Vielfalt. Braugut.

Damit der unternehmerische Geist weiter gefördert wird fordern wir, dass die Biersteuer, welche die Brauereien momentan noch belasten, abgeschafft wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass wir somit seitens der Behörden die Bürokratie noch weiter vermindern.

Freies Fliegen für Freie Menschen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Fliegen mit Luftfahrzeugen zu liberalisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich mit seinem persönlichen Luftfahrzeuge auf seinem eigenen, privaten Grundstück zu landen. Natürlich darf dabei die Umwelt nicht belastet werden.

Koalitionsfreiheit verteidigen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen es, wenn sich Arbeitnehmer in Gewerkschaften zusammenschließen, um eigenverantwortlich mit Arbeitgebern über Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten und andere Angelegenheiten des Arbeitsverhältnisses zu verhandeln. Im Sinne der Subsidiarität und aus Respekt vor der Fachkompetenz der Arbeitnehmer sind Verhandlungen durch die Tarifpartner stets einer Behandlung durch die Politik vorzuziehen.

Deswegen lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit entschieden ab. Das grundgesetzlich garantierte Recht der Koalitionsfreiheit muss verteidigt werden! Der Staat hat den Arbeitnehmern nicht vorzuschreiben, auf welchem Wege sie Tarifeinheit und Betriebsfrieden in einem Betrieb erreichen wollen, und respektiert ihre Entscheidung für Mitgliedschaft und Engagement in großen oder kleinen Gewerkschaften.

Promotion ist Forschung

Der Doktorgrad bescheinigt die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, und wird von deutschen Universitäten nach einer Promotion mit Beteiligung an Forschung und Lehre verliehen. Die Jungen Liberalen erkennen an, dass ausgezeichnete Forschung heute auch außerhalb der Universitäten stattfinden. Forschungsstarke Fachbereiche von Fachhochschulen, die exzellente Lehre mit Spitzenforschung vereinen, sollen nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten. Für die betroffenen Fachhochschulprofessoren sollen keine zusätzlichen formalen Anforderungen gestellt werden, die für eine Betreuung von Promovierenden zu
erfüllen wären. Um die Symbiose aus Forschung und Lehre, von dem beide Bereiche profitieren, zu erhalten, bleibt das Promotionsrecht aber weiterhin auf lehrende Hochschulen beschränkt; ein eigenes Promotionsrecht für hochschulexterne Forschungseinrichtungen wie Max-Planck-Institute lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.

Weiterhin setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass Anstellungen als wissenschaftliche Mitarbeiter für Promovierende, die als wirtschaftliche Grundlage für den Erfolg einer Promotion wichtig sind, nicht unter der zu erwartenden Dauer einer Promotion (in der Regel nicht unter drei Jahren) befristet werden. Auch soll der Doktorgrad zukünftig nicht mehr in den Personalausweis und den Reisepass aufgenommen werden, da dieser kein Namenszusatz ist.

Wirtschaftsunterricht an Schulen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen stufen es als eine wichtige, auch durch Schulen zu vermittelnde Kompetenz ein, dass sich junge Menschen eigenständig und gut informiert am wirtschaftlichen Leben beteiligen können. Deswegen fordern wir, bisher in Niedersachsen unterrichtete Schulfächer aus dem Bereich Politik, Wirtschaft und Recht in zwei neue landesweit einheitliche, aber eigenständige Fächer Politik und Wirtschaft zu organisieren. Dabei gilt:

  • Politik und Wirtschaft werden als eigenständige Pflichtfächer in der Mittelstufe der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Gegebenenfalls ist der Unterricht epochal anzubieten.
  • Auch in der Oberstufe und an berufsbildenden Schulen werden Politik und Wirtschaft als eigenständige Fächer angeboten, je nach Art der Ausbildung im Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlbereich. Bereits bestehende speziellere Angebote aus dem wirtschaftlichen Bereich (beispielsweise am Beruflichen Gymnasium Wirtschaft) bleiben davon unberührt.
  • Lehrinhalte des Fachs Wirtschaft sind, je nach Schulform und Stufe, theoretische und praktische Inhalte der Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Schüler sollen ihm Laufe ihrer Ausbildung darauf vorbereitet werden, sowohl verschiedene Wirtschaftssysteme zu verstehen als auch sich selbstständig als Akteur der Wirtschaft zu betätigen.
  • Bei wirtschaftlichen Lehrinhalten und Lehrbüchern ist darauf zu achten, dass in jedem Bereich verschiedene Theorien, Methoden und Ansichten ausgeglichen und angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektiven sowie verschiedene volkswirtschaftliche Modelle angemessen vorzustellen und zu vergleichen.
  • Wirtschaftliche Planspiele im Rahmen von Projektwochen oder im regulären Unterricht sollten gefördert werden, wenn möglich sollten diese in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft durchgeführt werden.
  • Schülerunternehmen als eigenständige Gründungen von Schülern werden im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts oder in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften verstärkt unterstützt.

Ausbildungskooperationen mit Entwicklungsländern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, verstärkt Kooperationsverträge für die Ausbildung junger Bürger und Schulabgänger in Deutschland mit Entwicklungsländern zu schließen. Gerade mit Ländern, in denen bereits viele junge Menschen über Deutschkenntnisse verfügen (z. B. Kamerun), sehen die Jungen Liberalen, aufgrund der nur in begrenzter Form auftretenden sprachlichen Hürden, eine besondere Kooperationsmöglichkeit. Die in Deutschland stattfindende Ausbildung soll in enger Absprache mit den Ausbildungsbetrieben, den Berufsschulen und einer zentralen Koordinierungsstelle begleitet werden. Nach dem positiven Abschluss können diese ausgebildeten Fachkräfte in ihrem Heimatland ihre erworbenen Kenntnisse einsetzen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung der örtlichen Strukturen leisten oder weiter in Deutschland arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch der Weg für eine zukünftige engere Kooperation gelegt.

Liberalisierung des Taxiwesens

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine grundsätzliche Reform des Personenbeförderungsgesetzes und eine umfassende Liberalisierung der gewerblichen Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen soll zukünftig genehmigungsfrei sein und keinen besonderen Regeln zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften für Gewerbe und den Straßenverkehr unterliegen. Insbesondere gilt also:

* Eine Beschränkung der Anzahl der in einem Ort tätigen Beförderungsunternehmen sowie eine staatliche Vorgabe der Preise durch die Kommunen entfällt.
* Für Bauform und Ausstattung der verwendeten Kraftfahrzeuge gelten keine Voraussetzungen über die allgemeinen Zulassungsbestimmungen hinaus.
* Um als Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung tätig zu werden, ist nur eine gültige Fahrerlaubnis und P-Schein erforderlich; ein Ortskundenachweis entfällt.
* Es gibt weder Betriebs- oder Beförderungspflichten noch weitere Vorschriften über den Ein- und Ausstieg, die Vermittlung von Kunden, die freie Standplatzwahl oder Rückkehrpflichten für die Beförderungsunternehmen.

Dennoch ist die gewerbliche Personenbeförderung kein rechtsfreier Raum, da

* der erwirtschaftete Gewinn – wie bereits heute schon – den gleichen Besteuerungspflichten wie andere Gewerbe unterliegen;
* gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge anderen, an die Situation angepassten Versicherungsbedingungen unterliegen, die insbesondere die Fahrgäste schützen;
* die Fahrer wie alle Verkehrsteilnehmer nicht unter Einfluss von Alkohol- oder Drogen sowie übermüdet fahren dürfen;
* die übliche Mindesstandards in Bezug auf Preistransparenz und das Verbot von Wucher gelten.

Die Einhaltung dieser allgemeinen Vorschriften kann durch die staatlichen Behörden kontrolliert werden. Der Taxenstand, gekennzeichnet durch Zeichen 229 der StVO, wird abgeschafft. Die Inhaber bisher als Taxistände ausgewiesener Parkplätze können Personenbeförderungsunternehmen weiterhin die Nutzung ermöglichen, zum Beispiel durch Vermietung der Parkplätze an einzelne Unternehmen oder die Erhebung eines Benutzungsentgelts.

Übergangsweise fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die niedersächsische Landesregierung auf, bis zur Umsetzung einer Reform des Personenbeförderungsgesetzes umfassend von ihrer Möglichkeit Gebrauch zu machen, von den Bestimmungen der BOKraft für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im obigen Sinne Ausnahmen zu genehmigen. Außerdem entfällt die Möglichkeit für Taxen, Busspuren und spezielle Taxiwege zu nutzen.

Kampf der Einheitsparkscheibe!

§ 13 StVO Absatz 2 Ziffer 2 ist um Folgendes zu ergänzen:

“oder der Zeitpunkt des Anhaltens auf andere Weise eindeutig und von außen gut lesbar dokumentiert worden ist.”

PJ’ler sind keine Arbeitskräfte zum Nulltarif!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen den Status quo der Zahlungen von Aufwandsentschädigungen im Praktischen Jahr (PJ) der deutschen Humanmedizinstudenten als mangelhaft an und unterstützen die Proteste der Humanmedizinstudenten in diesem Kontext. Es ist nicht hinnehmbar, dass einige PJler für ihre Tätigkeiten keine Aufwandsentschädigungen erhalten, andere hingegen den aktuellen Höchstsatz i.H. des geltenden Bafög-Höchstsatzes. Die Studenten wenden ihre erworbenen Fähigkeiten an, leisten dabei hochqualitative Arbeit und entlasten die Angestellten – und das ganztätig an allen Wochenarbeitstagen. De facto sind Nebenerwerbe in den PJ-Tertialen kaum möglich, sodass die Studenten darauf angewiesen sind finanziell entlastet zu werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb den Gesetzgeber auf Rahmenbedingungen für eine faire Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr während der klinischen Tätigkeit zu schaffen – nicht nur um die notwendige finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, sondern auch um die Arbeit der PJler zu honorieren –die oft fest eingeplant sind um den Stationsablauf zu gewährleisten.

Deswegen fordern wir, dass in der Approbationsordnung für Ärzte die bisherige Deckelung der Aufwandsentschädigung aufgehoben wird und auch ein angemessener Minimalsatz festgehalten wird. Ambulante PJ-Tertiale sollen von dieser Regelung nicht betroffen sein. Die Aufwandsentschädigungen bundesweit zu vereinheitlichen lehnen wir ab, da die Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser sich strukturell unterscheiden und deswegen auch ihre ökonomische Struktur verschieden ist.