Eine neue Zeitzone für Europa

Im Spätsommer 2018 kündigte der EU-Kommissionspräsident das beabsichtigte Ende der Zeitumstellung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Seitdem werden Lösungen für das zukünftige Zeitsystem innerhalb der EU gesucht. Schlafforscher und Chronobiologen werben in diesem Kontext für eine möglichst späte Zeit, um den gesundheitlichen Risiken durch den sogenannten Sozialen Jetlag entgegenzuwirken.

Als Junge Liberale Niedersachsen vertreten wir die Auffassung, dass Europa die koordinierte Weltzeit UTC als gemeinsame Zeit einführen soll. Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, auf EU-Ebene auf diese Lösung hinzuwirken. Nationale Alleingänge lehnen wir vor dem Hintergrund der erleichterten innereuropäischen Kommunikation ab. Die UTC hat sich für viele Anwendungen in der Kommunikation zwischen verschiedenen Zeitzonen als Verkehrszeit bewährt und ist daher die ideale gemeinsame Zeit. Wir sehen die Einführung der UTC in Europa zudem als wichtigen Schritt hin zu einer globalen Harmonisierung des Zeitsystems. Da die UTC gleichzeitig der spätesten bislang in der EU vertretenen Zeit WEZ entspricht, kann mit ihrer Einführung gleichzeitig für große Teile Europas den Erkenntnissen der Chronobiologie Rechnung getragen werden.

Sollte sich eine einheitliche europäische Zeit nicht durchsetzen können, soll Deutschland gemeinsam mit allen europäischen Staaten, von denen zumindest Teile westlich der idealen Zonengrenze bei 7,5° östlicher Länge liegen, und möglichst vielen weiteren Staaten die koordinierte Weltzeit UTC als neue Zeit einführen.

Psychedelika in der Psychotherapie ermöglichen

Psychedelische Medikamente wie MDMA, LSD oder Psilocybin können nach neustem Forschungsstand einen wesentlichen Beitrag zu der Behandlung psychischer Erkrankungen leisten. Viele Arten von Depressionen, die als nicht therapierbar gelten, konnten durch die Anwendung von Psychidelika behandelt werden. In Deutschland ist die Anwendung allerdings vollständig illegal. Psychidelische Drogen gelten als Tabuthema. Infolge dessen müssen Forschungen und Studien vollständig privat finanziert werden und eine Legalisierung für die psychotherapeutische Behandlung rückt in weite Ferne.

Um das Potenzial dieser Behandlungen auszuschöpfen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1.  die Bereitstellung von Fördergeldern für Forschungszwecke durch das
     Bundesministerium für
     Bildung und Forschung
  2.  die vollständige Legalisierung der Wirkstoffe LSD und Psilocybin zunächst in
     Pilotprojekten für die Anwendung in der Psychotherapie bei Personen ab 18 Jahren

Goodbye Semesterticket – 365€-Ticket statt Zwangssystem

Im Zuge der Einführung des 365€-Ticket für Azubis bleibt nur noch die Gruppe der Studierenden, die in alten Strukturen verharren müssen. Lange nicht alle Studierende nutzen das Semesterticket in einem Rahmen, der die hohen Kosten zweimal im Jahr rechtfertigt. Dabei spielt es keine Rolle ob mit dem Fahrrad, zu Fuß, dem eigenen Auto, Carsharing oder eben dem ÖPNV zur Hochschule gefahren wird. Zahlen sollte nur wer die Dienstleistung auch nutzt. Mit dem 365€-Ticket ist eine Alternative geschaffen worden, die die Transportkosten im Vergleich zum bisherigen landesweiten Solidarticket sogar auch für diejenigen reduziert, die es weiterhin nutzen wollen bzw. darauf angewiesen sind.

Konkret heißt dies: Die Verträge für das landesweite Semesterticket werden nicht erneuert. Um Mobilität für Studierende weiterhin zu garantieren wird das neue 365€-Jahresticket für Azubis wird auch auf die Gruppe der niedersächsischen Studierenden ausgeweitet.

Corona: Raus aus der Pandemie

Während der letzten zwei Jahre bestand die Strategie gegen das Corona Virus hauptsächlich darin sich mehr oder weniger plan- und ziellos von Maßnahme zu Maßnahme zu hangeln. Damit muss Schluss sein. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass für jeden, der, ob selbstverschuldet oder nicht, an SARS-CoV-2 erkrankt, eine intensivmedizinische Behandlung möglich sein muss, hieran muss sich die Politik orientieren. Wir halten allerdings Maßnahmen nur dann für angemessen, wenn diese unabdingbar sind, um dies zu gewährleisten, alles, was darüber hinaus geht, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit ab.

In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante stark angestiegen. Gleichzeitig ist die Belastung der Intensivstationen nach wie vor stabil und auch die Belastung auf den Normalstationen nur moderat angestiegen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems droht derzeit nicht. Daher sehen wir keinen Raum für Verschärfungen von Maßnahmen, sondern vielmehr die Notwendigkeit, die Maßnahmen schrittweise zu reduzieren und zum 20. März 2022 vollständig zu beenden.

Impfung:

Wir appellieren an alle, die sich noch nicht zu einer Impfung entschieden haben, dies doch noch in Erwägung zu ziehen und sich impfen zu lassen. Ziel muss es sein die Hemmschwelle sich impfen zu lassen zu senken und überwindbar zu machen, um so die Impfquote drastisch zu steigern. Eine Stigmatisierung bisher ungeimpfter Personen steht der Impfbereitschaft nur im Weg. Hausärztinnen und Hausärzte sollen deshalb proaktiv auf die Menschen zugehen und sie in regelmäßigen Abständen zu unverbindlichen Impfterminen einladen. Hiermit soll auch die Möglichkeit eines Beratungsgespräches über die Impfung durch externe Stellen verbunden sein. Das Land Niedersachsen soll für die entstehenden Kosten aufkommen und den hierfür notwendigen Impfstoff zur Verfügung stellen. Um insbesondere im ländlichen Raum mehr Menschen zu erreichen, setzen wir uns außerdem für den verstärkten Einsatz mobiler Impfteams ein. Ungeimpfte Personen und Risikogruppen sollen hierbei priorisiert werden. Gleichzeitig müssen Hürden, die Menschen bisher davon abhalten eine konkrete Impfentscheidung zu treffen, wie etwa Sprachbarrieren, fehlende Internetanbindung oder ein mangelndes Informationsangebot, weiter abgebaut werden.

Maßnahmen:

Auf dem Weg zurück zur Normalität müssen sich die ersten Lockerungen vor allem an junge Menschen richten, die bisher stark unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelitten haben. Konkret fordern wir, dass die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, Genesene und Minderjährige aufgehoben werden. Auch sollen Minderjährige von der 2G-Regel ausgenommen werden. In den Schulen soll schnellstmöglich wieder Normalität herrschen. Wandertage und Klassenfahrten sollen wie gewohnt stattfinden. Die Universitäten sollen zurück zur Präsenzlehre. Schließlich sollen Clubs und Diskotheken zügig öffnen dürfen. Bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sollen adäquate Maßnahmen getroffen werden.

Als weitere vorbeugende Maßnahme und zum Monitoring muss der Prozentsatz an sequenzierten Virusproben erhöht werden, weiter an verbesserten Impfstoffen geforscht werden und auch die Folgen einer Infektion müssen weiter untersucht werden.

Green Offices flächendeckend an den Hochschulen Niedersachsens einführen

Wir Liberalen sind davon überzeugt, dass durch Forschung und Innovation die schädigende Wirkung des Klimawandels eingedämmt werden kann. Unsere Forschungs- und Innovationsinstitute, allen voran unsere Hochschulen, setzen sich jedoch insbesondere in ihren Verwaltungsstrukturen nur oberflächlich mit nachhaltigen Themen auseinander. Hochschulen haben jedoch einen herausragenden Stellenwert im globalen Prozess. Als integrative Ausbildungsstätten künftiger Generationen und als Motor wissenschaftlicher Erkenntnisse haben Hochschulen die Möglichkeit, diese institutionelle Verantwortung auf breiter Basis wahrzunehmen. Die Hochschulen sind folglich gefordert, innovative und nachhaltige Prozesse als am Lehr- und Lernprozess beteiligte Organisation selbst zu verinnerlichen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, fordern wir (in Anlehnung an das Internationale Office) die flächendeckende Einrichtung eines Green-Office an den Hochschulen in Niedersachsen. Dabei setzt sich das Green Office zunächst aus mindestens einer festen Mitarbeitenden-Stelle zusammen, die von Personen besetzt werden soll, die Kenntnisse im Bereich der (erneuerbaren) Energie oder Nachhaltigkeitsplanung hat. Zudem soll das Green-Office, anderes als viele andere Hochschulverwaltungsstrukturen, offene ehrenamtliche Stellen für Studierende bieten, die bei der Umsetzung campusnaher Projekte nicht nur helfen, sondern auch aktiver Teil der Entscheidungsfindung sein sollen.

Aufgaben des Green Office sind insbesondere:

  • Hochschul-Verwaltungsstruktur: Hochschulen werden von einer trägen Verwaltungsstruktur geführt. Das Erreichen der Pariser Klimaziele gebietet es jedoch, dass auch Hochschulen ihren Ausstoß von CO2-Emmissionen insbesondere durch Energie und Wärme senken. Hierfür sollen die festen Stellen im Green Office zusammen mit der freien Wirtschaft Ideenvorschläge (wie unter anderem die Vermietung von Dachflächen an Solargemeinschaften oder der Anschluss der
    Hochschule an ein Fernwärmenetz) diskutieren und den zuständigen Hochschulgremien vorschlagen.
  • Vernetzung der Forschenden mit der Wirtschaft: Nicht nur ab der „Einpreisung“ externer Kosten von CO2-Emissionen sind Unternehmen für deren Reduzierung in einem hohen Maß auf eine starke Forschung angewiesen. Entsprechend soll das Green Office auch als Verknüpfungselement zwischen Hochschule und Wirtschaft fungieren und so den Hochschulen erleichtern, Drittmittelanträge einzuwerben und Forschungskooperationen einzugehen.
  • Umsetzung studentischer Projekte: Studierende sind der Ideentreiber an Hochschulen, da sie sich nicht (sofort) an eingewöhnte Strukturen anpassen, sondern Vorgefundenes hinterfragen. Zudem soll die Hochschule maßgeblich den Studierenden dienen. Daher muss das Green Office studentische Initiativen (von der Wildblumenwiese für Insekten über die studentische Fahrradwerkstadt bis zur Einführung einer Food-Sharing-Option [jeweils beispielshaft]) für eine nachhaltigere Hochschule, je nach Bedarf der Studierendenschaft unterstützen.
  • Weiterbildung: Auch im Jahr 2021 müssen wir uns immer wieder mit Verschwörungstheorien herumärgern. Dass der Klimawandel real ist, steht allerdings außer Frage. Das Green Office sollte daher zur Weiterbildung in Verwaltung und für die Studierendenschaft Workshops und Veranstaltungsreihen anbieten. Fachkundige Vortragende sind an allen generellen Hochschulen vorhanden, sodass insoweit eine Verknüpfung von Weiterbildung und Forschung im Vordergrund steht. Die Hochschule ist als staatliche Einrichtung hierbei insbesondere der politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt in besonderem Maße für das Green Office.

Größe Struktur und Studienangebot und somit auch die Hochschulen selbst unterscheiden sich von Ort zu Ort. Daher soll die Einrichtung eines Green Office für jede Hochschule individuell ausgestaltet sein. Einer starren Anbindung des Green Office an hochschulübergreifende Bewegungen oder Organisationen stehen wir daher kritisch gegenüber. Die feste Mindestzahl von einer festen Mitarbeitenden-Stelle soll vom Land finanziert werden, soweit die Hochschule ein Green Office einführen möchte. Weitere (feste) Stelle sind aus dem Hochschulhaushalt oder über Drittmittel einzuwerben. Aufgrund der Anbindung ehrenamtlichen Engagements Studierender können so kostengünstig nachhaltige Veränderung an den Hochschulen angestoßen werden.

Meerwasserentsalzung – Dem Klimawandel nicht hilflos entgegentreten

Der Klimawandel hat unterschiedlichste Auswirkungen auf Deutschland, unter anderem
Trockenheit und Hitze. Momentan sind wir dem gegenüber recht hilflos und können dies nur schwer bekämpfen.

Um diesen Sachstand in Zukunft zu verändern, benötigen wir ein eigenes Meerwasserentsalzungswerk größeren Ausmaßes in Deutschland. Der Zweck des Werkes besteht darin, das gewonnene Trinkwasser zu von Trockenheit und Dürre betroffenen Gebieten innerhalb Deutschlands zu transportieren um dieses dort auszubringen. Weiterhin können durch diese zusätzliche Verfügbarmachung dieser wichtigen Ressource Trinkwasserengpässe leicht überwunden werden und gar vermieden werden. Dabei muss die Nutzung absolut flexibel sein und die Ressourcen nach Dringlichkeit verteilt werden.

Ein Ende oder gar Umschwung ist nicht in Sicht und auch nicht wahrscheinlich, weshalb ein Wirkverbund aus unterschiedlichen Maßnahmen in Bezug auf Trinkwasserhandhabung und Gewinnung greifen muss, um dieser aktuellen und zukünftigen Herausforderung Herr zu werden.

Ein geeignetes Mittel hierzu ist die Meerwasserentsalzung, welche bereits in vielen Staaten der Erde zur Trinkwassergewinnung angewandt wird und alternativlos erscheint.

Wenn der Meeresspiegel steigt ist mehr Wasser da als wir brauchen, aber viele Regionen in Deutschland und der Welt werden trotzdem unter Wasserknappheit und Dürren leiden, denn Meerwasser ist nicht einfach so nutzbar. Es muss aufbereitet werden.

Ergänzend zu anderen Möglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit Trinkwasser, dessen Verteilung, Nutzung und Gewinnung, wird der Synergieeffekt durch die Meerwasserentsalzung nochmals verstärkt.

Fluch und Segen der Abfallprodukte: Wird Meerwasser von den Stoffen befreit die es zum Trinkwasser machen, gibt es Abfallprodukte. Diese sind u. A. Magnesium, Natrium, Calcium, Kalium, Lithium und Bromid. Diese zurück zu gewinnen und für die Industrie wieder nutzbar zu machen muss erforscht und wettbewerbsfähig gemacht werden. Ob eine „Reinigung“ des Meeres mit dieser Meerwasserentnahme erfolgen kann, sollte auch erforscht werden.

Die Energiegewinnung zum Betrieb der Anlage, welche praktischerweise an der Küste liegen muss, kann u. A. durch Windenergie oder Gezeitenkraftwerk erfolgen.

Zur weiteren Erforschung der Technologie und Verbesserungsmöglichkeiten an dieser ist ein Forschungseinrichtung mit zu integrieren, um zukünftig eine höhere Ausbeute unter geringsten Energieaufwendungen zu schaffen. Eine Gefährdungsminimierung und sanfte Entnahmemethoden sind auch zu erforschen um maritimes Leben zu schützen.

Eine Herausforderung wird die Infrastruktur zur Verteilung des Wassers. Das Trinkwasser muss so aufbereitet und mit entsprechenden Zusätzen eingestellt werden, dass es über lange Strecken verteilt werden kann.

Wir haben in Deutschland das Know-How, die Technologie und die Firmen um dies zu bewerkstelligen. Der gesamte Komplex Meerwasserentsalzung ist so facettenreich und wichtig, dass er in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Daran hängt unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein Export-Schlager zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, Made in Germany.

Wiederholungsprüfungen flexibilisieren

An den meisten Hochschulen besteht für Prüfungsleistungen eine Obergrenze von drei Versuchen, gegebenenfalls mit einem sogenannten „Viertversuch“ in Form einer mündlichen Prüfung. Ein endgültiges Nichtbestehen hat zur Folge, dass die betreffende Person in der ganzen Bundesrepublik lebenslang für dieses Fach gesperrt ist. Dieses System hat sich insofern bewährt, als dass ein einmaliges Versagen bei einer Prüfung ohne große Folgen bleibt, andererseits allerdings der erwünschte Auswahleffekt weiterhin besteht.

Allerdings hat das bestehende System auch Nachteile. Obwohl es Härtefallklauseln gibt, ist es doch möglich aufgrund einer persönlichen Krise oder einer seelischen oder körperlichen Erkrankung, die nur einige Zeit besteht, lebenslang die Möglichkeit eines Studienabschlusses in einem bestimmten Bereich zu verlieren.

Um diesen Umstand zu ändern, soll statt der aktuellen Regelung jedem Studenten eine gewisse Zahl an Wiederholungsprüfungen für den gesamten Studiengang zugestanden werden. Dies soll das Ziel haben, fachlich konkrete oder zeitweise bestehende Schwächeperioden zu überbrücken und gleichzeitig weiterhin die Auswahlfunktion der Prüfungen an sich zu erhalten.

Speziell für Nebenfächer und eine überfachliche Qualifikation soll eine entsprechend kleinere Zahl an Prüfungswiederholungen pro Abschluss bestehen. Wahlpflichtmodule sollen dagegen gemeinsam mit den Pflichtmodulen in die Prüfungswiederholungszahl hineinzählen. Die Festlegung von Wiederholungszahlen soll an jeder Universität für jeden Studiengang einzeln bestimmt werden, und zwar auf Grundlage von Erfahrungswerten durch eine entsprechende Kommission, der Lernende und Lehrende angehören.

Ein Überschreiten der Prüfungswiederholungszahl hat zur Folge, dass der Student für dieses Studienfach vorerst exmatrikuliert wird. Beim Studienfachwechsel zählen die nicht bestandenen Prüfungen weiter in das neue Studienfach hinein. Wenn die für das neue Studienfach bestehende Prüfungswiederholungszahl einen entsprechenden Anteil der maximalen Anzahl ausmacht, sollte dafür eine Immatrikulation in diesem Fach versagt werden. Dieser Anteil sollte ebenfalls durch eine entsprechende Kommission ermittelt werden.

Nicht bestandene Prüfungen sollen nach dem Ablauf von fünf Jahren erlöschen. So wird sichergestellt, dass auch bei einer Exmatrikulation in jungen Jahren später das gleiche Fach erneut studiert werden kann.

Refugee Law Clinicen an Hochschulen: helfen und fördern

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten Pflicht, schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, nicht nur um das vom demographischen Wandel stark betroffene Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Gründung von sogenannten Refugee Law Clinicen (RLC) an Hochschulen in Deutschland, deren Ziel es ist, MigrantInnen – insbesondere AsylbewerberInnen und Geflüchtete – aber auch internationale Studierende in Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beratend zu unterstützen. Die Möglichkeit zunächst auf dem Gebiet der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen eine theoretische Ausbildung zu erlangen, um diese dann auch praktisch einzusetzen, verbindet die Hochschulen als Bildungsstätten mit dem alltäglichen Leben in der Praxis. Zudem kann so der – von vielen Studierenden so empfundenen – Praxisferne viele Studiengänge entgegengewirkt werden. Hochschulen können dies unterstützen, indem das Lehrpersonal verschiedenster Fachbereiche die Ausbildung der zukünftig beratenden Studierenden unterstützt. Lehrende, die sich diesbezüglich engagieren wollen wir die Stunden die sie in der originären Ausbildung der künftigen Beratenden verbringen, als auf ihre vertragsmäßige Lehrverpflichtung im Rahmen der Beschäftigung an der Hochschule anrechnen. Hochschulen bleiben dennoch maßgeblich eine Bildungsstätte. Daher fordern wir, dass Studierende, die eine Ausbildung in einer RLC absolvieren, diese im Rahmen ihres Studiums anrechnen dürfen, soweit es hierfür eine fachliche Begründung gibt. Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen trifft dies ausdrücklich auf eine Vielzahl von nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengängen zu. Wir fordern, dass die Prüfungs- und Studienordnungen entsprechend für die RLC geöffnet werden. Zudem wollen wir erreichen, dass die RLC praktisch unterstützt werden, indem die Hochschulen Räume, sowohl für die Ausbildung als auch für die eigentliche Rechtsberatung, zur Verfügung stellen.

Einer Weiterentwicklung zu den allgemeinen studentischen Rechtsberatungen für (international) Studierende durch Studierende stehen wir offen gegenüber.

Studentisches Mentoring als Chance für benachteiligte Jugendliche an Schulen implementieren

Noch immer ist der Wiederholeranteil an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen im deutschen Vergleich hoch: Niedersachsen teilt sich mit einer Quote von 2,3 % den 4. Platz mit Thüringen (zum Vergleich: Bayern 3,8 %, Berlin 1,1 %). Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler aus bildungsschwachen Haushalten zu unterstützen, wäre das Heranziehen studentischer Mentoren, die Lernende bei Schulaufgaben helfen. So geht aus einer neuen Ifo-Studie hervor, dass sich durch studentisches Mentoring insbesondere Zensuren in Mathematik, Sozialkompetenzen und Arbeitsmarktorientierung bei Acht- und Neuntklässlern verbessern.

Beim Mentoring profitieren beide Seiten: Während sich Berufschancen und Unterrichtsleistungen der Lernenden steigern, profitieren Studierende vom Austausch und Kontakt. Als Anreiz können zudem bis zu zwei Freisemester für diejenigen Studierenden angeboten werden, die sich ehrenamtlich bereit erklären, entsprechendes Mentoring durchzuführen.  Zudem soll das Mentoring im Rahmen des Lehramtsstudiums abzuleistende Praktika stundenweise angerechnet werden können. Das Potential von jungen angehenden Akademikern soll damit viel stärker zur Unterstützung neuerer Generationen genutzt und wertgeschätzt werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Implementierung studentischer Mentorings an Schulen für Lernende aus bildungsschwachen Haushalten, um sie hinsichtlich ihrer schulischen Leistungen und Kompetenzentwicklung zu unterstützen. Es sollen entsprechende Angebote geschaffen werden, die beide Seiten nach Wunsch wahrnehmen können.