Beistand für Taiwan

Um die Menschen von Taiwan vor der Aggression der Kommunistischen Partei Chinas zu beschützen, soll sich die EU im Rahmen einer gemeinsamen Außenpolitik auf die Seite von Taiwan stellen. Dazu sollen mit Taiwan reguläre diplomatische Beziehungen aufgenommen werden. Außerdem soll Taiwan unverzüglich, gleichberechtigt zur Volksrepublik China, von der EU als unabhängihger und legitimer Staat anerkannt werden. Weiterhin soll sich die EU dafür einsetzen, dass Taiwan international als Staat anerkannt wird.

In der UN soll sich die EU insbesondere über den jetzt französischen Sitz im Sicherheitsrat dafür einsetzen, dass Taiwan als Mitglied der UN und ihrer Organe anerkannt wird. Insbesondere soll hierbei eine Aufnahme in die WHO priorisiert durchgesetzt werden.

Um den Handel zwischen der EU und Taiwan zu fördern, soll ein umfassendes Freihandelsabkommen geschlossen werden. Dieses Abkommen sollte möglichst in den bestehenden Rahmen von Handelsabkommen mit Südkorea, Japan und anderen Staaten integriert werden.

Um die militärische Aggression der Kommunistischen Partei Chinas gegen Taiwan abzuwenden, soll Taiwan von der EU militärische Hilfe erhalten. Hierzu gehört konkreter militärischer Beistand im Rahmen eines Verteidigungsabkommens ähnlich Artikel 5 des NATO-Vertrages, aber auch gemeinsame Manöver, Austausch von Offizieren sowie Genehmigung des Exportes von Waffen und anderem militärischen Material.

TTIP 2.0

Der Freihandel zwischen Staaten und Staatsverbänden hat in den letzten Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand und Frieden auf der Welt geleistet. Bereits vor einigen Jahren lag ein Freihandelsvertrag zwischen der EU und den USA vor, die Transatlantic Trade and Investment Partnership. Leider scheiterte dieser Vertrag unter anderem am Widerstand einiger Nationalstaaten Europas, wie auch dem der USA unter der Regierung Trump.

Sobald in den USA wieder eine freihandels-freundliche Regierung gewählt wurde, sollte TTIP neu aufgesetzt werden. Hierbei müssen einige Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben, um aus den Fehlern des letzten Anlaufs zu lernen.

Die Agrarpolitik soll integraler Bestandteil des Vertrages bleiben.

In der Vergangenheit gab es oft transatlantische Unstimmigkeiten zum Intellektuellen Eigentum. Der neu verhandelte Vertrag sollte nach Möglichkeit keinen höheren Urheberrechtsschutz in der EU begründen, stattdessen sollten nach Möglichkeit die USA ihr Urheberrecht auf Lebenszeit + 70 Jahre beschränken. Gleichzeitig sollte im EU-Recht das Fair-Use-Prinzip aus dem amerikanischen Urheberrecht verankert werden.

Die USA wenden die Todesstrafe an, während in der EU die Todesstrafe geächtet ist. Daher sollten die bestehenden Sanktionen diesbezüglich, wie das Verbot des Exports von Pharmazeutika für Hinrichtungen bestehen bleiben.

Die USA und die EU sollen sich beide zu regulierten Waffenexporten an Drittstaaten verpflichten. Insbesondere sollen Waffenexporte an Staaten verboten werden, wenn diese Waffen zum Begehen von Angriffskriegen oder der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung dienen.

Männer sind keine Patientinnen!

Inwiefern die Geschlechter einer unterschiedlichen medizinischen Versorgung bedürfen, ist wenig untersucht. Gleichzeitig wird vermutet, dass das Geschlecht ebenso wie das Alter auf den Verlauf und die Behandlung von Krankheiten einen Einfluss hat. Bekannt sind Unterschiede beispielsweise beim Herzinfarkt und bei der Osteoporose. Beide Krankheiten werden häufig nur mit einem Geschlecht assoziiert und zeigen andere Symptome beim unterrepräsentierten Geschlecht, was eine spätere Diagnose und unspezifischere Behandlung zur Folge hat. Ziel ist es auf lange Sicht durch eine personalisierte Medizin die bestmögliche Gesundheitsversorgung für das Individuum zu bieten.

Forschung und Lehre

Der Fokus zur Verbesserung der geschlechtsspezifischen medizinischen Versorgung liegt in der Erforschung weiterer Unterschiede. Bisher ist die Charité in Berlin das einzige Uniklinikum in Deutschland, was die geschlechtsspezifischen medizinischen Bedürfnisse erforscht und lehrt. Die Eröffnung weiterer Institute für Geschlechterforschung in der Medizin soll an anderen Universitätskliniken gefördert werden. Nur auf dieser Grundlage können wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die im Anschluss in die Lehre zu tragen sind. Unterstützend dazu sind medizinische Forschungsinstitute mit sozialwissenschaftlichen Instituten der Geschlechterforschung zu vernetzen.

Am kanadischen Vorbild sind bei medizinischen Forschungsprojekten zu einzelnen Krankheiten die Datensätze auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu untersuchen. Da das ohnehin erhobene Daten betrifft, entsteht weder ein relevanter Mehraufwand noch eine zusätzliche Erhebung von Daten. Sollte ein Forschungsprojekt von vornherein nur ein Geschlecht untersuchen, ist diese Auswahl zumindest zu begründen.

Zulassung von Medikamenten

Der Prototyp von Testpersonen bei Zulassungsstudien von Medikamenten ist jung und männlich. Dadurch sind die Verträglichkeit, die Dosis und die Nebenwirkungen bei Frauen und älteren Menschen nicht sicher geklärt. Allerdings würde eine Einbeziehung dieser Personengruppen erhebliche Mehrkosten und ein größeres Gesundheitsrisiko bedeuten. Daher ist an der bisherigen Praxis auf der ersten und zweiten Stufe festzuhalten. Auf der dritten Stufe soll jedenfalls in den Bereichen, in denen geschlechtsspezifische Unterschiede bereits nachgewiesen sind, eine breitere Testung erforderlich sein. Auch sind Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren, dass eine geringere Dosierung als in der Packungsbeilage angegeben empfehlenswert sein kann. Zusätzlich sollen das Bundesgesundheitsministerium und das Paul-Ehrlich Institut eine App zur Verfügung stellen über die Patientinnen und Patienten unter Nennung ihres Alters, Geschlechts, der Einnahme anderer Medikamente und Vorerkrankungen Nebenwirkungen angeben können. Um vor Missbräuchen zu schützen, können nur Menschen Angaben machen, die das Medikament tatsächlich verschrieben bekommen und sich durch einen QR-Code auf dem Rezept entsprechend identifiziert haben. Das soll zunächst bei häufig verschriebenen (rezeptpflichtigen) Medikamenten und bei allen neu eingeführten rezeptpflichtigen Medikamenten ausgetestet werden. Die Datensammlung dient nicht als repräsentative Studie, sondern soll bei Auffälligkeiten zur Unterstützung der medizinischen Forschung führen.

Psychische Erkrankungen

Die Diagnose von psychischen Erkrankungen und Störungen wird teilweise durch Geschlechterstereotype beeinträchtigt. So erfolgt die Diagnose von Autismus als Entwicklungsstörung oder ADHS als Verhaltensstörung bei Frauen erheblich später als bei Männern. Andere Fälle finden sich im Bereich der narzisstischen Persönlichkeitsstörung und bipolaren Störung. Erstere wird eher bei Männern, letztere eher bei Frauen diagnostiziert, obwohl sich die Symptome nicht wesentlich unterscheiden. Selbiges gilt für Burn-Outs und Depressionen. Die Verzögerung oder falsche Diagnosen können bei den Betroffenen zu Folgeerkrankungen und (weiteren) Depressionen führen. Es ist in der psychologischen Praxis und Ausbildung daher für den Einfluss von Geschlechterstereotypen zu sensibilisieren. Unterstützend kann für die Entscheidungsfindung mit Algorithmen oder Entscheidungsbäumen gearbeitet werden, die Symptome geschlechtsneutral auswerten. Durch die sensiblen Daten muss es sich dabei um ein datensicheres Angebot der öffentlichen Hand handeln.

Weiterhin fällt es vor allem Männern schwer, psychologische Hilfe anzunehmen. Hierfür gilt es gesellschaftliche Rollenbilder zu überkommen und mit einem liberal-feministischen Leitbild Akzeptanz zu schaffen. Geht es um psychologische Hilfe für ungewollt kinderlose Personen, fällt darüber hinaus auf, dass die Beratungsangebote auf Frauen zugeschnitten sind. Das Hilfsangebot ist auf Angebote für Männer zu erweitern.

Investition statt Subvention

Präambel

Aufgrund der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist die Förderung von neuen Technologien und jenen, die sich mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, von enormer Bedeutung. In Deutschland sieht die Lage auf dem Start-up-Markt momentan sehr dürftig aus. Besonders in neuen, bahnbrechenden Technologien made in Germany sehen wir ein enormes Potenzial. Start-ups sind der Innovationsmotor unserer Gesellschaft und werden eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und andere gesellschaftliche Probleme spielen. Um den Gründergeist und die Forschung an umweltschonenden Technologien voranzutreiben, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

Die Einrichtung eines Förderfonds 

Geld ist ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Start-ups, denn oft sind große Investitionen in Technik, Personal und Räumlichkeiten notwendig. Zahlreiche Gründungen scheitern an fehlender Liquidität. Die Einrichtung eines entsprechenden Förderfonds würde sich positiv auf die Kapitalversorgung von Start-ups auswirken und folglich der Gründerkultur neue Wachstumsimpulse geben. Wir möchten den Fonds nicht durch eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern durch die bestehenden finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen. Hierzu fordern wir die stufenweise Veräußerung des Aktienpaketes, das Niedersachsen an der Volkswagen AG hält. Die Gewinne hieraus sollen direkt und vollständig in den neu zu schaffenden Förderfonds fließen. Privatpersonen soll es möglich sein, eigenverantwortlich in den Fonds zu investieren.

Ein Entscheidungsgremium für die Investition 

Aufgabe des Staates ist es, verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Aus diesem Grund müssen Fördergelder durch den Staat sorgfältig und kriterienorientiert vergeben werden. Die Gelder des Fonds sollen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Start-up-Kultur, Wissenschaft, Risiko- und Fondsmanagern vergeben werden. Bei Interessenkonflikten ist eine Enthaltung der betroffenen Mitglieder dringend erwünscht. Im Abstand von zwei Jahren findet eine Neubesetzung des Gremiums statt. Alle Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Anhand der eigenen Expertise und folgenden Kriterien soll über eine Investition von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens entschieden werden:

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Firmenphilosophie
  • Produkte oder Dienstleistungen stehen im Einklang mit Menschen- und Bürgerrechten
  • Produkte oder Dienstleistungen stellen innovative Lösungsmöglichkeiten für aktuelle umwelt-, klima- oder energiepolitische Herausforderungen dar
  • Es ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch, dauerhaft Gewinne zu erzielen
  • Eine langfristige vertragliche Zusicherung, einen Standort oder Niederlassung in Niedersachsen zu unterhalten.

Verlauf der Förderung/Investition

Das Förder- und Investitionsprogramm stellt zunächst eine Investition im klassischen Sinne dar. Der Staat erwirbt Anteile an ausgewählten Start-ups. Durch erfolgreiche Investments soll der Fonds langfristig finanziert werden und durch eine breite Streuung weiterwachsen.

Im Förderprogramm soll außerdem die zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzte Bereitstellung von Infrastruktur sowie Büroflächen in niedersächsischen Start-up-Hubs  integriert sein. Die Höhe des Venture Capitals sowie der Umfang der Bürogebäude und zur Verfügung stehenden Fläche soll sich am Bedarf orientieren und nach dem bereits beschriebenen Prozess durch ein Gremium entschieden werden.

Nach Ablauf der Förderung sind die Start-ups nicht länger Teil des Programms. Eine Rückzahlung der aufgewendeten Gelder ist nicht vorgesehen. Langfristig soll das Land Niedersachsen die Anteile wieder veräußern und den Erlös für neue Investitionen nutzen.

Bei Veräußerung der Unternehmensanteile besitzen die Gründer ein generelles Vorkaufsrecht. Die verbleibenden Anteile werden an Investoren verkauft, dabei sind Investitionen aus Deutschland zu bevorzugen.

Das leitende Gremium des Förderprogramms behält sich den Ausschluss aus dem Programm sowie die zeitnahe Veräußerung der Anteile vor, sollten die oben genannten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Verwendung der Erträge

Erträge aus dem Förderfonds sollen zu 50 % zur Investition in weitere Start-ups dienen. Als Richtwert sollen 30 % der Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden. Der Staat reinvestiert seine Erträge vollständig in den Fonds. Die restlichen 20 % werden zum Ausbau der Start-up-Hubs genutzt. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Es werden nur im Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs Ausschüttungen vorgenommen.

Keine Subventionen für Antisemitismus

Die BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) Bewegung verneint das Existenzrecht Israels und fordert eine internationale Isolation dieses Staats. Am 17. Mai 2019 wurde die Resolution „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ im Bundestag verabschiedet, welche feststellt, dass die BDS Bewegung antisemitisch motiviert ist und daher die Förderung der BDS Bewegung durch Bundesmittel verbietet.

Am 10. Dezember 2020, dem ersten Tag des Chanukka Fests, veröffentlichte eine Reihe bedeutender staatlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit. In diesem Positionspapier kritisieren die Initiatoren und Unterstützer die Resolution gegen den BDS, da sie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft einschränken würde. Dieser Initiative folgte am 17. Dezember 2020 ein offener Brief mit dem Titel Wir können nur ändern, was wir konfrontieren, der von über eintausend Kunstschaffenden und Akademikern unterschrieben wurde, in welchem die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit begrüßt wird.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen jede Form von Antisemitismus ab und bekennen sich zur Resolution gegen den BDS vom 17. Mai 2019.

Wer in den bezahlten Dialog mit Antisemiten gehen möchte, sollte keine Förderung durch den deutschen Steuerzahler erwarten. Daher fordern wir den Niedersächsischen Landtag auf, dem Bundestag zu folgen und eine Resolution gegen den BDS auf Landesebene zu verabschieden. Diese muss beinhalten:

  • Eine eindeutige Ablehnung von jeder Form von Antisemitismus und ein klares Bekenntnis zu konsequentem Handeln gegen jede Form von Antisemitismus. Dies inkludiert insbesondere die Aufforderung an die Landesregierung, weiterhin die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus zu unterstützen.
  • Die Zusage keiner Organisation, die sich antisemitisch äußert oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, Räumlichkeiten oder Einrichtungen unter Landtagsverwaltung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Einstufung der BDS–Bewegung als antisemitische Bewegung.
  • Die Aufforderung an die Landesregierung keine Veranstaltungen der BDS–Bewegung oder Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen.
  • Ein Bekenntnis Organisationen, die das Existenz-Recht Israels in Frage stellen nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
  • Ein Bekenntnis Projekte, die die BDS Bewegung oder ihre Ziele aktiv unterstützt, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.

Des Weiteren fordern wir die Niedersächsischen Kommunen auf sich diesen Maßnahmen anzuschließen. Dieser Aufforderung soll sich der Niedersächsischen Landtag in seiner Resolution gegen den BDS anschließen.

Saubere Lieferketten

Die Jungen Liberalen fordern, folgendes:

  • Es soll eine Auflage für Geschäfte mit China von der Europäischen Union etabliert werden. Europäische Firmen, die in China entweder einen Teil ihrer Produktion durchführen, oder nach China exportieren, müssen nachweisen, dass sie weder von Zwangsarbeit profitieren, noch Völkermorden und anderen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten und auch nicht am „Social Credit Score“-System teilnehmen.
  • Hierzu sollen Liefer- und Absatzketten ausführlich dokumentiert werden müssen.
  •  Bei Verstoß gegen die Dokumentationspflicht soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen gegen das entsprechende Unternehmen in Höhe von bis zu 20% des Jahresumsatzes zu verhängen.
  • Wenn sich herausstellt, dass diese Unternehmen tatsächlich gegen die Menschenrechte verstoßen haben, soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen in Höhe von dem gesamten Gewinn, der aus Geschäften mit China entstanden ist, sowie bis zu 50% des Jahresumsatzes zu erheben.
  • Weiterhin soll in diesem Fall eine Weitergabe des Falles an nationale Institutionen zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung von natürlichen Personen erfolgen.

Liberale Außenpolitik – Für Freiheit, Frieden und Wohlstand auf einem intakten Planeten

Wir Jungen Liberalen sind überzeugt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten sind. Kein Staat, kein Diktator, kein religiöser Führer und nicht einmal eine demokratische Mehrheitsentscheidung vermögen einen Menschen seiner Würde und Rechte zu berauben. Diese Überzeugung muss Grund und Grenze liberaler Außenpolitik sein. Ihre Verwirklichung wird eine Welt schaffen, in der alle Menschen in Freiheit, Frieden und Wohlstand auf einem intakten Planeten leben. Das ist unser erklärtes Ziel.

Deutschland und die Europäische Union können und müssen ihren Beitrag hierzu leisten. Es ist in unserem Interesse, wenn Menschen in Freiheit leben, denn freie Gesellschaften lassen sich nicht zu sinnlosen Kriegen, die kollektivistischen Zwecken und dem Machtstreben der herrschenden Eliten dienen, verführen. In einer freien Welt bedroht daher niemand unseren Frieden und damit unsere Freiheit. Stattdessen schafft der freie Austausch von Ideen, Kultur und Wirtschaftsgütern Wohlstand. Diesen Wohlstand können wir nutzen, um unsere Umwelt zu schützen und so die Freiheit künftiger Generationen bewahren.

I. Deutschland in Europa

Deutschlands Einfluss in der Welt ist ziemlich klein. Nur in einem vereinten Europa können wir einen nennenswerten Beitrag zur Entfaltung und Verteidigung unserer Werte leisten. Deshalb muss die Weiterentwicklung der Europäischen Union (EU) hin zu einem dezentralen Europäischen Bundesstaat die höchste außenpolitische Priorität genießen und bis spätestens 2045 abgeschlossen sein.

Diesen Bundesstaat wollen wir durch eine Europäische Verfassung begründen, die allen Bürgerinnen und Bürgern Europas, die 16 Jahre oder älter sind, zur Abstimmung vorgelegt wird. Darin müssen dem Europäischen Parlament und den einzelnen Mitgliedstaaten im Rat der EU ein Initiativrecht eingeräumt werden. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren muss auf alle Politikbereiche ausgeweitet und das Parlament nach einheitlichen Wahlrecht, das die Erfolgswertgleichheit der Stimme garantiert, gewählt werden. Aus der Europäischen Kommission wird eine Europäische Regierung, die vom Parlament gewählt und mittels konstruktivem Misstrauensvotum auch abgewählt werden kann. Die in der Charta der Grundrechte der EU garantierten Rechte gelten auch in rein nationalen Sachverhalten und können von den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern selbstständig eingeklagt werden. Arbeitssprache des Europäischen Bundesstaates soll Englisch sein, was auch in allen Mitgliedstaaten ergänzende Verwaltungssprache werden soll.

Die Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten müssen klar verteilt sein. Wir setzen auf europäische Lösungen in den Bereichen Handels-, Binnenmarkt-, Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Verkehrs-, Energie-, Klima-, Umwelt-, Einwanderungs- und Asylpolitik. Politikbereiche, die hingegen auf niedrigerer Ebene besser gelöst werden können, wie etwa die Sozial-, Steuer-, Gesundheits- und Familienpolitik, sollen dort verbleiben. Darin sehen wir keinen Widerspruch, sondern einen Ausdruck von Subsidiarität.

Die EU benötigt eine gemeinsame Außenpolitik, die effektiv des oft dringlichen Responsivitätserfordernisses in einer globalisierten Welt gerecht wird. Deshalb wollen wir Entscheidungen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Rat der EU künftig mit qualifizierter Mehrheit treffen können. Das Amt der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wollen wir zu einem EU-Außenminister aufwerten. Nach dem Vorbild des Commonwealth of Nations fordern wir, die Botschafterinnen und Botschafter innerhalb der EU in „Hochkommissare” umzubenennen. Den ständigen Sitz Frankreichs im UN-Sicherheitsrat wollen wir in einen europäischen Sitz umwandeln. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin eigene diplomatische Beziehungen zu anderen Staaten führen, die an den Leitlinien der gemeinsamen europäischen Außenpolitik ausgerichtet sind.

Die Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik wollen wir im Rahmen von PESCO und auch darüber hinaus verstärken. Beginnen wollen wir mit einer gemeinsamen Rüstungsentwicklung und -beschaffung, der Zusammenlegung von militärischen Verbänden nach dem Framework Nation Concept (FNC), der Harmonisierung der Ausbildungsstandards und der Schaffung eines militärischen Hauptquartiers der EU in Brüssel. Am Ende wollen wir die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Streitkräften der EU unter dem Oberbefehl eines EU-Verteidigungsministers und der Kontrolle des Europäischen Parlaments fusionieren. Die Europäischen Streitkräfte dürfen außerhalb des Spannungs- bzw. Verteidigungsfalles ausschließlich bei katastrophalen Ereignissen und dann nur zur Amtshilfe, im Sinne technischer Hilfe ohne Ausübung hoheitlicher Aufgaben, im Inland eingesetzt werden oder falls Gefahr für den Bestand der Union, eines Mitgliedstaats oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung besteht. Um die Union und ihre Verbündeten zu verteidigen sowie im Rahmen der Vereinten Nationen und der Responsibility to Protect ihren Beitrag zur Wahrung des Friedens und der Freiheit zu leisten, ist es erforderlich, dass die Streitkräfte der Union auf dem gesamten Globus einsatzfähig sind.

Die Kompetenzen für Entwicklungszusammenarbeit und Rüstungskontrolle wollen wir auf EU-Ebene verankern. Die gemeinsame Handelspolitik wollen wir stärken, indem sie künftig auch Investitionsschutz und Portfolioinvestitionen umfasst. Schließlich wollen wir das EU INTCEN zu einem EU-Auslandsnachrichtendienst ausbauen und einen EU-Militärnachrichtendienst schaffen, welche durch ein gemeinsames Gremium von Parlament und Rat kontrolliert werden.

Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist nicht nur wichtig für das tägliche Leben, sondern auch für grenzüberschreitende Partnerschaften und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Wir setzen uns daher für einen Ausbau der transeuropäischen Netze, einschließlich geplanter, aber teils aus unverhältnismäßigen Gründen verzögerter Großprojekte (Fehmarnbeltquerung, Talsinki Tunnel etc.) ein.

Mit einer klugen und ambitionierten Erweiterungspolitik können wir die EU nicht nur größer, sondern auch besser machen. Deshalb erkennen wir die Beitrittsperspektive der Staaten des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft ausdrücklich an. Ein Beitritt setzt allerdings die vollständige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien voraus. Hier darf die EU keine Abstriche machen. Bis dahin muss als Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft der Beitritt zur Europäischen Zollunion, zum Europäischen Wirtschaftsraum und zur Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt möglich sein. Die wirtschaftliche, demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung der betroffenen Staaten muss vor und während des Beitrittsprozesses unterstützt werden. Deutschland muss sich für eine Anerkennung der kosovarischen Unabhängigkeit durch alle Mitgliedstaaten einsetzen.

Die Türkei hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend von Europa entfernt. Angesichts dieser Entwicklungen müssen die Beitrittsgespräche abgebrochen werden. Dennoch erkennen wir die atemberaubende Widerstandsfähigkeit der türkischen Zivilgesellschaft, gerade im Hinblick auf die Bürgermeisterwahlen in Istanbul, an. Wir geben die Türkei nicht verloren, sondern setzen uns für eine Stärkung der Zusammenarbeit auf gesellschaftlicher Ebene ein. Sollte die Türkei sich wieder Europa zuwenden und die Kopenhagener Kriterien erfüllen, befürworten wir ihre Mitgliedschaft in der EU ausdrücklich. Diese Perspektive wollen wir gegenüber der Türkei offen und aufrichtig kommunizieren.

Israel und Cabo Verde liegen zwar beide nicht auf dem europäischen Kontinent, dennoch verbinden liberale Werte, kulturelle Gemeinsamkeiten und die geographische Nähe beide Staaten eng mit Europa. Deshalb ist auch ihnen eine Beitrittsperspektive einzuräumen. Ebenso bleiben wir auch offen für einen EU-Beitritt Islands, Norwegens und der Schweiz.

Wir bedauern die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU am 31.10.2019 zu verlassen und würden uns über einen Wiedereintritt oder Rückzug des Austrittsantrags freuen. Einem unabhängigen Schottland sowie anderen Teilen des Vereinigten Königreichs, welche die Unabhängigkeit erlangen, muss die Tür zur EU stets offen stehen.

II. Europa in der Welt

Die Welt ist in den vergangenen Jahren instabiler geworden. Diktatoren und Populisten befinden sich im Aufwind und mit ihnen droht die multilaterale Weltordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht dem Recht des Stärkeren fußt, auf eine harte Probe gestellt zu werden. Die Europäische Union muss sich diesem Trend entgegenstemmen. Dazu müssen wir einen ehrlichen Umgang mit unseren Freunden und Partnern pflegen, dürfen vor Konkurrenten nicht zurückschrecken und müssen das Primat von Diplomatie, Freihandel und Entwicklungszusammenarbeit bedingungslos achten, aber dürfen als ultima ratio den Einsatz militärischer Gewalt im Rahmen des Völkerrechts nicht ausschließen.

1. Transatlantische Partnerschaft 

Seit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump sind tiefe Gräben in der transatlantischen Partnerschaft entstanden. Europa muss sich darauf einstellen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika zunehmend durch innenpolitische Zwänge bestimmt sind. Dies darf jedoch nicht dazu führen Jahrzehnte erfolgreicher transatlantischer Zusammenarbeit zu vergessen und die Partnerschaft mit den USA aufzugeben. Ein vereintes Europa ist zwar stark, allerdings können Herausforderungen durch stärker werdende autokratische Staaten wie China oder defekte Demokratien wie Russland nicht allein gemeistert werden. Dies können die liberalen Demokratien in Amerika und Europa nur gemeinsam, denn trotz aller Differenzen sind die USA nach wie vor ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat.

Die bedeutendste Institutionalisierung der transatlantischen Partnerschaft ist die NATO. Für Europa ist sie die Garantie für Frieden und Sicherheit. Deshalb bekennen wir Jungen Liberalen uns zu Deutschlands NATO-Mitgliedschaft und allen damit einhergehenden Pflichten. Damit meinen wir explizit nicht Zielbestimmungen wie das Ziel, 2% des BIPs für den Verteidigungsbereich aufzuwenden. Wir bekennen uns stattdessen zu einem Maß an Verteidigungsausgaben, die konkret dem Bedarf entsprechen. Wir unterstützen die Bestrebungen der Staaten des Westbalkans sowie der Ukraine und Georgiens, um eine Mitgliedschaft in der NATO. Der Bedrohung durch Atomwaffen wollen wir entgegenzuwirken, indem wir den Ausbau des NATO-Raketenschilds weiter forcieren. Die Vollendung der europäischen Einigung samt Schaffung Europäischer Streitkräfte darf keine Abkehr von der NATO bedeuten, sondern ihre Stärkung. Künftig wird das transatlantische Bündnis auf zwei gleich starken Säulen, einer europäischen und einer amerikanischen, fußen. Dazu muss ein Europäischer Bundesstaat der NATO als Ganzes beitreten.

Nach über 70 Jahren transatlantischer Partnerschaft wird es Zeit für ein Update. Europa darf sich nicht nur auf die USA und Kanada fokussieren, sondern muss verstärkt mit den liberalen Demokratien Lateinamerikas und der Karibik kooperieren. Ein erster Schritt muss die zügige Finalisierung und anschließende Ratifizierung der Freihandelsabkommen mit Mexiko und Mercosur sein. Weiterhin muss die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Dies lässt sich bspw. verwirklichen, indem den betroffenen Ländern der Status als Partnerland im Erasmus+-Programm angeboten wird. Schließlich bieten sich auch auf Ebene der Vereinten Nationen zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei Themen wie Menschenrechte, Umweltschutz und Entwicklung. Für Jair Bolsonaro gilt, was auch für Trump gilt, die EU darf ihre Beziehungen zu einem Staat und erst recht keiner ganzen Region an das Schicksal eines rechtspopulistischen Politikers knüpfen.

2. Es lebe der Staat Israel!

Die Verantwortung Deutschlands für die Existenz und die Sicherheit Israels ist für die Jungen Liberalen ein zentraler Bestandteil der deutschen Staatsräson. Die Akzeptanz Israels als Staat sowie die Verteidigung der Freiheit und Sicherheit seiner Bevölkerung mit menschen- und völkerrechtskonformen Mitteln müssen ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sein. Die Bundesrepublik muss überall und jederzeit Antisemitismus und jenen Kräften, welche das Existenzrecht Israels in Frage stellen, entgegenwirken. Diese Staatsräson muss Deutschland in ein vereintes Europa tragen.

Seit der Staatsgründung überschatten die zahlreichen völkerrechtswidrigen Angriffe der Anrainerstaaten auf Israel und die Gewalt palästinensischer und islamistischer Terrorgruppen das Leben von Israelis und Palästinensern. Obwohl der israelisch-palästinensische Konflikt schon über 70 Jahre alt ist und mit dem Friedensschluss zwischen Israel und Ägypten sowie Jordanien Fortschritte erzielt wurden, liegt eine Lösung noch in weiter Ferne. Europa darf sich nicht anmaßen, ohne unmittelbar betroffen zu sein, den Konfliktbeteiligten eine bestimmte Lösung zu diktieren. Der israelisch-palästinensische Konflikt kann nur durch die Entmachtung der Hamas und ergebnisoffene bilaterale Verhandlungen – ggf. unter dem Dach der Vereinten Nationen – gelöst werden. Wir sehen unsere Rolle darin, die Zivilgesellschaft, insbesondere in den palästinensischen Gebieten, zu stärken, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie in unserem außenpolitischen Handeln die Rechte beider Völker angemessen zu berücksichtigen, Israels Recht auf Selbstverteidigung zu achten und eindeutig Position zu beziehen, wenn die universellen Werte von Freiheit und Demokratie tangiert sind. Es darf kein Zweifel aufkommen, dass für uns stets die Sicherheit Israels an erster Stelle steht. Dies müssen die EU-Mitgliedstaaten auch auf Ebene der Vereinten Nationen demonstrieren und konsequent gegen Resolutionen stimmen, die Israel antisemitisch verurteilen.

Wir fordern, die Hisbollah in ihrer Gänze als Terrororganisation in Deutschland und der EU einzustufen. Die Hisbollah ist nicht nur eine Bedrohung für die Sicherheit Israels, sondern auch Unterdrücker des libanesischen Volkes und verantwortlich für schwerste Kriegsverbrechen in Syrien. In den bilateralen Beziehungen zwischen der EU und dem Libanon ist entsprechend der UN-Resolution 1701 auf ihre vollständige Entwaffnung hinzuwirken.

3. Klare Kante gegenüber Russland

Russland hat 2008 Georgien und 2014 die Ukraine angegriffen und die Krim annektiert. Der andauernde Krieg in der Ostukraine fordert fortwährend Todesopfer. So schossen prorussische Kämpfer den Flug MH17 ab und töteten dessen Passagiere. Mit Cyberangriffen hat Russland versucht den amerikanischen und französischen Präsidentschaftswahlkampf zu beeinflussen. Im britischen Salisbury verübte Russland einen Mord mit chemischen Kampfstoffen. Russland bedroht die Freiheit und Sicherheit des nordatlantischen Raums und verhält sich feindselig gegenüber dem Westen. Europa und Amerika müssen darauf reagieren. Kein weiteres Land darf dem russischen Revanchismus zum Opfer fallen.

Deshalb unterstützen wir die NATO-Mission Enhanced Forward Presence zum Schutz des Baltikums und Polens und die Beteiligung Deutschlands an dieser ausdrücklich. Sollten sich die Spannungen an der NATO-Ostflanke verschärfen, ist eine angemessene Aufstockung der Truppenstärke erforderlich. Die Sanktionen, mit denen die EU Russland belegt hat, wollen wir weiter verschärfen. Dieser Schritt ist angesichts mangelnder Fortschritte im Minsk-Prozess sowie den Geschehnissen im Asowschen Meer überfällig. Sanktionen sollten möglichst nicht die Zivilbevölkerung Russlands treffen. Stattdessen müssen Sanktionen gegen die Politiker und Eliten Russlands vorangetrieben werden. Erst bei substanziellen Fortschritten im Friedensprozess mit der Ukraine sollen die Sanktionen sukzessive abgebaut werden. Ihre vollständige Abschaffung darf jedoch nicht vor dem Rückzug aller russischen Truppen aus den besetzten Gebieten, d.h. der Krim, der Ostukraine, Abchasien, Südossetien und Transnistrien, erfolgen. Zudem fordern wir der Ukraine und Georgien Waffenlieferungen und einen finanziellen Beitrag zum Verteidigungshaushalt zu gewähren. Europa muss unabhängig von russischem Gas werden. Alternativen können Erdgas aus Israel und Zypern, Schiefergas aus den USA, aber vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien sein. Dementsprechend fordern wir einen sofortigen Stopp von Nord Stream 2.

Die jüngsten Proteste in Moskau in Folge der Nichtzulassung zahlreicher oppositioneller Kandidatinnen und Kandidaten zur Stadtratswahl zeigen jedoch auch ein anderes Bild von Russland: Zahlreiche gerade junge Menschen streben nach Freiheit und Demokratie und riskieren dafür lange Haftstrafen oder sogar ihr Leben. Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen. Demokratie- und Protestbewegungen in Russland sollten daher infrastrukturell und gegebenenfalls auch finanziell durch die EU unterstützt werden. Wir Jungen Liberalen blicken hoffnungsvoll auf den Tag, an dem die Putin-Diktatur überwunden wird und die Rückkehr zu einem partnerschaftlichen Verhältnis mit Russland möglich wird.

4. Dem Drachen die Flügel stutzen 

China hat unter Verstoß gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zahlreiche Inseln im Südchinesischen Meer besetzt und zu Militärstützpunkten ausgebaut. Dem demokratischen Taiwan drohte es wiederholt mit einer Invasion und in Hongkong schleift es trotz entgegenstehender völkerrechtlicher Verpflichtungen aus der Sino-British Joint Declaration das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme” und damit die Freiheitsrechte der Hongkongerinnen und Hongkonger. Doch das wohl größte Verbrechen des chinesischen Regimes stellt die Internierung von bis zu einer Millionen Uiguren in der Autonomen Provinz Xinjiang, sowie die fortwährende völkerrechtliche Besetzung Tibets dar. Hinzu kommt eine anhaltend katastrophale Menschenrechtslage in Tibet.

Die Europäische Union muss diese Verbrechen und Aggressionen Chinas verurteilen. Sie totzuschweigen aus Angst vor Gegenmaßnahmen oder Profiteinbußen wäre eine Schande, die eines demokratischen Staates unwürdig ist. Völkerrechtsverstöße wie jene im Südchinesischen Meer müssen konsequent mit Sanktionen belegt werden. Dabei sollten wie im Fall von Russland Politiker und Eliten im Vordergrund stehen. China darf nicht das Gefühl bekommen, es wäre unantastbar. Nach dem Prinzip der diplomatischen Gegenseitigkeit wollen wir jenen chinesischen Funktionären die Einreise in die EU verweigern, die EU-Diplomaten, Journalisten und NGOs den Zugang zu Tibet und Xinjiang verwehren.

Wir Jungen Liberalen solidarisieren uns mit den Demonstrierenden in Hongkong. Ihre Forderungen nach freien Wahlen und der Achtung der in der „Basic Law” verbrieften Bürgerrechte sind nicht nur berechtigt, sondern stellen gemäß der Sino-British Joint Declaration eine völkerrechtliche Verpflichtung Chinas dar. Was in Hongkong geschieht, ist deshalb gerade keine innerchinesische Angelegenheit. Die Europäische Union muss dies offensiv gegenüber China vertreten und etwaige Verletzungen der Sino-British Joint Declaration als Verletzung des Völkerrechts mit Sanktionen ahnden. Insbesondere ein Einsatz der Streitkräfte zur Niederschlagung der Protestbewegung ist nicht hinnehmbar. Er muss zur einer internationalen Ächtung der Volksrepublik China führen. Hongkongerinnen und Hongkongern, die vor Verfolgung und Unterdrückung fliehen, muss in der EU Asyl gewährt werden. Ihnen ist der Status als Kontingentflüchtlinge zu gewähren. Eine Abschiebung nach China muss unter allen Umständen ausgeschlossen sein. Das Prinzip “Ein Land, zwei Systeme” und damit auch die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Hongkongs sind bis 2047 befristet. Wir schließen uns daher der Forderung der Hongkonger Demokratiebewegung an, dass die Hongkongerinnen und Hongkonger nach 2047 in einer freien Abstimmung über ihre Zukunft entscheiden und zwischen einer Fortsetzung der Autonomie, einer Eingliederung in die Volksrepublik China und der Unabhängigkeit Hongkongs wählen können.

Die Jungen Liberalen unterstützen die Freiheit und Souveränität Taiwans. Eine gewaltsame Annexion Taiwans durch China dürfen Europa, Amerika und die gesamte Weltgemeinschaft nicht zulassen. Wir fordern deshalb Waffenlieferungen an Taiwan zu genehmigen und die Durchführung von „Freedom of Navigation Manoeuvres” in der Taiwanstraße. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Taiwan wollen wir ausweiten. Ein Europäischer Bundesstaat muss überdies ein Gesetz nach dem Vorbild des amerikanischen „Taiwan Relations Act” erlassen. Damit verpflichtet sich die EU zur Verteidigung Taiwans in Kooperation mit lokalen Partnern und den USA. Sollte Taiwan seine Unabhängigkeit erklären, muss die EU diese anerkennen.

Die EU darf die Souveränität der Volksrepublik China über Tibet nicht anerkennen. Das historische Tibet in seinen Grenzen von vor 1951 ist ein völkerrechtswidrig annektiertes Gebiet. Deshalb fordern wir die EU dazu auf, diplomatische Beziehungen zur Tibetischen Exilregierung aufzunehmen und diese offiziell anzuerkennen. Die Nachfolge oder Reinkarnation von tibetisch-buddhistischen Führern, einschließlich eines zukünftigen 15. Dalai Lama, ist eine ausschließlich religiöse Angelegenheit, die ausschließlich von der tibetisch-buddhistischen Gemeinschaft durchgeführt werden sollte. Jegliche staatliche Einmischung – insbesondere Chinas – muss unterbunden werden. Chinesische Beamte, die sich in den Prozess der Anerkennung eines Nachfolgers oder der Reinkarnation des Dalai Lama einmischen, sind mit gezielten finanziellen, wirtschaftlichen und visabezogenen Sanktionen zu belegen.

Wir sind uns bewusst, dass diese Schritte zunächst zu einer erheblichen Verschlechterung der europäisch-chinesischen Beziehungen führen werden. Doch eine offene und ehrliche Ansprache von Differenzen ist notwendige Bedingung für ergiebige bilaterale Beziehungen. Die Gefahren, die sich daraus ergeben könnten, China keine Grenzen aufzuzeigen, sind nicht hinnehmbar. Stimmen aus Politik und Wirtschaft, die vor Gewinneinbußen und dem Verlust von Arbeitsplätzen warnen, entgegnen wir, dass der derzeitige Wohlstand Ergebnis einer internationalen Ordnung der Freiheit, des Rechts und des Friedens ist. Wer unseren Wohlstand erhalten und ausbauen will, muss sich daher jener Kräfte erwehren, die diese Ordnung zerstören wollen. Wer es unterlässt diese Werte zu verteidigen, mag kurzfristige Gewinne erzielen, wird aber am Ende Freiheit und Frieden und damit die Basis unseres Wohlstands verspielen.

China ist in weiten Teilen noch ein Schwellenland sein. Trotzdem halten wir die finanzielle Unterstützung, die es im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch die EU-Staaten erfährt, für nicht angebracht und wollen diese daher grundsätzlich einstellen. In den Handelsbeziehungen zwischen der EU und China fordern wir eine fortschreitende Öffnung des chinesischen Marktes. Es kann nicht sein, dass China der EU den Marktzugang verweigert, welchen die EU China umgekehrt gewährt.

5. Allianz Liberaler Demokratien  

Freiheit ist nicht selbstverständlich. Freiheit ist ein wertvolles und oft hart erkämpftes Recht. Liberale Demokratien sind deshalb verpflichtet, Freiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Achtung des Völkerrechts überall und jederzeit zu fördern und zu beschützen. Deshalb wollen wir eine Allianz Liberaler Demokratien gründen, die sich gegenseitig Unterstützung und Beistand leisten sowie dem Schutz der Menschenrechte, der Förderung des Friedens und der Fortentwicklung der regelbasierten internationalen Ordnung verschreiben.

Zunächst soll es sich hierbei um einen lockeren Zusammenschluss demokratischer Staaten handeln und nicht um ein Verteidigungsbündnis. Beistand und Unterstützung sind zwar geboten, jedoch nur im Rahmen der individuellen Möglichkeiten des jeweiligen Staates. Dies mag zunächst wenig ambitioniert erscheinen, trägt jedoch den geopolitischen Realitäten Rechnung. Erst, wenn die Europäische Union zu einem Bundesstaat mit gemeinsamer Außen- und Verteidigungspolitik geworden ist, kann sie ausreichend Verantwortung sowohl für sich selbst als auch für andere tragen, um sich zu gegenseitigem Beistand und Unterstützung auf der ganzen Welt zu verpflichten. Deshalb soll ab diesem Moment die NATO in der Allianz Liberaler Demokratien aufgehen, welche damit zu einem globalen Verteidigungsbündnis aufgewertet wird.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind hinreichend funktionierende demokratische und rechtsstaatliche Strukturen, die Achtung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte sowie des Völkerrechts. Kleinere Defizite in einzelnen Bereichen sind unschädlich, soweit sich der betroffene Staat zur fortwährenden Verbesserung verpflichtet. Auf Grundlage dieser Bestimmungen wollen wir insbesondere die Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten der Europäischen Union sowie alle demokratischen Staaten mit EU-Beitrittsperspektive (s.o.), die Vertragsstaaten der NATO, des ANZUS-Abkommens und des TIAR, Botswana, Japan, Mexiko, die Mongolei, die Philippinen, Südafrika, Südkorea und Taiwan zur Allianz einladen. Die Einladung Indiens wollen wir von einer Verbesserung der Menschenrechtslage im Bundesstaat Jammu und Kashmir abhängig machen und jene Ghanas, Namibias, des Senegals und Tunesiens an die Entkriminalisierung homosexueller Handlungen knüpfen.

6. Menschenrechte

Die EU muss einen aktiven Beitrag zum Schutz der Menschenrechte in der Welt leisten. Dazu müssen alle Menschenrechtsverstöße von der EU klar und deutlich verurteilt und die Verantwortlichen mit einer europäischen Version des „Magnitsky Acts” bestraft werden. In den Gremien der Vereinten Nationen muss sich die EU für eine Weiterentwicklung bestehender Vertragswerke zum Schutz der Menschenrechte einsetzen. So fordern wir eine UN-Konvention zum Schutz der Rechte queerer Personen und die Schaffung eines Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte. Eklatanten und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen müssen auch Wirtschaftssanktionen folgen. Dabei gilt es die Auswirkungen auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Vorwiegend sollten deshalb staatliche und staatsnahe Unternehmen Ziel solcher Sanktionen sein.

Wenn aus einer Menschenrechtsverletzung ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Völkermord wird, geht die Verantwortung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger des verantwortlichen Staates gemäß der Responsibility to Protect auf die Staatengemeinschaft über. Als ultima ratio ist die verhältnismäßige Anwendung militärischer Gewalt dann völkerrechtlich gerechtfertigt, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden. Die EU muss sich in solchen Fällen mit ihren Partnern koordinieren und soweit erforderlich militärisch intervenieren. An jeden Militäreinsatz müssen sich langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung anknüpfen. Ferner müssen die Verantwortlichen für derartige Verbrechen grundsätzlich dem Internationalen Strafgerichtshof zugeführt werden. Auch deshalb wollen wir alle Staaten, die das Römische Statut noch nicht ratifiziert haben, zu einem Beitritt anregen.

Menschenrechte können auch gestärkt werden, indem gesellschaftlicher Wandel angeregt und gefördert wird. Dazu müssen die Mittel für die internationale Arbeit der politischen Stiftungen und Jugendorganisationen deutlich erhöht werden. Visaliberalisierungen und Austauschprogramme wie Erasmus+ geben mehr Menschen die Möglichkeit Europa und die Vorzüge der Freiheit zu entdecken. Auch gegenüber autokratisch geführten Ländern wie Russland oder China sollten wir vor diesem Schritt nicht zurückschrecken.

7. Klima-, Umwelt- und Naturschutz

Der Klimawandel ist eine globale Krise, welche die gesamte Menschheit betrifft. Dieser Krise muss daher grenzüberschreitend begegnet werden, um sie abzuwenden. Wir wollen die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzen. Dazu brauchen wir verbindliche internationale Abkommen und Beschlüsse. Kern der Lösung ist ein globales Treibhauslimit und innerhalb dieses Limits können im Rahmen eines globalen Emissionshandels Emissionsrechte erworben werden. Hiervon müssen alle Verursacher sowie alle Treibhausgase erfasst und nach ihrer klimaschädlichen Wirkung bepreist werden. Methan, das durch das Auftauen der Permafrostböden oder aus dem Methanhydrat am Meeresgrund freigesetzt wird, muss vorbeugend abgebaut werden.

Die Aufforstung und der Schutz bestehender Wäldern ist eines der effektivsten Mittel für den Klimaschutz. Wir Jungen Liberalen setzen daher für eine globale Konvention für Waldschutz und Aufforstung ein. Diese soll bestehende Wälder und andere CO2-Speicher wie Moore und Seegraswiesen schützen und Anreize für die Erweiterung dieser Biotope schaffen. Dies soll über eine neu zu schaffende Kryptowährung namens Arbil erreicht werden. Wer der Atmosphäre CO2 oder andere Treibhausgase durch natürliche oder technische Methoden entzieht, erhält dafür Arbil-Coins. Diese können wiederum zum Erwerb von Emissionsrechten genutzt werden, ohne dass sich das Treibhauslimit erhöht. Das Überleben von weltweit einzigartigen Ökosystemen wie dem Regenwald oder dem Great Barrier Reef ist für uns von höchster Bedeutung.

8. Freihandel 

Weltweiter Freihandel ist eine unbedingte Voraussetzung für weltweiten Wohlstand. Wir fordern daher die Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation für ein internationales Freihandelsabkommen (FTA) fortzusetzen. Insbesondere die EU muss dabei ihre Blockadehaltung aufgeben und ihren Agrarprotektionismus endlich aufgeben. Die Agrarsubventionen der EU wollen wir deshalb binnen 15 Jahren vollständig abbauen. Sie verzerren den Wettbewerb und schaden Entwicklungsländern. Ein multilateraler und weltweiter Freihandel, der durch eine starke und demokratische WTO getragen wird, ist die Perspektive, für die wir Liberale einstehen. Bis dahin streben wir den Abschluss von so vielen FTAs wie möglich an, insbesondere CETA wollen wir zügig ratifizieren. Unabhängig davon fordern wir den einseitigen Abbau sämtlicher Zölle und Einfuhrbeschränkungen durch die EU.

9. Entwicklungszusammenarbeit

Die Entwicklung von demokratischen Strukturen und wirtschaftlichen Wachstums verläuft weder linear noch gleichmäßig und ist das Resultat eines komplexen Zusammenspiels von zahlreichen Faktoren wie Ressourcenreichtum, Humankapital, den internen ethnischen und kulturellen Strukturen oder auch der Handelspolitik der Industrieländer. Wertegeleitete Entwicklungszusammenarbeit (EZ) kann die Grundlagen für demokratische und rechtsstaatliche Strukturen legen, sowie einen Beitrag zur Bekämpfung absoluter Armut leisten. Aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Problematik muss sie dabei durch andere Politikbereiche, wie zum Beispiel die Handelspolitik, unterstützt werden, um einen kohärenten Lösungsansatz zu gewährleisten und die Glaubwürdigkeit der EZ nicht zu unterminieren. Zudem darf die EZ nicht durch kurzfristig gedachten politischen Opportunismus instrumentalisiert werden, weshalb sie der Außen- und Wirtschaftspolitik nicht untergeordnet werden darf. Sofern EZ von den eigenen politischen oder wirtschaftlichen Interessen geleitet ist, darf kein „Deckmantel der Humanität“ verwendet werden. Eigene Interessen und Ziele müssen stattdessen ehrlich kommuniziert werden, um eine aufrichtige Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen. Sinnvolle EZ muss sich bewusst sein, dass nachhaltiger Erfolg nicht erzwungen werden kann, sondern von der Bevölkerung des Partnerlandes selbst getragen werden muss. Die EU als demokratischer Akteur steht in Afrika mittlerweile in einem “Wettbewerb” mit China. Im Gegensatz zur europäischen wertegeleiteten EZ, spielt das für die chinesische EZ eine untergeordnete Rolle. Die EU muss deshalb ein attraktives Angebot schaffen und sich als der bessere Partner für Entwicklung etablieren.

10. Rüstungskontrolle

Wir Jungen Liberalen fordern Rüstungsexporte an Staaten, die grundlegende Menschenrechte missachten, andere Staaten unter Verletzung des Völkerrechts militärisch bedrohen oder völkerrechtswidrige Kriege führen, zu verbieten. Wir erkennen an, dass Rüstungsexporte notwendig sein können, um einen Staat dabei zu unterstützen, die Sicherheit in seinem Staatsgebiet wiederherzustellen oder um ihm die Fähigkeit zur effektiven Selbstverteidigung im Rahmen von Art. 51 UN-Charta zu ermöglichen. Rüstungsexporte an nicht-staatliche Akteure lehnen wir grundsätzlich ab. Ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wo dies zur Abwendung einer humanitären Katastrophe unausweichlich ist, wie im Falle der Waffenlieferungen an die Syrian Democratic Forces für den Krieg gegen den Daesh, ziehen wir hiervon Ausnahmen in Erwägung.

III. Die Vereinten Nationen  

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu den Vereinten Nationen. Die UNO stellt eine der wichtigsten Dialogplattformen für die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in der Welt sowie die Weiterentwicklung des Völkerrechts dar. Mit Bedauern stellen wir fest, dass ihre bedeutendste Institution, der UN-Sicherheitsrat, aufgrund des Vetorechts seiner ständigen Vertreter, häufig beschlussunfähig ist und die Weltgemeinschaft in der Folge dazu verdammt wird, selbst schwersten Menschenrechtsverletzungen tatenlos zuzusehen. Deshalb wollen wir die UN-Charta dahingehend reformieren, dass das Veto der ständigen Vertreter von einer Zweidrittelmehrheit der UN-Generalversammlung überstimmt werden kann.

Multiresistente Keime

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass mehr Aufmerksamkeit und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um multiresistente Keime in Krankenhäusern und ambulanten Operationspraxen zu bekämpfen. Hierzu fordern wir:

  • Verbesserung und Überwachung der Reinigung in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit Einsatz von periodisch geschultem Fachpersonal
  • Erhaltung vorhandener und Wiedereinrichtung abgewickelter, sowie Schaffung neuer Lehrstühle für Hygiene an allen medizinischen Fakultäten unserer Universitäten
  • Verbesserung der Lehre der Hygiene in der medizinischen Ausbildung und in allen Berufen in der direkten und indirekten Patientenversorgung
  • Ausweitung einer kontrollierten Meldepflicht für Infektionsausbrüche mit multiresistenten Keimen.

Streichung von Verbrauchssteuern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass folgende Steuern ersatzlos gestrichen werden:

  • Alkoholsteuer (bis 31.12.2017 Branntweinsteuer; AlkStG)
  • Alkopopsteuer (AlkopopStG)
  • Biersteuer (BierStG)
  • Kaffeesteuer (KaffeStG)
  • Schaumweinsteuer (SchaumwZwStG)
  • Stromsteuer (StromStG)
  • Tabaksteuer (TabStG)
  • Zwischenerzeugnissteuer (SchaumwZwStG)

Die ebenfalls auf die genannten Produkte erhobene Umsatzsteuer bleibt hiervon unberührt.