Keine Subventionen für Antisemitismus

Die BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) Bewegung verneint das Existenzrecht Israels und fordert eine internationale Isolation dieses Staats. Am 17. Mai 2019 wurde die Resolution „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ im Bundestag verabschiedet, welche feststellt, dass die BDS Bewegung antisemitisch motiviert ist und daher die Förderung der BDS Bewegung durch Bundesmittel verbietet.

Am 10. Dezember 2020, dem ersten Tag des Chanukka Fests, veröffentlichte eine Reihe bedeutender staatlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit. In diesem Positionspapier kritisieren die Initiatoren und Unterstützer die Resolution gegen den BDS, da sie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft einschränken würde. Dieser Initiative folgte am 17. Dezember 2020 ein offener Brief mit dem Titel Wir können nur ändern, was wir konfrontieren, der von über eintausend Kunstschaffenden und Akademikern unterschrieben wurde, in welchem die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit begrüßt wird.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen jede Form von Antisemitismus ab und bekennen sich zur Resolution gegen den BDS vom 17. Mai 2019.

Wer in den bezahlten Dialog mit Antisemiten gehen möchte, sollte keine Förderung durch den deutschen Steuerzahler erwarten. Daher fordern wir den Niedersächsischen Landtag auf, dem Bundestag zu folgen und eine Resolution gegen den BDS auf Landesebene zu verabschieden. Diese muss beinhalten:

  • Eine eindeutige Ablehnung von jeder Form von Antisemitismus und ein klares Bekenntnis zu konsequentem Handeln gegen jede Form von Antisemitismus. Dies inkludiert insbesondere die Aufforderung an die Landesregierung, weiterhin die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus zu unterstützen.
  • Die Zusage keiner Organisation, die sich antisemitisch äußert oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, Räumlichkeiten oder Einrichtungen unter Landtagsverwaltung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Einstufung der BDS–Bewegung als antisemitische Bewegung.
  • Die Aufforderung an die Landesregierung keine Veranstaltungen der BDS–Bewegung oder Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen.
  • Ein Bekenntnis Organisationen, die das Existenz-Recht Israels in Frage stellen nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
  • Ein Bekenntnis Projekte, die die BDS Bewegung oder ihre Ziele aktiv unterstützt, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.

Des Weiteren fordern wir die Niedersächsischen Kommunen auf sich diesen Maßnahmen anzuschließen. Dieser Aufforderung soll sich der Niedersächsischen Landtag in seiner Resolution gegen den BDS anschließen.

LSD auf Rezept?

Sehr viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sprechen nicht auf die Behandlung mit gebräuchlichen Medikamenten, wie z. B. Antidepressiva, an. Therapien mit Ketamin, MDMA, LSD und Psilocybin zeigen herausragende Ergebnisse, dürfen aber dennoch nicht (regulär) angewendet werden, sodass der Schluss naheliegt: Hier wird tatsächlich mit falschen ideologischen Vorbehalten gehandelt.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Ketamin muss bei entsprechender psychiatrischer Indikation eine sofortige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen sein.
  2. Es muss sehr zeitnah jeweils ein unabhängiges Gutachten hinsichtlich der Geeignetheit von a) MDMA, b) LSD und c) Psilocybin als Arzneimittel bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen durchgeführt werden. Bei einem entsprechenden Ergebnis muss a) MDMA, b) LSD bzw. c) Psilocybin jeweils aus der Anlage I des BTMG gestrichen werden und stattdessen als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III gelistet werden. Bei entsprechender psychiatrischer Indikation müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Therapiekosten aufkommen.

Reform der Vereinten Nationen

Die Jungen Liberalen erkennen die Bedeutung der Vereinten Nationen als globales Forum, in dem nahezu alle Staaten der Welt vertreten sind, an. Trotz ihrer Schwächen konnten die Vereinten Nationen in den vergangenen Jahrzehnten viel zum Frieden in der Welt und zur Achtung der Menschenrechte beitragen. Dennoch haben sich seit Gründung der Vereinten Nationen auch viele Schwächen aufgetan. Dies ist für uns Junge Liberale kein Grund, die Vereinten Nationen abzuschreiben. Stattdessen fordern wir ehrgeizige Reformen.

1. Stärkung des Internationalen Gerichtshofs

Das Ziel der Vereinten Nationen muss es sein, das Prinzip der Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren durchzusetzen. Dazu braucht es unabhängige und unparteiische Gerichte, die in zwischenstaatlichen Streitfällen für alle Parteien verbindliche Urteile treffen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb der Internationale Gerichtshof (IGH). Allerdings ist der IGH nur zuständig, über eine Rechtsstreitigkeit zu entscheiden, wenn und soweit die Parteien seine Zuständigkeit anerkennen. Dies beeinträchtigt die Durchsetzungsfähigkeit des Völkerrechts. Deshalb wollen wir die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) diesbezüglich reformieren. Künftig ist der IGH ohne vorherige Unterwerfungserklärung der Parteien zuständig, wenn er von einem Staat angerufen wird und kann über alle Aspekte einer Rechtsstreitigkeit eine für alle Streitparteien verbindliche Entscheidung treffen. Die Zuständigkeit entfällt nur für Streitigkeiten aus Verträgen, für welche die Zuständigkeit des IGH ausgeschlossen ist und stattdessen ein spezieller Gerichtshof oder Streitschlichtungsmechanismus geschaffen wurde. Zudem sollen auch zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, vor dem IGH klagen und verklagt werden können.

2. Reform des UN-Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist die einzige internationale Institution, die das Völkerrecht mit global verbindlichen Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann und so einen entscheidenden Beitrag zum Weltfrieden und zur Achtung der Menschenrechte leisten könnte. Bedauerlicherweise ist der Sicherheitsrat durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder häufig handlungsunfähig. Deshalb wollen wir das Vetorecht abschaffen. Solange dies noch nicht mehrheitsfähig ist, setzen wir uns für die Abschwächung des Vetorechts ein. So könnte ein Veto beispielsweise nur eine aufschiebende Wirkung entfalten oder von einer qualifizierten Mehrheit des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung überstimmt werden. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates müssen vor dem IGH auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Charta überprüft werden können. Zudem muss auch die Zusammensetzung des Sicherheitsrates den aktuellen geopolitischen Realitäten angepasst werden. Insbesondere sollten neben Indien und Japan auch ein afrikanischer und ein lateinamerikanischer Staat einen ständigen Sitz erhalten. Deutschland muss sich dafür einsetzen, den französischen Sitz in einen gemeinsamen Sitz der Europäischen Union umzuwandeln. Da sich Reformen in der Vergangenheit sehr schwierig gestalteten, müssen auch unkonventionelle Vorschläge wie ständige Sitze für bestimmte Ländergruppen oder zusätzliche nichtständige Sitze mit längerer Amtszeit und Wiederwahlmöglichkeit berücksichtigt werden.

3. Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes

Der Achtung der Menschenrechte muss auf Ebene der Vereinten Nationen stärker berücksichtigt und der Schutz der Menschenrechte verbessert werden. Dazu soll die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM), die am 10. Dezember 1948 als Resolution der UN-Generalversammlung beschlossen wurde, Teil der UN-Charta werden. Zudem ist ein Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte (IGMR) zu schaffen, vor dem natürliche und juristische Personen sowie Staaten und zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, wegen einer Verletzung der Menschenrechte klagen können. Neben der AEM kann der IGMR auch über die Einhaltung weiterer internationaler Menschenrechtskonventionen wachen, sofern dies in der entsprechenden Konvention vorgesehen ist. Dies sollte beispielsweise für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt), die UN-Frauenrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Rassendiskriminierungskonvention und die UN-Antifolterkonvention der Fall sein.

Bis zur Schaffung des IGMR bleibt der UN-Menschenrechtsrat ein Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Der Menschenrechtsrat leidet jedoch darunter, dass es sich bei einem nicht unerheblichen Teil seiner Mitglieder um menschenverachtende Diktaturen handelt, die sich gegenseitig decken, um eine Verurteilung ihrer Verbrechen zu verhindern. Deshalb wollen wir das Wahlverfahren dahingehend reformieren, dass für eine Wahl in den Menschenrechtsrat künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Generalversammlung erforderlich ist. Zudem muss der Menschenrechtsrat seine unangemessene Fokussierung auf den israelisch-palästinensischen Konflikt und die ungerechtfertigte, oftmals antisemitisch motivierte Verurteilung Israels beenden. Es ist unangebracht, dass dieser Konflikt auf jeder Sitzung einen festen Tagesordnungspunkt einnimmt. Scheitern die Reformbemühungen, kann der Menschenrechtsrat seinen Zweck nicht erfüllen. Dann müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen aus dem Menschenrechtsrat austreten.

Schließlich wollen wir den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stärken, indem wir Staaten gezielt ermutigen, Mitglied zu werden. Insbesondere muss diesbezüglich ein Dialog mit den Vereinigten Staaten geführt werden, deren Beitritt den IStGH erheblich stärken würde. Versuche, Richterinnen und Richter des IStGH einzuschüchtern, verurteilen wir scharf. Mittelfristig müssen alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über die UN-Charta verpflichtet werden, dem IStGH beizutreten.

4. Responsibility to Protect (Schutzverantwortung)

Wir bekennen uns zum Prinzip der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect), demnach jeden Staat die Verpflichtung trifft, schwere Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Ist ein Staat nicht in der Lage diese Verpflichtung zu erfüllen oder ist er selbst verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, geht diese Pflicht auf die internationale Gemeinschaft über. Dann sind als ultima ratio humanitäre Interventionen gerechtfertigt, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Das Prinzip der Schutzverantwortung soll in der UN-Charta verankert werden.

5. Club der Demokratien

Wir wollen die Stimme der Demokratien innerhalb der Vereinten Nationen und in der Welt stärken. Dazu wollen wir einen Club der Demokratien als eigene internationale Organisation schaffen. Gemeinsam wollen wir Menschenrechte und Demokratie weltweit stärken.

6. Einbindung des Kosovos, Taiwans und Tibets

Wir Junge Liberale bekräftigen unser Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Kosovos, Taiwans und Tibets. Deshalb fordern wir die Einbindung dieser Staaten in internationale Organisationen und insbesondere die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

Satzungsänderungsantrag | hybrider LaKo | digitaler LaKo | elektronische Abstimmungen

Artikel 1

1. In die Satzung der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V wird in §5 ein neuer Absatz 4a eingefügt.

„(4a) Der geschäftsführende Landesvorstand kann mit der Einladung beschließen, dass Mitglieder an dem Landeskongress zusätzlich auch im Rahmen der technischen Möglichkeiten mittels alternativer Formen der Echtzeitkommunikation teilnehmen und abstimmen können (hybrider Landeskongress). Eine Anmeldefrist zur digitalen Teilnahme ist dabei zulässig.

Bei einer digitalen Teilnahme kann an verdeckten Abstimmungen nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten teilgenommen werden. An geheimen Abstimmungen und nicht offenen Personenwahlen kann digital nicht teilgenommen werden. Bei technischen Problemen ist die Abstimmung in Präsenz entscheidend. Der Kongress kann beschließen, die Abstimmung zu wiederholen.“

2. Ein hybrider LaKo wird vom erweiterten Landesvorstand umfassend evaluiert.

Artikel 2

In die Satzung der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. wird ein neuer § 5a eingefügt:

„§ 5a DIGITALER LANDESKONGRESS

(1) Neben dem Landeskongress gemäß § 5 kann ein mittels alternativer Formen der Echtzeitkommunikation durchzuführender Landeskongress (Digitaler Landeskongress) einberufen werden. Er ersetzt nicht den ordentlichen Landeskongress nach § 5 Abs. 3.

(2) Der digitale Landeskongress ist auf Beschluss des geschäftsführenden Landesvorstandes oder des erweiterten Landesvorstandes innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen einzuberufen. Digitale Landeskongresse werden mit einer Frist von vier Wochen unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Landesvorstand mittels Einladung in Textform an alle Mitglieder einberufen. Wenn ein Mitglied keine Emailadresse hinterlegt hat, erfolgt an dieses Mitglied eine schriftliche Einladung.

(3) Für den digitalen Landeskongress gilt § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 4 bis 10 entsprechend. Aufgaben nach § 5 Abs. 1 nimmt er nicht wahr.

(4) Der erweiterte Landesvorstand kann an ihn verwiesene Anträge auch an einen digitalen Landeskongress weiterverweisen.

(5) Abweichend von §5 VII kann der erweiterte Landesvorstand mit Zweidrittel Mehrheit beschließen, das Antragsrecht zum digitalen Landeskongress einzuschränken. Der Beschluss ist zu begründen.

(6) Der geschäftsführende Landesvorstand schafft die für die satzungs- und geschäftsordnungskonforme Durchführung des digitalen Landeskongresses erforderlichen technischen und sonstigen Voraussetzungen. Hierzu gehört insbesondere die datenschutzrechtliche Konformität sowie der Ausschluss von Manipulationen nach dem Stand der Technik.“

Artikel 3

1. In die Geschäftsordnung des Landeskongresses der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. wird ein neuer §16 eingefügt.

㤠16 elektronische Abstimmungen

Der Kongress kann zu Beginn entscheiden, offene Abstimmungen mittels elektronischer Stimmgeräte oder elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten durchzuführen. Dies setzt voraus, dass elektronische Stimmgeräte bzw. elektronische Abstimmungsmöglichkeiten und Auszählungsverfahren vorher die technisch notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um Manipulierbarkeit nach dem Stand der Technik ausschließen zu können.“

2. Die fortlaufende Nummerierung wird entsprechend angepasst.

Artikel 4

1. In §10 Abs. 3 S. 2 der Satzung der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. wird nach “Mitgliedern des Landesvorstandes” folgende Formulierung ergänzt:

“oder der Ombudsperson”

2. §10 Abs. 4 der Satzung der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. wird vollständig ersetzt durch:

“Die Amtszeit einer zeitgleich mit den regulären Landesvorstandswahlen gewählten Ombudsperson, verkürzt sich abweichend von §10 Absatz 1 Satz 1 auf sechs Monate.”