Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Rücknahme der Änderungen vom 03.12.2014 für die Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) des Landes Niedersachsen.
PJ’ler sind keine Arbeitskräfte zum Nulltarif!
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen den Status quo der Zahlungen von Aufwandsentschädigungen im Praktischen Jahr (PJ) der deutschen Humanmedizinstudenten als mangelhaft an und unterstützen die Proteste der Humanmedizinstudenten in diesem Kontext. Es ist nicht hinnehmbar, dass einige PJler für ihre Tätigkeiten keine Aufwandsentschädigungen erhalten, andere hingegen den aktuellen Höchstsatz i.H. des geltenden Bafög-Höchstsatzes. Die Studenten wenden ihre erworbenen Fähigkeiten an, leisten dabei hochqualitative Arbeit und entlasten die Angestellten – und das ganztätig an allen Wochenarbeitstagen. De facto sind Nebenerwerbe in den PJ-Tertialen kaum möglich, sodass die Studenten darauf angewiesen sind finanziell entlastet zu werden.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb den Gesetzgeber auf Rahmenbedingungen für eine faire Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr während der klinischen Tätigkeit zu schaffen – nicht nur um die notwendige finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, sondern auch um die Arbeit der PJler zu honorieren –die oft fest eingeplant sind um den Stationsablauf zu gewährleisten.
Deswegen fordern wir, dass in der Approbationsordnung für Ärzte die bisherige Deckelung der Aufwandsentschädigung aufgehoben wird und auch ein angemessener Minimalsatz festgehalten wird. Ambulante PJ-Tertiale sollen von dieser Regelung nicht betroffen sein. Die Aufwandsentschädigungen bundesweit zu vereinheitlichen lehnen wir ab, da die Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser sich strukturell unterscheiden und deswegen auch ihre ökonomische Struktur verschieden ist.
Aufhebung des Bluts- und Knochenmarksspendeverbots für homosexuelle und bisexuelle Männer sowie Frauen, die mit jenen Sex hatten
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Aufhebung des Bluts- und Knochenmarksspendeverbots für homosexuelle und bisexuelle Männer sowie Frauen, die mit jenen Sex hatten.
Zwar handelt es sich bei der entsprechenden Beschränkung nicht um eine staatliche Vorgabe, sondern um Regeln der privaten Organisationen, die in Deutschland die Blut- und Knochenmarkspende organisieren. Die Politik darf, gerade in Zeiten knapper Blutkonserven, einer solchen Diskriminierung nicht tatenlos zusehen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die FDP auf, sich für eine Aufhebung des Verbots einzusetzen.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen verkennen nicht die Notwendigkeit, die Empfänger von Blutkonserven oder Knochenmarksspenden vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Daher muss in Zukunft weiterhin, aber unabhängig von der sexuellen Orientierung, nach wechselnden Sexualpartnern und Verhütung gefragt werden.
Arbeitsbedingungen optimieren – Für gesunde Ärzte und gesunde Patienten!
Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine flächendeckende und hochwertige medizinische Versorgung ein. Ein Problem sehen wir Liberale in der steigenden Anzahl an Todesfällen und Schädigungen von Patienten, insbesondere bei der stationären Behandlung. Vor allem Chirurgen, aber auch andere Klinikärzte sehen sich zunehmend einer höheren Arbeitsbelastung ausgesetzt sowohl die Zahl der Eingriffe steigt, als auch die dadurch zu verrichtende Bürotätigkeit. Folgen dieser Arbeitsbedingungen sind nicht nur zu wenig Zeit zum Ausgleich wie etwa für Familie, Freunde und Privatleben, sondern auch und vor allem die hohe psychische wie auch physische Belastung. Diese führt nicht nur dazu, dass die Qualität von Behandlungen sinkt, sondern auch zu vermeidbaren Fehlern mit teils gravierenden Folgen.
Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist es unerlässlich die Versorgung von Patienten und das Leistungsvermögen eines jeden Arztes sowie eine entsprechende Vergütung miteinander in Einklang zu bringen. Die Arbeitsbedingungen für Klinikärzte mit hoher zeitlicher Beanspruchung müssen dementsprechend neu und umgestaltet werden, sodass die Versorgung der Patienten gesichert ist, ohne ein zumutbares Arbeitpensum für Ärzte zu überschreiten.
**Konkret fordern wir:**
* Bei einer gerechten Vergütung müssen einige besonders zeitintensive Tätigkeiten wie Dokumentationsarbeiten und Weiterbildungen besonders berücksichtigt werden. Wir fordern die Tarifparteien auf, sich künftig verstärkt um Korrekturen in diesem Bereich zu kümmern.
* Des Weiteren werden die staatlichen Krankenhäuser dazu aufgefordert die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten zu verzeichnen. Die rechtlichen Auflagen zur Arbeitszeit dürfen nicht durch unvollständige Erfassung ausgehebelt werden. Daher ist auch eine effizientere Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ratsam. Überstunden müssen voll ausgeglichen werden und die rechtlichen Arbeitszeitregelungen müssen eingehalten werden. Andernfalls kann eine physische und/oder psychische Überlastung des Arztes zu einer Gefährdung der Patienten führen zum Beispiel durch schwerwiegende Behandlungsfehler.
* Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Junge Liberale ein wesentliches Gut, dass allen Arbeitnehmern garantiert werden sollte.
* Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher mit öffentlichen Mitteln finanzierte Klinikträger dazu auf Arbeitszeiten verlässlich und planbar zu gestalten, Arbeitszeitenden einzuhalten bzw. einhalten zu lassen und die Einteilung zum Bereitschaftsdienst pro Monat zu begrenzen. Die Einteilungen zu Bereitschaftsdiensten muss frühzeitig erfolgen, damit dem Arbeitnehmer eine Planungsicherheit gewährleistet wird.
* Es muss sichergestellt werden, dass Bereitschaftsdienste nicht zu regulärer Vollarbeit werden.
* Im Angesicht einer gewünschten Verbesserung der Arbeitsbedingungen muss der Ärztemangel nicht nur auf dem Land, sondern auch an deutschen Krankenhäusern fokussiert angegangen werden. Durch unzureichende oder minimale ärztliche Versorgung werden die diensthaben Ärzte immer mehr unter Druck gesetzt, nicht zuletzt weil sich ein zeitiger Feierabend nicht mit dem Pflichtbewusstsein vereinen lässt. Wir empfehlen, den Versorgungsschlüssel sowie die benötigte Anzahl an Bereitschaftsärzten in Kliniken regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Teufelskreis schließt sich hier: Durch die unzureichenden Arbeitsbedingungen werden immer mehr Ärzte abgeschreckt und schlagen einen Weg außerhalb der klinischen Tätigkeit ein. Hier zeigt sich also, dass das Problem Ärztemangel nur im Zusammenhang mit der Problematik der Arbeitsbedingungen angegangen werden kann.
Kinderwünsche erfüllen – Eizellspende legalisieren!
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Auflockerung der Gesetzeslage zur Eizellspende.
Das bisher strikte Verbot durch das Embryonenschutzgesetz soll dahingehend umgestaltet werden, dass es Frauen ermöglicht wird, Eizellen personenbezogen zu spenden bzw. personenbezogene Eizellspenden im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung zu empfangen.
Um die Eizellspende sicher zu gestalten, darf sie nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen:
Die Spenderin muss der Entnahme einwilligen und muss über die Behandlung und den Eingriff zur Entnahme vor der Einwilligung gründlichst und umfassend medizinisch aufgeklärt und informiert werden. Eine psycho-soziale Betreuung von Spenderin und Empfängerpaar im Vorfeld und gegebenenfalls nach der Spende ist anzustreben.
Die Empfängerin muss der Spende zustimmen.
Beide Frauen müssen – wie im Rahmen vergleichbarer künstlicher Befruchtungsprozesse – einen Vertrag schließen, in dem sowohl die Empfängerin die Spenderin von allen Ansprüchen des Kindes freistellt, als auch die Spenderin ihre Ansprüche dem Kind gegenüber abtritt. Dadurch wird die Empfängerin zur juristischen Mutter des zu zeugenden Kindes.
Die Eizellspendemöglichkeit soll Paaren zur Verfügung stehen, die ihren Kinderwunsch aufgrund biologischer Umstände nicht eigens realisieren können. Dies betrifft folglich Frauen, die das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, bei denen verfrüht die Menopause eingesetzt hat, s.g. Climacterium praecox, oder, bei denen aus verschiedenen Gründen (wie bspw. Ovarektomie, Bestrahlung, Chemotherapie, etc.) eine künstliche Herbeiführung der Menopause medizinisch indiziert war und realisiert wurde. Alle weiteren Kriterien sollen analog zu den Samenspendekritierien formuliert werden, d.h. eine Spenderin muss mindestens das 20ste
Lebensjahr vollendet, nicht aber das 40. überschritten haben, zudem darf sie nicht dauerhaft Medikamente konsumieren oder erbgutschädigende Medikamente einnehmen.
Spenderin und Empfängerin müssen im Vorfeld der Spende umfassend medizinisch und gynäkologisch untersucht werden. Für die Spende soll die Freigabe für das Verfahren eines hierfür berechtigten Mediziners eingeholt werden. Die Empfängerin muss über mögliche Konsequenzen ausgehend von ihrem medizinischen Status aufgeklärt und beraten werden, wobei das Kindeswohl eine übergeordnete Rolle spielen muss und die Erfolgsaussichten berücksichtigt werden sollen.
Dies soll die wirkliche Notwendigkeit der Spende bei der Empfängerin sicherstellen, sowie die medizinischen Risiken im Laufe der Schwangerschaft für das Ungeborene minimieren Frauen, die familiär genetisch vorbelastet sind und somit ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende, das Leben massivst einschränkende Erbkrankheiten aufweisen, sind somit als Spenderinnen nicht geeignet. Die medizinische Nachsorge muss bei beiden Frauen gesichert sein. Eine anteilige Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen, wie bereits bei der künstlichen Befruchtung, ist äußerst begrüßenswert.
Des Weiteren soll die “Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion”, wie sie bereits für die künstliche Befruchtung in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen besteht, ebenfalls auf die Eizellspende ausgeweitet werden.
Psychologische Betreuung in Altenheimen und betreuten Wohnanlagen
Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein,die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es in Altenheimen und betreuten Wohnanlagen eine fachgerecht psychologisch geschulte Ansprechperson gibt.
Unter dem Aspekt des demographischen Wandels wird es immer wichtiger, dass älteren Mitbürgern eine fachlich korrekte Betreuung zu Teil wird. Dies beinhaltet auch, dass sie bei familiären Problemen, Verlust von Angehörigen oder aber auch Problemen mit dem Fachpersonal oder der Struktur des Altenheims/der betreuten Wohnanlage einen Ansprechpartner haben, der ihnen jederzeit zur Verfügung steht. Hierbei kann der Bundesverband Deutscher Psycholginnen und Psychologen zu rate gezogen werden, weiterhin ist eine passende Ausbildung an Fachhochschulen weiter zu fördern und auch Menschen mit niedrigeren Schulabschlüssen zugänglich zu machen. In der letzten Zeit sind vermehrt Fälle an die Öffentlichkeit gelangt, in welchen die Bewohner eines Altenheims/einer betreuten Wohnanlage massiv unzureichend behandelt worden sind. Um den Bewohnern eine Stimme gegen ungerechte, fachlich inkorrekte und diskriminierende Behandlung zu geben, ist ein Ansprechpartner dringend vonnöten.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung bei künstlicher Befruchtung
Die Jungen Liberalen fordern, dass die gesetzlichen Krankenkassen (wie die privaten Krankenkassen) die vollen Kosten für künstliche Befruchtungen übernehmen.
Es soll nach Auffassung der Jungen Liberalen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wonach die Krankenkassen 100 % der Kosten für maximal drei künstliche Befruchtungsversuche übernehmen.
Bei darüber hinaus gehenden Versuchen sollen die Paare 25 % der Gesamtkosten tragen.
Zudem sollen verheiratete und unverheiratete Paare bei der Kostenübernahme gleichgestellt werden.
Hierbei erkennen die Jungen Liberalen an, dass auch weiterhin einige Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erfüllt werden müssen. Hierzu zählt, dass eine hinreichende Aussicht besteht, dass eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann und dass herkömmliche Behandlungsmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind. Das Mindestalter der Versicherten sollte hierbei bei 21 Jahren liegen. Frauen dürfen das 40. und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausbildung Krankenpflege
Forderungen der EU nach neuen Ausbildungsvoraussetzungen, in denen die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger nur noch für Bewerber mit Abitur möglich sei, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine einheitliche Pflegeausbildung, in der die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und die Altenpflegeausbildung zusammen gelegt wird, um einerseits die Pflege zu professionalisieren, aber auch den Beruf, im Besonderen den der Altenpflege, attraktiver zu machen.
Nach der einheitlichen zweijährigen Grundausbildung für den Pflegeberuf, soll eine einjährige Spezialisierung auf einem Fachbereich erfolgen, wodurch eine professionellere Pflege auch ohne neue Ausbildungsvoraussetzungen entsteht.
Die Finanzierung der Ausbildungen soll bei den Krankenkassen liegen.
Rechtssicherheit für Beschneidung schaffen
Das Urteil des Kölner Landgerichts, in welchem die Beschneidung eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung qualifiziert wurde, hat bei Juden und Muslimen sowie bei Ärzten in Deutschland zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen diesen Zustand der Unsicherheit durch eine klare gesetzliche Regelung überwinden.
Dabei fühlen wir uns der Werteordnung des Grundgesetzes verpflichtet. In dieser Werteordnung nehmen die körperliche Unversehrtheit des Menschen und die damit verbundene staatliche Schutzpflicht eine herausragende Stellung ein. Dies gilt in besonderem Maße für die körperliche Integrität von Kindern. Auch die Religionsfreiheit stellt einen essentiellen Bestandteil dieser grundsetzlichen Ordnung dar. So wie sich jeder Liberale als Individuum gegen Religiosität entscheiden kann, will jeder Liberale seinen Mitbürgern das Recht auf eine freie Religionsausübung belassen. Hinzu tritt das ebenfalls im Grundgesetz verbriefte Erziehungsrecht der Eltern. Liberale wollen keine staatliche “Lufthoheit über den Kinderbetten”, sondern respektieren gerade auch religiöse Vielfalt.
Ob Jungen im nicht einwilligungsfähigen Alter beschnitten werden dürfen, ist für Liberale eine schwierige Abwägungsfrage. Nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen wird ein möglichst schonender Ausgleich der betroffenen Güter erreicht, wenn Eltern in die Beschneidung ihrer männlichen Kinder einwilligen können, sofern diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst und für das Kind ohne unnötige Schmerzen durchgeführt bin.