Wohneigentum fördern – ein Freibetrag für das Eigenheim

Die Jungen Liberalen unterstützen den Kauf eines Eigenheimes. Dafür wollen wir einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro einführen. In einer zweiten Tarifzone von 500.001 bis 1.000.000 Euro soll fortan ein erhöhter Grenzsteuersatz von 7% gelten, der dazu dient, den Freibetrag für hohe Erwerbssummen abzuschmelzen. Ab 1.000.001 EUR soll der alte Grenzsteuersatz von 3,5 % gelten. Der Freibetrag soll für den Erwerb durch natürliche Personen gelten.

Bei der Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks fallen auf die bereits umsatzsteuerbelasteten Baukosten noch Grunderwerbssteuern an. Diese Doppelbesteuerung wollen wir abschaffen.

Share Deals, also die gezielte Gestaltung einer Grundstücksübereignung durch die Veräußerung von Geschäftsanteilen, müssen verhindert werden, sofern sie überwiegend zur Umgehung der Grunderwerbsteuer dienen.

Männer sind keine Patientinnen!

Inwiefern die Geschlechter einer unterschiedlichen medizinischen Versorgung bedürfen, ist wenig untersucht. Gleichzeitig wird vermutet, dass das Geschlecht ebenso wie das Alter auf den Verlauf und die Behandlung von Krankheiten einen Einfluss hat. Bekannt sind Unterschiede beispielsweise beim Herzinfarkt und bei der Osteoporose. Beide Krankheiten werden häufig nur mit einem Geschlecht assoziiert und zeigen andere Symptome beim unterrepräsentierten Geschlecht, was eine spätere Diagnose und unspezifischere Behandlung zur Folge hat. Ziel ist es auf lange Sicht durch eine personalisierte Medizin die bestmögliche Gesundheitsversorgung für das Individuum zu bieten.

Forschung und Lehre

Der Fokus zur Verbesserung der geschlechtsspezifischen medizinischen Versorgung liegt in der Erforschung weiterer Unterschiede. Bisher ist die Charité in Berlin das einzige Uniklinikum in Deutschland, was die geschlechtsspezifischen medizinischen Bedürfnisse erforscht und lehrt. Die Eröffnung weiterer Institute für Geschlechterforschung in der Medizin soll an anderen Universitätskliniken gefördert werden. Nur auf dieser Grundlage können wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die im Anschluss in die Lehre zu tragen sind. Unterstützend dazu sind medizinische Forschungsinstitute mit sozialwissenschaftlichen Instituten der Geschlechterforschung zu vernetzen.

Am kanadischen Vorbild sind bei medizinischen Forschungsprojekten zu einzelnen Krankheiten die Datensätze auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu untersuchen. Da das ohnehin erhobene Daten betrifft, entsteht weder ein relevanter Mehraufwand noch eine zusätzliche Erhebung von Daten. Sollte ein Forschungsprojekt von vornherein nur ein Geschlecht untersuchen, ist diese Auswahl zumindest zu begründen.

Zulassung von Medikamenten

Der Prototyp von Testpersonen bei Zulassungsstudien von Medikamenten ist jung und männlich. Dadurch sind die Verträglichkeit, die Dosis und die Nebenwirkungen bei Frauen und älteren Menschen nicht sicher geklärt. Allerdings würde eine Einbeziehung dieser Personengruppen erhebliche Mehrkosten und ein größeres Gesundheitsrisiko bedeuten. Daher ist an der bisherigen Praxis auf der ersten und zweiten Stufe festzuhalten. Auf der dritten Stufe soll jedenfalls in den Bereichen, in denen geschlechtsspezifische Unterschiede bereits nachgewiesen sind, eine breitere Testung erforderlich sein. Auch sind Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren, dass eine geringere Dosierung als in der Packungsbeilage angegeben empfehlenswert sein kann. Zusätzlich sollen das Bundesgesundheitsministerium und das Paul-Ehrlich Institut eine App zur Verfügung stellen über die Patientinnen und Patienten unter Nennung ihres Alters, Geschlechts, der Einnahme anderer Medikamente und Vorerkrankungen Nebenwirkungen angeben können. Um vor Missbräuchen zu schützen, können nur Menschen Angaben machen, die das Medikament tatsächlich verschrieben bekommen und sich durch einen QR-Code auf dem Rezept entsprechend identifiziert haben. Das soll zunächst bei häufig verschriebenen (rezeptpflichtigen) Medikamenten und bei allen neu eingeführten rezeptpflichtigen Medikamenten ausgetestet werden. Die Datensammlung dient nicht als repräsentative Studie, sondern soll bei Auffälligkeiten zur Unterstützung der medizinischen Forschung führen.

Psychische Erkrankungen

Die Diagnose von psychischen Erkrankungen und Störungen wird teilweise durch Geschlechterstereotype beeinträchtigt. So erfolgt die Diagnose von Autismus als Entwicklungsstörung oder ADHS als Verhaltensstörung bei Frauen erheblich später als bei Männern. Andere Fälle finden sich im Bereich der narzisstischen Persönlichkeitsstörung und bipolaren Störung. Erstere wird eher bei Männern, letztere eher bei Frauen diagnostiziert, obwohl sich die Symptome nicht wesentlich unterscheiden. Selbiges gilt für Burn-Outs und Depressionen. Die Verzögerung oder falsche Diagnosen können bei den Betroffenen zu Folgeerkrankungen und (weiteren) Depressionen führen. Es ist in der psychologischen Praxis und Ausbildung daher für den Einfluss von Geschlechterstereotypen zu sensibilisieren. Unterstützend kann für die Entscheidungsfindung mit Algorithmen oder Entscheidungsbäumen gearbeitet werden, die Symptome geschlechtsneutral auswerten. Durch die sensiblen Daten muss es sich dabei um ein datensicheres Angebot der öffentlichen Hand handeln.

Weiterhin fällt es vor allem Männern schwer, psychologische Hilfe anzunehmen. Hierfür gilt es gesellschaftliche Rollenbilder zu überkommen und mit einem liberal-feministischen Leitbild Akzeptanz zu schaffen. Geht es um psychologische Hilfe für ungewollt kinderlose Personen, fällt darüber hinaus auf, dass die Beratungsangebote auf Frauen zugeschnitten sind. Das Hilfsangebot ist auf Angebote für Männer zu erweitern.

Das Bildungssystem im neuen Jahrzehnt

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Computern und digitaler Infrastruktur massiv zugenommen. Dennoch können viele, besonders auch junge Menschen, nicht nachhaltig mit Computern und dem Internet umgehen. Sei es Cybermobbing, der Umgang mit Fake News, die Online-Bewerbung oder Recherchekompetenzen – das Internet mit all seinen Facetten spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Wenden wir uns davon ab, sind wir die Verlierenden. Deshalb sollten die Schüler von ihren Lehrern zu kritisch hinterfragenden Individuen – sowohl im echten Leben als auch im virtuellen Raum – erzogen werden. Die Schule als wesentlicher Vermittler dieser Kompetenzen bereitet die jungen Menschen dabei jedoch nur unzureichend auf die Zukunft vor.

1. Schulbildung

Um der aktuellen Entwicklung erfolgreich entgegenzusteuern, ist es notwendig, die Schüler deutlich besser im Bereich der Medienkompetenz sowie den Grundlagen der Informatik zu schulen. Daher fordern die Jungen Liberalen mittelfristig eine Verbesserung des Informatik- und Medienunterrichts in den Schulen Niedersachsens.

Dafür sollen die Themen in den Lehr- und Stundenplänen mehr Gewichtung finden. Dies soll in der Grundschule im Rahmen von Thementagen stattfinden. Zudem soll im Primarbereich der erste Umgang mit neuen Technologien ermöglicht werden. Daneben soll ein freiwillig wählbares AG-Angebot zum Thema des digitalen Forschens angeboten werden. Die Lehrpläne in den Klassen 5 und 6 sollen fächerübergreifend um Aspekte der Medienkompetenz erweitert wird, um die Schüler behutsam an die Thematik heranzuführen. Ab der 7. Klasse sollen Informatikkompetenzen verpflichtender Bestandteil des Lehrplans sein. In der gymnasialen Oberstufe kann eine Vertiefung als Wahlpflichtmodul stattfinden. Dabei sollte auch die Möglichkeit bestehen, dieses Fach als Leistungskurs zu wählen.

Zu Beginn der Mittelstufe, ab der 5. Klasse, sollen Grundlagen im Umgang mit Computersystemen und wichtiger Software, darunter auch dem MS-Office-Paket erlernt werden. Außerdem sollen die Schüler lernen, wie man (Internet-)Quellen richtig einordnet. Dies ermöglicht eine sichere Internetrecherche als zusätzliches Element des Unterrichts. Diese Kompetenzen sind fächerübergreifend zu thematisieren und praktisch anzuwenden. Zudem sollen die ersten, in der Grundschule erworbenen Kenntnisse im Bereich der Informatik grundlegend erweitert werden. Im weiteren Verlauf der Mittelstufe, d.h ab der 8. bzw. 9. Klasse sollen die Grundlagen der Praktischen Informatik erworben werden. Dies umfasst das Lernen von Algorithmen, IT-Sicherheit bzw. Datenschutz sowie einfaches Programmieren mit unterschiedlichen Lehrsprachen. Ein weiterer Themenschwerpunkt soll bis zum Erreichen der Mittleren Reife die Medienethik sein. Besonders ist dabei auf den Umgang mit „Fake News“, Hasskommentaren sowie Rechten und Pflichten im Netz einzugehen. Im Fach Wirtschaft soll darüber hinaus das Thema „digitale Geldwirtschaft“ in den Lehrplan aufgenommen werden. Im Bereich der Berufsorientierung spielt dann das Verfassen einer Bewerbung sowie die Nutzung von Online-Karrierebörsen eine gewichtige Rolle.

In der gymnasialen Oberstufe sollen, sofern die Kurse gewählt werden, weitere technische Grundlagen wie z.B. Rechneraufbau, Funktion und Aufbau von Netzwerken usw. und theoretische Grundlagen (z.B. Automatentheorie) behandelt werden.

Neben der Unterrichtsgestaltung ist außerdem die Leistungsüberprüfung der neuen schulischen Lernumgebung anzupassen, sofern es der methodische und inhaltliche Rahmen zulässt.

2. Lehrerbildung

Damit die Schüler das ihnen in Punkt 1 zur Verfügung gestellte Bildungsangebot richtig für sich nutzen können, bedarf es ebenfalls einer guten Vorbereitung der Lehrer* in diesem neuen Bereich der Bildung. Dabei sind Unterschiede bezüglich der Maßnahmen zwischen den angehenden Lehramtsanwärtern und den schon unterrichtenden Lehrern zu machen.

Angehende Lehramtsanwärter – Digitalisierung in der Lehrerbildung

Im Hochschulstudium:

Bereits in den Lehramtsstudiengängen, aber auch in der Erziehungswissenschaft soll das Thema Digitalisierung verpflichtender Bestandteil im Curriculum sein. Dafür soll ein Basismodul im Zeitraum des Bachelorstudiengangs angeboten werden, dessen Ziel es ist, Basiselemente im Themenbereich der Medienpädagogik und Informatik zu vermitteln. Die angehenden Lehrer sollen so erlernen, wie digitale Medien und Technologien gut in den Unterricht implementiert werden können. Wichtig ist, dass das Basismodul ein Pflichtelement in allen Unterrichtsfächern wird. So soll jedem Lehrer sowohl ein Überblick über den Einsatz als auch eine fachbezogene Reflexion über Chancen und Risiken zuteilwerden. Neben einem Basismodul sollten außerdem vertiefende Wahlpflichtangebote entwickelt werden.

In den Praktika & Prüfungen:

Neben den theoretischen Inhalten bezogen auf einen digitalisierten Unterricht sollen auch auf dem praktischen Feld Erfahrungen gesammelt werden. Es soll genau erlernt werden, wie die Digitalisierung in welchen Fachbereichen aufgegriffen wird. Deshalb sollte auch in diesem Abschnitt der Lehrerausbildung die Digitalisierung zum einen als Unterrichtsmittel und zum anderen als Unterrichtsgegenstand praktisch erfahren werden. Die Reflexion einer solchen Phase kann in Form eines E-Portfolios oder mit einem anderen digitalen Mittel seiner Wahl gestaltet werden.

In der Hochschule:

Um die Module in den Lehramtsstudiengängen erfolgreich ein- und umzusetzen ist es wichtig, bestimmte Strukturen zu schaffen. Dazu gehört Professuren mit ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten im Bereich der Bildung in der digitalen Welt einzurichten. Dies soll besonders die Themen Medienpädagogik und Informatikdidaktik umfassen. Des Weiteren soll jede Universität in dem Bereich eine weitere Professur für eine digitale Strategie gründen. Diese dient der Etablierung, Umsetzung und Weiterentwicklung auf diesem Themenfeld. Außerdem sollte zum Thema Bildung in der digitalen Welt, eine Art Lern-Lern-Labor geschaffen werden. Diese sollen fortlaufend Bildungsmaterialien und -konzepte entwickeln. Darüber hinaus sollten hochschulinterne Kooperationen mit Experten der jeweiligen Fachrichtungen angestrebt werden. Alle Bereiche sollen personell mit qualifizierten Fachkräften und sachbezogen angemessen ausgestattet werden.

Fortbildungen für alle Lehrkräfte

Die regionalen Kompetenzzentren für Lehrkräftefortbildung an niedersächsischen lehrerbildenden Hochschulen sollen in Zukunft gerade für die älteren Lehrkräfte Fortbildungen im Bereich der Digitalisierung entwickeln. Dieses Programm kann sowohl von den Studenten als auch von schon unterrichteten Lehrern gleichermaßen genutzt werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine landesweite Kooperation mit dem Programm „Roberta“ ein. Bisher gibt es in Niedersachsen 2 RobertaRegioZentren (Hannover, Osnabrück). Jedoch sollte Niedersachsen das achte Bundesland werden, welches den flächendeckenden digitalen Unterricht in die Schullandschaft integriert. Bei dem Programm der Fort- und Weiterbildungen kann jeder Lehrer*, egal ob mit oder ohne Vorkenntnisse, in dem Bereich der Robotik und Informatik geschult werden. Dadurch ist es für alle Lehrenden einfacher mitzuarbeiten. Darüber hinaus werden während des Schulungsprozesses neben dem Wissen auch sinnvolle Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung aufgezeigt. Für die betroffenen Lehrkräfte ist es außerdem möglich, den individuellen Einsatzort in der Schule zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Lehrer dies als Schnupperkurs, Projektwoche, Unterrichtseinheit oder mehrwöchige AG anbieten können. Dadurch kommt der Schule eine individuelle Erweiterung ihrer Angebote zugute.

Fortschritt für den ÖPNV – Volle Fahrt voraus!

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, das momentane ÖPNV-System zukunftsfähig zu machen. Wir wollen eine Reform der bestehenden personenbezogenen Subventionen, die Erhaltung der gebietsbedingten Förderungen und eine Umrüstung, um digitale Zahlungsmöglichkeiten flächendeckend zu ermöglichen.

Wir fordern eine Unterstützung über sogenannte 1€-Tickets für Rentner, Freiwilligendienstler, Ehrenämtler, in Ausbildung befindliche und Geringverdiener.

Zudem fordern wir, dass Schüler der Unter-, Mittel- & Oberstufe, Studenten und Freiwilligendienstler kostenlos Bus und Bahn fahren dürfen.

Alles sollte in der vom regionalen Verkehrsverbund ausgegebenen Region eines jeweiligen Ländertickets erfolgen.

Die Kosten für die personenbezogenen Subventionen sollten vom Land getragen werden, außer wenn eine andere Stelle bestehende Subventionen bereits leistet. Angehörige der Bundeswehr sollten durch den Bund gefördert werden. Bei der Subventionierung von Studenten sollten wie bislang die Studierendenschaften und -werke mitwirken. Für Schüler sollte wie bisher der Schulträger zuständig sein. Um Passagierströme zwischen Bundesländern auszugleichen, sollen die Länder untereinander entsprechende Ausgleichszahlungen leisten, um die Universalität eines 1-Euro-Tarifs zu gewährleisten.

Im dritten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist der digitale Ausbau von Zahlungsmöglichkeiten wichtiger denn je. Auch die Unternehmen im Sektor des ÖPNV sollten nun vorangehen und die Möglichkeit der Kartenzahlung einer Fahrt durch NFC-Chip ermöglichen.
Daher fordern die Jungen Liberalen weiter noch die Subventionierung der ÖPNV-Anbieter beim Ankauf eines NFC-Fähigen Bezahlsystems, sowie die Bereitstellung eines länderübergreifenden Systems durch die Zusammenarbeit der Bundesländer. Das  “Ein- und Auschecken” im jeweiligen Tarif mit einem NFC-Chip sollte in Bussen und Bahnen möglich sein. Dieser sollte über eine von den Ländern finanzierte Smartphone-App laufen und den jeweiligen Tarif durch die Identifikationsnummer eines NFC-Chips mit einem Account verknüpfen. Der jeweilige Betrag sollte dann mit der auf der App ausgewählten Zahlungsmethode des Accounts abgebucht werden. Personen, die keinen Account erstellt haben, können über eine wiederaufladbare Prepaid-Karte zahlen. Diese gibt es in verschiedenen Varianten und bei einer Erstaufladung wird der zugehörige Tarif geprüft. Bei der Verwendung einer herkömmlichen Bankkarte mit NFC-Chip, an die kein Tarif gebunden ist, wird der Standard-Tarif abgebucht. Dieser kann bei Vorlage der Unterlagen an der Geschäftsstelle eines ÖPNV-Anbieters bis zu einem Monat rückerstattet werden. Die Kosten hierfür werden vom Land übernommen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit über ein extern gestelltes Portal Kundendaten einzutragen, zu editieren oder abzurufen, wenn es nötig ist.

Dennoch sollen aber im 1-Euro-Tarif weiterhin Papier-Tickets verfügbar sein, die man auch mit Bargeld erwerben kann. Diese Papier-Tickets sollen dann an einen Fahrausweis gebunden sein, der die Berechtigung zum Erwerb und der Verwendung ausweist. Der Geltungsbereich dieser Maßnahmen soll bundesweit gelten und grundsätzlich allen Deutschen, EU-Bürgern und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland entsprechend offen stehen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein weiterer Schritt zur besten Bildung: Kooperationen zwischen Bibliotheken und Grundschulen

Grundschulen sollten in Form von Kooperationen mit den vor Ort bestehenden Bibliotheken zusammenarbeiten, um Kindern den Zugang zur außerschulischen Bildung zu erleichtern.

Wir fordern, dass jedes Grundschulkind einen kostenlosen Bibliotheksausweis bekommt und die Klassen eine Bibliotheksbegehung durchführen, um den Kindern diesen Ort zu zeigen und ihnen somit die erste Hürde zu nehmen, überhaupt jemals in die Bibliothek zu gehen oder sich dort vor Ort alleine orientieren zu müssen.

Des weiteren könnten die Kooperationen ausgebaut werden, indem Schulklassen interne Lesewettbewerbe ausrichten und so die Kinder motivieren, ihre Lesefähigkeit zu verbessern und sich generell mehr mit Büchern auseinander zu setzen. Diese Bücher könnten dann von der Bibliothek gestellt werden beziehungsweise deren Räumlichkeiten von den Kindern genutzt werden, um ungestört zu lesen.

Upgrade für die Wissenschaft in Niedersachsen – Hochschule 4.0

Will das Land Niedersachsen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe wettbewerbsfähig bleiben und nicht abgehängt werden, muss der Hochschulstandort Niedersachsen endlich sein volles Potenzial ausschöpfen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Digitalisierung in den Hochschulen vernachlässigt wurde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen darum riesigen Nachholbedarf, denn die Corona-Pandemie und das Digitalsemester haben lediglich strukturelle Defizite in Forschung, Lehre und Verwaltung aufgedeckt, die vorher schon vorhanden waren. Deshalb setzen wir uns für eine dringend benötigte allumfassende und ambitionierte Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen 4.0 am Wissenschaftsstandort Niedersachsen ein. Unsere Hochschulen müssen raus aus der Kreidezeit und endlich im 21. Jahrhundert ankommen!

Die Hochschule der Zukunft ist eine digitale Präsenzeinrichtung

Die Hochschulen der Zukunft sind digital. Lehre und Forschung sollen nach wie vor vorwiegend in Präsenz stattfinden und die persönliche Interaktion zwischen Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Fokus stellen. Insbesondere sollen Lehrveranstaltungen in Präsenz um digitale Angebote erweitert und ergänzt werden, wo es einen tatsächlichen Mehrwert für die Lehrenden und die Studierenden schafft und zu mehr Qualität und Innovation beiträgt. Digitale Hochschulen sind für uns Präsenzuniversitäten in einer digitalen Gesellschaft, Hochschulen sollen nicht zu Fernuniversitäten „um-digitalisiert“ werden. Analoge Konzepte können nicht einfach ins Digitale übertragen werden, andersherum sind digitale Formate nicht zwangsläufig analogen überlegen. Vielmehr muss Digitalisierung ganzheitlich gedacht werden.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Lernende

Als liberale Jugendorganisation stellen wir das Individuum in das Zentrum der akademischen Lehre und Forschung. In einer sich immer rasanter verändernden Welt sind Flexibilität und Individualität im Studium ausschlaggebend für einen eigenverantwortlichen Selbstlernprozess der Studierenden – und das muss auch das Studium selbst widerspiegeln. Dabei erachten wir digitale Angebote und Prüfungs- und Studienordnungen mit Freiräumen als hilfreich.

In Anbetracht der Eigenverantwortung der Studierenden messen die Jungen Liberalen Niedersachsen der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit bei. Daher befürworten wir dezentrale Datenspeicherung in Kombination mit Interoperabilität und Open Source-Entwicklungen. Einer digitalen Zukunft der Hochschulen, die von diesen Werten geleitet wird, blicken wir mit Optimismus entgegen.

IT-Infrastruktur und Ausstattung

Für digitale Hochschulen ist eine umfangreiche IT-Grundausstattung in Forschung, Lehre und Verwaltung nötig, die sowohl Hard- als auch Software einschließt. Ein entsprechend hoher Finanzbedarf ergibt sich daher für die Einrichtungen. Das Land Niedersachsen ist in der Pflicht, die Mehrkosten in geeigneter Weise in der Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Bund und Länder sollen ergänzend für die Digitalisierung in Studium und Lehre einen Digitalpakt Hochschule verabschieden, der sowohl für technische als auch didaktische Innovationen genutzt werden kann. Hochschulen sollen sich zudem für Sponsoring durch Unternehmen öffnen.

Zur IT-Grundausstattung in den Hochschulen gehören neben Computern für Verwaltung und Forschung auch campusöffentliche Computer für die Studierenden, die anstelle von oder ergänzend zu eigenen Endgeräten genutzt werden können. Für letztere wiederum ist eine umfangreiche Ausstattung der Hochschulgebäude und insbesondere der Vorlesungssäle mit Steckdosen notwendig. Natürlich sollen die Hochschulen auch ein lückenloses, stabiles und zuverlässiges Campus-WLAN für alle Angehörigen anbieten. Hochschulen sollen in geeigneter Weise für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende auch Mailing-, Cloud- und Messenger-Dienste, Campuslizenzen für Office-Dienste sowie allgemeine und fachspezifische Programme zur Verfügung stellen. Die digitale Hochschule eröffnet auch Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice. Entsprechend entwickelt sie geeignete IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.

Die verschiedenen Anforderungen an Hard- und Software sollen in einem Hochschulrechenzentrumgebündelt werden, das vorrangig aus Mitteln der Hochschule finanziert wird. Solche Hochschulrechenzentren können einzelne oder mehrere Hochschulen beliefern. Niedersächsische Hochschulrechenzentren sollen sich austauschen und ihre Dienste gegenseitig für alle niedersächsischen Hochschulangehörigen öffnen.

Hochschulen 4.0 spiegeln den digitalen Wandel auch räumlich wider. In der digitalen Zukunft stehen Interaktion und Kollaboration mehr im Vordergrund, daher werden neben Hörsälen, Seminarräumen und Einzelarbeitsplätzen Gruppenräume oder digital ausgestattete Coworking Spaces immer wichtiger. Hochschulen und ihre Bibliotheken sollen frühzeitig entsprechende Entwicklungen in ihren Bauplänen bedenken und bei der Gebäudeplanung auch didaktisch geschultes Personal hinzuziehen.

Wissensbeschaffung und Medienmanagement

Der Zugang zu Wissen ist elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche Lehre und Forschung und damit auch für den Wettbewerb um die besten Ideen. Dementsprechend setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für eine Verbesserung der Wissensbeschaffung an allen Hochschulen und diese Chancengerechtigkeit ein.

Derzeit liegt ein recht unkoordiniertes Geflecht aus unterschiedlichen Katalogen und Inhalten vor, das die wissenschaftliche Recherche unnötig erschwert. Wir fordern daher die Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) dazu auf, einen gemeinsamen Katalog aller wissenschaftlichen Medien und Publikationen niedersächsischer und deutscher Hochschulen zu erstellen. Dabei soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen IT-Infrastruktur finanzieren. In der Bereitstellung von Medien muss weitergehend auch europäisch gedacht werden. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung für ein europaweites System digitaler Fernleihen unter Kostenbeteiligung der Anfragenden einsetzt. Entgegenstehendes nationales Urheberrecht ist durch eine europäische Richtlinie zum vereinfachten Zugang zu Wissen im Binnenmarkt für Hochschulen eine großzügige Bereichsausnahme für Wissenschaft und Forschung einzuräumen. Die Interessen der Rechteinhaber sind entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Das Auffinden von Medien, welche die eigene Hochschule nicht besitzt, darf nicht mehr als einen Klick entfernt sein.

Zudem sollen Hochschulen vermehrt in digitale Medien investieren und Schritt für Schritt Präsenzbestände von Büchern durch Campus- und Heimzugänge um digitale Medien erweitern. Die Finanzmittel für Lizenzen sind den Hochschulen in Niedersachsen durch eine langfristige Mittelplanung durch das Land Niedersachsen unter Kostenbeteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, bestehende Wissenschaftsdatenbanken, die kommerziell geführt werden, unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts zu überprüfen. Wir verlangen darüber hinaus, das Urheberrecht dahingehend anzupassen, dass ein Mindestzugang zu Wissen zum Zweck der Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Regelungen, die einer Digitalisierung, automatischen Auswertungen und digitalen Fernleihen für den öffentlichen wissenschaftlichen Gebrauch entgegenstehen, sollen aufgehoben bzw. abgeschwächt werden. Zusätzlich soll der Bund die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen als Open Access fördern. Dazu sollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Plan S auf EU-Ebene und das Projekt DEAL auf nationaler Ebene finanziell und ideell unterstützt werden.

Digitales Lehren und Lernen

Studierende an Hochschulen müssen sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und daher digitale Kompetenzen erwerben. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, sollen digitalisierungsbezogene Inhalte in die Hochschullehre und die akademische Lehrerbildung integriert werden. Relevante Kompetenzen sind dabei nicht nur die sachgemäße Nutzung von Hardware, sondern auch das Lernen mit digitalen Medien, über digitale Medien sowie die Reflexion der Digitalisierung und deren Auswirkung auf die Gesellschaft. Diesem umfassenden Verständnis von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird im Studium noch kaum Rechnung getragen. Über diese Basiskompetenzen hinaus benötigen Studierende Kompetenzen zu fachspezifischer Technologie und Wissen über den Einfluss der Digitalisierung auf ihr zukünftiges Berufsfeld. Diese Inhalte können die Lehrenden an Hochschulen nur vermitteln, wenn sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und sich über allgemeine wie auch fachspezifische Technologien auf dem Laufenden halten. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen sollen verpflichtend und spezifisch in jedem Studiengang vermittelt werden. Die curricularen Veränderungen sollen auf Basis der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2016 und Empfehlungen von Expertinnen und Experten zum Curriculum 4.0 und Future Skills durch die Hochschulen umgesetzt werden.

Neben dem Aufbau der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird der fächer- und seminarübergreifende Einsatz digitaler Medien im Studium in Form pädagogisch sinnvoller Lernsettings angestrebt. Digitale Medien können die tiefere Auseinandersetzung mit Inhalten fördern, wie sie gerade im Studium gefordert wird. Durch Vorlesungsaufzeichnungen, Massive Open Online Courses (MOOCs), Online-Übungen und -Workshops sollen Studierende ihre Lernsettings selbst bestimmen können. Das orts- und zeitsouveräne Lernen ermöglicht die nötige Flexibilität, die vor allem im Sinne der Inklusion mobilitätseingeschränkter oder pflegender bzw. betreuender Studierender benötigt wird. Darüber hinaus profitieren auch berufstätige oder internationale Studierende von einem so digital unterstützten Studium. Wir fordern Bund und Länder auf, den Austausch von Lehrinhalten zwischen Hochschulen zu fördern und dazu eine nationale virtuelle Hochschuleeinzurichten. Die Inhalte sollen für Studierende frei zugänglich gemacht werden. Dozierende in den Hochschulen schaffen Inhalte und stellen sie bereit, die Qualitätssicherung erfolgt im Peer-Review-Verfahren. Das BMBF soll die digitale Infrastruktur aufbauen und erhalten. Hochschulen sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten, wenn ihre freien Online-Veranstaltungen überdurchschnittlich oft besucht werden.

Als Konsequenz zu digitalen Seminaren sollen auch digitale Prüfungsformen angeboten werden. E-Klausuren und adaptive Tests sollen dort angeboten werden, wo sie didaktisch sinnvoll sind. In jedem Fall soll es Studierenden bei Hausarbeiten oder Berichten möglich sein, die Leistungen in Form von getippten statt handschriftlichen Dokumenten einzureichen. Außerdem soll auch immer eine digitale Abgabe möglich sein. Wir sehen in diesen Punkten die Hochschulen im Kompetenzrahmen ihrer Selbstverwaltung in der Verantwortung, Zukunft durch die Anpassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu gestalten.

Digitale Studienorganisation und Studierendenverwaltung

Zusätzlich zum digitalen Lehren und Lernen spielen auch digitale Studienservices eine wichtige Rolle. Die Digitalisierung der eigenen Studienorganisation und der hochschulischen Studierendenverwaltung bieten großes Potenzial für die Lernenden und für die Prozessoptimierung der Einrichtung.

Alle Hochschulen sollen Lernmanagementsysteme einführen und sukzessive ausweiten, um neben den grundlegenden Funktionen wie Kursanmeldungen, Abrufen von Dokumenten und Dateien oder der Gruppenorganisation auch Möglichkeiten für die digitale Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie unter den Studierenden sowie zum Aufzeichnen und Anschauen von Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Hochschulen auf, eine Campus-App einzuführen, welche über die Funktionalitäten des Lernmanagementsystems hinaus alle digitalen Services der Hochschule und ihrer Partnereinrichtungen wie den Studierendenwerken bündelt (z.B. Online-Lageplan, Raumbuchungen, Termine bei der Studienberatung oder der Studienfinanzierung). Außerdem sollen die Hochschulen eine elektronische Prüfungsverwaltungsplattform einführen, über die An- und Abmeldungen sowie die Leistungsübersicht der Studierenden erfolgen kann. Auch die digitale Prüfungseinsicht soll über eine solche Plattform möglich sein. Wir fordern die Hochschulen auf, Abschlusszeugnisse digital auszustellen, sie mit einer individuellen digitalen Signatur zu versehen und auch digitale Abschlusszeugnisse in ihren Bewerbungsverfahren zu akzeptieren. Wenn Abschlusszeugnisse von allgemein- und berufsbildenden Schulen folgen, können so Bewerbungsverfahren beschleunigt werden.

Außerdem fordern wir einen digitalen europäischen Studierendenausweis als App. Der digitale Ausweis soll Studierenden Lernmobilität innerhalb von Europa ermöglichen, Verwaltungsaufwand reduzieren und papierlose Prozesse etablieren. Ferner soll er Zahlungsmöglichkeit bei universitären Dienstleistern, Zugangskarte zu Hochschulgebäuden sowie auch zum digitalen Transfer von Studieninformationen dienen. Daten sollen dezentral am Hochschulstandort gespeichert werden und durch den Studierenden online für dritte Einrichtungen freigegeben werden können. Neben der App-Lösung sollen Studierende aber auch die alternative Möglichkeit einer Chipkarte als Studienausweis nutzen können. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, auf ein EU-weites Programm für eine so beschriebene Ausweitung der European Student Card hinzuwirken oder alternativ eine nationale Ausschreibung für eine solche Studienausweis-App zu starten.

Digital forschen und Digitales erforschen

Neben dem neuen Lehren und Lernen in den Hochschulen der Zukunft soll auch die Forschung digitaler werden. Dabei spielt unter anderem eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eine wesentliche Rolle, die perspektivisch zu einer europäischen Infrastruktur ausgebaut werden soll. Daher soll der Bund die aktuellen Bestrebungen zum Aufbau der NFDI in den Fachcommunities weiterhin unterstützen und verstärkt vorantreiben. Neben finanziellen Zuwendungen durch das BMBF, die in einem wissenschaftsbasierten Verfahren durch die DFG vergeben werden, soll die Bundesregierung innerhalb der EU den Aufbau der europäischen Forschungsdateninfrastruktur (European Research Data Network) forcieren. Die Bundesländer sollen in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die Nutzung und Erweiterung der NFDI durch die Hochschulen benennen und Anreize für Forschende schaffen, um die Infrastruktur in die Breite auszurollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich künftig für die Einrichtung einer EU-weiten Projektdatenbankeinzusetzen, in die sich europaweit Forschende wie bspw. Doktoranden mit ihren jeweiligen Projekten eintragen können. Dies soll zum einen Kontaktmöglichkeiten zwischen Forscherinnen und Forscher aus den Nationalstaaten ermöglichen und kann zum anderen auch dazu dienen, Forschungsprojekte voneinander abzugrenzen. Das Anliegen kann in einer Neuauflage des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation Horizon umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nicht nur digitaler, das heißt unter Ausnutzung digitaler Infrastruktur und Methoden, geforscht werden, sondern es soll auch die Digitalisierung als gesellschaftlicher Wandel in all ihren Facetten untersucht werden. Neben der Grundlagenforschung in der Informatik und anwendungsorientierten Entwicklungen in den sogenannten Bindestrich-Informatiken sollen auch ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet werden. In diesem Sinne sollen die verschiedenen Initiativen auf Bundes- und Länderebene zur Entstehung von Digitalisierungsprofessuren gestärkt werden. Um die fähigsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehrstühle gewinnen zu können, muss die Flexibilisierung der W-Besoldungs- und Beschäftigungsmodelle durch die Landesregierungen angegangen werden.

Selbstverwaltung in der digitalen Hochschule

Der digitale Wandel zeichnet sich durch schnelle Veränderungen aus, auf die Hochschulen mit ihren feudalen Verwaltungsstrukturen nur schlecht reagieren können. Um das Potenzial der Studierenden als Lernende und Digital Natives zu nutzen, ist es nötig, das Mitspracherecht der Studierenden in allen Belangen der Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre zu stärken. Zu diesem Zwecke sollen Institutionen wie ein studentischer Vizepräsident oder ein Student Digital Officer geschaffen werden, die der Hochschulleitung als Ansprechpartner auf Studierendenseite bereitstehen. In Bezug auf den Datenschutz sollen Studierenden unbedingt in alle Prozesse eingebunden werden, in denen Studierendendaten verarbeitet werden. Solche studentischen Datenschutzvertreterinnen und -vertreter sollen mit einem Veto-Recht ausgestattet werden.

Digitale Hochschulen benötigen darüber hinaus eine benannte Ansprechperson im Hochschulpräsidium(z.B. hauptberuflicher Vizepräsident für Infrastrukturen und Digitalisierung), die strategisch für die digitale Transformation der Einrichtung verantwortlich zeichnet. Ergänzend soll ein Chief Information Officer (CIO)als Verantwortlicher für die Digitalisierung an der Hochschule fungieren und dem Hochschulrechenzentrum vorstehen. Bei der Digitalisierung der Hochschulen sollen selbstverständlich auch Strukturen und Prozesse der Verwaltung digitalisiert werden. Dazu gehören neben internen Verwaltungsprozessen wie Reisekostenabrechnungen auch die Durchführung von Online-Wahlen und die Möglichkeit zu virtuellen Gremiensitzungen. Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entsprechende Ordnungen dahingehend anpassen.

Erweiterte Melderegisterauskunft abschaffen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den konsequenten Schutz personenbezogener Daten durch die Einwohnermeldeämter. Gerade durch die erweiterte Melderegisterauskunft werden sehr schutzbedürftige Daten abgefragt, die künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen. Die Jungen Liberalen setzen sich für die Abschaffung des § 45 Bundesmeldegesetzes ein.

Impuls für die Wirtschaft – mit Start-Ups aus der wirtschaftlichen Rezession

Wir Junge Liberale Niedersachsen sehen in der durch Corona entstandenen wirtschaftlichen Rezession massive Probleme durch die wegfallenden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Auch Jugendlichen stehen weniger Perspektiven für ihre berufliche Karriere offen. Daher möchten wir JuLis mit einer gründungs- und innovationsfreundlichen Politik Start-Ups fördern und so für ein nachhaltiges Wachstum sorgen. Aber auch schon vor der Corona-Pandemie gab es erhebliche Defizite in der Start-Up Politik. Im internationalen Vergleich lag Deutschland in Sachen Venture Capital und in der Anzahl der Gründungen weit hinter anderen vergleichbaren Staaten.

Konkret fordern wir:

Start-Up Ökosysteme ausbauen:

In Niedersachsens großen und mittelgroßen Städten sollen, wo noch nicht vorhanden, staatlich geförderte Innovation-Hubs und Gründerzentren aufgebaut werden. Ziel sollte es sein Start-Up Gründerinnen und Gründer kostengünstig Büroräume zur Verfügung zu stellen. Hier können auch Synergieeffekte zwischen den Start-Ups entstehen. Die Betreiber dieser Büroräume sollen flexible Grenzen für Laufzeit und Kriterien für die Bereitstellung der Büroräume festlegen, sodass nur Start-ups, die darauf angewiesen sind, diese in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich sollen die Kommunen sollen angehalten werden, Coworking-Spaces zu errichten bzw. private Anbieter hierbei zu fördern. Auch leerstehende Objekte in den Innenstädten sollen hierzu genutzt werden.

Verwaltung und Start-Up:

In jeder Wirtschaftsförderung der kommunalen Verwaltung soll für die Förderung von Start-up Unternehmen mit den Berufskammern (z.B. IHK) zusammengearbeitet werden. Doppelstrukturen sollen damit ausdrücklich vermieden werden.

Zusätzlich sollen in den Kommunen Gründertage stattfinden, bei dem sich lokale Start-Ups vorstellen und ihr Netzwerk erweitern können. Hier soll auch die lokale Wirtschaft miteinbezogen werden, damit Kontakte geknüpft werden können.

Schule und Start-Ups:

In den von den JuLis geforderten Wirtschaftsunterricht sollen grundlegende Kenntnisse des Unternehmertums und der Gründung vermittelt werden.

In Kooperation mit (lokalen) Unternehmen sollen weiterführende Schulen Gründerwettbewerbe für Schülerunternehmen durchführen, damit wirtschaftliche Kenntnisse im Schulleben vermittelt werden und innovative Ideen honoriert werden.

An einem Projekttag sollen Gründerinnen und Gründer aus der Praxis die Schule besuchen, um den Schülerinnen und Schülern den Gründungsgeist aus der Praxis näher zu bringen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden gezielt weibliche Vorbildpersonen in die Schulen zu holen, damit der Anteil der weiblichen Gründerinnen nachhaltig steigt.

Investition statt Subvention

Präambel

Aufgrund der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist die Förderung von neuen Technologien und jenen, die sich mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, von enormer Bedeutung. In Deutschland sieht die Lage auf dem Start-up-Markt momentan sehr dürftig aus. Besonders in neuen, bahnbrechenden Technologien made in Germany sehen wir ein enormes Potenzial. Start-ups sind der Innovationsmotor unserer Gesellschaft und werden eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und andere gesellschaftliche Probleme spielen. Um den Gründergeist und die Forschung an umweltschonenden Technologien voranzutreiben, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

Die Einrichtung eines Förderfonds 

Geld ist ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Start-ups, denn oft sind große Investitionen in Technik, Personal und Räumlichkeiten notwendig. Zahlreiche Gründungen scheitern an fehlender Liquidität. Die Einrichtung eines entsprechenden Förderfonds würde sich positiv auf die Kapitalversorgung von Start-ups auswirken und folglich der Gründerkultur neue Wachstumsimpulse geben. Wir möchten den Fonds nicht durch eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern durch die bestehenden finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen. Hierzu fordern wir die stufenweise Veräußerung des Aktienpaketes, das Niedersachsen an der Volkswagen AG hält. Die Gewinne hieraus sollen direkt und vollständig in den neu zu schaffenden Förderfonds fließen. Privatpersonen soll es möglich sein, eigenverantwortlich in den Fonds zu investieren.

Ein Entscheidungsgremium für die Investition 

Aufgabe des Staates ist es, verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Aus diesem Grund müssen Fördergelder durch den Staat sorgfältig und kriterienorientiert vergeben werden. Die Gelder des Fonds sollen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Start-up-Kultur, Wissenschaft, Risiko- und Fondsmanagern vergeben werden. Bei Interessenkonflikten ist eine Enthaltung der betroffenen Mitglieder dringend erwünscht. Im Abstand von zwei Jahren findet eine Neubesetzung des Gremiums statt. Alle Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Anhand der eigenen Expertise und folgenden Kriterien soll über eine Investition von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens entschieden werden:

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Firmenphilosophie
  • Produkte oder Dienstleistungen stehen im Einklang mit Menschen- und Bürgerrechten
  • Produkte oder Dienstleistungen stellen innovative Lösungsmöglichkeiten für aktuelle umwelt-, klima- oder energiepolitische Herausforderungen dar
  • Es ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch, dauerhaft Gewinne zu erzielen
  • Eine langfristige vertragliche Zusicherung, einen Standort oder Niederlassung in Niedersachsen zu unterhalten.

Verlauf der Förderung/Investition

Das Förder- und Investitionsprogramm stellt zunächst eine Investition im klassischen Sinne dar. Der Staat erwirbt Anteile an ausgewählten Start-ups. Durch erfolgreiche Investments soll der Fonds langfristig finanziert werden und durch eine breite Streuung weiterwachsen.

Im Förderprogramm soll außerdem die zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzte Bereitstellung von Infrastruktur sowie Büroflächen in niedersächsischen Start-up-Hubs  integriert sein. Die Höhe des Venture Capitals sowie der Umfang der Bürogebäude und zur Verfügung stehenden Fläche soll sich am Bedarf orientieren und nach dem bereits beschriebenen Prozess durch ein Gremium entschieden werden.

Nach Ablauf der Förderung sind die Start-ups nicht länger Teil des Programms. Eine Rückzahlung der aufgewendeten Gelder ist nicht vorgesehen. Langfristig soll das Land Niedersachsen die Anteile wieder veräußern und den Erlös für neue Investitionen nutzen.

Bei Veräußerung der Unternehmensanteile besitzen die Gründer ein generelles Vorkaufsrecht. Die verbleibenden Anteile werden an Investoren verkauft, dabei sind Investitionen aus Deutschland zu bevorzugen.

Das leitende Gremium des Förderprogramms behält sich den Ausschluss aus dem Programm sowie die zeitnahe Veräußerung der Anteile vor, sollten die oben genannten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Verwendung der Erträge

Erträge aus dem Förderfonds sollen zu 50 % zur Investition in weitere Start-ups dienen. Als Richtwert sollen 30 % der Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden. Der Staat reinvestiert seine Erträge vollständig in den Fonds. Die restlichen 20 % werden zum Ausbau der Start-up-Hubs genutzt. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Es werden nur im Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs Ausschüttungen vorgenommen.