

Religionsgemeinschaften

Die Jungen Liberalen Niedersachsen befürworten eine Religionsfreiheit, die auch
ausdrücklich bekenntnisfreie Ansichten und den Glaubensabfall einschließt. Daraus
leitet sich auch eine staatliche Neutralitätspflicht im Bezug auf religiöse
Angelegenheiten ab. Diese Grundsätze gelten zwar auch in Deutschland, werden
jedoch nicht ausreichend umgesetzt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern
deshalb

* eine Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften. Der Status einzelner Organisationen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist aufzuheben. Die Organisation erfolgt zivilrechtlich über das Vereinsrecht.
* Eingriffe oder Beeinträchtigungen in die (Eigen-)Definitionsmacht der Religionsgemeinschaften sollen erst nach Gesetzesverstößen möglich sein.

II. Demokratische Beteiligung und Grundrechteschutz

Die Jungen Liberalen Niedersachsen haben sich dem Schutz der Grundrechte
verschrieben. Auch über die diskutierten strukturellen Fragen hinaus muss ganz
grundlegend wieder stärker darauf geachtet werden, Politik mit und nicht gegen die
Grundrechte zu gestalten. In diesem Zusammenhang begrüßen die Jungen Liberalen
Niedersachsen die Entwicklung der Bürgerrechtsbewegung in den letzten Jahren, aus
der zahlreiche Vereine und Initiativen hervorgegangen sind. Allerdings ist
festzustellen, dass es häufig bei Aktionen und Bekenntnissen gegen ausufernde
staatliche Überwachung und Einschränkungen des Datenschutzes bleibt. Damit
fokussiert sich der Protest allerdings nur auf wenige Punkte. So erfahren andere
wichtige Freiheiten wie das Versammlungsrecht keine gewichtige Fürsprache aus der
Gesellschaft, obwohl diese ebenfalls gefährdet sind.

Wir wollen als Liberale einen genuinen und umfassenden Grundrechtsschutz. Wir
wollen deutlich machen, dass wir nach wie vor die Avantgarde einer
Bürgerrechtsbewegung darstellen und keine selektive Wahrnehmung im Bezug auf die
Grundrechte haben. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stehen deshalb auch für
einen Schutz der Grundrechte, die in der öffentlichen Debatte keine herausragende
Position einnehmen, und wollen aufzeigen, dass sie nicht für portionierte Rechte,
sondern für echte Freiheit kämpfen. Neben dem Schutz des persönlichen Freiraumes des Einzelnen hat Freiheit aber auch eine öffentliche Dimension, nämlich die Gewährleistung politischer Mitbestimmungsrechte.
Demgegenüber ist festzustellen, dass die Bereitschaft zu politischem Engagement in unserer Gesellschaft abnimmt, gerade bei jungen Menschen. Weiterhin befindet sich die Art der Einsatzbereitschaft im Wandel. So schwindet der Wille, sich längerfristig
institutionell zu binden, beispielsweise durch die Mitgliedschaft in Parteien oder NGOs,
zugunsten temporären Engagements in einzelnen politischen Sachfragen. Diese
Entwicklung betrachten die Jungen Liberalen Niedersachsen mit Skepsis. Die Parteien
spielen für die politische Willensbildung nach wie vor eine entscheidende Rolle.
Diesem auch grundgesetzlich festgeschriebene Auftrag sollen die Parteien auch
künftig gerecht werden. Die Kanalisierung vieler Meinungen innerhalb einer Partei ist
ein entscheidender Vorteil der Parteiendemokratie. Gleichwohl müssen die politischen
Partizipationsmöglichkeiten möglichst niederschwellig sein. Es ist immer besser, wenn
sich Bürger in einzelnen Sachthemen parteilich ungebunden für ihre politische
Meinung einsetzen, als wenn sie es gar nicht täten.
Nach Ansicht der Jungen Liberalen Niedersachsen ist es politische Aufgabe, die
demokratische Kultur in Deutschland zu fördern. Eine Entweder-Oder-Entscheidung
für Parteien oder direkte Demokratie ist allerdings weder erstrebenswert, noch wird
sie den gesellschaftlichen Realitäten gerecht. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind
aber überzeugt, dass durch mehr unmittelbare Beteiligung der Bürger an den
Entscheidungsprozessen ein grundsätzliches Interesse an und Verständnis für Politik
geweckt werden kann, was auch eine Stärkung der Parteien zur Folge hat.

1. Gleichheitsgrundsatz

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein unumstößlicher Grundsatz unserer Verfassung.
Allerdings erkennen wir auch die Tatsache an, dass Menschen nicht gleich sind.
Ideologisch motivierten Versuchen staatlich forcierter „Gleichmacherei“ in der
Sozialpolitik stehen die Jungen Liberalen Niedersachsen daher äußerst kritisch
gegenüber. Soziale Gerechtigkeit wird nicht durch künstliche Angleichung der
Lebensstandards realisiert, sondern durch die Herstellung größtmöglicher
Chancengerechtigkeit. Der Einfluss der Vermögensverhältnisse der Eltern auf die
Perspektiven des Kindes muss zurückgedrängt werden.
* Gleichwohl lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz als unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit ab.
* Quotenregelungen sind abzulehnen. Diese führen regelmäßig dazu, dass
Individuen, die bestimmte Merkmale nicht aufweisen, weiterhin diskriminiert
werden.
* Chancengerechtigkeit kann am ehesten im Bildungssystem realisiert werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich daher für eine deutliche Prioritätensetzung der staatlichen Ausgabenpolitik zu Gunsten der Bildung ein. Ein solcher Schwerpunkt ist auch deutlich effektiver als ein politischer Überbietungswettbewerb von Versprechungen, bedürftigen Familien unmittelbar immer mehr Geld zukommen zu lassen.

2. Subsidiarität

Politische Entscheidungen werden nur dann ein hohes Maß sowohl an
Bürgerbeteiligung als auch gesellschaftlicher Akzeptanz erfahren, wenn die politische
Zuständigkeit für die Bürger klar erkennbar und der Entscheidungsprozess transparent
ist. Für diese Bürgernähe der Politik ist die konsequente Anwendung des
Subsidiaritätsprinzips unverrückbare Grundvoraussetzung. Die Jungen Liberalen
Niedersachsen betrachten mit Sorge, dass die Grenzen der Verantwortlichkeit
zwischen den politischen Ebenen verschwimmen und sich der Einfluss des Staates
gleichzeitig auf immer größere Bereiche des privaten Sektors ausdehnt.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher auf der ersten Ebene der
Subsidiarität (Vorrang des Privaten vor dem Staatlichen) die Festschreibung eines
Privatisierungsgebotes im Grundgesetz. Will sich die Politik neue
Regulierungskompetenzen verschaffen, muss die Notwendigkeit dafür von staatlicher
Seite begründet werden. Der Vorrang des privaten Sektors muss für die Bürger
einklagbar werden.
Auf der zweiten Ebene der Subsidiarität (Vorrang der niedrigeren vor der höheren
politischen Ebene) ist wieder eine klarere Aufgabenverteilung zwischen den
unterschiedlichen Entscheidungsebenen anzustreben. Die Jungen Liberalen
Niedersachsen fordern daher die Bildung einer weiteren Föderalismuskommission und
somit einen neuen Anlauf, die föderalen Strukturen endlich grundlegend zu
reformieren. Diese Kommission soll folgenden Leitlinien folgen:

* Bei allen Bundes- und Landeskompetenzen soll geprüft werden, ob die Entscheidungen nicht besser auf einer niedrigeren Ebene getroffen werden können. Insbesondere den Kommunen müssen mehr Kompetenzen übertragen werden, da hier der Abstand zwischen Bürger und Politik in der Regel am geringsten ist.
* Der Verwaltungsföderalismus muss zurückgefahren werden, insbesondere um die Anzahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zu verkleinern. Dem Konnexitätsprinzip soll in der politischen Realität künftig wieder mehr Bedeutung zukommen; es ist mit dem Subsidiaritätsprinzip untrennbar verbunden. Unsere Kommunen können nur handlungsfähig bleiben, wenn ihnen gleichzeitig zu den wachsenden Aufgaben auch die entsprechenden finanziellen Mittel an die Hand gegeben werden. Der Bund darf keine Versprechen machen, für deren Einhaltung dann alleine die Kommunen aufkommen müssen.
* Die kooperativen Bereiche sollen zugunsten einer strikten Zuständigkeitstrennung zurückgefahren werden.

3. Demokratische Beteiligung

Volksentscheide

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Einführung eines
Volksentscheides auf Bundesebene ein, um die politische Sensibilisierung des Volkes
voranzutreiben. Auch entspricht die Einführung eines solchen Elementes dem
Grundsatz, dass der Volk als Souverän anzusehen ist. Das Wahlrecht allein reicht nicht
aus, diesem Anspruch gerecht zu werden. Der Volksentscheid soll allerdings an enge
Kriterien gebunden sein, um den Einfluss dieses Instruments auf wirklich relevante
Fragen zu beschränken und somit zu verhindern, dass effektive parlamentarische
Arbeit verhindert wird:

* Neben einer Einstiegshürde durch Sammlung von 10% der Unterschriften aller wahlberechtigten Bürger ist ein Quorum notwendig. Dieses Quorum wird an die Wahlbeteiligung der jeweils letzten Bundestagswahl gekoppelt. So muss mindestens die Hälfte der Anzahl der Bürger, die bei der letzten Wahl ihre Stimme abgegeben haben, für ein Begehren stimmen, damit dieses Rechtsgültigkeit erlangt. Gleichzeitig ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass das Parlament – welches im Zweifel einen anderen Weg präferiert – nur von einem größeren Bevölkerungsanteil überstimmt werden kann, als den es selbst repräsentiert. Die Willkür bei der Festsetzung von Quoren findet damit zugleich ihr Ende.
* Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, werden alle Entscheide eines Jahres gesammelt und an einem zentralen Wahltag zur Abstimmung gestellt.
* Inhalte der Begehren können alle Politikfelder sein. Das Haushaltsrecht des
Bundestages selbst bleibt unberührt.
*Über die Finanzierung von Kampagnen zugunsten bzw. -ungunsten eines Begehrens muss Transparenz herrschen. Diese Systematik soll sinngemäß auch auf alle Bürgerbegehren in Kommunen und Ländern angewandt werden.

Bürgerhaushalt

Im Instrument des so genannten „Bürgerhaushaltes“ sehen die Jungen Liberalen
Niedersachsen eine Chance, die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Prioritätensetzung bei der Verteilung von Mitteln auf positive Weise zu vergrößern
und somit gleichzeitig die Akzeptanz kommunaler Haushalte zu stärken. Die Jungen
Liberalen Niedersachsen fordern deshalb

* die Kommunen auf, Verfahren zur Beteiligung der Bürgern an den Haushalten
zu erarbeiten. Regelungen auf Landes- oder Bundesebene, die Kommunen dazu
anhalten oder gar Vorgaben zur Verfahrensweise machen, sind im Sinne des
Subsidiaritätsprinzips aber abzulehnen.
* derartige Projekte nicht zeitlich befristet oder auf eine bestimmte Problematik
fixiert anzustoßen, sondern dauerhaft anzulegen.

Meinungs- und Pressefreiheit

Die freie Rede und das freie Wort sind für eine Demokratie essentiell. Es kann keinen
Diskurs geben, wenn es keinen Pluralismus in Wort und Schrift gibt. Dementsprechend
sehen wir in der Meinungsfreiheit einen der Faktoren, die eine Demokratie überhaupt
erst möglich machen.
* Das Recht gilt absolut und für jeden Menschen. Gesagt werden darf alles. Die
Meinungsfreiheit darf auch nicht in dieser Hinsicht eingeschränkt werden. Eine natürliche Grenze ist dort, wo die Rechte Dritter in Mitleidenschaft gezogen werden.
* Ebenso setzen wir uns gesellschaftlich dafür ein, andere Meinungen grundsätzlich zu akzeptieren. Diese mögen verurteilungswert, falsch und ablehnenswert sein, jedoch muss ein demokratischer und liberaler Rechtsstaat derartiges aushalten. Die Auseinandersetzung erfolgt innerhalb der Gesellschaft.
* Sprachregelungen für die Presse lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen weiterhin entschieden ab. Die Presse darf in ihrer Unabhängigkeit nicht eingeschränkt werden. Gleichzeitig wenden sich die Jungen Liberalen gegen jedwede Subventionierung der Presse. Die staatlich subventionierte Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Online-Pressebereich lehnen wir ebenfalls ab.
* Parteien sind keine Unternehmen und unabhängige Medien keine Sprachrohre der Politik. Um diesem Trennungsgrundsatz konsequent gerecht zu werden, sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für ein Beteiligungsverbot von Parteien an Medien aus. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich Verlagen, die primär und transparent Parteierzeugnisse publizieren.
* Jegliche Verbote von Büchern, Filmen oder Computerspielen lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Dem mündigen Bürger, von dem auch die Bundesrepublik in ihren Grundstrukturen ausgeht, ist eine eigene Verantwortung in diesen Belangen zuzugestehen. Eine natürliche Grenze ist dort, wo die Rechte Dritter in Mitleidenschaft gezogen werden.
Altersbeschränkungen sind jedoch ein sinnvoller Schutz und dem Jugendschutze entsprechend anzuwenden.
* Das Zensurverbot des Grundgesetzes ist auch auf nachträgliche Zensur
auszuweiten.

Versammlungsfreiheit

Ähnlich wie die Meinungsfreiheit sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen in dem
Demonstrationsrecht ein konstitutives Element einer Demokratie. Der Bürger auf der
Straße versammelt sich zum Zweck der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.
Daraus folgt wiederum der besondere Schutzwert dieser Freiheit, insbesondere jetzt,
da mit der Föderalismusreform 2006 neue Versammlungsgesetze in den Ländern
beschlossen werden sollen.

* Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, das bisherige Demonstrationsrecht, dass von verschiedenen politischen Richtungen bedroht wird, nicht einzuschränken. Grundsätzlich muss es den Bürgern – unabhängig von ihrer politischen Überzeugung – möglich sein, Versammlungen durchzuführen. Eingriffe, die dazu führen, dass gesellschaftlich missbilligte Gruppierungen in ihrem Versammlungsrecht eingeschränkt werden, entwickeln das Versammlungsrecht langfristig zu einem Gesinnungsrecht. Dies
widerspricht jedoch diametral der Idee der Freiheit und einer modernen Verfassung wie dem Grundgesetz.
* Auch die Ausgestaltung einer Demonstration ist zuallererst dem Veranstalter überlassen. Vorgaben und Eingriffe aus Erwägungen der Sicherheit seitens der Polizei müssen natürlich möglich sein. Allerdings soll dieses Instrument nicht überstrapaziert, sondern am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet angewandt werden.
* Ein Uniformierungsverbot, wie es von der niedersächsischen Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Versammlungsrechtes vorgesehen ist, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Die Teilnehmer müssen das Recht haben sich so zu kleiden, wie sie es wünschen. Zudem ist der Gedanke staatlicher Kleidungsvorschriften befremdlich. Schließlich weisen wir den Begriff zurück, da letztlich jeder Kleidungstyp wie eine Uniform wirken kann.
* Einer Aufhebung des Vermummungsverbots stehen die JuLis Niedersachsen jedoch ablehnend gegenüber. Hierbei geht es nur um eine Art der passiven Bewaffnung, die die Demonstrationsfreiheit im Grundsatz nicht tangiert.
* Kameraüberwachungen und Kontrollen sehen wir bei einer erheblichen Gefahr für wichtige Rechtsgüter als angemessen an. Sie dürfen jedoch nicht systematisch eingesetzt werden und darauf angelegt sein, die Demonstrationsteilnehmer zu gängeln
* Aus diesem weiten Demonstrationsrecht ist jedoch auch zu folgern, dass Gegendemonstrationen möglich sein müssen. Die staatlichen Verwaltungsorgane haben die Durchführbarkeit zu gewährleisten. Verbote, wie in der Vergangenheit oft verfügt, sollen stets die Ausnahme bleiben und nur aufgrund eines Notstands möglich sein. Eine argumentative Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner ist einem Verbot ohnehin
vorzuziehen.
* Das Deklarieren von Bannmeilen soll die absolute Ausnahme bilden. Hier sind insbesondere Gedenkstätten zu berücksichtigen, wenn die Gefahr besteht, dass Opfer oder Angehörige, denen gedacht wird, verhöhnt oder in ihren Gefühlen verletzt werden.

Entwicklungshilfe

Die Jungen Liberalen Niedersachen setzen sich weiterhin für eine Angliederung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an das Auswärtige Amt (AA) ein. Die zuständigen Minister werden von uns aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode ein Konzept zur Zusammenlegung zu erarbeiten und umzusetzen.

Liberale Sportpolitik

I. Einleitung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die bedeutende Rolle des Sports in unserer Gesellschaft an. Der Sport ist ein wichtiger Faktor für Gesundheit und Integration. Das ehrenamtliche Engagement spielt dabei eine besonders entscheidende Rolle. Unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge kommt dem Staat daher im Sport eine wichtige Förderungsrolle zu.

Auch wirtschaftliche Interessen sind in den Breiten- und Leistungssport in neue Dimensionen vorgedrungen: Maßgeblich breitensportlich geprägte Veranstaltungen wie Marathons oder Triathlons sind zu wichtigen kommunalen Standortfaktoren geworden. Der Spitzensport bringt durch Großveranstaltungen wie die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wirtschaftlichen Schwung und bietet zudem tausende Arbeitsplätze.

II. Zuständigkeiten

Im Mittelpunkt liberaler Sportpolitik stehen Autonomie und Subsidiarität. Probleme sind daher auf möglichst niedriger Ebene zu lösen.

Aus diesem Grund lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen den Vorstoß der Europäischen Kommission, sich mit dem Weißbuch Sport auch in die Sportpolitik zu einzumischen, als unzulässigen Eingriff entschieden ab. Auf europäischer Ebene sind vor allem Austauschprogramme sinnvoll, die den interkulturellen Dialog fördern. Dazu zählt zum Beispiel das Eurathlon-Projekt, das den Austausch von Sportlern fördert.

In Deutschland hat man mit der grundsätzlichen Zuständigkeit des Bundes für den Spitzensport und der Länder und Kommunen für den Breitensport eine auch für die Zukunft sinnvolle Regelung gefunden. Ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips kommt vor allem den Kommunen eine zentrale Rolle zu. Vertikale Finanzzuweisungen der Länder an die Kommunen sind zu diesem Zweck sehr zu begrüßen.

Grundsätzlich weist die Sportpolitik zahlreiche Schnittmengen mit anderen Politikfeldern auf. Dazu zählen zum Beispiel die Kultur-, Sozial-, Gesundheits-, Innen- und Bildungspolitik. Die Schaffung eines einheitlichen Sportministeriums lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen dennoch als bürokratischen Kostenfaktor ab. Gleichzeitig sind die Innen- und Sportminister des Bundes und der Länder aufgefordert, den Sport nicht mehr nur als repräsentatives Anhängsel zu betrachten, sondern ihm verstärkte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Aufnahme des Sports als Staatsziel in das Grundgesetz.

III. Ehrenamt stärken!

Das ehrenamtliche Engagement von Millionen Bürgerinnen und Bürgern bildet eine Stütze unserer Gesellschaft. Ein großer Teil dieser unentgeltlichen Arbeit erfolgt in den Sportvereinen. Ehrenamt ist gelebter Liberalismus: Statt sich auf den Staat zu verlassen, nehmen Ehrenamtliche ihr Glück selbst in die Hand und arbeiten für das, was ihnen wichtig ist. Ehrenamtliche Arbeit muss deshalb attraktiver gemacht werden. Der ehrenamtliche Charakter darf dabei nicht verloren gehen und es darf keine Konkurrenz zur Erwerbsarbeit entstehen.

Ausdrücklich begrüßen die Jungen Liberalen Niedersachsen die von der Großen Koalition erlassene Steuererleichterungen für Ehrenamtliche wie die Erhöhung der Übungsleiterpauschale. Von entscheidender Bedeutung ist auch der Bürokratieabbau im Sport. Vor allem durch undurchsichtige und unlogische Steuerregelungen stehen viele Vereine vor großen Herausforderungen. Hier ist ein einfacheres System zu schaffen.

IV. Schulsport

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist der Sport ein unverzichtbarer Teil des Schulsystems. Ziele des Sportunterrichts sind die Freude an der Bewegung und die Motivation zu einer langfristig gesunden Lebensführung. Unter den Aspekten der Gesundheitsvorsorge sowie der Gewalt- und Drogenprävention spielt er insbesondere für Kinder und Jugendliche eine entscheidende Rolle. Nennenswert sind dabei auch Erfahrungswerte über den Zusammenhang zwischen Bewegung und Konzentration.
Eine Senkung der Pflichtstundenzahl an niedersächsischen Schulen steht für die Jungen Liberalen Niedersachsen nicht zur Debatte. Für weitere Sportangebote sind neue Finanzierungsquellen heranzuziehen. Neben dem Sponsoring können dabei vor allem Kooperationen mit Sportvereinen attraktiv sein. Gerade in Ganztagsschulen kann das ein sinnvolles Modell für alle Beteiligten sein. Solche Kooperationen sind auch zwischen Sportvereinen und KiTas zu begrüßen. Diese werden in Niedersachsen bereits erfolgreich praktiziert.

Die Freiheit der Schüler muss auch im Sportunterricht stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Insbesondere lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen daher bestehende Vorgaben ab, nach denen in der Qualifikationsphase jeweils zwei Spiele und Individualsportarten zu wählen sind. Weiterhin begrüßen die Jungen Liberalen Niedersachsen lokale Kooperationen von Schulen und Sportvereinen. Dadurch kann zusätzliches Fachwissen, beispielsweise über Trainingsmethoden, hinzugewonnen und ein Kontakt zwischen Schülern und Vereinen hergestellt werden.

V. Sport im Fokus der Medien

Schon immer steht gerade der Spitzensport im Fokus der Massenmedien. Ereignisse wie Weltmeisterschaften und Olympische Spiele elektrisieren Millionen von Menschen und treiben sie vor die Fernsehschirme.

Sport stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Deshalb ist es Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien, die gesamte Bandbreite des Sports darzustellen. Dabei ist Augenmaß zu bewahren. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen sind kostenintensive Liveübertragungen keine originär öffentlichen Aufgaben. GEZ-Gebühren dürfen daher nicht für sehr teure Verwertungsrechte, insbesondere für Welt- und Europameisterschaften sowie für die Bundesliga, ausgegeben werden. Diese Aufgabe kann auch von privaten Senden übernommen werden.

Das staatliche Sportwettenmonopol ist ersatzlos zu streichen. Sportwetten müssen auch privat angeboten werden dürfen. Private Wettanbieter sollen durch Lizensierungsverfahren zugelassen werden können. Durch einen legalen, nationalen Sportwettenmarkt können mögliche Missbrauchsfälle beziehungsweise Wettskandale effektiver bekämpft werden. Daher plädierte auch der Deutsche Fußballbund (DFB) kürzlich auf einer öffentlichen Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages für die Streichung des staatlichen Wettmonopols. Gerade im Zeitalter des Internets sind nationale Sportwettenmarktanteile sinnlos.

Auch im Schnittbereich der Medien und des Sports lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen unnötige staatliche Einflussnahme ab. Beispielsweise darf die Entscheidung zwischen zentraler und eigener Vermarktung nicht politisch und kartellrechtlich beeinflusst werden, sondern muss der Autonomie der Sportverbände überlassen bleiben.

VI. Internationale Sportpolitik

Internationale Sportförderung ist aktive Friedenspolitik. Die durch den Sport vermittelten Werte wie gegenseitiger Respekt und Fairness sowie insbesondere die Begegnung mit anderen Sportlern können das gegenseitige Verständnis fördern.

Wichtige Aufbauarbeit wie Trainerausbildung und Infrastrukturprojekte müssen deswegen auch weiterhin in Zusammenarbeit mit dem DOSB und anderen Sportverbänden gefördert werden. Dabei sollte insbesondere der völkerverbindende Charakter des Sports genutzt werden.

Sport ist somit nicht unpolitisch. Dennoch sollten Konflikte nicht auf dem Rücken des Sports ausgetragen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass die Entscheidung über einen möglichen Boykott von sportlichen Großereignissen wie den Olympischen Spielen aus politischen Gründen nicht von Sportverbänden oder der Politik verordnet, sondern den Sportlern überlassen wird.

Im deutschen Interesse ist es auch, vermehrt internationale Großveranstaltungen ins Land zu holen. Steuerliche Standortnachteile müssen dafür abgebaut werden. Dazu zählt etwa die sogenannte Quellensteuer in Höhe von 20%, die auf Einnahmen ausländischer Sportler bei internationalen Veranstaltungen in Deutschland gezahlt werden muss. Hier sind insbesondere die Begünstigungen einiger weniger Veranstaltungen aufzuheben. Es kann nicht sinnvoll sein, dass Fußballweltmeisterschaften entlastet werden, Eishockeyturniere hingegen nicht.

VII. Der Sport zwischen Sicherheit und Bürgerrechten

Der Sport im 21. Jahrhundert sieht sich großen Herausforderungen gegenübergestellt. Dazu zählt auch die sukzessive Beschneidung der Bürgerrechte, die bei Sportfans besonders massiv ist. Zu schützen sind zudem insbesondere die Rechte jugendlicher Sportler.
Nach wie vor stellt Gewalt im Zusammenhang mit Sportereignissen ein Problem dar. Es ist deshalb von großer Bedeutung, insbesondere Initiativen aus der Fanszene zu unterstützen, die Zeichen gegen Rassismus, Extremismus und Gewalt setzen. Es ist deshalb unverständlich, dass die Finanzierung der Fanprojekte weiterhin sehr im Argen liegt und hinter den ursprünglichen Zielen hinterherhinkt. Prävention kann schließlich häufig mehr erreichen als Abschreckung und Bestrafung.

Damit unumstößliche Bürgerrechte auch für Sportfans gelten, müssen bestehende erhebliche Missstände bei der Gewalttäterdatei Sport beseitigt werden. In dieser werden u.a. Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit einem Sportereignis ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde – selbst dann, wenn dieses eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete. Die Daten Erwachsener werden fünf Jahre gespeichert. Nach Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gibt es für die Gewalttäterdatei Sport keine verfassungsmäßige Grundlage. Dies ist umgehend durch besseren Schutz der Bürgerrechte zu ändern. Unter anderem ist darauf zu achten, dass in die Datei Aufgenommene transparent von der Speicherung erfahren und dass die Dauer der Speicherung maßvoller erfolgt.

Die Videoüberwachung in den modernen Stadien hat zur Verbesserung der Sicherheitslage im Profisport in den letzten Jahren beigetragen und kann deshalb auch vom liberalen Standpunkt nicht völlig abgelehnt werden. Die fortschreitende Ausweitung dieser Maßnahmen sogar im Umfeld der Stadien ist abzulehnen. Der Fan darf nicht als potentieller Schwerverbrecher behandelt werden, wie penible Einlasskontrollen – in Einzelfällen bis hin zur völligen Entkleidung – nahe legen.

Der Kampf gegen Rassismus hat im Profisport in den letzten Jahren Früchte getragen. Das Problem ist aber weiterhin häufig im Amateursport anzutreffen. Es ist wichtig, gerade hier mit Nachdruck Projekte zu fördern, die Homophobie und Rassismus gegen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bekämpfen.

VIII. Doping

Auch der liberale Grundsatz der Eigenverantwortung des Sportlers rechtfertigt kein Doping. Doping stellt einen Betrug der Konkurrenten und letztlich auch der Zuschauer und Veranstalter dar und ist deshalb entschieden zu bekämpfen. Die derzeitigen Mittel und Wege reichen dafür nicht aus. Der medizinische Fortschritt stellt die Dopingbekämpfung durch neue Formen wie insbesondere dem Gendoping vor neue Herausforderungen.

Um die Nationale Antidopingagentur (NADA) für diese zu rüsten, ist die bessere finanzielle Ausstattung essentiell. Der Bund wird aufgefordert, entsprechende Zusagen endlich umzusetzen und die Mittel für die NADA zu erhöhen. Dies soll nicht nur über stärkere öffentliche Ausgaben geschehen. Auch der Sport selber ist gefordert, etwa über eine Pflichtabgabe von Sponsoreneinnahmen. Schon ein Anteil von 0,5% für die NADA bedeutete einen großen Schritt nach vorne.

Die Anreize für die Sportverbände, Doping dezidiert zu bekämpfen, sind zu erhöhen. Auch die rechtliche Bestrafung der Dopingsünder muss erleichtert werden. Dafür ist ein Straftatbestand des Sportbetrugs einzuführen, der vorsätzliche Sportbetrüger und deren Hintermänner bestraft. Eine Besitzstrafbarkeit ist hingegen abzulehnen, da sie auch viele Hobbysportler, etwa im Kraftsport, kriminalisiert. Im Breitensport ist stattdessen verstärkt auf Aufklärung zu setzen. Bei aller berechtigten Entschlossenheit im Kampf gegen Doping dürfen aber strafrechtliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung nicht über Bord geworfen werden. Sperren und Verurteilungen dürfen daher nicht, wie etwa im Fall Claudia Pechstein, nur aufgrund vager Indizien erfolgen.

IX. Integration

Der Sport ist einer der Schlüssel zur Integration. Menschen mit unterschiedlicher Herkunft treiben gemeinsam Sport. Dabei zählen Werte wie Teamgeist, Leistung, Einsatz, Freundschaft und Fairplay statt Nationalität oder Herkunft. Es lässt sich jedoch feststellen, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland erheblich seltener in Sportvereinen organisiert sind und sich seltener ehrenamtlich in diesen engagieren. Aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen darf dieses Problem jedoch nur durch Integration, nicht aber durch Segregation bekämpft werden.

Damit der Sport sein integratives Potential entfalten kann, muss ein von vielen Händen getragener Aktionsplan ins Leben gerufen werden. Durch Kooperation von Schulen und Hochschulen, Unternehmen und Betrieben, Politik und Vereinen könnte hier eine Menge erreicht werden.

X. Sport für Menschen mit Behinderungen

Der Behindertensport hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Paralympics werden vom kleinen Bruder der Olympischen Spiele immer mehr zum Großereignis im Brennpunkt der medialen Aufmerksamkeit. Für Menschen mit Behinderungen kann der Sport eine sehr bedeutende Rolle spielen. So kann er etwa bei der Reintegration in der Gesellschaft nach dem Schicksalsschlag der Behinderung helfen. Besonders erwähnenswert ist die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der behindertensportlichen Forschung. Orthopädische Hilfsmittel, die ursprünglich den behinderten Leistungssportlern dienen sollten, erleichtern nun allen Behinderten das Leben.

Der wachsenden Bedeutung des Behindertensportes muss man auch mit angemessener Förderung der Leitungssportler gerecht werden. Diese beginnt im Nachwuchsbereich, der hier allerdings bei nicht angeborenen Behinderungen auch im Erwachsenenalter liegen kann. Um die Talente angemessen zu fördern, werden Eliteschulen für Behindertensportler benötigt. Dafür werden insbesondere speziell ausgebildete Trainer für Behindertensportler gebraucht. Auch die sportwissenschaftliche Begleitung des Trainings behinderter Sportler ist zu intensivieren. Die Förderung des Behindertensports beginnt aber auch schon in der Schule. Hier ist es wichtig, dass körperlich Behinderte nicht etwa einfach auf die Bank gesetzt, sondern nach Möglichkeit in den Unterricht eingebunden werden.

Die finanzielle Unterstützung der Sportler durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe muss verbessert werden.

Bürokratieabbau durch Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UGB)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die FDP-Bundestagsfraktion auf, sich für die Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UGB) einzusetzen. Dieses soll alle bestehenden umweltrechtlichen Einzelgesetze sowie die wichtigsten Verordnungen in einer Kodifikation vereinen, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden, Rechtssicherheit zu schaffen und die durch Unübersichtlichkeit entstehende Bürokratie abzubauen.

Gestalten statt Verwalten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Arbeitsmarktpolitik ein, die jedem die Voraussetzungen dafür bietet, sich die materiellen Grundlagen für die Verwirklichung seines Lebensentwurfs zu erarbeiten. Dafür muss Arbeitsmarktpolitik ineffiziente durch ideologiefreie und international wettbewerbsfähige Strukturen ersetzen. Die Strukturreform des Arbeitsmarktes wurde durch die Maßnahmen der Agenda 2010 begonnen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen loben ausdrücklich diese von der politischen Konkurrenz ausgehenden Reformmaßnahmen. Die Maßnahmen unter dem Motto „Fördern und Fordern“ waren zwar ein richtiger erster Schritt, haben jedoch keine grundlegende Systemreform erreicht. Immer noch ist das System ineffizient, derzeit werden mit einem jährlichen Aufwand von 45,6 Milliarden Euro 3.617.000 Arbeitssuchende verwaltet. Dem treten die Jungen Liberalen Niedersachsen mit einem ganzheitlichen gestaltenden Konzept entgegen.

A. Arbeitsmarktpolitik in einer modernen Arbeitswelt

Arbeitsmarktpolitik orientiert sich aber nicht nur am Individuum, sondern an der Gesamtwirtschaft. Nur durch Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie und überhöhten Steuern und Abgaben, lässt sich langfristig Wohlstand schaffen. Für einen gesamtwirtschaftlichen Wohlstand ist auch notwendig, dass die Wirtschaft auf gut qualifiziertes Personal zugreifen kann. Hierfür ist eine gute Bildungs- und Immigrationspolitik essenziell.

B. Arbeitsrecht

Der Fokus guter Arbeitsmarktpolitik liegt nach Ansicht der Jungen Liberalen Niedersachsen auf dem direkten, individuell vereinbarten, arbeitsvertraglichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Politik der vergangenen Jahrzehnte war zu sehr auf neue öffentlich-rechtliche soziale Auffangmechanismen fixiert und hat dabei eine Reform des Arbeitsrechts aus den Augen verloren.

B.1 Flexibilität und Zukunftssicherheit

Grundlegender Baustein einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft sind möglichst ausgewogene Regeln, die alle Interessen gerecht einbeziehen sollten. Diese Regeln müssen einerseits vom Verständnis getragen sein, dass Wettbewerb und Flexibilität zu größtmöglichem Wohlstand führen, andererseits aber den Einzelfall nicht aus dem Auge verlieren. Daher ist es insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzes stärker als bisher notwendig, durch mehr Flexibilität eine höhere dynamische Entfaltung zu erreichen.

B.1.a Allgemeiner Kündigungsschutz

Das Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen mehr als nur ein Vertrag – es ist Lebensgrundlage und zu einem Teil auch Lebensinhalt. Eine einfache Anwendung der gleichen Regeln wie bei jedem anderen Vertrag entspräche nicht der sozialen Realität. Jeder Arbeitnehmer hat einen schützenswerten Anspruch darauf, dass die Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für ihn und seine Familie bei der Frage, unter welchen Bedingungen dieses beendet werden darf, angemessen berücksichtigt wird. Daher ist es sinnvoll und im Sinne der sozialen Marktwirtschaft, dass mit dem Kündigungsschutzgesetz ein Sonderrecht für die Kündigung von Arbeitsverträgen besteht. Dieses ist jedoch in einer Zeit entstanden, in der eine stagnierende Wirtschaftsentwicklung nicht zu erwarten war.
Das Kündigungsschutzrecht ist nicht abzuschaffen, jedoch zu flexibilisieren. Es muss auf jene Bereiche reduziert werden, in denen eine Kündigung tatsächlich unzumutbar wäre. Statt einer reinen Glättung des sozialen Abstiegs ist die Vermittlung einer neuen Kultur der Chancen notwendig. So ist es gerade im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit nicht hinnehmbar, dass bei der Sozialauswahl im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen der Fokus des Gesetzes fast ausschließlich auf dem Alter der betroffenen Arbeitnehmer liegt. Sinnvoll ist es vielmehr, Unterhaltsverpflichtungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu den einzigen Faktoren der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen zu machen.
Häufig wird auch von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam ein Sozialplan aufgestellt, der auf die regionalen und betrieblichen Besonderheiten eingeht. Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen dieses passgenaue und kooperative Vorgehen vor Ort und fordern die Schaffung klarer und transparenter Regeln, um auch hier Rechts- und Planungssicherheit herzustellen.
Auch die Fristen bis zum Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes sind im Sinne von mehr Flexibilität anzupassen.
Der Kündigungsschutz belastet jedoch gerade kleine Betriebe. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine Anhebung des Schwellenwerts auf 20 Mitarbeiter. Auf eine komplizierte und bürokratische Übergangsregelung, wie sie bei der letzten Anpassung vorgenommen wurde, soll hierbei im Sinne der Rechtssicherheit verzichtet werden.

B.1.b Sonderkündigungsschutz

Über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus bestehen auch gesonderte Kündigungsschutzregelungen für besonders schutzbedürftige Personengruppen – von schwangeren Frauen über schwerbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger bis hin zu Betriebsratsmitgliedern und Trägern öffentlicher Wahlämter. Diese sollen nicht unbedingt primär das Bestandsinteresse am Arbeitsverhältnis schützen, sondern vielmehr Einschüchterungseffekte eindämmen, etwa vor der Übernahme von sozialem Engagement im Betrieb. Diese einzuschränken oder gar wieder abzuschaffen, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Sie sind jedoch zu entbürokratisieren. Die bestehende Rechtslage etwa, dass Schwerbehinderte standschaftlerlich vom Integrationsamt vertreten werden, ist von einem bevormundenden Menschenbild geleitet, das die Jungen Liberalen ablehnen. Schwerbehinderte müssen vor Kündigung in besonderer Weise geschützt werden – warum dies aber ausgerechnet durch mehr Bevormundung durch den Staat geschehen soll, ist aus liberaler Sicht nicht zu erkennen.

B.1.c Teilzeitarbeit und Befristung

Auch die Regelungen zur Teilzeitarbeit/Leiharbeit und Befristung müssen kritisch auf den Prüfstand gestellt werden. So ist es gerade für junge Menschen in der medial umfangreich begleiteten, von der Politik aber bisher vernachlässigten „Generation Praktikum“ ein Einstellungshindernis, dass nach Ableistung eines Praktikums kein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen werden kann. Gerade dieser mit dem Vertrauenszuwachs zwischen den Vertragspartnern korrelierende gestufte Arbeitsverhältnisaufbau ist jedoch ein unverzichtbarer Brückenschlag, um junge Menschen in Beschäftigung zu bringen. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen befristete Anstellungen nach Praktika zu ermöglichen und hierfür das Anschlussverbot aufzuheben.
Um Kettenbefristungen zu verhindern, ist am Verbot der grundlosen Befristung grundsätzlich festzuhalten. Die bestehenden Regeln sind jedoch sehr starr. Die Jungen Liberalen Niedersachsen schlagen daher eine Erhöhung der Befristung ohne sachlichen Grund auf drei Jahre vor.

B.2 Mitbestimmung

Dem Gedanken der Kooperation von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß bestehen derzeit viele Möglichkeiten der innerbetrieblichen Mitbestimmung. Dadurch wird eine Vertrauensbasis geschaffen, die im Grundsatz sinnvoll ist.
Dieses erwünschte Klima des Vertrauens kann allerdings nur entstehen, wenn die Arbeitnehmer auch Vertrauen in die Institution des Betriebsrats haben. Dies ist nicht der Fall, wenn – wie nach bisheriger Rechtslage möglich – eine Minderheit im Betrieb die Einrichtung eines Betriebsrates juristisch durchsetzt, obwohl dies mehrheitlich nicht erwünscht ist. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Betriebsrates nur noch dann bestehen soll, wenn dies mindestens die Hälfte der im Betrieb Beschäftigten wünscht.
Gerade wenn Entscheidungen zur Diskussion stehen, die in das Leben der Arbeitnehmer hineinreichen, zum Beispiel bei der Verwendung von Stamm- und Personaldaten, muss die betriebliche Mitbestimmung noch ausgebaut werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen bewerten die entgegenstehende aktuelle Entwicklung gerade im Hinblick auf das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (sog. „ELENA“) kritisch und fordern Nachbesserungen dahingehend, dass vor der Weitergabe der Daten eine Mitwirkung des Betriebsrats stattzufinden hat.
Bei der Frage der betrieblichen Mitbestimmung darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass es der Arbeitgeber ist, der die unternehmerischen Entscheidungen zu treffen hat und den auch das Unternehmensrisiko bei Fehlentscheidungen allein trifft. Mitbestimmung heißt immer auch Bürokratie durch gesteigerten Aufwand und sollte daher auf die Kernbereiche reduziert werden. Daher ist die innerbetriebliche Mitbestimmung in jeden Bereichen abzubauen, die primär dem unternehmerischen Risiko zuzurechnen sind. Dazu gehören insbesondere alle Bereiche der Personalplanung.
Demgegenüber ist die freiwillige Mitbestimmung als sanfteres Mittel zum gleichen Zweck zu fördern und auszubauen. Bereits jetzt setzten damit viele Unternehmen erfolgreich Akzente – etwa in den Bereichen Umweltschutz, bei Fragen sozialer Einrichtungen und der Firmenbeteiligung von Arbeitnehmern.

B.3 Die Rolle der Tarifpartner

Das Arbeitsverhältnis ist immer ein individuelles zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Dennoch werden oft auf übergeordneter Ebene (Tarif-)Verträge geschlossen, die direkte bindende Wirkung für die eigentlichen Arbeitsvertragsparteien haben. Dabei erkennen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Rolle der Gewerkschaften als legitime Vertretung der Arbeitnehmer an.

B.3.a Tarifverträge

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich grundsätzlich im Rahmen der Vertragsfreiheit für Tarifverträge aus. Tarifautonomie darf aber nicht so verstanden werden, dass eine Abweichung vom Tarifvertrag nicht möglich ist. Daher fordern wir, dass Öffnungsklauseln in allen Bereichen möglich sein müssen; das bisherige „Günstigkeitsprinzip“ geht zu Lasten kleiner und mittelständischer Betriebe, die häufig schlicht nicht in der Lage sind, zu den gleichen Konditionen Mitarbeiter zu beschäftigen wie jene großen Betriebe, die in den Tarifverhandlungen dominieren.
Dieses Prinzip der Subsidiarität soll auch im Verhältnis der Tarifebenen zueinander Ausdruck finden. So gilt es, Haustarifverträge mit mehr Abweichungsrechten gegenüber Flächen- und Manteltarifverträgen auszustatten. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen widersprechen diesen Grundgedanken und sind daher abzulehnen. §5 TVG ist aufzuheben.

B.3.b Mindestlöhne

Mindestlöhne bringen unter dem Strich nicht mehr Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, sondern weniger. Empirische Studien belegen dies. Mindestlöhne weisen die Problematik auf, dass sie keine Marktpreise abbilden. Wird ein gesetzlicher Mindestlohn daher zu niedrig angesetzt, so hat er keine Auswirkungen. Wird er zu hoch angesetzt, vernichtet er bestehende reguläre Beschäftigung sowie Neueinstellungen. Zudem differenzieren flächendeckende Mindestlöhne weder nach Branchen, aktuellen Markentwicklungen oder Produktivitätsunterschieden. Löhne, die nicht durch entsprechende Produktivität gedeckt sind, schaden Betrieben und Volkswirtschaft und somit auch unserem Gemeinwesen.
Gerade Geringqualifizierte würde ein Mindestlohn hart treffen. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt würde für Arbeitslose deutlich erschwert, weil der neue Kostendruck in der Abwägung der Arbeitgeber entscheidenden Einfluss auf die Entscheidung über zusätzliche Einstellungen haben kann.
Vergleiche mit anderen europäischen Staaten mit Mindestlohn hinken vielfach. Anderorts sind Sozialleistungen zum Teil steuerfinanziert oder andere Parameter tragen dazu bei, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. So gibt es etwa europäische Nachbarländer mit Mindestlohn aber ohne Kündigungsschutz. Diese Beispiele zeigen, dass der Mindestlohn ein Faktor von vielen ist, der den Spagat zwischen sozialer Sicherheit und flexiblem Arbeitsmarkt mitbestimmt. Einzelne Faktoren ohne Blick auf die Gesamtsysteme zu vergleichen ist daher sinnlos. Die Jungen Liberalen sind gegen die Einführung von staatlichen Mindestlöhnen. Tarifvertragliche Mindestlöhne begrüßen wir jedoch. Die Jungen Liberalen stehen zur Tradition der Tarifautonomie und würdigen ihre Erfolge für das Wirtschaftssystem in Deutschland. Um vollkommen ungerechte Ergebnisse bei der Lohnfindung zu vermeiden, ist die Schranke der Sittenwidrigkeit ausreichend. Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Bestrebungen der schwarz-gelben Koalition, diese Lohnuntergrenzen gesetzlich zu verankern.

B.4 Bürokratie abbauen – Rechtssicherheit schaffen

Zurzeit bestehen viele arbeitsrechtliche Gesetze nebeneinander und bieten teils einen enormen Auslegungsspielraum, etwa bei Abmahnungen und Abfindungsregeln. Manche Bereiche sind auch gar nicht normiert, etwa das Streikrecht. Die sich daraus ergebende Rechtsunsicherheit führt zu einer Welle von Klagen, die primär Kosten und Bürokratie schaffen. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die längst überfällige Zusammenfassung aller arbeitsrechtlichen Regeln in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch (ArbGB). Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für klare Regelungen aus, die den Streikenden untersagen streikunwillige Mitarbeiter an der regulären Aufnahme der Arbeit zu hindern. Viele arbeitsrechtliche Klagen werden unnötig eingebracht. Dies wird durch die bestehende Kostentragungsregelung befördert: In erster Instanz muss vor Arbeitsgerichten jede Partei ihre Kosten immer selbst tragen – egal, ob sie obsiegt oder unterliegt. Diese Regelung ist unsozial, da sie jene Arbeitnehmer belastet, die im Recht sind und dieses vor Gericht einfordern und jene befördert, die unnötig die Gerichte belasten. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür aus, auch vor Arbeitsgerichten den Grundsatz der Kostentragung durch den Verfahrensverlierer anzuwenden. Die Prozesskostenhilfe ist ein ausreichendendes Mittel zur Abschwächung sozialer Hürden.

B.5 Junge Eltern auf dem Arbeitsmarkt

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen seit jeher für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Diese kann jedoch nicht allein durch den Staat erreicht werden, da jener nur die Rahmenbedingungen schaffen kann. Vielmehr ist eine wachsende Akzeptanz für berufstätige Mütter und Väter innerhalb der Gesellschaft nötig. Berufstätige Eltern mit Kindern sind keine „Rabeneltern“, sondern Helden des Alltags. Die Jungen Liberalen begrüßen betriebliche Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Betriebliche Unterstützung muss nicht der betriebseigene Kindergarten sein. Auch Kooperationen von unterschiedlichen Betrieben für Betreuungsangebote, Beratung, Betreuungsgutscheine oder Zuschüsse finden den Zuspruch der JuLis.
Weiterhin setzen sich die Jungen Liberalen für einen weiteren Ausbau an Krippen- und Kindergartenplätzen ein. Es darf nicht sein, dass Eltern der Weg zurück in den Arbeitsmarkt versperrt bleibt, weil keine Betreuungsangebote für ihre Kinder zur Verfügung stehen.

C. Umgang mit Arbeitslosigkeit

C.1 Arbeitsvermittlung

Arbeit ist die Lebensgrundlage für Menschen. Keine Arbeit zu haben, ist nicht nur eine enorme wirtschaftliche Einbuße, sondern auch mit einem großen sozialen Stigma belastet. Es ist eine Pflicht der Gemeinschaft, durch eine effiziente Vermittlung möglichst allen Erwerbsfähigen schnell einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Gegensatz zu den meisten Ländern in Europa findet dies in Deutschland derzeit staatsmonopolistisch organisiert statt. Die Arbeitsvermittlung ist immer noch zu einem Großteil an festgefügten Verwaltungsvorschriften ausgerichtet und bietet den Arbeitsvermittlern kaum Spielraum, um eine echte Personalvermittlung zu betreiben. Deshalb muss sich die Ausbildung der Arbeitsvermittler an denen der Fachkräfte in einer privaten Personalvermittlung orientieren. Von der schlichten Umbenennung der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeit in „Bundesagentur“ konnte demgegenüber keine Änderung der Vermittlungskultur erwartet werden – diese ist auch ausgeblieben.
Arbeitsvermittlung muss zielgenau und einzelfallorientiert organisiert werden. Eine große Bundesbehörde für alle ist für die Jungen Liberalen Niedersachsen nicht die Lösung. Wir begrüßen daher als einen ersten Schritt in die richtige Richtung die Bemühungen der schwarz-gelben Koalition, durch eine Verfassungsänderung das Modell der Arbeitsgemeinschaft von Kommunen und BA weiterhin Anwendung finden soll. Wir glauben aber auch, dass das Modell der Optionskommunen, bei dem die Kommunen alleine die Aufgaben übernehmen, sinnvoll sein kann. Die Wahlfreiheit welches Modell genommen wird, sollte bei der Kommune liegen. Auf lange Sicht jedoch bedarf das System einer grundlegenden Reformierung. Als Schlüssel zum Erfolg sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen hierbei eine intelligente Mischung aus privater Arbeitsvermittlung, kommunaler Selbstverwaltung und bundesweiter Vernetzung an. Mit dem „Job-Aqtiv-Gesetz“ wurde ein erster Schritt zur Liberalisierung privater Arbeitsvermittlung gegangen. Dieser beruht aber nach wie vor zu einem großen Teil nur auf einer Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur und privaten Vermittlern und weist viele bürokratische Hürden auf. Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass, wenn der Arbeitssuchende dies wünscht, die Arbeitsvermittlung komplett privat abgewickelt werden können muss, ohne dass dabei Einbußen etwa durch Sperrzeiten hingenommen werden müssen. Dies birgt gerade im Bereich der höher Qualifizierten enorme Einsparpotenziale für den Staat sowohl in finanzieller Hinsicht als auch mit Blick auf den Verwaltungsaufwand, da in diesen Fällen die Bezahlung der Arbeitsvermittlung durch den zukünftigen Arbeitgeber vorgenommen werden kann. In jenen Fällen, in denen der Arbeitssuchende die private Vermittlung vorzieht, obwohl der potenzielle Arbeitgeber nicht bereit ist, die Vermittlung zu bezahlen, übernimmt dies die Arbeitslosenversicherung. Um Missbrauch zu vermeiden, sind diejenigen Arbeitsvermittlungsagenturen, die eine Bezahlung durch die Versicherung beanspruchen, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu zertifizieren und regelmäßig auf Effizienz zu überprüfen. Eine Bezahlung soll immer erfolgsorientiert erfolgen.
Diese private Form der Arbeitsvermittlung birgt nicht nur enorme Kosteneinsparungspotenziale für den Staat, sie wird auch durch die Wettbewerbselemente für eine bessere Betreuung der Arbeitssuchenden sorgen. Dies würde sich so erledigen, da die Arbeitssuchenden potenziell jene Vermittlungsagenturen wählen werden, die über das am besten qualifizierte Personal verfügen.
Neben dieser, vom Arbeitssuchenden wählbaren privat organisierten Arbeitsvermittlung soll weiterhin eine verschlankte staatliche Arbeitsvermittlung bestehen, da dies eine elementare Aufgabe der Gemeinschaft ist. Diese soll vor Ort in den Kommunen verankert sein, um eine größtmögliche Nähe an den spezifischen Problemen vor Ort zu gewährleisten. Eine bundesweite Vernetzung der Angebote soll mittels einer von der Bundesagentur für Arbeit verwalteten digitalen Datenbank gewährleistet werden.
Über die normale Arbeitsvermittlung hinaus gibt es zurzeit viele spezielle einzelne Förderprogramme. Gerade wenn diese auf regionale Besonderheiten eingehen, ist dies auch sinnvoll und richtig. Sie sind jedoch zurzeit undurchsichtig, zersplittert und häufig nur mangelhaft effizient, wie zum Beispiel das „Technikum“-Projekt des Bundesbildungsministeriums, in dem für einen einzigen vermittelten Praktikumsplatz 2,2 Millionen Euro Steuergelder ausgegeben wurden. Die heutigen speziellen Förderprogramme sind zu einem Arbeitsförderungsfond zusammen zu führen. Aus dem AFF können die kommunalen Arbeitsvermittlungsagenturen gegen Nachweis einer speziellen Fördermaßnahme Zuschüsse erhalten.

C.2 Zweiter und dritter Arbeitsmarkt

Ziel jeglicher liberaler Arbeitsmarktpolitik muss die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sein. Allerdings besteht nicht immer die Möglichkeit, Menschen direkt dorthin zu vermitteln. Daher bietet der sogenannte zweite Arbeitsmarkt eine gute Möglichkeit, Arbeitssuchende wieder an die Struktur eines geregelten Arbeitsalltags zu integrieren. Gerade im Pflegebereich bieten sich gute Chancen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Allerdings müssen diese Stellen zusätzlich geschaffen werden und keine regulären Arbeitsplätze ersetzen. Gleichzeitig müssen diese Stellen zeitlich befristet werden und diese als Vorbereitung für den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt angesehen werden. Einem sogenannten dritten Arbeitsmarkt stehen die Jungen Liberalen allerdings kritisch gegenüber. Es darf nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen dauerhaft vom ersten Arbeitsmarkt fernzuhalten. Viel wichtiger sei eine entsprechende Qualifizierung der betroffenen Menschen. Dies gilt vor allem für Langzeitarbeitslose oder Menschen ohne Schulabschluss.

C.3 Soziale Sicherung

Wir Jungen Liberale halten eine Kultur der Leistungsgerechtigkeit und sozialen Verantwortung für unabdingbar. Die Jungen Liberalen Niedersachseen setzen sich für die Umsetzung de Bürgergeldsystems ein.

C.3.a Arbeitslosenversicherung

Die bisherige Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III soll in Zukunft stärker als bisher privat organisiert werden. In einem Steuer- und Transfersystem aus einem Guss nach Vorstellung der Jungen Liberalen („Bürgergeld“) ist kein Bedarf für darüber hinaus gehende öffentlich-rechtliche Versicherungsleistungen. Darüber hinaus steht es dem Einzelnen frei, sich privat zu versichern. Diese Leistungen sollten bei der Berechnung des Bürgergeldes unberücksichtigt bleiben.

C.3.b Bürgergeld

Die bisherigen Regelleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger sollen nach wie vor durch das liberale Bürgergeld ersetzt werden; dieses macht auch eine Debatte über „Aufstocker“ und Kombilöhne, wie sie teils geführt wird, hinfällig. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht aus eigener Kraft heraus ihren Lebensunterhalt bestreiten können, werden durch entsprechende Berücksichtigung ihrer Situation im Bürgergeld unterstützt. Somit kann sich die Bundesagentur voll und ganz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und regionalspezifisch agieren statt zentralistisch Arbeitssuchende zu verwalten.

C.3.c Arbeitsanreize

Die durch das liberale Bürgergeldmodell vorgeschlagenen verbesserten Anreize zur Arbeitsbeschaffung sind ein Weg in die richtige Richtung. Jede zusätzliche Arbeitsleistung soll sich für den Betroffenen stetig mehr lohnen, solange er von staatlicher Unterstützung abhängig ist.

D. Ausbildung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der klassischen Berufsausbildung eine wichtige Funktion für das Erlernen von Wissen für das zukünftige (Berufs-)leben und sehen sich durch deren weltweite Anerkennung bestätigt.
Nichtsdestotrotz ist seit Jahren ein Rückgang der verfügbaren Ausbildungsplätze zu beobachten. So fehlen zehntausende Ausbildungsplätze. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Menschen, die ohne Ausbildung ins Berufsleben einsteigen, seit Anfang der Neunziger Jahre um ein dreifaches gestiegen. Ebenfalls ist zu beachten, dass bis zu 100000 Schulabgänger trotz Schulbesuch nicht die für die Aufnahme einer Ausbildung erforderliche Reife besitzen. Außerdem muss festgestellt werden, dass immer weniger Betriebe noch Auszubildende beschäftigen.
Dementsprechend sehen wir es als einen Schritt in die richtige Richtung an, dass die Landesregierung den Niedersächsischen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs für die Jahre 2010-2013 erweitert hat. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Zielsetzung, die Abgänge ohne Hauptschulabschluss auf 5% pro Jahrgang zu reduzieren. Des Weiteren sehen wir es als besonders wichtig und gut an, die Bildung an den allgemein bildenden Schulen den Ausbildungsberufen mehr anpassen zu wollen. Nur wer ausreichend schulisch vorgebildet wird, hat eine Chance auf dem Ausbildungsmarkt. Die Voraussetzung
guter Ausbildungspolitik bleibt für die Jungen Liberalen daher eine qualitativ hochwertige schulische Bildung.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen diese Anpassung an die Zeit, aber sehen gerade auch im Zuge der Globalisierung die Notwendigkeit grundlegendere Reformen auf diesem Gebiet durchzuführen. Entsprechend kritisch ist zu sehen, dass dieser Pakt Millionen von öffentlichen Mitteln kostet und diese letztlich Subventionen von Ausbildungsplätzen darstellen, was aber, wenn man nachhaltig reformieren will, kein Konzept auf Dauer darstellen sollte.
Entscheidend für die Frage der Ausbildungsplatzknappheit sind die bürokratischen Hürden für die Schaffung von Ausbildungsplätzen. Zurzeit müssen eigens Ausbilder abgestellt und häufig auch extra geschult werden, was gerade kleine und mittelständische Betriebe von der Schaffung neuer Ausbildungsplätze abschreckt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich jedoch auch bewusst, dass Ausbildungsplätze nur dann Sinn machen, wenn die Qualität der Ausbildung sichergestellt ist. Sie fordern daher, dass an die Stelle des bisherigen „Ausbilder-Prinzips“ ein flexibilisiertes Zertifizierungssystem treten soll, in dem die Bundesagentur für Arbeit Betriebe für die Fähigkeit zur Ausbildung in einem kostengünstigen, beschleunigten und transparenten Verfahren zertifiziert.
Auch im Hinblick auf die anerkannten Ausbildungsberufe muss es eine Erweiterung für derzeit nicht anerkannte Ausbildungsberufe geben, sofern eine Ausbildung hier Sinn machen sollte. Durch die Deregulierung werden mehr Anreize für Betriebe geboten, so dass diese mehr Ausbildungsplätze anbieten können.
Gerade die Arbeitslosigkeit in der Gruppe der unter 25-jährigen stellt ein sehr großes Problem dar. Zur Bekämpfung dieser setzen die Jungen Liberalen Niedersachsen vor allem auf eine enge Verzahnung zwischen regionalen Unternehmen, Bildungseinrichtungen und staatlichen Institutionen. Gerade Jugendliche, die als schwer vermittelbar gelten, haben so eine reelle Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Als Liberale setzen wir uns auch dafür ein, dass Menschen, die eine dafür angemessene Zeit lang in einem Betrieb ohne Berufsausbildung gearbeitet haben, die Möglichkeit zu einer Prüfung für den Erhalt eines Berufsabschlusses bekommen sollen. Es ist nicht zu ersehen, warum diese Menschen, die eine angemessene Zeit in ihrem Beruf gearbeitet haben und damit praktisch ihren Beruf ausüben, schlechter gestellt werden sollen.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich zudem mit Nachdruck gegen eine immer wieder diskutierte sogenannte Ausbildungsplatzabgabe aus. Dies wäre lediglich eine Bekämpfung der Symptome, ohne auf die Ursachen von Ausbildungsplatzengpässen einzugehen. Langfristig würde sie zudem zu einem Erhalt von Berufszweigen führen die möglicherweise ansonsten ohnehin veraltet wären; als Beispiel sei hier der Kohlebergbau erwähnt.
Nicht zu kurz darf zudem ein selbstständiges Erlernen sein. Gesamtgesellschaftlich setzen wir uns dafür ein, dass ein lebenslanges Lernen und eine eigenständige lebenslange Fortbildung letztlich auch im Berufsleben, ganz unabhängig vom Abschluss und den Zeugnissen zum Erfolg führen.

Freie Fahrt!

I. Präambel

Die Jungen Liberalen Niedersachsen stehen für eine nachhaltige und moderne Verkehrspolitik. Ziel dieser ist der weitere Ausbau und Erhalt guter Infrastruktur, die den individuellen Bedürfnissen aller Bürger gerecht wird. Die Jungen Liberalen fordern die FDP Niedersachsen und insbesondere das FDP-geführte Verkehrsministerium auf, sich für die Mobilitätsbedürfnisse gerade auch junger Menschen weiterhin einzusetzen, intelligente Konzepte zu fördern und den Logistikstandort Niedersachsen weiter zu stärken.
Für die Jungen Liberalen ist ein funktionierender Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkehrsträgern geboten. Dabei sollen die unterschiedlichen Verkehrsbereiche bestmöglich miteinander vernetzt und nicht auf Grund ideologischer Präferenzen gegeneinander ausgespielt werden. Ökologische Perspektiven, qualitativ gute Angebote zu günstigen Preisen, Sicherheit auf den Verkehrswegen und ein breites Tableau an Verkehrsmitteln sind Kernelemente niedersächsischer Verkehrspolitik. Mobilität im Verkehrswesen ist für die JuLis dabei elementare Voraussetzung für eine optimale Entfaltung der Bürger, für kulturellen und gesellschaftlichen Austausch und ökonomisches Wachstum. Gute Verkehrspolitik nützt Staat, Wirtschaft und Bevölkerung gleichermaßen. Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb und gerade im Flächenland Niedersachsen ein Mobilitätsgarant und Tourismusförderer für den ländlichen Raum.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Rolle des Staates in der Verkehrspolitik als 26 Rahmensetzer. Ihm kommt eine gestaltende Aufgabe zu, wenn die Erhaltung der Infrastruktur gefährdet ist. Einseitige Förderungen bestimmter Verkehrsträger lehnen die JuLis Niedersachsen als dirigistische Eingriffe in die Vielfalt der Mobilitätsangebote ab.

Grundsatz liberaler Verkehrspolitik ist eine Vereinigung ökonomischer und ökologischer Belange durch Wettbewerb.

II. Wettbewerb gestalten

Instrument liberaler Verkehrspolitik ist der freie Wettbewerb. Daher müssen alle Verkehrsträger im Grundsatz gleich behandelt werden. Staatlich verordnete Fokussierungen auf einzelne Sparten lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen als dirigistische Eingriffe konsequent ab. Dabei wird die Notwendigkeit der Subventionierung von Verkehrsträgern keinesfalls verkannt. Im Gegenteil gebieten das hohe öffentliche Interesse an einer funktionierenden Infrastruktur sowie der enorme volkswirtschaftliche Nutzen eines effizient gestalteten Verkehrsnetzes eine hohe öffentliche Investitionsquote, da vor allem auch Unternehmen von bisher nicht oder schlecht erschlossenen Verkehrswegen profitieren. Für die Jungen Liberalen sind jedoch private Investitionen selbst bei gleichen Preisen und gleicher Leistung immer den öffentlichen Ausgaben vorzuziehen. Deshalb soll bei Verkehrsprojekten die Durchführung im Rahmen einer öffentlich – privaten Partnerschaft geprüft werden. Bei der Bewertung ist neben den Kosten auch die Realisierungszeit der Projekte zu berücksichtigen. Dass sich dieses Konzept bewährt, zeigt sich neben vielen weiteren Beispielen am zügigen und erfolgreichen Bau der „Emslandautobahn“ A 31, der unter Aufsicht des Landes privatwirtschaftlich organisiert wurde.
Weiterhin sind die vorhandenen Mittelverteilungsstrukturen der öffentlichen Hand einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dort, wo sie noch angewandt wird, ist insbesondere die hoch ineffiziente und veraltete Kameralistik durch dynamische Anreizsysteme zu ersetzen.

Bei der Bestimmung der Finanzierung der einzelnen Verkehrsträger sind unter Anwendung des Verursacherprinzips insbesondere die so genannten „externen Kosten“, das heißt die öffentlich getragenen Kosten für Umweltschäden, Flächennutzung und Folgeschäden durch eine Ökologisierung des Steuerrechts mit einzubeziehen. Diese differieren bei den verschiedenen Verkehrsträgern teils enorm.
Das Verursacherprinzip berechtigt somit einen Ausgleich in Form von unterschiedlichen steuerlichen Belastungen. Diese dürfen jedoch keinesfalls Ausmaße annehmen, wie dies unter Rot-Grün beschlossen wurde. So lehnen es die Jungen Liberalen Niedersachsen ab, rein ideologisch motiviert eine als „Ökosteuer“ verpackte Strafsteuer auf Autofahrten zu erheben, deren Mittel zudem zu knapp 90 % völlig zweckentfremdet für die Quersubventionierung der Rentenversicherung verwendet werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher insgesamt eine zweckgebundene Verwendung von Steuermitteln. Die Ökosteuer darf hierbei nicht als Stärkung der Basis für die Finanzierung des Sozialversicherungssystems herhalten.

Auch kurzfristige, einseitige und nicht durchdachte Wahlgeschenke wie etwa die im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossene „Abwrackprämie“ werden abgelehnt, da diese Maßnahme nicht nur die freie Gestaltung des Wettbewerbs gefährdet, sondern sich ebenfalls in keinem nachhaltigen, wirtschaftlichen Nutzen begründet. Die JuLis fordern stattdessen eine kritische Überprüfung der verschiedenen Steuer- und Abgabenmodelle im verkehrspolitischen Bereich. Das bestehende Nebeneinander von Mineralöl-, Mehrwert-, KFZ- und Ökosteuer mit ihren intransparenten und nicht zielgerichteten gesetzlichen Verwendungszwecken wird für nicht sinnvoll erachtet. Eine Zusammenführung der verschiedenen Steuermodelle auf die Mineralölsteuer ist unbürokratischer und auch gerechter, da dann die direkte Verursachung von öffentlichen Kosten und nicht nur die abstrakte Möglichkeit besteuert wird.
Weiterhin sind die vorhandenen Ausnahmen der Besteuerung von Treibstoffen (insb. Flugverkehr und Schifffahrt) abzuschaffen und auf Grund des grenzüberschreitenden Charakters europaweit zu harmonisieren, da vor allem der Luftverkehr einer der höchsten Erzeuger von externen Kosten überhaupt ist.

Die Jungen Liberalen lehnen dirigistische Eingriffe, wie CO2-Begrenzungen bei Neuwagen oder ein generelles Tempolimit ab und setzen sich stattdessen für eine Ausweitung des Emissionshandels auf den Verkehr ein. So kann mit einer Mengenbesteuerung, anders als bei Preislösungen, wie der Ökosteuer, die Luftverschmutzung unter Einhaltung von marktwirtschaftlichen Prinzipien planbar und wirksam begrenzt werden. Diesbezüglich befürworten die Jungen Liberalen Niedersachsen eine Ausweitung des „Cap and Trade“ Verfahrens.

III. Standortfaktor Bahn

Das Deutsche Bahnnetz gehört zu den am besten ausgebauten und effizientesten der Welt. Gemeinsam mit der LKW-basierten Logistik ermöglicht es unserer Volkswirtschaft, das „just in time“-Konzept umzusetzen und bietet den Bürgern eine weitere Form der Mobilität. Dieses öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Infrastruktur ist in Artikel 87e des Grundgesetzes sogar mit Verfassungsrang verankert. Daneben sind die Jungen Liberalen Niedersachsen der Überzeugung, dass staatliche Unternehmen immer dann privatisiert werden sollten, wenn dies aus betriebs- sowie volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Aus diesem Grunde wird das Vorhaben, die bisher vollkommen in staatlicher Hand befindliche Deutsche Bahn AG zu privatisieren, grundsätzlich unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung der Bahnprivatisierung muss sich jedoch an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren und dem Wettbewerb der Anbieter und Verkehrsträger unterziehen. In diesem Zusammenhang ist der Wettbewerb auch mit Fernverkehrsbussen zu ermöglichen. Es ist eine stringente juristische und organisatorische Trennung zwischen Netz und Betrieb geboten. Das Netz verbleibt dabei vollständig in staatlicher Hand und wird wie jetzt bereits schrittweise durchgeführt auf strenge Unabhängigkeit und Gleichbehandlung hin verpflichtet. Um diese Durchführung angemessen kontrollieren zu können, werden die Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur in dieser Hinsicht erweitert. Das restliche Unternehmen soll privatisiert werden. Die einschlägigen rechtlichen Regelungen – insbesondere auch Artikel 87e des Grundgesetzes – sind einer Bahnprivatisierung anzupassen.

Ziel ist es, einen echten Wettbewerb auf der Schiene im Nah- wie auch mittelfristig im 111 Fernverkehr zu ermöglichen. Hier ist Niedersachsen bereits führend – fast die Hälfte aller Nahverkehrsfahrten werden durch Konkurrenten der DB AG durchgeführt. Dies zu fördern und auszubauen, ist für die Jungen Liberalen Niedersachsen essentieller Bestandteil einer modernen Verkehrspolitik.
Denn gut ausgelastete Bahnen tragen nicht nur massiv zur Mobilität der ganzen Bevölkerung bei, sie leisten auch einen unersetzlichen Beitrag im Kampf gegen Umweltverschmutzung und Klimawandel.

IV. Mobilität auf der Straße

Straßen sind und bleiben die Säulen der Mobilität. Sie tragen maßgeblich zur Infrastruktur im Flächenland Niedersachsen bei. Die Straße ist nicht nur Grundvoraussetzung für den motorisierten Individualverkehr, sondern gerade im nicht schienenerschlossenen ländlichen Raum auch für das öffentliche Nahverkehrswesen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die jüngsten Entscheidungen des niedersächsischen Verkehrsministeriums, das sich in Zusammenarbeit mit den Landräten vor Ort für eine Aufstockung des Verkehrsetats zur Unterhaltung der Landstraßen einsetzt.

Nach Meinung der JuLis Niedersachsen sollte sich die Politik stets dafür engagieren, dass jedem individuelle Mobilität nach seinen Bedürfnissen ermöglicht wird. Daher setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck für das begleitende Fahren mit 16 ein, um Eigenverantwortung und Selbstständigkeit bei Jugendlichen durch erhöhte Fahrpraxis zu bekräftigen.

V. Wasserwege

Voraussetzung für funktionierenden Handel und eine Entlastung der Straßen und Schienenwege von Gütertransporten ist ein Ausbau der Wasserwege, Häfen und Schleusen, etwa des Mittellandkanals. Die Jungen Liberalen unterstützen daher Vertiefung von Elbe und Ems. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Natur nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Selbstverständlich muss bei jedem Ausbau der Wasserstraßen die Deichsicherheit gewährleistet bleiben.

VI. Luftverkehr

Niedersachsen verfügt mit dem Flughafen Hannover über einen Knotenpunkt im nationalen wie im internationalen Luftverkehr. Dieser bietet unserem Bundesland eine gute Verbindung zu Metropolen in aller Welt. Dies begrüßen die Jungen Liberalen Niedersachsen als wichtigen Beitrag zur Globalisierung, ebenso wie die bundesländerübergreifende Kooperation beim Flughafen Münster-Osnabrück. Eine einseitige Subventionierung von konkurrierenden Flughäfen (z.B. Kassel-Calden) durch die EU lehnen die JuLis Niedersachsen als dirigistische Eingriffe in den Wettbewerb des Flugsektors ab.

VII. Logistikstandort Niedersachsen

Die begrüßenswerte Globalisierung der Märkte stellt die Verkehrspolitik des 21. Jahrhunderts vor ungemeine neue Herausforderungen. Insbesondere Niedersachsen mit seinen drei großen Häfen sowie den Hauptverkehrstraßen A1, A2 und A7 steht hier vor gewaltigen Aufgaben.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen die Förderung des Ausbaus des Jade-Weser- Ports, sowie der anderen großen niedersächsischen Häfen in Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven. Dabei ist eine deutlich bessere Hinterlandanbindung über Schiene, Straße und Binnenwasserwege – auch der außerniedersächsischen Häfen, wie etwa Hamburg und Bremerhaven – zeitnah und unbürokratisch umzusetzen. Hier liegen den Regierungen in Bund und Land gute Konzepte vor – von der Y-Trasse über die Zubringerstrecke Bremen-Scheeßel bis zur A 22. Nun gilt es, vom Planungs- zum Umsetzungsverfahren zu schreiten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen in diesem Zusammenhang die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, die privat durchgeführte Gleis-Anbindung der niedersächsischen Häfen im Bereich Elbe-Weser mit 20 Millionen Euro zu fördern. Gerade solche Konzepte, die im Wege der Public-Private Partnership durchgeführt werden, haben gute Erfolgsaussichten, da Wirtschaft und Politik miteinander arbeiten anstatt sich volkswirtschaftlich unsinnige Grabenkämpfe zu liefern.
Berechtigte umweltpolitische Bedenken dürfen nicht zur völligen Lähmung des Hafenstandorts Niedersachsen führen. Das Hafen-, Lager- und Transportgewerbe bietet tausenden gering qualifizierten Bürgerinnen und Bürgern faire Arbeitsplätze und nimmt somit eine ungemeine sozialpolitische Verantwortung für die ganze Gesellschaft wahr. Außerdem bietet es Niedersachsen ein langfristiges und nachhaltiges wirtschaftspolitisches Alleinstellungsmerkmal.

Um den Hafenstandort Niedersachsen innerhalb einer zusammenwachsenden Europäischen Union zu stärken, treten die Jungen Liberalen Niedersachsen für den konsequenten weiteren Abbau bestehender Handelshemmnisse ein. So ist völlig unverständlich, warum binneneuropäische Warenverschiffungen, die aus Effizienzgründen die Hochsee passieren, unter das Zollrecht fallen. Die EU muss auch hier wieder mehr nach dem Grundsatz der Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes nach Innen bei gleichzeitigem geschlossenen Auftreten nach außen, etwa durch eine die Schifffahrtshandelswege schützende, gemeinsame europäische Wasserschutzpolizei, auftreten.

Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bisher bereits bestehende, jedoch völlig überforderte, teilweise nur zweigleisig ausgebaute Strecken wie etwa Bremerhaven-Hannover, erweitert werden. Gleichzeitig erkennen die JuLis Niedersachsen an, dass die prognostizierten Güterströme die Bahnkapazitäten deutlich übersteigen werden. Daher fordern wir einen bedarfsgerechten Ausbau der niedersächsischen Verkehrswege, etwa der A 39, der A 22 oder der A 30.

Beim Ausbau der niedersächsischen Autobahnstrecken ist nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen darauf zu achten, dass Zeiteffizienz und Kosteneffizienz wieder in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Bisher wurde das Autobahnnetz nur durch kosteneffiiziente Maßnahmen erweitert, was insbesondere in den Sommerferien eine Kumulation von Baustellen zur Folge hatte. An dieser Stelle fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen ein zeiteffizienteres Autobahnbausystem, wie es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird. Hierbei gibt es Prämien für Unternehmen, welche vor dem Fertigungstermin den Ausbau fertig gestellt haben und Malus-Zahlungen für Firmen, die sich trotz idealer Bedingungen nicht an den Fertigungstermin gehalten haben. Würde dieses System flächendeckend im Bund eingesetzt werden, ließen sich mehr als 20 Jahre Autobahnbau sparen und es würde sowohl Zeit- als auch Kosteneffizienz erzielt werden.

Wenngleich die Schiene auf langen Strecken für den Güterverkehr Vorteile hat, so bleibt doch gerade auf kurzen oder schlecht erschlossenen Bahnstrecken der Straßenverkehr eine unverzichtbare Alternative.

Der in Niedersachsen als EU-Modellprojekt erfolgreich getestete „Gigaliner“ leistet dabei mit seinem um ca. 15 % geringeren Treibstoffverbrauch sowie der verringerten Gesamtflächennutzung einen guten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emmissionen und hilft mit seiner etwa 50 % höheren betriebswirtschaftlichen Produktivität den auf Grund der Finanzkrise teils in arge Bedrängnis geratenen Speditionsunternehmen, Arbeitsplätze zu erhalten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen halten es für unerlässlich, die Potenziale des LKW-Transportgewerbes zu nutzen. So macht beispielsweise das Fahrverbot an regionalen Feiertagen auch nur auf regionalen Straßen Sinn. Hier sollte eine Ausnahmeregelung für Bundesautobahnen geschaffen werden.

Die Erhöhung der LKW-Maut durch die schwarz-rote Bundesregierung Anfang 2009 stellt viele kleine und mittelständische Unternehmen vor Kosten, die von ihnen nicht zu schultern sind. Die verbleibenden Einnahmen aus der Maut sollten neben anderen wichtigen verkehrspolitischen Zielen in den Ausbau der Rastplätze und Autohöfe an Bundesautobahnen investiert werden.
Um gut qualifizierten Arbeitnehmern Arbeitsplätze bieten zu können, ist es außerdem notwendig, dass die Bundesagentur für Arbeit zusammen mit der Speditionsbranche im Wege des Public Private Partnership Ausbildungsprogramme auflegt.

Um den Schwerlastverkehr noch weiter umweltverträglich und effizient zu gestalten, sind verbleibende Nadelöhre zu öffnen. Damit sollen nicht hinnehmbare LKW-Ortsdurchfahrten, wie sie leider vielerorts noch Gang und Gäbe sind, vermieden werden. Neubauten von Autobahnen etwa machen vor allem dann Sinn, wenn sie als „Lückenschlüsse“ fungieren. Hierbei ist jedoch beispielsweise durch verschlankte Verwaltungsverfahren und eine personelle Aufstockung der Verwaltungsgerichtsbarkeit dafür Sorge zu tragen, dass der Planungskostenanteil pro Autobahnkilometer von derzeit durchschnittlich über 50 % spürbar gesenkt wird – ein erster guter Schritt ist hier bereits mit dem Infrastrukturverfahrensbeschleunigungsgesetz gegangen worden.

Zur Minimierung der Unfallrisiken sowie zur Senkung der Umweltbelastungen durch schlechte Abgaswerte halten die Jungen Liberalen Niedersachsen gerade auf häufig frequentierten Strecken wie der A2 verstärkte LKW-Kontrollen für notwendig. Dabei sollen insbesondere die Zahlung der LKW-Maut, die Einhaltung der Ruhezeiten sowie die technische Zustand und die Sicherung der Ladung untersucht werden.

Weitere Beiträge zu einer intelligenten Verkehrsführung und zur Reduzierung der Staugefahr kann hierbei gerade auf den stark frequentierten Hauptverkehrstrassen A1, A2 und A7 der verstärkte Einsatz von dynamischen Verkehrsleitsystemen leisten. Diese setzen auf flexibel anpassbare Geschwindigkeitsgrenzen statt auf starre Tempolimits.

Die JuLis lehnen Tempolimits auf Strecken, wo es die Verkehrssicherheit nicht erfordert, ab. Die Section Control ist als Messmethode prinzipiell abzulehnen, weil sie zu einer umfassenden Mobilitätsüberwachung führen würde. Ein solches Verfahren lehnen die JuLis als Eingriff in die persönlichen Bürgerrechte strikt ab.

VIII. Ballungsräume vernetzen – Ländliche Strukturen stärken

Aufgabe liberaler Verkehrspolitik ist die Schaffung verlässlicher Strukturen in Land und Stadt. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich für den Erhalt ländlicher Strukturen im Flächenland Niedersachsen einzusetzen. Land und Ballungsräume haben strukturell unterschiedliche Bedürfnisse. Gemäß dem liberalen Grundsatz der Subsidiarität sollte der Fokus der Landespolitik dabei sein, Kommunen mit durchdachten Konzepten helfend zur Hand zu gehen und weiterhin auch EU-weit ausgeschriebene Modellprojekte nach Niedersachsen zu holen, wenn dies der Wille der betroffenen Kommunen ist. Dieses Innovationspotenzial nutzt Niedersachsen auch mit sehr ambitionierten Pilotprojekten. So sprechen sich die JuLis klar für den Transrapid als Zukunftstechnologie aus.

Bereits mit großem Erfolg wurde ein anderes Pilotprojekt getestet; das kommunale Verkehrssteuerungskonzept „shared space“ in Bohmte. Hierbei werden die unübersichtlichen, häufig noch nach dem 50er-Jahre-Konzept der sog. „Autofreundlichen Stadt“ streng unterteilten Straßenwege transparenter, freundlicher und flexibler umgestaltet. Das führt dazu, dass Beschilderungen komplett wegfallen. Dieses Konzept setzt beim Gedankengang der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme an und führt zu einer deutlichen Entbürokratisierung der Straßenverkehrsplanung und -verwaltung. Gerade angesichts der positiven Erfahrungen in Bohmte fordern die JuLis die FDP Niedersachsen auf, sich für eine Ausweitung des Modellkonzepts auf ganz Niedersachsen einzusetzen, sofern die Strukturen vor Ort dafür geeignet sind und die Kommune dies wünscht.

Damit Mobilität auf dem Lande auch für Menschen möglich ist, die sich kein Auto leisten können, sind die RegioBus-Systeme auszuweiten und intelligent mit bestehenden SPNV-Strecken zu vernetzen.

Bus und Bahn haben unterschiedliche Stärken, die durch gute Zusammenarbeit am besten genutzt werden können. Hierbei darf der Schutz von körperlich beeinträchtigten Menschen nicht vernachlässigt werden. Barrierefreiheit durch 76 cm-Bahnsteige an Bahnhöfen sowie Zügen und Bussen durch Niederflurfahrzeuge sind ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen 281 Integration von behinderten Mitbürgern.

Besonders förderungswürdig ist aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen die Anbindung des Umlands von Ballungszentren mit Bahnen. Hierdurch können im Berufsverkehr mit Autos verstopfte Siedlungen vermieden werden. Außerdem wird somit das bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch nach „Wohnen im Grünen“ und langen Autofahrten zum Arbeitsplatz deutlich abgemildert. Mit gutem Beispiel geht hier Braunschweig mit der RegioStadtBahn voraus, welche die Vorteile von herkömmlichen Regionalbahnen mit dem einer Stadtbahn kombiniert, indem sie das erfolgreiche „Karlsruher Modell“ der einheitlichen Schienenführung weiter verbessert und an die Bedürfnisse der Region anpasst. In diesem Zusammenhang begrüßen die Jungen Liberalen Niedersachsen den Auf- bzw. Ausbau der S-Bahn-Netze in den Ballungsgebieten Hamburg, Bremen und Hannover sowie der „Amerika-Linie“ Bremen-Soltau-Uelzen. Hier zeigt sich, dass Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg gute Ergebnisse erzielen kann. Gerade durch hohe Taktung und kleine, moderne Züge lässt sich Mobilität für Pendler verwirklichen und ein echter Beitrag zur Entlastung der Durchfahrtsstraßen und zur Verminderung der Belastung von Mensch und Natur durch Abgase und Lärm erzielen.

IX. Nachhaltiger Umweltschutz

Der Erhalt einer soliden und vernetzten Infrastruktur ist unabdingbare Grundlage einer guten Lebensqualität über Generationen hinweg. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind dabei der Überzeugung, dass die Förderung des Wirtschaftsstandortes Niedersachsens durch ein starkes Transportgewerbe und der Grundsatz der Nachhaltigkeit zum Erhalt der Umwelt nicht zwingend in Widerspruch zueinander stehen. Anstatt Ökologie und Ökonomie als Gegensätze zu betrachten, wollen wir Ressourcen schonend nutzen und den Bürgern die Möglichkeit eröffnen, ihr mobiles Leben bestmöglich zu gestalten, ohne ihnen ideologisch motivierte Hindernisse wie etwa die völlig unsinnigen Beschränkungen durch so genannte „Umweltzonen“ in den Weg zu legen.
Hierbei können Verkehrskonzepte wie die sanfte Mobilität einen spürbaren Beitrag leisten. Gerade im städtischen Bereich sind attraktive Angebote zu schaffen, um den Bürgern den Umstieg vom Auto aufs Rad und auf öffentliche Verkehrsmittel zu ermöglichen, denn Autos haben einen hohen Flächenverbrauch, der sich sehr negativ aufs Stadtbild und auf den Städtebau auswirken kann. Um durch Autos verstopfte Städte zu vermeiden, ist es aber darüber hinaus notwendig, die effektive Durchfahrtsgeschwindigkeit auf Hauptstraßen zu erhöhen. Hierbei ist auf Mechanismen wie adaptive Ampelschaltungen zurückzugreifen, die sich flexibel auf unterschiedliche Situationen – etwa zu Stoßzeiten – anpassen können.

Für ein starkes, modernes und gut vernetztes Verkehrsland Niedersachsen.

Niedersachsens Bildungssystem zukunftsfähig gestalten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die intensive Debatte in der FDP Niedersachsen zur Bildungspolitik. Die grundsätzliche Positionierung der Partei bei diesem zentralen landespolitischen Thema ist überfällig. Zudem hat sich die FDP in der Vergangenheit in der Bildungspolitik nicht ausreichend vom Koalitionspartner CDU abgesetzt.

====== 1. Frühkindliche Bildung ======

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen beginnt Bildung in der Familie und in den Betreuungseinrichtungen. Dabei spielen einerseits die Entscheidungsfreiheit der Familie für oder gegen eine externe Betreuung und andererseits die Chancengerechtigkeit zwischen Kindern die entscheidende Rolle.
In diesem Zusammenhang begrüßen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Vorschläge der FDP Niedersachsen in Bezug auf die Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildung durch eine Verzahnung der Ausbildung von Grundschullehrkräften und Erziehern sowie durch zusätzliche Ausbildungsvoraussetzungen für Erzieher.
Die bestehenden Modellversuche einer Umstellung der Finanzierung frühkindlicher Bildung auf ein Gutscheinsystem müssen flächendeckend ausgeweitet werden. Das Gutscheinsystem ist Herzstück liberaler Bildungspolitik im frühkindlichen Bereich und muss von der FDP entsprechend kommuniziert werden. Auch der Vorschlag, die Modellversuche der Brückenjahre zwischen Kindergarten und Grundschule entsprechend auszuweiten, findet die Zustimmung der Jungen Liberalen Niedersachsen. Dazu gehört auch die Ausweitung flächendeckender Sprachstandsfeststellungen von Kindern im Vorschulbereich.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich im Rahmen eines Gutscheinsystems für einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung ab Geburt ein. Die vereinbarte Beitragsbefreiung für Kindergärten im ersten und zweiten Jahr darf jedoch kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss so schnell wie möglich umgesetzt werden.

====== 2. Schule ======

Im schulpolitischen Bereich begrüßen die Jungen Liberalen Niedersachsen die weitere Abkehr der FDP Niedersachsen von ideologischen Strukturdebatten. Dem Konzept der verpflichtenden Einheitsschule von SPD, Grünen und Linken steht auf der Seite der CDU das unbedingte Festhalten am Dreigliedrigen Schulsystem gegenüber.

Einzig die Liberalen sind vom Wettbewerb zwischen verschiedenen Systemen und Schulangeboten überzeugt und haben, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, die Notwendigkeit eines vielfältigen Schulsystems erkannt. Dazu gehören außer der Grundschule Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien sowie Berufsbildende Schulen und Förderschulen. Zusätzlich stellen Kooperative und Integrative Gesamtschule eine sinnvolle und wertvolle Ergänzung der Schullandschaft dar. Dass die FDP Niedersachsen kein grundsätzlicher Gegner von Gesamtschulen ist, muss von der Partei in der Öffentlichkeit offensiv vertreten werden.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen rufen die FDP auf, auch im Bereich der Schulorganisation den Weg zu mehr Wettbewerb und Autonomie weiter zu gehen. Auf dem Weg zur Freien Schule ist die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen ein wichtiger Meilenstein. Dazu ist es insbesondere notwendig,

* den Schulen die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich Schwerpunkte zu bilden und ihnen diese nicht politisch zu verordnen,

* den Schulen endlich die volle Hoheit über ihr Budget und ihr Personal zu überlassen und in diesem Zuge die Verbeamtung der Lehrkräfte nicht mehr fortzusetzen,

* die Schulen auch finanziell in die Lage zu versetzen, eigene Ganztagsangebote zu schaffen,

* ein effektives Qualitätsmanagement-System mit unangekündigten Kontrollen 64 aufzubauen und hierfür die erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung zu 65 stellen.

Als kurzfristige Schritte zur Verbesserung der Situation im bestehenden Schulsystem soll

* das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Schülern gefördert werden, anstatt Behinderte vorschnell auf Förderschulen zu schicken,

* die Klassenstärke in Eigenverantwortlichkeit der Schulen festgelegt werden,

* das System der Kopfnoten abgeschafft werden,

* mehr Wahlfreiheit für die Schüler in der gymnasialen Oberstufe eingeführt werden.

Das Problem unzureichender Unterrichtsversorgung ist von der Landesregierung noch nicht ausreichend beantwortet worden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Land mit den Universitäten Zielvereinbarungen über die Ausbildung von Lehrkräften in Mangelfächern schließen kann.
Eine Festlegung darauf, die Bildungsausgaben nicht zu erhöhen, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Bildungsausgaben sind gegenüber anderen Ausgaben zu privilegieren.

====== 3. Hochschule ======

Die derzeitigen Studierendenproteste in ganz Deutschland verdeutlichen den Reformbedarf im Bereich der Hochschulen. Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern die FDP auf, bestehende Probleme offen anzusprechen und diesen offensiver zu begegnen. So ist festzustellen, dass das bestehende statische System der Studienbeiträge in Niedersachsen viele Unwägbarkeiten mit sich bringt, dass der Bologna-Prozess unzureichend umgesetzt wird und das Hochschulsystem insgesamt zu bürokratisch ist. Studierende werden als Bittsteller gesehen und auch oft so behandelt. Außerdem hält die bestehende Studienbeitrags-Regelung nach wie vor Kinder aus sozial schwächeren Familie vom Studium ab.
94 Daher ist es notwendig, dass

* die Hochschulen autonom über die Erhebung und die Höhe nachgelagerter 96 Studienbeiträge entscheiden können,

* bestehende Stipendien- und Kreditmöglichkeiten ausgebaut und entbürokratisiert werden und ein landeseigenes Stipendienprogramm aufgelegt wird,

* die Politik auf eine höhere Akzeptanz des Bologna-Prozesses einwirkt, indem die Möglichkeiten zum Universitätswechsel innerhalb Deutschlands und Europas verbessert werden und Bachelor-Absolventen in Wirtschaft und Verwaltungrealistische Berufsperspektiven bekommen. Bachelor-Studiengänge dürfen nicht einfach verkürzte und geraffte Magister- oder Diplom-Studiengänge sein. Vielmehr müssen sie sinnvoll strukturiert sein, und das Studienpensum muss in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu schaffen sein,

* den Universitäten die Möglichkeit einer Veränderung der Regelstudienzeit des Bachelors und Masters gegeben wird,

* die Verschulung der universitären Bildung aufhört. Anwesenheitslisten und stumpfe Leistungsabfrage fördern nicht die Qualität, sondern entmündigen die Studenten.