Fokus der Lehrkräfte JETZT auf Unterricht setzen – zeitliche Entlastungen als Schlüssel zur Unterrichtsqualität

Die bisherigen Maßnahmen der ehemaligen rot-schwarzen und der neuen rot-grünen Landesregierung sind ungenügend, um den Lehrberuf in den kommenden Jahren und Jahrzehnten attraktiver zu gestalten. A13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst bildet nur die Basis einer Karriereoffensive für den Lehrerberuf, da sich vor allem die zeitliche und psychologische Belastung negativ auf die tagtäglichen Arbeitsbedingungen und folglich die Attraktivität des Berufs niederschlägt.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die zeitliche Entlastung von Lehrkräften in Zukunft stärker in den Mittelpunkt von Entlastungsdebatten gerückt wird. Wir schlagen folgende Maßnahmen zur Entlastung von Vollzeit-Lehrkräften im Berufsalltag vor:

  • Lehramtsstudierende höheren Semesters sollen zukünftig vermehrt an Schulen im Sinne einer pädagogischen Mitarbeit mitwirken. Insbesondere durch die Übernahme von Vertretungsstunden durch Studierende sollen die vollausgebildeten Fachlehrkräfte zeitlich entlastet werden. Mittelfristig soll diese pädagogische Mitarbeit durch die engere Einbindung von Praxisphasen bereits im Lehramts-Bachelor institutionalisiert und somit fester Bestandteil der ersten Phase der Lehrerausbildung werden.

Schon heute arbeiten viele M.Ed.-Studierende neben dem Studium als Feuerwehrlehrkraft an niedersächsischen Schulen. Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Lehramtsstudierende kein Ersatz für voll ausgebildete Lehrkräfte sein können. Wir erkennen aber die Realität an niedersächsischen Schulen an und wollen den Fachlehrkräften auf diese Weise die Möglichkeit zurückgeben, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder vermehrt nachzugehen, d.h. schülerorientierten, modernen, digitalen und kreativen Unterricht zu gestalten.

  • Einstellungsoffensive Schulassistenz: In Schulen aller Schulformen sollen über Lehramtsstudierende hinaus auch FSJ-ler und Quereinsteiger, Ganztags-, einfache Verwaltungs-, Betreuungs- und sonstige “nicht-lehr-Aufgaben” übernehmen.

Um flexibel auf Personalbedarf (z.B. durch Krankheiten, Teilzeit, Elternzeit) reagieren zu können, sollen die Schulen einen zusätzlichen Etat für diese Hilfskräfte erhalten, der vom Land Niedersachsen zu tragen ist.

Mehr Freiheit für die Forschung – Stammzellforschung in Deutschland stärken

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen regelt seit dem Jahr 2002 die Nutzung von Stammzellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und auch anderen nicht-europäischen Staaten ist das deutsche Recht sehr restriktiv.

Das Gesetz erlaubt den Import von vor dem 1. Januar 2002 erzeugten Stammzellen zu Forschungszwecken.

Auch das Embryonenschutzgesetz beschränkt den Fortschritt in der deutschen Stammzell- und Embryonalforschung. Das ESchG schränkt nicht nur die Forschung ein, sondern auch die Kinderwünsche von Paaren, die dann gezwungen sind ins Ausland zu gehen – wo Eizellspenden legal sind. Durch beide Gesetze begeben sich viele Forscher bei gemeinsamen Projekten mit internationalen Partnern oft in eine Grauzone.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:                                          

  1. die Produktion von Stammzellen für Begründete Forschungszwecke in Deutschland zu legalisieren. Zudem soll der ethisch verantwortungsvolle Import entbürokratisiert werden.
  2. Insbesondere Lockerung der Forschungsbeschränkungen für den Einsatz in der regenerativen Medizin.
  3. Legalisierung von Eizellspende und Embryoselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung.
  4. Die Abschaffung des ESchG und den Ersatz durch ein neues Gesetz, welches Embryonen vor der Bildung von Klonen und Hybriden/Chimären schützt.

Eine Begabtenförderung, die ihren Namen verdient!

Wenn das Leben für Studierende teurer wird, muss sich auch die Begabtenförderung daran anpassen. Das gilt vor allem für das sogenannte Büchergeld, den einkommensunabhängigen Grundsockel, den alle Stipendiatinnen und Stipendiaten monatlich erhalten. Er leistet damit einen substanziellen Teil zur Förderung begabter und leistungsstarker junger Menschen, die sich in besonderem Maße für Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft einsetzen. Die Höhe des Grundsockels ist besonders für die leistungsbereiten Stipendiatinnen und Stipendiaten relevant, die ihr Studium und ihr Stipendium gleichzeitig noch mit einer Nebentätigkeit verbinden. Für sie ist die Höhe des Grundsockels automatisch auch die Obergrenze ihrer finanziellen Förderung. Wer den Studienstandort Deutschland für die Köpfe von morgen attraktiv halten will, muss das auch finanziell wertschätzen können.

Als Junge Liberalen Niedersachsen sind wir deshalb überzeugt, dass nach über 10 Jahren seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 eine erneute Erhöhung des Büchergeldes von 300 € auf 450 € für die ca. 30.000 Stipendiaten lange fällig ist. Weiterhin setzen wir uns für eine zukünftige Anpassung nach der Inflation ein.

Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.

Beibehaltung der Langzeitstudiengebühren

Im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen hat man sich auf die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren geeinigt.

Wir Jungen Liberalen sehen den Aspekt der Chancengerechtigkeit als einen der wichtigsten Aspekte im Bereich der Bildung. Durch Sie wird jedem ein sozialer Aufstieg ermöglicht und damit der Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet. Bildung darf somit nicht vom Elternhaus und den damit verbundenen finanziellen Mitteln abhängen. Eine generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren lehnen wir allerdings ab. Langzeitstudiengebühren werden erst dann erhoben, wenn das Studienguthaben „aufgebraucht“ ist. Dieses setzt sich aus der Regelstudienzeit plus sechs weiteren Semestern zusammen. Hierbei werden jedoch Semester/Trimester nicht angerechnet, in denen besondere Umstände wie etwa die Erziehung der eigenen Kinder oder die Pflege eines nahen Angehörigen im Sinne des § 12 Abs. 3 NHG vorliegt. Diese bereits vorhandenen Regelungen beinhalten unserer Meinung nach bereits jetzt genügend Spielraum, um den individuellen Umständen der Studierenden gerecht zu werden, auch wenn wir anerkennen, dass diese Ausnahmeregelungen nicht abschließend alle besonderen Umstände regeln. Für uns ist eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen jedoch der bessere Weg, als die generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und dem damit verbundenen, zumutbaren und notwendigen Anreiz, sein Studium zu beenden.

Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren sollen weiterhin vor allem dazu genutzt werden den Studierenden, die die Regelstudienzeit überschritten haben, Angebote zu machen, die einen zügigen Studienabschluss zu unterstützen. Somit kommt das Geld unmittelbar wieder den Studierenden zu gute.

Freiheitsenergien statt Tunnelblick

Die Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine führt uns vor Augen, wie wichtig günstige und unabhängige Energie für einen Industriestandort wie Deutschland ist. Bereits vor dem Krieg hatte Deutschland die höchsten Energiepreise in Europa. Der aktuelle energiepolitische Diskurs fokussiert sich großteilig auf Wind-, Solar- und Wasserenergie, da sie nachhaltig und erneuerbar sind. Es fehlt zunehmend die Diversifizierung der Technologien zur nachhaltigen Energieerzeugung. Statt sich ausschließlich auf Windkraft oder Solarenergie zu konzentrieren, sollte technologieoffen an neuen Formen der Energieerzeugung geforscht werden, um ein witterungsunabhängiges, stabiles Stromnetz zu schaffen. Aktuell wird der Energieausgleich, der das Netz stabil hält, hauptsächlich durch Gaskraftwerke gewährleistet. Im Gegensatz zur EU-Kommission halten wir Energieerzeugung durch Gas nicht für eine grüne Energieerzeugungsform. Darüber hinaus ist erst Recht in Zeiten von Wärmepumpen und E-Autos weiterhin mit einem steigenden Energiebedarf zu rechnen – wir brauchen daher neue Freiheitsenergien, die uns witterungsunabhängig, nachhaltig und stabil mit Energie versorgen können.

Ein wichtiger Forschungszweig ist die Forschung an der Kernfusion, welche, einmal gemeistert, die Energieprobleme von heute und morgen weitestgehend beheben würde. Dem Max-Planck-Institut zufolge reicht nur ein Gramm Brennstoff in einem rentablen Fusionsreaktor aus, um so viel Energie zu gewinnen, wie die Verbrennung von 11 Tonnen Kohle bringt. Darüber hinaus entsteht bei der Kernfusion kein radioaktiver Müll und die Gefahr eines Super-GAUs besteht nicht.

Das Erschließen der wirtschaftlich rentablen Kernfusion würde nicht nur eine witterungsunabhängige Netzstabilität schaffen, sondern könnte gleichzeitig auch für die Produktion synthetischer Kraftstoffe und grünen Wasserstoffs genutzt werden. Bestehende Projekte, wie der ITER in Frankreich und die Fusionsanlage Wendelstein 7-X in Greifswald sollen weiterhin gefördert werden, um in Zukunft die Kernfusion wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Ebenso relevant ist es, dass weitere nachhaltige Formen der Energieerzeugung wie Wellen- und Gezeitenkraftwerke an den deutschen Küsten oder die Geothermie nicht unbeachtet bleiben und wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, nachhaltigen Strom selbst zu produzieren. Darüber hinaus müssen neue Speichermöglichkeiten für Strom in Zeiten von Überproduktion stärker als bisher erforscht werden, sodass beispielsweise Windkraftwerke bei Sturm nicht ausgeschaltet werden müssen, sondern wir die gesamte Kraft der Witterung als grüne Energie nutzbar machen können.

Hierbei kann eine wegweisende Möglichkeit die Nutzung überschüssiger Energie zur Produktion grünen Wasserstoffs sein. Den Betreibern von Windparks muss die Möglichkeit geboten werden, überproduzierten Strom hierfür zu verwenden. Darüber hinaus sollte ergründet werden, wie grüner Strom aus Überproduktion bis zu Orten des Bedarfs mit geringem Verlust transportiert werden kann.

Wir JuLis bekennen uns zu den Freiheitsenergien, weil wir erkannt haben, dass wir ihr Potenzial für eine technologieoffene Energiewende nutzbar machen müssen. Wir brauchen die ganze Kraft der Innovation, statt uns ausschließlich auf Solar- oder Windenergie zu fokussieren, um Deutschland so schnell wie möglich stabil, witterungsunabhängig und nachhaltig mit Energie zu versorgen. Deshalb fordern wir JuLis:

  • Eine Evaluation der bisher getätigten Investitionen in die Forschung zur Kernfusion und eine Ausweitung und lösungsorientierte Förderung der Kernfusionsforschung
  • Eine Ausweitung der Forschungsgelder zur Ergründung weiterer innovativer Formen der Energieerzeugung. Gegenfinanziert durch das streichen klimaschädlicher Subventionen wie derer für den Braunkohletagebau.
  • Eine Förderung der Speicherung und Nutzung von überproduziertem Strom, die auch privaten Erzeugern ermöglicht werden soll
  • Die Stromerzeugung so schnell wie möglich auf nachhaltige Zukunftsenergien zu fokussieren

Angemessene Vergütung von studentischen, künstlerischen sowie wissenschaftlichen Hilfskräften!

Der Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 30.10.2019 sieht eine gestaffelte Erhöhung der Bezahlung von wissenschaftlichen, künstlerischen sowie studentischen Hilfskräften vor. Dabei wurde die letzte und höchste Stufe im Sommersemester 2021 erreicht bei der Studierende mit Bachelorabschluss eine Vergütung von 12,43€ erhalten sowie Studierende ohne einen solchen Abschluss 10,69€. Letztere wird mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12€ auf eben diesen Betrag erhöht. Der Erlass ist zudem gültig bis zum 31.12.2024.

Wir fordern eine angemessene Bezahlung von Studierenden an niedersächsischen Hochschulen, welche sich an transparenten Parametern wie der Inflation oder der Erhöhung der Vergütung des öffentlichen Dienstes richtet sowie einem höheren Ausgangslohn als dem des gesetzlichen Mindestlohns.

Qualifikation statt Quote – Zweitstudienquote abschaffen!

Wer sich in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium neu orientieren oder zusätzlich qualifizieren will, wird schnell mit der sogenannten Zweitstudienquote konfrontiert. Diese regelt, dass lediglich 3% der zulassungsbeschränkten Studienplätze an Zweitstudienbewerber vergeben werden.

Ziel dieser Quote ist es, einen Ausgleich zwischen zwei berechtigten Interessen zu schaffen: Einerseits ist eine zusätzliche Qualifikation der Zweitstudienbewerber vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens wünschenswert. Gleiches gilt auch für eine thematische Umorientierung, weil schwindendes Interesse an einem zuvor gewählten Themengebiet zu beruflicher Unzufriedenheit führt und der Selbstverwirklichung des betroffenen Individuums im Wege steht.

Andererseits haben Erstbewerber auf ein Studium die Chance verdient, überhaupt das erste Mal studieren zu dürfen. Auch volkswirtschaftlich kann argumentiert werden, dass eine höhere Verweildauer im Studium und eine daraus resultierende kürzere Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht wünschenswert sind.

Aus diesen Gründen ist das Ziel des Interessenausgleichs grundsätzlich richtig. Allerdings ist eine starre Quote kein geeignetes Instrument, weil sie weder auf die Verteilung der Bewerber noch die Anzahl der Studienplätze Rücksicht nimmt. Im Zweifel führen solche Quoten nicht dazu, dass sich stets die leistungsstärksten Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen, sondern verzerren die Bewertung zugunsten eines pauschalen Kriteriums.

Hochschulen sollen selbst Kriterien für die Aufnahme erstellen können. Hierbei muss den Studierenden ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Durch den Wettbewerb der Hochschulen soll jedem Interessenten, egal ob für das Erst- oder Zweitstudium, ein gutes Angebot sichergestellt werden.“

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine ersatzlose Abschaffung der Zweitstudienquote.

Aussetzen der Regelstudienzeit für ein weiteres akademisches Jahr

Bereits durch die Corona-Krise haben viele Studierende unter schweren Bedingungen ihr Studium bewältigen müssen. Sie waren in ihrem Lernen, in dem sozialen Umfeld und auch finanziell stark eingeschränkt. Die Regelstudienzeit wurde in Niedersachsen um vier zusätzliche Semester erweitert, mit dem Ziel, Studierende zu entlasten. Die Bafög-Reform geht im September im Bundestag in die dritte Lesung. Dadurch werden zwar mehr Menschen längerfristig entlastet, die Inflation lässt sich damit bei den meisten Studierenden nicht ausgleichen.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit und daran gekoppelter Fristen um mindestens ein Jahr (abhängig von dem weiteren Verlauf der Inflation) wäre ein kurzfristiges und effektives Mittel, der Belastung für Studierende entgegenzuwirken.

Die Preissteigerungen sorgen für mehr Hürden im Studium: Studierende arbeiten mehr, sind bereits in der Pandemie aus den Städten weggezogen und nehmen deutlich längere Fahrtzeiten für den Weg zur Uni auf sich.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, ein Werkzeug zu nutzen, welches sich bereits bewährt hat und mit wenig Aufwand einen hohen Wirkungsgrad erzielte