Jeder hat ein Recht auf Gesundheit – Impfen zur minderen Pflicht machen!

Flächendeckende Schutzimpfungen sind essentiell um gefährliche Krankheiten einzudämmen und einen Schutz vor eben jenen zu errichten. Die Allgemeinheit kann nur geschützt werden, wenn bei (nahezu) jedem ein Impfschutz besteht. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung einer Impf-Obliegenheit, die sich nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) richtet. Diese mindere Impf-Pflicht gilt nur, sofern keine Kontraindikation vorliegt.

Wir befürworten auch im Zusammenhang mit Impfungen das Selbstbestimmungsrecht: Jeder soll und darf selbst über seinen Körper und entsprechende Eingriffe entscheiden. Niemand darf zu Impfungen gezwungen werden. Deswegen sprechen wir uns gegen eine allgemeine Impfpflicht aus – Impfpflichten für besondere Gruppen, wie z.B. für die Bundeswehr, begrüßen wir aber, sofern sie zweckdienlich sind. Wir sehen die Regelung in §20, Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes als ausreichend an, um im Falle einer massiven, überregionalen Ausbreitung schnellstmöglich reagieren zu können – im Falle einer regional begrenzten Ausbreitung fehlen aber geeignete Instrumente.

Dennoch ist es unser Ziel die Allgemeinheit zu schützen: Wer also seiner Obliegenheit, die eine Pflicht minderen Grades darstellt, nicht nachkommt, kann zwar nicht zur Impfung gezwungen werden, muss aber im Zweifelsfall daraus entstehende Nachteile und (Rechte-)Einschränkungen hinnehmen – sofern im Kreis ein deutlicher Anstieg von Erkrankungen zu verzeichnen ist. Entstehende Nachteile können zum Beispiel der temporäre Ausschluss aus (teil-)städtischen bzw. staatlichen Institutionen (wie KiTas oder Schwimmbäder) sein. Die Entscheidungshoheit für mögliche Sanktionen liegt bei den Institutionen im Kreis, wie vor allem dem Gesundheitsamt. Eine Haftung aufgrund einer Ansteckung Dritter außerhalb dieser Räume bleibt, selbst wenn der Überträger nicht geimpft war, ausgeschlossen.

Weiterhin bekräftigen die Jungen Liberalen die Forderung nach einer deutlich besseren Aufklärung bzgl. Schutzimpfungen: Impfgegnern, die oftmals nicht wissenschaftlich fundiert argumentieren, Zweifel streuen und verängstigen, muss mit rationalen Argumenten widersprochen werden. Die sachliche Aufklärung über individuelle und epidemiologische Vorteile einer Impfung können zu einer erhöhten Impfbereitschaft führen.

Einheitliche Alkoholsteuer

Die Jungen Liberalen Niedersachen mögen beschließen folgende Steuern abzuschaffen:

Alkopopsteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer (Sherry, Portwein, etc.).

Die zukünftigen Steuereinnahmen der einheitlichen Alkoholsteuer sind auf Bund und Länder aufzuteilen. Die Höhe des Steuersatzes ist für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5% bis 6,0%, 6,1% bis 14% und 14,1% und mehr % zu staffeln.

Freiheit für Food Trucks

Freiheit für Food Trucks

Die Jungen Liberalen in Niedersachsen setzen sich für die Deregulierung des Straßenhandels ein. Seit einiger Zeit gibt es auch in Deutschland das Phänomen des Food Trucks. Die Idee des Food Trucks stammt aus Amerika. Dabei handelt es sich um eine Art Mobile Kantine, in der warme, meist qualitativ hochwertige Speisen erworben werden können. Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt zwar das Feilbieten von Waren, allerdings beschränkt sich diese auf private und gewerbliche Stellflächen.

Wir fordern Gewerbeausübung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen für reisende Gastronomiebetriebe. Damit wollen wir erreichen, dass auf vielen öffentlichen Plätzen Speisen und Getränke mobil verkauft werden dürfen. Diese Veränderung bietet eine interessante Möglichkeit auch mit geringem Budget zu gründen und eröffnet einen neuen Markt.

Konkret fordern wir:

* Eine Änderung der kommunalen Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen (Erweiterung des Gemeingebrauches in der Sondernutzungssatzung)

* Die Kommunen in Niedersachsen sollen Modellprojekt für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze für Food Trucks werden

* In Ausnahmefällen sollen besondere Plätze davon ausgenommen sein

Systemwechsel: Autonome Schulen statt Länderzentralismus

Die Kinder in Deutschland sollen alles werden können – außer dumm! Eine der Voraussetzungen dafür, sein Leben eigenverantwortlich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können, ist ein Bildungssystem, dass jedes Kind individuell in seinen Stärken fordert und in seinen Schwächen fördert. Schulpolitische Diskussionen in den vergangenen Jahren jedoch reduzierten sich häufig auf eine Diskussion um die beste Schulstruktur eines jeden Bundeslandes. Dabei ist nicht die gesetzlich verordnete Schulform, sondern die engagierte Gestaltung des Unterrichts durch motivierte Lehrkräfte der entscheidende Faktor für den Bildungserfolg.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich deswegen für einen grundlegenden Systemwechsel in der Bildungspolitik aus. Statt in sechzehn Bundesländern zentralistische Schulsysteme zu führen, braucht Deutschland einen auf Vergleichbarkeit ausgerichteten Bildungsrahmen, der autonomen Schulen eine individuelle Gestaltung der Bildungsbiographien ermöglicht.

1. Die autonome Schule

Die Schule ist die Keimzelle derindividuellen Bildung. Nicht in Kultusministerien oder Schulausschüssen, sondern durch Lehrer, Eltern und Schüler wird das Schulleben gestaltet und erfolgreiches Lernen ermöglicht. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen deshalb die Schulen stärken und ihnen einen umfangreichen Spielraum zur Gestaltung des Schulalltags einräumen.

Wir fordern:

  • Jede Schule erhält ein eigenständiges Budget, aus dem pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal, Unterhalt und Instandhaltung der Gebäude, Ausstattung und Gestaltung der Räumlichkeiten und Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter finanziert werden. Das Budget wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt; es dürfen Rücklagen gebildet werden.
  • Die Höhe des Schulbudgets wird aus einer Grundfinanzierung und einem variablen Anteil, der an die Schülerzahl geknüpft ist, berechnet. Dabei darf die finanzielle Ausstattung einer Schule nicht von der finanziellen Situation des Schulträgers oder des Bundeslandes abhängen.
  • Die Personalverantwortung über Lehrer und alles weitere Personal obliegt den Schulen.
  • Die Lehrer, Eltern und Schüler einer Schule geben sich unter Einbeziehung des Schulträgers ein eigenes pädagogisches Profil, das Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts, die Personalpolitik und andere Fragen des Schullebens ist.
  • Der Schulleiter muss immer ein ausgebildeter Lehrer sein. Die Schulleitung kann um nicht-pädagogische Schulverwaltungsassistenten für betriebswirtschaftliche und rechtliche Angelegenheiten ergänzt werden. Die Reduktion der Lehrverpflichtungen von Mitgliedern der Schulleitung muss flexibel anpassbar sein, um auf die individuelle Situation der Schule vor Ort reagieren zu können. Ein vollständiger Verzicht auf Lehrverpflichtungen ist dabei ausgeschlossen.
  • Für Schulleiter wird eine modular aufgebaute Ausbildung, bestehend aus Fortbildungen und Praktika, eingerichtet. Lehrer können diese Ausbildung schon vor der ersten Übernahme einer Aufgabe in einer Schulleitung beginnen. Ziel ist es, angehende Schulleiter auf die umfangreichen Aufgaben in einer autonomen Schule vorzubereiten. Dieses Fortbildungssystem muss familienfreundlich und berufsbegleitend möglich sein.

2. Schulträger vor Ort

Bei der Gestaltung der Schulstruktur vor Ort muss stets ein Kompromiss zwischen einer möglichst wohnortnahen Beschulung mit vielfältigem Schulangebot und einer gleichzeitigen Sicherstellung ausreichender Schülerzahlen für funktionierende Schulen gefunden werden. Dafür sind aber die kommunalen Strukturen in Deutschland viel besser geeignet als die Landesregierungen.

Wir fordern:

  • Schulträger aller staatlichen Schulen sind Kommunen oder Landkreise.
  • Die Schulträger erhalten die Möglichkeit, Schulformen aus dreigliedrigen, zweigliedrigen oder eingliedrigen Systemen exklusiv oder parallel einzurichten. So können sie eine optimale Lösung für die individuelle Situation vor Ort finden.
  • In den Schulausschüssen der Kommunen und Landkreise sind die Schüler und Eltern durch eigene stimmberechtigte Mitglieder angemessen zu berücksichtigen.
  • Bei der Schulstrukturplanung sind demographische Erkenntnisse, zum Beispiel aus Umfragen unter den Eltern zukünftiger Schüler, d.h. im Kleinkind- oder Kindergartenalter, zu beziehen und zu berücksichtigen.
  • Es ist Schulträgern nicht möglich, Schuleinzugsbezirke einzuführen oder die Zügigkeit bestimmter Schulen zu begrenzen. Die freie Schulwahl der Eltern und Schüler darf durch solche Maßnahmen der Politik nicht eingeschränkt werden. Schüler aus dem örtlichen Umfeld einer Schule können zu einem gegebenenfalls nötigen Losverfahren bevorzugt werden.
  • Die Schulträger legen für jede Schule ein separates Budget für Bau- und Sanierungsvorhaben an. Baumaßnahmen führt der Schulträger nach Beschluss der Schule durch; die Schule kann zusätzliche Mittel aus dem eigenen Budget beisteuern. Die Höhe des Baubudgets muss nach transparenten Maßstäben festgelegt werden.
  • Die Schulträger sind verpflichtet, ausreichend Schulen für alle Schüler vorzuhalten. Das heißt, jeder Schüler muss mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eine weiterführende Schule innerhalb von höchstens 60 Minuten erreichen können.
  • Die Schulträger sind für die Schülerbeförderung verantwortlich. Dabei ist die Schülerbeförderung kostenfrei bis einschließlich der 10. Klasse und für alle unter 16 Jahren, und zwar bis zur nächsten Schule eines bestimmten Angebots und auf jeden Fall innerhalb eines bestimmten Radius um den Wohnsitz, unabhängig von den Grenzen von Kommunen oder Kreisen.
  • Regionale Kooperationen zwischen Kommunen und Landkreisen bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Schulträger und der Schülerbeförderung werden unterstützt.

3. Lehrer in der autonomen Schule

Ob eine Unterrichtsstunde spannend oder langweilig, informativ oder unverständlich, Interesse weckend oder Verzweiflung hervorrufend ist, hängt maßgeblich vom Engagement und von den Fähigkeiten des Lehrers ab. Es ist daher für die Jungen Liberalen Niedersachsen unerlässlich, dass wir für alle Schulformen die besten Studenten finden und sie zu den besten Lehrern ausbilden wollen.

Wir fordern:

  • Lehrer werden in Deutschland nicht länger ohne finanzielle Einbußen verbeamtet.
  • Der Status und die Bezahlung von Lehrern muss unabhängig davon sein, an welcher Schulform sie unterrichten und welchen Ausbildungsweg sie abgeschlossen haben. Vielmehr ist die Bezahlung streng nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand zu gestalten, sodass zusätzliche Aufgaben und vorbereitungsintensive Klassen und Kurse angemessen bei der Bezahlung berücksichtigt werden.
  • Für Lehramtsstudiengänge wird ein bundeseinheitlicher Rahmen erarbeitet, der durch die Hochschulen mit konkreten Inhalten gefüllt wird. Lehramtsstudiengänge nach diesem Rahmen enden in allen Bundesländern mit dem gleichen Abschluss und werden auch in jedem Bundesland anerkannt.
  • Das Lehramtsstudium enthält neben der fachlichen Ausbildung eine umfassende Vermittlung von Didaktik und pädagogischer Psychologie. Außerdem werden ausführliche Praxisphasen an Schulen in das Studium integriert.
  • Da das Lehramt nicht mehr an eine konkrete Schulform geknüpft wird, müssen Lehramtsstudiengänge kein festgelegtes Profil aufweisen. Die Spezialisierung auf eine bestimmte Stufe oder ein bestimmtes Niveau kann auch durch eine entsprechende Modulwahl während des Studiums erfolgen.
  • Ein verpflichtender Eignungstest für Lehramtsstudenten soll Entwicklungspotentiale pädagogischer Fertigkeiten und die persönliche Eignung für den Umgang mit Kindern überprüfen. Das Ergebnis soll Studieninteressierte bei ihrer Entscheidung unterstützen und wird für die Vergabe der Studienplätze herangezogen.
  • An Hochschulen, die Lehramtsstudiengänge anbieten, muss ausreichendes Personal der Fachdidaktik in eigenständigen Einrichtungen vorhanden sein. Zur Finanzierung des Auf- oder Ausbaus solcher fachdidaktischer Zentren ist ein Programm aus Bundesmitteln anzulegen. Dabei ist auch die Möglichkeit vorzusehen, dass die Länder eigenständige Pädagogische Hochschulen für die Lehramtsausbildung einrichten.
  • Da die praktische Ausbildung der Lehrer Teil des Curriculums der Hochschulen wird, wird das Referendariat als separater Ausbildungsteil aufgegeben. Damit durch diesen Systemwechsel keine Einbußen bei der praktischen Ausbildung entstehen, ist die Regelstudienzeit des Lehramtsstudiums gegebenenfalls auf sechs Jahre zu erhöhen.
  • In den ersten Berufsjahren nehmen Lehrer an einem strukturierten mehrjährigen Mentoring-Programm teil, um nach Studienabschluss von erfahrenen Kollegen bei der Unterrichtsgestaltung und -evaluation begleitet zu werden.

4. Vergleichbarkeit auf Bundesebene

Wettbewerb ist ein wichtiger Motor für Innovation, auch in der Bildung. Wer sich vergleichen lassen muss, wird sich nicht auf alter Methodik ausruhen, sondern immer wieder neu Wege zur besten Bildung der Welt suchen. Diese Vergleichbarkeit muss aber auf der richtigen Ebene ansetzen: Im Vergleich der Schulsysteme der Bundesländer wird das Ergebnis doch primär durch die Haushaltslage beeinflusst, aber nicht durch pädagogische und didaktische Bemühungen. Sinnvoller Wettbewerb findet also vielmehr auf der Ebene der autonomen Schule ab, die sich unter fairen Rahmenbedingungen vergleichen lässt mit anderen Schulen in ganz Deutschland.

Wir fordern:

  • Für jede Jahrgangsstufe werden bundesweit einheitliche, schulformübergreifende Rahmenlehrpläne festgelegt. Diese formulieren die zu erlernenden Kompetenzen und Kenntnisse als Zielvorgaben, ohne eine konkrete Unterrichtsgestaltung vorzugeben.
  • Die autonome Schule setzt die Rahmenlehrpläne anhand ihres pädagogischen Profils in konkrete Lehrpläne um, die für die Gestaltung des Unterrichts an dieser Schule verbindlich sind.
  • Das Erreichen der Jahrgangsziele wird ab der vierten Klasse, in der achten und zehnten Klasse sowie für das Abitur durch bundesweite Vergleichstest überprüft. Diese sollten, zumindest in geringem Maße, in die entsprechende Note einbezogen werden. Die Vergleichstests sind fachbezogen; es wird getestet, ob die Schüler befähigt sind, die im Rahmenlehrplan vorgesehenen Kompetenzziele anzuwenden.
  • Die Vergleichstests in den Jahrgängen 4, 6 und 8 finden in drei Fächern aus verschiedenen Fächergruppen statt, die bei jedem Durchgang für jede Schule einzeln neu zufällig verteilt wird. So entsteht ein statistisches Gesamtbild des Bildungserfolges, den jede einzelne Schule erreicht. Diese Gesamtergebnisse pro Schule sind zu veröffentlichen.
  • Zum Abschluss des Jahrgangs 10 finden an allen Schulformen Realschulabschlussprüfungen statt, die zentral gestellt und einheitlich für alle Schulen in Deutschland sind. Der Hauptschulabschluss wird an allen Schulformen durch die Versetzung in den Jahrgang 10 ohne separate Prüfung erlangt.
  • Zum Abschluss der Gymnasialen Oberstufe finden an allen Schulformen Abiturprüfungen statt, die zentral gestellt und einheitlich für alle Schulen in Deutschland sind. Der bundesweite Rahmenlehrplan für die Gymnasiale Oberstufe wird nicht mehr differenziert nach den einzelnen Jahrgängen, sondern stets für die gesamte Dauer der Gymnasialen Oberstufe einer Prüfungskohorte erlassen.
  • Der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und das Abitur werden nach bundesweit einheitlichen Kriterien und mit einem bundesweit einheitlichen Verfahren zur Berechnung der Abschlussnoten vergeben.

5. Die Grundschule vor Ort

In den ersten vier Jahren der Schulbildung werden die wichtigsten Grundlagen für den späteren Verlauf der Schullaufbahn und das ganze Leben gelegt. Lesen, Schreiben und Rechnen, aber auch soziale Kompetenzen sind elementar für späteren Erfolg. Nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen sind die Grundschulen deswegen in der schulpolitischen Debatte genauso zu berücksichtigen wie die weiterführenden Schulen. In Fragen der Schulautonomie, der Ausbildung und Bezahlung der Lehrer und dem freien Wahlrecht der Eltern dürfen sie nicht hinter anderen Schulformen zurückgestellt werden.

Wir fordern:

  • Nach dem Motto „Kurze Wege für kurze Beine“ sind Grundschulen auch bei niedriger Schülerzahl wohnortnah einzurichten. Unabhängig davon darf es aber auch für Grundschulen keine Schuleinzugsbezirke geben.
  • Die Grundschule dauert grundsätzlich vier Jahre.
  • Nach der vierten Klasse erhalten alle Schüler, auch die einer verlängerten Grundschule, eine Schullaufbahnempfehlung, die von der Klassenkonferenz beschlossen wird und einen anzustrebenden Schulabschluss auf Grundlage der Leistungen und des Unterrichtsverhaltens vorschlägt. Zusätzlich kann ein Vorschlag für eine vor Ort angebotene Schulform enthalten sein.
  • Die Grundschulen haben die Möglichkeit, die erste und zweite Klasse zu einer Einführungsstufe zusammenzufassen und gemeinsam zu unterrichten.
  • Ab der dritten Klasse werden Noten vergeben. In den ersten beiden Klassen obliegt die Entscheidung des Ob und Wie der Leistungsbeurteilung der Schule.
  • Der Schultag in der Grundschule umfasst mit Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote mindestens fünf Stunden.
  • Jeder Schulträger muss ein Ganztagsbetreuungsangebot an den Schulen oder in geeigneter Erreichbarkeit vorhalten. Auch die außerschulische Ganztagsbetreuung erfüllt dabei einen pädagogischen Anspruch und unterliegt der Aufsicht der für die Schulen zuständigen Schulverwaltungen und Ministerien.
  • Die Einschulung in die Grundschule erfolgt im Alter zwischen 5 und 7 Jahren, nachdem in einer ärztlichen und pädagogischen Untersuchung die Schuleignung festgestellt worden ist. Zwischen 4 und 5 Jahren ist ein verpflichtender Sprachtest zu besuchen. Werden unterdurchschnittliche Kenntnisse der deutschen Sprache festgestellt, ist bis zur Einschulung eine verpflichtende Sprachförderung zu besuchen.
  • Ab der dritten Klasse wird an allen Grundschulen verpflichtend Englisch unterrichtet.
  • Sport sowie musisch-künstlerische und handwerklich-gestaltende Fächer sind ordentliche Schulfächer an Grundschulen.

6. Vielfältige weiterführende Schulen für vielfältige Schüler

Die Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben ganz unterschiedliche Talente und Begabungen sowie ganz unterschiedliche Stärken und Schwächen. Ein Schulsystem, dass auf alle Schüler individuell eingehen möchte, scheitert, wenn sie dies mit starren Schulformen versucht. Stattdessen wollen die Jungen Liberalen Niedersachsen verschiedene Schulformen nebeneinander ermöglichen. Gemeinsam mit den individuellen pädagogischen Profilen, die sich die Schulen selbst geben, entsteht so ein vielfältiges Angebot für vielfältige Schüler.

Wir fordern:

  • Die Schulträger haben weiterführende Schulen so einzurichten, dass jeder Schüler Schulen mit einem gymnasialen Zweig zur Vorbereitung auf das Abitur, mit einem Zweig, der mit dem Realschulabschluss endet, und mit einem integrierten Gesamtschulzweig erreichen kann. Darüber hinaus sind die Schulträger bei der Wahl der einzurichtenden Schulformen frei.
  • Die Schullaufbahnempfehlung ist halb-verbindlich, d.h. der Schüler hat das Anrecht, einen entsprechenden Zweig einer weiterführenden Schule zu besuchen. Für den Besuch eines anderen als des empfohlenen Zweiges kann sich jeder Schüler bewerben.
  • Auf den weiterführenden Schulen gibt es keine unterschiedliche Behandlung zwischen Schülern mit passender und abweichender Schullaufbahnempfehlung hinsichtlich der Versetzung.
  • Gymnasiale Oberstufen, die nach zwei oder nach drei Jahren zum Abitur führen, bestehen gleichberechtigt nebeneinander. Bei der dreijährigen Oberstufe kann die zusätzliche 11. Klasse zur Streckung des Lehrplans auf ein zusätzliches Jahr sowie zur Wiederholung für die Oberstufe relevanter Methoden und Themen aus der Mittelstufe verwendet werden.
  • Die Schulträger haben Gymnasiale Oberstufen so einzurichten, dass jeder Schüler sowohl eine dreijährige als auch eine zweijährige Oberstufe erreichen kann. Gymnasiale Oberstufen können an Gymnasien oder an Gesamtschulen, aber auch als eigenständige Schulform oder als berufliche Gymnasien an berufsbildenden Schulen eingerichtet werden.
  • Alle Schüler, die eine Gymnasiale Oberstufe besuchen wollen, müssen sich nach der Jahrgangsstufe 10 mit dem bestandenen Realschulabschluss um die Aufnahme in eine Gymnasiale Oberstufe bewerben. Das Ergebnis der Realschulabschlussprüfung, bezogen auf den Jahrgangsdurchschnitt (soziale Bezugsnorm), ist dabei das wichtigste Kriterium.
  • Berufliche Gymnasien bieten spezielle Profile mit besonderen Unterrichtsfächern an, unterliegen aber ansonsten den gleichen Regeln wie alle Gymnasiale Oberstufen.
  • Der allgemeinbildende Charakter des Abiturs ist zu erhalten. Im bundesweiten Zentralabitur sind Prüfungen aus jedem der Bereiche mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch, gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-musisch-künstlerisch-sportlich abzulegen. Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen bestehen ebenfalls für alle drei Bereiche. Innerhalb eines Bereichs sind alle Fächer gleich zu behandeln und keine konkreten Fächer vorzuschreiben, sondern dem Schüler die freie Wahl der Fächer aus jedem Bereich zu ermöglichen. Für die Hauptfächer des einheitlichen Fächerkanons gibt es unabhängig davon stets Belegungsverpflichtungen.
  • Ein individueller Anspruch des Schülers auf Bereitstellung eines bestimmten Faches oder Kurses an einer weiterführenden Schule besteht nicht. Die Kooperation zwischen weiterführenden Schulen, um auch für wenig nachgefragte Fächer Kurse anbieten zu können, wird unterstützt.

7. Inklusion

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich uneingeschränkt zu dem Recht von Menschen mit Behinderung auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Das Recht, als Kind mit Behinderung auf eine reguläre Schule eingeschult zu werden, muss also in jedem Fall gewährleistet werden. Gleichzeitig setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen aber auch für eine Wahlfreiheit ein zwischen gut auf Inklusion eingestellten Regelschulen und Förderschulen, die eine individuelle Betreuung in ganz anderem Umfang ermöglichen können.

Wir fordern:

  • Jedem Schüler mit Behinderung ist der Besuch einer regulären Grundschule oder weiterführender Schule zu ermöglichen. Dabei dürfen sie nicht auf bestimmte Schulen eingeschränkt werden, vielmehr dürfen sie ihre Schule im gleichen Rahmen wie alle anderen Schüler ihre Schule frei wählen.
  • Förderschulen aller Förderzweige sind eine sinnvolle Ergänzung der Schulstruktur auf allen Ebenen. Daher haben Schulträger die Möglichkeit, Förderschulen einzurichten.
  • Die Schulgebäude aller Schulformen sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
  • Inklusiv beschulte Kinder und Jugendliche sind bei der Finanzierung einer Schule besonders zu berücksichtigen, etwa indem sie bei der Berechnung des variablen Anteils des Schulbudgets doppelt berücksichtigt werden. Allen Schulen ist zu ermöglichen, sonderpädagogische Lehrkräfte und Sozialpädagogen einzustellen.
  • In den Lehramtsstudiengängen ist allen Lehramtsstudenten zu ermöglichen, vertiefende Kenntnisse in der Sonderpädagogik zu erwerben.

8. Reform der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat das Ziel, eine Vergleichbarkeit und Anerkennung der Schulsysteme der verschiedenen Bundesländer zu erreichen. Durch das Prinzip der Einstimmigkeit ist sie allerdings kaum in der Lage, tatsächliche Regelungen durchzusetzen, und beschließt stets nur einen Minimalkonsens. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, zur Durchsetzung des Systems der autonomen Schule im bundesweiten Vergleich die Kultusministerkonferenz zu reformieren.

Wir fordern:

  • Die Arbeitsweise der Kultusministerkonferenz wird vollständig nach dem Vorbild der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz neu geregelt. Der Erlass verbindlicher Regelungen durch Mehrheitsbeschluss wird ermöglicht.
  • Die Kultusministerien der Länder wirken in der Kultusministerkonferenz zusammen, um gemeinsam die Rahmenlehrpläne zu erlassen und die Verleichstests, die zentralen Realschulabschlussprüfungen und die zentralen Abiturprüfungen durchzuführen.
  • Die Kultusministerkonferenz erlässt Grundsätze für die Ausbildung von Lehrkräften, die durch die einzelnen Länder und Hochschulen in konkreten Lehramtsstudiengängen umgesetzt werden.

Einstieg zum Aufstieg – für eine moderne berufliche Bildung

Für Liberale zählt nicht, woher jemand kommt, sondern wohin er möchte. Der individuelle soziale Hintergrund darf bei der persönlichen Entwicklung und Ausbildung keine unüberwindbare Hürde darstellen. Der Staat schafft dann faire Chancen, wenn er die soziale Mobilität erhöht, also insbesondere Aufstiegschancen eröffnet und indem er die Durchlässigkeit nach oben verbessert. Wenn die Aufzüge zwischen verschiedenen sozialen Schichten in einer Gesellschaft funktionieren, werden Talent, Ehrgeiz und Anstrengung belohnt. Neben einem erfolgreichen Schulabschluss und der Möglichkeit ein Studium aufzunehmen, ist die Absolvierung einer Berufsausbildung der Garant für eine selbstbestimmte Zukunft – aber sie muss auch wieder der Einstieg für den Aufzug zum Aufstieg sein.

Die deutsche Berufsausbildung genießt in der Welt einen exzellenten Ruf, während sie in Deutschland vor großen Herausforderungen steht. Sowohl die duale Ausbildung als auch die vollzeitschulische Ausbildung mit ihren jeweiligen Verknüpfungen von theoretischen und praktischen Elementen haben sich dabei bewährt. Das deutsche Ausbildungssystem verbindet den Bildungs- und Arbeitsmarkt, verringert die Jugendarbeitslosigkeit, ermöglicht die Ausbildung qualifizierter, junger Fachkräfte und sorgt für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Gleichzeitig sinkt jedoch die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ebenso wie die Zahl der Ausbildungsstellen und der Ausbildungsbetriebe, während die Zahl der nicht besetzen Ausbildungsplätze steigt. Junge Liberale wollen deshalb Hürden für junge Menschen vor, in und nach der Berufsausbildung abbauen, die Ausbildung wieder – unabhängig vom Schulabschluss – attraktiver machen und damit den Einstieg zum Aufstieg ermöglichen.

Dafür setzen wir uns ein:

Einstieg erleichtern.

  • Wir wollen Gebühren für vollzeitschulische Berufsausbildungen, zum Beispiel im Erziehungswesen, abschaffen und die privaten Schulen als Kompensation mit ausreichend Finanzmitteln ausstatten. Wir wollen weiterhin eine enge Kooperation zwischen Betrieb und Berufsschule gewährleisten. Wir wollen eine ausbildungsplatznahe Beschulung, damit auch Ausbildungsplätze in kleineren Betrieben erhalten werden können und die Fahrtwege für die Auszubildenden keine unüberwindbare Hürde darstellen.
  • Wir wollen, dass hohe Fahrt- und Unterbringungskosten ab einer bestimmten Grenze nicht länger allein von den Auszubildenden getragen werden. Wir wollen einen Ausbau von Wohnheimplätzen – sowohl für Auszubildende, als auch Studenten in Gebieten mit niedrigem Leerstand, um keinen Jugendlichen durch die zumal schwierige Suche nach einer Unterbringung von der Annahme einer Ausbildungsstelle oder eines Studienplatzes abzuhalten. Hierzu böte sich unter anderem der Umbau von ehemaligen Kasernen und anderen stillgelegten Objekten zu Wohneinrichtungen an. Ferner wollen wir ein System für ein bezahlbares Nahverkehrsticket für Auszubildende schaffen.
  • Auszubildende, die aus finanziell schwierigen Verhältnissen kommen, brauchen eine gesicherte finanzielle Grundlage. Deshalb müssen das Schüler-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe erhöht und zukünftig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden.
  • Viele kleine und mittlere Unternehmen können heute die Anforderungen der Ausbildungsordnungen nicht komplett erfüllen. Hierbei wollen wir auch das Zusammenwirken kleinerer Betriebe mit dem Ziel der Ausbildungskooperation fördern – insbesondere im ländlichen Raum. Die Organisation der Berufsausbildung in Form eines Baukastensystems soll es ermöglichen, dass auch kleinere Unternehmen Berufsausbildung anbieten können.
  • Der Übergang von Schule und Beruf muss verbessert werden. Wir wollen, dass die Schule junge Menschen auch verstärkt auf die Herausforderungen des Lebens und des Arbeitsmarktes vorbereitet. Hierzu sollten Jugendliche so früh wie möglich an praxisorientiertem Unterricht in der Schule und an Praktika in Betrieben teilnehmen. Diese Programme sollen fester Bestandteil des Lehrauftrages jeder Schulform sein, um die Berufswahl zu erleichtern. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns nicht dazu führt, dass Jugendliche auf eine Berufsausbildung verzichten, um stattdessen einer Vollzeitbeschäftigung ohne Berufsausbildung nachzugehen.

Jugendliche mitnehmen.

  • Wir wollen das Prinzip „kein Abschluss ohne Anschluss“ verwirklichen. Hierzu ist es erforderlich, möglichst alle Jugendliche zu einem Schulabschluss und zu einer Ausbildungsreife zu führen – in gemeinsamer Arbeit mit dem Elternhaus, dem schulischen Umfeld und der Sozialarbeit. Jugendliche mit Haupt- und mittlerem Schulabschluss schaffen zudem immer seltener nahtlos der Sprung von der Schule in die Ausbildung. Wir wollen insbesondere für diese jungen Menschen Lebenschancen und Perspektiven schaffen – mit lokalen Netzwerken aus Schulen, Eltern, Wirtschaft, Industrie- und Handelskammer, Kommunen und Vereinen, da insbesondere auch persönliche Netzwerke eine Plattform zur Ausbildungsvermittlung bieten – und die Ausbildungseignung der Jugendlichen verbessern können.
  • Wir wollen Jugendliche und Betriebe bei der Berufsausbildung unterstützen und eine Modularisierung der Ausbildung in bestimmten Ausbildungsberufen anstreben, die auch für leistungsschwächere Jugendliche eine Teilqualifizierung auf Basis der vorhandenen und verstärkt zu fördernden Ressourcen bietet. So wäre es zum Beispiel möglich, die Ausbildung mit weiterführenden Modulen zu einem späteren Zeitpunkt, nach einer längeren Phase der Berufstätigkeit, fortzusetzen. Wir wollen ferner innerbetriebliche Hilfs- und Unterstützungsangebote, auch mit sozialpädagogischen Hintergrund, sowie Modelle der assistierten Ausbildung ausbauen, um vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen entgegenzutreten.
  • Die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit schwierigem sozialen Umfeld und von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist weiterhin unterdurchschnittlich. Wir wollen die Ausbildungsbeteiligung insgesamt, aber insbesondere für diese Gruppe erhöhen. Hierzu ist es wichtig, lokale Netzwerke aus Arbeitsagenturen, Geschäftsführern mit Migrationshintergrund, Integrationslotsen, Ausbildungsberatern, Industrie- und Handelskammer, Vereinen sowie Kommunen zu initiieren.
  • Wir begrüßen die umfassenden Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, die die berufsbildenden Schulen bieten. Hier werden Schulabschlüsse auf allen Qualifikationsebenen erworben bzw. nachgeholt und die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife mit besonderem Qualifikationsprofil erlangt. In den berufsbildenden Schulen werden Fachkräfte für verschiedene Wirtschaftsbereiche und nicht zuletzt für Pflege und Erziehung auch in Vollzeit ausgebildet. Vielfach gelingt es, Schülerinnen und Schülern, die das allgemein bildende Schulwesen ohne Abschluss verlassen haben, durch intensive Betreuung und Praxisbezug zu neuem Erfolg und Selbstvertrauen zu verhelfen. Eine einheitliche Festlegung der Wochenstunden des berufsbezogenen Unterrichtes lehnen wir für das Berufsschulwesen ab.

Für eine moderne berufliche Bildung.

  • Wir wollen ein attraktives Ausbildungssystem – auch für leistungsstärkere Schüler und Abiturienten. Hierzu braucht es attraktive Arbeitsbedingungen, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, geldwerte Vorteile, Ausbildungsverbünde mit mehreren Unternehmen, eine angemessene Vergütung und verlässliche Aufstiegschancen. Diese Ausbildungsbedingungen sollten nicht nur von privaten Unternehmen, sondern auch vom Staat garantiert werden. Eine Verbeamtung sollte nur noch bei der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten (Steuer, Justiz, Polizei usw.) erfolgen. Zudem muss die Durchlässigkeit in der Beamtenlaufbahn (insbesondere zwischen gehobenem und höheren Dienst) und bei den Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes erhöht werden.
  • Die einheitliche gesetzgeberische Festlegung für eine Mindestausbildungsdauer lehnen wir ab. Ob zwei, drei, vier oder fünf Jahre – die Ausbildungsdauer muss von den Ausbildungsinhalten sowie den Anforderungen der Unternehmen in den unterschiedlichen Branchen abhängen. Zudem wollen wir keine weitere Akademisierung von Ausbildungsberufen. In vielen Bereichen, wie zum Beispiel in Gesundheits- und Pflegeberufen, ist es nicht erforderlich, neue Zugangsvoraussetzungen zu schaffen. Auch im Hinblick auf die anerkannten Ausbildungsberufe muss es eine Erweiterung für derzeit nicht anerkannte Ausbildungsberufe geben, sofern eine Ausbildung hier Sinn machen sollte. Durch die Deregulierung werden mehr Anreize für Betriebe geboten, sodass diese mehr Ausbildungsplätze anbieten können.
  • Wir wollen einen massiven Ausbau von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem Ende des Mutterschutzes. Wir wollen eine Weiterentwicklung der Angebote von Kindertagesstätten und eine Stärkung von Betriebskindergärten, sodass eine größtmögliche Nähe zwischen Kind und Eltern geschaffen werden kann. Ein familienfreundliches Arbeitsumfeld ist sowohl für Auszubildende mit Kindern, als auch für junge Fachkräfte wichtig.
  • Wir wollen, dass noch mehr duale Studienplätze zur Verfügung gestellt werden – insbesondere über den technischen und wirtschaftlichen Bereich hinaus. Das duale Studium, also die Verknüpfung aus einem Studium und einer praktischen Ausbildung, ist ein großer Gewinn für die Betriebe – und eine gute Möglichkeit für einen qualifizierten Berufseinstieg. Hierbei ist es wichtig, die Ausbildungszeit nicht in einem zu kurzen zeitlichen Fenster zu veranschlagen und den dualen Studenten auch eine Perspektive auf einen Master-Abschluss zu ermöglichen.
  • Branchenfonds oder Ausbildungsumlagen lösen keine Probleme auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Vielmehr müssen freiwillige Ausbildungspakte mit Politik, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften geschlossen werden. Damit werden die Unternehmen nicht aus der Ausbildungsverantwortung entlassen, aber erhalten gleichzeitig die notwendige unternehmerische Freiheit bei der betriebsinternen Personalstruktur.

Perspektiven zum Aufstieg.

  • Wir wollen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die mit ihrem eigenständigen Profil eine gleichwertige, praxisorientierte Alternative zu einem Hochschulstudium bieten – und konkrete Karriereperspektiven eröffnen. Darüber hinaus muss Auszubildenden auch der parallele Erwerb einer Hochschulreife ermöglicht werden. Die Studienfinanzierung, die Weiterbildung und das Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse sollen in einem Gesetz zusammengeführt werden – und damit den Einstieg in ein lebenslanges Lernen sichern.
  • Die Mittel für Stipendienprogramme müssen erhöht werden. Die Angebote müssen dabei nicht nur für Studium und Promotion, sondern auch für Weiterbildungen ausgeweitet werden. Das Begabtenförderungswerk berufliche Bildung soll daher besser ausgestattet und die Förderungsstrukturen für private Stiftungen attraktiver gemacht werden.
  • Wir wollen, dass Menschen, die eine dafür angemessene Zeit lang in einem Betrieb ohne Berufsausbildung gearbeitet haben, einen Ausbildungsabschluss in einem verkürzten, teilweise berufsbegleitenden Modell erlangen können. Es ist nicht einzusehen, warum Arbeitnehmer, die eine angemessene Zeit in ihrem Beruf gearbeitet haben und damit praktisch ihren Beruf ausüben, deutlich schlechter gestellt werden sollen.
  • Wir wollen eine deutlich verbesserte Anerkennung internationaler Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse. Wir wollen die sogenannte „formale Teilanerkennung“, wonach beispielsweise ein Ingenieur aus einem Nicht-EU-Staat zumindest als Fachtechniker in der Europäischen Union arbeiten kann, als wichtigen Zwischenschritt für eine migrationsfreundlichere Politik. Hierbei sollte den Unternehmen, die Zuwanderer einstellen möchten, auch eine größere Entscheidungskompetenz gesetzgeberisch übertragen werden.
  • Wir wollen konkrete Perspektiven für Studienabbrecher. Hierzu zählt eine umfassende Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Übergang in das Ausbildungssystem, Gründungsberatung, die Möglichkeit einen schnellen berufsqualifizierenden Abschluss zu erwerben und Varianten zum Umstieg in ein duales Studiensystem.
  • Wir wollen den Ausbildungsmarkt in Europa vernetzen. So müssen Programme, bei denen freie Ausbildungsplätze mit motivierten Jugendlichen aus europäischen Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit besetzt werden, ausgebaut werden. Wir brauchen gemeinsame europäische Standards und analog zum Bologna-Prozess einen flexiblen europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der die Mobilität in der Europäischen Union erhöht – und damit den Dialog von jungen Europäern stärkt.
  • Wir wollen eine Abschaffung des Arbeits- und Ausbildungsverbots für Asylbewerber. Geduldete Menschen brauchen genauso wie Asylbewerber und deren Kinder einen rechtssicheren Aufenthaltsstatus – damit sowohl für die Betriebe, als auch für die potenziellen Auszubildenden die Aufnahme und die Beendigung einer Berufsausbildung sichergestellt werden kann.

Exhibitionistische Handlungen

Die Jungen Liberalen stehen für Gleichstellung von Männern und Frauen, deswegen sollte auch bei exhibitionistischen Handlungen nicht unterschieden werden.

Daher fordern wir:

  • Ersetze §183 StGB, Absatz 1: “Ein Mann, der” durch “Eine person, die”.

Abschaffung von 1 und 2 Cent Stücken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung von 1- und 2 Cent Stücken.

Keine bürokratische Arbeitszeiterfassung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern unverzüglich die von Andrea Nahles eingeführte bürokratische Arbeitszeiterfassungsvorschriften aufzuheben.

Rechtsschutz für Whistleblower ausbauen

Demokratische Gesellschaften leben von Offenheit und Transparenz.
Hierzu ist es erforderlich, Personen, die auf Missstände hinweisen, die dem öffentlichen Informationsinteresse dienen, zu schützen und sie nicht als Verräter an den Pranger zu stellen. Die bisher fehlenden gesetzlichen Grundlagen, die unklare Rechtsprechung und Lücken im Arbeitsrecht erschweren es den Informanten auf Gesetzesverstöße, Korruption und sonstige Missstände in Unternehmen oder Behörden hinzuweisen.

Für die Jungen Liberalen ist hierbei eine ausgewogene Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und der Sicherung der Geschäftsinteressen eines Unternehmens bzw. von Staatsgeheimnissen in öffentlichen Institutionen von zentraler Bedeutung.

Hierzu begrüßen die Liberalen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2011, wonach festgestellt wurde, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Jungen Liberalen setzen sich unter anderem für folgende Maßnahmen ein:

Rechtsgrundlage zum Schutz von Whistleblowern

Anders als in anderen Ländern entbehrt sich der Informantenschutz in Deutschland einer gesetzlichen Grundlage, sodass Betroffene arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben. Einzelurteile schaffen jedoch weder Rechtssicherheit noch ersetzen sie eine Gesetzesgrundlage.

Es soll deshalb nach Auffassung der Jungen Liberalen eine schlanke gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wonach sich der Arbeitnehmer bei einem Gesetzesverstoß zunächst an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden kann. Erfolgt dabei keine Beseitigung des Missstandes, sollte sich der Arbeitnehmer an eine zuständige außerbetriebliche Stelle wenden können. Zudem sollte der Arbeitnehmer das Recht erhalten, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden, insofern das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das betriebliche Interesse an deren Geheimhaltung erheblich überwiegt.
Eine analoge Regelung soll für Beamte geschaffen werden, sodass selbige in diesem Fall berechtigt sein sollen, sich ohne Einhaltung des Dienstweges an eine zuständige Stelle zu wenden.

Die Gesetzesänderungen für einen stärkeren Informantenschutz können vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Bundesbeamtengesetz erfolgen. Ferner ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen angezeigt.

Eigenes EU-Asylangebot schaffen

Der Fall Edward Snowden hat gezeigt, dass es Situationen geben kann, bei denen einzelne Länder massive wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten befürchten müssen, wenn sie Asyl gewähren. Hier sollte die Europäische Union in die Lage versetzt werden, stellvertretend für die Mitgliedstaaten offiziell Asyl anzubieten. Die aufnehmenden Mitgliedstaaten können sich somit in besonderen Einzelfällen der Solidarität aller Mitgliedstaaten Gewiss sein. Wir erwarten von der Bundesrepublik Deutschland allerdings, auch unabhängig von einer europäischen Lösung, Asyl für politisch verfolgte Whistleblower zu bieten, die Verstöße gegen die europäische Charta für Menschenrechte veröffentlichen.

„Whistleblower-Konvention“

Die Liberalen treten zudem für ein internationales Abkommen zum Schutz von Whistleblowern ein. Angelehnt an die UN-Flüchtlingskonvention sollten Staaten dazu verpflichtet werden, Whistleblower aufzunehmen, insofern diese in ihren Heimatländern wegen der Enthüllung von bedeutenden Missständen juristische Folgen zu fürchten hätten.