Änderung der Tabaksteuer (Keine Benachteiligung von Shishabars)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen mögen sich dafür einsetzen, das Tabaksteuergesetz (TabStG) zu liberalisieren. Das bestehende Tabaksteuergesetz verbietet es, lose Tabakmengen an Endverbraucher zu verkaufen. Der § 16 des TabStG ist dahingehend zu ändern, dass es erlaubt ist, lose Tabakmengen von bereits verzollten Tabak an Endkunden weiterzugeben.

Einführung eines Interessenvertretungsgesetzes – für Transparenz, Akzeptanz und Legitimität

Der Diskurs zum Einfluss organsierter Interessengruppen auf den politischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozess wird bereits seit einiger Zeit kontrovers geführt. Zum einen wird die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Interessen im politischen Diskurs als Wesensmerkmal pluralistischer Demokratien betrachtet, während sich die Akteure der Interessenvertretung zum anderen immer wieder mit Vorwürfen zur illegitimen Einflussnahme konfrontiert sehen.

In diesen Kontext lässt sich die Diskussion zur Einführung eines Lobbyregisters in Deutschland einbetten. Ein entsprechendes Register würde nicht nur Transparenzregeln und Registrierungspflichten für Akteure der Interessenvertretung festlegen, sondern auch finanzielle Organisationsstrukturen transparenter gestalten sowie Karenzzeiten bei personellen Wechseln zwischen Politik und Wirtschaft normieren. Ein Lobbyregister trägt mithin sowohl dem Mitwirkungsrecht von Interessenvertretern, als auch dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit im Zuge von Gesetzgebungsprozessen Rechnung.

Dies vorausgeschickt fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines Interessenvertretungsgesetzes auf Bundesebene sowie eine entsprechende Regelung auf Landesebene.

Folgende Parameter sollen dabei Berücksichtigung finden:

A. Registrierungs- und Transparenzpflichten

Die bisherige Registrierungsliste des Deutschen Bundestages erfasst lediglich Verbände und keine weiteren Akteure der Interessenvertretungslandschaft in Deutschland. Zudem werden auf freiwilliger Basis nur wenige Angaben von den Verbänden eingefordert.

Um die Transparenzregeln gegenüber dem Status Quo zu erhöhen, fordern die Jungen Liberalen die Einführung eines öffentlich einsehbaren, jahresaktuellen Lobbyregisters auf gesetzlicher Grundlage, das eine verbindliche Registrierungspflicht für alle Personen und Organisationen vorsieht, die entgeltliche Lobbyarbeit gegenüber dem Bundestag sowie den Bundesbehörden betreiben. Ferner sind das Lobbybudget, der Auftraggeber sowie die bearbeiteten Politikfelder in ein entsprechendes Register aufzunehmen. Angelehnt an die Nebentätigkeitenregelung für Bundestagsabgeordnete soll eine stufenweise Offenlegung des jährlichen Lobbybudgets erfolgen. Bürgerinnen und Bürger sind selbstverständlich von einer Registrierungspflicht auszunehmen. Diesem Umstand könnte mit einer gesetzlichen Eingrenzung des Begriffs der Interessenvertretung Rechnung getragen werden. Auch wäre es denkbar, die Registrierungspflicht erst ab einem fünfstelligen jährlichen Lobbybudget einzufordern. Dies würde nicht nur einen registrierungsfreien Zugang für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen, sondern auch wirtschaftlich weniger potente Akteure sowie die Verwaltung als Administrationsstelle des Lobbyregisters von Bürokratie entlasten.

Weitere Ausnahmetatbestände sollten nur in Betracht gezogen werden, insofern ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Registrierungspflichtigen zu befürchten ist.

Eine sog. legislative Fußspur, bei der die individuellen Kontakte zwischen Interessenvertretern und Vertretern der Exekutive und Legislative als Anhang zu jedem Gesetzesvorhaben gelistet werden, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab, da dieses Instrument lediglich Aussagen über die Quantität von Kontaktersuchen trifft, einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zieht und nicht unwesentlich in den Schutzbereich des freien Mandats aus Art. 38 GG eingreift.

B. Institutionalisierung und Sanktionierung

Ein Lobbyregister verlangt auch eine professionelle Administration. Die Registrierungspflicht könnte dabei wie bisher von der Verwaltung des Deutschen Bundestages übernommen werden. Denkbar wäre jedoch auch die Einrichtung eines entsprechenden Bundesbeauftragten, der, in Anlehnung an den Wehrbeauftragten, vom Deutschen Bundestag gewählt und zu einem Jahresbericht verpflichtet werden würde. In jedem Fall sollten der Administrationsstelle Aufsichts-, Kontroll- und Sanktionsfunktionen zugeordnet werden, denn die Akzeptanz und der Erfolg eines Lobbyregisters hängt maßgeblich von seiner Wirksamkeit ab. Lückenhafte oder falsche Angaben müssen folglich mit Sanktionen, wie beispielsweise empfindlichen Geldstrafen, versehen werden. Als Maßstab für die Ausgestaltung der Registrierungspflichten und Sanktionierungsmechanismen können vergleichbare rechtliche Regelungen in den USA, Kanada, Großbritannien oder Irland dienen.

C. Karenzzeitregelung für Minister und Staatssekretäre

Parlamentarische Staatssekretäre, Bundesminister sowie der Bundeskanzler stellen neben der Ministerialbürokratie und den Parlamentariern die Hauptadressaten lobbyistischer Prozesse dar. Mithin erscheint es geboten, für diese exponierten Politiker eine angemessene Karenzzeit zu formulieren, insofern das ehemalige politische Amt in einem Zusammenhang mit einer folgenden wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Hierbei ist auf Basis des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Karenzzeit festzulegen, die der Gefahr von Interessenkonflikten zwischen der alten und neuen Beschäftigung ebenso Rechnung trägt wie dem Recht der Betroffenen auch nach einem politischen Spitzenamt einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Die aktuelle 18-Monatsregelung halten die Jungen Liberalen für ausreichend. Jedoch sollte die Entscheidung über die Zulässigkeit einer neuen Tätigkeit zukünftig nicht mehr von der Bundesregierung, also von dem Verfassungsorgan getroffen werden, dem der Betroffene vorher angehört hat, sondern der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Votum treffen. Auch ist im Rahmen der Karenzzeit ein Übergangsgeld zu zahlen.

Eine Ausweitung der Karenzzeitregelungen auf Abgeordnete und Beamte lehnen die Jungen Liberalen ab. Ein unabhängiger Abgeordneter ist mithin nicht nur derjenige, der sich beim Umgang mit Interessenverbänden integer verhält, sondern der im Zweifel wirtschaftlich nicht auf eine persönliche Wiederwahl angewiesen ist und auch in einem außerparlamentarischen beruflichen Umfeld tätig werden kann. Zudem sind im Beamtenrecht bereits vergleichsweise strikte Vorgaben beim Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft zu verzeichnen.

Rauch doch, was du willst!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Gefahren durch den Konsum von Tabakprodukten bewusst und befürworten ausdrücklich Maßnahmen, die der Prävention, Aufklärung und Entwöhnung insbesondere von Jugendlichen dienen. Demgegenüber sind wir davon überzeugt, dass Verbote der falsche Weg sind und die Freiheit mündiger Bürger verletzen. Auch erkennen wir als überzeugte Europäer und Befürworter des Binnenmarktes die Notwendigkeit einer EU-Tabakrichtlinie an, um einen reibungslosen und grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sicherzustellen. Die aktuelle EU-Tabakrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) schießt jedoch über dieses Ziel hinaus und erschwert den grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sogar noch. Deshalb fordern wir eine Reform der Tabakrichtlinie.

1) Zusatzstoffe

Zusatzstoffe wie Aromen, Vitamine o.ä sollen in Tabakprodukten erlaubt sein, sofern durch sie kein oder nur ein geringer zusätzlicher Gesundheitsschaden entsteht. Folglich ist Artikel 7 der Richtlinie 2014/40/EU mit Ausnahme von Abs. 8 zu streichen. Der Abs. 8 verlangt lediglich die entsprechende Anwendung der REACH-Verordnung und ist somit zweckmäßig.

2) Elektronische Zigaretten

Beschränkungen des Volumens von Nachfüllbehältern für Elektronische Zigaretten (Liquids) sind nicht zielführend. Deshalb sind in Artikel 20 Abs. 3 UAbs. a) der Richtlinie 2014/40/EU die Volumenbegrenzungen zu streichen. Die übrigen Vorschriften für Nachfüllbehälter sind dagegen beizubehalten. Im Bezug auf Zusatzstoffe muss für Elektronische Zigaretten dasselbe wie für Tabakprodukte gelten, weshalb auch Artikel 20 Abs. 3 UAbs. c) der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen ist.

3) Oraltabak

Das Verbot von Oraltabak (z.B. Snus oder Lös) ist aufzuheben und folglich Artikel 17 der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen.

4) Verpackungsvorschriften

Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Genaue Vorschriften über die Form oder den maximalen oder minimalen Inhalt einer Verpackung sind es dagegen nicht. Folglich soll Artikel 14 der Richtlinie 2014/40/EU gestrichen werden.

5) Grenzüberschreitender Handel

Freier Handel ist neben Frieden eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Die durch die Artikel 18 und Artikel 20 Abs. 6 der Richtlinie 2014/40/EU für die Mitgliedstaaten geschaffene Möglichkeit den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie Elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern im Fernabsatz zu verbieten, verletzt diesen Grundsatz dagegen massiv. Die entsprechenden Vorschriften sind mithin zu streichen.

Fahrradfahren geht immer!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Fahrt mit ausschließlich muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (z.B. Fahrrädern) unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel nicht mehr als Straftat gewertet werden soll. Hierzu ist § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) entsprechend anzupassen. Sanktionen durch die Fahrerlaubnisbehörden dürfen ebenfalls nicht erfolgen.

Stattdessen soll Fahrradfahrern unter Alkoholeinfluss ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt sein.

Eine Praktikumswelt für alle!

Jährlich werden in Deutschland eine Vielzahl von Praktika geleistet, häufig von jungen Menschen zu Beginn ihres Arbeitslebens oder während der Ausbildungszeit. Doch Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Rechtlich wird zwischen Freiwilligen- und Pflichtpraktika unterschieden, obwohl die Arbeitsleistung in der Regel die gleiche ist. Während auf freiwillige Praktika gem. §§ 26, 10 BBiG grundsätzlich das Arbeitsrecht anzuwenden ist ergeben sich Rechte und Pflichten bei Pflichtpraktika aus dem geschlossenen Praktikumsvertrag und gegebenenfalls aus Schul- bzw. Studienordnung des jeweiligen Bundeslandes. Pflichtpraktikanten genießen keinen Schutz durch das Arbeitsrecht und haben insb. keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Praktikumszeugnis.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen den Bundesgesetzgeber auf ein eigenständiges Praktikumsrecht für beide Praktikumsarten zu schaffen.

Schieß kunterbunt und farbenfroh (schon ab 16;)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, das Mindestalter für Paintball auf 16 Jahre herabzusetzen. Wer schon 16, aber noch nicht volljährig ist, soll künftig mit einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter Paintball spielen können.

Chemie und Elektro! Statt Elektro statt Chemie

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Rahmenbedingungen für die Erforschung, Verwendung und Produktion für synthetische Kraftstoffe verbessert werden und nicht weiter ausgebremst werden sollen. Daher fordern wir, synthetische Kraftstoffe in gleicher Weise steuerlich zu fördern wie Elektromobilität.

Sommerschulen für Niedersachsen.

Die Jungen Liberalen setzen sich für das Prinzip der zweiten Chance auch im Bildungssystem ein. Daher fordern wir die Schaffung sogenannter Sommerschulen.

Unter Sommerschulen verstehen wir, dass Schüler in einem angemessenen Rahmen in den Sommerferien einzelne Schulfächer wiederholen können. Dies bieten Ihnen die Möglichkeit, die Nichtversetzung abzuwenden sowie einzelne Endnoten zu verbessern.

Die Sommerschule stellt eine Alternative zum konventionellen Wiederholen dar und ist eine freiwillige Möglichkeit für die Schüler.

Anonyme Bewerbungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Aufnahme einer „kann Vorschrift“ über anonymisierte Bewerbungsverfahren, nach dem Vorbild der USA, im Corporate Governance Kodex ein. Dies dient der Diskriminierungsprävention. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat im Jahr 2014 in einer repräsentativen Studie, mit dem Namen „Diskriminierung am Ausbildungsmarkt“ nachweisen können, dass bei gleicher Qualifikation, Bewerber mit ausländischem Namen, wesentlich weniger Erfolg bei der Ausbildungsplatzsuche haben, als Bewerber mit deutschem Namen. Aus der Aufnahme in den Corporate Governance Kodex versprechen wir uns, dass die Praxis der anonymisierten Bewerbung in der deutschen Unternehmenskultur anklang findet.