Recht Verständlich: Klartext-Revolution, denn nicht jeder hat Jura studiert!

In einer Zeit, in der die digitale Kommunikation und insbesondere visuelle Inhalte immer mehr an Bedeutung gewinnen, müssen wir uns im juristischen Bereich anpassen und über die Grenzen traditioneller Textformate hinausgehen. Es ist unser erklärtes Ziel, das Rechtssystem für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher und verständlicher zu machen. In diesem Kontext ist es nicht mehr angemessen, Gesetze und Verordnungen ausschließlich als PDF-Dokumente auf der Verkündungsplattform des Bundesgesetzblattes bereitzustellen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung eines Pilotprojekts mit folgenden Zielen:

  • Die Untersuchung von Möglichkeiten, Gesetzestexte auf der Verkündungsplattform des Bundesgesetzblattes durch ergänzende Maßnahmen wie die Verwendung von leichter Sprache, Bildern, Videos und KI-Sprachmodellen für die Allgemeinheit verständlicher und zugänglicher zu gestalten. Diese Versionen sollen nicht den Gesetzestext ersetzen, sondern zur Verbesserung des Verständnisses zusätzlich zum BGBl veröffentlicht werden.
  • Die sorgfältige Prüfung der modifizierten Texte, um sicherzustellen, dass trotz der Veränderungen die rechtliche Genauigkeit, Deutlichkeit und Eindeutigkeit der Gesetzestexte erhalten bleiben.
  • Die aktive Zusammenarbeit mit Juristen, IT-Spezialisten, Psychologen und anderen relevanten Fachleuten bei der Durchführung des Pilotprojekts und der Auswertung seiner Ergebnisse.

Beteiligung für alle statt Räterepublik

Als Junge Liberale Niedersachsen begrüßen wir Intentionen zu einer Stärkung der gesellschaftlichen politischen Diskussion und und stärkere Einbindung der Bürger im politischen Entscheidungsprozess.

Bürgerräte, wie sie teilweise als Lösung hierfür angeboten werden, sehen wie allerdings als falschen und ungeeigneten Weg hierfür und lehnen ihre Existenz ab.

Ihnen liegt die Idee zugrunde, dass ein politisches Gremium die Zusammensetzung der Bevölkerung in möglichst vielen belangen widerspiegeln sollte. Dies halten wir für eine grundlegende Fehleinschätzung. In der Politik darf nicht die Zusammensetzung der Bevölkerung, sondern muss einzig die Meinung eines jeden Bürgers, unabhängig von persönlichen Eigenschaften, zählen. Daher sehen wir es auch als unmöglich an, dass jemand durch zufällig ausgeloste Personen repräsentiert wird, ganz egal, in wie viele Schubladen sie zusammen passen. Statt Engagement dem Zufall zu überlassen sind wird der Auffassung, dass jeder die Möglichkeiten zu Beteiligung haben sollte. Hier sehen wir insbesondere die Parteien in der Verantwortung ihrem Auftrag aus dem Grundgesetz als Ort der Willensbildung der Gesellschaft nachzukommen. Hier sehen wir auch in der FDP mehr Potential zum Austausch und Diskurs mit den Bürgern außerhalb der eigenen Blase.

Politik darf nicht dem Zufall überlassen werden!

Keine Sabotage der Kabotage – Kabotageverbot im Luftverkehr abschaffen!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7, Satz 1 des Chicagoer Abkommens einzusetzen. Dieses regelt den sogenannten Kabotagevorbehalt, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, jegliche Luftbeförderung von Passagieren, Post und Fracht zu gewerblichen Zwecken zwischen zwei Punkten des eigenen Hoheitsgebiets und somit kommerziellen Inlandsflugverkehr durch Luftfahrzeuge fremder Staatszugehörigkeit zu untersagen. Verzichtet ein Vertragsstaat auf seinen Kabotagevorbehalt, darf er dies zudem nicht exklusiv zugunsten eines bestimmten Staates oder Luftfahrtunternehmens tun.

Diese Regelung stellt ein nicht unerhebliches Wettbewerbshemmnis dar, das selbst zwischen befreundeten Staaten wie Deutschland und den USA und somit im vergleichsweise deregulierten und liberalisierten transatlantischen Luftverkehrsraum als starre Markteintrittsbarriere greift. Auch gehören vermehrte Empty-Leg-Flüge ohne Passagiere, die klimapolitisch kaum zu begrüßen sind, zu den Konsequenzen des Kabotagevorbehaltes.

Im Falle einer erfolgreichen Streichung des besagten Passus soll Paragraf 23 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gestrichen werden, der den Kabotagevorbehalt in nationalstaatliche Gesetzgebung umsetzt. Weiterhin wird die deutsche Bundesregierung angehalten, sich für eine Streichung des Kabotagevorbehaltes aus bilateralen Luftverkehrsabkommen einzusetzen, an denen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel durch die Europäische Union) beteiligt ist.

Keine Schummler am Steuer

Immer häufiger kommt es vor, dass Personen unlautere Methoden anwenden, um die theoretische Fahrprüfung zu bestehen – mehrere tausend Fahrschüler werden jährlich erwischt. Diese Entwicklung birgt ein besorgniserregendes Problem: Diejenigen, die betrügen, bleiben ohne Konsequenzen. Den Betrügern droht keinerlei ernste Strafe, da die Täuschung weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein strafrechtliches Vergehen darstellt. Ihre Handlungsweise kann weder als klassischer Betrug noch als Urkundenfälschung betrachtet werden. Die einzige „drohende“ mögliche Sanktion für diejenigen, die schummeln, besteht in einer Sperrung für die Teilnahme an der theoretischen Führerscheinprüfung für maximal sechs Monate. Doch selbst hier zeigt sich ein Problem: Es existiert keine zentrale Kennzeichnung für Prüflinge, die bei der Theorieprüfung erwischt wurden. Aufgrund dessen haben diese Prüflinge die Möglichkeit, sich bereits vor Ablauf der Sperrfrist bei anderen Prüforganisationen erneut anzumelden oder wiederholt betrügerische Versuche zu unternehmen, bis sie ihr Ziel erreichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Prüflinge, die bei der Theorieprüfung schummeln, zweifellos eine ernsthafte Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen und schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Deshalb fordern wir:

  • Die Einrichtung eines zentralen Registers, das Prüfungsverstöße dokumentiert und festhält.
  • Personen, die bei ihrer eigenen Prüfung betrügen oder Betrug durch Dritte in Anspruch nehmen, sollten mit einer angemessenen Geldstrafe belegt werden und für einen Zeitraum von einem Jahr von weiteren Prüfungen ausgeschlossen werden. Bei wiederholtem Vergehen sollte die Sperrfrist auf drei Jahre erhöht werden.
  • Personen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen anbieten, um bei Fahrprüfungen zu betrügen, sei es durch das Stellvertreten bei Prüfungen oder das Vermitteln von Stellvertretern, sollten je nach Schwere des Falles mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Panzerknacker hochgehen lassen

Im letzten Jahr wurden insgesamt 493 Geldautomatensprengungen verübt, was die höchste Anzahl in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Hierfür verantwortlich sind maßgeblich organisierte Verbrecherbanden aus den Niederlanden, die äußerst professionell vorgehen, sind dafür verantwortlich. Häufig rekrutieren bekannte Kriminelle junge Niederländer aus sogenannten Problemvierteln, indem sie ihnen schnelles Geld und Prestige versprechen. Diese werden dann im Umgang mit Sprengstoff geschult. Ihr Hauptziel ist Deutschland, und sie schlagen meistens nachts zu. Innerhalb weniger Minuten sprengen sie die Automaten und flüchten dann über die Autobahn in Richtung Niederlande. Hierbei werden ganze Filialen teils massiv beschädigt; in einzelnen Fällen bedrohen die anschließenden Brände gar die über den Banken gelegenen Wohnungen und bringen somit Leib und Leben unbescholtener schlafender Bürger in erhebliche Gefahr.

Maßgeblicher Grund, warum diese Banden ihre Straftaten vornehmlich in Deutschland begehen, sind die im Vergleich zu den Niederlanden deutlich weniger effektiven Sicherheitsmaßnahmen der deutschen Geldinstitute. In den letzten Jahren haben die Niederlande deutlich mehr in den Schutz vor Geldautomatensprengungen investiert. Dies hat zu einem kontinuierlichen Rückgang der Zahlen in Bezug auf diese Straftaten und zur Verlagerung solcher Bandenaktivitäten nach Deutschland geführt. Zwar sind wir Junge Liberale grundsätzlich von der Eigenverantwortung der Banken überzeugt; es ist zuvorderst im vitalen Eigeninteresse der Banken – als Eigentümer der Geldautomaten – alles Notwendige zu tun, um in einem ökonomisch vertretbaren Umfang das eigene Eigentum zu sichern. Gleichwohl sind hier weitergehende politische Maßnahmen angezeigt: Da die Banken nämlich in der Regel über umfassende Versicherungen verfügen, läuft ihre Kosten-Nutzen-Abwägung häufig auf das Zahlen einer höheren Versicherungspolice und das Hoffen auf ein „verschont werden“ hinaus; legt man den reinen materiellen Schaden nur (!) der Bank zu Grunde, lohnen sich die verstärkten Sicherheitsvorhaben für die Geldinstitute schlicht nicht. Diese bankinternen Kosten- Nutzen-Analysen lassen jedoch die drohenden Schäden an Eigentum, Leib und Leben Dritter ebenso außer Betracht, wie die gesteigerten Aufklärungs- und Verfolgungskosten der Allgemeinheit.

Um dieser Zunahme der Bedrohung von Eigentum, Leib und Leben unbeteiligter Bürger und den steigenden Kosten für die Allgemeinheit endlich effektiv zu begegnen, fordern wir eine Reihe von Maßnahmen, um die Geldautomaten deutscher Geldinstitute besser vor diesen Straftaten zu schützen:

  1. Erschwerte Gelegenheiten: Es sollte eine breitflächige Ausweitung von Installationen zur Gasneutralisation, Banknoteneinfärbung/- Verklebung und mechanischen Sicherungssystemen geben, um den Schutz zu verbessern.
  2. Erweiterung des § 308 StGB: Personen, die die Voraussetzung des § 308 StGB erfüllen, um unrechtmäßig Geld zu erlangen, sollten angemessen strenger bestraft werden. Daher ist die Einführung einer Qualifikation des § 308 StGB vorgeschlagen, die eine Erhöhung der Mindeststrafe vorsieht.

Wieder gut zu Recht kommen – Reform der juristischen Ausbildung

Das Studium der Rechtswissenschaften gilt als eines der schwierigsten in Deutschland. Neben der stetig wachsenden Stoffmenge bringt aber auch die besondere Prüfungsform im Gewand des Staatsexamens besondere Herausforderungen mit sich, die nicht nur den ohnehin schon hohen Schwierigkeitsgrad noch weiter erhöhen, sondern auch zu einer allgemeinen Unzufriedenheit und einem schlechten Mental-Health-Status der Studierenden führen.

Seit geraumer Zeit werden nun die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert, wie man das Studium reformieren und somit nicht nur die Attraktivität des Studiums, sondern auch die Lebensqualität sowie den Zustand der psychischen Gesundheit unter den Studierenden fördern könnte. Doch wie auch die Mühlen der Justiz langsam mahlen, lassen sich die auf den Weg gebrachten Reformen bislang nur in Diskussionen wiederzukennen. Anzeichen für eine schnelle Umsetzung fehlen leider.

Dieser Zustand führt verständlicherweise bei vielen Studierenden zu Frustration und Unverständnis über die Untätigkeit bei der Umgestaltung und Vereinheitlichung des Studienganges zu Zwecken der Vergleichbarkeit. Eine neu durchgeführte Studie zeigt deutlich, dass ein Großteil der Studierenden viele der derzeit diskutierten Reformideen befürwortet und einige der Ideen auch bei einer Vielzahl der Dozierenden Anklang findet.

Um eine lang notwendige Reform endlich auf den Weg bringen zu können, fordern wir deshalb die zügige Umsetzung der folgenden Reformidee:

Einführung eines vollständig integrierten Bachelors

Das Studium endet mit dem ersten Staatsexamen. Dort müssen neben der Schwerpunktbereichsprüfung meist innerhalb von zwei Wochen je nach Bundesland bis zu acht fünfstündige Klausuren geschrieben werden. Die im Studium erbrachten Leistungen zählen dann nur als Voraussetzung, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden. Bei einer Regelstudienzeit von zehn Semestern führt dies zu einer Drucksituation, bei der die Zukunft allein von diesen Klausuren abhängt und bei Nichtbestehen die letzten fünf Jahre keinen Abschluss zur Folge haben. Da das Jurastudium bereits jetzt mehr Aufwand und Arbeit erfordert als ein durchschnittlicher Bachelorstudiengang, fordern wir die Einführung eines vollständig integrierten Bachelors, der ohne Mehraufwand oder zusätzliche Lehrveranstaltungen erwerbbar sein muss. Voraussetzung für den Erwerb des Bachelors muss allerdings das Bestehen des universitären Teils des Examens sein, sodass die Studierenden gezeigt haben, dass sie wissenschaftliches Arbeiten beherrschen. Laut der vierten bundesweiten Absolvent:innenbefragung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften begrüßen dies auch 83 % der Studierenden.

Einführung des E-Examens

In der Berufswelt, als auch bei Gericht ist es schon lange Alltag Schriftsätze, Korrespondenz oder Urteile mit dem Computer zu schreiben. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Einreichung bei Gericht sogar eine Pflicht zu Nutzung des „beA“ (besonderes elektronisches Anwältepostfach). Auch im Studium ist die elektronische Anfertigung von Hausarbeiten in den meisten Fällen Pflicht und während Corona mussten viele Klausuren ebenfalls digital verfasst werden. Anhand der kaum noch vorhandenen Anwendungsfälle und damit einer kaum noch vorhandenen Bedeutung von handschriftlich angefertigten Arbeiten ist es längst überfällig, das Examen ebenfalls digital unter Aufsicht anfertigen zu können. Hierdurch würde man das Studium nicht nur realitätsnäher gestalten, sondern vielmehr auch bestehende Unterschiede im Schriftbild ausgleichen und somit ebenfalls den Aspekt der Chancengerechtigkeit stärken. Bekannte Problematiken wie Sehnenscheidenentzündungen nach dem Examen würde damit ebenfalls Einhalt geboten werden. Auch die Korrektur der Arbeiten würde damit wesentlich vereinfacht werden. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind die Einsparungen an Papier und damit verbunden die positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Einführung des E-Examens darf es allerdings nicht dazu kommen, dass Prüfungsstandorte wegfallen.

Gegen eine Streichung der Ruhetage

Eine geplante Streichung der Ruhetage lehnen wir konsequent ab. Ruhetage bilden derzeit im ersten Examen einen freien Tag in der Woche, an dem keine Klausur geschrieben wird. Sie sind in der stressvollen Zeit des Studiums zwingend notwendig, damit die Studierenden neben den Klausuren auch Zeit für körperliche als auch psychische Entspannung haben. Nur so ist  zwischen den Klausuren Zeit zu finden, um wieder zur Ruhe zu kommen und erneut Kraft tanken zu können. Die in der Vergangenheit anzutreffenden Bestrebungen der Vereinheitlichung der Klausurtermine zwischen den einzelnen Bundesländern ist unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwar durchaus verständlich und auch von unserer Seite gewünscht. Sie darf allerdings nicht zu einer Mehrbelastung der Studierenden führen. Vielmehr wäre eine bundeseinheitliche Ausweitung bzw. Einführung von Ruhetagen wünschenswert. Einer Streichung von Ruhetagen aus finanziellen Gründen stellen wir uns klar entgegen.

Einführung der Unabhängigkeit der Zweitkorrektur und Streichung der Lösungsskizzen

Bei der Korrektur von Klausuren sollte immer nur die jeweilige Leistung im Mittelpunkt der Bewertung stehen. Zwar ist es unmöglich, die Leistung nicht im Kontext der vorherigen zu sehen. Allerdings sollte der sogenannte „Ankereffekt“ so wenig wie möglich eintreten. Der Ankereffekt ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie und beschreibt das Phänomen, bei dem Menschen bei bewusst getroffenen Wahlen von vorhandenen Umgebungsinformationen beeinflusst werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Eine Auswertung von 3.696 Examensklausuren des JPA Berlin/Brandenburg durch Prof. Dr. Roland Schimmel und Prof. Dr. Jörn Griebel zeigte allerdings deutlich, dass es in der Realität deutliche Anzeichen für den Ankereffekt gibt. Sie stellten fest, dass die Bewertung der Zweitkorrektur bei nur ca. 1 % aller Klausuren um nicht mehr als einen Punkt von der Erstkorrektur abgewichen ist. Wir fordern deshalb, dass die Zweitkorrektur ohne Kenntnisnahme von den Ergebnissen der ersten Korrektur durchgeführt werden muss sowohl beim Examen als auch bei Remonstrationen im Grundstudium . Nur so kann eine objektive und gerechte Bewertung garantiert werden. Auch würde so eine erhöhte Transparenz und Objektivität der Ergebnisse geschaffen und dadurch ebenfalls das Vertrauen in die Justizprüfungssysteme gestärkt werden. Um eine Beeinflussung der Korrektur gänzlich ausschließen zu können, sollen auch die Lösungsskizzen abgeschafft werden. Es sollen vereinfachte Lösungswege zur Verfügung gestellt werden, in dem die zu prüfenden Ansprüche aufgelistet werden.

Möglichst paritätische Besetzung der Prüfungskommission bei mündlichen Prüfungen

Studien haben gezeigt, dass Frauen bei mündlichen Prüfungen der juristischen Staatsexamina im Vergleich zu Männern benachteiligt sind. Insbesondere wenn ausschließlich männliche Prüfer in der Prüfungskommission sitzen, verstärkt sich dieser Geschlechterunterschied noch weiter. Um eine möglicherweise unbewusste Diskriminierung zu verhindern, fordern wir daher, dass die Prüfungskommissionen möglichst paritätisch zusammengesetzt sein sollen. Sobald auch nur eine Frau in der Kommission sitzt, verschwindet der Geschlechterunterschied bei den Prüfungsergebnissen. Eine paritätische Besetzung würde dazu beitragen, gleiche Chancen und faire Bedingungen für alle Prüflinge zu gewährleisten.

Eine Erweiterung des Prüfungsstoffes nur unter Streichung von Bestehenden

Die Menge an Wissen, die Studierende im ersten Examen abrufen können müssen, wächst stetig. Mittlerweile müssten Studierende allein im Zivilrecht rund 1.566 Probleme und die dazugehörigen Streitstände sowohl kennen als auch anwenden können. Diese Stoffmenge führt dazu, dass sich viele Studierende bei der Examensvorbereitung lediglich auf das Auswendiglernen fokussieren und dabei den viel wichtigeren Aspekt des Systemverständnisses meist außer Acht lassen. Ebenso erscheint die Menge des zu lernenden Stoffes als so unüberwindbar, dass hierdurch der Druck auf die Studierenden erneut erhöht wird, was sich schlecht auf die psychische Gesundheit auswirkt. Wir fordern deshalb eine Neuaufnahme von Lehrstoff nur unter Streichung von Altem. Künftig soll der Fokus vor allem darauf gelegt werden, dass das Systemverständnis abgefragt wird und nicht möglichst viele Streitstände auswendig gekonnt werden müssen.

Einführung eines Gnadenversuches

Die erste juristische Prüfung kann regulär nur zweimal abgelegt werden. Bei Vorlage von bestimmten Voraussetzungen ist weiterhin ein sogenannter Freiversuch möglich. Die Anmeldung ist für diese Klausuren verbindlich und kann nach Erhalt der Anmeldebescheinigung kaum wieder rückgängig gemacht werden, auch wenn besondere persönliche Umstände vorliegen. Im zweiten Staatsexamen ist es hingegen möglich einen weiteren sogenannten Gnadenversuch zu erhalten, wenn besondere Umstände das Ablegen der Prüfungen maßgeblich erschwert haben. Wir fordern diese Ausnahmeregelungen auch im ersten Staatsexamen anzuwenden. Besondere persönliche Umstände, wie beispielsweise der Verlust der eigenen Eltern oder die Pflege eines nahen Angehörigen darf nicht zu einem Nachteil der Studierenden führen.

Bundeseinheitliche Anzahl von Klausuren beibehalten – Keine neuen Klausuren einführen

Beim Examen hängt der psychische Druck insbesondere an der Anzahl der zu schreibenden Klausuren. Derzeit müssen in der ersten staatlichen Prüfung zumeist sechs Klausuren geschrieben werden. Nur in Berlin/Brandenburg müssen bislang insgesamt sieben Klausuren abgeleistet werden. Im Februar 2024 tritt die neue Justizausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, wodurch dort ebenfalls eine weitere Klausur im Strafrecht eingeführt wird. Die Einführung von neuen Klausuren im ersten Staatsexamen sehen wir kritisch entgegen und fordern, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren bei sechs beibehalten wird. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit der Leistung fordern wir weiterhin, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren in Berlin/Brandenburg und Schleswig-Holstein wieder auf sechs reduziert wird. Zugleich wäre eine einheitliche Aufteilung dieser sechs Klausuren auf die verschiedenen Rechtsgebiete wünschenswert.

Einführung der Möglichkeit des Abschichtens

In Niedersachsen gibt es bislang noch die Möglichkeiten die Klausuren im ersten Examen nicht innerhalb eines Durchganges schreiben zu müssen, sondern diese auf zwei Durchgänge aufteilen zu können. Wir fordern diese Möglichkeit nicht nur unter bestimmten Umständen als zulässig zu betrachten, sondern den Studierenden durchgehend die Möglichkeit zu geben, die Klausuren an zwei verschiedenen Durchgängen schreiben zu können. So können Studierende frei wählen, ob Sie alle Klausuren schnell „hinter sich bringen“ wollen oder den Schwerpunkt bei der Vorbereitung auf zwei Durchgänge verteilen und sich so besser auf die dann abzuleistenden Gebiete konzentrieren zu können.

Universitäres Repetitorium ausbauen

Um sich auf das Staatsexamen vorbereiten zu können, ist es gängige Praxis, ein sogenanntes Repetitorium zu besuchen, indem einem der bislang gelehrte Stoff noch einmal in Gänze und auf Examensniveau vermittelt wird. Ein Großteil dieser Repetitorien wird privatwirtschaftlich organisiert, was durchschnittliche Preise von um die EUR 200,00 pro Monat zur Folge hat. Damit der Erfolg im Examen allerdings nicht von der finanziellen Situation der Studierenden abhängt, fordern wir den Ausbau der universitären Repetitorien, sodass auch Studierende hieran teilnehmen können, wenn sie sich ein privat geführtes nicht leisten können.

Regelmäßiges Monitoring des Reformbedarfs

Angesichts der stetigen Entwicklung gesellschaftlicher, technologischer und rechtlicher Herausforderungen und der sich gleichzeitigen, wenn auch nur schleppend voranschreitenden Reformbemühungen, ist es von zentraler Bedeutung, dass Inhalte des Studiums der Rechtswissenschaften fortlaufend auf seine Aktualität und Relevanz überprüft werden. Daher fordern wir die Einführung eines regelmäßigen Monitorings des Reformbedarfs. So würde ermöglicht, potenzielle Lücken im Lehrplan zeitnah zu erkennen und anzupassen und so den Studierenden eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht wird. Dabei sollen Studierendenvertretungen und die jeweiligen (Studien-)Dekane aktiv eingebunden werden, um ein breites Meinungsbild einzufangen und zielgerichtete Reformen zu initiieren.

Denkbar wäre, das zuständige Ministerium (Niedersächsisches Justizministerium) zu verpflichten, in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren, einen Bericht über die Reformbedürftigkeit der juristischen Ausbildung unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Studierendenvertretungen der juristischen Fakultäten oder deren Dachverbänden sowie der Dekane und Studiendekane zu verfassen. Dieser Bericht ist anschließend dem Landtag zu präsentieren und zu veröffentlichen.

Gegen die Streichung der Arbeitsgemeinschaften

Seit geraumer Zeit werden an einigen deutschen Universitäten die Arbeitsgemeinschaften nach Abschluss der Zwischenprüfungen abgeschafft. Die Arbeitsgemeinschaften sind neben den Vorlesungen ein elementarerer Bestandteil des Lernprozesses während des Studiums. Ihre Streichung erschwert den ohnehin sehr umfangreichen Lernstoff nur noch weiter. Deshalb setzen wir uns für die Beibehaltung der Arbeitsgemeinschaften an den niedersächsischen Universitäten ein. Die Finanzierung der AGs soll daher eine besonders hohe Priorität genießen.

Sicherheit im 21. Jahrhundert: Neue Strukturen für unsere Nachrichtendienste

Im Zeitalter sich stetig wandelnder sicherheitspolitischer Herausforderungen steht unser Land vor der unerlässlichen Aufgabe, die Effektivität und Leistungsfähigkeit unserer Nachrichtendienste zu optimieren. Die rasante Entwicklung der Technologie, die Ausbreitung von Cyberbedrohungen und die globalen Sicherheitsrisiken erfordern eine innovative Herangehensweise, um unsere nationale Sicherheit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen wegweisende Strukturreformen der Nachrichtendienste. Diese Reformen zielen nicht nur auf eine erhöhte Effizienz und Koordination ab, sondern setzen auch auf umfassende Transparenz und den Schutz der Bürgerrechte. In einer Zeit, in der die Sicherheit unseres Landes und die Wahrung der individuellen Freiheiten von größter Bedeutung sind, sind diese Reformen von entscheidender Bedeutung, um unsere Nachrichtendienste fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen.

Grundlegende Strukturreformen der Nachrichtendienste zur Stärkung der nationalen Sicherheit und Effizienz

Die Herausforderungen und Bedrohungen im Bereich der nationalen Sicherheit erfordern eine optimale Nutzung von Ressourcen, klare Zuständigkeiten und eine nahtlose Koordination. Die Beseitigung von Doppelstrukturen bei den Nachrichtendiensten und ihren Kontrollen ist entscheidend, um diesen Zielen näher zu kommen.

Durch die Konsolidierung von Arbeitsprozessen, die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten und die Förderung eines engen Informationsaustauschs zwischen den Diensten kann die Effizienz gesteigert werden. Gleichzeitig kann die Zusammenführung von Kontrollinstanzen zu einer effektiveren Überwachung der Nachrichtendienste führen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Mechanismen stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Durchführung von Strukturreformen der Nachrichtendienste, um ihre Leistungsfähigkeit, Zusammenarbeit und Kontrolle zu stärken. Die Strukturreformen sollen wie folgt umgesetzt werden:

  • Wahrheitspflicht und Informationsaustausch: Die Nachrichtendienste müssen im Austausch mit den Kontrollinstanzen, der Wahrheitspflicht unterliegen, die Möglichkeit der Zurückhaltung von Informationen wird abgeschafft. Dies gilt jedoch nur für Informationen die im Zusammenhang mit seinen Aufsichtstätigkeiten stehen. Im Falle von Verstößen sind dienstliche oder strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Diese Regelung sollte auch für Verletzungen der Pflicht zur Unterrichtung gelten. Informationen, die für eine gewissenhafte Ausführung ihrer Aufsichtsfunktion von Bedeutung sind, sollen dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.
  • Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr): Das PKGr muss eine eigene Geschäftsstelle mit ausreichend Mitarbeitern erhalten, welche über ein ausreichendes technisches Know-How verfügen sollen und sich auch mit den Abgeordneten als Geheimnisträger austauschen dürfen, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
  • Erweiterter Zugang: Das PKGr soll befugt sein, Zugang zu allen relevanten Unterlagen zu erhalten, einschließlich solcher, die als vertraulich oder geheim eingestuft sind. Das Verbot von Geheimnisverrat bleibt bestehen und wird auch gegenüber Abgeordneten durchgesetzt. Um solche Verstöße präventiv zu unterbinden, halten wir es für angemessen, Optionen wie besonders gesicherte Leseräume in Betracht zu ziehen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die notwendige Transparenz in der Überwachungsarbeit zu wahren und gleichzeitig die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu schützen.
  • Transparenz: Der Unabhängige Kontrollrat soll das Recht auf uneingeschränkte Einsicht in alle relevanten Akten haben, einschließlich solcher, die als vertraulich oder geheim eingestuft sind und im Zusammenhang mit seiner Aufsichtstätigkeit stehen. Dieses Maß an Transparenz und Informationszugang ist entscheidend, um eine effektive und umfassende Kontrolle sicherzustellen und das Vertrauen in seine Überwachungsarbeit zu stärken.
  • Vorlage von Dienstvorschriften: Die Dienstvorschriften im Bereich der Nachrichtendienste sollen dem PKGr zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, um eine präventive Kontrolle sicherzustellen.
  • Einrichtung eines Geheimdienstbeauftragten: Es soll der Posten eines Geheimdienstbeauftragten bzw. ständigen Sonderermittlers geschaffen werden, der sich hauptamtlich mit der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste befasst. Die Ausgestaltung dieses Amtes soll sich an dem des Wehrbeauftragten orientieren. Ihm sollen die Kapazitäten der Geschäftsstelle des PKGr zur Verfügung stehen.
  • Abschaffung der Kontrollfunktion des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Die Kontrollfunktion durch den BfDI soll abgeschafft werden. Der BfDI soll keine weitreichenden Auskunfts- und Zugangsrechte haben und die Kontrolle des BND zählt nicht zu seinen Aufgaben.
  • Auflösung der G10-Kommission: Die G10-Kommission soll aufgelöst werden. Ihre Aufgaben übernimmt stattdessen der Unabhängige Kontrollrat. Er entscheidet über die Rechtmäßigkeit angeordneter Maßnahmen im Rahmen der technischen Aufklärung.
  • Neugestaltung des Vertrauensgremiums: Das Vertrauensgremium soll aufgelöst werden. Seine Funktion übernimmt das Parlamentarische Kontrollgremium.
  • Einführung von “Examination Warrants“: Es sollen „Examination Warrants“ (VorabPrüfungen) für die Auswertung von Massendaten eingeführt werden. Vorgeschlagen wird die obligatorische Genehmigung der geplanten Datennutzung und Auswertungsmethoden für die Analyse von Massendaten, wobei hochrangige Richter:innen diese Datenanalyse-Anordnungen prüfen und vorab genehmigen müssen.
  • Befugnisse der Kontrollinstanzen: Die Kontrollinstanzen sollen bei unrechtmäßigen Maßnahmen bestimmte Formen der Datenverarbeitung untersagen können und disziplinarische Maßnahmen anordnen können. Zudem soll es – wie der Verteidigungsausschuss – mit eigenen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet sein. Auf Beschluss von einem Viertel seiner Mitglieder sollen Geheimdienstmitarbeiter vorgeladen und befragt werden können.
  • Whistleblowerschutz: Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden erhalten die Möglichkeit, außerhalb des offiziellen Dienstwegs und anonym den Geheimdienstbeauftragten sowie das Parlamentarische Kontrollgremium zu kontaktieren, ohne Sorge um ihre berufliche Zukunft haben zu müssen. Die Verpflichtung, ihren Dienstvorgesetzten darüber zu informieren, wird für eine solche Situation abgeschafft.

Erweiterung der Handlungsbefugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) im Ausland

Der MAD spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der nationalen Sicherheit und der Abwehr von Bedrohungen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist es von großer Bedeutung, dem MAD angemessene Handlungsmöglichkeiten zu gewähren. Gegenwärtig ist der MAD im Ausland auf die Unterstützung des BND gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 MADG angewiesen. Dies begrenzt jedoch seine Effektivität im Bereich der Spionageabwehr im Ausland erheblich. Daher ist es notwendig, die Handlungsbefugnisse des MAD zu erweitern, um seine Fähigkeiten zu stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern hiermit die Erweiterung der Handlungsbefugnisse des MAD im Ausland, um seine Effektivität bei der Spionageabwehr zu steigern. Konkret schlagen wir folgende Änderungen vor:

  • Ermächtigung zur Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel: Der MAD soll befugt sein, auch außerhalb seiner Liegenschaften nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, um potenzielle Sicherheitsbedrohungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
  • Erweiterung der Handlungsfreiheit im Ausland: Der MAD soll in der Lage sein, eigenständig und unabhängig von anderen Behörden im Ausland operative Maßnahmen zur Spionageabwehr durchzuführen.
  • Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten: Der MAD soll befähigt sein, in Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Nachrichtendiensten gemeinsame Operationen zur Spionageabwehr durchzuführen.

Eingliederung von Teilen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Die Sicherheit und Stabilität unserer Nation erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsstrukturen. Um effektiv auf Bedrohungen im Bereich von Extremismusabwehr und Sicherheitsüberprüfungen für Bundeswehrangehörige zu reagieren, schlagen wir die Eingliederung von spezifischen Teilen des MAD in das BfV vor. Hiermit streben wir eine gestärkte Kooperation und Synergie in diesen kritischen Sicherheitsbereichen an.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern hiermit die Eingliederung ausgewählter Abteilungen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), um die Effektivität bei der Extremismusabwehr sowie der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen für Bundeswehrangehörige zu erhöhen. Die Eingliederung soll wie folgt umgesetzt werden:

  • Bereich Extremismusabwehr: Die Abteilungen des MAD, die sich mit der Erkennung und Bekämpfung von Extremismus beschäftigt, sollen in das BfV integriert werden. Dies gewährleistet eine enge Zusammenarbeit sowie den Austausch von Informationen und Fachwissen zwischen den beiden Behörden und verhindert unnötige Doppelstrukturen.
  • Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen: Die Abteilungen des MAD, die für die Sicherheitsüberprüfungen von Bundeswehrangehörigen verantwortlich sind, sollen ebenfalls in das BfV eingegliedert werden. Dies ermöglicht eine effizientere und koordiniertere Durchführung dieser Überprüfungen.
  • Informationsaustausch und Transparenz: Das BfV verpflichtet sich dazu, das Verteidigungsministerium über alle im Zusammenhang mit den genannten Aufgaben stehenden Ermittlungen und Maßnahmen umfassend zu unterrichten. Dies gewährleistet eine transparente und kooperative Zusammenarbeit.

No seat allocation without representation – Reform der Sperrklausel

Seit 1949 besteht in Deutschland eine explizite Sperrklausel von 5% („5%-Hürde“) bei der Wahl zum Deutschen Bundestag, die inzwischen auch in allen 16 Bundesländern zu den Wahlen des jeweiligen Landesparlaments gilt. Diese Sperrklausel wurde seit ihrer Einführung damit begründet, einer „Zersplitterung“ des Parlamentes entgegenzuwirken. Während in der Weimarer Republik aufgrund einer fehlenden Hürde bis zu 17 Parteien im Reichstag vertreten waren, wurden in der Geschichte des Deutschen Bundestages zu keinem Zeitpunkt mehr als sieben Parteien (bei separater Zählung von CDU und CSU) ins Parlament gewählt. In dieser Hinsicht hat die 5%-Hürde also ihr Ziel erreicht. Gleichzeitig lässt sich durch verschiedene Entwicklungen des Parteiensystems in den letzten Jahren beobachten, dass die Zahl der dadurch nicht repräsentierten Wählerinnen und Wähler in der Tendenz steigt. In einigen Fällen führte die Sperrklausel zu besonders hohen Werten unberücksichtigter Zweitstimmen, etwa bei der Bundestagswahl 2013 (15,69%) oder bei der Landtagswahl im Saarland (22,3%). Im Sinne des Repräsentationsprinzips einer Demokratie kann ein solcher Befund kaum wünschenswert sein und zeigt, dass Handlungsbedarf bezüglich einer Reform der Sperrklausel besteht.

Es gilt, einen pragmatischen Ausgleich zwischen einer angemessenen Repräsentation einerseits und einer Sicherstellung stabiler parlamentarischer Prozesse und Mehrheiten andererseits zu schaffen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Möglichkeit für Parteien zu Landtags- und Bundestagswahlen frei Listenverbindungen mit beliebig vielen anderen Parteien einzugehen.

Heidenspaß, statt Höllenqual – Für eine echte Trennung von Kirche und Staat.

Als Junge Liberale sind wir für eine Ethik, die sich an den Interessen des Menschen orientiert. Diese einzelnen Interessen gehen in einer globalisierten und diversen Gesellschaft immer weiter auseinander. Grundfeste unseres Zusammenlebens wie die Demokratie, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Gleichberechtigung der Geschlechter können nur dann auch für die Zukunft gefestigt werden, wenn der Staat in Fragen der Religion neutral ist. 

Religionen sind für viele Menschen eine Quelle der Kraft, des Trostes und der spirituellen Erfüllung, die vor allem Gemeinschaft bietet. Allerdings darf die Ausübung von Religion nicht zu Ausgrenzung Menschen anderer oder keiner Religion führen.

Deshalb sind wir davon überzeugt, dass Religion und Religiosität Privatsache sein sollten. Religion muss politisch, juristisch und vor allem finanziell vom Staat getrennt sein.

Forderungen:

  • Austritt aus der Kirche: Wir setzen uns für einen unbürokratischen und kostenfreien Austritt aus der Kirche ein, um jedem Einzelnen die freie Entscheidung zu ermöglichen, unabhängig von religiösen Bindungen zu leben. Dies sollte durch eine einfache, digitale Austrittsmöglichkeit ohne zusätzliche Gebühren oder administrative Hürden gewährleistet werden, um die individuelle Religionsfreiheit zu wahren und einen transparenten Prozess zu gewährleisten.
  • Kirchensteuer: Wir fordern die vollständige Abschaffung jeglicher Verpflichtung zur Kirchensteuer, um die Religionsfreiheit zu stärken und die finanzielle Belastung allen Bürger:innen unabhängig von ihrer Glaubensrichtung oder Religionszugehörigkeit zu reduzieren. Die Kirchensteuer sollte nicht länger automatisch von den Einkommensteuern abgezogen werden, sondern kann als Mitgliedsbeitrag von den Kirchen erhoben werden, ähnlich wie bei Vereinen. Dies erfolgt durch die Kirchen und nicht mehr durch den Staat.
  • Feiertage: Wir fordern die Beibehaltung gesetzlicher Feiertage unter der Bedingung, dass diese nicht länger von religiösen Überzeugungen abhängig gemacht werden. Stattdessen sollen die Feiertage auf kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Ereignissen beruhen, die für die Nation oder die Region von Bedeutung sind. Dadurch wird ein inklusiveres und vielfältigeres Feiertagssystem geschaffen, das alle Bürger:innen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gleichermaßen anspricht und vereint. Dazu zählt allerdings auch die Abschaffung des Tanzverbotes.
  • Eintrag ins Lobbyregister: Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und die Einflussnahme von religiösen Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Deshalb fordern wir einen Eintrag ins Lobbyregister für die Kirchen, um die Integrität und Unabhängigkeit unserer demokratischen Strukturen zu wahren.
  • Missbrauch: Wir fordern eine konsequente und unabhängige Verfolgung von Missbrauchsfällen in religiösen Einrichtungen durch von staatlichen Institutionen geführte Untersuchungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Form von Missbrauch, sei es sexueller, physischer oder emotionaler Natur, konsequent und gerecht behandelt wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass Opfer von Missbrauch angemessen unterstützt werden und Zugang zu professioneller Beratung und Hilfe erhalten, welche zwingend durch die Kirche finanziert werden soll. Eine Kultur des Schweigens und der Vertuschung darf nicht länger toleriert werden; deshalb setzen wir uns für eine offene, aufklärende und vorbeugende Haltung ein, um Missbrauch in religiösen Einrichtungen entschieden zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.
  • Kunstraub zurückgeben: Historisch bedeutende Kunstwerke und kulturelle Artefakte, die während der Kolonialisierung, Kriege oder anderer fragwürdiger Umstände aus ihren Herkunftsländern entwendet wurden, müssen zurückgeführt werden, um die kulturelle Identität und das Erbe dieser Gemeinschaften zu respektieren und zu bewahren. Die Kirchen haben eine Verantwortung, bei der Aufklärung und Restitution dieser geraubten Kunstwerke aktiv mitzuwirken und sich für eine gerechte Rückgabe einzusetzen. Die Rückgabe von Kunstraub ist ein wichtiger Schritt hin zu einer versöhnlichen und fairen Zukunft, in der die Kunstschätze angemessen in ihrem kulturellen Kontext gewürdigt werden und für kommende Generationen erhalten bleiben.
  • Gesetzgebung: Wir fordern die Abschaffung des kirchlichen Sonderkündigungsrechts. Ausnahme davon besteht bei Mitarbeiter:innen mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben.
  • Caritas Lüge aufarbeiten: Zahlreiche Menschen sind der Überzeugung, dass die Kirche wichtig ist, da sie der finanzielle Träger der Caritas ist. Dies wird zusätzlich als Grund angeführt warum die Kirche sich nicht ins Lobbyregister eintragen lassen muss. Die Caritas wird aktuell nur jedoch nur zu 1,8% durch die Kirche finanziert, der Rest erfolgt durch öffentliche Gelder.