Zusammen was zusammen gehört – Bündelung der Außen- und Entwicklungspolitik im AA

Die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik teilt sich traditionell in das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Beide Ressorts ergänzen einander, leisten sich aber – aus unserer Sicht überflüssiger Weise – jeweils eine/n eigene/n Bundesminister/in.

Wir sind uns als Junge Liberale der multiperspektivischen Relevanz von Entwicklungspolitik bewusst. Nachhaltige Entwicklung insbesondere des globalen Südens ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sowie des 1,5-Grad-Ziels. Auch darüber hinaus ist Entwicklungspolitik für Deutschland ein Thema von u.a. hoher wirtschafts-, energie-, migrations- und selbst sicherheitspolitischer Relevanz.

Nichts desto trotz sehen wir nicht die Notwendigkeit eines eigenen Bundesministeriums, das sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzt, wenn Entwicklungspolitik effektiver im Rahmen einer Abteilung des Auswärtigen Amtes bzw. des Aufgabenbereiches eines Staatssekretärs realisiert werden kann. Jeder Euro, der in die Entwicklungszusammenarbeit statt in die Verwaltung fließt, ist ein guter Euro.

Es ist aus den o.g. Gründen nicht unser Ziel, den Umfang der deutschen Entwicklungspolitik zu beschneiden oder die Relevanz dieses wie o.g. interdisziplinär bedeutenden Politikfeldes zu schmälern. Die Bündelung der verschiedenen Ausprägungen der deutschen Außenpolitik im Auswärtigen Amt verspricht jedoch eine Steigerung der Effizienz und eine Verschlankung des Bundeskabinetts.

Sturmfest und erdverwachsen: Gegen völkische Landnahme in Niedersachsen!

Die hohe Fragmentierung der rechtsextremen Szene macht es für die demokratische Mehrheitsgesellschaft häufig schwierig, die Feinde unserer Demokratie als solche zu identifizieren. Eine besondere Gefahr stellen dabei sogenannte völkische Siedler dar, die subtil und gezielt versuchen, insbesondere strukturschwache ländliche Räume zu unterwandern.

Neben den ostdeutschen Bundesländern stellen dabei auch die Lüneburger Heide und der Harz einen besonderen Schwerpunkt der völkischen Siedlerbewegung dar. Seit 2021 stehen sie als Sammelbeobachtungsobjekt auf dem Radar des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Dieser versteht unter diesem Phänomen vor allem Gruppierungen und Familienverbände, die eine naturorientierte, ländliche und kleinbäuerliche Lebensweise auf der Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie pflegen und die innerhalb ihres kinderreichen Familien- und Freundeskreises nach völkischen Denk- und Verhaltensmustern leben und sich dabei an der von den Nationalsozialisten propagierten Volksgemeinschaft orientieren.

Als Junge Liberale Niedersachsen bekennen wir uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu unserer wehrhaften Demokratie. Für uns gilt: Keinen Fußbreit dem Faschismus! Daher fordern wir:

  1. Das Niedersächsische Innenministerium soll ein Verbotsverfahren gegen die folgenden völkischen Personenzusammenschlüsse auf den Weg bringen:
    • „Der Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“,
    • „Die Anastasia-Bewegung“,
    • „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.“
  2. Weitere, mit den oben genannten Vereinen in Verbindung stehende Organisationen und Personen, sind vom Niedersächsischen Verfassungsschutz mindestens als Verdachtsfall einzustufen und von ihm als Beobachtungsobjekt zu behandeln. Zeitgleich soll der Niedersächsische Verfassungsschutz seine Kooperation mit den Landesämtern für Verfassungsschutz der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ausbauen.
  3. Auf kommunaler Ebene sollen regelmäßig offene Infoveranstaltungen stattfinden, in denen über die völkische Siedlerbewegung aufgeklärt und die Bevölkerung hierfür sensibilisiert wird. Insbesondere lokalen Vereinen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. In Workshops sollen Mitglieder verstärkt darin geschult werden, wie sie gegen rassistische und antidemokratische Tendenzen innerhalb der eigenen Reihen vorgehen können. Außerdem sollen in Vereinen besonders geschulte Ansprechpersonen geschaffen werden, auf die Mitglieder zugehen können, wenn sie eine Unterwanderung befürchten. Auch in den Kommunen sind entsprechende Anlaufstellen einzurichten.
  4. Das Land Niedersachsen sowie die niedersächsischen Kommunen sollen verstärkt darauf achten, wer öffentliche Gebäude nutzt oder gar kauft. Eine Nutzung oder ein Kauf durch die oben genannten Organisationen oder Personen, die mit diesen nachweislich in Verbindung stehen, ist zu untersagen. Sollten sich bereits völkische Siedlerbewegungen niedergelassen haben, sind alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa das Steuer- oder Baurecht auszuschöpfen, um eine Nutzung von Immobilien für völkische Zwecke möglichst zu verhindern.
  5. Das Land Niedersachsen soll verstärkt Gelder in die Rechtsextremismusforschung investieren, die sich explizit mit dem Phänomen und dem Umgang mit der völkischen Siedlerbewegung beschäftigt.

Für einen besseren Schutz öffentlicher Gebäude vor Amok und Terror

Die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Flughäfen oder Stadien sind für uns Julis ein wichtiges Anliegen. Allerdings sind öffentliche Einrichtungen potenziell vulnerable Ziele und sollten daher im Fokus sicherheitsstrategischer Planungen liegen. In der Tat haben jüngste Gewaltverbrechen wie der Amoklauf an der Universität in Heidelberg und an Schulen in Bremerhaven, Hamm sowie Ibbenbüren oder der Angriff auf eine religiöse Einrichtung in Hamburg leider gezeigt, dass derartige Verbrechen auch hierzulande vorkommen können. In Deutschland macht der Gesetzgeber in erster Linie viele (bauliche) Vorschriften für öffentliche Gebäude bezüglich des Brandschutzes. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen somit beim Schutz öffentlicher Einrichtungen vor Amok und Terror Nachholbedarf.

Allgemeine Maßnahmen für alle öffentliche Gebäude

  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass bei der Bauplanung öffentlicher Gebäude in Zukunft neben Stand-, Brand- und Arbeitssicherheit auch andere Gefahren, wie Maßnahmen zum technischen Schutz vor Amok und Terror, beachtet werden. Neben der Feuerwehr, die bereits jetzt bezüglich des Brandschutzes fest eingebunden ist, soll auch die Polizei stärker am Baugeschehen beteiligt werden. Wir Julis sind überzeugt, dass ebenfalls die nötigen (baulichen) Maßnahmen für bekannte Gefahren getroffen werden sollten, die über den Brandschutz hinausgehen. Daher sollte nicht nur die Verhinderung von Personenschäden durch Feuer im Baurecht festgeschrieben werden, sondern auch die Verhinderung von Personenschäden durch Gewalteinwirkung wie Amok und Terror beachtet werden. Hierzu empfiehlt es sich die DIN VDE V 0827 in den allgemeinen Baugesetzen sowie in den Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen der Länder und des Bundes zu integrieren, an der Planer, Architekten, Polizei und Risikomanager mitgearbeitet haben. Die Maßnahmen sollen für alle öffentliche Gebäude zutreffen, die im Rahmen der DIN 18040-1 aufgeführt werden, mit Ausnahme von Toilettenanlagen.
  • Bei bereits allen bestehenden öffentlichen Gebäuden soll die Funktionsfähigkeit von Lautsprechern zur Personenwarnung überprüft und ggf. hergestellt werden. Zudem gilt es zu prüfen, inwiefern Aushänge von Verhaltensregeln bei Unfällen sowie im Brandfall durch spezifische Verhaltensregeln bei Amok- und Terrorlagen ergänzt werden können, wie es schon in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Außerdem sollen Türen künftig nur noch nach außen geflügelgelt, aber auch von innen verschließbar sein. Eine andere hilfreiche Maßnahme ist die flächendeckende Einführung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) angelehnt an die DIN V 0827, wodurch alle sich im Gebäude befindenden Personen die Möglichkeit haben (mittels einer NRGS-Sprechstelle mit Druckknopf) Alarm auszulösen, um alle anderen Personen zu warnen und schnell qualifizierte Hilfe von Sicherheitsbehörden zu erhalten. Dieses System soll es ermöglichen neben Feuer- auch Terror- und Amokalarm auszulösen. Zudem kann das NRGS-System beispielsweise im Amokfall zu einer stabilen Kommunikationsebene zwischen der alarmierenden Person und der Polizei werden. Parallel kann das NRGS auch einen Einschließalarm im Gebäude ertönen lassen. Die Polizei sowie andere Sicherheitsbehörden haben zudem die Möglichkeit über das NRGS Anweisungen zu geben. Auch bei medizinischen Notfällen kann das NRGS Hilfe bieten, indem zum Beispiel das Sekretariat, mögliche Ersthelfer und der Hausmeister informiert werden.
  • Des Weiteren sollten Rettungskräfte öfter Amok- und Terroreinsätze üben. In der Tat sind regelmäßige Übungen eine effektive Methode, um bei realen Einsätzen einen bestmöglichen Handlungsablauf zu garantieren
  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern zudem die Innenministerkonferenz auf, ein zentrales Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Amok und Terror zu erarbeiten, angelehnt an das französische Dispositiv Vigipirate. In der Tat ermöglicht ein derartiges Schutzpaket wie Vigipirate eine Einbindung aller Beteiligten, also den Bund, Länder und Kommunen, aber auch Bürger und Firmen, in eine Haltung der Wachsamkeit, des Schutzes und der Prävention. Außerdem ist Vigipirate eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Vigipirate ermöglicht also sowohl die Entwicklung einer Kultur der Wachsamkeit und Prävention als auch das Ergreifen angemessener Schutzmaßnahmen.

Sonderfall Schulen und Bildungseinrichtungen

  • Wir setzen uns dafür ein, dass in allen Schulen Deutschlands die Schulsozialarbeit weiter gestärkt wird. Wir wollen die Anzahl der Schulsozialarbeiter weiter erhöhen und dieses Berufsfeld unterstützen. Zudem wollen wir Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen gegen Mobbing und soziale Exklusion in allen Bildungseinrichtungen vertiefen und ausreichend finanziell untermalen. Die Kultusministerkonferenz sollte einheitliche Maßnahmen sowie Standards zum Umgang bzw. zur Verhinderung von Amok in Schulen und anderen Bildungsstätten erarbeiten. Ein besserer Austausch der Bundesländer über deren Erfahrungen kann sinnvoll sein. Des Weiteren setzen wir uns für eine Ausweitung der Fortbildungen bzw. der Fortbildungsmöglichkeiten des Schulpersonals zum Thema Amok und Gewaltprävention ein, damit Warnhinweise frühzeitig erkannt und im Krisenfall bestmöglich reagiert werden kann. Die Vermeidung von Amokläufen in Schulen ist dann am effektivsten, wenn alle Beteiligten genügend Hintergrundwissen über Ursachen und Kenntnisse zu möglichen Präventionsmaßnahmen haben.
  • Grundsätzliche sind Schulen und andere Bildungseinrichtungen relativ sichere Orte für Schüler und Studenten. Wir wollen, dass es auch künftig so bleibt. Wir sind überzeugt, dass das Land Niedersachsen und alle anderen Bundesländer, soweit noch nicht der Fall, künftig neben Feuer- auch Amokübungen in den Verwaltungsvorschriften für weiterführende Schulen klar empfehlen sollten. Allerdings wollen wir, dass diese Empfehlung zu keiner Verpflichtung wird. Jede Schule sollte selbst entscheiden dürfen, wie sie das Thema Amok mit ihren Schülern angeht. Amokübungen ermöglichen es sich besserer auf mögliche Gefahren vorzubereiten, denn die Verhaltensempfehlungen unterscheiden sich wesentlich von denen im Brandfall. Somit können Schüler und Lehrer an Selbstsicherheit gewinnen. Dennoch sollten diese Übungen, falls eine Schule sich hierfür entscheidet, pädagogisch begleitet werden, aber auch altersgerecht und nicht unnötig überspitzt sein.
  • Wir wollen den Austausch zwischen Deutschland und den europäischen Partnern zum Thema Umgang und Prävention von Amok und Terror stärken und ggf. von ihnen lernen.

Schießt Oma Erna zum Mond – für ein liberales Bestattungsgesetz!

Das niedersächsische Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) ist sehr restriktiv und schränkt den letzten Willen und die religiösen Gefühle vieler Sterbender stark ein. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine umfassende Reform des BestattG. Dieses Gesetz muss es zum Ziel haben die individuellen Bestattungswünsche der Sterbenden nachzukommen. Konkret fordern wir:

  • Liberalisierung der Friedhofspflicht – In Niedersachsen müssen Verstorbene, abgesehen von kirchlichen Würdenträgern, auf Friedhöfen bestattet werden. Ein modernes BestattG muss auf die individuellen Bedürfnisse der Verstorbenen eingehen. So muss es auch Bestattungen außerhalb von Friedhöfen, beispielsweise als Urne zu Hause, Diamantbestattung, Weltraumbestattung oder auch anderen modernen Bestattungsformen ermöglichen, solange diese professionell durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Bestattungen außerhalb von Friedhöfen und gleichwertigen Ruhestätten sollen dabei ausschließlich in Form von Asche erfolgen. Insbesondere soll hiermit dem öffentlichen Gesundheitsschutz gedient werden, z.B. sollen keine Leichname in privaten Gärten o.ä. bestattet werden dürfen.
  • Befreiung der Geschwister von der Bestattungsfürsorgepflicht – Im niedersächsischen BestattG müssen nach, dem:r Partner:in, den Kindern, den Enkelkindern, den Eltern, den Großeltern auch die Geschwister für die Bestattung aufkommen. Diese fordern wir aus der Verantwortung für ihre Geschwister zu nehmen.
  • Privatwirtschaftliche Friedhöfe – Um den individuellen Wünschen Verstorbener und dem Mangel an Friedhofsplätzen nachzukommen fordern wir die Abschaffung des § 13 (1) BestattG, welcher vorschreibt, dass Träger von Friedhöfen nur Gemeinden, die Kirche, Kirchengemeinden(-verbände) und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein können. Dies soll zum einen eine vielfältigere Friedhofslandschaft schaffen und zum anderen auch muslimischen Gemeinden die Möglichkeit geben ebenfalls Friedhöfe zu schaffen, was momentan häufig aufgrund des fehlenden Körperschaftsstatus nicht möglich ist.
  • Schnellere Überführung der Leichen – Anders als momentan geregelt sollen Leichen nicht innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden müssen sondern innerhalb von 24 Stunden und bereits nach 12 statt wie momentan 48 Stunden bestattet werden dürfen, wenn zweifelsfrei eine natürliche Todesursache durch den Arzt festgestellt ist, welcher die Leichenschau durchführt. Dies dient dem Zweck die Religionsfreiheit zu wahren, da im Islam Bestattungen innerhalb von 24 Stunden gefordert sind.

Keine Sanierung kommunaler Haushalte durch Blitzer

Im Jahr 2021 wurden 93.915 Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland registriert. In Niedersachsen gibt es momentan insgesamt 527 mobile oder feste Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung, sogenannte Blitzer. Durch Blitzer nehmen der Staat und die kommunalen Institutionen teils mehrere Millionen Euro jährlich ein. Die Einnahmen durch Messgeräte sanken im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Prompt erhöhte das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 100 Prozent. Wer etwa innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro. Für uns ist klar, dass Bußgelder im Straßenverkehr kein Instrument zur Aufstockung oder zum Ausgleich von kommunalen Haushalten sein dürfen. Vielmehr sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrsüberwachung, sowie der finanziellen Verhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Verstößen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  1. Blitzer Apps legalisieren: Wir fordern die restlose Streichung von §23 Abs. 1c StVO, dem Verbot der Nutzung sogenannter Blitzer Apps.
  2. Den Rechtsweg transparent machen: Nicht selten werden Blitzer rechtswidrig aufgestellt. Etwa weil der Abstand zu einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild nicht eingehalten wird oder auch weil die verantwortliche Verwaltung die Installation des Blitzers nicht im Vorhinein mit der örtlichen Polizei abgesprochen hat. Deshalb fordern wir:

    • auf Bußgeldbescheiden nicht nur die Möglichkeit der Anfechtung, sondern explizit auch die Rechtsgrundlage und Notwendigkeit für die Installation des jeweiligen Blitzers hingewiesen wird.

    • der Bearbeitung von Anfechtungen eine hohe Priorität zuzuweisen und im Falle einer rechtswidrigen Installation die unverzügliche Entfernung, sowie die selbstständige Rücküberweisung von Bußgeldern an alle Betroffenen durch die Behörde.

    • Die zuständige Kommune soll auf den Bau neuer Blitzer in ihren öffentlichen Bekanntmachungen hinweisen.

  3. Installation von Blitzern und Voraussetzungen gemäß §45 StVZO

    • Mobile und feste Blitzer dürfen nur nach dem erfolglosen Versuch sämtlicher anderer verkehrsberuhigende Maßnahmen eingesetzt werden.

    • Grundsätzlich sollte die Verwendung von Blitzern immer das letzte Mittel der Wahl für eine (vorübergehende) Verkehrsberuhigung sein. Bauliche Maßnahmen oder neuartige Formen der Verkehrsberuhigung haben grundsätzlich Vorrang. Das dauerhafte Ziel ist deshalb immer die Vermeidung von Blitzern.

    • Feste Blitzer sollen in einem Abstand von zwei Jahren auf ihre Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Lässt sich ein Regelungsbedarf nicht mehr belegen, so ist der Blitzer abzubauen und gegebenenfalls durch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ersetzen.

    • Mit einem Abstand von mindestens 300 Metern muss für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt werden.

  1. Prävention statt Intervention

    • Neben der schlichten Abfrage der Verkehrsregeln, wollen wir in den Fahrschulen einen stärkeren Fokus auf die möglichen Folgen von “Rasen” legen. Unter Lektion 7 “Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise” wollen wir den Schwerpunkt: Folgen von Unfällen infolge der Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzen. Exemplarisch soll hierbei auf die möglichen Folgen eines Unfalls, z.B. in Form von Überlebenschancen oder Fallbeispielen mit persönlichen Schicksalen, eingegangen werden.

    • In Schulen wollen wir  Verkehrssicherheit Seminare zur Sensibilisierung durchführen.

    • Tempolimits jenseits von 130 km/h wollen wir ermöglichen, um neben dem Limit von 130 und dem Wegfall einer Geschwindigkeitsbegrenzung, eine adäquate Verkehrsberuhigung zu erreichen.

    • Auf Landstraßen wollen wir durch die Ersetzung von Ampeln durch Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild einen fließenden Verkehr, sowie eine Verkehrsberuhigung durch die wiederkehrende Vergegenwärtigung der eigenen Geschwindigkeit erreichen.

Freiwillige Feuerwehren im Land Niedersachsen unterstützen

Freiwillige Feuerwehren sind gerade in den ländlichen Kommunen ein wichtiger und fester Bestandteil des örtlichen Lebens. Neben den klassischen Tätigkeiten, wie das Löschen von Bränden, sind die kommunalen Feuerwehren auch ein essentieller Teil der sozialen Gemeinschaft vor Ort. Gerade weil die örtlichen freiwilligen Feuerwehren so enorm wichtig in und für ihre Kommunen sind, muss es ein besonderes Anliegen der lokalen Politik sein, diese zu stärken.

I. Bessere Ausstattung für unsere Helden vor Ort

Freiwillige Feuerwehren spielen eine essentielle Rolle bei der lokalen Sicherheitsarchitektur in den Kommunen. Wir als Junge Liberale setzen uns dafür ein, dass in jeder Kommune die freiwilligen Feuerwehren so ausgestattet und ausgebildet werden, dass sie ihren Herausforderungen und Aufgaben bedarfsgerecht nachkommen, denn das ist Pflichtaufgabe jeder Kommune.

Außerdem machen wir uns als Junge Liberale dafür stark, dass die Feuerwehrgerätehäuser allen modernen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig eine Grundlage für eine zukünftige Weiterentwicklung bieten. Dies halten wir für essentiell, damit die niedersächsischen Kommunen für Notfälle gut gewappnet sind und die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sich sicher auf ihre Ausrüstung verlassen können.

II. Nachwuchsförderung für eine nachhaltige lokale Gemeinschaft

Freiwillige Feuerwehren sind ein einflussreicher Faktor, wenn es um die lokale Gemeinschaft vor Ort geht. Daher ist es wichtig, sich um die Förderung des Nachwuchses zu engagieren. Hierzu setzen wie uns als Junge Liberale dafür ein, die Nachwuchsförderung kommunaler freiwilliger Feuerwehren zum Bestandteil von Schulen, in Form von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, zu machen. Auch die Möglichkeit der Einrichtung entsprechender Wahlpflichtfächer an weiterführenden Schulen soll von den Städten und Gemeinden geprüft werden. Durch Kooperationen zwischen ehrenamtlichen Feuerwehren und Schulen, sollen junge Menschen für das Ehrenamt und das Engagement in Jugendfeuerwehren motiviert werden. Zudem sollen „Tage der offenen Türen“ oder Ehrenamtsmessen seitens der Kommunen stärker gefördert werden.

III. “Safety first” bei Straßenumzügen

Ein Thema, welches insbesondere in ländlichen Kommunen immer wieder aufkommt, ist die Verkehrssicherheit bei Straßenumzügen. Üblicherweise wird diese durch die lokale Polizei gewährleistet, jedoch kann diese in vielen Kommunen dieser Aufgabe nicht immer vollumfänglich gerecht werden. Erste Kommunen haben bereits die Möglichkeit eingeführt, dass lokale ehrenamtliche Feuerwehren die Polizei hierbei unterstützen, wenn diese die Verkehrssicherheit allein nicht sicherstellen kann. Als Junge Liberale setzen wir uns ein, dass die Möglichkeit der Unterstützung der Polizei durch örtliche freiwillige Feuerwehren eingeführt wird, wenn diese die Verkehrssicherheit bei Umzügen allein nicht sicherstellen kann. Für die Beantragung einer entsprechenden Verkehrssicherung bei Straßenumzügen sollen für ortsansässige Vereine keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.

Wir sehen uns vor Gericht – Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

Deutschland als Wirtschaftsstandort steht in einem globalen Wettbewerb, der zunehmend von schnellen und effizienten Gerichtsverfahren geprägt ist. Deutschland droht, in diesem Wettbewerb den Anschluss zu verlieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es unerlässlich, dass Deutschland als Justizstandort modernisiert und weiterentwickelt wird.

Um den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Eine angemessene (bessere) Personal- und Sachausstattung der Gerichte gewährleisten.
    • Eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel, um dem erheblichen Richtermangel begegnen, sowie mehr Justizbeamte einstellen zu können und bessere Ausstattung für die Gerichte zu ermöglichen.
    • Das Richteramt durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen attraktiver machen. Dazu gehören besonders mit Blick auf die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft eine angemessene Bezahlung, flexible Arbeitszeiten sowie eine fortgeschrittene Digitalisierung.
  1. Die bundesweit geplante Einführung von Commercial Courts weitergreifen und durchführen.
    • Das Eckpunktepapier des BMJ zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vom 18. April 2023 ist grds. zu begrüßen.
    • Die Commercial Courts dürfen hierbei nicht nur auf Handelssachen i.S.v. § 95 GVG beschränkt sein.
    • Die lingua franca im internationalen Schiedsverfahren ist – sowie auch im internationalen Handel – Englisch. Eine Wahlmöglichkeit der Parteien für Englisch als Verfahrenssprache vorm LG und OLG muss demnach auch zwingend beim BGH ohne Zustimmung des zuständigen Senats möglich sein.
  1. Die Ratifizierung der Singapore Convention on Mediation (2018) durch die EU vorantreiben und das MediationsG nach dem sog. UNCITRAL Mediation Framework überarbeiten.

Wir Schöffen das – Schöffen ins 21. Jahrhundert bringen

In der Justiz gibt es neben den hauptamtlichen Berufsrichterinnen und Berufsrichter auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Schöffen und Jugendschöffen, die diese Tätigkeit gleichberechtigt ausüben. Sie sind ein wichtiges Element der deutschen Gerichtsbarkeit und bringen die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem ein.

Wir Jungen Liberale machen uns stark für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, welches eine spannende Beteiligungsmöglichkeit am Rechtsstaat darstellt. Während das Schöffenamt für die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes allerdings eine ehrenhafte Aufgabe darstellt, so gibt es insbesondere in rechtsextremen Gruppierungen Bestrebungen, durch gezielte Bewerbungsfluten die Schöffenpositionen für unlautere Ziele zu missbrauchen und die Justiz so zu unterwandern. Wir unterstützen insoweit voll und ganz den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, gesetzlich hiergegen vor zu gehen.

Um zusätzlich dazu jedoch die Attraktivität des Schöffendienstes im Allgemeinen zu steigern und den Rechtsstaat zu festigen, fordern wir Jungen Liberalen daher:

  • Die Senkung des Mindestalters für Schöffen und Jugendschöffen nach § 33 Nr. 1 GVG von derzeit 25 Jahre auf 21 Jahre, in Anlehnung an die uneingeschränkte Strafmündigkeit.
  • Die Dauer der Amtsperiode in §§ 36, 40, 42 GVG von derzeit 5 auf 3 Jahre zu senken.
  • Einen optimierten Bewerbungsprozess, bei welchem die Bewerber u.a. verpflichtend begründen müssen, warum sich diese als Schöffen bewerben.
  • Angesichts möglicher Gefahren durch extremistische Unterwanderung eine Überprüfung der Bewerber auf potenziell verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Kommunen sollen dabei angehalten werden, bei stichhaltigen Indizien und Bedenken Anfragen an die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz oder andere geeignete Institutionen zu stellen.

Prävention statt Nachsehen – Katastrophenschutz auf Katastrophen vorbereiten

Der anhaltende Klimawandel hat auch in Deutschland in den letzten Jahren für größere Naturkatastrophen gesorgt. Die Fluten im Ahrtal, die Brände in der sächsischen Schweiz, die Dürre des Sommers 2022 in ganz Europa und die Erhöhung des Meeresspiegels sind Anzeichen dafür, welche großen Herausforderungen für den Katastrophenschutz in Zukunft zu erwarten sind. Die Vielfältigkeit dieser Katastrophen, sowie ihre Intensität, sollten ein Weckruf für Niedersachsen sein sich gut dafür zu wappnen. Die 2022 beschlossenen 40 Millionen Euro Extramittel sind fast ausschließlich für die Erneuerung des bereits vorhandenen Fuhrparks und der Ausrüstung gedacht. Wenn wir aber zukunftsgerecht handeln wollen, ist ein Ausbau des Katastrophenschutzes dringend notwendig.

Auf größere Brände in Mooren ist Niedersachsen nicht vorbereitet. Dies lässt sich anhand des Moorbrands 2018 im Emsland erkennen. Der Katastrophenschutz besitzt nämlich keine spezialisierten Fahrzeuge, um in dieser stark verbreiteten Landschaftsform effektiv gegen Brände vorzugehen. Auch besitzt der Katastrophenschutz keine Helikopter o.Ä., um auch größere Areale bei Bränden abzudecken.

Daher fordern wir Jungen Liberalen, dass:

  • nach dem Auslauf der 40 Millionen Euro Förderung in 2 Jahren, der Etat des Katastrophenschutzes angehoben wird auf 25 Millionen Euro.
  • der niedersächsische Katastrophenschutz in Dürreperioden, mit den Kommunen vor Ort, Präventionspläne und Maßnahmen entwickelt. (Anlegen von Löschteichen, Brandschneisen usw.)
  • 3 Helikopter, welche für Brandbekämpfung genutzt werden, für den
    Katastrophenschutz angeschafft werden.