Alte Windkraftanlagen unbürokratisch ersetzen.

Alte Windkraftanlagen tragen zu einer preisgünstigen Stromerzeugung unter den erneuerbaren Energien bei. Oft sind sie nach 20 Jahren Laufzeit jedoch nicht so effizient wie neuere Windkraftanlagen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, dass alte Windkraftanlagen an genau ihren derzeitigen Standorten genehmigungsfrei durch neuere und effizientere Anlagen ersetzt werden dürfen. Die neueren Anlagen dürfen maximal 20 Meter (ab Nabenhöhe) gegenüber ihren alten Anlagen erhöht werden. Bei der Generatornennleistung gibt es keine Beschränkungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die neuen Anlagen mindestens 15 % weniger Geräuschemissionen verursachen müssen. Außerdem muss ein Schattenwurf auf ein Wohnungsgrundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein. Der örtliche Stromnetzbetreiber muss die Abnahme des Stroms der so neu entstanden Anlage gewährleisten.

Des Weiteren verzichten die Betreiber von so neu errichteten Windkraftanlagen auf ihre feste Vergütung von pauschal 9,00 Cent bez. 6,00 Cent pro kW/h eingespeiste Energie. Sie werden zukünftig nach einem Quotenmodell nach schwedischem Vorbild vergütet. So wie auch im Leitantrag “Auf in die Ökosoziale Marktwirtschaft!” vom 78. Landeskongress beschlossen wurde.

Schülerfirmen stärken

1. Schülerfirma

Schülerfirmen sind eine spezielle Form von schulischer Projektarbeit, in der Schülerinnen und Schüler, außerhalb des regulären Unterrichts, eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Eine Schülerfirma produziert und verkauft reale Produkte oder bietet Dienstleistungen an. Der Absatzmarkt einer Schülerfirma sind die Schule und das schulische Umfeld.

2. Schülerfirmen stärken

Primär geht es nicht darum, hohe Umsätze und Gewinne zu erzielen. Schülerfirmen sollen vielmehr attraktive Lernanlässe und fächerübergreifendes, handlungsorientiertes Lernen ermöglichen. Den Schülern soll Verantwortung übertragen werden und dadurch verantwortungsvolles Arbeiten gelehrt werden. Deshalb wollen wir die Projektarbeit unterstützen und fördern, denn den Schülerinnen und Schülern soll auch in der Schule die Möglichkeit gegeben werden, sich auf ein selbstständiges Berufsleben vorzubereiten. Außerdem möchten wir jungen Menschen das Gründen eines Unternehmens näher bringen und somit die große Angst vor der Selbstständigkeit verringern.

Uns ist es wichtig, das Vertrauen in eine mögliche Selbstständigkeit und in die Wirtschaft zu stärken und Schüler und Schülerinnen näher zu bringen, dass es die Möglichkeit gibt sich zu versuchen bevor man in das reale Arbeitsleben einsteigt. Desweiteren wollen wir ein Umfeld schaffen in dem näher gebracht wird, dass auch Scheitern erlaubt ist man aber auch Erfolgserlebnisse für sich verbuchen kann.

2.1 Wettbewerbe

Zur Stärkung der Schülerfirmen und der Kreativität soll eine Landesschülerfirmenmesse stattfinden, dort sollen sie ihre Projekte vorstellen und ihre Ehrfahrungen mit anderen Schülern aus Niedersachsen teilen. Im Rahmen dieser Messe soll auch ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Dabei wird beachtet, dass die unterschiedlichen Schülerfirmen auch andere Ziele verfolgen können. Eine unabhängige Jury vergibt dementsprechend Preise in verschiedenen Kategorien. Diese sind:

  • Die kreativste/innovativste Idee
  • Der größte wirtschaftliche Erfolg
  • Den größte Nutzen für die Allgemeinheit
  • Die höchste Nachhaltigkeit

Die Gewinner der einzelnen Kategorien sollen ein vorher festgelegtes Gewinnpaket erhalten. Dieses soll sich aus finanzieller Unterstützung der Projekte, einem kleinen Taschengeld und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen wie Kurzreisen im Rahmen der Vorstellung des eigenen Projekts an anderen Schulen zusammensetzen.

Das Gewinnpaket legt fest: Bildungsministerium, Wirtschaftsministerium und Förderring.

Die Jury besteht aus Mitgliedern des Förderrings.

2.2 Einrichtung eines Förderrings

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung eines Förderrings, der aus Unternehmen verschiedener Größe und aus verschiedenen Branchen besteht, damit für jede Schülerfirma, von Snackautomat bis eigene App, der richtige Partner dabei ist.

Der Förderring soll folgende Aufgaben übernehmen:

Jede Schülerfirma, die Unterstützung vom Förderring erhalten möchte, muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die eigene Geschäftsidee und ein dazugehöriges Konzept einem Komitee aus Vertretern des Förderrings vorgestellt wird. Hält dieses Komitee die Idee für umsetzbar und erfolgversprechend, bekommt die Schülerfirma Zugriff auf den Unternehmenspool des Rings und kann sich ein Unternehmen suchen, das die Idee unterstützen möchte.

Dieses Unternehmen soll ein dauerhafter Partner für eine selbst ausgewählte Schülerfirma sein.

Das Unternehmen kann die Schülerinnen und Schüler nun mit seinem Wissen und auf anderem Wege unterstützen, indem zum Beispiel bei der Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung des Produktes geholfen wird. Darüber hinaus kann bei der Organisation der Schülerfirma geholfen werden.

Im Optimal Fall sind Partnerschaften so eng, dass das Unternehmen bereit ist, Referenten an die jeweilige Schule zu schicken, um in der Berufsberatung und -Vorbereitung zu helfen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung ist das Gewähren eines Darlehens. Diese Möglichkeit ist für Schülerfirmen besonders wichtig, da in den meisten Fällen ein Startkapital fehlt, das unter Umständen nicht von der Schule getragen werden kann. Für ein solches Darlehen haftet lediglich die Schülerfirma und keine Privatperson. Die Tilgung soll durch die Abgabe eines Teils des Gewinns erfolgen. Kann die Schülerfirma keinen Gewinn erzielen und scheitert, wird sämtliches Vermögen liquidiert und genutzt, um das Darlehen zurückzuzahlen. Reicht das bestehende Vermögen für die gesamte Tilgung nicht aus, verfallen die Forderungen. Diese Bedingungen werden geregelt in einem Standardvertrag, der zwischen Schülerfirma, Förderring und jeweiligen Unternehmen geschlossen wird.

Das Geld für das Darlehen kann von einem Unternehmen direkt oder von dem speziell eingerichteten Fördertopf stammen. In dem Fördertopf kann jede Privatperson oder Unternehmen spenden. Darüber hinaus zahlt der Staat jährlich eine vom Kultusministerium festgelegte Summe ein.

Darüber hinaus soll der Förderring einen detaillierten Leitfaden und Ansprechpersonen zur Gründung einer Schülerfirma, die Rahmenbedingungen und die Anfangsphase zur Verfügung stellen. Insbesondere gilt die Hilfe für offiziellen Dokumenten.

3. Einführung einer neuen Rechtsform für Schülerfirmen

Unter welcher Rechtsform eine Schülerfirma läuft ist nicht klar definiert. Dadurch kommt es oft zu Problemen und Komplikationen. Aus diesem Grund wollen wir eine neue Rechtsform für Schülerfirmen schaffen.

Voraussetzungen für die Anmeldung als Schülerfirma sind:

  • Es muss im Rahmen einer Schulaktivität stattfinden
  • Mindestens ein Betreuungslehrer der Schülerfirma muss den Behörden als Ansprechperson gegeben sein
  • Dem Finanzamt müssen jährliche Berichte der Kostenrechnungen vorliegen
  • Dem Betreuungslehrer müssen Quartalsberichte vorliegen
  • Der Umsatz darf in drei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze von im Durchschnitt 4.584€ nicht übersteigen (Die Hälfte von der Grenze zur Einkommensteuer). Wenn dieser Betrag überschritten wird, muss die Schülerfirma in einer anderen Rechtsform überführt werden.

Für die Schülerfirmen gilt folgendes:

  • Befreiung von sämtlichen Steuern
  • Das Startkapital, dass die Schülerfirma von dem Förderring erhält, muss nur zurück gezahlt werden, wenn die Firma dadurch nicht zahlungsunfähig wird.
  • Die Haftung einer Schülerfirma ist beschränkt. Sie haftet lediglich mit Firmenvermögen. Das verbleibende Firmeneigentum geht in den Besitz des Förderrings über.
  • Die Verpflichtung zur Verfügung gestellte grundlegende Ausstattung seitens der Schule wird nicht als Firmenvermögen angesehen.

Krankenkassenbeiträge für Existenzgründer

Bei Existenzgründern, welche sich neu selbständig gemacht haben, soll die Berechnung der Krankenkassenbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in der Anfangszeit neu geregelt werden.

Grundlage für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage sollte in den ersten drei Jahren nach Gründung nicht mehr wie bisher der Unternehmensgewinn sein. Die Grundlage soll vielmehr der Betrag sein, welchen sich der Unternehmer als Lohn oder Privatnutzung aus dem Betrieb entnimmt.

Der Nachweis hierfür ist durch einen Beleg, welcher vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt wird, zu erbringen.

Nach den ersten vollen drei Jahren nach Unternehmungsgründung soll wieder die Berechnung nach Unternehmensgewinn angesetzt werden.

Marktwirtschaft auch an der deutschen Autobahn – Der Tank & Rast den Riegel vorschieben

Der Landesverband fordert die Bundesregierung dazu auf, die Vergabe von Konzessionen für den Betrieb von Autobahnraststätten marktwirtschaftlich zu organisieren, um das bestehende de facto Monopol der Tank & Rast aufzulösen und so die Qualität der Einrichtungen zu steigern und das Preisniveau zu stabilisieren.

Dürrehilfe? Nein danke! Für eine steuerfreie Risikorücklage.

Einmalige staatliche Hilfsgelder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lehnen wir ab. Stattdessen sollte das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ heißen.

Wir sind für eine steuerfreie Risikorücklage, die Unternehmen aufbauen können. Dazu werden Einlagen auf das Rücklagenkonto als betriebliche Ausgabe gebucht. Sollte Geld von diesem Konto wieder im Unternehmen verwendet werden, wird dieses zuvor als Einnahme verbucht. Maximal dürfen 35 % des durchschnittlichen Umsatzes (der letzten fünf Jahre eines Unternehmens) gebildet werden. In einem Wirtschaftsjahr dürfen nicht mehr als 10 % des Umsatzes im jeweiligen Jahr auf das Rücklagenkonto gezahlt werden. Jegliche private Entnahme des Geldes von diesem Konto wird normal versteuert. Diese Regelung sollte für alle Unternehmen gelten.

Kammerzwang abschaffen

Hervorgehend aus dem Mittelalter nehmen auch noch in der heutigen Zeit Kammern die Vertretung der Berufsstände wahr. Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen ausdrücklich die Selbstverwaltung der verkammerten und freien Berufe. Allerdings ist heute wie damals für die Ausübung des Berufes die Mitgliedschaft und damit verbunden die Zahlung von Beiträgen in den Kammern verpflichtend. Gerade für kleine und mittlere Betriebe decken sich die Kosten für die Kammermitgliedschaft aber bei weitem nicht immer mit dem Nutzen. Aktuell haben vor allem Großunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern. Um dieses althergebrachte System zu reformieren und an die Gegebenheiten der modernen sozialen Marktwirtschaft anzupassen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Die Aufhebung der kostenpflichtigen Pflichtmitgliedschaft in berufsständigen Körperschaften
  • Den wahlfreien Zugang in berufsständige Körperschaften
  • Die Zulassung mehrerer konkurrierender berufsständiger Körperschaften für die jeweiligen Berufsstände
  • Den Zugang zu Sonder-, Ausbildungs- und Beratungsleistungen nur für zahlende Mitglieder
  • Um Konflikte zwischen Mitgliedern von Kammern, oder auch konkurrierenden Kammern zu lösen soll eine übergeordnete Schlichtungsstelle eingerichtet werden
  • Die klare staatliche Definierung von Rahmenbedingung für Aus-, Fort- und Weiterbildung um auch bei konkurrierenden Kammern einen Standard zu wahren
  • Die Kammern sollen sich zukünftig vereinsrechtlich organisieren um eine stärkere innerverbandliche Demokratie und Transparenz zu gewährleisten. Dabei gelten die staatlichen Rahmenbedingungen und über Satzung, Zusatzangebote und Mitgliedsbeiträge wird nach vereinsrechtlichen Vorgaben entschieden.
  • Die Vertretung von volljährigen Auszubildenden und deren Versicherung gegenüber den Arbeitgebern muss folglich an die staatliche Arbeitsaufsicht übertragen werden, um einen effektiven Arbeitsschutz für alle Auszubildenden zu gewährleisten.

Zollfrei durch Europa saufen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung des Art. 36 AEUV.

Für ein zukunftsfähiges, unbürokratisches Arbeitsrecht

Grundsätzliches

Das deutsche Arbeitsrecht besteht aus unzähligen Gesetzen. Die Regelungen finden sich in verschiedenen Gesetzeswerken wieder. Die Gesamtheit der arbeitsrechtlichen Regelungen ist selbst für geübte Juristen ein schwieriges Unterfangen. Daher sollte man zunächst ein Arbeitsgesetzbuch schaffen, das sämtliche arbeitsrechtlichen Regelungen umfasst. Das würde nicht nur einen leichteren Überblick, gerade für die Arbeitnehmer schaffen, die in der Regel nicht über die juristische Expertise verfügen sämtliche Regelungen zu überblicken. Die Regelungen sollen in der Neufassung einfach und effizient gehalten werden.

Im Zuge der Zusammenfassung sollen auch unnötige, bürokratische Regelungen beseitigt werden.  In der jetzigen Arbeitsstättenverordnung z.B. ist bis ins kleinste Detail geregelt, wie der Arbeitgeber die Arbeitsplätze seiner Angestellten einzurichten hat. So ist beispielsweise in Anlage 3.1 zur Arbeitsstättenverordnung geregelt, dass ein Arbeitsplatz so bemessen sein soll, dass sich der Arbeitgeber bei seiner Tätigkeit ungehindert bewegen kann. Dies stellt unserer Meinung nach eine Selbstverständlichkeit dar und bedarf daher keiner gesetzlichen Regelung. Im Wesentlichen muss den Arbeitgebern freistehen, wie sie ihren Betrieb einrichten. Dabei sind Absprachen mit den Mitarbeitern sehr wohl zu beachten. Wenn ein Arbeitnehmer nicht mit seinen Arbeitsbedingungen zufrieden ist, kann er sich zunächst an seinen Arbeitgeber wenden und muss im Zweifelsfall seinen Job wechseln. So kann auch ein Wettbewerb der Arbeitgeber um die Arbeitnehmer entstehen, da sich ein Arbeitnehmer oft den Arbeitgeber mit den besten Arbeitsbedingungen aussuchen wird.

Kündigungsschutz

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen des Weiteren das Problem, dass das deutsche Kündigungsschutzrecht zu unübersichtlich ist. Wir fordern daher eine Änderung des Kündigungsschutzrechts hin zum schweizerischen Modell. Hier gilt die Kündigungsfreiheit. Das heißt sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer können jederzeit das Arbeitsverhältnis kündigen. Besondere Gründe sind für eine ordentliche Kündigung nicht nötig, wobei die Kündigungsfristen an die Zugehörigkeit zum Betrieb geknüpft sind. Im Unterschied zum Schweizer Modell sind dabei die bisherigen in Deutschland gesetzlich geregelten Kündigungsfristen zwischen einem Monat nach Berufseinstieg und sieben Monaten nach zwanzig Dienstjahren beizubehalten.

AGG-widrige Kündigungen bleiben weiterhin unzulässig. Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich zum AGG. Dies schützt das Recht auf Gleichbehandlung, welches für uns einen hohen Stellenwert einnimmt. Fristlose Kündigungen sollen in außergewöhnlichen Situationen jedoch trotzdem zulässig sein. Z.B. soll eine fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung, Verbrechen oder Korruption möglich sein.

Arbeitszeitgesetz

Zurzeit ist es Realität, dass nahezu täglich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Dies ist vor Allem in der Gastronomie, der Logistik und in der Baubranche der Fall. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen das Problem hier nicht bei den Arbeitern oder den Arbeitgebern, sondern im Gesetz. Das Arbeitszeitgesetzt entspricht nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Gerade in den genannten Branchen gibt es oft gar keine andere Möglichkeit, als die Gesetzesverstöße einzugehen. So ist es z.B. unrealistisch mitten in einer Veranstaltung die Schicht zu wechseln, da die neuen Arbeitnehmer die Abläufe der Veranstaltung nicht kennen.

Daher fordern wir die Liberalisierung und somit Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Der § 3 des Arbeitszeitgesetzes ist dahingehend zu ändern, dass die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf, wobei an einem Tag maximal zehn Stunden gearbeitet werden darf. Wenn es eine besondere betriebliche Situation rechtfertigt, kann in Ausnahmefällen die tägliche Arbeitszeit auf 14 Stunden angehoben werden. Die zusätzliche Arbeitszeit ist besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen. Die Regelung des § 5 Abs. 1 ArbZG (Ruhezeit von mindestens elf Stunden), sowie die Pausenregelungen des § 4 ArbZG, sollen beibehalten werden. Andere Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind gegebenenfalls anzupassen. Diese Regelungen sollten auch in ein neues Arbeitsgesetzbuch überführt werden.

Arbeiten 4.0

Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch die Arbeitswelt immer stärker durch die voranschreitende Digitalisierung beeinflusst wird. Immer mehr Menschen nehmen sich ihre Arbeit mit nach Hause. Nicht nur, weil sie am Arbeitsplatz nicht alles bewältigen können, sondern weil sie im Home-Office konzentrierter arbeiten können. Auch das mobile Arbeiten breitet sich weiter aus. So genannte Coworking Spaces sprießen an immer neuen Orten aus dem Boden. Wir Junge Liberale stehen diesen neuen Entwicklungen nicht skeptisch gegenüber, sondern nehmen sie mit Optimismus zur Kenntnis. Sie haben das Potential, mehr Flexibilität und Freiheiten für die Arbeitnehmer ins Arbeitsleben zu bringen.

Wir wollen diesen Entwicklungen keine gesetzgeberischen und bürokratischen Hürden in den Weg stellen. So soll z.B. die Arbeitsstättenverordnung nicht für mobiles Arbeiten, Home-Offices oder Coworking Spaces gelten. Diese Formen der Arbeit zeichnen sich gerade durch ihre Flexibilität und Freiheit für den Nutzer aus, dass er selber entscheiden kann in welcher Umgebung er arbeitet.

Wir Jungen Liberalen sind zudem der Meinung, dass ein Arbeitnehmer in den Bereichen, in denen dies auf Grund der betrieblichen Bedingungen und der Art der Arbeit möglich ist, einen uneingeschränkten Anspruch auf freie Arbeitsplatzwahl haben sollte. Dabei streben wir keine nullprozentige Anwesenheitsquote an. Wir sehen jedoch das Problem, dass die deutsche Anwesenheitskultur gerade für berufstätige Eltern und besonders für nicht berufstätige Eltern ein großes Hindernis darstellt. Durch einen Rechtsanspruch auf freie Arbeitsplatzwahl nach niederländischem Vorbild, ließe sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steigern. Dabei muss der Arbeitgeber darlegen, warum das Arbeiten außerhalb des Betriebes nicht möglich ist.

Die Digitalisierung hat auch zur Herausbildung neuer Berufs- und Beschäftigungsbilder geführt. Tätigkeiten von Wissensarbeitern wie Webdesignern und Programmierern, aber auch viele andere selbstständige Tätigkeiten stellen die auf klassische Beschäftigungsverhältnisse ausgerichtete Arbeitsgesetzgebung auf die Probe. Alle diese Betätigungen aber nun als scheinselbstständig zu verbieten, würde ganze Branchen in Deutschland zerstören und die hochqualifizierten Arbeiter, die die Vorteile der Selbstständigkeit schätzen, in große Probleme bringen. Entsprechende Bestrebungen des Arbeitsministeriums lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen deswegen ab.

Liberalisierung des Taxiwesens

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine grundsätzliche Reform des Personenbeförderungsgesetzes und eine umfassende Liberalisierung der gewerblichen Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen soll zukünftig genehmigungsfrei sein und keinen besonderen Regeln zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften für Gewerbe und den Straßenverkehr unterliegen. Insbesondere gilt also:

* Eine Beschränkung der Anzahl der in einem Ort tätigen Beförderungsunternehmen sowie eine staatliche Vorgabe der Preise durch die Kommunen entfällt.
* Für Bauform und Ausstattung der verwendeten Kraftfahrzeuge gelten keine Voraussetzungen über die allgemeinen Zulassungsbestimmungen hinaus.
* Um als Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung tätig zu werden, ist nur eine gültige Fahrerlaubnis und P-Schein erforderlich; ein Ortskundenachweis entfällt.
* Es gibt weder Betriebs- oder Beförderungspflichten noch weitere Vorschriften über den Ein- und Ausstieg, die Vermittlung von Kunden, die freie Standplatzwahl oder Rückkehrpflichten für die Beförderungsunternehmen.

Dennoch ist die gewerbliche Personenbeförderung kein rechtsfreier Raum, da

* der erwirtschaftete Gewinn – wie bereits heute schon – den gleichen Besteuerungspflichten wie andere Gewerbe unterliegen;
* gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge anderen, an die Situation angepassten Versicherungsbedingungen unterliegen, die insbesondere die Fahrgäste schützen;
* die Fahrer wie alle Verkehrsteilnehmer nicht unter Einfluss von Alkohol- oder Drogen sowie übermüdet fahren dürfen;
* die übliche Mindesstandards in Bezug auf Preistransparenz und das Verbot von Wucher gelten.

Die Einhaltung dieser allgemeinen Vorschriften kann durch die staatlichen Behörden kontrolliert werden. Der Taxenstand, gekennzeichnet durch Zeichen 229 der StVO, wird abgeschafft. Die Inhaber bisher als Taxistände ausgewiesener Parkplätze können Personenbeförderungsunternehmen weiterhin die Nutzung ermöglichen, zum Beispiel durch Vermietung der Parkplätze an einzelne Unternehmen oder die Erhebung eines Benutzungsentgelts.

Übergangsweise fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die niedersächsische Landesregierung auf, bis zur Umsetzung einer Reform des Personenbeförderungsgesetzes umfassend von ihrer Möglichkeit Gebrauch zu machen, von den Bestimmungen der BOKraft für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im obigen Sinne Ausnahmen zu genehmigen. Außerdem entfällt die Möglichkeit für Taxen, Busspuren und spezielle Taxiwege zu nutzen.