Ausbildung Krankenpflege

Forderungen der EU nach neuen Ausbildungsvoraussetzungen, in denen die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger nur noch für Bewerber mit Abitur möglich sei, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine einheitliche Pflegeausbildung, in der die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und die Altenpflegeausbildung zusammen gelegt wird, um einerseits die Pflege zu professionalisieren, aber auch den Beruf, im Besonderen den der Altenpflege, attraktiver zu machen.

Nach der einheitlichen zweijährigen Grundausbildung für den Pflegeberuf, soll eine einjährige Spezialisierung auf einem Fachbereich erfolgen, wodurch eine professionellere Pflege auch ohne neue Ausbildungsvoraussetzungen entsteht.

Die Finanzierung der Ausbildungen soll bei den Krankenkassen liegen.

Rechtssicherheit für Beschneidung schaffen

Das Urteil des Kölner Landgerichts, in welchem die Beschneidung eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung qualifiziert wurde, hat bei Juden und Muslimen sowie bei Ärzten in Deutschland zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen diesen Zustand der Unsicherheit durch eine klare gesetzliche Regelung überwinden.

Dabei fühlen wir uns der Werteordnung des Grundgesetzes verpflichtet. In dieser Werteordnung nehmen die körperliche Unversehrtheit des Menschen und die damit verbundene staatliche Schutzpflicht eine herausragende Stellung ein. Dies gilt in besonderem Maße für die körperliche Integrität von Kindern. Auch die Religionsfreiheit stellt einen essentiellen Bestandteil dieser grundsetzlichen Ordnung dar. So wie sich jeder Liberale als Individuum gegen Religiosität entscheiden kann, will jeder Liberale seinen Mitbürgern das Recht auf eine freie Religionsausübung belassen. Hinzu tritt das ebenfalls im Grundgesetz verbriefte Erziehungsrecht der Eltern. Liberale wollen keine staatliche “Lufthoheit über den Kinderbetten”, sondern respektieren gerade auch religiöse Vielfalt.

Ob Jungen im nicht einwilligungsfähigen Alter beschnitten werden dürfen, ist für Liberale eine schwierige Abwägungsfrage. Nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen wird ein möglichst schonender Ausgleich der betroffenen Güter erreicht, wenn Eltern in die Beschneidung ihrer männlichen Kinder einwilligen können, sofern diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst und für das Kind ohne unnötige Schmerzen durchgeführt bin.

Freier Markt für Medikamente – Apothekenpflicht abschaffen

Die in Deutschland angewandte Form der Apothekenpflicht führt zu einer negativen Beeinflussung des Medikamentenmarktes für den Endverbraucher. Darum setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass die Apothekenpflicht in ihrer jetzigen Form abgeschafft wird und nur noch für verschreibungspflichtige Medikamente gilt. Durch den Wegfall, der durch die Apothekenpflicht hervorgerufenen, Markthemmnisse, führen Marktprinzipien, wie Konkurrenz und Wettbewerb zu einem wesentlich ausgeglicheneren Medikamentenmarkt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Intention des Gesetzgebers bewusst, durch die Apothekenpflicht dem Konsumenten eine Beratung zugänglich zu machen und somit einem Medikamentenmissbrauch vorzubeugen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen gehen von einem eigenverantwortlichen Konsumenten aus, der im Fall einer möglichen Unverträglichkeit oder Wechselwirkung mit parallel eingenommenen Pharmaka weiterhin die Fachberatung in der Apotheke vorzieht. Eine Zunahme des Medikamentenmissbrauchs durch die angestrebte Gesetzesänderung wird nicht erwartet. Um diese Änderungen des Medikamentenmarkt durchsetzen zu können, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes.

Gesundheitspolitik mit Vernunft-Pandemiepläne anpassen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedrohung der Bevölkerung durch die rasante Ausbreitung von Influenzaerkrankungen an, da das allgemeine Gefährdungspotential verschiedener Erreger, das in einer möglichen Mutation der Viren liegt, nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen sehr hoch einzuschätzen ist. Aus diesem Grund unterstützen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Ansicht, dass Maßnahmen der Landes- und Bundesregierungen zur Vorbeugung und zum Schutz der Gesellschaft getroffen werden müssen und begrüßen die Aufstellung eines nationalen Pandemieplans, der Schritte zur Eindämmung von Pandemien beschreibt.

I. Ziele & Wege des Pandemieplans

Ziele des Pandemieplans sind nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen 16

  • die Aufklärung der Bevölkerung über Möglichkeiten des Selbstschutzes,
  • die Gewährleistung medizinischer Forschungsarbeit und
  • die Eindämmung der Krankheit durch geeignete Maßnahmen.

Grundrechte dürfen durch Maßnahmen des Pandemieplans zur Erreichung dieser Ziele grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für das Recht auf körperliche Unversertheit und die Versammlungsfreiheit. Das Recht auf Freizügigkeit darf nur dann eingeschränkt werden, wenn andere Personen andernfalls einer unmittelbaren, großen Gefahr unwillentlich ausgesetzt werden.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei allen Maßnahmen zu wahren. Dies bedeutet auch, dass die nicht auf den Einzelfall bezogene Annahme, das Virus könnte sich in seiner Struktur verändern und insgesamt zu schwereren Krankheitsverläufen führen, nicht allein als Rechtfertigung für individuelle oder allgemeine Einschränkungen der Freizügigkeit durch Quarantänemaßnahmen herangezogen werden kann.

II. Nationaler Pandemieplan & Seuchenpolitik

Der nationale Pandemieplan gibt den Rahmen für die Ausführungspläne der Länder vor und koordiniert deren Vorgehensweisen. Alle im Plan festgelegten Maßnahmen sollen verhältnismäßig und angemessen sein, die Selbstbestimmung der Bürger achten und ein höchstmögliches Maß an Effizienz gewährleisten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest, dass der Pandemieplan diesen Ansprüchen nicht in allen Punkten gerecht wird und 40 fordern deshalb:

  • Die definitorische Phaseneinteilung einer Pandemie ist von der WHO-Empfehlung zu entkoppeln. Zur Einstufung einer Krankheitswelle als Pandemie sind die Merkmale „hohe Zahl an Erkrankten“ sowie „hohe Sterblichkeitsrate“, die im Mai 2009 aus der WHO-Definition gestrichen wurden, wieder einzuführen.
  • Die Begrenzung der Zusammenarbeit auf zwei Impfstoffproduzenten im Pandemiefall 47 ist zu prüfen.
  • In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen auch die sofortige Beendigung der Praxis, Verträge abzuschließen, welche Subventionszahlungen an Pharmakonzernen allein an die Zusage der Erweiterung von Produktionskapazitäten koppeln. Die Bundesregierung soll sich auch international dafür einsetzen, so oder ähnlich geartete Vereinbarungen zwischen Impfstoffherstellern und Staaten zu unterlassen. Dies dient der Stärkung des Wettbewerbs in der Arzneimittelindustrie, sorgt für geringere Kosten und eine deutliche Abschwächung der latenten Benachteiligung ärmerer Staaten.
  • Es ist sicherzustellen, dass Personen, die mittelbar oder unmittelbar an Entscheidungen über Bestellung und Bevorratung von Impfstoffen beteiligt sind (z.B. Mitglieder der Ständigen Impfkomission, Vertreter der beratenden Institute, etc.), keine persönlichen wirtschaftlichen Interessen von Arzneimittelherstellern verfolgen.

III. Niedersächsischer Influenzapandemieplan

Der niedersächsische Pandemieplan regelt die Ausführungsbestimmungen der Reaktionsmechanismen auf den Ausbruch einer Pandemie im Besonderen. Auch hier sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen Änderungsbedarf und fordern deshalb:

  • Die Festlegung, im Pandemiefall zu einer Impfung zu raten, ist zu streichen. Es ist stattdessen Aufgabe des Landes, Transparenz im Bezug auf Wirksamkeit, Notwendigkeit und Nebenwirkungen der Impfung zu schaffen. Es ist nach Ansicht der Jungen Liberalen Niedersachsen nicht sinnvoll, bedingungslos und in jedem Fall zu einer Impfung zu raten.
  • Die Anweisung an Kommunen, im Pandemiefall öffentliche Veranstaltungen zu beschränken, ist an entsprechender Kriterien- und Durchführungsbestimmungen, die Willkür bei der Einschränkung verhindern, zu binden. Es steht jedem frei, sich selbst Gefahren auszusetzen. Dem besonderen Schutzauftrag wird das Land durch das Nachkommen der im Pandemieplan verankerten Aufklärungspflichten gerecht.

Zulassungskriterien zur Blutspende zeitgemäß machen

Bei Blutspenden in Deutschland gibt es derzeit bestimmte Zulassungskriterien für die Spender. Diese Kriterien gehen auf EG-Richtlinien zurück und erfassen u.a. das Sexualverhalten. In der deutschen Umsetzung werden derzeit homosexuelle Männer, ohne weitere Hintergründe zu erfragen, von der Spende dauerhaft ausgeschlossen. Die Jungen Liberalen fordern ein Überdenken der Zulassungskriterien und eine entsprechend zeitgemäße Anpassung an die gesellschaftlichen Realitäten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

  1. Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen die momentane Handhabe von Blutspenden aus und fordern einen zeitgemäßen, effizienten Schutz der Blutempfänger bei der Spenderauswahl, ohne die Spender auf Grund einer sexuellen Orientierung zu vorverurteilen.
  2. Die Bundesärztekammer möchte ihre Richtlinie zur Hämotherapie ändern und zeitgemäße, vernünftige und dem Gemeinwohl dienende Kriterien für die Zulassung zur Blutspende schaffen, insbesondere soll die derzeitige Befragung nach Homo- und Bisexualität bei Männern durch z.B. eine Befragung nach wechselnden Sexualpartnern oder dem Sexualverhalten hinsichtlich des Schutzes vor Infektionskrankheiten (Sicherer Sex), die dasselbe Risiko für Kontamination erfasst, ersetzt werden.
  3. Die FDP-Bundestagsfraktion möchte im Bestreben um eine zeitgemäße, vernünftige und dem Gemeinwohl dienende Zulassung zur Blutspende einen Antrag zur Änderung der Rechtsgrundlagen für Bluttransfusionen in den Deutschen Bundestag einbringen. Dieser soll sicher stellen, dass der Rückgriff auf Richtlinien, die nicht vom Gesetzgeber erlassen wurden, nur in soweit ermöglicht wird, als grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien gewahrt werden, insbesondere sollen Formulierungen, wie unter 2.) angeführt, nicht durch Bezugnahme auf eine Richtlinie geltendes Recht werden.

Sterben in Würde

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die Freiheit des Individuums das höchste Gut. Jeder Mensch soll selbst über sein Leben entscheiden. Dazu gehört insbesondere auch die Entscheidung, das Leben zu beenden. Ist dieser Wunsch begründet und aufrichtig, so ist es die moralische Pflicht der Gesellschaft, diesen Menschen eine humane Möglichkeit zu geben, in Würde zu sterben. Ein Tod in Würde ist schwer zu definieren und unterliegt der individuellen Betrachtung. Die meisten Menschen empfinden einen schmerzfreien und in Gesellschaft von Freunden, Verwandten oder Bekannten eintretenden Tod als würdevoll. Dies gilt ausschließlich für Menschen, die körperlich krank sind. Zum Suizid darf natürlich niemand gezwungen werden. Die unvergleichliche Tragweite und Endgültigkeit dieser Entscheidung erfordert zudem einen gewissen Selbstschutz durch Prüfung der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, das Arznei- und Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass unter festgelegten Voraussetzungen tödliche Mengen an Arzneimitteln an Sterbewillige zum Zweck des Suizids ausgegeben werden dürfen.
Damit die Sterbehilfe genehmigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Sterbewillige muss im Vollbesitz seiner Urteilsfähigkeit sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Hilfe nur dann möglich, wenn der Sterbewillige zuvor im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte festgelegt hat, unter welchen Voraussetzungen dieser Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass der Suizidwunsch nicht Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist.
  • Dieser muss die Entscheidung mit Wissen und Wollen getroffen haben und die Konsequenzen kennen. Hierbei ist die Definition des § 104 Nr. 2 BGB analog anzuwenden.
  • Der Sterbewillige muss volljährig sein.

Das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen ist durch mindestens zwei speziell geschulte Experten festzustellen. Mindestens eine dieser Personen muss ein Arzt / ein Ärztin mit palliativem Schwerpunkt sein. Der Sterbewillige muss auf Alternativen zum Suizid, beispielsweise Palliativmedizin, hingewiesen werden. Die Kosten der Untersuchung bzw. Beratungen werden von den Krankenkassen getragen. Zwischen dieser Beratung und der Verabreichung einer tödlichen Dosis eines Medikaments muss eine der Situation angemessene Zeitspanne vergehen. Bei einer im Vorfeld erteilten Verfügung sind in der Regel zwei Wochen, bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Regel fünf Tage als angemessen anzusehen. . Dann erhält der Sterbewillige von einem Arzt das Arzneimittel, um sich in dessen Beisein das Leben zu nehmen. Die freiwillige Abgabe einer tödlichen Dosis des Toxins ist ausgeschlossen. Der Freitod kann an einem selbst gewählten Ort stattfinden, also ausdrücklich auch zu Hause. Dabei ist ein Notar hinzuzuholen, um späteren Problemen einer möglicherweise nötigen Beweisführung zu den Todesumständen entgegenzutreten.

Das Verfahren des begleiteten Suizids wird von qualifizierten Organisationen begleitet. Diese müssen die Mindestkriterien der Gemeinnützigkeit, Transparenz, der Fachlichkeit und der Kostendeckung durch öffentliche Mittel und Spenden erfüllen.
Die Strafgesetze sind so zu ändern, dass Personen, die an einem begleitenden Suizid mitwirken, nicht bestraft werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern außerdem, den Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB für den Bereich des betreuten Sterbens auszusetzen, wenn der Hilfsbedürftige unmittelbar zuvor seinen Sterbewunsch geäußert hat. Diese Regelung muss auch für Garanten, also Ärzte und nahe Angehörigen, gelten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für ein spezielles Informationsprogramm ein, das Betroffene und vor allem die Angehörigen über die bestehenden Möglichkeiten des würdevollen Sterbens durch Suizid rechtlich und psychologisch informiert.

Cannabis kontrolliert freigeben

Die Jungen Liberalen Niedersachsen schließen sich der Bundesbeschlusslage zum Thema Haschisch an und fordern eine weitgehende Legalisierung. Die Jungen Liberalen treten dafür ein, Vorbildern wie den Niederlanden zu folgen und den Haschischkonsum gegenüber den Alkoholkonsum, der im Gegensatz zu starken körperlichen Suchterscheinungen führen kann, nicht weiter zu diskriminieren. Nach einer Pilotphase mit kontrollierter Abgabe soll eine marktwirtschaftliche Freigabe erfolgen. Die Qualität ist dauerhaft zu sichern. Durch diese Maßnahme versprechen sich die Jungen Liberalen eine Entkriminalisierung des jetzt vielfach schon Bagatellisierten Haschischkonsums. Vor allem die nationalen uns internationalen illegalen Händlerstrukturen sollen durch diese Maßnahme geschwächt werden. Parallel soll die Aufklärung in diesem Bereich, aber auch bezüglich der bereits legalisierten „weichen“ Drogen Tabak und Alkohol intensiviert werden. Für Cannabis gelten die gleichen Werbebestimmungen wie für Alkohol. Cannabis darf nicht an Minderjährige verkauft werden.

Organspende – Aufklärung intensivieren

Die Jungen Liberalen setzten sich dafür ein, dass die Aufklärungsarbeit über das Thema Organspende intensiviert werden soll.
Der Anteil derjenigen, die ihren Willen zur oder gegen die Organspende in einem Ausweis verkünden, ist zu gering. Die derzeitige Aufklärungsarbeit ist nicht ausreichend. Daher soll unter Federführung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden. Zukünftig soll neben der passiven Informationsarbeit, die momentan hauptsächlich in der Auslage von Organspendeausweisen besteht, vor allem die aktive Ansprache der Bürgerinnen und Bürger verstärkt werden. Denkbar wären unter anderen folgenden Maßnahmen:

  • Einbindung in die kommunale Präventionsarbeit
  • Verstärkte Kooperation mit den entsprechenden Aufklärungsinstitutionen
  • Aushändigung eines Organspendeausweises bei der Beantragung von Ausweisen und Führerscheinen
  • Einbeziehung in Vorsorgeuntersuchungen
  • Verstärkte Aufklärung in der Schule

Neben der Erhöhung der Anzahl der potentiellen Spender hat die Politik darauf hinzuwirken, dass sich mehr Krankenhäuser an der Organspende beteiligen, mit ca. 55% in 2006 sind das deutlich zu wenig. Dies soll unter anderem durch die verbindliche Ernennung eines Arztes zum Transplantationsbeauftragten in allen geeigneten Krankenhäusern geschehen.

Für eine Neuregelung des Rauchverbotes in der Gastwirtschaft

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für eine sinnvolle Abwägung zwischen den Interessen von Rauchern, Nichtrauchern, der Gastwirtschaft und dem Gesundheitswesen aus. Die vor kurzem getroffene Regelung in Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern wird diesem Anspruch kaum gerecht.

Gerade in Lokalen, die ohne enorme finanzielle Mittel nicht die Möglichkeit haben, eine räumliche Abtrennung für einen Raucherbereich zu realisieren, ist die getroffene Regelung im Sinne eines gleichberechtigten Wettbewerbs und der angesprochenen Interessenabwägung sehr unbefriedigend. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachen gerade in diesem Bereich der Gastronomie eine Neureglung.

Grundsätzlich sehen die Jungen Liberalen den nichtrauchenden Bürger selbst in der Verantwortung zu entscheiden, ob er gegebenenfalls auch in ein Lokal geht, in dem -sichtlich gekennzeichnet geraucht wird. Im Interesse der Nichtraucher muss ein Besuch in einem Lokal aber auch möglich sein ohne sich eventuellen Gefährdungen durch Zigarettenrauch auszusetzen.

Um dies tatsächlich zu ermöglichen fordern die Jungen Liberalen die Einführung eines Lizenzsystemes, bei dem auf kommunaler Ebene maximal 50 Prozent aller angemeldeten gastronomischen Konzessionen, denen eine räumliche Abtrennung nicht ohne unverhältnismäßig hohe Mittel möglich ist oder die größer als 200m² Gastfläche bieten, die Möglichkeit gegeben wird, eine entsprechende Lizenz zu kaufen. Die Preise für diese Lizenzen werden in einem Bieterverfahren unter den entsprechenden regionalen Interessenten ausgehandelt. Die Einnahmen dieser Lizenzverkäufe werden zur Deckung des dafür nötigen Aufwandes der Kommunen genutzt, die übrigen Einnahmen werden dem Bundesgesundheitsministerium zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Diese Mittel soll das Gesundheitsministerium in die Aufklärungsarbeit zu den Gefährdungen des Rauchens investieren.

In einer solchen Neuregelung muss natürlich auch der Schutz der Arbeitnehmer in Lokalen, in denen das Rauchen gestattet ist, (egal ob durch Lizenz oder räumliche Trennung), gewährleistet sein, darf aber nicht anderen Berufgruppen gegenüber überambitioniert sein. Wie in anderen Berufen und Tätigkeiten muss durch den Arbeitgeber ein bestmöglicher Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers realisiert werden. Hierbei sehen die Jungen Liberalen die Betreiber von „Raucherlokalen“ in der Pflicht, entsprechende technische Möglichkeiten zu nutzen, um die schädlichen Stoffe des Zigarettenrauches im Sinne der Arbeitnehmer aber auch der Gäste bestmöglich aus der Luft zu filtern. Dabei ist auch die Einführung einer Höchstgrenze an Schadstoffen in der Luft eines Lokales oder Raucherbereiches zukünftig denkbar. Sollte diese Grenze überschritten werden, könnte durch ein Lichtsignal das Rauchen für eine gewisse Zeit untersagt werden. Um die Gastronomen vor zu hohen Kosten bei der Realisierung dieser Neuregelung zu bewahren, setzen die Jungen Liberalen Niedersachsen allerdings vorerst auf die Verantwortung der Wirte gegenüber ihren Angestellten und Gästen.