Green Offices flächendeckend an den Hochschulen Niedersachsens einführen

Wir Liberalen sind davon überzeugt, dass durch Forschung und Innovation die schädigende Wirkung des Klimawandels eingedämmt werden kann. Unsere Forschungs- und Innovationsinstitute, allen voran unsere Hochschulen, setzen sich jedoch insbesondere in ihren Verwaltungsstrukturen nur oberflächlich mit nachhaltigen Themen auseinander. Hochschulen haben jedoch einen herausragenden Stellenwert im globalen Prozess. Als integrative Ausbildungsstätten künftiger Generationen und als Motor wissenschaftlicher Erkenntnisse haben Hochschulen die Möglichkeit, diese institutionelle Verantwortung auf breiter Basis wahrzunehmen. Die Hochschulen sind folglich gefordert, innovative und nachhaltige Prozesse als am Lehr- und Lernprozess beteiligte Organisation selbst zu verinnerlichen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, fordern wir (in Anlehnung an das Internationale Office) die flächendeckende Einrichtung eines Green-Office an den Hochschulen in Niedersachsen. Dabei setzt sich das Green Office zunächst aus mindestens einer festen Mitarbeitenden-Stelle zusammen, die von Personen besetzt werden soll, die Kenntnisse im Bereich der (erneuerbaren) Energie oder Nachhaltigkeitsplanung hat. Zudem soll das Green-Office, anderes als viele andere Hochschulverwaltungsstrukturen, offene ehrenamtliche Stellen für Studierende bieten, die bei der Umsetzung campusnaher Projekte nicht nur helfen, sondern auch aktiver Teil der Entscheidungsfindung sein sollen.

Aufgaben des Green Office sind insbesondere:

  • Hochschul-Verwaltungsstruktur: Hochschulen werden von einer trägen Verwaltungsstruktur geführt. Das Erreichen der Pariser Klimaziele gebietet es jedoch, dass auch Hochschulen ihren Ausstoß von CO2-Emmissionen insbesondere durch Energie und Wärme senken. Hierfür sollen die festen Stellen im Green Office zusammen mit der freien Wirtschaft Ideenvorschläge (wie unter anderem die Vermietung von Dachflächen an Solargemeinschaften oder der Anschluss der
    Hochschule an ein Fernwärmenetz) diskutieren und den zuständigen Hochschulgremien vorschlagen.
  • Vernetzung der Forschenden mit der Wirtschaft: Nicht nur ab der „Einpreisung“ externer Kosten von CO2-Emissionen sind Unternehmen für deren Reduzierung in einem hohen Maß auf eine starke Forschung angewiesen. Entsprechend soll das Green Office auch als Verknüpfungselement zwischen Hochschule und Wirtschaft fungieren und so den Hochschulen erleichtern, Drittmittelanträge einzuwerben und Forschungskooperationen einzugehen.
  • Umsetzung studentischer Projekte: Studierende sind der Ideentreiber an Hochschulen, da sie sich nicht (sofort) an eingewöhnte Strukturen anpassen, sondern Vorgefundenes hinterfragen. Zudem soll die Hochschule maßgeblich den Studierenden dienen. Daher muss das Green Office studentische Initiativen (von der Wildblumenwiese für Insekten über die studentische Fahrradwerkstadt bis zur Einführung einer Food-Sharing-Option [jeweils beispielshaft]) für eine nachhaltigere Hochschule, je nach Bedarf der Studierendenschaft unterstützen.
  • Weiterbildung: Auch im Jahr 2021 müssen wir uns immer wieder mit Verschwörungstheorien herumärgern. Dass der Klimawandel real ist, steht allerdings außer Frage. Das Green Office sollte daher zur Weiterbildung in Verwaltung und für die Studierendenschaft Workshops und Veranstaltungsreihen anbieten. Fachkundige Vortragende sind an allen generellen Hochschulen vorhanden, sodass insoweit eine Verknüpfung von Weiterbildung und Forschung im Vordergrund steht. Die Hochschule ist als staatliche Einrichtung hierbei insbesondere der politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt in besonderem Maße für das Green Office.

Größe Struktur und Studienangebot und somit auch die Hochschulen selbst unterscheiden sich von Ort zu Ort. Daher soll die Einrichtung eines Green Office für jede Hochschule individuell ausgestaltet sein. Einer starren Anbindung des Green Office an hochschulübergreifende Bewegungen oder Organisationen stehen wir daher kritisch gegenüber. Die feste Mindestzahl von einer festen Mitarbeitenden-Stelle soll vom Land finanziert werden, soweit die Hochschule ein Green Office einführen möchte. Weitere (feste) Stelle sind aus dem Hochschulhaushalt oder über Drittmittel einzuwerben. Aufgrund der Anbindung ehrenamtlichen Engagements Studierender können so kostengünstig nachhaltige Veränderung an den Hochschulen angestoßen werden.

Meerwasserentsalzung – Dem Klimawandel nicht hilflos entgegentreten

Der Klimawandel hat unterschiedlichste Auswirkungen auf Deutschland, unter anderem
Trockenheit und Hitze. Momentan sind wir dem gegenüber recht hilflos und können dies nur schwer bekämpfen.

Um diesen Sachstand in Zukunft zu verändern, benötigen wir ein eigenes Meerwasserentsalzungswerk größeren Ausmaßes in Deutschland. Der Zweck des Werkes besteht darin, das gewonnene Trinkwasser zu von Trockenheit und Dürre betroffenen Gebieten innerhalb Deutschlands zu transportieren um dieses dort auszubringen. Weiterhin können durch diese zusätzliche Verfügbarmachung dieser wichtigen Ressource Trinkwasserengpässe leicht überwunden werden und gar vermieden werden. Dabei muss die Nutzung absolut flexibel sein und die Ressourcen nach Dringlichkeit verteilt werden.

Ein Ende oder gar Umschwung ist nicht in Sicht und auch nicht wahrscheinlich, weshalb ein Wirkverbund aus unterschiedlichen Maßnahmen in Bezug auf Trinkwasserhandhabung und Gewinnung greifen muss, um dieser aktuellen und zukünftigen Herausforderung Herr zu werden.

Ein geeignetes Mittel hierzu ist die Meerwasserentsalzung, welche bereits in vielen Staaten der Erde zur Trinkwassergewinnung angewandt wird und alternativlos erscheint.

Wenn der Meeresspiegel steigt ist mehr Wasser da als wir brauchen, aber viele Regionen in Deutschland und der Welt werden trotzdem unter Wasserknappheit und Dürren leiden, denn Meerwasser ist nicht einfach so nutzbar. Es muss aufbereitet werden.

Ergänzend zu anderen Möglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit Trinkwasser, dessen Verteilung, Nutzung und Gewinnung, wird der Synergieeffekt durch die Meerwasserentsalzung nochmals verstärkt.

Fluch und Segen der Abfallprodukte: Wird Meerwasser von den Stoffen befreit die es zum Trinkwasser machen, gibt es Abfallprodukte. Diese sind u. A. Magnesium, Natrium, Calcium, Kalium, Lithium und Bromid. Diese zurück zu gewinnen und für die Industrie wieder nutzbar zu machen muss erforscht und wettbewerbsfähig gemacht werden. Ob eine „Reinigung“ des Meeres mit dieser Meerwasserentnahme erfolgen kann, sollte auch erforscht werden.

Die Energiegewinnung zum Betrieb der Anlage, welche praktischerweise an der Küste liegen muss, kann u. A. durch Windenergie oder Gezeitenkraftwerk erfolgen.

Zur weiteren Erforschung der Technologie und Verbesserungsmöglichkeiten an dieser ist ein Forschungseinrichtung mit zu integrieren, um zukünftig eine höhere Ausbeute unter geringsten Energieaufwendungen zu schaffen. Eine Gefährdungsminimierung und sanfte Entnahmemethoden sind auch zu erforschen um maritimes Leben zu schützen.

Eine Herausforderung wird die Infrastruktur zur Verteilung des Wassers. Das Trinkwasser muss so aufbereitet und mit entsprechenden Zusätzen eingestellt werden, dass es über lange Strecken verteilt werden kann.

Wir haben in Deutschland das Know-How, die Technologie und die Firmen um dies zu bewerkstelligen. Der gesamte Komplex Meerwasserentsalzung ist so facettenreich und wichtig, dass er in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Daran hängt unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein Export-Schlager zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, Made in Germany.

Wiederholungsprüfungen flexibilisieren

An den meisten Hochschulen besteht für Prüfungsleistungen eine Obergrenze von drei Versuchen, gegebenenfalls mit einem sogenannten „Viertversuch“ in Form einer mündlichen Prüfung. Ein endgültiges Nichtbestehen hat zur Folge, dass die betreffende Person in der ganzen Bundesrepublik lebenslang für dieses Fach gesperrt ist. Dieses System hat sich insofern bewährt, als dass ein einmaliges Versagen bei einer Prüfung ohne große Folgen bleibt, andererseits allerdings der erwünschte Auswahleffekt weiterhin besteht.

Allerdings hat das bestehende System auch Nachteile. Obwohl es Härtefallklauseln gibt, ist es doch möglich aufgrund einer persönlichen Krise oder einer seelischen oder körperlichen Erkrankung, die nur einige Zeit besteht, lebenslang die Möglichkeit eines Studienabschlusses in einem bestimmten Bereich zu verlieren.

Um diesen Umstand zu ändern, soll statt der aktuellen Regelung jedem Studenten eine gewisse Zahl an Wiederholungsprüfungen für den gesamten Studiengang zugestanden werden. Dies soll das Ziel haben, fachlich konkrete oder zeitweise bestehende Schwächeperioden zu überbrücken und gleichzeitig weiterhin die Auswahlfunktion der Prüfungen an sich zu erhalten.

Speziell für Nebenfächer und eine überfachliche Qualifikation soll eine entsprechend kleinere Zahl an Prüfungswiederholungen pro Abschluss bestehen. Wahlpflichtmodule sollen dagegen gemeinsam mit den Pflichtmodulen in die Prüfungswiederholungszahl hineinzählen. Die Festlegung von Wiederholungszahlen soll an jeder Universität für jeden Studiengang einzeln bestimmt werden, und zwar auf Grundlage von Erfahrungswerten durch eine entsprechende Kommission, der Lernende und Lehrende angehören.

Ein Überschreiten der Prüfungswiederholungszahl hat zur Folge, dass der Student für dieses Studienfach vorerst exmatrikuliert wird. Beim Studienfachwechsel zählen die nicht bestandenen Prüfungen weiter in das neue Studienfach hinein. Wenn die für das neue Studienfach bestehende Prüfungswiederholungszahl einen entsprechenden Anteil der maximalen Anzahl ausmacht, sollte dafür eine Immatrikulation in diesem Fach versagt werden. Dieser Anteil sollte ebenfalls durch eine entsprechende Kommission ermittelt werden.

Nicht bestandene Prüfungen sollen nach dem Ablauf von fünf Jahren erlöschen. So wird sichergestellt, dass auch bei einer Exmatrikulation in jungen Jahren später das gleiche Fach erneut studiert werden kann.

Refugee Law Clinicen an Hochschulen: helfen und fördern

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten Pflicht, schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, nicht nur um das vom demographischen Wandel stark betroffene Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Gründung von sogenannten Refugee Law Clinicen (RLC) an Hochschulen in Deutschland, deren Ziel es ist, MigrantInnen – insbesondere AsylbewerberInnen und Geflüchtete – aber auch internationale Studierende in Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beratend zu unterstützen. Die Möglichkeit zunächst auf dem Gebiet der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen eine theoretische Ausbildung zu erlangen, um diese dann auch praktisch einzusetzen, verbindet die Hochschulen als Bildungsstätten mit dem alltäglichen Leben in der Praxis. Zudem kann so der – von vielen Studierenden so empfundenen – Praxisferne viele Studiengänge entgegengewirkt werden. Hochschulen können dies unterstützen, indem das Lehrpersonal verschiedenster Fachbereiche die Ausbildung der zukünftig beratenden Studierenden unterstützt. Lehrende, die sich diesbezüglich engagieren wollen wir die Stunden die sie in der originären Ausbildung der künftigen Beratenden verbringen, als auf ihre vertragsmäßige Lehrverpflichtung im Rahmen der Beschäftigung an der Hochschule anrechnen. Hochschulen bleiben dennoch maßgeblich eine Bildungsstätte. Daher fordern wir, dass Studierende, die eine Ausbildung in einer RLC absolvieren, diese im Rahmen ihres Studiums anrechnen dürfen, soweit es hierfür eine fachliche Begründung gibt. Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen trifft dies ausdrücklich auf eine Vielzahl von nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengängen zu. Wir fordern, dass die Prüfungs- und Studienordnungen entsprechend für die RLC geöffnet werden. Zudem wollen wir erreichen, dass die RLC praktisch unterstützt werden, indem die Hochschulen Räume, sowohl für die Ausbildung als auch für die eigentliche Rechtsberatung, zur Verfügung stellen.

Einer Weiterentwicklung zu den allgemeinen studentischen Rechtsberatungen für (international) Studierende durch Studierende stehen wir offen gegenüber.

Studentisches Mentoring als Chance für benachteiligte Jugendliche an Schulen implementieren

Noch immer ist der Wiederholeranteil an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen im deutschen Vergleich hoch: Niedersachsen teilt sich mit einer Quote von 2,3 % den 4. Platz mit Thüringen (zum Vergleich: Bayern 3,8 %, Berlin 1,1 %). Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler aus bildungsschwachen Haushalten zu unterstützen, wäre das Heranziehen studentischer Mentoren, die Lernende bei Schulaufgaben helfen. So geht aus einer neuen Ifo-Studie hervor, dass sich durch studentisches Mentoring insbesondere Zensuren in Mathematik, Sozialkompetenzen und Arbeitsmarktorientierung bei Acht- und Neuntklässlern verbessern.

Beim Mentoring profitieren beide Seiten: Während sich Berufschancen und Unterrichtsleistungen der Lernenden steigern, profitieren Studierende vom Austausch und Kontakt. Als Anreiz können zudem bis zu zwei Freisemester für diejenigen Studierenden angeboten werden, die sich ehrenamtlich bereit erklären, entsprechendes Mentoring durchzuführen.  Zudem soll das Mentoring im Rahmen des Lehramtsstudiums abzuleistende Praktika stundenweise angerechnet werden können. Das Potential von jungen angehenden Akademikern soll damit viel stärker zur Unterstützung neuerer Generationen genutzt und wertgeschätzt werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Implementierung studentischer Mentorings an Schulen für Lernende aus bildungsschwachen Haushalten, um sie hinsichtlich ihrer schulischen Leistungen und Kompetenzentwicklung zu unterstützen. Es sollen entsprechende Angebote geschaffen werden, die beide Seiten nach Wunsch wahrnehmen können.

Crash is Trash

Crash-Test Dummies sind in aller Regel 1,75 m groß und wiegen 78 kg. Der Körperbau des Dummies orientiert sich am männlichen Körper. Der durchschnittlich weibliche Körper, aber auch andere Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder große Männer, sind in Sicherheitstests zur Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle daher unterrepräsentiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau bei einem Autounfall ernstlich verletzt wird, ist 47% höher, dass sie stirbt 17% höher als bei einem Mann. Ursache sind zwar nicht nur, aber jedenfalls auch, mangelnde Sicherheitstests vor der Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle.

Die Verpflichtung die Sicherheit des neuen Typenmodells sicherzustellen, liegt bereits jetzt in erster Linie bei den Automobilunternehmen. Durch die hohen Kosten für die Testung an verschiedenen Dummie-Modellen schlagen wir eine zusätzliche virtuelle Testung durch eigene Programme oder durch das seit 2021 von Toyota zur Verfügung gestellte Programm „Total Human Model for Safety“ vor. Um hierbei einheitliche Standards sicherzustellen, soll das mathematische Verfahren für die Programme durch eine VDI-Richtlinie vorgegeben werden.

Der zweite Schritt der Testung wird derzeit durch Richtlinien der UNECE gesteuert. Diese sollen um virtuelle Testungen ergänzt werden. Selbiges gilt bei den zusätzlichen Sterne-Tests der Euro NCAP-Standards. Da diese Bewertungen in den Verkaufsbroschüren der Autos auftauchen und die Hersteller diese Testung freiwillig absolvieren, soll hier ein zusätzliches Siegel für eine realitätsnahe virtuelle Sicherheitsprüfung eingeführt werden, wenn Käuferinnen und Käufer durch eine hinreichende virtuelle Testung jeweils realitätsnah repräsentiert worden sind.

Weniger schwitzen: Für ein besseres Stadtklima!

Die Jungen Liberalen erkennen den menschengemachten Klimawandel und all seine Folgen kompromisslos an. Großstädte in Niedersachsen spüren bereits die Folgen eines sich verändernden Klimas. Unter dem Begriff Stadtklima wird verstanden, dass die Temperatur innerhalb einer Stadt um mehrere Grad höher als im Umland sein kann. Ein erhöhtes Stadtklima wird ausgelöst durch fehlende Vegetation, dichte Bebauung und anthropogene Emissionen wie Luftschadstoffen und Abwärme. Die Ursachen für jene hohen, teilweise gesundheitsgefährdenden Temperaturen in Niedersachsens Städten lassen sich durch ein Maßnahmenpaket verhindern. Bisher unterscheidet sich das Engagement, das Städte diesem Thema widmen, in großem Maß. Beispiele für bereits bestehende Projekte sind das Ringgleis in Braunschweig, ein alte Bahntrasse, die in einen Radweg umgewandelt wurde. Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Buchholz, die Privatpersonen bei besserer Wärmedämmung unterstützt. Die JuLis sind der Auffassung, dass die Landesregierung bisher zu wenig Interesse am wichtigen Thema Stadtklima zeigt.

Die Jungen Liberalen mögen beschließen, sich für folgende Anliegen auf kommunaler Ebene einzusetzen und diese in ihrem Kommunalwahlprogramm zu berücksichtigen:

  • Die Abschaffung der 7-prozentigen Mehrwertsteuer auf ÖPNV-Fahrkarten.
  • Jeder Baum, der im Stadtgebiet gefällt wird und auf öffentlichem Grund steht, soll ersetzt und zusätzlich ein neuer Baum gepflanzt werden. Die neuen Bäume sollen im Stadtgebiet gepflanzt werden und so für mehr Begrünung zu sorgen, denn für uns als JuLis ist wichtig, dass Innenstädte über einen möglichst hohen Grünflächenanteil verfügen. Der Vorgang soll möglichst unbürokratisch ablaufen, damit die Neubepflanzung schnell durchgeführt wird. Kann eine Kommune dieser Forderung nicht nachkommen, sollen CO2-Zertifikate in Höhe der Bindungskraft eines Baumes gekauft werden.
  • Eine Begrünung von öffentlichen Gebäuden und Bushaltestellen nach niederländischem Vorbild sorgt für ein besseres Stadtklima, da vor allem fehlende Vegetation als eine der Ursachen gilt. Außerdem soll bei Neubauten im Stadtgebiet auf dunkle Oberflächen verzichtet werden.
  • Neben der E-Mobilität fordern die JuLis eine Berücksichtigung verschiedener nachhaltiger Kraftstoffe. Trotzdem lehnen wir eine verpflichtende Quote von E-Zapfsäulen oder Wasserstoff-Zapfsäulen ab, da die Autonomie von Unternehmen so in großem Maß angetastet wird und das Angebot nicht staatlich bestimmt werden darf. Stattdessen möchten wir Anreize schaffen, damit Tankstellen Ladeinfrastruktur freiwillig zur Verfügung stellen. Die bisherige Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge” soll neben E-Zapfsäulen auch auf andere emissionsfreie Kraftstoffe ausgeweitet werden, sodass keine einseitige Förderung einer Technologie stattfindet.
  • Das Land Niedersachsen soll ein Pilotprojekt zur Testung von weißen Straßenoberflächen einführen, da diese erheblich weniger Wärme absorbieren und daher Innenstädte deutlich abkühlen.

Sex sells

Sexuelle Aufklärung findet in jüngeren Generationen vermehrt durch eigene, nicht-kommunikative Aneignung von Inhalten aus dem Internet statt. Die Auseinandersetzung mit sexuellen Inhalten ist dabei nicht immer freiwillig, sondern wird durch Werbung oder Videos in Gruppenchats extern vorgegeben. Zielführend im Umgang mit diesen leicht zugänglichen sexuellen Inhalten ist eine hohe Medienkompetenz und ein früher, jeweils altersgerechter aufgeklärter Umgang mit Sexualität. Netzsperren oder staatliche Pornofilter lehnen wir als ineffizientes Instrument ab.

Vorschulzeit

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern soll um sexualpädagogische Inhalte ergänzt werden. Hierbei kann es vor allem darum gehen, wie auf die natürlichen Entdeckungsphasen der Kinder altersgerecht eingegangen werden kann oder für Missbrauchsanzeichen zu sensibilisieren.

Schulen

Der Sexualkundeunterricht beschränkt sich derzeit auf die Aufklärung über Fortpflanzung, Verhütung und teilweise noch Geschlechtskrankheiten. Dieses beschränkte Verständnis von Sexualität wird dem Bild, was Jugendliche medial von Sexualität vermittelt bekommen, nicht gerecht. Inhaltlich soll der Unterricht insofern um die Auseinandersetzung mit verschiedenen sexuellen Identitäten und Orientierungen, consensual education, Aufklärung über die Pornografiebranche und Medienkompetenzen ergänzt werden. Anlässlich der Petition „Schluss mit dem Jungfernhäutchen Mythos“ soll die BZgA ihre Materialien anhand zeitgemäßer wissenschaftlicher Standards formulieren und gestalten.

Durch den Anstieg der Verbreitung von Abbildungen sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Jugendliche im Netz sollen Kooperationen mit der Polizei am Vorbild der Schweiz angestrebt werden, bei denen im Rahmen einer Schulstunde die Gefahren der Weiterleitung von Bildern und Videos im Internet und die damit einhergehende Strafbarkeit thematisiert werden.

Wissenschaft

Jugendliche können ungehindert auf pornografische Inhalte im Internet zugreifen. Im Alter von 13 Jahren haben 50% der Jungen und 15% der Mädchen einen Pornofilm gesehen, in einem Alter von 16 sind es 89% und 63%. Die Sexualforschung hat festgestellt, dass eigene sexuelle Grenzen dabei durchaus wahrgenommen werden und die Realität von der Fiktion unterschieden werden kann. Dennoch werden die aktuellen Entwicklungen weitestgehend als problematisch wahrgenommen, zumal lediglich Korrelationen statt Kausalitäten festgestellt und Statistiken durch die Illegalität der Zurverfügungstellung von Pornografie auch nur über Selbstbefragungen aufgestellt werden können. Da angenommen wird, dass ein zu hoher Pornografiekonsum wesentlichen Einfluss für den Verzicht auf zwischenmenschliche Beziehungen oder auch Suchtverhalten haben kann, sind Forschungsvorhaben mit diesen Inhalten zu fördern. Indessen muss auch eine derzeit nicht stattfindende Forschung zu positiven Effekten, wie beispielsweise einer höheren sexuellen Aufklärung und Toleranz, stattfinden.

Pornografie

Die Mainstream-Pornografie verbreitet sexuelle Inhalte, die den Inhalten der gesellschaftlichen sexuellen Aufklärung zuwiderlaufen. Safer Sex, Kommunikation und Konsens, die Darstellung von unterschiedlichen Körperbildern finden nicht statt. Das kann gerade in einer sexuellen Entdeckungsphase für große Unsicherheiten sorgen und unrealistische Vergleichsfaktoren schaffen. Gleichzeitig gibt es in der Pornografiebranche Initiativen zur Produktion von ethischer Pornografie, die diese wesentlichen Elemente der sexuellen Aufklärung in die Darstellung einbindet. Für diese Produktionen soll ein einmaliges Filmförderprogramm beim Deutschen Filminstitut oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Produktionen zusätzlich zu den genannten Werten eine sexualpädagogische Zielsetzung verfolgen und auch in sexualpädagogischer Betreuung hergestellt werden. Diese pornografischen Inhalte sollen ab 14 Jahren straffrei zugänglich gemacht werden dürfen. Selbiges gilt für ähnliche, privat finanzierte Projekte sofern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ergänzt um eine sexualpädagogische Expertise, diese Inhalte ab 14 Jahren freigegeben hat. Die Entscheidung ist begründungspflichtig und öffentlich einsehbar. In der Bundesprüfstelle soll keine religiöse Interessenvertretung mehr sitzen. Diese strafrechtliche Liberalisierung soll auch in die Forschung über jugendliche Sexualität und pornografische Medien einfließen.

Das Bildungssystem im neuen Jahrzehnt

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Computern und digitaler Infrastruktur massiv zugenommen. Dennoch können viele, besonders auch junge Menschen, nicht nachhaltig mit Computern und dem Internet umgehen. Sei es Cybermobbing, der Umgang mit Fake News, die Online-Bewerbung oder Recherchekompetenzen – das Internet mit all seinen Facetten spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Wenden wir uns davon ab, sind wir die Verlierenden. Deshalb sollten die Schüler von ihren Lehrern zu kritisch hinterfragenden Individuen – sowohl im echten Leben als auch im virtuellen Raum – erzogen werden. Die Schule als wesentlicher Vermittler dieser Kompetenzen bereitet die jungen Menschen dabei jedoch nur unzureichend auf die Zukunft vor.

1. Schulbildung

Um der aktuellen Entwicklung erfolgreich entgegenzusteuern, ist es notwendig, die Schüler deutlich besser im Bereich der Medienkompetenz sowie den Grundlagen der Informatik zu schulen. Daher fordern die Jungen Liberalen mittelfristig eine Verbesserung des Informatik- und Medienunterrichts in den Schulen Niedersachsens.

Dafür sollen die Themen in den Lehr- und Stundenplänen mehr Gewichtung finden. Dies soll in der Grundschule im Rahmen von Thementagen stattfinden. Zudem soll im Primarbereich der erste Umgang mit neuen Technologien ermöglicht werden. Daneben soll ein freiwillig wählbares AG-Angebot zum Thema des digitalen Forschens angeboten werden. Die Lehrpläne in den Klassen 5 und 6 sollen fächerübergreifend um Aspekte der Medienkompetenz erweitert wird, um die Schüler behutsam an die Thematik heranzuführen. Ab der 7. Klasse sollen Informatikkompetenzen verpflichtender Bestandteil des Lehrplans sein. In der gymnasialen Oberstufe kann eine Vertiefung als Wahlpflichtmodul stattfinden. Dabei sollte auch die Möglichkeit bestehen, dieses Fach als Leistungskurs zu wählen.

Zu Beginn der Mittelstufe, ab der 5. Klasse, sollen Grundlagen im Umgang mit Computersystemen und wichtiger Software, darunter auch dem MS-Office-Paket erlernt werden. Außerdem sollen die Schüler lernen, wie man (Internet-)Quellen richtig einordnet. Dies ermöglicht eine sichere Internetrecherche als zusätzliches Element des Unterrichts. Diese Kompetenzen sind fächerübergreifend zu thematisieren und praktisch anzuwenden. Zudem sollen die ersten, in der Grundschule erworbenen Kenntnisse im Bereich der Informatik grundlegend erweitert werden. Im weiteren Verlauf der Mittelstufe, d.h ab der 8. bzw. 9. Klasse sollen die Grundlagen der Praktischen Informatik erworben werden. Dies umfasst das Lernen von Algorithmen, IT-Sicherheit bzw. Datenschutz sowie einfaches Programmieren mit unterschiedlichen Lehrsprachen. Ein weiterer Themenschwerpunkt soll bis zum Erreichen der Mittleren Reife die Medienethik sein. Besonders ist dabei auf den Umgang mit „Fake News“, Hasskommentaren sowie Rechten und Pflichten im Netz einzugehen. Im Fach Wirtschaft soll darüber hinaus das Thema „digitale Geldwirtschaft“ in den Lehrplan aufgenommen werden. Im Bereich der Berufsorientierung spielt dann das Verfassen einer Bewerbung sowie die Nutzung von Online-Karrierebörsen eine gewichtige Rolle.

In der gymnasialen Oberstufe sollen, sofern die Kurse gewählt werden, weitere technische Grundlagen wie z.B. Rechneraufbau, Funktion und Aufbau von Netzwerken usw. und theoretische Grundlagen (z.B. Automatentheorie) behandelt werden.

Neben der Unterrichtsgestaltung ist außerdem die Leistungsüberprüfung der neuen schulischen Lernumgebung anzupassen, sofern es der methodische und inhaltliche Rahmen zulässt.

2. Lehrerbildung

Damit die Schüler das ihnen in Punkt 1 zur Verfügung gestellte Bildungsangebot richtig für sich nutzen können, bedarf es ebenfalls einer guten Vorbereitung der Lehrer* in diesem neuen Bereich der Bildung. Dabei sind Unterschiede bezüglich der Maßnahmen zwischen den angehenden Lehramtsanwärtern und den schon unterrichtenden Lehrern zu machen.

Angehende Lehramtsanwärter – Digitalisierung in der Lehrerbildung

Im Hochschulstudium:

Bereits in den Lehramtsstudiengängen, aber auch in der Erziehungswissenschaft soll das Thema Digitalisierung verpflichtender Bestandteil im Curriculum sein. Dafür soll ein Basismodul im Zeitraum des Bachelorstudiengangs angeboten werden, dessen Ziel es ist, Basiselemente im Themenbereich der Medienpädagogik und Informatik zu vermitteln. Die angehenden Lehrer sollen so erlernen, wie digitale Medien und Technologien gut in den Unterricht implementiert werden können. Wichtig ist, dass das Basismodul ein Pflichtelement in allen Unterrichtsfächern wird. So soll jedem Lehrer sowohl ein Überblick über den Einsatz als auch eine fachbezogene Reflexion über Chancen und Risiken zuteilwerden. Neben einem Basismodul sollten außerdem vertiefende Wahlpflichtangebote entwickelt werden.

In den Praktika & Prüfungen:

Neben den theoretischen Inhalten bezogen auf einen digitalisierten Unterricht sollen auch auf dem praktischen Feld Erfahrungen gesammelt werden. Es soll genau erlernt werden, wie die Digitalisierung in welchen Fachbereichen aufgegriffen wird. Deshalb sollte auch in diesem Abschnitt der Lehrerausbildung die Digitalisierung zum einen als Unterrichtsmittel und zum anderen als Unterrichtsgegenstand praktisch erfahren werden. Die Reflexion einer solchen Phase kann in Form eines E-Portfolios oder mit einem anderen digitalen Mittel seiner Wahl gestaltet werden.

In der Hochschule:

Um die Module in den Lehramtsstudiengängen erfolgreich ein- und umzusetzen ist es wichtig, bestimmte Strukturen zu schaffen. Dazu gehört Professuren mit ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten im Bereich der Bildung in der digitalen Welt einzurichten. Dies soll besonders die Themen Medienpädagogik und Informatikdidaktik umfassen. Des Weiteren soll jede Universität in dem Bereich eine weitere Professur für eine digitale Strategie gründen. Diese dient der Etablierung, Umsetzung und Weiterentwicklung auf diesem Themenfeld. Außerdem sollte zum Thema Bildung in der digitalen Welt, eine Art Lern-Lern-Labor geschaffen werden. Diese sollen fortlaufend Bildungsmaterialien und -konzepte entwickeln. Darüber hinaus sollten hochschulinterne Kooperationen mit Experten der jeweiligen Fachrichtungen angestrebt werden. Alle Bereiche sollen personell mit qualifizierten Fachkräften und sachbezogen angemessen ausgestattet werden.

Fortbildungen für alle Lehrkräfte

Die regionalen Kompetenzzentren für Lehrkräftefortbildung an niedersächsischen lehrerbildenden Hochschulen sollen in Zukunft gerade für die älteren Lehrkräfte Fortbildungen im Bereich der Digitalisierung entwickeln. Dieses Programm kann sowohl von den Studenten als auch von schon unterrichteten Lehrern gleichermaßen genutzt werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine landesweite Kooperation mit dem Programm „Roberta“ ein. Bisher gibt es in Niedersachsen 2 RobertaRegioZentren (Hannover, Osnabrück). Jedoch sollte Niedersachsen das achte Bundesland werden, welches den flächendeckenden digitalen Unterricht in die Schullandschaft integriert. Bei dem Programm der Fort- und Weiterbildungen kann jeder Lehrer*, egal ob mit oder ohne Vorkenntnisse, in dem Bereich der Robotik und Informatik geschult werden. Dadurch ist es für alle Lehrenden einfacher mitzuarbeiten. Darüber hinaus werden während des Schulungsprozesses neben dem Wissen auch sinnvolle Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung aufgezeigt. Für die betroffenen Lehrkräfte ist es außerdem möglich, den individuellen Einsatzort in der Schule zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Lehrer dies als Schnupperkurs, Projektwoche, Unterrichtseinheit oder mehrwöchige AG anbieten können. Dadurch kommt der Schule eine individuelle Erweiterung ihrer Angebote zugute.