Wählen ab 16!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern für die Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen die einheitliche Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre.

Junge Menschen treffen bereits mit 16 Jahren wichtige Lebensentscheidungen – zum Beispiel bei der Wahl der Berufsausbildung oder bei der Wahl der Schwerpunkte für die allgemeine Hochschulreife. Zu Pflichten gehören daher auch für Jugendliche gewisse Rechte – und das Wahlrecht sollte hierzu zählen.

Demokratie braucht frühe Partizipation, Mitbestimmung, Sensibilisierung für politische Themen und die Repräsentation einer möglichst großen Bevölkerungsgruppe. Gleichzeitig führt der demographische Wandel zu einer stetigen Verschiebung von Wählergruppen und Themen zugunsten der älteren Generation. Das einheitliche aktive Wahlrecht ab 16 Jahren würde daher einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten. Das passive Wahlrecht soll weiterhin mit der Volljährigkeit erlangt werden.

Anmeldung von Eheschließungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Anmeldung zur Eheschließung nicht mehr nur frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstag möglich ist. Konkret fordern wir die Anpassung des Personenstandsgesetzes. Die entsprechenden Hinweise in § 13 (4) PStG sowie im § 39 (2) PStG sollen gestrichen werden.

Klares Bekenntnis zum Gewaltmonopol des Staates im Rahmen von Fußballspielen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen den Verzicht auf notwendige Polizeieinsätze bei Fußballspielen – insbesondere in der 1. und 2. Bundesliga – kategorisch ab. Weiterhin wird auch die Kostenabwälzung dieser Polizeieinsätze auf die Fußballvereine seitens der Jungliberalen abgelehnt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat an den ersten vier Spieltagen der neuen Saison die Präsenz der Polizei an den Spielstätten in einem Modellprojekt deutlich reduziert. Der Ansatz aus NRW ging in die richtige Richtung, bei der Einsatzplanung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und neue Einsatz- sowie Kommunikationsstrategien stärker zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen wird langfristig auch in dem Modellprojekt SiKomFan erforscht, dessen Ergebnisse in diesem Fall jedoch nicht abgewartet wurden. Problematisch an dem Vorgehen des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslandes war das nicht abgestimmte Vorgehen. Weder DFL, Vereine, Fan- und Sicherheitsbeauftragte, Fanprojekte noch Faninitiativen waren im Vorfeld eingebunden. Insofern mutet der Ansatz aktionistisch an. Gleichwohl war er erfolgreich, da es zu keinem Sicherheitsvakuum oder einem Anstieg an Zwischenfällen (Straftaten, Verletzte, Strafverfahren mit Veruteilungen) kam.
Der Grundsatz hat sich bewährt, dass die Vereine in den Stadien und an den Einlässen den Sicherheitsdienst stellen und bezahlen. Die Polizei ist für die Wahrung der Sicherheit im öffentlichen Raum, also beim Fußball an den An- und Abreisewegen zuständig. Abweichend von diesem Muster kann die Polizei innerhalb der Stadien aktiv werden, wenn Gefahr in Verzug ist oder es zu polizeilichen Ermittlungen kommt. Hier kann der private Ordnungsdienst nur eingeschränkt aktiv werden, da er zu Recht nicht mit denselben Befugnissen ausgestattet ist, wie die Polizei als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols. Das Bundesland Bremen hat beschlossen, Polizeieinsätze im Rahmen von Fußballspielen der Deutschen Fußballliga in Rechnung zu stellen, um damit den Landeshaushalt zu entlasten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen hier einen Verstoß gegen das Gewaltmonopol des Staates. Der Staat darf sich hier nicht zum einfachen Dienstleister degradieren, sondern muss sich seiner besonderen Aufgabe bewusst sein, dass Sicherheit und Ordnung hier durch ihn zu gewährleisten sind.

Die Jungen Liberalen fordern, dass sich der Staat zu seinem Gewaltmonopol bekennt und Aufgaben der öffentlichen Sicherheit eigenverantwortlich wahrnimmt. Die Fußballvereins- und Fankultur ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und der kulturellen Teilhabe, die über 18 Millionen Bürger in jeder Spielzeit leben und erleben. Die großen Fußballvereine haben neben den für die Sicherheit im öffentlichen Raum zuständigen Kräften der Polizei nach den Vorgaben von DFB und DFL geschulte Sicherheitsdienste vor Ort, um einen sicheren und zügigen Ablauf beim Einlass zu gewährleisten. Sofern es nicht bereits bei bestimmten Vereinen Initiativen gegen Gewalt in Fußballstadien gibt, halten die Jungen Liberalen es für sinnvoll, dass solche Initiativen angeregt werden.

Der durch die Sicherheitsbeschlüsse der DFL im Dezember 2012 entstandene zusätzliche Qualifizierungsaufwand für Ordner in und um die Stadien der ersten beiden Bundesligen und die Kostenabwälzung der Kosten von Polizeieinsätzen auf die Verbände und deren Mitgliedsvereine führt zu höheren Ticketpreisen und trifft damit den Großteil der friedlichen Fußballfans. Mit Verursachergerechtigkeit hat dies nichts zu tun. Straftäter können schon heute mit den Möglichkeiten des Straf- und Zivilrechts sowie dem Instrument des Stadionverbots sanktioniert werden. Kollektivstrafen sind nicht geeignet, den Dialog zwischen Fans, Vereinen, Polizei und Politik zu stärken.

Im Übrigen würden die Bürger für das Fehlverhalten anderer doppelt herangezogen werden, da die Polizei bereits durch ihre Steuergelder bezahlt wird. Dies stellt erst recht eine unbillige Härte gegenüber rechtschaffenen Bürgern dar. Der Staat hat daher mit dem ihm anvertrauten Geld sinnvoll zu wirtschaften. Kosteneinsparungen zulasten der Sicherheit der Bürger lehnen die Jungen Liberalen an dieser Stelle ab.

Hoheitsrechte wahren – kein Pre-Clearance Programm an deutschen Flughäfen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Wahrung der Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf das so genannte „Pre-Clearance“ Verfahren und die Ablehnung der Einführung des Programms an deutschen Flughäfen. Weiterhin fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die europaweite Speicherung der sogenannten PNR-Daten nicht einzuführen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen halten einen solchen Grundrechtseingriff aus bürgerrechtlicher sowie finanzieller Sicht für nicht verhältnismäßig und sehen darin eine Vorratsdatenspeicherung von Reisebewegungen.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist ein immenses gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht und bei Weitem nicht nur wenige Ausnahmen darstellt. Sexualisierte Gewalt stellt einen Angriff auf die Würde eines jeden Opfers dar und jeder kann davon betroffen sein. Das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf sexualisierte Gewalt ist nach wie vor oftmals noch nicht vorurteilsfrei und mit Fehleinschätzungen verbunden. Staat und Gesellschaft sind gleichermaßen gefragt dem Einhalt zu gebieten: Sowohl der Kampf gegen Gewalttaten, insbesondere durch Prävention, als auch durch ein hochqualitatives Hilfs- und Unterstützungsangebot für Gewaltbetroffene sind elementare Ansatzpunkte.

Sexualisierte Gewalt ist nachfolgend i. S. v. 13. Abschnitt StGB “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” (§174 – 184g) zu verstehen. Um gesellschaftlicher Bagatellisierung und Tabuisierung entgegen zu wirken muss die Aufklärung ausgeweitet werden, daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Aufklärung der Öffentlichkeit über sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungsmythen durch Integration in den Lehrplan an Schulen und entsprechende Aufklärungs-Kampagnen des Staates bzw. seiner Einrichtungen. Insbesondere sollte auch Augenmerk darauf gelegt werden über Formen sexueller Belästigung aufzuklären.
* Eine dem Alter entsprechende Aufklärung im Sexualkundeunterricht für eine selbstbestimmte Sexualität und einen toleranten, selbstbewussten Umgang mit Sexualität – auch entsprechend organisierte und verifizierte Institutionen wie beispielsweise Profamilia oder Projekte wie beispielsweise „Mit Sicherheit verliebt“ können diese Aufgabe übernehmen.

Insbesondere die Polizei als exekutives Vollzugsorgan des Staates ist mit Fällen sexualisierter Gewalt betraut. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern sowohl den Bund als auch die Länder auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

* Fortbildung aller Polizisten, die aufgabenfeldbedingt mit Opfern sexualisierter Gewalt in Berührung kommen (könnten) in puncto
– Bandbreite der Betroffenen, um der Angst der Betroffenen vor weiterer Diskriminierung oder Bagatellisierung entgegenzuwirken
– Psychosoziale Notfallversorgung insbesondere im Hinblick auf dem Umgang mit Traumata
* Hilfe für die Helfer: die gesicherte Finanzierung von psychosozialer (Notfall-) Versorgung wie Einsatzkräftenachsorge sowie das Bekanntmachen dieser Möglichkeiten um Sekundärtraumata entgegenzuwirken.
* Regelmäßige Supervision aller Polizisten, die mit sexualisierter Gewalt in Berührung gekommen sind.
* Eine bessere finanzielle Ausstattung für die Präventionsarbeit der Polizei. Hierzu zählt auch, genügend finanzielle Mittel für die spezielle Ausbildung von Polizisten, die in der Präventionsarbeit arbeiten sollen, bereit zu stellen.

Immer noch wird nur ein Bruchteil der Sexualdelikte angezeigt – im Falle einer Anzeige kommt es auch nur bei einem Bruchteil zur Verurteilung. Dennoch kann bei Opfern ein Wunsch nach medizinischer Nachsorge bzw. Versorgung sowie Spurensicherung bestehen, ohne dass eine Anzeigebereitschaft besteht, denn ein Verfahren bedeutet für das Opfer oftmals eine hohe Belastung. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass ein beachtlicher Teil der sexualisierten Gewalttaten im häuslichen oder privaten Umfeld stattfindet, weswegen sich die Opfer häufig erst nach Jahren zu einer Anzeige entschließen können. Hier gilt es die Möglichkeiten für Betroffene auszubauen, deswegen fordern wir:

* Die flächendeckende Einführung der Anonymen Spurensicherung als vorgelagerte Maßnahme für ein eventuell späteres Ermittlungsverfahren. Es ist ein Rechtsanspruch auf kostenlose anonyme Spurensicherung vorzusehen.
* Bundesweit standardisierte Verfahrensweisen bei Vorstellung im medizinischen Versorgungssystem: Eine Abweisung von Opfern sexualisierter Gewalt, wie sie vor einiger Zeit in Köln bekannt wurde, ist nicht hinnehmbar.
* Finanzierung staatlicher und angemessene finanzielle Unterstützung nicht- oder teilstaatlicher Institutionen wie Beratungs-,Hilfe- und Anlaufstellen wie z.B. Opferberatungsstellen, Männer- und Frauenhäuser, Hilfetelefon usw.
* Das Hilfetelefon des BFSFJ ist dahingehend umzubenennen und umzugestalten, dass es neben “Gewalt gegen Frauen” auch für “sexualisierte Gewalt” offen ist.
* Bundeseinheitliche Qualitätskriterien für die psychosoziale Prozessbetreuung
Rechtsanspruch auf den kostenfreien Zugang für Betroffene sexualisierter Straftaten zu psychosozialer Prozessbetreuung
* finanzielle Planungssicherheit für die Anbieter der psychosozialen Prozessbetreuung, insbesondere Finanzierung notwendiger Fortbildungsmaßnahmen
* Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Fachkräfte, die im Rahmen der psychosozialen Prozessbetreuung wirken

Im Kontext von Sexualdelikten wird oftmals nur an Frauen und Kinder gedacht. Forschungsergebnisse zeigen, dass aber weitaus mehr Personengruppen von sexualisierter Gewalt betroffen sind – hier werden teils spezielle Maßnahmen benötigt um der Personengruppe gerecht zu werden.

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Eine umfassende gesellschaftliche Aufklärung über sexualisierte Gewalttaten an Männern, Homosexuellen, Bisexuellen, Transgendern, Intersexuellen, Gefängnisinsassen und Menschen mit Behinderungen.
* Die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes, sodass auch Betroffenen, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung oder Pflegebedarf in Einrichtungen untergebracht sind, dort Schutz gewährt werden kann.
* Die Förderung von zielgruppenspezifischer Aufklärung in entsprechenden Institutionen, die die Menschen zu einem selbstbewussten Umgang mit Sexualität befähigt.

Um sexuellen Gewalttaten rechtlich auch effektiv Einhalt zu gebieten, fordern wir:

* Die Zulässigkeit einer Nebenklage im Prozess gegen minderjährige Straftäter im Kontext mit sexuellen Tatbeständen auch bei Vergehen, nicht wie bisher ausschließlich bei Verbrechen. Dadurch würden Geschädigten wichtige Rechte eingeräumt werden können. Dies soll durch eine Ergänzung in § 80 III JGG nach Satz 1 geschehen, die lautet: Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anschluss an die öffentliche Klage als Nebenkläger auch bei Vergehen zulässig.
* Nein bedeutet auch Nein: der Paragraph „Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“ (§177, StGB) muss weiterhin dahingehend überarbeitet werden, indem am Ende des 1. Absatzes des § 177 StGB eingefügt wird: Ebenso wird bestraft, wer wissentlich gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt. Der Grundsatz In dubio pro reo bleibt dabei unangetastet.
* Schnellstmöglich muss zumindest in § 177 Abs. 1 Nr. 2 eine Änderung vorgenommen werden, sofern noch keine grundsätzliche Reformierung stattgefunden hat. Momentan gilt als Tatbestand nur eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Dies muss ergänzt werden mit Gefahr für Leib oder Leben von Menschen und Tieren, zu denen das Opfer eine stark ausgeprägte emotionale Bindung hat, oder wenn eine existenzielle Bedrohung zu Grunde liegt, wie beispielsweise Verlust der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Aufenthaltstitels.
* Die Strafmaße müssen überprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang würden wir es ebenfalls begrüßen, wenn bei schweren Fällen (wie vor allem § 177, Absatz 4) in § 79 StGB eine Ausnahme vorgesehen wird, sodass eine längere Verjährungsfrist gilt. Dies gilt sowohl für sexuelle Gewalttaten als auch für Falschbeschuldigungen.

Meldepflicht für Zweitwohnsitz abschaffen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, die Meldepflicht für einen möglichen Zweitwohnsitz abzuschaffen.

Hierbei bekräftigen die Jungen Liberalen ihre Position zur flächendeckenden Abschaffung von Zweitwohnungssteuern. Für etwaige steuerliche Absetzbarkeiten, wie etwa zur doppelten Haushaltsführung, ist ein Nachweis über den Mietvertrag ausreichend.

Für den mündigen Verbraucher, gegen Werbeverbote

Grundsätzliches

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Werbung) nicht für verbraucherschädigend. Wir glauben an den mündigen Bürger, der selbstbestimmt und selbstverantwortlich über seinen Konsum entscheidet. Wir setzen uns für eine umfassende Produktinformation für die Verbraucher ein -etwa über Nährwerte und enthaltene Zusatzstoffe-, um für die eigene Entscheidung des Verbrauchers eine geeignete Grundlage zu schaffen. Wir halten allerdings die Werbebranche grundsätzlich für bereits umfassend reguliert. Irreführende Werbung ist genauso verboten, wie alles, was ansatzweise dazu geeignet ist, den Verbraucher zu täuschen.

Lebensmittel

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen jedwede Werbeverbote ab, die auf Basis einer Bewertung von Lebensmitteln verhängt werden, die eine Kategorisierung in gesund und ungesund zum Ziel hat. Wir sind davon überzeugt, dass Werbung als Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens auch an Kinder gerichtet werden darf. Aufklärung und Prävention halten wir für wichtig, damit Kinder lernen, Konsumentscheidungen selbstständig zu treffen. Die Platzierung von Waren innerhalb von Verkaufsstätten soll weiterhin den Inhabern obliegen.

Alkohol

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Werbeverbot für Alkohol ab. Aufklärung und Prävention ist ein Weg, um dem Missbrauch von Alkohol entgegenzuwirken. Alkoholwerbung zu verbieten, die zum Ziel hat, den Verbraucher über Produktangebot, -qualität und -geschmack zu informieren, trägt nicht zur Verhinderung bzw. Minderung von Alkoholmissbrauch bei.

Tabakprodukte

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein völliges Werbe- und Kommunikationsverbot für die Tabak-Unternehmen ab. Wir lehnen ebenfalls die Inhalte der Tabakproduktrichtlinie ab. Des Weiteren befürworten wir die partielle Reliberalisierung der Tabakproduktwerbung: So sollte das Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller wieder ermöglicht werden und analog zum Werbeverbot in Kinos auch die Werbung in Fernsehen und Rundfunk zu nächtlichen Zeiten wieder erlaubt werden. Uns Liberalen ist es wichtig, dass die Tabakproduktwerbung nach wie vor nicht das Rauchen als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung des körperlichen Wohlbefindens oder das Inhalieren als nachahmenswert darstellen darf. Es ist wichtig, die Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums zu informieren. Eine Beschränkung von Verpackungsgrößen, eine Vorgabe über den Anteil der Warnhinweise an der Verpackungsfläche, ein Verbot von brand stretching bzw. brand sharing oder gar die Einführung von Plain Packaging ist damit nicht zu begründen; solche Vorgaben und Beschränkungen sind vielmehr als tiefgehender Eingriff in die Eigentumsrechte der Markenhersteller zu sehen.

Bundeswehr

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Verbot von Information der Bundeswehr für Minderjährige ab. Vor allem junge Heranwachsende müssen sich der Herausforderung stellen, eine Entscheidung über die Zeit nach der Schule zu fällen. Besonders für diese jungen Menschen sind Informationen über die Bundeswehr daher relevant.

Entblößte Kinder

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten ein Verbot von Werbung mit entblößten Kindern für zu weitgehend. Ein Verbot von Werbung mit kinderpornografischen Inhalten ist für uns selbstverständlich, allerdings sind kinderpornografische Inhalte unabhängig von Werbung ohnehin verboten. Bei Werbung, in der lediglich nackte Haut von Kindern sichtbar ist (z.B. ein 41 Kind in Bademode bei Sonnencreme-Werbung), sehen wir keine Verletzung des Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Glücksspiel

Das bestehende Außenwerbeverbot für private Anbieter von legalem Glücksspiel an Geldspielgeräten soll umgehend aufgehoben werden.

Neue Wege in der Start-Up-Förderung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, die Instrumente zur Förderung von Start-ups durch Sonderabschreibungen für Anleger zu ersetzen. Statt wie bisher das private Kapital von Business Angel mit staatlichem Geld durch Direktzahlungen an das Start-Up zu hebeln, können Business Angel für ihre Investitionen in Start-Ups Sonderabschreibungen geltend machen. Das Antragsverfahren ist deutlich einfacher und schneller zu gestalten, um der dynamischen Entwicklung der Start-Ups gerecht zu werden.