Anerkennung des Zweitfachs BWL im Wirtschaftspädagogik-Studium

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die niedersächsische Landesregierung auf, das Studienfach Betriebswirtschaftslehre (BWL) künftig als Zweitfach im Rahmen des Wirtschaftspädagogik-Studiums vollständig anzuerkennen. Diese Maßnahme soll insbesondere dazu dienen, den Absolventinnen und Absolventen des Wirtschaftspädagogik-Studiums in Niedersachsen die Möglichkeit zu eröffnen, ein Lehramtsreferendariat aufzunehmen und somit die Bildungslandschaft zu bereichern. Perspektivisch soll zudem darauf hingewirkt werden, diese vollständige Anerkennung bundesweit zu ermöglichen.

Recht Verständlich: Klartext-Revolution, denn nicht jeder hat Jura studiert!

In einer Zeit, in der die digitale Kommunikation und insbesondere visuelle Inhalte immer mehr an Bedeutung gewinnen, müssen wir uns im juristischen Bereich anpassen und über die Grenzen traditioneller Textformate hinausgehen. Es ist unser erklärtes Ziel, das Rechtssystem für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher und verständlicher zu machen. In diesem Kontext ist es nicht mehr angemessen, Gesetze und Verordnungen ausschließlich als PDF-Dokumente auf der Verkündungsplattform des Bundesgesetzblattes bereitzustellen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung eines Pilotprojekts mit folgenden Zielen:

  • Die Untersuchung von Möglichkeiten, Gesetzestexte auf der Verkündungsplattform des Bundesgesetzblattes durch ergänzende Maßnahmen wie die Verwendung von leichter Sprache, Bildern, Videos und KI-Sprachmodellen für die Allgemeinheit verständlicher und zugänglicher zu gestalten. Diese Versionen sollen nicht den Gesetzestext ersetzen, sondern zur Verbesserung des Verständnisses zusätzlich zum BGBl veröffentlicht werden.
  • Die sorgfältige Prüfung der modifizierten Texte, um sicherzustellen, dass trotz der Veränderungen die rechtliche Genauigkeit, Deutlichkeit und Eindeutigkeit der Gesetzestexte erhalten bleiben.
  • Die aktive Zusammenarbeit mit Juristen, IT-Spezialisten, Psychologen und anderen relevanten Fachleuten bei der Durchführung des Pilotprojekts und der Auswertung seiner Ergebnisse.

Reformimpuls Lehrerausbildung – Praxis und Fachwissen statt “ins kalte Wasser springen”

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Reform der Lehrerbildung ein, die Praxisnähe sowie die fachwissenschaftlichen und pädagogischen Kompetenzen unserer angehenden Lehrkräfte in den Vordergrund stellt. Lehramtsstudierende einfach im Hochschulalltag mitlaufen und lediglich nebenbei die immergleichen Erziehungswissenschaftskurse besuchen zu lassen wird der Relevanz des Berufes für die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler, sprich der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes, nicht gerecht.

Dazu fordern wir im Einzelnen:

  • Bachelor-Praxisphasen statt ASP: Das Allgemeine Schulpraktikum (ASP) wird seinem Auftrag nicht gerecht. Statt vierwöchiger Schnupperveranstaltungen sollen zukünftig schon spätestens ab dem dritten Semester begleitende Hospitationsphasen die Regel werden. In den ersten beiden Semestern des Lehramtsstudiums muss zur Vorbereitung folglich im Pädagogik-Teil des Studiums ein deutlich höherer Schwerpunkt auf Aspekte wie Unterrichtsplanung, Classroom Management, Umgang mit Alltagskonflikten etc. gelegt werden. Studierende höherer Semester sollen in weitaus größerem Umfang vom Land Niedersachsen an den Schulen als pädagogische Mitarbeiter angestellt werden können und den Leistungen entsprechende Credit-Points erhalten. Die Möglichkeit zur freiwilligen Übernahme einzelner Stunden oder Team-Teaching-Phasen soll Lehramtsstudierenden nach Absprache und im Ermessen der Fachlehrkräfte zudem offenstehen. Diese Mehrleistungen sollen auf Honorarbasis vergütet werden. Klar ist, dass die Unterrichtsqualität nicht unter der Präsenz der Studierenden leiden darf, sondern die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler weiterhin Vorrang haben müssen.
  • Duales Masterstudium: Die Zweiteilung der Lehramtsausbildung ist nicht zuletzt aufgrund eingefahrener Doppelstrukturen und maximal intransparenten Bewertungsprozessen an den niedersächsischen Studienseminaren aus der Zeit gefallen. Klar ist, dass weder die fachliche noch die pädagogische Ausbildung an den Studienseminaren ihrem Anspruch gerecht wird und dass der Löwenanteil der professionellen Entwicklung von Lehramtsanwärtern an der Ausbildungsschule stattfindet. Um dieser Realität gerecht zu werden und gleichzeitig die pädagogische wie fachdidaktische Ausbildung an den Universitäten zu steigern, soll das Masterstudium und der Vorbereitungsdienst zu einem dreijährigen Dualstudium zusammengeführt werden. Entsprechend werden die Studienseminare in ihrer derzeitigen Funktion abgeschafft und den lehrerbildenden Universitäten strukturell angegliedert. Die eigene Unterrichtsverantwortung der Referendare sowie der Umfang des Ausbildungsunterrichtes soll dabei bestehen bleiben. Auch im neu strukturierten Master of Education soll im Pädagogik-Teil des Studiums eine höhere Praxisnähe erreicht werden, wie z.B. durch Seminare zur Klassenleitung, rechtliche Aspekte bei Klassenfahrten oder zur sicheren und professionellen Elternkommunikation. Kürzlich hat das Land Baden-Württemberg für das kommende Schuljahr angekündigt Modellschulen einzurichten, die sich an dem von uns ebenfalls vorgeschlagenen Konzept orientiert. Es gibt für uns keine validen Gründe, diese Modellversuche in Niedersachsen nicht ebenso zeitnah anzustreben.
  • Ein weiterer Baustein der Reform ist, dass wir erheblich mehr Studienplätze für Lehrkräfte schaffen müssen. Wir bauen die in der Vergangenheit fusionierten Studienstandorte wieder auf. Dies bringt zum einen eine höhere Anzahl für Studienplätze mit sich, zum anderen aber sorgt es dafür, dass nicht alle niedersächsischen Studierenden in den Schulen von drei Großstädten eingesetzt, sondern weiter übers Land verbreitet werden.
  • Um der Fokussierung von Master-Dualstudierenden auf die aktuellen Großstadt- Ballungszentren entgegen zu wirken, soll es bei den Anwärterbezügen zukünftig mehrstufige Mobilitätspauschalen.
  • Freiere, vielfältigere Wahlmöglichkeiten der Module im Lehramtsstudium: Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass eine Reform der Lehrerausbildung nicht auf Kosten der fachwissenschaftlichen Kompetenzen gehen darf. Nicht zuletzt stellt die individuelle Identifizierung einer Lehrkraft mit den studierten Fachwissenschaften einen wesentlichen Motivationsfaktor für die kreative Gestaltung des eigenen Unterrichts dar und beeinflusst somit die Begeisterungsfähigkeit für die jeweilige Fächerkombination. Wir wollen dieser Individualität jedoch schon im Studium mehr Ausdruck verleihen, indem Lehramtsstudierende in ihrem Professionalisierungsbereich vielfältigere Wahlmöglichkeiten bekommen. Wir wollen die angehende Mathelehrerin nicht daran hindern die 5. Vertiefung zur Kurvendiskussion zu belegen, aber der angehende Englischlehrer sollte sich zukünftig freier entscheiden können, ob er ein Modul zur Gamification von Grammatik anstatt zur Analyse von Phonemen im schottischen Hochland belegen möchte.

Lernfreiheit stärken – Lerntypen gerecht werden

Eine der Hauptaufgaben von Hochschulen besteht in der Wissensvermittlung von Inhalten an Studierende. Diese erfolgt entweder durch Vorlesungen oder durch Seminare, die in Ihrer Gestaltung stark von den Präferenzen der Professoren oder Professorinnen oder den Dozierenden anhängig sind. Anwesenheitspflichten oder ein Verzicht auf die Ausgabe von Lernmaterial an die Studierenden sind gängige Methoden, die in vielen Fällen nur den Interessen der Dozierenden gerecht werden.

Menschen lernen auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Einige veranschaulichen sich ihren Lernstoff gerne, um sich ihn sich besser einzuprägen, andere müssen darüber sprechen. Während des Studiums wird diesen verschiedenen Lerntypen allerdings selten Rechnung getragen. Vorlesungen werden häufig in der Art der Frontalvorlesung gehalten, die durch eine einseitige Wissensvermittlung durch die Dozierende geprägt ist, während die Studierenden den vermittelten Stoff nur bedingt aufnehmen. Gerade bei der Wissensvermittlung sollte allerdings der Vielfalt an Lerntypen Rechnung getragen und die Interessen der Studierenden in den Vordergrund gerückt werden, anstatt den Dozenten jegliche Freiheit über die Gestaltung der Lehrveranstaltungen zu geben. Nur so kann garantiert werden, dass der Bildungsstandort Deutschland auch international konkurrieren kann. Um die Lernfreiheit der Studierenden zu stärken fordern wir deshalb:

Reduzierung von Anwesenheitspflichten

Die derzeitige Praxis der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, die belegt werden müssen, ist häufig übermäßig restriktiv und beeinträchtigt die Flexibilität der Studierenden. Wir fordern, dass Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen abgeschafft und bei Seminaren auf ein absolutes Minimum reduziert werden. So soll zukünftig nur noch in Seminaren mit sehr begrenzter Teilnehmerzahl und bei Vorliegen einer Warteliste eine Anwesenheitspflicht möglich sein. Die Studierenden sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen oder die Inhalte eigenständig erarbeiten möchten. Neben der Flexibilität für die Studierenden gibt diese Regelung gerade bei Vorlesungen auch den Professoren und Professorinnen einen Anreiz, die Vorlesung so attraktiv zu gestalten, dass die Studierenden freiwillig die Vorlesung besuchen und fördert somit ebenfalls die Qualität der Lehre. Bei Studiengängen mit besonders praxisrelevanten Inhalten wie Fremdsprachen, sportpraktischen Kursen oder Laborkursen sollte die Anwesenheitspflicht bei entsprechender Begründung möglich bleiben.

Pflicht zur Bereitstellung von Livestreams und Aufzeichnungen

Um den Studierenden größtmögliche Zugänglichkeit zu Lehrinhalten sowie mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Studiums zu bieten, sollen Dozierende dazu verpflichtet werden, ihre Vorlesungen als Livestream anzubieten, wenn der Hörsaal die Bedingungen dafür bereitstellt. Darüber hinaus sollen die Vorlesungen aufgezeichnet und den Studierenden zugänglich gemacht werden. Diese Aufzeichnungen sollten in einer Vorlesungsdatenbank gespeichert werden, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Inhalte in ihrem eigenen Tempo zu wiederholen und zu vertiefen. So können Studierende außerdem Zugang zu Lehrinhalten bekommen, die zwar nicht Teil Ihres Lehrplanes sind, aber trotzdem ihr geweckt haben. Zudem ist es erforderlich, dass die vorhandenen Hörsäle so ausgebaut werden, dass ein Livestream und eine Aufzeichnung jederzeit möglich sind.

Kostenlose Ausgabe von Vorlesungszusammenfassungen

Vorlesungszusammenfassungen, wie beispielsweise Folien oder Schemata,  dienen den Studierenden zur besseren Vor- und Nachbereitung der Lehrinhalte, sowie allgemein der Klausurvorbereitung. Dafür müssen diese aber existieren und auch kostenfrei an die Studierenden abgegeben werden. Die teilweise durchgeführte Praxis, dass Dozenten teilweise keine Unterlagen für die private Nachbereitung bereitstellen oder lediglich ein Skript in einem CopyShop ausdrucken lassen, sodass die Studierenden nur dann Lernmaterialien erhalten, wenn sie sie dort kaufen, lehnen wir strikt ab. Wir fordern daher, dass Vorlesungszusammenfassungen nicht nur für jede Vorlesung bereitgestellt werden, sondern auch kostenfrei sind.

Digitale Abgabe von Studienleistungen

In der heutigen digitalen Welt ist es unerlässlich, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, Studienleistungen digital abzugeben. Wir fordern daher, dass die Hochschulen die technischen Voraussetzungen für eine reibungslose und sichere digitale Abgabe schaffen. Dies erleichtert den Studierenden nicht nur den Arbeitsprozess, sondern ermöglicht auch eine effiziente, zeitgemäße und umweltschonende Bearbeitung von Aufgaben und Projekten. Bei der Abgabe sind alle datenschutzrechtlichen Vorgaben strikt zu beachten.

Schnelle Bewertung von Studienleistungen

Eine zügige Bewertung von Studienleistungen ist von großer Bedeutung für die Gestaltung des Studiums. Es kann nicht sein, dass nach der Abgabe einer Studienleistung die Bewertung erst so spät vorliegt, dass man sich für den nächsten Durchgang anmelden muss oder teilweise sogar bereits mit der erneuten Bearbeitung begonnen hat. Eine schnelle Bewertung ermöglicht den Studierenden weiterhin, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und ihre Lernstrategien entsprechend anzupassen. Wir fordern daher, dass die Bewertung von Studienleistungen spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters erfolgen muss. Dozierende sollten ihre Korrektur- und Bewertungsverfahren so organisieren, dass sie den Studierenden zeitnah eine Rückmeldung geben können.

Antrag auf schnellere Korrektur in besonderen Fällen

Es gibt Situationen, in denen eine schnelle Korrektur von Studienleistungen von besonderer Relevanz ist. Wir fordern, dass den Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, einen Antrag auf schnellere Korrektur zu stellen, wenn das Vorliegen einer Benotung Voraussetzung für die Anmeldung einer anderen Leistung ist, sowie wenn von dem Bestehen der Leistung die Fortsetzung des Studiums abhängt und bei einer normalen Korrektur mit einer Verlängerung des Studiums um ein Semester zu erwarten ist. Durch diesen Antrag erhalten Studierende in besonderen Fällen eine bevorzugte Korrektur ihrer Leistungen, um ihnen eine zeitnahe Weiterverarbeitung ihrer Ergebnisse zu ermöglichen.

Wieder gut zu Recht kommen – Reform der juristischen Ausbildung

Das Studium der Rechtswissenschaften gilt als eines der schwierigsten in Deutschland. Neben der stetig wachsenden Stoffmenge bringt aber auch die besondere Prüfungsform im Gewand des Staatsexamens besondere Herausforderungen mit sich, die nicht nur den ohnehin schon hohen Schwierigkeitsgrad noch weiter erhöhen, sondern auch zu einer allgemeinen Unzufriedenheit und einem schlechten Mental-Health-Status der Studierenden führen.

Seit geraumer Zeit werden nun die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert, wie man das Studium reformieren und somit nicht nur die Attraktivität des Studiums, sondern auch die Lebensqualität sowie den Zustand der psychischen Gesundheit unter den Studierenden fördern könnte. Doch wie auch die Mühlen der Justiz langsam mahlen, lassen sich die auf den Weg gebrachten Reformen bislang nur in Diskussionen wiederzukennen. Anzeichen für eine schnelle Umsetzung fehlen leider.

Dieser Zustand führt verständlicherweise bei vielen Studierenden zu Frustration und Unverständnis über die Untätigkeit bei der Umgestaltung und Vereinheitlichung des Studienganges zu Zwecken der Vergleichbarkeit. Eine neu durchgeführte Studie zeigt deutlich, dass ein Großteil der Studierenden viele der derzeit diskutierten Reformideen befürwortet und einige der Ideen auch bei einer Vielzahl der Dozierenden Anklang findet.

Um eine lang notwendige Reform endlich auf den Weg bringen zu können, fordern wir deshalb die zügige Umsetzung der folgenden Reformidee:

Einführung eines vollständig integrierten Bachelors

Das Studium endet mit dem ersten Staatsexamen. Dort müssen neben der Schwerpunktbereichsprüfung meist innerhalb von zwei Wochen je nach Bundesland bis zu acht fünfstündige Klausuren geschrieben werden. Die im Studium erbrachten Leistungen zählen dann nur als Voraussetzung, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden. Bei einer Regelstudienzeit von zehn Semestern führt dies zu einer Drucksituation, bei der die Zukunft allein von diesen Klausuren abhängt und bei Nichtbestehen die letzten fünf Jahre keinen Abschluss zur Folge haben. Da das Jurastudium bereits jetzt mehr Aufwand und Arbeit erfordert als ein durchschnittlicher Bachelorstudiengang, fordern wir die Einführung eines vollständig integrierten Bachelors, der ohne Mehraufwand oder zusätzliche Lehrveranstaltungen erwerbbar sein muss. Voraussetzung für den Erwerb des Bachelors muss allerdings das Bestehen des universitären Teils des Examens sein, sodass die Studierenden gezeigt haben, dass sie wissenschaftliches Arbeiten beherrschen. Laut der vierten bundesweiten Absolvent:innenbefragung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften begrüßen dies auch 83 % der Studierenden.

Einführung des E-Examens

In der Berufswelt, als auch bei Gericht ist es schon lange Alltag Schriftsätze, Korrespondenz oder Urteile mit dem Computer zu schreiben. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Einreichung bei Gericht sogar eine Pflicht zu Nutzung des „beA“ (besonderes elektronisches Anwältepostfach). Auch im Studium ist die elektronische Anfertigung von Hausarbeiten in den meisten Fällen Pflicht und während Corona mussten viele Klausuren ebenfalls digital verfasst werden. Anhand der kaum noch vorhandenen Anwendungsfälle und damit einer kaum noch vorhandenen Bedeutung von handschriftlich angefertigten Arbeiten ist es längst überfällig, das Examen ebenfalls digital unter Aufsicht anfertigen zu können. Hierdurch würde man das Studium nicht nur realitätsnäher gestalten, sondern vielmehr auch bestehende Unterschiede im Schriftbild ausgleichen und somit ebenfalls den Aspekt der Chancengerechtigkeit stärken. Bekannte Problematiken wie Sehnenscheidenentzündungen nach dem Examen würde damit ebenfalls Einhalt geboten werden. Auch die Korrektur der Arbeiten würde damit wesentlich vereinfacht werden. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind die Einsparungen an Papier und damit verbunden die positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Einführung des E-Examens darf es allerdings nicht dazu kommen, dass Prüfungsstandorte wegfallen.

Gegen eine Streichung der Ruhetage

Eine geplante Streichung der Ruhetage lehnen wir konsequent ab. Ruhetage bilden derzeit im ersten Examen einen freien Tag in der Woche, an dem keine Klausur geschrieben wird. Sie sind in der stressvollen Zeit des Studiums zwingend notwendig, damit die Studierenden neben den Klausuren auch Zeit für körperliche als auch psychische Entspannung haben. Nur so ist  zwischen den Klausuren Zeit zu finden, um wieder zur Ruhe zu kommen und erneut Kraft tanken zu können. Die in der Vergangenheit anzutreffenden Bestrebungen der Vereinheitlichung der Klausurtermine zwischen den einzelnen Bundesländern ist unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwar durchaus verständlich und auch von unserer Seite gewünscht. Sie darf allerdings nicht zu einer Mehrbelastung der Studierenden führen. Vielmehr wäre eine bundeseinheitliche Ausweitung bzw. Einführung von Ruhetagen wünschenswert. Einer Streichung von Ruhetagen aus finanziellen Gründen stellen wir uns klar entgegen.

Einführung der Unabhängigkeit der Zweitkorrektur und Streichung der Lösungsskizzen

Bei der Korrektur von Klausuren sollte immer nur die jeweilige Leistung im Mittelpunkt der Bewertung stehen. Zwar ist es unmöglich, die Leistung nicht im Kontext der vorherigen zu sehen. Allerdings sollte der sogenannte „Ankereffekt“ so wenig wie möglich eintreten. Der Ankereffekt ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie und beschreibt das Phänomen, bei dem Menschen bei bewusst getroffenen Wahlen von vorhandenen Umgebungsinformationen beeinflusst werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Eine Auswertung von 3.696 Examensklausuren des JPA Berlin/Brandenburg durch Prof. Dr. Roland Schimmel und Prof. Dr. Jörn Griebel zeigte allerdings deutlich, dass es in der Realität deutliche Anzeichen für den Ankereffekt gibt. Sie stellten fest, dass die Bewertung der Zweitkorrektur bei nur ca. 1 % aller Klausuren um nicht mehr als einen Punkt von der Erstkorrektur abgewichen ist. Wir fordern deshalb, dass die Zweitkorrektur ohne Kenntnisnahme von den Ergebnissen der ersten Korrektur durchgeführt werden muss sowohl beim Examen als auch bei Remonstrationen im Grundstudium . Nur so kann eine objektive und gerechte Bewertung garantiert werden. Auch würde so eine erhöhte Transparenz und Objektivität der Ergebnisse geschaffen und dadurch ebenfalls das Vertrauen in die Justizprüfungssysteme gestärkt werden. Um eine Beeinflussung der Korrektur gänzlich ausschließen zu können, sollen auch die Lösungsskizzen abgeschafft werden. Es sollen vereinfachte Lösungswege zur Verfügung gestellt werden, in dem die zu prüfenden Ansprüche aufgelistet werden.

Möglichst paritätische Besetzung der Prüfungskommission bei mündlichen Prüfungen

Studien haben gezeigt, dass Frauen bei mündlichen Prüfungen der juristischen Staatsexamina im Vergleich zu Männern benachteiligt sind. Insbesondere wenn ausschließlich männliche Prüfer in der Prüfungskommission sitzen, verstärkt sich dieser Geschlechterunterschied noch weiter. Um eine möglicherweise unbewusste Diskriminierung zu verhindern, fordern wir daher, dass die Prüfungskommissionen möglichst paritätisch zusammengesetzt sein sollen. Sobald auch nur eine Frau in der Kommission sitzt, verschwindet der Geschlechterunterschied bei den Prüfungsergebnissen. Eine paritätische Besetzung würde dazu beitragen, gleiche Chancen und faire Bedingungen für alle Prüflinge zu gewährleisten.

Eine Erweiterung des Prüfungsstoffes nur unter Streichung von Bestehenden

Die Menge an Wissen, die Studierende im ersten Examen abrufen können müssen, wächst stetig. Mittlerweile müssten Studierende allein im Zivilrecht rund 1.566 Probleme und die dazugehörigen Streitstände sowohl kennen als auch anwenden können. Diese Stoffmenge führt dazu, dass sich viele Studierende bei der Examensvorbereitung lediglich auf das Auswendiglernen fokussieren und dabei den viel wichtigeren Aspekt des Systemverständnisses meist außer Acht lassen. Ebenso erscheint die Menge des zu lernenden Stoffes als so unüberwindbar, dass hierdurch der Druck auf die Studierenden erneut erhöht wird, was sich schlecht auf die psychische Gesundheit auswirkt. Wir fordern deshalb eine Neuaufnahme von Lehrstoff nur unter Streichung von Altem. Künftig soll der Fokus vor allem darauf gelegt werden, dass das Systemverständnis abgefragt wird und nicht möglichst viele Streitstände auswendig gekonnt werden müssen.

Einführung eines Gnadenversuches

Die erste juristische Prüfung kann regulär nur zweimal abgelegt werden. Bei Vorlage von bestimmten Voraussetzungen ist weiterhin ein sogenannter Freiversuch möglich. Die Anmeldung ist für diese Klausuren verbindlich und kann nach Erhalt der Anmeldebescheinigung kaum wieder rückgängig gemacht werden, auch wenn besondere persönliche Umstände vorliegen. Im zweiten Staatsexamen ist es hingegen möglich einen weiteren sogenannten Gnadenversuch zu erhalten, wenn besondere Umstände das Ablegen der Prüfungen maßgeblich erschwert haben. Wir fordern diese Ausnahmeregelungen auch im ersten Staatsexamen anzuwenden. Besondere persönliche Umstände, wie beispielsweise der Verlust der eigenen Eltern oder die Pflege eines nahen Angehörigen darf nicht zu einem Nachteil der Studierenden führen.

Bundeseinheitliche Anzahl von Klausuren beibehalten – Keine neuen Klausuren einführen

Beim Examen hängt der psychische Druck insbesondere an der Anzahl der zu schreibenden Klausuren. Derzeit müssen in der ersten staatlichen Prüfung zumeist sechs Klausuren geschrieben werden. Nur in Berlin/Brandenburg müssen bislang insgesamt sieben Klausuren abgeleistet werden. Im Februar 2024 tritt die neue Justizausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, wodurch dort ebenfalls eine weitere Klausur im Strafrecht eingeführt wird. Die Einführung von neuen Klausuren im ersten Staatsexamen sehen wir kritisch entgegen und fordern, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren bei sechs beibehalten wird. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit der Leistung fordern wir weiterhin, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren in Berlin/Brandenburg und Schleswig-Holstein wieder auf sechs reduziert wird. Zugleich wäre eine einheitliche Aufteilung dieser sechs Klausuren auf die verschiedenen Rechtsgebiete wünschenswert.

Einführung der Möglichkeit des Abschichtens

In Niedersachsen gibt es bislang noch die Möglichkeiten die Klausuren im ersten Examen nicht innerhalb eines Durchganges schreiben zu müssen, sondern diese auf zwei Durchgänge aufteilen zu können. Wir fordern diese Möglichkeit nicht nur unter bestimmten Umständen als zulässig zu betrachten, sondern den Studierenden durchgehend die Möglichkeit zu geben, die Klausuren an zwei verschiedenen Durchgängen schreiben zu können. So können Studierende frei wählen, ob Sie alle Klausuren schnell „hinter sich bringen“ wollen oder den Schwerpunkt bei der Vorbereitung auf zwei Durchgänge verteilen und sich so besser auf die dann abzuleistenden Gebiete konzentrieren zu können.

Universitäres Repetitorium ausbauen

Um sich auf das Staatsexamen vorbereiten zu können, ist es gängige Praxis, ein sogenanntes Repetitorium zu besuchen, indem einem der bislang gelehrte Stoff noch einmal in Gänze und auf Examensniveau vermittelt wird. Ein Großteil dieser Repetitorien wird privatwirtschaftlich organisiert, was durchschnittliche Preise von um die EUR 200,00 pro Monat zur Folge hat. Damit der Erfolg im Examen allerdings nicht von der finanziellen Situation der Studierenden abhängt, fordern wir den Ausbau der universitären Repetitorien, sodass auch Studierende hieran teilnehmen können, wenn sie sich ein privat geführtes nicht leisten können.

Regelmäßiges Monitoring des Reformbedarfs

Angesichts der stetigen Entwicklung gesellschaftlicher, technologischer und rechtlicher Herausforderungen und der sich gleichzeitigen, wenn auch nur schleppend voranschreitenden Reformbemühungen, ist es von zentraler Bedeutung, dass Inhalte des Studiums der Rechtswissenschaften fortlaufend auf seine Aktualität und Relevanz überprüft werden. Daher fordern wir die Einführung eines regelmäßigen Monitorings des Reformbedarfs. So würde ermöglicht, potenzielle Lücken im Lehrplan zeitnah zu erkennen und anzupassen und so den Studierenden eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht wird. Dabei sollen Studierendenvertretungen und die jeweiligen (Studien-)Dekane aktiv eingebunden werden, um ein breites Meinungsbild einzufangen und zielgerichtete Reformen zu initiieren.

Denkbar wäre, das zuständige Ministerium (Niedersächsisches Justizministerium) zu verpflichten, in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren, einen Bericht über die Reformbedürftigkeit der juristischen Ausbildung unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Studierendenvertretungen der juristischen Fakultäten oder deren Dachverbänden sowie der Dekane und Studiendekane zu verfassen. Dieser Bericht ist anschließend dem Landtag zu präsentieren und zu veröffentlichen.

Gegen die Streichung der Arbeitsgemeinschaften

Seit geraumer Zeit werden an einigen deutschen Universitäten die Arbeitsgemeinschaften nach Abschluss der Zwischenprüfungen abgeschafft. Die Arbeitsgemeinschaften sind neben den Vorlesungen ein elementarerer Bestandteil des Lernprozesses während des Studiums. Ihre Streichung erschwert den ohnehin sehr umfangreichen Lernstoff nur noch weiter. Deshalb setzen wir uns für die Beibehaltung der Arbeitsgemeinschaften an den niedersächsischen Universitäten ein. Die Finanzierung der AGs soll daher eine besonders hohe Priorität genießen.

Fokus der Lehrkräfte JETZT auf Unterricht setzen – zeitliche Entlastungen als Schlüssel zur Unterrichtsqualität

Die bisherigen Maßnahmen der ehemaligen rot-schwarzen und der neuen rot-grünen Landesregierung sind ungenügend, um den Lehrberuf in den kommenden Jahren und Jahrzehnten attraktiver zu gestalten. A13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst bildet nur die Basis einer Karriereoffensive für den Lehrerberuf, da sich vor allem die zeitliche und psychologische Belastung negativ auf die tagtäglichen Arbeitsbedingungen und folglich die Attraktivität des Berufs niederschlägt.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die zeitliche Entlastung von Lehrkräften in Zukunft stärker in den Mittelpunkt von Entlastungsdebatten gerückt wird. Wir schlagen folgende Maßnahmen zur Entlastung von Vollzeit-Lehrkräften im Berufsalltag vor:

  • Lehramtsstudierende höheren Semesters sollen zukünftig vermehrt an Schulen im Sinne einer pädagogischen Mitarbeit mitwirken. Insbesondere durch die Übernahme von Vertretungsstunden durch Studierende sollen die vollausgebildeten Fachlehrkräfte zeitlich entlastet werden. Mittelfristig soll diese pädagogische Mitarbeit durch die engere Einbindung von Praxisphasen bereits im Lehramts-Bachelor institutionalisiert und somit fester Bestandteil der ersten Phase der Lehrerausbildung werden.

Schon heute arbeiten viele M.Ed.-Studierende neben dem Studium als Feuerwehrlehrkraft an niedersächsischen Schulen. Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Lehramtsstudierende kein Ersatz für voll ausgebildete Lehrkräfte sein können. Wir erkennen aber die Realität an niedersächsischen Schulen an und wollen den Fachlehrkräften auf diese Weise die Möglichkeit zurückgeben, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder vermehrt nachzugehen, d.h. schülerorientierten, modernen, digitalen und kreativen Unterricht zu gestalten.

  • Einstellungsoffensive Schulassistenz: In Schulen aller Schulformen sollen über Lehramtsstudierende hinaus auch FSJ-ler und Quereinsteiger, Ganztags-, einfache Verwaltungs-, Betreuungs- und sonstige “nicht-lehr-Aufgaben” übernehmen.

Um flexibel auf Personalbedarf (z.B. durch Krankheiten, Teilzeit, Elternzeit) reagieren zu können, sollen die Schulen einen zusätzlichen Etat für diese Hilfskräfte erhalten, der vom Land Niedersachsen zu tragen ist.

Mehr Freiheit für die Forschung – Stammzellforschung in Deutschland stärken

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen regelt seit dem Jahr 2002 die Nutzung von Stammzellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und auch anderen nicht-europäischen Staaten ist das deutsche Recht sehr restriktiv.

Das Gesetz erlaubt den Import von vor dem 1. Januar 2002 erzeugten Stammzellen zu Forschungszwecken.

Auch das Embryonenschutzgesetz beschränkt den Fortschritt in der deutschen Stammzell- und Embryonalforschung. Das ESchG schränkt nicht nur die Forschung ein, sondern auch die Kinderwünsche von Paaren, die dann gezwungen sind ins Ausland zu gehen – wo Eizellspenden legal sind. Durch beide Gesetze begeben sich viele Forscher bei gemeinsamen Projekten mit internationalen Partnern oft in eine Grauzone.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:                                          

  1. die Produktion von Stammzellen für Begründete Forschungszwecke in Deutschland zu legalisieren. Zudem soll der ethisch verantwortungsvolle Import entbürokratisiert werden.
  2. Insbesondere Lockerung der Forschungsbeschränkungen für den Einsatz in der regenerativen Medizin.
  3. Legalisierung von Eizellspende und Embryoselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung.
  4. Die Abschaffung des ESchG und den Ersatz durch ein neues Gesetz, welches Embryonen vor der Bildung von Klonen und Hybriden/Chimären schützt.

Eine Begabtenförderung, die ihren Namen verdient!

Wenn das Leben für Studierende teurer wird, muss sich auch die Begabtenförderung daran anpassen. Das gilt vor allem für das sogenannte Büchergeld, den einkommensunabhängigen Grundsockel, den alle Stipendiatinnen und Stipendiaten monatlich erhalten. Er leistet damit einen substanziellen Teil zur Förderung begabter und leistungsstarker junger Menschen, die sich in besonderem Maße für Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft einsetzen. Die Höhe des Grundsockels ist besonders für die leistungsbereiten Stipendiatinnen und Stipendiaten relevant, die ihr Studium und ihr Stipendium gleichzeitig noch mit einer Nebentätigkeit verbinden. Für sie ist die Höhe des Grundsockels automatisch auch die Obergrenze ihrer finanziellen Förderung. Wer den Studienstandort Deutschland für die Köpfe von morgen attraktiv halten will, muss das auch finanziell wertschätzen können.

Als Junge Liberalen Niedersachsen sind wir deshalb überzeugt, dass nach über 10 Jahren seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 eine erneute Erhöhung des Büchergeldes von 300 € auf 450 € für die ca. 30.000 Stipendiaten lange fällig ist. Weiterhin setzen wir uns für eine zukünftige Anpassung nach der Inflation ein.

Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.