Upgrade für die Wissenschaft in Niedersachsen – Hochschule 4.0

Will das Land Niedersachsen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe wettbewerbsfähig bleiben und nicht abgehängt werden, muss der Hochschulstandort Niedersachsen endlich sein volles Potenzial ausschöpfen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Digitalisierung in den Hochschulen vernachlässigt wurde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen darum riesigen Nachholbedarf, denn die Corona-Pandemie und das Digitalsemester haben lediglich strukturelle Defizite in Forschung, Lehre und Verwaltung aufgedeckt, die vorher schon vorhanden waren. Deshalb setzen wir uns für eine dringend benötigte allumfassende und ambitionierte Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen 4.0 am Wissenschaftsstandort Niedersachsen ein. Unsere Hochschulen müssen raus aus der Kreidezeit und endlich im 21. Jahrhundert ankommen!

Die Hochschule der Zukunft ist eine digitale Präsenzeinrichtung

Die Hochschulen der Zukunft sind digital. Lehre und Forschung sollen nach wie vor vorwiegend in Präsenz stattfinden und die persönliche Interaktion zwischen Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Fokus stellen. Insbesondere sollen Lehrveranstaltungen in Präsenz um digitale Angebote erweitert und ergänzt werden, wo es einen tatsächlichen Mehrwert für die Lehrenden und die Studierenden schafft und zu mehr Qualität und Innovation beiträgt. Digitale Hochschulen sind für uns Präsenzuniversitäten in einer digitalen Gesellschaft, Hochschulen sollen nicht zu Fernuniversitäten „um-digitalisiert“ werden. Analoge Konzepte können nicht einfach ins Digitale übertragen werden, andersherum sind digitale Formate nicht zwangsläufig analogen überlegen. Vielmehr muss Digitalisierung ganzheitlich gedacht werden.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Lernende

Als liberale Jugendorganisation stellen wir das Individuum in das Zentrum der akademischen Lehre und Forschung. In einer sich immer rasanter verändernden Welt sind Flexibilität und Individualität im Studium ausschlaggebend für einen eigenverantwortlichen Selbstlernprozess der Studierenden – und das muss auch das Studium selbst widerspiegeln. Dabei erachten wir digitale Angebote und Prüfungs- und Studienordnungen mit Freiräumen als hilfreich.

In Anbetracht der Eigenverantwortung der Studierenden messen die Jungen Liberalen Niedersachsen der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit bei. Daher befürworten wir dezentrale Datenspeicherung in Kombination mit Interoperabilität und Open Source-Entwicklungen. Einer digitalen Zukunft der Hochschulen, die von diesen Werten geleitet wird, blicken wir mit Optimismus entgegen.

IT-Infrastruktur und Ausstattung

Für digitale Hochschulen ist eine umfangreiche IT-Grundausstattung in Forschung, Lehre und Verwaltung nötig, die sowohl Hard- als auch Software einschließt. Ein entsprechend hoher Finanzbedarf ergibt sich daher für die Einrichtungen. Das Land Niedersachsen ist in der Pflicht, die Mehrkosten in geeigneter Weise in der Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Bund und Länder sollen ergänzend für die Digitalisierung in Studium und Lehre einen Digitalpakt Hochschule verabschieden, der sowohl für technische als auch didaktische Innovationen genutzt werden kann. Hochschulen sollen sich zudem für Sponsoring durch Unternehmen öffnen.

Zur IT-Grundausstattung in den Hochschulen gehören neben Computern für Verwaltung und Forschung auch campusöffentliche Computer für die Studierenden, die anstelle von oder ergänzend zu eigenen Endgeräten genutzt werden können. Für letztere wiederum ist eine umfangreiche Ausstattung der Hochschulgebäude und insbesondere der Vorlesungssäle mit Steckdosen notwendig. Natürlich sollen die Hochschulen auch ein lückenloses, stabiles und zuverlässiges Campus-WLAN für alle Angehörigen anbieten. Hochschulen sollen in geeigneter Weise für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende auch Mailing-, Cloud- und Messenger-Dienste, Campuslizenzen für Office-Dienste sowie allgemeine und fachspezifische Programme zur Verfügung stellen. Die digitale Hochschule eröffnet auch Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice. Entsprechend entwickelt sie geeignete IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.

Die verschiedenen Anforderungen an Hard- und Software sollen in einem Hochschulrechenzentrumgebündelt werden, das vorrangig aus Mitteln der Hochschule finanziert wird. Solche Hochschulrechenzentren können einzelne oder mehrere Hochschulen beliefern. Niedersächsische Hochschulrechenzentren sollen sich austauschen und ihre Dienste gegenseitig für alle niedersächsischen Hochschulangehörigen öffnen.

Hochschulen 4.0 spiegeln den digitalen Wandel auch räumlich wider. In der digitalen Zukunft stehen Interaktion und Kollaboration mehr im Vordergrund, daher werden neben Hörsälen, Seminarräumen und Einzelarbeitsplätzen Gruppenräume oder digital ausgestattete Coworking Spaces immer wichtiger. Hochschulen und ihre Bibliotheken sollen frühzeitig entsprechende Entwicklungen in ihren Bauplänen bedenken und bei der Gebäudeplanung auch didaktisch geschultes Personal hinzuziehen.

Wissensbeschaffung und Medienmanagement

Der Zugang zu Wissen ist elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche Lehre und Forschung und damit auch für den Wettbewerb um die besten Ideen. Dementsprechend setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für eine Verbesserung der Wissensbeschaffung an allen Hochschulen und diese Chancengerechtigkeit ein.

Derzeit liegt ein recht unkoordiniertes Geflecht aus unterschiedlichen Katalogen und Inhalten vor, das die wissenschaftliche Recherche unnötig erschwert. Wir fordern daher die Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) dazu auf, einen gemeinsamen Katalog aller wissenschaftlichen Medien und Publikationen niedersächsischer und deutscher Hochschulen zu erstellen. Dabei soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen IT-Infrastruktur finanzieren. In der Bereitstellung von Medien muss weitergehend auch europäisch gedacht werden. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung für ein europaweites System digitaler Fernleihen unter Kostenbeteiligung der Anfragenden einsetzt. Entgegenstehendes nationales Urheberrecht ist durch eine europäische Richtlinie zum vereinfachten Zugang zu Wissen im Binnenmarkt für Hochschulen eine großzügige Bereichsausnahme für Wissenschaft und Forschung einzuräumen. Die Interessen der Rechteinhaber sind entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Das Auffinden von Medien, welche die eigene Hochschule nicht besitzt, darf nicht mehr als einen Klick entfernt sein.

Zudem sollen Hochschulen vermehrt in digitale Medien investieren und Schritt für Schritt Präsenzbestände von Büchern durch Campus- und Heimzugänge um digitale Medien erweitern. Die Finanzmittel für Lizenzen sind den Hochschulen in Niedersachsen durch eine langfristige Mittelplanung durch das Land Niedersachsen unter Kostenbeteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, bestehende Wissenschaftsdatenbanken, die kommerziell geführt werden, unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts zu überprüfen. Wir verlangen darüber hinaus, das Urheberrecht dahingehend anzupassen, dass ein Mindestzugang zu Wissen zum Zweck der Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Regelungen, die einer Digitalisierung, automatischen Auswertungen und digitalen Fernleihen für den öffentlichen wissenschaftlichen Gebrauch entgegenstehen, sollen aufgehoben bzw. abgeschwächt werden. Zusätzlich soll der Bund die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen als Open Access fördern. Dazu sollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Plan S auf EU-Ebene und das Projekt DEAL auf nationaler Ebene finanziell und ideell unterstützt werden.

Digitales Lehren und Lernen

Studierende an Hochschulen müssen sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und daher digitale Kompetenzen erwerben. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, sollen digitalisierungsbezogene Inhalte in die Hochschullehre und die akademische Lehrerbildung integriert werden. Relevante Kompetenzen sind dabei nicht nur die sachgemäße Nutzung von Hardware, sondern auch das Lernen mit digitalen Medien, über digitale Medien sowie die Reflexion der Digitalisierung und deren Auswirkung auf die Gesellschaft. Diesem umfassenden Verständnis von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird im Studium noch kaum Rechnung getragen. Über diese Basiskompetenzen hinaus benötigen Studierende Kompetenzen zu fachspezifischer Technologie und Wissen über den Einfluss der Digitalisierung auf ihr zukünftiges Berufsfeld. Diese Inhalte können die Lehrenden an Hochschulen nur vermitteln, wenn sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und sich über allgemeine wie auch fachspezifische Technologien auf dem Laufenden halten. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen sollen verpflichtend und spezifisch in jedem Studiengang vermittelt werden. Die curricularen Veränderungen sollen auf Basis der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2016 und Empfehlungen von Expertinnen und Experten zum Curriculum 4.0 und Future Skills durch die Hochschulen umgesetzt werden.

Neben dem Aufbau der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird der fächer- und seminarübergreifende Einsatz digitaler Medien im Studium in Form pädagogisch sinnvoller Lernsettings angestrebt. Digitale Medien können die tiefere Auseinandersetzung mit Inhalten fördern, wie sie gerade im Studium gefordert wird. Durch Vorlesungsaufzeichnungen, Massive Open Online Courses (MOOCs), Online-Übungen und -Workshops sollen Studierende ihre Lernsettings selbst bestimmen können. Das orts- und zeitsouveräne Lernen ermöglicht die nötige Flexibilität, die vor allem im Sinne der Inklusion mobilitätseingeschränkter oder pflegender bzw. betreuender Studierender benötigt wird. Darüber hinaus profitieren auch berufstätige oder internationale Studierende von einem so digital unterstützten Studium. Wir fordern Bund und Länder auf, den Austausch von Lehrinhalten zwischen Hochschulen zu fördern und dazu eine nationale virtuelle Hochschuleeinzurichten. Die Inhalte sollen für Studierende frei zugänglich gemacht werden. Dozierende in den Hochschulen schaffen Inhalte und stellen sie bereit, die Qualitätssicherung erfolgt im Peer-Review-Verfahren. Das BMBF soll die digitale Infrastruktur aufbauen und erhalten. Hochschulen sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten, wenn ihre freien Online-Veranstaltungen überdurchschnittlich oft besucht werden.

Als Konsequenz zu digitalen Seminaren sollen auch digitale Prüfungsformen angeboten werden. E-Klausuren und adaptive Tests sollen dort angeboten werden, wo sie didaktisch sinnvoll sind. In jedem Fall soll es Studierenden bei Hausarbeiten oder Berichten möglich sein, die Leistungen in Form von getippten statt handschriftlichen Dokumenten einzureichen. Außerdem soll auch immer eine digitale Abgabe möglich sein. Wir sehen in diesen Punkten die Hochschulen im Kompetenzrahmen ihrer Selbstverwaltung in der Verantwortung, Zukunft durch die Anpassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu gestalten.

Digitale Studienorganisation und Studierendenverwaltung

Zusätzlich zum digitalen Lehren und Lernen spielen auch digitale Studienservices eine wichtige Rolle. Die Digitalisierung der eigenen Studienorganisation und der hochschulischen Studierendenverwaltung bieten großes Potenzial für die Lernenden und für die Prozessoptimierung der Einrichtung.

Alle Hochschulen sollen Lernmanagementsysteme einführen und sukzessive ausweiten, um neben den grundlegenden Funktionen wie Kursanmeldungen, Abrufen von Dokumenten und Dateien oder der Gruppenorganisation auch Möglichkeiten für die digitale Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie unter den Studierenden sowie zum Aufzeichnen und Anschauen von Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Hochschulen auf, eine Campus-App einzuführen, welche über die Funktionalitäten des Lernmanagementsystems hinaus alle digitalen Services der Hochschule und ihrer Partnereinrichtungen wie den Studierendenwerken bündelt (z.B. Online-Lageplan, Raumbuchungen, Termine bei der Studienberatung oder der Studienfinanzierung). Außerdem sollen die Hochschulen eine elektronische Prüfungsverwaltungsplattform einführen, über die An- und Abmeldungen sowie die Leistungsübersicht der Studierenden erfolgen kann. Auch die digitale Prüfungseinsicht soll über eine solche Plattform möglich sein. Wir fordern die Hochschulen auf, Abschlusszeugnisse digital auszustellen, sie mit einer individuellen digitalen Signatur zu versehen und auch digitale Abschlusszeugnisse in ihren Bewerbungsverfahren zu akzeptieren. Wenn Abschlusszeugnisse von allgemein- und berufsbildenden Schulen folgen, können so Bewerbungsverfahren beschleunigt werden.

Außerdem fordern wir einen digitalen europäischen Studierendenausweis als App. Der digitale Ausweis soll Studierenden Lernmobilität innerhalb von Europa ermöglichen, Verwaltungsaufwand reduzieren und papierlose Prozesse etablieren. Ferner soll er Zahlungsmöglichkeit bei universitären Dienstleistern, Zugangskarte zu Hochschulgebäuden sowie auch zum digitalen Transfer von Studieninformationen dienen. Daten sollen dezentral am Hochschulstandort gespeichert werden und durch den Studierenden online für dritte Einrichtungen freigegeben werden können. Neben der App-Lösung sollen Studierende aber auch die alternative Möglichkeit einer Chipkarte als Studienausweis nutzen können. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, auf ein EU-weites Programm für eine so beschriebene Ausweitung der European Student Card hinzuwirken oder alternativ eine nationale Ausschreibung für eine solche Studienausweis-App zu starten.

Digital forschen und Digitales erforschen

Neben dem neuen Lehren und Lernen in den Hochschulen der Zukunft soll auch die Forschung digitaler werden. Dabei spielt unter anderem eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eine wesentliche Rolle, die perspektivisch zu einer europäischen Infrastruktur ausgebaut werden soll. Daher soll der Bund die aktuellen Bestrebungen zum Aufbau der NFDI in den Fachcommunities weiterhin unterstützen und verstärkt vorantreiben. Neben finanziellen Zuwendungen durch das BMBF, die in einem wissenschaftsbasierten Verfahren durch die DFG vergeben werden, soll die Bundesregierung innerhalb der EU den Aufbau der europäischen Forschungsdateninfrastruktur (European Research Data Network) forcieren. Die Bundesländer sollen in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die Nutzung und Erweiterung der NFDI durch die Hochschulen benennen und Anreize für Forschende schaffen, um die Infrastruktur in die Breite auszurollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich künftig für die Einrichtung einer EU-weiten Projektdatenbankeinzusetzen, in die sich europaweit Forschende wie bspw. Doktoranden mit ihren jeweiligen Projekten eintragen können. Dies soll zum einen Kontaktmöglichkeiten zwischen Forscherinnen und Forscher aus den Nationalstaaten ermöglichen und kann zum anderen auch dazu dienen, Forschungsprojekte voneinander abzugrenzen. Das Anliegen kann in einer Neuauflage des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation Horizon umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nicht nur digitaler, das heißt unter Ausnutzung digitaler Infrastruktur und Methoden, geforscht werden, sondern es soll auch die Digitalisierung als gesellschaftlicher Wandel in all ihren Facetten untersucht werden. Neben der Grundlagenforschung in der Informatik und anwendungsorientierten Entwicklungen in den sogenannten Bindestrich-Informatiken sollen auch ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet werden. In diesem Sinne sollen die verschiedenen Initiativen auf Bundes- und Länderebene zur Entstehung von Digitalisierungsprofessuren gestärkt werden. Um die fähigsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehrstühle gewinnen zu können, muss die Flexibilisierung der W-Besoldungs- und Beschäftigungsmodelle durch die Landesregierungen angegangen werden.

Selbstverwaltung in der digitalen Hochschule

Der digitale Wandel zeichnet sich durch schnelle Veränderungen aus, auf die Hochschulen mit ihren feudalen Verwaltungsstrukturen nur schlecht reagieren können. Um das Potenzial der Studierenden als Lernende und Digital Natives zu nutzen, ist es nötig, das Mitspracherecht der Studierenden in allen Belangen der Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre zu stärken. Zu diesem Zwecke sollen Institutionen wie ein studentischer Vizepräsident oder ein Student Digital Officer geschaffen werden, die der Hochschulleitung als Ansprechpartner auf Studierendenseite bereitstehen. In Bezug auf den Datenschutz sollen Studierenden unbedingt in alle Prozesse eingebunden werden, in denen Studierendendaten verarbeitet werden. Solche studentischen Datenschutzvertreterinnen und -vertreter sollen mit einem Veto-Recht ausgestattet werden.

Digitale Hochschulen benötigen darüber hinaus eine benannte Ansprechperson im Hochschulpräsidium(z.B. hauptberuflicher Vizepräsident für Infrastrukturen und Digitalisierung), die strategisch für die digitale Transformation der Einrichtung verantwortlich zeichnet. Ergänzend soll ein Chief Information Officer (CIO)als Verantwortlicher für die Digitalisierung an der Hochschule fungieren und dem Hochschulrechenzentrum vorstehen. Bei der Digitalisierung der Hochschulen sollen selbstverständlich auch Strukturen und Prozesse der Verwaltung digitalisiert werden. Dazu gehören neben internen Verwaltungsprozessen wie Reisekostenabrechnungen auch die Durchführung von Online-Wahlen und die Möglichkeit zu virtuellen Gremiensitzungen. Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entsprechende Ordnungen dahingehend anpassen.

Investition statt Subvention

Präambel

Aufgrund der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist die Förderung von neuen Technologien und jenen, die sich mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, von enormer Bedeutung. In Deutschland sieht die Lage auf dem Start-up-Markt momentan sehr dürftig aus. Besonders in neuen, bahnbrechenden Technologien made in Germany sehen wir ein enormes Potenzial. Start-ups sind der Innovationsmotor unserer Gesellschaft und werden eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und andere gesellschaftliche Probleme spielen. Um den Gründergeist und die Forschung an umweltschonenden Technologien voranzutreiben, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

Die Einrichtung eines Förderfonds 

Geld ist ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Start-ups, denn oft sind große Investitionen in Technik, Personal und Räumlichkeiten notwendig. Zahlreiche Gründungen scheitern an fehlender Liquidität. Die Einrichtung eines entsprechenden Förderfonds würde sich positiv auf die Kapitalversorgung von Start-ups auswirken und folglich der Gründerkultur neue Wachstumsimpulse geben. Wir möchten den Fonds nicht durch eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern durch die bestehenden finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen. Hierzu fordern wir die stufenweise Veräußerung des Aktienpaketes, das Niedersachsen an der Volkswagen AG hält. Die Gewinne hieraus sollen direkt und vollständig in den neu zu schaffenden Förderfonds fließen. Privatpersonen soll es möglich sein, eigenverantwortlich in den Fonds zu investieren.

Ein Entscheidungsgremium für die Investition 

Aufgabe des Staates ist es, verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Aus diesem Grund müssen Fördergelder durch den Staat sorgfältig und kriterienorientiert vergeben werden. Die Gelder des Fonds sollen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Start-up-Kultur, Wissenschaft, Risiko- und Fondsmanagern vergeben werden. Bei Interessenkonflikten ist eine Enthaltung der betroffenen Mitglieder dringend erwünscht. Im Abstand von zwei Jahren findet eine Neubesetzung des Gremiums statt. Alle Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Anhand der eigenen Expertise und folgenden Kriterien soll über eine Investition von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens entschieden werden:

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Firmenphilosophie
  • Produkte oder Dienstleistungen stehen im Einklang mit Menschen- und Bürgerrechten
  • Produkte oder Dienstleistungen stellen innovative Lösungsmöglichkeiten für aktuelle umwelt-, klima- oder energiepolitische Herausforderungen dar
  • Es ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch, dauerhaft Gewinne zu erzielen
  • Eine langfristige vertragliche Zusicherung, einen Standort oder Niederlassung in Niedersachsen zu unterhalten.

Verlauf der Förderung/Investition

Das Förder- und Investitionsprogramm stellt zunächst eine Investition im klassischen Sinne dar. Der Staat erwirbt Anteile an ausgewählten Start-ups. Durch erfolgreiche Investments soll der Fonds langfristig finanziert werden und durch eine breite Streuung weiterwachsen.

Im Förderprogramm soll außerdem die zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzte Bereitstellung von Infrastruktur sowie Büroflächen in niedersächsischen Start-up-Hubs  integriert sein. Die Höhe des Venture Capitals sowie der Umfang der Bürogebäude und zur Verfügung stehenden Fläche soll sich am Bedarf orientieren und nach dem bereits beschriebenen Prozess durch ein Gremium entschieden werden.

Nach Ablauf der Förderung sind die Start-ups nicht länger Teil des Programms. Eine Rückzahlung der aufgewendeten Gelder ist nicht vorgesehen. Langfristig soll das Land Niedersachsen die Anteile wieder veräußern und den Erlös für neue Investitionen nutzen.

Bei Veräußerung der Unternehmensanteile besitzen die Gründer ein generelles Vorkaufsrecht. Die verbleibenden Anteile werden an Investoren verkauft, dabei sind Investitionen aus Deutschland zu bevorzugen.

Das leitende Gremium des Förderprogramms behält sich den Ausschluss aus dem Programm sowie die zeitnahe Veräußerung der Anteile vor, sollten die oben genannten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Verwendung der Erträge

Erträge aus dem Förderfonds sollen zu 50 % zur Investition in weitere Start-ups dienen. Als Richtwert sollen 30 % der Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden. Der Staat reinvestiert seine Erträge vollständig in den Fonds. Die restlichen 20 % werden zum Ausbau der Start-up-Hubs genutzt. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Es werden nur im Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs Ausschüttungen vorgenommen.

Klares Bekenntnis zum Fach Erdkunde

Nachhaltigkeit, Klimawandel, Geopolitik, Umweltthemen – die Liste ist beliebig verlängerbar und zeigt die Relevanz des Faches Erdkunde, denn es sind vor allem diese Bereiche, die uns in Zukunft gesellschaftlich und politisch beschäftigen werden. Statt Erdkunde eine höhere Relevanz einzuräumen, können wir allerdings beobachten, dass beispielsweise in Hessen und Baden-Württemberg Erdkunde zunehmend im Stundenplan verdrängt wird. Auch die Einführung von G9 tat diesem bundesweiten Trend keinen Abbruch. Niedersachsen bildet keine Ausnahme, denn an niedersächsischen Schulen wird Erdkunde in der Unterstufe in einigen Klassenstufen nur epochal (ein Halbjahr lang) angeboten, in der 11. Klasse lediglich einstündig pro Woche unterrichtet. Erschwerend kommt hinzu, dass an manchen Schulen kaum noch ein Grundkurs in der Oberstufe angeboten werden kann.

Die JuLis sehen die vielen Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht und möchten sie in Chancen umwandeln. Wir Junge Liberale betrachten Bildung als den Garanten für eine fortschrittliche und innovative Gesellschaft. Entscheidend sind hierbei allerdings auch die Lerninhalte und die Art der Wissensvermittlung. Die Jungen Liberalen erkennen Erdkunde daher als facettenreiches Fach an, das viele zukunftsrelevante Fragen behandelt.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass …

  • das Fach Erdkunde bis zum Kursunterricht (Q1/Q2) mindestens zwei Stunden pro Woche unterrichtet werden und auch nicht mit anderen Fächern zusammengelegt werden soll. Dies kann u.a. beispielsweise über die Nutzung sogenannter Wahlpflichtstunden realisiert werden.
  • Im Schulalltag soll mehr Raum für Exkursionen und Projektunterricht im Fach Erdkunde eingeräumt werden. Hier bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, die Unterrichtsinhalte interessanter und abwechslungsreicher zu gestalten und somit auch ein besseres Lernen zu ermöglichen.
  • Auch eine fächerübergreifende Kooperation hinsichtlich der Vermittlung von Unterrichtsinhalten sollte stärker fokussiert werden, denn nur so kann der Komplexität der Welt Rechnung getragen werden.

Make it start and simple

Wie sieht die Zukunft in Niedersachsen aus? Welche Zukunftsweisenden Erfolge kann ein Bundesland hervorbringen? Wieso sollen Innovationen nur in großen Unternehmen oder im
Ausland stattfinden? Wäre es nicht von Vorteil unsere Energie auf einen Punkt zu zielen? Ein Netzwerk zu schaffen aus Forschung, Wissenschaft, Mittelstand, Industrie und aus Starts Ups. Ein Netzwerk, das all diese Bereiche miteinander verbindet und Niedersachsen so stärker macht und führend in Europa ist. Diese Grundlage muss die Politik schaffen. Es muss ein Klima geschaffen werden, an dem sowohl junge als auch alte Pioniere an der Zukunft basteln. Wir müssen ein Klima schaffen, durch welches die verkrusteten Denkweisen aufgerissen werden. Wir müssen ein Land werden, das Macher und talentierte Menschen dazu auffordert seine Ideen umzusetzen. Wie kann das gelingen? Wir müssen ein Netzwerk schaffen an dem ein Gründer oder jemand mit einer Idee auf so viele Ressourcen wie möglich greifen kann und so wenig Hürden wie möglich hat. Ein Gründer darf nicht an der Bürokratie scheitern, sondern die Gründung muss ihm so einfach wie möglich gemacht werden. Ein Gründer darf nicht steuerlich so stark belastet werden, dass seine Investitionen darunter leiden. Die Gründer müssen die Möglichkeit haben, mit einem Netzwerk von bestehenden Unternehmen und Universitäten, ihre Ideen verwirklichen zu können.

Digitale Gründung

Ein Gewerbe soll jederzeit über das Internet angemeldet werden können. Des Weiteren sollen die Chance bestehen Stammeinlagen direkt beim Notar digital an die Bank zahlen zu können. Des Weiteren soll bei Gründung von Kapitalgesellschaften mit einem Mustervertrag keine Notar-Pflicht mehr bestehen. Eine Rückabwicklung ist vor Bekanntmachung im Handelsregister binnen 14 Tagen möglich. Die Eintragung beim Amtsgericht sowie im Handelsregister soll ebenfalls digital ermöglicht werden. Gleiches gilt auch für Änderungen, wie Beispielsweise einen Adresswechsels.

Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen

Damit sich Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können wollen wir die Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen. Dazu wollen wir eine neue Ausnahme einführen. Jene bringt die gleichen Pflichten und Rechte mit sich bringt, wie wenn keine Kleinunternehmerregelung greift. Der Unterschied ist, dass man statt einer Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal lediglich eine Umsatzsteuererklärung pro Jahr macht. Diese Regelung soll frei für Unternehmen mit einem Umsatz kleiner gleich 50.000€ per Bogen zur Steuerlichen-Erfassung gewählt werden können. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze muss oder einmal jährlich kann das Unternehmen auf das Standard-Modell wechseln. Die Kleinunternehmerregelung soll beibehalten werden.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Einzelunternehmer und Freiberufler sollen generell von einer zusätzlichen Rundfunksbeitragszahlung ausgenommen werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern keinerlei Möglichkeiten bieten die Rundfunk-Inhalte zu konsumieren, ebenfalls keine Zahlungen leisten müssen.

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments sollen bei der Insolvenz eines Unternehmens sofort als Verlust geltend gemacht werden können. Sollte im Verlauf der Insolvenz und Liquidierung des Unternehmens, dem Investor Geld zufließen, so soll jenes als Ertrag erklärt werden.

Crowdfunding nicht als Umsatz behandeln

Derzeit wird Crowdfunding gegen Leistung als Umsatz behandelt, wodurch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Zur Förderung des Crowdfundings soll geprüft werden Crowdfunding-Einnahmen nicht mehr als Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu behandeln.

Buchhaltung erleichtern

Um hohe Buchhaltungskosten für junge Unternehmen zu eliminieren soll vom Bund geprüft werden inwiefern die Buchhaltung für Startups erleichtert werden kann.

Co-Working Spaces fördern

Wir möchten Co-Working Spaces in Niedersachsen fördern. Dazu soll das Land geeignete Förderungen an Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern zahlen, um dort den Aufbau von Co-Working Spaces zu ermöglichen. Die Förderungen sollen bis maximal drei Jahre laufen.
Sollte der Co-Working Space nach 1,5 Jahren nicht ausgelastet sein, sollen die Mittel verringert werden. Zudem sollen die Co-Working Spaces durch einen landesweiten Accelerator nach Vorbild der VentureVilla in Hannover ergänzt werden.

Gründerstipendium

Wir fordern in Niedersachsen die Einführung eines Gründerstipendium nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen.

Know-How vermitteln

An alles Schulen soll im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts allgemeines Wissen zum Thema Gründung vermittelt werden. Auch soll ein landesweiter Schüler-Gründerwettbewerb eingeführt werden.

#Digitalpakt Hochschule – programmbasierte Förderung deutscher Hochschulen

In einer zunehmend digitalen Gesellschaft sind Hochschulen in der Verantwortung, als Innovationsmotor die digitale Transformation voranzutreiben. Hochschulen können dabei insbesondere als Experimentierräume für Digitalisierungsprojekte in den Bereichen Forschung, Studium und Lehre sowie Verwaltung verstanden werden.

Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte können anschließend auf einer gesamtgesellschaftlichen öffentlichen Ebene umgesetzt werden. Um den innerdeutschen Wettbewerb zwischen den Hochschulstandorten anzukurbeln und darüber hinaus für exzellente Konzepte ausreichende finanzielle Mittel für Sach- und Personalkosten vorzuhalten, ist ein Digitalpakt Hochschule als milliardenschweres Finanzierungsprogramm vom Bund für die Lehre an deutschen Hochschulen notwendig. Mit dem Digitalpakt Hochschule sollen nicht nur infrastrukturelle Maßnahmen finanziert werden, sondern auch insbesondere didaktische Konzepte für digitales Lehren und Lernen entwickelt, implementiert und vorangetrieben werden.

Für freie Wissenschaft – EU-weites Open Access Journal

Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern die Einführung eines EU-weiten Open Access Journals. In diesem Journal sollen Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse ohne Gebühren veröffentlichen können. Staatlich finanzierte Forschung wird so der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht und Universitäten finanziell entlastet.

Aufgelegt werden soll das Journal über eine von der Europäischen Union in gegründeten Organisation, welche über die Mitgliedstaaten finanziert werden soll. Jene Organisation übernimmt dann die gleichen Dienste wie auch private Journals, wie das unendliche zu Verfügung stellen der Daten, die Organisation des Peer-Review-Prozess sowie die Veröffentlichung.

KiTa-Qualität stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen den massiven Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Gleichzeitig mahnen wir, nicht nur über die Anzahl von KiTa-Plätzen zu sprechen, sondern auch über die Qualität der Betreuung. Da immer mehr Kinder früher Krippen und KiTas besuchen und mehr Zeit des Tages dort verbringen, wird es immer wichtiger, nicht nur über Kinderbetreuung, sondern auch über frühkindliche Bildung zu sprechen.

1. KiTa-Betreuung wird KiTa-Bildung

Frühkindliche Bildung macht aus Kindertagesstätten keine Schulen, sondern fördert Kinder in den spielerischen Situationen ihres Alltagslebens. Durch bewusstes Anleiten und Begleiten im Spiel können gezielt Defizite in der Beherrschung von Sprache, von Zahlen und anderen frühkindlichen Kompetenzen beseitigt und schnelle Fortschritte erreicht werden. Dazu braucht es ein Bewusstsein über die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung, entsprechend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, eine entwicklungspädagogische Begleitung vom Eintritt in die KiTa bis zur Einschulung und eine enge Kooperation von KiTas und Grundschulen. Um diese Ziele umzusetzen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Zuständigkeit für Kindertagesstätten auf die Bildungs- bzw. Kultusministerien zu übertragen.

2. Gute Qualität für alle KiTas

Kindertagesstätten in Deutschland werden von vielen verschiedenen Trägern unterhalten, die für unterschiedliche Zielgruppen von Eltern und Kinder unterschiedliche Angebote machen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen diese Vielfalt, erkennen aber gleichzeitig die Notwendigkeit, auch bei nicht-staatlichen Trägern eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung zu fordern. Deswegen fordern wir den Beschluss eines KiTa-Qualitätsgesetzes, das Mindeststandards festlegt, die für KiTas in staatlicher und nicht-staatlicher Trägerschaft gleichermaßen gelten.

Ein solches KiTa-Qualitätsgesetz setzt nicht nur Mindestanforderungen an die räumliche Gestaltung und Ausstattung oder die Verpflegung, sondern definiert auch die Ziele der frühkindlichen Bildung und Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des eingesetzten Personals. Die zuständigen Ministerien sollen regelmäßig unangekündigt die Einhaltung der Standards kontrollieren.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass sich jede Kindertagesstätte explizit ein eigenes, ausführliches Konzept gibt. So können Eltern die verschiedenen Angebote besser vergleichen und das für sie passende Konzept auswählen.

3. Erzieher aus- und weiterbilden

Eine vollständige Akademisierung des Erzieherberufs lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Stattdessen müssen die Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung massiv ausgebaut werden. Nach Ausbildung und Berufserfahrung können sich Erzieher berufsbegleitend oder in Vollzeit fachlich, z.B. in Form eines Studiums oder an Weiterbildungsinstituten, weiterbilden und sich so für Leitungsaufgaben qualifizieren. Auch die Möglichkeit, sich im dualen Studium zum Erzieher auszubilden, soll geschaffen werden.

Die Leitung von Kindertagesstätten soll zukünftig grundsätzlich von Erziehern übernommen werden, die, in Anlehnung an das Credit-Point-System, Punkte als Nachweis ihrer fachlichen Kenntnisse erworben haben. Solche Punkte müssen nicht zwingend durch ein Studium, sondern können durch unterschiedliche Bildungseinrichtungen, erworben werden. Umfassende Weiterbildung in pädagogischen Konzepten sowie betriebswirtschaftliches Wissen muss Grundlage in sämtlichen Qualifikationswegen sein, um eine Basis an Fachkenntnissen vorraussetzen zu können.

Leben. Lernen. Forschen.

I. Leben

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass alle Studenten an niedersächsischen Hochschulen gut und preiswert leben können. Wir setzen uns besonders dafür ein, dass jeder Mensch, unabhängig von sozialer Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern studieren kann. Hierfür sind günstige Wohnungen und ein großes Angebot an Mensen mit preiswerten Gerichten erforderlich.

A. Studentenwerke

Die Studentenwerke leisten einen großen Beitrag für das Leben von Studenten in Niedersachsen. Es ist daher wichtig, dass sie bei ihrer Arbeit keine Hindernisse in den Weg gelegt bekommen. Eine Frauenquote in Verwaltungsgremien stellt ein solches Hindernis dar und ist daher abzulehnen.

Wir setzen uns für eine robuste Grundfinanzierung der Studentenwerke aus staatlichen Mitteln ein. Wir setzen uns für eine stärkere staatliche Finanzierung der Studentenwerke ein. Nur so kann Chancengerechtigkeit gewährleistet werden. Es ist nicht gerecht, dass alle Studenten mit ihren Beiträgen die günstigen Mieten der Studentenwohnheime mitfinanzieren, egal ob sie das Angebot nutzen. Deshalb muss es ein Austrittsrecht für Studenten geben. Nur wer das System nutzt, soll es auch mitfinanzieren.

Ein effizienter Einsatz der staatlichen Mitteln, sodass diese den Studenten zu Gute kommen und nicht in Verwaltungen versickern, ist sicherzustellen. So müssen nicht alle Aufgaben zwangsweise vom Studentenwerk erfüllt werden. Wir möchten, dass die Studentenwerke hauptsächlich eine koordinierende Funktion übernehmen. Sie sollen in Zukunft die einzelnen Angebote ausschreiben und für die Verteilung der staatlichen Finanzierung verantwortlich sein. Gerade beim Bau von Wohnheimen und dem Betrieb von Mensen ist dieses System geeignet. Es muss eine effektive Kontrolle der Arbeit der Studentenwerke durch die Studenten gegeben sein. Die derzeitige paritätische Besetzung von Gremien der Studentenwerke ist dabei beizubehalten.

B. Unterstützung durch die Hochschule

Das Studium ist heute nicht mehr nur Abiturienten vorbehalten, es gibt immer mehr Möglichkeiten für beruflich qualifizierte auch zu studieren. Dies stellt neue Anforderungen an die Hochschulen. Wenn die Studenten mitten im Leben stehen, muss die Hochschule sie dabei unterstützen.

Als staatliche Einrichtung muss sie, auch für ihre Mitarbeiter, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangehen. In guter Erreichbarkeit von Hochschulstandorten müssen ausreichend Kindertagesstätten vorgehalten werden, um studierenden Eltern und Mitarbeitern mit Kund eine hochschulnahe Kinderbetreuung zu ermöglichen. Gegebenenfalls sollen diese Kindertagesstätten durch die Hochschulen oder die Studentenwerke betrieben werden. Dabei sind die Betreuungszeiten flexibel zu gestalten, um den besonderen zeitlichen Anforderungen eines Studiums bzw. einer wissenschaftlichen Karriere gerecht zu werden.

Das Studium muss allen Menschen offen stehen, ein Beratungsangebot der Hochschule für Menschen die mit körperlichen, finanziellen oder geistigen Problemen zu kämpfen haben ist dafür sehr wichtig. Gerade bei Fragen der Finanzierung des Studiums ist es Aufgabe der Hochschulen und Studentenwerke, Möglichkeiten aufzuzeigen und Hilfestellung zu bieten. Auch für die Vermittlung an weiterführende Hilfeangebote können Hochschulen und Studentenwerke zuständig sein.

C. Studentische Selbstverwaltung

Da die verfasste Studentenschaft über die Beiträge aller Studenten finanziert wird, muss Hauptaufgabe der studentischen Gremien sein, Services für die Studenten zu bieten. Es ist nicht Aufgabe des gewählten Parlaments und des AStAs die Studenten in irgendeiner Weise ideologisch zu schulen und dafür deren Geld zu verschwenden. Sämtliche Veranstaltungen und Angebote der studentischen Selbstverwaltung müssen weltanschaulich neutral sein und dürfen keine allgemeinpolitischen Aussagen unterstützen oder ablehnen.

Deshalb sollen die Gelder der Studentenschaft in Zukunft stärker an die verschiedenen Hochschulgruppen gegeben werden. Diese können dann passende Angebote für die Studenten schaffen.

Wichtig ist uns allerdings, dass Studenten, die all dies nicht in Anspruch nehmen wollen, aus der verfassten Studentenschaft austreten können. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig die Studentenvertreter aller niedersächsischer Hochschulen mit den Verkehrsunternehmen ein niedersächsisches Semesterticket verhandeln. Dadurch, dass nicht mehr jede Studentenschaft einzeln ein Semesterticket verhandeln muss, können deutlich bessere Konditionen bei gleichzeitig größerem Geltungsbereich erzielt werden. Außerdem müssen Studenten dann nicht mehr zur Teilnahme am Semesterticket gezwungen werden, vielmehr kann jeder selbst entscheiden, ob er sich am Semesterticket beteiligen möchte.

Langfristig fordern die Jungen Liberalen eine deutliche Reduzierung im bestehenden System der verfassten Studentenschaft. Die studentischen Organe, wie Studentenparlament, AStA, Fachschaftsrat und Fachschaftsparlament, sind aufzulösen. Wie bisher werden studentische Vertreter in den Kollegialorganen von Hochschulen, Fakultäten und Fachbereichen von den jeweiligen Studierenden gewählt. Studentische Vertreter in weiteren Gremien wie Studienkommissionen oder Gremien der Studentenwerke werden durch diese gewählten Studentenvertreter bestimmt. Zur gesellschaftlichen, kulturellen und studienbegleitenden Selbstorganisation des Studentenlebens unterstützen die Jungen Liberalen die Gründung von allgemeinen Studierendenverbänden nach dem Vorbild der Schweiz, deren Mitgliedschaft den Studierenden frei steht, die studentischen Initiativen und deren Finanzierung koordinieren und neben den gewählten studentischen Vertretern Ansprechpartner der Hochschule in Studienfragen sind.

Die Studentenschaft muss das Recht haben ihre Anliegen an universitären Gremien heranzutragen, wenn ein Quorum von 15% erreicht wird müssen sich die Gremien hochschulöffentlich mit dem Thema auseinandersetzen.

So wichtig die Studentenschaft für die Hochschule auch ist, ein Vetorecht bei Personalentscheidungen darf den Studenten nicht gewährt werden. In den Gremien in denen über Forschung entschieden wird, müssen auch Forscher eine Entscheidungsmehrheit haben. In Gremien die über die Lehrinhalte und die Lehre allgemein entscheiden müssen Lehrende und Studenten zu gleichen Teilen beteiligt werden.

D. BAföG

Gerade für Studenten mit geringen finanziellen Möglichkeiten ist das BAföG die einzige Chance zu studieren. Wir setzen uns dafür ein, dass das BAföG unabhängig vom elterlichen Einkommen oder Vermögen ausgezahlt wird. Die Rückzahlungsobergrenze von 10000€ bleibt bestehen. Das BAföG soll dann eine Mischung aus Darlehen und Sozialleistung sein. Die BAföG-Regeln müssen gelockert werden. BAföG-Zahlungen sollen nicht direkt nach dem Ende der Regelstudienzeit eingestellt werden, stattdessen sollen Studenten die Möglichkeit haben, ein oder zwei Semester länger als die Regelstudienzeit mit BAföG-Förderung zu studieren.

E. Stipendien

Besonders für hochbegabte und besonders Engagierte ist ein Stipendium eine Möglichkeit das Studium zu finanzieren. Hierfür bieten politische und auch andere Stiftungen einen wichtigen Beitrag.

Auch das Deutschlandstipendium kann ein vernünftiger Beitrag sein. Forderungen nach seiner Abschaffung lehnen die Jungen Liberalen ab. Wir sehen jedoch dringenden Veränderungsbedarf. Die Auswahlverfahren müssen transparenter und die Verwaltungs- und Werbekosten niedriger gestaltet werden.

II. Lernen

Die Lehre ist neben der Forschung die wichtigste Aufgabe der Hochschule. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es in Niedersachsen die beste Hochschulbildung gibt.

A. Bologna-Prozess

Die Jungen Liberalen stehen hinter den Zielen des Bologna-Prozess, sehen bei der Umsetzung aber noch großen Handlungsbedarf. Insbesondere die Verschulung vieler Studiengänge muss zurückgefahren werden. Den Studienkommissionen sind mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Studienangeboten zu geben. Um den Notendruck zu reduzieren und so eine intensivere Beschäftigung mit Studienthemen zu ermöglichen, sind Regelungen zur Streichung von Noten oder unbenotete Module einzuführen. Um mehr Spielraum zur Bildung nach eigenem Interesse zu ermöglichen, sind weniger Module verpflichtend zu belegen und zumindest in vielen Bereichen verschiedene alternative Veranstaltungen zur Auswahl zu stellen. Strikte Regelstudienzeiten sind abzuschaffen, stattdessen soll Studenten ermöglicht werden, Veranstaltungen nach eingenem Ermessen auf drei oder vier Jahre Bachelor verteilt zu belegen. Bereiche für Schlüsselkompetenzen und Studium Generale sind nicht durch die Pflicht zum Besuch fachspezifischer Veranstaltungen zu blockieren, sondern sollen einen tiefen Einblick in verschiedene Disziplinen ermöglichen.

Die Anerkennung von Studienleistungen ausländischer Hochschulen oder bei einem Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands muss weiter verbessert werden. Insbesondere sind objektive Regelungen zur Anerkennung und Notenumrechnung zu erarbeiten und auch anzuwenden.

Die Jungen Liberalen unterstützen einen weiteren Ausbau des Erasmus-Programms und des Auslands BAföG, und sprechen sich für die Beibehaltung des Stipendiencharakters dieser Maßnahmen aus.

Anwesenheitspflichten in Vorlesungen lehnen wir entschieden ab. Es kann aber in allen Disziplinen Veranstaltungsarten geben, die eine Anwesenheit von Studenten zwingend voraussetzen. Es ist daher ein klares Kriterium zu entwickeln, dass Vorlesungen und Seminare unterscheidet und so unterbinden kann, dass Vorlesungen zur Durchsetzung einer Anwesenheitspflicht als Seminare deklariert werden. Das Angebot und die Nachfrage nach Master-Studienplätzen ist in den verschiedenen Disziplinen sehr unterschiedlich. Insbesondere müssen auch Unternehmen der Wirtschaft noch weiter Erfahrungen sammeln zur Eignung von Bachelor-Absolventen für das Berufsleben. Wir wollen, dass Bachelor-Absolventen gut informiert die Entscheidung treffen können, direkt in den Beruf einzusteigen oder ein weiterführendes Master-Studium aufzunehmen. Dazu sollen die Hochschulen rechtzeitig vor Abschluss informieren.

Die Jungen Liberalen unterstützen es, dass Studenten sich in Master-Studiengängen auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren können, und sehen deswegen kein grundsätzliches Problem in der zunehmenden Zahl spezialisierter Master-Programme. Solange ein Master-Studiengang wissenschaftlichen Anforderungen genügt und Gelegenheit zum Kontakt mit benachbarten Fachgebieten, etwa im Bereich der Schlüsselkompetenzen oder des Studium Generale, gibt, kann er unterstützt werden. Wir fordern daher die Abschaffung solcher Zugangsbeschränkungen durch die Hintertür, konkret dürfen sich Beschränkungen nur noch an den Studiengängen im allgemeinen, an der erforderlichen Gesamt-Creditzahl und der Abschlussnote orientieren. Ausgleichsmöglichkeiten wie etwa Elternzeit, Zivil- bzw. Wehrdienst oder Berufszeit bleiben bestehen.

Nach dem Erreichen des Bachelors stellt sich für viele die Frage nach einem Masterstudiengang. Viele Hochschulen konstruieren die Zugangsvoraussetzungen für Master-Studiengänge um die Inhalte ihrer eigenen Bachelor-Studiengänge herum, um den Zugang für externe Bewerber zu erschweren. So werden beispielsweise bestimmte Creditzahlen in ausgewählten Fachgebieten gefordert, die speziell nur im eigenen Curriculum erreicht werden. Wir fordern daher, dass die Absolventen, die an ihrer Hochschule bleiben wollen, ein Vortrittsrecht gegenüber Bewerbern anderer Hochschulen haben. Ein Mittel wäre eine Quotierung der Plätze, bei der 25% der Masterplätze für Absolventen der jeweiligen Hochschule reserviert sind.

B. Finanzierung der Lehre

Im Moment werden noch durchschnittlich 90% der Hochschule allein vom Staat finanziert. Der Löwenanteil von 80% wird dabei von den Ländern und lediglich 10% vom Bund getragen. Seit Jahren stagnieren die staatlichen Investitionen, während die Drittmittel sich mehr als verdoppelt haben. Die vom Bologna-Prozess am meisten betroffene Lehre erhält, aber im Gegensatz zur Forschung kaum Drittmittel. In manchen Studiengängen können Drittmittel einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Der Staat muss die Lehre weiterhin finanzieren, aber wo Drittmittel zur Verfügung stehen müssen diese auch genutzt werden.

Die ersatzlose Streichung der Studiengebühren sehen wir kritisch. Zwar lehnen Junge Liberale Studiengebühren während des Studiums ab. Wir stehen stattdessen dafür, dass alle Hochschulen eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:

* Im Sinne einer “Graduate Tax” muss ein Absolvent, nachdem er den Abschluss erreicht hat und einen Arbeitsplatz gefunden hat, dann einen Teil seines Einkommens an die Fakultät zahlen. So wird niemand während des Studiums belastet, aber die Fakultäten müssen nicht auf wertvolle Mittel verzichten, die bspw. länger Öffnungszeiten der Bibliotheken ermöglichen, auch die Studentenwerke sollen davon profitieren. Die Höhe der Abgabe ist von der jeweiligen Fakultät festzulegen.
* Im Sinne nachgelagerter Studiengebühren sollen Studenten dann belastet werden, wenn sie ihr Studium abgeschlossen haben, im Berufsleben angekommen sind und ein festes Einkommen haben. Die Höhe der Studiengebühren ist pro Semester durch die Fakultäten festzulegen, eine gesetzliche Höchstgrenze ist einzuführen. Die ratierliche Zahlweise der Studiengebühren wird individuell von den Hochschulen festgelegt. Die Hochschulen werden verpflichtet, jedem Studieninteressierten geplante Veränderungen der Höhe der Gebühren für die Regelstudienzeit vor der Immatrikulation transparent darzustellen.

C. Verbesserung der Lehre

Die beste Hochschulbildung der Welt kann nur gelingen, wenn die Lehre an niedersächsischen Hochschulen ständig verbessert wird. Nur durch einen ständigen Prozess des Feedbacks und des Austausches zwischen Studenten und Lehrende kann eine gute Lehre gewährleistet werden. Die Bedingungen bei Vorlesungen müssen verbessert werden, es braucht ausreichende Kapazitäten um die immer weiter steigend Zahl an Studenten zu verkraften. Dies schließt nicht nur eine Modernisierung der bestehenden Gebäude, sondern auch den Neubau von Gebäuden ein. ProfessorInnen und andere DozentInnen müssen berufsbegleitend regelmäßig didaktisch geschult werden. Solche Schulungen sind besonders wirksam, wenn sie ergänzt werden durch gegenseitige Vorlesungsbesuche von DozentInnen mit Feedback, der Besprechung von Vorlesungsaufzeichnungen in der Schulung und der regelmäßige Austausch über Lehrererfahrungen unter DozentInnen. Außerdem fordern wir, dass grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen durch die Teilnehmer evaluiert werden. Zusätzlich sollen Vorlesungen durch unabhängige Fachdidaktiker unangekündigt besucht werden, um den Lehrenden so weiteres Feedback für ihre Vorlesungsgestaltung zu geben. Wir halten die Freiheit der Lehre für richtig. Es kann aber vorkommen, dass Lehrende den inhaltlichen und didaktischen Anforderungen der Lehre nicht gerecht werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Hochschulen ihre Studierende vermehrt auf die Möglichkeit hinweisen, sich im Falle einer schlechten Lehre an das zuständige Hochschulpersonal zu wenden. In einem solchen Fall kann das Hochschulpersonal eine Evaluation der Lehrveranstaltung (z.B. durch eine Online-Befragung) durchführen. Bestätigen die Ergebnisse der Evaluation Probleme des Lehrbetriebs, kann eine hochschuleigene Ombudsperson eingesetzt werden, die eine Konfliktlösung durch sukzessive Eskalationsstufen erarbeitet.

D. Zugangsvoraussetzungen

Die Jungen Liberalen setzen sich für transparente und faire Zugangsvoraussetzungen zum Studium ein. Es soll weiterhin Sache der Hochschule sein, wen sie zu welchen Bedingungen aufnimmt. Ein besonders geeignetes Mittel ist dafür ein studienspezifischer Aufnahmetest, der unabhängig von Noten die Eignung eines jeden Bewerbers prüft. 20% der Studienplätze müssen aber generell nach der Abiturnote vergeben werden. Es muss auch beruflich qualifizierten der Weg zum Hochschulstudium geöffnet werden, über diese Möglichkeiten müssen die Hochschulen stärker informieren. Es kann nur von Vorteil sein, wenn beruflich qualifizierte nach ihrem Abschluss ein ergänzendes Studium aufnehmen.

E. Fachhochschulen und private Hochschulen

Die Fachhochschulen ergänzen das System der eher grundlagenorientierten Hochschulen durch eine eher anwendungsorientierte Lehre und Forschung. Durch den Bologna-Prozess verschwimmen allmählich die Grenzen zwischen klassischen Hochschulen und Fachhochschulen. Nichtsdestotrotz sprechen wir uns für den Erhalt der Fachholschulen aus, die auch weiterhin führend sind beim Angebot von Studiengängen mit hohem Praxisbezug und der Vernetzung mit regionalen Unternehmen der Wirtschaft. Dass forschungsstarke Fachhochschulen zunehmend mit Hochschulen um die besten Studenten konkurrieren, kann für beide Seiten nur belebend sein.

Private Hochschulen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der niedersächsischen Bildungslandschaft. Sie müssen die gleichen Anforderungen an Lehre und Forschung erfüllen um gleichwertige Abschlüsse zu gewährleisten. Sie müssen aber in der Ausgestaltung der Studiengänge und Lehrveranstaltungen freier sein, als staatliche Hochschulen. Der Wissenschaftsrat muss über die Vergleichbarkeit von Lehrinhalten und der damit verbundenen Verleihung von Abschlüssen entscheiden.

F. Digitalisierung der Lehre

Die rasante Entwicklung der digitalen Medien bietet Hochschulen immer neue Möglichkeiten zur Gestaltung der Lehre. Dabei bietet die Digitalisierung von Lehrveranstaltung nicht nur mehr Flexibilität für Studenten und erleichtert so gerade den Hochschulzugang für Menschen mit Einschränkungen, sondern hat auch das Potential, unaufwändig Weiterbildung auf Hochschulniveau für Menschen außerhalb der Hochschule und in der ganzen Welt zu ermöglichen.
Wir wollen deswegen die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker in der Lehre nutzen. Die Videoaufzeichnung von Vorlesungen soll ausgeweitet und mehr rein digitale und interaktive Lehrveranstaltungen wie Webseminare angeboten werden. Nach dem Vorbild der Virtuellen Hochschulen Bayern soll eine gemeinsame Einrichtung aller niedersächsischen Hochschulen gegründet werden, die den Austausch des technischen KnowHows und der Erfahrungen mit digitaler Lehre koordiniert und die Möglichkeit schafft, dass alle niedersächsischen Studenten digitale Lehrveranstaltungen aller niedersächsischer Hochschulen belegen und sich, insbesondere im Schlüsselkompetenz- und Studium-Generale-Bereichen, anrechnen lassen können. Langfristig ist anzustreben, auf diese Weise die digitale Lehre aller deutschen Hochschulen zu vernetzen. Weiterhin soll stärker die Möglichkeit genutzt werden, bereits vorhandene digitale Lehrangebote kostenfrei der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dadurch können Hochschulen einen großen Beitrag zum berufsbegleitenden und lebenslangen Lernen außerhalb strukturierter Bildungsprogramme leisten.

G. Sprache

Das Lernen und Denken der meisten Menschen in Deutschland vollzieht sich auf Deutsch. Viele Menschen können nur in ihrer Muttersprache ihre vollen intellektuellen Fähigkeiten ausschöpfen. Gleichzeitig befindet sich Deutschland in einem Prozess der zunehmenden Internationalisierung und gerade in der Wissenschaft ist die Fähigkeit zum Austausch über Forschungsinhalte in englischer Sprache von grundlegender Bedeutung.

Nichtsdestotrotz sprechen wir uns dafür aus, dass Bachelor- und Master-Studiengänge an deutschen Hochschulen grundsätzlich auf Deutsch angeboten werden. So ermöglichen wir Menschen aus Deutschland die bestmögliche Hochschulbildung. Den Hochschulen steht es weiterhin frei, besondere Studienangebote auch in anderen Sprachen anzubieten.

III. Forschen

Forschung ist Fortschritt, deshalb setzen sich die Jungen Liberalen für eine freie Forschung an niedersächsischen Universitäten ein.

A. Forschungsfinanzierung

Um die Freiheit der Forscher zu gewährleisten, brauchen Hochschulen eine solide staatliche Grundfinanzierung, damit wissenschaftliche Erkenntnisse frei von jedem Einfluss externer Geldgeber gewonnen werden können. Dies gilt gleichermaßen für grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung. Die zusätzliche Nutzung von Drittmitteln ist sinnvoll, darf aber die Wissenschaftler nicht vom Forschen abhalten. Insbesondere bei staatlichen Drittmittelprojekten, also etwa Projektförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Europäische Union, ist zu evaluieren, ob die Verfahren zur Auswahl und Begleitung wissenschaftlicher Projekte nicht zu bürokratisch und aufwänidg gestaltet sind.

B.Forschungsfreiheit

Für den Erfolg von Forschung ist die Forschungsfreiheit unerlässlich. Deshalb setzen sich die Jungen Liberalen gegen eine Zivilklausel und gegen jegliche andere Einschränkung der Forschungsfreiheit ein. Eine reine Informationspflicht über die Beteiligung der Bundeswehr oder von Rüstungskonzernen bleibt davon ausgeschlossen.

Wir wenden uns gegen staatliche Eingriffe bei der Forschung, sei es Stammzellenforschung oder Gentechnik. Es ist nicht die Pflicht des Staates den Hochschulen vorzuschreiben, was sie erforschen dürfen und was aus politischen Gründen unerwünscht sein könnte.

C. Promotion

Die Promotion bescheinigt die Fähigkeit zu selbstständigem, wissenschaftlichem Arbeiten. Dabei ist besonders das selbstständige Arbeiten zu betonen, Plagiate und schlechte wissenschaftliche Arbeit dürfen in niedersächsischen Hochschulen keinen Platz haben. Wir wollen, dass die besten Absolventen eines jeden Studienfachs die Möglichkeit haben, mit einer Promotion eine wissenschaftliche Karriere beginnen. Die Hochschulen sollten Informationsveranstaltungen zu Promotionsmöglichkeiten durchführen und auch die Zugangsvoraussetzungen zur Promotion selber festlegen. Wir möchten es auch forschungsstarken Fachbereichen von Fachhochschulen ermöglichen ein selbstständiges Promotionsrecht zu erhalten. Es muss Aufgabe der Universität sein festzulegen welche speziellen Voraussetzungen sie an Promotionswillige stellt. Zwischen Promovierendem und Betreuer muss eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten, aller Partner, während der Promotionszeit geschlossen werden. Diese ist durch den Promotionsausschuss zu legitimieren.

Promovierende, die als akademische Mitarbeiter oder im Rahmen der strukturierten Promotion in Forschung, Verwaltung und/oder Lehre arbeiten, ist vertraglich und faktisch genügend Freiraum zu gewähren, um in einem angemessenen Zeitraum von in der Regel 3 bis 4 Jahren die Promotion abschließen zu können. Lehrverpflichtungen erfolgen in einem Umfang, der Vor- und Nachbereitung angemessen berücksichtigt. Arbeitsverträge von Promovierenden sollen nicht unter drei Jahren befristet werden.

Die Betreuung soll, wenn möglich, von der Bewertung getrennt sein. Die Auswahl der externen Gutachter wird durch die Fachbereiche und Fakultäten individuell geregelt.

Der Doktorgrad ist kein Namenszusatz, er soll zukünftig nicht mehr in den Personalausweis aufgenommen werden.

Wir setzen uns für eine Reform der medizinischen Promotion ein. Spätestens seitdem die Europäische Union den deutschen Doktor der Medizin nicht mehr als gleichwertig mit einem wissenschaftlichen Doktorgrad anerkennt, ist die fehlende wissenschaftlichen Qualität in vielen medizinischen Promotionen offensichtlich. Eine Promotion der Medizin soll ausschließlich nach Abschluss des Medizinstudiums beginnen dürfen und muss wissenschaftlichen Standards, wie in allen anderen Disziplinen, genügen. Insbesondere muss daher strengerals bisher bei der Begutachtung von medizinischen Doktorarbeiten der wissenschaftliche Gehalt überprüft werden.

D. Karriere in der Wissenschaft

Eine Karriere in der Wissenschaft beginnt mit der Promotion und mündet nach vielen verschiedenen Positionen für einige wenige Wissenschaftler in einer Professur. Gleichsam könnte Forschung aber auch nicht funktionieren ohne die vielen Doktoranden und Post-Docs. Im internationalen Vergleich aber sind die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler, die noch keine Professur erreicht haben, oftmals prekär, sodass Deutschland viele gute Nachwuchswissenschaftler an das Ausland verliert. Wir wollen die wissenschaftliche Karriere attraktiver und familienfreundlicher gestalten. Befristungen in der Wissenschaft sind ein notwendiges Mittel beim Umgang mit den begrenzten Finanzmitteln. Nichtsdestotrotz muss die völlige Zügellosigkeit bei der Kettenbefristung von Wissenschaftlern eingeschränkt werden. So sollen Befristungen grundsätzlich nicht unterhalb der zu erwartenden Projektdauer, die sich entweder nach der Dauer der damit verbundenen Qualifizierungsmaßnahme oder gerade bei Drittmittelprojekten an der Gesamtdauer dieses Projekts richtet, ausgesprochen werden. Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter werden nicht mehr befristet beschäftigt. Die Begrenzung von befristeter Anstellung eines Wissenschaftlers an der selben Hochschule auf höchstens 12 Jahre is aufzuheben.

Die Möglichkeiten in der Wissenschaft voranzukommen, sind auszuweiten. Neben dem klassischen Weg der Habilitation sind Juniorprofessuren und Nachwuchsforschergruppen auszubauen. Diese ermöglichen Nachwuchswissenschaftlern schon früh, selbstständig zu arbeiten und zu forschen. Bei allen Modellen müssen Tenure-Tracks ermöglicht und so die Aussicht auf eine unbefristete Anstellung bei erfolgreicher Wissenschaftstätigkeit gegeben werden. Zusätzlich fordern wir die Einführung einer neuen Dozenten-Position, die unbefristet vergeben wird und im Vergleich zur Professur eine hohe Lehrverpflichtung und nur eine geringere Forschungstätigkeit vorsieht.

Die Exzellenzinitiative ist ein Erfolgsmodell der Förderung in Deutschland. Wir fordern daher, die Exzellenzinitiative um weitere Förderrunden zu ergänzen und ihre Konzeption nicht wesentlich zu ändern. Zusätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, dieses erfolgreiche Instrument auch auf die Lehre anzuwenden, und fordern daher die Einrichtung einer separaten, unabhängigen Exzellenzinitiative für die Lehre.

ProfessorInnen und andere wissenschaftliche Mitarbeiter sollen nicht mehr verbeamten werden.

Promotion ist Forschung

Der Doktorgrad bescheinigt die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, und wird von deutschen Universitäten nach einer Promotion mit Beteiligung an Forschung und Lehre verliehen. Die Jungen Liberalen erkennen an, dass ausgezeichnete Forschung heute auch außerhalb der Universitäten stattfinden. Forschungsstarke Fachbereiche von Fachhochschulen, die exzellente Lehre mit Spitzenforschung vereinen, sollen nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten. Für die betroffenen Fachhochschulprofessoren sollen keine zusätzlichen formalen Anforderungen gestellt werden, die für eine Betreuung von Promovierenden zu
erfüllen wären. Um die Symbiose aus Forschung und Lehre, von dem beide Bereiche profitieren, zu erhalten, bleibt das Promotionsrecht aber weiterhin auf lehrende Hochschulen beschränkt; ein eigenes Promotionsrecht für hochschulexterne Forschungseinrichtungen wie Max-Planck-Institute lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.

Weiterhin setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass Anstellungen als wissenschaftliche Mitarbeiter für Promovierende, die als wirtschaftliche Grundlage für den Erfolg einer Promotion wichtig sind, nicht unter der zu erwartenden Dauer einer Promotion (in der Regel nicht unter drei Jahren) befristet werden. Auch soll der Doktorgrad zukünftig nicht mehr in den Personalausweis und den Reisepass aufgenommen werden, da dieser kein Namenszusatz ist.