Die Jungen Liberalen Niedersachsen schließen sich der Bundesbeschlusslage zum Thema Haschisch an und fordern eine weitgehende Legalisierung. Die Jungen Liberalen treten dafür ein, Vorbildern wie den Niederlanden zu folgen und den Haschischkonsum gegenüber den Alkoholkonsum, der im Gegensatz zu starken körperlichen Suchterscheinungen führen kann, nicht weiter zu diskriminieren. Nach einer Pilotphase mit kontrollierter Abgabe soll eine marktwirtschaftliche Freigabe erfolgen. Die Qualität ist dauerhaft zu sichern. Durch diese Maßnahme versprechen sich die Jungen Liberalen eine Entkriminalisierung des jetzt vielfach schon Bagatellisierten Haschischkonsums. Vor allem die nationalen uns internationalen illegalen Händlerstrukturen sollen durch diese Maßnahme geschwächt werden. Parallel soll die Aufklärung in diesem Bereich, aber auch bezüglich der bereits legalisierten „weichen“ Drogen Tabak und Alkohol intensiviert werden. Für Cannabis gelten die gleichen Werbebestimmungen wie für Alkohol. Cannabis darf nicht an Minderjährige verkauft werden.
Organspende – Aufklärung intensivieren
Die Jungen Liberalen setzten sich dafür ein, dass die Aufklärungsarbeit über das Thema Organspende intensiviert werden soll.
Der Anteil derjenigen, die ihren Willen zur oder gegen die Organspende in einem Ausweis verkünden, ist zu gering. Die derzeitige Aufklärungsarbeit ist nicht ausreichend. Daher soll unter Federführung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden. Zukünftig soll neben der passiven Informationsarbeit, die momentan hauptsächlich in der Auslage von Organspendeausweisen besteht, vor allem die aktive Ansprache der Bürgerinnen und Bürger verstärkt werden. Denkbar wären unter anderen folgenden Maßnahmen:
- Einbindung in die kommunale Präventionsarbeit
- Verstärkte Kooperation mit den entsprechenden Aufklärungsinstitutionen
- Aushändigung eines Organspendeausweises bei der Beantragung von Ausweisen und Führerscheinen
- Einbeziehung in Vorsorgeuntersuchungen
- Verstärkte Aufklärung in der Schule
Neben der Erhöhung der Anzahl der potentiellen Spender hat die Politik darauf hinzuwirken, dass sich mehr Krankenhäuser an der Organspende beteiligen, mit ca. 55% in 2006 sind das deutlich zu wenig. Dies soll unter anderem durch die verbindliche Ernennung eines Arztes zum Transplantationsbeauftragten in allen geeigneten Krankenhäusern geschehen.
Für eine Neuregelung des Rauchverbotes in der Gastwirtschaft
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für eine sinnvolle Abwägung zwischen den Interessen von Rauchern, Nichtrauchern, der Gastwirtschaft und dem Gesundheitswesen aus. Die vor kurzem getroffene Regelung in Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern wird diesem Anspruch kaum gerecht.
Gerade in Lokalen, die ohne enorme finanzielle Mittel nicht die Möglichkeit haben, eine räumliche Abtrennung für einen Raucherbereich zu realisieren, ist die getroffene Regelung im Sinne eines gleichberechtigten Wettbewerbs und der angesprochenen Interessenabwägung sehr unbefriedigend. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachen gerade in diesem Bereich der Gastronomie eine Neureglung.
Grundsätzlich sehen die Jungen Liberalen den nichtrauchenden Bürger selbst in der Verantwortung zu entscheiden, ob er gegebenenfalls auch in ein Lokal geht, in dem -sichtlich gekennzeichnet geraucht wird. Im Interesse der Nichtraucher muss ein Besuch in einem Lokal aber auch möglich sein ohne sich eventuellen Gefährdungen durch Zigarettenrauch auszusetzen.
Um dies tatsächlich zu ermöglichen fordern die Jungen Liberalen die Einführung eines Lizenzsystemes, bei dem auf kommunaler Ebene maximal 50 Prozent aller angemeldeten gastronomischen Konzessionen, denen eine räumliche Abtrennung nicht ohne unverhältnismäßig hohe Mittel möglich ist oder die größer als 200m² Gastfläche bieten, die Möglichkeit gegeben wird, eine entsprechende Lizenz zu kaufen. Die Preise für diese Lizenzen werden in einem Bieterverfahren unter den entsprechenden regionalen Interessenten ausgehandelt. Die Einnahmen dieser Lizenzverkäufe werden zur Deckung des dafür nötigen Aufwandes der Kommunen genutzt, die übrigen Einnahmen werden dem Bundesgesundheitsministerium zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Diese Mittel soll das Gesundheitsministerium in die Aufklärungsarbeit zu den Gefährdungen des Rauchens investieren.
In einer solchen Neuregelung muss natürlich auch der Schutz der Arbeitnehmer in Lokalen, in denen das Rauchen gestattet ist, (egal ob durch Lizenz oder räumliche Trennung), gewährleistet sein, darf aber nicht anderen Berufgruppen gegenüber überambitioniert sein. Wie in anderen Berufen und Tätigkeiten muss durch den Arbeitgeber ein bestmöglicher Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers realisiert werden. Hierbei sehen die Jungen Liberalen die Betreiber von „Raucherlokalen“ in der Pflicht, entsprechende technische Möglichkeiten zu nutzen, um die schädlichen Stoffe des Zigarettenrauches im Sinne der Arbeitnehmer aber auch der Gäste bestmöglich aus der Luft zu filtern. Dabei ist auch die Einführung einer Höchstgrenze an Schadstoffen in der Luft eines Lokales oder Raucherbereiches zukünftig denkbar. Sollte diese Grenze überschritten werden, könnte durch ein Lichtsignal das Rauchen für eine gewisse Zeit untersagt werden. Um die Gastronomen vor zu hohen Kosten bei der Realisierung dieser Neuregelung zu bewahren, setzen die Jungen Liberalen Niedersachsen allerdings vorerst auf die Verantwortung der Wirte gegenüber ihren Angestellten und Gästen.
Patienten haben ein Recht auf Information
Die jetzige Situation eines Patienten im Krankenhaus ist, was die Information über Operationen und Behandlungen angeht, nur scheinbar geregelt.
Ein Patient unterschreibt die Erklärung, dass er ein Informationsgespräch mit einem Arzt hatte. In der Regel bekommt er jedoch keinen Durchschlag seines Infoblattes über Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung. Deshalb fordern die Julis Niedersachsen eine Pflicht für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte, den Patienten einen Durchschlag oder eine Kopie zur Verfügung zu stellen.
Die Informationsblätter sollen dem Patienten in der Regel 24 Stunden vor dem Eingriff zur Verfügung gestellt werden.
Es geht hier um Rechte, auf die der Patient zu Gunsten des Behandelnden verzichtet, vor allem auf die körperliche Unversehrtheit.
Darum fordern die Julis eine bessere und ehrliche Patienteninformation!
Arzneimittelhandel und Apothekenwesen
Das geltende Verbot für Apotheker, mit der Pharmaindustrie Rabatte für bezogene Arzneimittel auszuhandeln, ist aufzuheben. Der Arzneimittelversandhandel soll beibehalten werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen für eine Aufhebung des Mehrbesitzverbots ein.
Die Möglichkeit, bestimmte Arzneimittel stückweise bzw. in therapiegerechten Stückzahlen auszugeben (sog. Auseinzelung) soll den Apotheken freigestellt sein. Der Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel im freien Handel außerhalb von Apotheken soll ermöglicht werden, ohne dass eine fachliche Beratung gewährleistet sein muss. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen weiterhin nur in Apotheken bzw. zugelassenen Versandhandel – Apotheken abgegeben werden dürfen. In Apotheken muss dabei die Fachberatung durch einen Apotheker sichergestellt sein. Diese Beratung zeichnet eine Apotheke aus. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen gegen das Fremdbesitzverbot für Apotheken aus.
Medizinische Gentechnik in Freiheit und Verantwortung – Zukunftschance für die nächste Generation
Vorwort
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Gentechnik eine große Zukunftschance für die nächsten Generationen. Sie bietet den Menschen die Möglichkeit, bisher nicht beherrschbare Krankheiten und Leiden Zu heilen oder zu lindern. Die Jungen Liberalen sind sich der ethischen Konflikte bei der Forschung am menschlichen Leben bewusst. Nach Ansicht der Jungen Liberalen können diese Probleme aber nicht durch die Verhinderung von Forschung und Wissenschaft gelöst werden, sondern nur in der aktiven Auseinandersetzung zwischen den wissenschaftlichen Möglichkeiten auf der einen und den moralischen Ansprüchen auf der anderen Seite. Nach genauer Abwägung der wissenschaftlichen Chancen gegen ethische Bedenken nehmen die Jungen Liberalen Niedersachsen zu folgenden Kernfragen der medizinischen Gentechnik Stellung:
Stammzellforschung
Vor allen anderen Bereichen der Gentechnik muss die Stammzellforschung bis zum Einsetzen des Blastozystenstadiums, d.h. bis zum 14. Tag, ausgeweitet werden. Ein Replizieren von menschlichen Organen aus Stammzellen zu Transplantationszwecken muss möglich und erlaubt sein.
Embryonenerzeugung
Die Embryonenerzeugung zu Forschungs- sowie zu therapeutischen und gewerblichen Zwecken lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab, da hierfür kein Bedarf gesehen wird. Sollte das Genmaterial zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr für alle therapeutische Zwecke ausreichen und keine Alternativen bekannt sein, so ist auch dies zu gewähren.
Nutzung von „überzähligen“ Embryonen
„Überzählige“ Embryonen hingegen dürfen zu Forschungszwecken verwendet werden. Abgetriebene Embryonen zählen die Jungen Liberalen ausdrücklich nicht zu den überzähligen Embryonen. Eine Einfuhr überzähliger Embryonen muss gesetzlich gewährleistet werden.
Das Embryonenschutzgesetz ist entsprechend zu ändern.
Präimplantationsdiagnostik
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in zehn europäischen Ländern erlaubt, darunter auch in so stark religiös geprägten Ländern wie Italien, Frankreich, Griechenland oder Spanien. Sie verstößt aus unserer Sicht nicht gegen die christliche Ethik, sondern kann ein Mittel sein, ungewollt kinderlosen Paaren mit genetischen Risiken zu helfen. Auch hier gilt für uns: Grundsätzlich müssen zuerst die Chancen und dann die Risiken gesehen werden.
Vergessen wir nicht: Ziel der PID ist eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes, welches bei den Eltern latent vorliegende schwere Krankheiten nicht erbt.
Die PID entspricht einer Pränataldiagnostik – vor der gewünschten Einnistung, die heute nach ihr selbstverständlich von der Mehrheit der Schwangeren angenommen wird. Der Arzt kann die mit hohen Risiko (etwa 20-50%) zu erwartende Erkrankung eines Embryos mit sehr großer Sicherheit bereits vor der Schwangerschaft erkennen und nach umfassender Beratung mit den Eltern angemessene Maßnahmen ergreifen.
Es scheint nicht sinnvoll, den Eltern diese neue medizinische Anwendung der PID vorzuenthalten. Die physische und emotionale Belastung ist bei dieser schwerwiegenden Entscheidung über Leben in dem sher frühen Stadium des erst etwa punktgroßen und noch nicht implantierten Embryos im übrigen erheblich geringer als bei dem späteren Abbruch einer Schwangerschaft nach §218a StGB.
Es ist überdies sozial ungerecht und unverantwortlich, dass finanziell gut gestellte Paare sich der teuren PID in zehn europäischen Ländern oder den USA unterziehen können, finanziell Schwächere eine „weinger verantwortungsvoll betreuter“PID in preiswerten Kliniken in Asien oder Ost-Europa kaufen und die Mittellosen das Risiko einer Schwangerschaft „auf Probe“ mit der großen Belastung einer späteren Abtreibung eingehen müssen.
Deshalb wollen wir das EschG so geänder sehen, dass die PID auch in Deutschland zugelassen wird
* zur Verhinderung von Leid
* zur Annäherung der höchst unterschiedlichen Schutzgrade zwischen Embryonen im Reagenzglas und Föten im Mutterleib
* zur Beendigung des bereits laufenden PID-Tourismus sowie
* zur Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzte und Patientinnen.