Die zukünftige Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union

Der afrikanische Kontinent steht unter enormen Druck. Neben den bekannten Problemen wie beispielsweise Hungersnöten, Korruption, Stammeskriegen und den daraus resultierenden Notlagen für die zivile Bevölkerung, trifft nun die Corona-Pandemie jeden einzelnen Staat. Da ein Gesundheitssystem in den meisten Staaten nur auf dem Papier besteht, werden die Afrikaner mal wieder am härtesten getroffen. Die Europäische Union muss hier handeln, nicht nur wegen Corona, sondern auch in ihrem eigenen Interesse. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass sich der Spätsommer 2015 nicht wiederholt. Die EU muss deshalb zukünftig eine intensive Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union anstreben. Wir fordern, dass sich diese Zusammenarbeit besonders auf folgende Teilbereiche erstreckt:

Freihandelsabkommen

Die EU und die AU sollten in den nächsten Jahren auf ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Staatengemeinschaften hinarbeiten. Eine funktionierende Wirtschaft ist die Grundlage allen Wohlstands. Wenn die Mehrheit der Afrikaner zumindest zu einem Mindestmaß an Wohlstand gelangt, werden auch zukünftige Flüchtlingswellen ausbleiben. Eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der AU würde die Europäer auf lange Sicht auch unabhängiger von der VR China machen. In diesem Freihandelsabkommen müssen auch einheitliche Regularien enthalten sein, damit Unternehmen vernünftig planen können und der Warenaustausch erleichtert wird. Weiterhin soll ein Freihandelsabkommen den Ausschluss von Agrarsubventionen beinhalten, um die afrikanische Landwirtschaft zu stärken. Die AU und die EU sollen sich weiterhin zu gemeinsamen Standards für die Deponie oder Verklappung von Müll verpflichten, um das Umgehen von Umweltauflagen durch den Export von Müll zu beenden.

Militärische Unterstützung

Darüber hinaus sollte die Europäische Union die Militärmissionen der NATO und der UN (Peacekeeping-Missionen) unterstützen, wenn dies von den betroffenen afrikanischen Staaten gewünscht ist. Langfristig sollte die EU im Kontext von NATO und UN-Missionen auf ein Bündnis als gleichberechtigte Partner mit der AU hinarbeiten. Durch ein solches Bündnis ließen sich eine Menge Ressourcen und Kosten sparen.

Einfluss der Volksrepublik China unterbinden

Der Westen, speziell Europa, hat die Möglichkeit die AU enger an Europa zu binden, verschlafen. Die VR China hingegen hat sich durch großangelegte Investitionsprogramme zum großen Kreditgeber des Kontinents gemacht. Damit ist ein großer Teil der afrikanischen Staaten inzwischen abhängig von einem Staat, dessen Regime seine Macht durch Repression und Überwachung erhält, einem Staat, der demokratische Grundwerte mit Füßen tritt.

Die Europäische Union muss sich für eine enge Anbindung der AU zu ihrem nördlichen Pendant einsetzen, wenn wir nicht wollen, dass die Einflusssphäre einer antidemokratischen chinesischen Machtelite immer größer wird. Dabei sollte auf demokratiedefizitäre Staaten weiterhin Druck ausgeübt werden, um demokratisch- rechtsstaatliche Reformen zu forcieren, ohne dass die EU hierbei zur Stütze von Diktatoren wird.

Weniger schwitzen: Für ein besseres Stadtklima!

Die Jungen Liberalen erkennen den menschengemachten Klimawandel und all seine Folgen kompromisslos an. Großstädte in Niedersachsen spüren bereits die Folgen eines sich verändernden Klimas. Unter dem Begriff Stadtklima wird verstanden, dass die Temperatur innerhalb einer Stadt um mehrere Grad höher als im Umland sein kann. Ein erhöhtes Stadtklima wird ausgelöst durch fehlende Vegetation, dichte Bebauung und anthropogene Emissionen wie Luftschadstoffen und Abwärme. Die Ursachen für jene hohen, teilweise gesundheitsgefährdenden Temperaturen in Niedersachsens Städten lassen sich durch ein Maßnahmenpaket verhindern. Bisher unterscheidet sich das Engagement, das Städte diesem Thema widmen, in großem Maß. Beispiele für bereits bestehende Projekte sind das Ringgleis in Braunschweig, ein alte Bahntrasse, die in einen Radweg umgewandelt wurde. Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Buchholz, die Privatpersonen bei besserer Wärmedämmung unterstützt. Die JuLis sind der Auffassung, dass die Landesregierung bisher zu wenig Interesse am wichtigen Thema Stadtklima zeigt.

Die Jungen Liberalen mögen beschließen, sich für folgende Anliegen auf kommunaler Ebene einzusetzen und diese in ihrem Kommunalwahlprogramm zu berücksichtigen:

  • Die Abschaffung der 7-prozentigen Mehrwertsteuer auf ÖPNV-Fahrkarten.
  • Jeder Baum, der im Stadtgebiet gefällt wird und auf öffentlichem Grund steht, soll ersetzt und zusätzlich ein neuer Baum gepflanzt werden. Die neuen Bäume sollen im Stadtgebiet gepflanzt werden und so für mehr Begrünung zu sorgen, denn für uns als JuLis ist wichtig, dass Innenstädte über einen möglichst hohen Grünflächenanteil verfügen. Der Vorgang soll möglichst unbürokratisch ablaufen, damit die Neubepflanzung schnell durchgeführt wird. Kann eine Kommune dieser Forderung nicht nachkommen, sollen CO2-Zertifikate in Höhe der Bindungskraft eines Baumes gekauft werden.
  • Eine Begrünung von öffentlichen Gebäuden und Bushaltestellen nach niederländischem Vorbild sorgt für ein besseres Stadtklima, da vor allem fehlende Vegetation als eine der Ursachen gilt. Außerdem soll bei Neubauten im Stadtgebiet auf dunkle Oberflächen verzichtet werden.
  • Neben der E-Mobilität fordern die JuLis eine Berücksichtigung verschiedener nachhaltiger Kraftstoffe. Trotzdem lehnen wir eine verpflichtende Quote von E-Zapfsäulen oder Wasserstoff-Zapfsäulen ab, da die Autonomie von Unternehmen so in großem Maß angetastet wird und das Angebot nicht staatlich bestimmt werden darf. Stattdessen möchten wir Anreize schaffen, damit Tankstellen Ladeinfrastruktur freiwillig zur Verfügung stellen. Die bisherige Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge” soll neben E-Zapfsäulen auch auf andere emissionsfreie Kraftstoffe ausgeweitet werden, sodass keine einseitige Förderung einer Technologie stattfindet.
  • Das Land Niedersachsen soll ein Pilotprojekt zur Testung von weißen Straßenoberflächen einführen, da diese erheblich weniger Wärme absorbieren und daher Innenstädte deutlich abkühlen.

Beistand für Taiwan

Um die Menschen von Taiwan vor der Aggression der Kommunistischen Partei Chinas zu beschützen, soll sich die EU im Rahmen einer gemeinsamen Außenpolitik auf die Seite von Taiwan stellen. Dazu sollen mit Taiwan reguläre diplomatische Beziehungen aufgenommen werden. Außerdem soll Taiwan unverzüglich, gleichberechtigt zur Volksrepublik China, von der EU als unabhängihger und legitimer Staat anerkannt werden. Weiterhin soll sich die EU dafür einsetzen, dass Taiwan international als Staat anerkannt wird.

In der UN soll sich die EU insbesondere über den jetzt französischen Sitz im Sicherheitsrat dafür einsetzen, dass Taiwan als Mitglied der UN und ihrer Organe anerkannt wird. Insbesondere soll hierbei eine Aufnahme in die WHO priorisiert durchgesetzt werden.

Um den Handel zwischen der EU und Taiwan zu fördern, soll ein umfassendes Freihandelsabkommen geschlossen werden. Dieses Abkommen sollte möglichst in den bestehenden Rahmen von Handelsabkommen mit Südkorea, Japan und anderen Staaten integriert werden.

Um die militärische Aggression der Kommunistischen Partei Chinas gegen Taiwan abzuwenden, soll Taiwan von der EU militärische Hilfe erhalten. Hierzu gehört konkreter militärischer Beistand im Rahmen eines Verteidigungsabkommens ähnlich Artikel 5 des NATO-Vertrages, aber auch gemeinsame Manöver, Austausch von Offizieren sowie Genehmigung des Exportes von Waffen und anderem militärischen Material.

TTIP 2.0

Der Freihandel zwischen Staaten und Staatsverbänden hat in den letzten Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand und Frieden auf der Welt geleistet. Bereits vor einigen Jahren lag ein Freihandelsvertrag zwischen der EU und den USA vor, die Transatlantic Trade and Investment Partnership. Leider scheiterte dieser Vertrag unter anderem am Widerstand einiger Nationalstaaten Europas, wie auch dem der USA unter der Regierung Trump.

Sobald in den USA wieder eine freihandels-freundliche Regierung gewählt wurde, sollte TTIP neu aufgesetzt werden. Hierbei müssen einige Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben, um aus den Fehlern des letzten Anlaufs zu lernen.

Die Agrarpolitik soll integraler Bestandteil des Vertrages bleiben.

In der Vergangenheit gab es oft transatlantische Unstimmigkeiten zum Intellektuellen Eigentum. Der neu verhandelte Vertrag sollte nach Möglichkeit keinen höheren Urheberrechtsschutz in der EU begründen, stattdessen sollten nach Möglichkeit die USA ihr Urheberrecht auf Lebenszeit + 70 Jahre beschränken. Gleichzeitig sollte im EU-Recht das Fair-Use-Prinzip aus dem amerikanischen Urheberrecht verankert werden.

Die USA wenden die Todesstrafe an, während in der EU die Todesstrafe geächtet ist. Daher sollten die bestehenden Sanktionen diesbezüglich, wie das Verbot des Exports von Pharmazeutika für Hinrichtungen bestehen bleiben.

Die USA und die EU sollen sich beide zu regulierten Waffenexporten an Drittstaaten verpflichten. Insbesondere sollen Waffenexporte an Staaten verboten werden, wenn diese Waffen zum Begehen von Angriffskriegen oder der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung dienen.

Wohneigentum fördern – ein Freibetrag für das Eigenheim

Die Jungen Liberalen unterstützen den Kauf eines Eigenheimes. Dafür wollen wir einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro einführen. In einer zweiten Tarifzone von 500.001 bis 1.000.000 Euro soll fortan ein erhöhter Grenzsteuersatz von 7% gelten, der dazu dient, den Freibetrag für hohe Erwerbssummen abzuschmelzen. Ab 1.000.001 EUR soll der alte Grenzsteuersatz von 3,5 % gelten. Der Freibetrag soll für den Erwerb durch natürliche Personen gelten.

Bei der Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks fallen auf die bereits umsatzsteuerbelasteten Baukosten noch Grunderwerbssteuern an. Diese Doppelbesteuerung wollen wir abschaffen.

Share Deals, also die gezielte Gestaltung einer Grundstücksübereignung durch die Veräußerung von Geschäftsanteilen, müssen verhindert werden, sofern sie überwiegend zur Umgehung der Grunderwerbsteuer dienen.

Impuls für die Wirtschaft – mit Start-Ups aus der wirtschaftlichen Rezession

Wir Junge Liberale Niedersachsen sehen in der durch Corona entstandenen wirtschaftlichen Rezession massive Probleme durch die wegfallenden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Auch Jugendlichen stehen weniger Perspektiven für ihre berufliche Karriere offen. Daher möchten wir JuLis mit einer gründungs- und innovationsfreundlichen Politik Start-Ups fördern und so für ein nachhaltiges Wachstum sorgen. Aber auch schon vor der Corona-Pandemie gab es erhebliche Defizite in der Start-Up Politik. Im internationalen Vergleich lag Deutschland in Sachen Venture Capital und in der Anzahl der Gründungen weit hinter anderen vergleichbaren Staaten.

Konkret fordern wir:

Start-Up Ökosysteme ausbauen:

In Niedersachsens großen und mittelgroßen Städten sollen, wo noch nicht vorhanden, staatlich geförderte Innovation-Hubs und Gründerzentren aufgebaut werden. Ziel sollte es sein Start-Up Gründerinnen und Gründer kostengünstig Büroräume zur Verfügung zu stellen. Hier können auch Synergieeffekte zwischen den Start-Ups entstehen. Die Betreiber dieser Büroräume sollen flexible Grenzen für Laufzeit und Kriterien für die Bereitstellung der Büroräume festlegen, sodass nur Start-ups, die darauf angewiesen sind, diese in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich sollen die Kommunen sollen angehalten werden, Coworking-Spaces zu errichten bzw. private Anbieter hierbei zu fördern. Auch leerstehende Objekte in den Innenstädten sollen hierzu genutzt werden.

Verwaltung und Start-Up:

In jeder Wirtschaftsförderung der kommunalen Verwaltung soll für die Förderung von Start-up Unternehmen mit den Berufskammern (z.B. IHK) zusammengearbeitet werden. Doppelstrukturen sollen damit ausdrücklich vermieden werden.

Zusätzlich sollen in den Kommunen Gründertage stattfinden, bei dem sich lokale Start-Ups vorstellen und ihr Netzwerk erweitern können. Hier soll auch die lokale Wirtschaft miteinbezogen werden, damit Kontakte geknüpft werden können.

Schule und Start-Ups:

In den von den JuLis geforderten Wirtschaftsunterricht sollen grundlegende Kenntnisse des Unternehmertums und der Gründung vermittelt werden.

In Kooperation mit (lokalen) Unternehmen sollen weiterführende Schulen Gründerwettbewerbe für Schülerunternehmen durchführen, damit wirtschaftliche Kenntnisse im Schulleben vermittelt werden und innovative Ideen honoriert werden.

An einem Projekttag sollen Gründerinnen und Gründer aus der Praxis die Schule besuchen, um den Schülerinnen und Schülern den Gründungsgeist aus der Praxis näher zu bringen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden gezielt weibliche Vorbildpersonen in die Schulen zu holen, damit der Anteil der weiblichen Gründerinnen nachhaltig steigt.

Investition statt Subvention

Präambel

Aufgrund der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist die Förderung von neuen Technologien und jenen, die sich mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, von enormer Bedeutung. In Deutschland sieht die Lage auf dem Start-up-Markt momentan sehr dürftig aus. Besonders in neuen, bahnbrechenden Technologien made in Germany sehen wir ein enormes Potenzial. Start-ups sind der Innovationsmotor unserer Gesellschaft und werden eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und andere gesellschaftliche Probleme spielen. Um den Gründergeist und die Forschung an umweltschonenden Technologien voranzutreiben, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

Die Einrichtung eines Förderfonds 

Geld ist ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Start-ups, denn oft sind große Investitionen in Technik, Personal und Räumlichkeiten notwendig. Zahlreiche Gründungen scheitern an fehlender Liquidität. Die Einrichtung eines entsprechenden Förderfonds würde sich positiv auf die Kapitalversorgung von Start-ups auswirken und folglich der Gründerkultur neue Wachstumsimpulse geben. Wir möchten den Fonds nicht durch eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern durch die bestehenden finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen. Hierzu fordern wir die stufenweise Veräußerung des Aktienpaketes, das Niedersachsen an der Volkswagen AG hält. Die Gewinne hieraus sollen direkt und vollständig in den neu zu schaffenden Förderfonds fließen. Privatpersonen soll es möglich sein, eigenverantwortlich in den Fonds zu investieren.

Ein Entscheidungsgremium für die Investition 

Aufgabe des Staates ist es, verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Aus diesem Grund müssen Fördergelder durch den Staat sorgfältig und kriterienorientiert vergeben werden. Die Gelder des Fonds sollen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Start-up-Kultur, Wissenschaft, Risiko- und Fondsmanagern vergeben werden. Bei Interessenkonflikten ist eine Enthaltung der betroffenen Mitglieder dringend erwünscht. Im Abstand von zwei Jahren findet eine Neubesetzung des Gremiums statt. Alle Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Anhand der eigenen Expertise und folgenden Kriterien soll über eine Investition von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens entschieden werden:

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Firmenphilosophie
  • Produkte oder Dienstleistungen stehen im Einklang mit Menschen- und Bürgerrechten
  • Produkte oder Dienstleistungen stellen innovative Lösungsmöglichkeiten für aktuelle umwelt-, klima- oder energiepolitische Herausforderungen dar
  • Es ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch, dauerhaft Gewinne zu erzielen
  • Eine langfristige vertragliche Zusicherung, einen Standort oder Niederlassung in Niedersachsen zu unterhalten.

Verlauf der Förderung/Investition

Das Förder- und Investitionsprogramm stellt zunächst eine Investition im klassischen Sinne dar. Der Staat erwirbt Anteile an ausgewählten Start-ups. Durch erfolgreiche Investments soll der Fonds langfristig finanziert werden und durch eine breite Streuung weiterwachsen.

Im Förderprogramm soll außerdem die zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzte Bereitstellung von Infrastruktur sowie Büroflächen in niedersächsischen Start-up-Hubs  integriert sein. Die Höhe des Venture Capitals sowie der Umfang der Bürogebäude und zur Verfügung stehenden Fläche soll sich am Bedarf orientieren und nach dem bereits beschriebenen Prozess durch ein Gremium entschieden werden.

Nach Ablauf der Förderung sind die Start-ups nicht länger Teil des Programms. Eine Rückzahlung der aufgewendeten Gelder ist nicht vorgesehen. Langfristig soll das Land Niedersachsen die Anteile wieder veräußern und den Erlös für neue Investitionen nutzen.

Bei Veräußerung der Unternehmensanteile besitzen die Gründer ein generelles Vorkaufsrecht. Die verbleibenden Anteile werden an Investoren verkauft, dabei sind Investitionen aus Deutschland zu bevorzugen.

Das leitende Gremium des Förderprogramms behält sich den Ausschluss aus dem Programm sowie die zeitnahe Veräußerung der Anteile vor, sollten die oben genannten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Verwendung der Erträge

Erträge aus dem Förderfonds sollen zu 50 % zur Investition in weitere Start-ups dienen. Als Richtwert sollen 30 % der Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden. Der Staat reinvestiert seine Erträge vollständig in den Fonds. Die restlichen 20 % werden zum Ausbau der Start-up-Hubs genutzt. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Es werden nur im Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs Ausschüttungen vorgenommen.

Make it start and simple

Wie sieht die Zukunft in Niedersachsen aus? Welche Zukunftsweisenden Erfolge kann ein Bundesland hervorbringen? Wieso sollen Innovationen nur in großen Unternehmen oder im
Ausland stattfinden? Wäre es nicht von Vorteil unsere Energie auf einen Punkt zu zielen? Ein Netzwerk zu schaffen aus Forschung, Wissenschaft, Mittelstand, Industrie und aus Starts Ups. Ein Netzwerk, das all diese Bereiche miteinander verbindet und Niedersachsen so stärker macht und führend in Europa ist. Diese Grundlage muss die Politik schaffen. Es muss ein Klima geschaffen werden, an dem sowohl junge als auch alte Pioniere an der Zukunft basteln. Wir müssen ein Klima schaffen, durch welches die verkrusteten Denkweisen aufgerissen werden. Wir müssen ein Land werden, das Macher und talentierte Menschen dazu auffordert seine Ideen umzusetzen. Wie kann das gelingen? Wir müssen ein Netzwerk schaffen an dem ein Gründer oder jemand mit einer Idee auf so viele Ressourcen wie möglich greifen kann und so wenig Hürden wie möglich hat. Ein Gründer darf nicht an der Bürokratie scheitern, sondern die Gründung muss ihm so einfach wie möglich gemacht werden. Ein Gründer darf nicht steuerlich so stark belastet werden, dass seine Investitionen darunter leiden. Die Gründer müssen die Möglichkeit haben, mit einem Netzwerk von bestehenden Unternehmen und Universitäten, ihre Ideen verwirklichen zu können.

Digitale Gründung

Ein Gewerbe soll jederzeit über das Internet angemeldet werden können. Des Weiteren sollen die Chance bestehen Stammeinlagen direkt beim Notar digital an die Bank zahlen zu können. Des Weiteren soll bei Gründung von Kapitalgesellschaften mit einem Mustervertrag keine Notar-Pflicht mehr bestehen. Eine Rückabwicklung ist vor Bekanntmachung im Handelsregister binnen 14 Tagen möglich. Die Eintragung beim Amtsgericht sowie im Handelsregister soll ebenfalls digital ermöglicht werden. Gleiches gilt auch für Änderungen, wie Beispielsweise einen Adresswechsels.

Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen

Damit sich Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können wollen wir die Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen. Dazu wollen wir eine neue Ausnahme einführen. Jene bringt die gleichen Pflichten und Rechte mit sich bringt, wie wenn keine Kleinunternehmerregelung greift. Der Unterschied ist, dass man statt einer Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal lediglich eine Umsatzsteuererklärung pro Jahr macht. Diese Regelung soll frei für Unternehmen mit einem Umsatz kleiner gleich 50.000€ per Bogen zur Steuerlichen-Erfassung gewählt werden können. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze muss oder einmal jährlich kann das Unternehmen auf das Standard-Modell wechseln. Die Kleinunternehmerregelung soll beibehalten werden.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Einzelunternehmer und Freiberufler sollen generell von einer zusätzlichen Rundfunksbeitragszahlung ausgenommen werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern keinerlei Möglichkeiten bieten die Rundfunk-Inhalte zu konsumieren, ebenfalls keine Zahlungen leisten müssen.

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments sollen bei der Insolvenz eines Unternehmens sofort als Verlust geltend gemacht werden können. Sollte im Verlauf der Insolvenz und Liquidierung des Unternehmens, dem Investor Geld zufließen, so soll jenes als Ertrag erklärt werden.

Crowdfunding nicht als Umsatz behandeln

Derzeit wird Crowdfunding gegen Leistung als Umsatz behandelt, wodurch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Zur Förderung des Crowdfundings soll geprüft werden Crowdfunding-Einnahmen nicht mehr als Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu behandeln.

Buchhaltung erleichtern

Um hohe Buchhaltungskosten für junge Unternehmen zu eliminieren soll vom Bund geprüft werden inwiefern die Buchhaltung für Startups erleichtert werden kann.

Co-Working Spaces fördern

Wir möchten Co-Working Spaces in Niedersachsen fördern. Dazu soll das Land geeignete Förderungen an Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern zahlen, um dort den Aufbau von Co-Working Spaces zu ermöglichen. Die Förderungen sollen bis maximal drei Jahre laufen.
Sollte der Co-Working Space nach 1,5 Jahren nicht ausgelastet sein, sollen die Mittel verringert werden. Zudem sollen die Co-Working Spaces durch einen landesweiten Accelerator nach Vorbild der VentureVilla in Hannover ergänzt werden.

Gründerstipendium

Wir fordern in Niedersachsen die Einführung eines Gründerstipendium nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen.

Know-How vermitteln

An alles Schulen soll im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts allgemeines Wissen zum Thema Gründung vermittelt werden. Auch soll ein landesweiter Schüler-Gründerwettbewerb eingeführt werden.

Saubere Lieferketten

Die Jungen Liberalen fordern, folgendes:

  • Es soll eine Auflage für Geschäfte mit China von der Europäischen Union etabliert werden. Europäische Firmen, die in China entweder einen Teil ihrer Produktion durchführen, oder nach China exportieren, müssen nachweisen, dass sie weder von Zwangsarbeit profitieren, noch Völkermorden und anderen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten und auch nicht am „Social Credit Score“-System teilnehmen.
  • Hierzu sollen Liefer- und Absatzketten ausführlich dokumentiert werden müssen.
  •  Bei Verstoß gegen die Dokumentationspflicht soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen gegen das entsprechende Unternehmen in Höhe von bis zu 20% des Jahresumsatzes zu verhängen.
  • Wenn sich herausstellt, dass diese Unternehmen tatsächlich gegen die Menschenrechte verstoßen haben, soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen in Höhe von dem gesamten Gewinn, der aus Geschäften mit China entstanden ist, sowie bis zu 50% des Jahresumsatzes zu erheben.
  • Weiterhin soll in diesem Fall eine Weitergabe des Falles an nationale Institutionen zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung von natürlichen Personen erfolgen.