Stopp mit dem Überwachungswahn: Auch digitale Kommunikation muss vertraulich sein!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung vertraulicher Kommunikation für das Miteinander der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft an und setzen sich für den Schutz der Privatheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Staat darf die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich nicht verletzen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest, dass die digitale Kommunikation und die Privatheit vielfältig, etwa durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen Ausformungen als Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verfassungsrechtlich wie auch aus Art. 8 EMRK oder Art. 7 EU-GrCH geschützt sind. Wir setzen uns für eine Neujustierung von Vertraulichkeit und Sicherheit ein, bei der die private Kommunikation der großen Mehrzahl der rechtschaffenen Bürger Vorrang vor den Redaktionsmöglichkeiten auf den Freiheitsmissbrauch weniger Übeltäter genießt. Im Zweifel für die Freiheit!

Eingriffe in die Privatsphäre müssen gut begründet sein

Die Jungen Liberalen Niedersachsen betrachten die zunehmende Überwachung und Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger mit großer Sorge. Dass neue Überwachungsbefugnisse für den Staat nur dann gerechtfertigt sind, wenn es eine wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung einer Maßnahme gibt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ein abstrakter Verweis auf vermeintlich positive Effekte für die Sicherheit darf niemals ausreichen. Wir plädieren daher für einen verschärften Prüfungsmaßstab der Evidenzkontrolle: Die Freiheitsrechte dürfen kein Experimentierlabor für den flächendeckenden Einsatz unerprobter Maßnahmen werden. Wir fordern die Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung, die alle Überwachungsbefugnisse des Staates aufführt und hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Maßnahmen, die in der Vergangenheit keinen erkennbaren Nutzen für die Sicherheit erwirken konnten, sind ausnahmslos zu streichen.

Zwar sind anlasslose Kontrollen verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen, gleichwohl sollte von dieser Möglichkeit äußerst maßvoll und nur im extremen Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Für uns Junge Liberale gilt: Die Ausübung solcher staatlichen Überwachungskompetenzen sollte möglichst immer nur anlassbezogen, mit Wirkung auf begründet ausgewählte einzelne Personen in eng abgegrenzten Ausnahmefällen und zeitlich beschränkt erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Eingriffe in die Privatheit der Kommunikation immer über einen Richtervorbehalt verfügen. Sofern dies in Ausnahmefällen – etwa wegen einer Unaufschiebbarkeit – ausscheidet, muss dies stets unverzüglich nachgeholt werden. Ein gesetzlicher Richtervorbehalt dient dem effektiven Rechtsschutz und darf niemals zu einer bloßen Formalie werden. Behörden müssen den Eingriff in die Privatsphäre so zielgenau wie organisatorisch und technisch möglich umsetzen. Nur solche erhaltenen Informationen dürfen genutzt werden, die unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen.

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Augenmaß

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die Verletzung der Integrität der digitalen Endgeräte von Bürgerinnen und Bürger durch Sicherheitsbehörden aus. Insbesondere darf der Staat keine ihm bekannten IT- Sicherheitslücken zurückhalten oder zu Überwachungszwecken ausnutzen (Recht auf IT- Sicherheit, Verbot von Staatstrojanern). Der Staat darf von Kommunikationsanbietern nicht verlangen, Hintertüren einzubauen oder Zweitschlüssel bereitzustellen, mit denen die Kommunikation eingesehen werden kann (Recht auf Verschlüsselung), oder Unterhaltungen automatisiert zu überwachen (Verbot von Chatkontrollen und Datenscans). Der Staat darf von digitalen Diensten keine Klarnamen- oder Identifizierungspflicht für die Nutzer verlangen (Recht auf Anonymität). Sicherheitsbehörden sollen ihren Aufgaben vielmehr durch die Auswertung von Metadaten und die Nutzung von Login-Fallen nachkommen. Durch das Aufdecken eines Personennetzwerkes, die Vernehmung der Verdächtigen sowie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sollen Informationen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erhalten werden. Des Weiteren sollen Sicherheitsbehörden personell gestärkt werden und Schwerpunktteams eingerichtet werden. Außerdem muss die föderale Sicherheitsarchitektur so angepasst werden, dass über alle Ebenen wirkungsvoll zusammengearbeitet werden kann.

Nein zur EU-Chatkontrolle!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass digitale Dienste immer auch anonym genutzt werden können und die digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern vertraulich, sicher und verschlüsselt stattfinden kann. Darum lehnen wir die von der EU-Kommission vorgeschlagene Chatkontrolle kategorisch ab! Die Chatkontrolle soll eigentlich zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen beitragen. Unter anderem verpflichtet sie Internetdienstleister dazu, Kundendaten auf illegales Material zu scannen und Verstöße an die Sicherheitsbehörden zu melden. Dabei ist die Chatkontrolle fehleranfällig und ihre Wirkung für den beabsichtigten Zweck zweifelhaft. Eine Chatkontrolle bedroht die verschlüsselte digitale Kommunikation und IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt damit einen nie dagewesenen Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dar und ist mit den Werten einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.

IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen in Niedersachsen stärken

In der letzten Zeit nahmen Cyberangriffe gegen öffentliche Einrichtungen zu. Besonders häufig waren sogenannte Ransomware-Attacken, vor allem auch gegen kommunale Verwaltungen. Bei solchen Angriffen kompromittieren Cyberkriminelle die IT-Systeme einer Einrichtung und erpressen dann Lösegeld, nach dessen Zahlung die Verbrecher der Einrichtung wieder Zugriff auf ihre Systeme gewähren.

Während das IT-Sicherheitsgesetz (ITSIG) sowie das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) die Informationssicherheit für die Einrichtungen des Bundes sowie für kritische Infrastrukturen in vielen Bereichen regelt, bestehen in Niedersachsen für die Landesverwaltung trotz des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltungen und Informationssicherheit (NDIG) und die kommunalen Verwaltungen umfangreiche Regelungslücken. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Stärkung der Cybersecurity für die öffentlichen Verwaltungen des Landes Niedersachsen sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden.

Neue IT-Sicherheitsregelungen für Niedersachsen

Das Land Niedersachsen soll ein neues Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) einrichten, das in ähnlicher Weise zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die IT-Sicherheit der Einrichtungen des Landes sicherstellt und zusätzlich die kommunalen Verwaltungen berät und unterstützt. Das LSI soll dabei einheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Landes- und kommunalen Verwaltungen entwickeln und festlegen. Wesentliche Maßnahmen sollen regelmäßige unabhängige Prüfungen durch Dritte (IT-Sicherheitsaudits und Penetrationstests) sowie Transparenzberichte über den Zustand und die Umsetzung der IT-Sicherheit der jeweiligen Einrichtungen darstellen. Dafür sind entweder in einem neuen IT-Sicherheitsgesetz oder durch Novellierung des NDIG vergleichbare Regelungen wie in §8 BSIG zu treffen. Bei den kommunalen Verwaltungen soll das LSI beratend und unterstützend bei der Entwicklung von IT-Sicherheitskonzepten helfen und dabei auf die individuellen Begebenheiten in den Städten und Gemeinden eingehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die gesetzlichen Regelungen, die es den öffentlichen Verwaltungen verbieten, Lösegeld an Cyberkriminelle auszuzahlen, konkreter gefasst und vor allem deutlicher an Behördenleitungen und Öffentlichkeit kommuniziert werden. Das würde den Einrichtungsleitungen bei der Entscheidungsfindung in einer solchen Gefahrenlage helfen und könnte außerdem dazu beitragen, dass Angriffe gegen öffentliche Einrichtungen für Kriminelle weniger attraktiv erscheinen.

Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Ausbildung von IT-Sicherheitsfachkräften in Niedersachsen zu stärken. Dabei sollen sowohl die berufliche als auch die hochschulische Ausbildung gefördert werden. Um hochqualifizierte IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten auch für den öffentlichen Dienst gewinnen und längerfristig binden zu können, muss das Land Niedersachsen bei der Vergütung konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft werden. Dazu sind neue Vergütungsregelungen zu entwickeln und in den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder einzubringen.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen das Land Niedersachsen dazu auf, den Aufbau eines Cyberhilfswerks (CHW) auf Bundesebene in Anlehnung an das Konzept zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen der AG KRITIS zu unterstützen. Das CHW soll ähnlich wie das Technische Hilfswerk (THW) ermöglichen, dass freiwillige und ehrenamtliche IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten in akuten digitalen Gefahrenlagen die Sicherheit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Verwaltungen und kritischer Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen und Betreibern wieder herstellen können.

Zusätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür aus, dass das Land Niedersachsen zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die die Bürgerinnen und Bürger über IT-Sicherheit in ihrem persönlichen und beruflichen Alltag informieren und aufklären.

Cybersecurity in den Kommunen stärken

Die IT-Sicherheit der Verwaltungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden kann am effektivsten durch eine Stärkung des Personals für diesen Zuständigkeitsbereich erzielt werden. Denn schon mit der regelmäßigen Wartung von IT-Systemen können viele und wesentliche Sicherheitslücken geschlossen werden. Darum sollten die Kommunen mehr Personalstellen für IT-Sicherheit ausweisen und dem Bereich in ihren Verwaltungen eine starke Position einräumen. Die IT-Sicherheitsfachkräfte sollen dann entsprechend dem IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunalverwaltung des BSI sowie weitergehenden Anforderungen des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Sicherheitskonzepte entwickeln, die ausreichend hohe Mindestsicherheitsstandards in allen Bereichen ihrer Verwaltungen sowie Notfallpläne für Sicherheitsvorfälle vorsehen, und die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen. Die IT-Sicherheitsteams sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen für typische Cybergefahren sensibilisieren.

Um dem personellen und finanziellen Aufwand gerecht werden zu können, können sich Kommunen übergreifend in kooperativen Zusammenschlüssen organisieren, in denen sowohl Personal und Wissen als auch technische Lösungen geteilt werden könnten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Niedersachsen Computer Emergency Response Team (NCERT) auch für kommunale Verwaltungen geöffnet wird, damit das NCERT Kommunen im Cybergefahrenfall unterstützt, um schnell die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Verwaltungen wiederherzustellen. Dazu muss das NCERT personell gestärkt werden. Die Kosten sollen sich Land und Kommunen teilen.

Hanfanbau in Niedersachsen ausweiten/CBD-Branche unterstützen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Hanfpflanze extrem viele Vorteile hat – ganz abgesehen davon, dass man Teile davon rauchen kann.

Anbau in Niedersachsen

Der Nutzhanfanbau ist in Deutschland derzeit (unter strengen Auflagen) für Landwirtinnen und Landwirte erlaubt, es gibt allerdings zahlreiche Vorschriften (beispielsweise die komplizierte Saatgutbestellung), die dafür sorgen, dass der Anbau schnell unwirtschaftlich werden kann – und das, obwohl die Pflanze unglaublich nützlich ist und im Gesamten verwendet werden kann. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wenn es darum geht den Anbau zu unterstützen. Hanf ist deutlich nachhaltiger als viele andere Pflanzen und kann als Beimischung für viele landwirtschaftliche Betriebe interessant sein – allerdings nur, wenn einheitliche Regelungen geschaffen werden und der Umstieg auf die Pflanze erleichtert wird.

CBD-Branche unterstützen und entkriminalisieren

Das Thema CBD muss ebenfalls dringend neu aufgerollt werden: auch wenn die Studienlage zum Thema CBD noch ausbaufähig ist (was auch der unklaren rechtlichen Situation geschuldet ist) deuten die Ergebnisse beispielsweise auf die Reduzierung von Schlafstörungen, Verringerung von Epilepsie-Anfällen oder aber auch Verminderung von Schmerzen bei chronischen Krankheiten hin. Nicht umsonst gilt es heute als erwiesen, dass Cannabinoide bei verschiedenen Erkrankungen einen therapeutischen Nutzen besitzenInsbesondere die Tatsache, dass bisher kein Suchtpotenzial bekannt ist, ist bei der Betrachtung von CBD von großer Bedeutung: wir können nicht verlieren, sondern nur gewinnen! Um das große Potenzial der CBD-Pflanze zu nutzen und die zahlreichen Start-Ups die sich dem Thema CBD widmen zu unterstützen, braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen die dafür sorgen, dass niemand der CBD-Produkte herstellt oder vertreibt eventuell mit Strafverfolgung rechnen muss.

Daher fordern wir:

  •  Rechtssicherheit für Nutzhanfanbauende (im landwirtschaftlichen Bereich) und
     damit den Weg in eine nachhaltigere Landwirtschaft unterstützen
  •  CBD-Produkte rechtlich einordnen und vom BTM-Bereich entkoppeln

Umweltflüchtlingen eine Perspektive bieten

Bereits seit dem 78. Landeskongress in Oldenburg verfügen die Jungen Liberalen Niedersachsen über ein sinnvolles Konzept, um die aktuellen weltklimatischen Veränderungen einzudämmen. Die Ursachen des Klimawandels gilt es weltweit zu bekämpfen und weitestgehend zu verlangsamen. Nichtsdestotrotz wird der Klimawandel unabwendbare Folgen mit sich bringen, mit denen sich Europa, Deutschland und Niedersachsen auseinandersetzen müssen. Experten rechnen mit bis zu 250 Millionen Flüchtlingen, die sich wegen Überschwemmungen, Dürre und Naturkatastrophen auf den Weg nach Europa machen werden. Auch innerhalb Europas werden wir die direkten Folgen der Erderwärmung zu spüren bekommen. Damit Europa nicht vollkommen unvorbereitet mit diesen Herausforderungen konfrontiert wird, müssen nun frühzeitig Konzepte zur Bewältigung neuer Flüchtlingswellen erarbeitet werden. Als Junge Liberale sind wir in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass dabei unsere liberalen Grundwerte nicht vernachlässigt werden.

Für uns als Liberale ist klar, dass die Bekämpfung der Fluchtursachen von höchster Priorität ist, damit so wenig Menschen wie nur möglich zur Flucht gezwungen werden. Europa soll dabei sowohl finanzielle als auch strukturelle Hilfe anbieten. Europa soll als Vorbild beim Klimaschutz vorangehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Europäische Union dazu auf, den Ländern, die ihren Bürgern, verursacht durch die Folgen des Klimawandels, keine Lebensperspektive mehr bieten können, Hilfe anzubieten. Die Höhe der finanziellen Hilfen soll sich an verschiedenen Kriterien wie der Einwohnerzahl in betroffenen Gebieten, dem Entwicklungsgrad und der wirtschaftlichen Situation orientieren. Die strukturellen Hilfen sollen von der Entwicklungszusammenarbeit der EU ausgehen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

I. Die Europäische Kommission soll akut bedrohte Länder auf folgende Kriterien überprüfen:

  1.  Liegt eine Existenzbedrohung vor?
  2.  Unternimmt das Land eigene Anstrengungen, um die Folgen weitestgehend abzufedern?

Sämtliche Maßnahmen müssen in engem Austausch mit der EU stattfinden und von ihr überprüft werden können.

 Die EU behält sich bei Vertragsbruch oder Missbrauch der Gelder vor, die Hilfen einzustellen.

II. Umweltflüchtlinge sind als Flüchtlinge zu behandeln, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1.  Deposition: unwirtschaftliche und langfristig unbewohnbare Gebiete
  2.  Degradation: Umweltzerstörungen, welche ein Überleben unmöglich machen
  3.  Desaster: Naturkatastrophen, die den Lebensraum zerstört haben
  4.  Destabilisierung: Eskalation durch Ressourcenknappheit

Des Weiteren ist es entscheidend, ob der betroffene Staat eigenständig dazu in der Lage ist, den Menschen Zuflucht und Schutz unter menschenwürdigen Bedingungen zu bieten.

III. Die EU soll die Kompetenz für die Aufteilung der Asylbewerber innehaben. Die Richtlinien für das Asylverfahren sollen dabei bindend von der EU festgelegt werden. Die in Art. 15 2011/95/EU beschriebenen Richtlinien sollen um die in Punkt II genannten Kriterien erweitert werden.

IV. Um eine sinnvolle rechtliche Regelung in Europa zu schaffen, fordern wir weiter:

  1. Mittelfristig Umweltflüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 (1) des Asylgesetzes anzuerkennen. Wie bei Konventionsflüchtlingen soll für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug gelten.
  2. Langfristig eine neue internationale Konvention zu etablieren, die Umweltflüchtlingen ein reguläres Asylverfahren, dauerhaften Aufenthalt und Einbürgerung ermöglicht. Dabei sollen die oben genannten Kriterien als Grundlagen dienen. Diese soll sich an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren, an der weltweit 147 Länder beteiligt sind.

Haftentschädigung weitergedacht

Falsche Verurteilungen zu Haftstrafen sind die schlimmsten “Betriebsunfälle” des Rechtsstaates, die unschuldige Betroffene Jahre oder Jahrzehnte ihrer Lebenszeit kosten können. Die Haftentschädigungen, die unschuldig Verurteilte erhalten, sind trotz einiger Reformbestrebungen weiterhin zu niedrig, um den erlittenen Schaden der Freiheit ausgleichen zu können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, die Haftentschädigung von nun 75€ pro Tag deutlich zu erhöhen und an die Lohnentwicklung zu koppeln. Hierzu soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung als Bemessungsgrundlage verwendet werden. Davon sind Lohnsteuer und pauschalisierte Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Eine Anrechnung für Verpflegung oder ähnliches soll nicht erfolgen. Haftentschädigungsleistungen sollen ohne Anrechnung auf sonstige Sozial- oder Pensionsleistungen erfolgen und dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Zusätzlich zur Haftentschädigung soll der entgangene Netto-Lohn gezahlt werden, den die zu Unrecht Verurteilte Person aufgrund ihrer bisherigen Qualifikation und beruflichen Laufbahn zu erwarten gehabt hätte. Regelmäßig zu erwartenden Gehaltserhöhungen innerhalb dieser Zeit sollen dabei berücksichtigt werden. Ebenso soll durch eine Zahlung an die Rentenkasse ein Rentenanspruch entsprechender Höhe für die Zeit erlangt werden.

Einer unschuldig verurteilten Person sollen sämtliche Kosten für rechtlichen Beistand, auch wenn diese über BRAO-Tarif gelegen haben, erstattet werden. Außerdem sollen darüber hinaus alle anderen Kosten, die der Person entstanden sind erstattet werden.

Der betreffenden Person sind alle im Zusammenhang mit der Haft entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zu zahlen. Weiterhin soll die berufliche Reintegration durch entsprechende Programme gefördert werden.

Refugee Law Clinicen an Hochschulen: helfen und fördern

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten Pflicht, schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, nicht nur um das vom demographischen Wandel stark betroffene Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Gründung von sogenannten Refugee Law Clinicen (RLC) an Hochschulen in Deutschland, deren Ziel es ist, MigrantInnen – insbesondere AsylbewerberInnen und Geflüchtete – aber auch internationale Studierende in Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beratend zu unterstützen. Die Möglichkeit zunächst auf dem Gebiet der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen eine theoretische Ausbildung zu erlangen, um diese dann auch praktisch einzusetzen, verbindet die Hochschulen als Bildungsstätten mit dem alltäglichen Leben in der Praxis. Zudem kann so der – von vielen Studierenden so empfundenen – Praxisferne viele Studiengänge entgegengewirkt werden. Hochschulen können dies unterstützen, indem das Lehrpersonal verschiedenster Fachbereiche die Ausbildung der zukünftig beratenden Studierenden unterstützt. Lehrende, die sich diesbezüglich engagieren wollen wir die Stunden die sie in der originären Ausbildung der künftigen Beratenden verbringen, als auf ihre vertragsmäßige Lehrverpflichtung im Rahmen der Beschäftigung an der Hochschule anrechnen. Hochschulen bleiben dennoch maßgeblich eine Bildungsstätte. Daher fordern wir, dass Studierende, die eine Ausbildung in einer RLC absolvieren, diese im Rahmen ihres Studiums anrechnen dürfen, soweit es hierfür eine fachliche Begründung gibt. Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen trifft dies ausdrücklich auf eine Vielzahl von nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengängen zu. Wir fordern, dass die Prüfungs- und Studienordnungen entsprechend für die RLC geöffnet werden. Zudem wollen wir erreichen, dass die RLC praktisch unterstützt werden, indem die Hochschulen Räume, sowohl für die Ausbildung als auch für die eigentliche Rechtsberatung, zur Verfügung stellen.

Einer Weiterentwicklung zu den allgemeinen studentischen Rechtsberatungen für (international) Studierende durch Studierende stehen wir offen gegenüber.

Unterricht für Migrant:innen

Bildung ist der Schlüssel zu vielerlei Arten individueller Freiheit:

Durch einen durch Bildung erlangten Schulabschluss stehen dem Individuum zahlreiche Berufsmöglichkeiten zur Auswahl. Bildung korreliert positiv mit psychischer sowie physischer Gesundheit, aus der wiederum zahlreiche Freiheiten hervorgehen. Bildung erleichtert die Bewältigung alltäglicher Aufgaben, sei es das Lesen von Busplänen, das Zählen des an der Supermarktkasse erhaltenen Rückgeldes oder den Abschluss eines Handyvertrages. Durch Bildung werden Individuen zu mündigen Bürgern, die die Verhältnisse im Land hinterfragen und aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Bildung wird vor allem im Schulunterricht vermittelt. Um aber aktiv am Unterricht in einer deutschen Schule teilnehmen zu können, ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine absolut notwendige Bedingung.

Was aber, wenn diese nicht beherrscht wird?

Seit 2015 kommen immer mehr Migranten nach Deutschland, die die deutsche Sprache oft nicht gut beherrschen. Unter ihnen sind viele junge Menschen, die häufig noch eine Schule besuchen. Allein die Zahl der Asylsuchenden betrug im Jahr 2015 890.000, also fast eine Million.

Eine Nichtbeherrschung der jeweiligen Landessprache führt nicht nur dazu, dass dem Individuum der Zugang zu Bildung verschlossen bleibt, sondern behindert ebenfalls die Integration. Diese ist aber von hoher Wichtigkeit für ein gelungenes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern.

Zudem ist das Schulsystem vieler Herkunftsländer von Migranten dem deutschen nicht äquivalent, sodass möglicherweise große Mängel hinsichtlich des Grundlagenwissens in den einzelnen Schulfächern bestehen. Wenn aber beispielsweise in Mathematik oder Englisch grundlegende Inhalte nicht beherrscht werden, ist es häufig kaum möglich, aktiv am Unterricht teilzunehmen, da dieser auf bestimmten grundlegenden Inhalten basiert.

Da jede:r Migrant:in eine unterschiedliche Schulbiographie, unterschiedliche Lernvoraussetzungen und damit auch einen individuellen Kenntnisstand hat, ist es problematisch, viele MigrantInnen, möglicherweise aus unterschiedlichen Herkunftsländern, gemeinsam in sogenannten “Willkommensklassen” zu beschulen. Daher fordern wir:

Grundlegendes

Im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres sollen einem oder mehreren Migrant:innen jeweils ein:e freiwillige:r Helfer:n zugeteilt werden. In einem Sonderunterricht wird ihnen von der Helferin/ dem Helfer die deutsche Sprache vermittelt sowie – falls nötig – fehlende Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern beigebracht. Teilnahmeberechtigt sind dabei alle Personen, die eine deutsche Schule besuchen, seit bereits maximal sechs Jahren in Deutschland leben und Förderbedarf aufweisen, vor allem hinsichtlich der deutschen Sprache, aber auch hinsichtlich grundlegender Kenntnisse in den verschiedenen Schulfächern.

Das Projekt richtet sich ausdrücklich an alle MigrantInnen (z. B. Flüchtlinge, Arbeitsmigranten) und ist unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Einzel- vs. Gruppenbeschulung

Befinden sich mehrere MigrantInnen auf einem ähnlichen Niveau hinsichtlich der deutschen Sprache und möglichst auch hinsichtlich der Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern und haben ein ähnliches Alter, kann der Sonderunterricht auch in Gruppen von bis zu vier/ fünf MigrantInnen stattfinden. Ansonsten oder im Fall, dass die:der Migrant:in eine sehr intensive Betreuung benötigt, findet ein Einzelunterricht statt.

Anteil Normaler Schulunterricht – Anteil Spezialunterricht

Für die Zeit dieses Spezialunterrichts werden die MigrantInnen vom normalen Schulunterricht freigestellt. An mindestens zehn normalen Schulstunden haben die Migrant:innen daran jedoch teilzunehmen, um eine soziale Integration zu fördern und ein Gefühl von Normalität zu vermitteln. Je besser die:der Migrant:n die deutsche Sprache beherrscht, je mehr Grundkenntnisse in den Schulfächern vorhanden sind und je selbstständiger die:der Migrant:in lernen kann, an desto mehr normalen Schulunterrichtsstunden hat sie/ er teilzunehmen.

Die:Der freiwillige Helfer:in sollte – falls erforderlich – mit der:dem Migrant:in den normalen Schulunterricht besuchen und dort neben dieser/ diesem sitzen, um sie/ ihn gegebenenfalls zu unterstützen (Schulunterrichtsassistenz).

Zeitliche Regelungen der/ des HelferIn

Die:der freiwillige Helfer:in sollte dabei ca. 25 Einheiten wöchentlich in der Schule/ am Lernort arbeiten. Dazu kommt die Zeit, die außerhalb des Sonderunterrichts zur Vor- und eventuell Nachbereitung aufgebracht werden muss (max. fünf Zeitstunden). Eine Einheit entspricht dabei einer Dreiviertelstunde Sonderunterricht (egal, ob einzeln oder in Gruppen mit mehreren Migrant:innen) bzw. einer Zeitstunde der Unterrichtsassistenz. Dies ist darin begründet, dass das Abhalten des Sonderunterrichts aufwendiger und anstrengender ist als eine Schulunterrichtsassistenz. Mehr als 30 Zeitstunden insgesamt sind der:dem Helfer:in jedoch aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung nicht zuzumuten (normale Arbeitszeit im FSJ: ca. 39 Stunden/ Woche). Ansonsten ist ein qualitativ hochwertiger Unterricht und die benötigte Motivation kaum möglich.

Denkbar sind verschiedene Konstellationen: Wird nur ein:e Migrant:in betreut, entfallen die wöchentlichen ca. 25 Einheiten der:des Helfer:in ausschließlich auf diese:n.

Werden beispielsweise fünf MigrantInnen betreut, die jeweils aufgrund ihres hohen Leistungsniveaus nur jeweils etwa fünf Einheiten mit der:dem Helfer:in benötigen, teilen sich die 25 Einheiten auf diese fünf MigrantInnen auf.

Vorbereitung der/des Helfer:In

Diejenigen, die dieses Projekt im Rahmen des FSJ unterstützen, sollten vor ihrem Einsatz einen Kurs belegen. In dieser Schulung sollen grundlegende Kenntnisse im Bereich DaZ (Deutsch als Fremdsprache) vermittelt werden. Es soll vorab geprüft werden, wie lange eine solche Schulung sein muss und wie diese ausgestaltet wird. Wichtig ist aber auch, neben den FSJlern auch Fachlehrern diese zusätzlichen Kompetenzen zu ermöglichen, dies gilt ebenfalls für Kooperationen mit anderen Lehrkräften von z.B. Fachhochschulen.

Schule

Die Schule ist dafür verantwortlich, diejenigen Migrant:innen, die einen solchen Helfer benötigen, an eine dafür vorgesehene Koordinationsstelle zu melden. Eine solche Koordinationsstelle kann beispielsweise eine Gemeinde sein. (Träger des Freiwilligen sozialen Jahres können unter anderem Gemeinden, Länder oder der Bund sein.) Der Förderbedarf und der individuelle Lernstand sollten durch die jeweilige Schule bzw. deren Lehrkräften ermittelt und dokumentiert werden. Ebenfalls ist ein enger Austausch zwischen der verantwortlichen Lehrkraft einerseits und dem FSJler empfehlenswert. Gemeinsam können Fortschritte und evtl. auftretende Probleme besprochen und evaluiert werden.

Des Weiteren sollte jedes Dokument (offizielle Schreiben, Bücherlisten, usw.), die von der Schule ausgegeben werden zumindest in englischer Übersetzung verfügbar sein. Genauso sieht es mit der Internetseite der Schulen und der Gemeinde als Schulträger aus.

Koordinationsstelle

Interessierte Helfer:innen melden sich bei der Koordinationsstelle, die diese anschließend den jeweiligen Schulen zugeteilt (alle Schulformen).

Die Koordinationsstelle trägt die Kosten für die im Projekt benötigten Hilfsmittel. Eine schriftliche Genehmigung der Koordinationsstelle ist vorab einzuholen.

Örtlichkeit

Der Unterricht sollte – falls möglich – in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden. Ist dies nicht möglich, muss sich die Koordinationsstelle um eine geeignete Räumlichkeit kümmern, die sich möglichst in örtlicher Nähe der jeweiligen Schule befindet oder von der zu der Schule aus eine gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Helfer:in als auch Migrant:in zeitökonomisch zwischen Schulunterricht und Spezialunterricht hin- und herwechseln können.

Sonstiges

Bevorzugt sind solche HelferInnen und MigrantInnen einander zuzuordnen, die eine gemeinsame Sprache beherrschen, z. B. Englisch oder Arabisch. Vorrang haben dabei diejenigen MigrantInnen, die die größten Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache aufweisen. Dadurch soll Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden.

Empfehlenswert ist der Gebrauch eines deutsch-arabischen Wörterbuches sowie – falls erwünscht – der Gebrauch eines Bilderwörterbuches.

Praktika in Bundesministerien öffnen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die Bundesministerien, welche das Kriterium eines Pflichtpraktikum nutzen, die Möglichkeit auf eine Bewerbung für die Praktikumsplätze inklusiver gestalten und allen eine Bewerbung zu ermöglichen.

Hierfür soll das bisher oft angeführte Kriterium, dass ein Praktikum in einem Bundesministerium nur im Rahmen eines im Studiengang verpflichtenden Praktikums möglich ist, als Vorauswahl gestrichen werden, um somit auch anderen Studierenden, aber auch Nicht-Akademikern die Möglichkeit zu geben sich zu bewerben.

Die Autobahn gehört dem Bund: Gemeinden für Feuerwehreinsätze auf Bundesfernstraßen entlasten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass der Bund in stärkerem Maße als bisher an den Kosten von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren auf Bundesfernstraßen beteiligt wird.

Dies soll unter anderem durch finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Fahrzeugen und technischen Ausrüstungen geschehen. Nötigenfalls ist die Finanzverfassung des Grundgesetzes in der Weise zu ändern, dass sich der Bund durch Finanzhilfen an diesen Investitionen beteiligen darf. Als Vorbild dafür kann der 2019 neu gefasste Art. 104c GG dienen, der im Rahmen des Digitalpaktes die verfassungsrechtliche Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes an Investitionen in die Bildungsinfrastruktur gelegt hat.