Norddeutschen Verkehrsinfarkt verhindern!

In den letzten Jahren, seit Ende des Dialogforums Schiene Nord, ist sowohl der Deutschen Bahn als auch diversen Gutachtern klar geworden, dass die geplanten Ausbaumaßnahmen des optimierten Alpha-E nicht mehr sind, als eine Scheinmaßnahme. Die Infrastruktur ist nicht in der Lage die prognostizierten Zugzahlen zu verarbeiten und lässt keinerlei Ausbau des SPNV und SPFV zu. Der mangelnde Ausbau der Nord-Süd-Anbindungen der Nordsee-Häfen gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des niedersächsischen Hinterlandes massiv. Auch aus Umweltschutzaspekten ist ein derartig stiefmütterlicher Ausbau untragbar. Eine Mobilitätswende kann nur mit hervorragender Infrastruktur geschehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher sowohl kurzfristige Maßnahmen, um die bisherige Situation zu verbessern, als auch langfristige und nachhaltige Lösungen.

  • Die Beschleunigung und Verbesserung der für den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommenen Maßnahmen des Alpha-E:— Ausbau der Streckengeschwindigkeit Hamburg-Hannover auf bis zu 230 km/h, durchgehend drei Gleise bis Uelzen und zusätzliche Überholbahnhöfe.

    — Ausbau der Streckengeschwindigkeit auf 230km/h, in Verbindung mit Schnellfahrweichen von mindestens 160km/h bis 230km/h und mehr Überleitstellen für einen flexibleren Betriebsablauf.

    — Einrichtung von ETCS Level 3 und ERTMS als digitales Zugsteuerungssystem.

    — Neubau von Überleitbauwerken an Engpässen und Abzweigstellen.

    — Mehr “Bahnsteigkanten” an den Bahnhöfen, um alle Gleise flexibel benutzen zu können, unbeschadet der Durchgangsgleise.

    — Mittelfristige Wiederaufnahme der Planung einer Neubaustrecke entlang der A7 mit möglichst durchgängig 400km/h, mit Anbindung von unter anderem Soltau und Park + Ride Möglichkeiten, nach Vorbild München-Nürnberg-Express.

    — Zusätzlich muss eine Fernverkehrsverbindung zwischen Uelzen, Lüneburg und Celle garantiert werden, notfalls durch das Land Niedersachsen. Die Neubaustrecke ist nur für ICE und ICE-Sprinter gedacht.

    — Breimeier-Trasse als Ost-Westverbindung nach Bremerhaven für den Güterverkehr prüfen.

    — Strecke Bremen-Hamburg durchgehend dreigleisig auf 270 km/h mit genügend Schnellfahrweichen für eine flexible Betriebsführung, langfristig ist der Bau eines vierten Durchganggleises zu prüfen.

    — Prüfung einer Neubaustrecke zwischen Hannover und Bremen sowie Ausbau der Bestandsstrecken.

    — Keine Züge im Eigentum des Landes Niedersachsen (LNVG), sondern Ausschreibung.
    — Einrichtung von ETCS/ERMTS auf allen Bahnstrecken im Land Niedersachsen, um eine bessere Koordination der Zugfahrten zu gewährleisten und Kapazitätsreserven freizuschalten.

    — Durchbindung des Regionalverkehres durch den Hamburger Hauptbahnhof, sowie gemeinsame Ausschreibung der Netze mit den Bundesländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Reform der niedersächsischen Bauverordnung

Prolog

Das Thema Wohnen ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit. Die Angebotsmieten haben sich den in den vergangenen Jahren – insbesondere in den A und B Städten – nahezu verdoppelt und liegen in den Oberzentren Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Berlin mittlerweile in der Neuvermietung deutlich oberhalb der 10-15 EUR/qm. Der Anteil der Miete am Gesamteinkommen eines Haushalts steigt somit stetig. Auch Kaufpreise für Wohneigentum sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Im Ergebnis fällt es immer mehr Menschen schwer, Geld zur Seite zu legen oder sich Eigentum zur Altersvorsorge zu kaufen. Politische Maßnahmen (Mietpreisbremse, Mietendeckel, Baukindergeld) konnten bislang nicht den gewünschten Effekt erzielen oder sind nicht gesetzeskonform.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Prinzip des Eigentums. Wir wollen es möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich eigenen Wohnraum in Form einer Eigentumswohnung oder eines EFH zu kaufen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, dass Menschen langfristig nicht mehr als 1/3 ihres Haushaltseinkommens für Miete ausgeben müssen. Wir erkennen an, dass bei konstanter bis steigender Nachfrage nach Wohnraum insb. in Städten nur eine Vergrößerung des Angebots (=mehr Wohnraum) zielführend ist. Unser Ziel ist es daher, zukünftig deutlich mehr Wohnraum zu schaffen als bislang. Starke Eingriffe in das Eigentumsrecht (Mietendeckel) oder Beschränkung des Besitzes lehnen wir ab.

Mit diesem Antrag wollen wir bestehende Hürden in der Bauordnung abbauen und Weichen für die Zukunft stellen. Konkret fordern wir:

  •  Einrichtung einer webbasierten Plattform zur Einreichung von Bauanträgen
  • Verbindliche Service-Level für die Bauämter:— Innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit

    — Innerhalb von 2 Monaten erfolgt die Bearbeitung des Bauantrags

    — Bekommt der Antragsteller innerhalb von 2 Monaten keine Rückmeldung, gilt der Bauantrag als genehmigt (sofern Unterlagen vollständig sind)1

    – Verlängerungen der Bearbeitungszeit bedürfen der Einzelfallprüfung durch den Bauderzernenten

     

  • Dachgeschoss-Ausbauten sind anzeigepflichtig, bedürfen jedoch keiner Genehmigung
  • Innerhalb von Gebieten mit Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) ist eine Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnraum anzeigepflichtig, bedarf jedoch keiner Genehmigung
  • Erteilte Baugenehmigungen gelten für einen Zeitraum von 3 Jahren als “Muster-BG”. Innerhalb eines Flurbereichs sind Neubauten lediglich anzeigepflichtig, sofern sie nicht negativ von der Muster-BG abweichen. (“serielles Bauen”)
  • Erstellung eines Personalsbedarfs-Plans für das Bauamt mit Horizont von 10 Jahren. Hier ist unter Berücksichtigung von Fluktuation und ruhestandsbedingten Abgängen eine Personalplanung mit Personalaufbau zu erstellen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen (z.B. Weiterbildung von MA, Rekrutierungskonzepten, Personalleihe aus anderen Behörden).

 

1 Im Hinblick auf den Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde und des entsprechenden Zeitpunktes, ist der Antragssteller zum Nachweis verpflichtet, wenn er sich deswegen auf die Genehmigungsfiktion berufen möchte. Sofern diese fingierte Genehmigung als nichtig erachtet werden sollte bzw. zurückgenommen oder widerrufen werden soll, wird hierfür auf die Regelungen der 43ff VwVfG verwiesen