Multiresistente Keime

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass mehr Aufmerksamkeit und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um multiresistente Keime in Krankenhäusern und ambulanten Operationspraxen zu bekämpfen. Hierzu fordern wir:

  • Verbesserung und Überwachung der Reinigung in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit Einsatz von periodisch geschultem Fachpersonal
  • Erhaltung vorhandener und Wiedereinrichtung abgewickelter, sowie Schaffung neuer Lehrstühle für Hygiene an allen medizinischen Fakultäten unserer Universitäten
  • Verbesserung der Lehre der Hygiene in der medizinischen Ausbildung und in allen Berufen in der direkten und indirekten Patientenversorgung
  • Ausweitung einer kontrollierten Meldepflicht für Infektionsausbrüche mit multiresistenten Keimen.

Leben retten – Stammzellspende fördern!

Gut ein Drittel der an Leukämie erkrankten Menschen, die eine Stammzellspende benötigen, finden im eigenen Verwandtenkreis einen passenden Spender. Ein Großteil der Patienten jedoch ist auf einen Fremdspender angewiesen. In Deutschland existieren – wie in vielen anderen Ländern auch – Knochenmarkspenderdateien, die sich der Aufgabe der Vermittlung einer solchen Stammzellspende verschrieben haben. Hierzulande ist die größte und bekannteste dieser Dateien die Deutsche Knochenmarkspenderdatei – kurz: DKMS. Die Jungen Liberalen erkennen die großartige Arbeit dieser Organisationen an und haben sich dem Ziel verschrieben, diese zu fördern. Insbesondere wollen wir die Registrierung von potenziellen Stammzellspendern bei Knochenmarkspenderdateien fördern, den Ablauf einer Spende für den Spendenden und den Empfangenden vereinfachen und die Finanzierung der Knochenmarkspenderdateien sicherstellen.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  • die Einführung einer sog. „Mandated Choice“-Regelung für die Neuregistrierung von potentiellen Stammzellspendern

Konkret soll bei der Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses der Bürger gefragt werden, ob er sich bei der DKMS registrieren möchte oder nicht. Im Falle einer Zusage und mit Erlaubnis des Betroffenen soll die Behörde Name und Adressdaten des Antragsstellers an die DKMS weitergeben dürfen, die sich dann mit der Zusendung eines Registrierungskits an die betroffene Person wenden kann.

  • ferner soll das Thema „Stammzellspende“ im Unterricht einer der beiden letzten Klassen-/ bzw. Kursstufen der Schullaufbahn eines Schülers behandelt und erläutert werden

Ab der Vollendung des 17. Lebensjahres ist eine Registrierung bei der DKMS möglich, ab der Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Betroffene für eine Stammzellspende vermittelt werden. Um diese Möglichkeit in den Fokus junger Menschen zu richten, sollen der Sinn einer Registrierung und der Ablauf einer tatsächlichen Spende im Schulunterricht thematisch behandelt werden. So soll die Anzahl derjenigen, die sich schon frühzeitig im Leben dafür entscheiden, potenzieller Stammzellspender zu sein, deutlich erhöht werden.

  • für den tatsächlichen Fall einer Stammzellspende soll es für den Spender einen Rechtsanspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber geben

Zwar ist die Erfahrung gemacht worden, dass die meisten Arbeitgeber sehr positiv darauf reagieren, dass Angestellte Stammzellen spenden und eine Freistellung von der Arbeit meistens gewährleisten, nichtsdestotrotz setzen sich die Jungen Liberalen für ein Recht auf Freistellung von der Arbeit ein, um diesen altruistischen Akt möglichst unkompliziert für die Spendenden zu gestalten. Wir sehen eine Freistellung für den Tag der Stammzellspende als selbstverständlich an und nicht als etwas, für dass der Arbeitnehmer als Bittsteller bei seinem Arbeitgeber auftreten muss.

Die meisten Knochenmarkspenderdateien, wie auch die DKMS, finanzieren sich über Spendengelder durch Unterstützer. Sollten die finanziellen Mittel der Dateien jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt nicht ausreichen, um die laufende Arbeit aufrecht erhalten zu können, fordern die Jungen Liberalen, dass in diesem Fall eine finanzielle Förderung durch Bundes- und Landesmittel möglich sein soll.

Freie Arztwahl für Schwangere

Das grundsätzliche Recht der freien Arztwahl wird zurzeit durch die Regelung beeinträchtigt, dass die Betreuungspauschale für Schwangere (Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 EBM) nur von einem Arzt pro Quartal abgerechnet werden kann. Dies erschwert einer Schwangeren den Arztwechsel erheblich und ist mit dem Grundsatz der freien Arztwahl unvereinbar. Insofern soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass bei einem Arztwechsel auch der neue betreuende Arzt oder eine eventuelle Vertretung die Pauschale abrechnen können.

Gehörlose dürfen nicht auf taube Ohren stoßen

Das Gehörlosengeld nach Vorbild aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachen-Anhalt, Sachsen und Berlin ist auch in Niedersachsen einzuführen. Die auszuzahlende Summe soll dabei anhand landesspezifischer Faktoren bemessen werden, sollte jedoch nicht unter dem nordrhein-westfälischen Satz fallen, um eine sinnvolle Nutzung sicherstellen zu können.

Kondome sind keine Luxus

Ergänzend zur derzeitigen Beschlusslage sollen auch Kondome dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% unterliegen.

Pflege reformieren – mit sinnvollen Lösungen dem Fachkräftemangel begegnen

Präambel

Pflegeberufe zählen in Deutschland nicht nur zu den wichtigsten, sondern auch zu den anspruchsvollsten Berufen. Wir Junge Liberale setzen uns dafür ein, diese Umstände politisch wie gesellschaftlich anzuerkennen und würdigen jede/n, die/der sich dafür entscheidet, einen Pflegeberuf zu ergreifen.

Wir sind der Meinung, dass der Pflege deutschlandweit nicht die Aufmerksamkeit zukommt, die sie verdient. Die Möglichkeit, zum Pflegefall zu werden, besteht für jeden Menschen oder einen seiner nahen Angehörigen und angesichts unserer alternden Bevölkerung wird die Anzahl Pflegebedürftiger weiterhin steigen, während die entsprechenden Arbeitsressourcen durch den demografischen Wandel knapper werden.

In diesem Zusammenhang begrüßen Wir Junge Liberale das neue Pflegesofortprogramm des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend, dass es die Debatte um den Pflegenotstand in Deutschland neu angestoßen hat, setzen uns aber für sinnvolle Lösungen anstelle von Symbolpolitik ein.

Der Kern der Probleme in der Pflege liegt ganz klar im Fachkräftemangel. Der Pflegeberuf gilt in Deutschland vielen als unattraktiv, was daran liegt, dass er es in den meisten Fällen schlichtweg ist. Nicht nur eine mitunter unangemessen niedrige Bezahlung und (familien-) unfreundliche Arbeitszeiten schrecken Menschen ab, die in Erwägung ziehen, beruflich in den Pflegebereich zu gehen. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen sind durch die chronische Unterbesetzung von übermäßigem Arbeitsaufwand, enormem Zeitdruck und hoher Stressbelastung gekennzeichnet. Als Folge leiden immer mehr Pflegekräfte an Burn-out und ähnlichen Erscheinungen oder steigen sogar aus dem Beruf aus, was die Situation noch weiter verschärft. Um hier echte Verbesserungen zu schaffen, braucht es grundlegende Veränderungen.

Eine unbesetzte Stelle ist keine Stelle

Unzureichend erscheint dabei aber die Schaffung 13.000 neuer Stellen in der Pflege, wenn bereits heute in Deutschland 35.000 Stellen unbesetzt sind.

Auch Personaluntergrenzen werden die Pflegesituation nicht verbessern, wenn der Arbeitsmarkt leergefegt ist. Zum Zwecke der Patientensicherheit und Motivation, mehr Personal einzusetzen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit einer Kürzung der Mittel zu drohen, wenn sie nicht genug Stellen besetzen können, erscheint in diesem Zusammenhang als eine unzureichende Maßnahme, die die falschen bestraft und das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen wird.

Entlastung durch Digitalisierung

Wir begrüßen die geplanten Investitionen in Digitalisierung, wie zum Beispiel den Ausbau der Telemedizin. Auch die damit verbundenen Pläne zur Entbürokratisierung finden wir gut, da damit eine Entlastung der Fachkräfte in der Pflege und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einhergehen. Wir fordern eine schnelle und effektive Umsetzung.

Pflegenachwuchs fördern – Ausbildung erleichtern

Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir auch überprüfen, wo die Bedingungen der Ausbildung verbessert werden können. Dazu fordern wir eine Abschaffung der Schulkosten für alle Auszubildenden, dies schließt auch die Ausbildung zur Pflegehilfskraft ein.

Die mit der Ausbildungsreform ab 2020 greifende generalistische Ausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeit im dritten Jahr begrüßen wir, da wir hier eine Anpassung an veränderte Bedingungen in der Pflege sehen und die noch steigenden Anforderungen an fachübergreifende Kompetenzen berücksichtigt werden.

Wir möchten zudem die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachkraft senken, sodass ein guter Hauptschulabschluss zukünftig ausreicht, sofern der Bewerber die entsprechenden persönlichen Fähigkeiten mitbringt.

Auch wollen wir Ausbilder auffordern, vermehrt an allen Schulen zu werben und junge Menschen auf den Pflegeberuf aufmerksam zu machen.

An Gymnasien muss zudem vermittelt werden, dass es durch diverse Pflegestudiengänge auch akademische Wege in eine Karriere in der Pflege gibt.

Zuwanderung als Chance

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel müssen auch Zugewanderte eine Rolle spielen. Dabei sollen eigentlich abgelehnte AsylbewerberInnen, die bereits eine anerkennbare Qualifikation in einem Pflegeberuf haben, grundsätzlich nicht abgeschoben, sondern in der Pflege eingesetzt werden, wo sie dringend gebraucht werden. Voraussetzung dafür sind allerdings Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Liegen diese nicht vor, müssen die ausländischen Fachkräfte umgehend entsprechend gefördert werden.

Eine Aufnahme von Aufenthaltsgenehmigungen speziell für Pflegeberufe ins Einwanderungsgesetz lehnen wir jedoch ab, da wir glauben, dass ein effektives neues Einwanderungsgesetz Sachverhalte wie diesen umfassend für alle Fachkräfte sinnvoll aufnehmen kann und sollte.

AsylbewerberInnen, die Interesse bekunden, eine Ausbildung in einem Pflegeberuf in Deutschland zu beginnen, sollten in ihrem Wunsch unterstützt und schnell vermittelt werden. Ohne dabei grundsätzlich einen Missbrauch des Asylsystems zu unterstellen, gelten hierbei allerdings die Motivation und menschlichen Fähigkeiten eingehend zu prüfen, um sicher zu stellen, dass das persönliche Interesse der Bewerber der Arbeit an sich mindestens ebenso wie einer Aufenthaltsgenehmigung gilt.

Unterstützung von allen Seiten

Auch Anreize für Teilzeitkräfte zu schaffen, wenige Stunden in der Woche mehr zu arbeiten, begrüßen wir. Ein erster Schritt ist hier ein ausgebautes Betreuungsangebot für Kinder, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Zudem kann eine höhere Vergütung der zusätzlichen Stunden hier ein Instrument sein.

Schließlich kann nicht nur die Mobilisierung von Fachkräften kann in der Pflegesituation Belastungen abbauen. Auch das ehrenamtliche Engagement kann eine Entlastung im Berufsalltag der Pflegekräfte bedeuten und verdient hohe Anerkennung. Wir junge Liberale schätzen dies und möchten an dieser Stelle jeden würdigen, der ohne finanzielle Gegenleistung als Stütze den Pflegekräften beiseite steht. Dabei ist natürlich stets der gesetzliche Rahmen einzuhalten und die Sicherheit der Pflegebedürftigen nicht dadurch zu gefährden, dass Ehrenamtliche angesicht der Überlastung der qualifizierten Kräfte unbefugte Arbeiten dieser übernehmen.

Mut zu neuen Lösungen

Wir begrüßen die Aktion Konzertierte Pflege der Bundesregierung und hoffen, dass die beteiligten Akteure und Arbeitsgruppen zu weiteren Lösungen kommen werden. In diesem Zusammenhang wünschen wir uns eine gute Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nach außen. Gleichermaßen erwarten wir von allen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie die Entwicklungen in der Gesundheitspolitik ebenso kritisch wie respektvoll begleiten und sich nicht durch Stimmungsmache zu fehlerhaften Pauschalisierungen hinreißen lassen. Die Aufgabe, Lösungen für die Pflegesituation zu finden ist keine leichte und erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die auch unkonventionelle Ideen zulassen muss.

Telemedizin fördern

Die Medizinische Versorgung in der Fläche ist durch den demografischen Wandel durch mehr multimorbide alte Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt.

Häufigere und chronische Erkrankungen beanspruchen gerade in dünn besiedelten Regionen mit geringer Facharztdichte die Versorgungsstrukturen immer stärker. Gleichzeitig müssen Patienten lange und aufwendige Fahrtwege für teils routinemäßige Kontrollen und Messwertvergleiche auf sich nehmen.

Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil dieser gerade in der Rehabilitationsmedizin nach erfolgreicher Befundung und eingeleiteter Therapie anfallenden Nachsorge nicht auf die physische Anwesenheit des Patienten angewiesen. Wenn etwa Blutdruck- oder Blutzuckerwerte aus einem automatisierten Messgerät ärztlich kontrolliert werden, so muss auch für die reine Datenanalyse Fahrtweg und lange Wartezeit von Seite des Patienten auf sich genommen werden.

Dabei könnte in Zeiten der Digitalisierung für solche Fälle die Telemedizin in Form von einer Videosprechstunde von Arzt und Patient eine deutlich praktikablere und weniger belastende Möglichkeit für einfache und routinemäßige Kontrollen geben. Dabei soll beachtet werden, dass auch weiterhin Erstdiagnosen nur von einem real anwesenden Arzt durchgeführt werden. So wird verhindert, dass Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bzw. Ein- und Überweisungen über eine reine Telekommunikationsanamnese ausgestellt werden.

Die Telemedizin ist dabei kein Instrument um Qualitätsstandards konventioneller Behandlungen zu unterlaufen, sie kommt vielmehr dann zum Einsatz, wenn mit weniger logistischem Aufwand gleiche gute Ergebnisse erzielt werden können, oder sie überhaupt erst einen Zugang zu spezieller medizinischer Versorgung ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand ermöglicht.

In bevölkerungsarmen Ländern wie Norwegen ist dies schon heute gängige Praxis, wird Ärzten in Deutschland jedoch von der standesrechtlichen Bundesärztekammer bis heute durch ein Fernbehandlungsverbot nahezu vollständig untersagt.

Gründe für diese Selbstbeschränkung der Ärzte sind einerseits geringer persönlicher Vorteil der Ärzte, denn bisher ist es der Patient, welcher zumeist sehr lange Wege bis zum Facharzt unternimmt.

Andererseits die fehlende finanzielle Gleichstellung mit einem konventionellen Beratungsgespräch.

So beträgt das Honorar der Abrechnungsziffer einer Videosprechstunde nur ein Viertel gegenüber dem eines direkten Gespräches. Bei zusätzlichen Anschaffungskosten für entsprechende Hard- und Software wird somit kein Anreiz geschaffen, das in vielen Fällen patientenfreundlichere und qualitativ gleichwertige Medium der Videosprechstunde zu wählen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass das Gesundheitsministerium

  • über sein Antragsrecht im Einheitlichen Bewertungsausschuss, welcher die Vergütung medizinischer Leistungen bestimmt, eine Erhöhung der Honorierung der Videosprechstunde auf das Maß eines konventionellen Aufklärungsgespräches initiiert.
  • über seine Kompetenz der Empfehlung beim deutschen Ärztetag die weitere Lockerung des Fernverhandlungsverbotes für Ärzte in der Berufsordnung anstrengt.

Schluss mit Stigmatisierung und Datenkrakerei!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Niedersächsische Landespolizei die Speicherung der Daten von Menschen mit HIV, sowie Hepatitis B und C Infektionen einstellt und sämtliche bestehenden Daten umgehend löscht.

Mettiquette

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Hepatitis-E-Infektionen von Schlachtschweinen einholt. Sollte der Anteil der infizierten Schweine tatsächlich erheblich sein, wie so oft behauptet, fordern die Jungen Liberalen serologische Routinetests in Schweineställen einzusetzen. Das Fleisch (potentiell) infizierter Schweine muss nicht zwangsläufig vom Markt genommen werden, sondern sollte mit entsprechendem Zubereitungshinweis gekennzeichnet werden (“Nicht zum rohen Verzehr geeignet”).