Kinderwünsche erfüllen 2.0 – Tragemutterschaft legalisieren!

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine schnellstmögliche Legalisierung der Tragemutterschaft ein. Im Rahmen einer zukunftsorientierten Fortpflanzungsmedizin sind Anstrengungen zu unternehmen, die Tragemutterschaft mit dem deutschen Gesetz in Einklang zu bringen. Wir setzen uns dafür ein, dass deutschen Staatsbürgen und Menschen mit ständigen Wohnsitz in Bundesrepublik Deutschland alle ethisch verantwortbaren Möglichkeiten geboten werden um ihren Kinderwunsch realisieren zu können.

1. Vorraussetzungen zur Inanspruchnahme

Die Möglichkeit der Tragemutterschaft soll Frauen nur bei gegebener medizinischer Indikation zur Verfügung stehen. Dies muss durch mindestens zwei unabhängige, mit dem Fall vertraute Gynäkologen festgestellt werden. Erkrankungen oder Fehlbildungen des Uterus, Hysterektomie, Deformierung der Gebärmutterhöhle oder des -halses, Synechia (Ashermann-Syndrom) und somatische Erkrankungen als Gegenanzeige zur Schwangerschaft sind beispielhaft als Indikationen zu benennen. Weitere Symptomatiken, die zur Inanspruchnahme einer Tragemutterschaft führen können, unterliegen der Verantwortlichkeit der Ärzte.

Sofern bei einer Frau mit Kinderwunsch eine medizinische Indikation vorliegt, sie volljährig ist und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und keine herkömmlichen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen oder diese nicht zu einer erfolgreichen Schwangerschaft geführt haben, soll einer Frau die Möglichkeit einer Tragemutterschaft offen stehen.

Eine Ausnahme kann erfolgen, sofern die Wunschmutter das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, bei ihr die natürliche Menopause noch nicht eingesetzt hat und dies durch die beiden behandelnden Gynäkologen bestätigt wird.

Als Tragemutter kommen nur Frauen in Frage, die volljährig sind und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Zusätzlich setzen wir eine Wiederholung der freien Bekundung zur Tragemutterschaft nach drei Monaten in Gegenwart der behandelnden Ärzte im Vorfeld der Behandlung voraus.

Das Kindeswohl muss eine übergeordnete Rolle spielen, daher halten wir es für unerlässlich, dass ebenfalls eine Freigabe seitens eines ausgebildeten Mitarbeiters des Jugendamts oder ProFamilia erfolgen muss.

2. Bedingungen bei Inanspruchnahme

Es muss eine genetische Elternschaft zwischen mindestens einem Wunschelternteil und dem Kind vorliegen und es darf keine genetische Elternschaft zwischen Tragemutter und Kind vorliegen. Die genetische Verwandtschaft muss bei der Anerkennung der Elternschaft belegt werden.

Genetischer Elternteil und Samen-/Eizellspender dürfen nicht in direkter Linie verwandt sein.

Sowohl die Frau mit Kinderwunsch, als auch die Tragemutter müssen über die gesamte Dauer medizinisch und psychologisch betreut werden. Der gesundheitliche Zustand der austragenden Frau muss vor dem Eingriff ärztlich überprüft werden, hierbei muss besonderen Wert darauf gelegt werden, dass die potentielle Tragemutter weder der Schwangerschaft entgegenstehende Erkrankungen hat noch Medikamente konsumiert hat oder konsumiert, die sich u.U. auf die Schwangerschaft auswirken. Es ist sowohl der ständige Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die schriftliche Zustimmung der Wunscheltern bzw. der Frau mit Kinderwunsch und der Tragemutter notwendig.

3. Auflagen

Eine Frau, die Tragemutter wird, sollte dies aus freien Stücken tun und nicht auf Drängen oder wegen persönlicher Not anbieten. Daher sprechen wir uns für ein Verbot der gewerblichen Vermittlung von Tragemüttern aus, da aus Notsituationen kein Kapital geschlagen werden darf, und fordern zugleich auch bei privater oder anderweitiger Vermittlung die Unentgeltlichkeit einer Tragemutterschaft. Allerdings haben die Wunscheltern für jegliche im Zuge der Schwangerschaft und Geburt auftretenden, notwendigen Ausgaben bzw. Entschädigungen, wie z.B. Verdienstausfälle, Geburtsvorbereitungskurs, aufzukommen. Ebenso sind Behandlungskosten im Falle von etwaigen Komplikationen bis hin zum natürlichen Abort zu übernehmen.

Eine Gesellschaft rückt zusammen. Den demografischen Wandel gestalten.

Die Demografische Struktur in Deutschland hat sich in den letzten Jahren stark verändert und wird auch in den zukünftigen Jahren von einer alternden Gesellschaft geprägt sein: von 1970 bis heute kam es zu einem Rückgang der Geburten von 2,5 auf aktuell 1,36 Kinder je Frau. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Lebenserwartung – die eines 60-jaehrigen Mannes seit 1960 um etwa vier Jahre, die einer gleichaltrigen Frau um etwa fünf Jahre. Zwar hat ein positiver Einwanderungssaldo in den letzten Jahren zu einer Stabilisierung der Altersstruktur beigetragen, doch wird dies bei gleichbleibender Tendenz die Veränderung der demografischen Bevölkerungsstruktur nicht auffangen.

Diese Entwicklung zieht Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme nach sich. In einem nach dem Umlageverfahren organisierten gesetzlichen Rentenversicherungssystem müssen immer weniger Erwerbstätige für die Rente immer mehr Nichterwerbstätige aufkommen. Dies führt zu Interessenkonflikten um die Neuausrichtung des Generationenvertrages einerseits und zu der Frage nach der Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersversorgung, betrieblicher und privater Altersvorsorge andererseits.

Im Gesundheitssystem ist die erwartete Entwicklung gekennzeichnet von einer steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, die jedoch nicht zwangsläufig mit der Alterung der Gesellschaft korreliert. Hier wird eine Ausschöpfung von Effizienzpotentialen im Krankenversicherungswesen benötigt; dies kann insbesondere durch eine zielgenaue Präventionspolitik erreicht werden, wodurch die Zahl der chronisch Kranken gesenkt werden kann und so die sich dadurch ergebenden finanziellen Risiken eingedämmt werden.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen den Staat in der dringenden Pflicht, strukturelle Maßnahmen zur Abfederung negativer Konsequenzen des demografischen Wandels auf den Staatshaushalt und die Leistungsfähigkeit der Sozialsysteme zu ergreifen. Dafür muss die Finanzierung der Sozialsysteme unabhängiger von den Implikationen des demografischen Wandels werden. Auch eine Erhöhung der Geburtenrate trägt dazu bei, die Lasten kommender Generationen abzumildern: Liberale Familienpolitik setzt mit einem sozialen Lastenausgleich den Rahmen dafür, dass Menschen sich für Nachwuchs entscheiden können und gleichzeitig einer Erwerbsbeteiligung nachgehen können. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich aber bewusst, dass der Versuch einer politischen Einflussnahme auf die Geburtenrate allein nicht das geeignete Mittel zur finanziellen Absicherung der Sozialsysteme ist oder sein soll.

Vor allem im ländlich geprägten Niedersachsen führt ein Bevölkerungsrückgang und eine Alterung der Gesellschaft zu strukturellen Herausforderungen: Eine Ausdünnung von Kommunen kann die Erreichbarkeit von Gesundheits-, aber auch allgemeinen Dienstleistungen sowie die Mobilität gerade älterer Menschen beeinträchtigen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen durch moderne Verkehrs-, Städtebau- und Sozialpolitik eine hohe Lebensqualität für alle Generationen sicherstellen. Die Jungen Liberalen sehen hier die Kommunen in der Pflicht sich um eine gute, ortsnahe Gesundheitsversorgung der Bürger zu bemühen.

Rentenreform: Drei starke Säulen gegen die Rentenlücke

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich Im Grundsatz zum umlagebasierten staatlichen Rentenversicherungssystem, das allerdings in Anbetracht des demografischen Wandels reformiert und durch einen Ausbau der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge flankiert werden muss. Ein tragfähiges Rentensystem basiert auf Diversifizierung der Einkommensquellen im Alter; dazu gehören insbesondere auch kapitalgedeckte Elemente sowie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.

Gesetzliche Rentenversicherung

Ein sich verschlechterndes Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern führt zu einer geringeren Leistungsfähigkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems. Die wesentlichen Stellschrauben sind das Rentenniveau, der Beitragssatz sowie der Rentenzugang.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen

  • betrachten die Reformmaßnahmen unter dem Stichwort ‘Agenda 2010’ und insbesondere die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors als wichtigen Schritt im Hinblick auf die zukünftige Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung;
  • sehen ein Absinken des Rentenniveaus in den kommenden Jahrzehnten als unausweichliche Folge der Unterfinanzierung des Rentensystems an;
  • fordern ein langfristiges Einfrieren des Rentenversicherungsbeitragssatzes, um eine zusätzliche Belastung vor allem kleinerer und mittlerer Einkommen durch steigende Lohnnebenkosten zu verhindern;
  • sehen die Durchführung eines Lastenausgleiches zur Sicherstellung eines existenzsichernden Mindesteinkommens vor allem als Aufgabe des Steuersystems; eine Verzerrung des Versicherungsprinzips durch Einführung einer Mindestrente lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen daher ab;
  • fordern die Flexibilisierung des Renteneintrittalters. Jeder der 45 rentenversicherungsbeitragspflichtige Arbeitsjahre geleistet hat, kann ohne Abschlag seinen Rentenanspruch gelten machen. Die Elternzeit ist anzurechnen. Das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bleibt unberührt;
  • fordern die flexible Wahlmöglichkeit des Renteneintrittsalters bei versicherungsmathematisch korrekt berechneten Zu- und Abschlägen;
  • fordern eine Abschaffung der Zuverdienstgrenzen ab dem 60. Lebensjahr;
  • sehen auch eine Heraufsetzung des abschlagsfreien Renteneintrittsalters bei steigender Lebenserwartung und Leistungsfähigkeit im Alter als einen gangbaren Weg an; das Berufsunfähigkeitsrisiko muss über die Erwerbsminderungsrente abgefedert werden; gleichzeitig müssen Fehlanreize für eine Frühverrentung vermieden werden.

Betriebliche und private Altersvorsorge

Die Rentenlücken privater Haushalte als Folge eines sinkenden Rentenniveaus müssen durch Elemente privat organisierter und kapitalgedeckter Altersvorsorge kompensiert werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern hierbei insbesondere eine bessere Information über die Möglichkeiten der privaten Rentenvorsorge, über die Riester-Rente hinaus, sowie die Erhöhung der Anreize für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Dies erhöht die Sparquote vor allem von Haushalten, die von Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung direkt betroffen sind. Gleichzeitig muss stets evaluiert werden, inwieweit Substitutionseffekte die Auswirkungen auf die Sparquote relativieren, um ggfs. Fehlanreize zu korrigieren.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  • eine Überprüfung und Überarbeitung des Altersvermögensgesetz im Hinblick auf dessen Einfachheit und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand, sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit des Bundes, um die Bürger über die Möglichkeiten von privaten Rentenversicherungen zu informieren. Das alleinige propagieren der staatlich bezuschussten Riester-Rente lehnen die Jungen Liberakeb ab;
  • wollen die abgabenfreie Entgeltumwandlung, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge, erhalten;
  • die Möglichkeit ungeförderte Privatrenten als Sonderausgaben geltend machen zu können;
  • wollen die Portabilität von Betriebsrentenansprüchen durch eine Verkürzung der Frist für die Unverfallbarkeit von Betriebsrentenansprüchen erhöhen;
  • wollen Instrumente zur Arbeitnehmerbeteiligung an Unternehmen verbessern;
  • dass jedes Unternehmen verpflichtet ist seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Eine direkte Verknüpfung der betrieblichen Altersversorge mit dem Arbeitsvertrag lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab;
  • eine Verbesserung der Möglichkeiten die betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitsplatzwechsel weiterzuführen;
  • fordern eine Gleichstellung von Renten betrieblicher und privater Rentenvorsorge im Hinblick auf die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung;
  • die Unabhängigkeit der privaten Vorsorge von Mindestrente, Liberalem Bürgergeld oder sonstiger staatlichen Mindestleistung;
  • sehen ein gewisses Grundwissen in Finanzfragen als wichtige Voraussetzung für den Ausbau eigenverantwortlicher Altersversorgung an; die Vermittlung ausreichender Kenntnisse im Umgang mit Finanzprodukten muss im Bildungssystem stattfinden.

Für eine effiziente und leistungsfähige Gesundheitsversorgung

Die Entwicklung der Gesundheitslandschaft in Deutschland ist von einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung gekennzeichnet. Eine steigende Lebenserwartung und eine dadurch bedingte Erhöhung des Anteils der über 65-Jaehrigen legt den Schluss eines steigenden Bedarfes an Gesundheitsleistungen nahe. Da sich die Last infolge Krankheit und Behinderung jedoch in der Regel auf die letzten Lebensjahre konzentriert, kann der Effekt der steigenden Lebenserwartung auf die Gesamtnachfrage nach Gesundheitsleistungen bei einer Bekämpfung der Ursachen chronischer Krankheiten aber auch weniger dramatisch ausfallen als es auf den ersten Blick zu befürchten steht. Jedenfalls führen eine insgesamt steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und eine Verschlechterung der Einnahmesituation der GKV durch weniger Beitragszahler zu einem erhöhten Kostendruck auf das Kranken- und Pflegeversicherungssystem.

Effizienzsteigerungen durch mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen

Steigende Gesundheitsausgaben sind nicht zwangsläufig ineffizient, sofern sie eine Verbesserung der Lebensqualität der Patienten oder eine Steigerung der Lebenserwartung bedingen, oder Folge zunehmender Multimorbidität in einer älter werdenden Bevölkerung oder veränderter Präferenzen infolge steigenden Wohlstandes sind. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen die Kostenfaktoren im Gesundheitssystem adressieren, die Folge von ineffizienten Strukturen und mangelndem Wettbewerb sind.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen

  • wollen im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und GKV die Wahlfreiheit der Versicherten stärken, um den Wettbewerbsdruck zwischen den Krankenkassen zu erhöhen. Dafür wird der einheitliche Beitragssatz nebst Zusatzbeitrag abgeschafft und durch ein vom Arbeitsentgelt entkoppeltes System ersetzt: Neben einer gesetzlich festgeschriebenen und verpflichtenden Mindestversorgung bei leistungsgerechter Vergütung besteht die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungsverträge abzuschließen. Leistungsumfang, individuelle Ausgestaltung und Preis dieser zusätzlichen Versicherung entwickeln sich am Markt. Ein Sozialausgleich erfolgt über das Steuersystem in Form einer zusammenfassenden Sozialleistung als negative Einkommenssteuer (Liberales Bürgergeld). Das Sachleistungsprinzip wird beibehalten, wobei dem Versicherungsnehmer eine Möglichkeit gegeben werden muss, die Kosten der Behandlung zu erfahren.
  • wollen im Verhältnis zwischen GKV und Leistungserbringern den Wettbewerb um günstige Angebote stärken. Die Vertragsfreiheit besteht dahingehend, dass Krankenkassen sowohl Selektiv- als auch Kollektivverträge mit allen unterschiedlichen Gruppen von Leistungsanbietern, also auch mit Kassenärztlichen Vereinigungen und Hausarztverbänden, abschließen können, ohne dabei zum Angebot spezieller Vertragstypen verpflichtet zu sein. Der Sicherstellungsauftrag für die flächendeckende Versorgung im Bereich der ambulanten Versorgung verbleibt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Krankenhausfinanzierung soll vermehrt leistungsgerecht erfolgen. Die Investitionskosten werden über die Pauschalen nach § 10 KHG im Durchschnitt für einzelne Leistungen vergütet. Für die Krankenhäuser bedeutet dieser Schritt eine unechte Monistik, da sie mit einem Preis für die Leistung aus zwei Finanzierungsquellen, nämlich dem Land für Investitionen und der Krankenkasse für die Behandlungskosten, kalkulieren können. Es soll jedoch ein Entwicklungsauftrag an die Selbstverwaltungspartner formuliert werden, wie die unterschiedliche Größe von Krankenhäusern mit in diese Systematik einbezogen werden kann, da größere Krankenhäuser durch Kostendegressioneffekte durch die Anzahl der Leistungen selbige in der Regel kostengünstiger anbieten können. Eine Rezeption und eine Not- bzw. Liegendaufnahme müssen in jedem versorgenden Krankenhaus einmal vorgehalten sein, egal ob 100 oder 2000 Betten vorhanden sind. Gutes und vorausschauendes Management muss auch in kleinen Krankenhäusern fair vergütet sein. Schlecht ausgelastete Krankenhäuser sollen aus dem Krankenhausplan und somit aus der Landesförderung gestrichen werden. Die Pauschalvergütung soll im stationären Bereich beibehalten und verbessert werden; im ambulanten Bereich kann eine Übertragung dieses Vergütungssystems jedoch nicht erfolgen, da dort meist keine „Hauptprozedur“ erbracht wird, sondern Patienten über einen längeren Zeitraum betreut werden. Hier sind andere leistungsgerechte Vergütungen zu verhandeln. Die Vorschriften des Wettbewerbs- und Kartellrechts müssen auch im Gesundheitsbereich konsequent durchgesetzt werden.

Prävention – Krankheitslast verringern

Bemühungen zur Prävention von Krankheiten, insbesondere solcher die chronische Krankheiten bedingen, sind eine Investition in eine geringere Kostenlast im Krankenversicherungssystem in Zukunft. Der Staat kann und soll deshalb Anreize für eine gesündere Lebensweise setzen, um vermeidbare Krankheitslast und Sterblichkeit abzumildern. Gleichzeitig betonen die Jungen Liberalen Niedersachsen aber auch das Prinzip der Eigenverantwortung: Aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger sollen selbst über ihre Lebensgewohnheiten entscheiden, und nicht durch Verbote und übermäßige Steuern vom Staat erzogen werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen

  • fordern effektive Aufklärung über gesunde Lebensführung und Ernährung, vor allem in Schulen;
  • lehnen höhere Steuern und Werbeeinschränkungen für gesundheitsgefährdende Produkte wie Alkohol und Tabak ab;
  • sprechen sich für eine breite Sportförderung in Vereinen und Schulen aus, zum Beispiel im Rahmen des Aktionsplanes ‘Lernen braucht Bewegung’;
  • fordern die Krankenkassen und Ärztekammern zu einer noch stärkeren Kooperation mit dem organisierten Sport auf. Erfolgreiche Projekte wie das „Rezept für Bewegung“ empfehlen sich zur Ausweitung;
  • erkennen die Relevanz sozialer Determinanten von Gesundheit und sehen deshalb in ressortübergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Erwerbschancen einen Beitrag für eine gesündere Gesellschaft und mehr Wohlstand;
  • begrüßen ausdrücklich unternehmerische Aktivitäten im präventiven Bereich.

Die Familie als Keimzelle und Grundgerüst der liberalen Bürgergesellschaft

Familie ist da, wo Menschen aus einer oder aus mehreren Generationen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Die Familie ist der Ort, an dem Menschen Liebe, Solidarität, Vertrauen und Geborgenheit umeinander erfahren und lernen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft erfüllt die Familie, die auf die Erziehung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen ausgerichtet ist, eine ganz besonders wichtige gesellschaftliche Funktion in der liberalen Bürgergesellschaft. Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen hierbei die Rolle der Ehe als wichtigen Hort und Ort für die Geburt und Fürsorge von Kindern an. Eine Streichung des Art. 6 GG lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb ab. Die Ehe ist auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Das Ehegattensplitting wird abgeschafft und die Volladoption ist zu ermöglichen. In einer immer älter werdenden Gesellschaft nimmt die Familie eine herausragende Rolle ein. In der Kindererziehung, Gesundheitsversorgung, Mobilität und Pflege ist es in erster Linie der familiäre Bund mehrerer Generationen, der Betreuung und Fürsorge übernimmt.

Kinder und Beruf

Familien mit Kindern bedürfen einer besonderen staatlichen Unterstützung. Dies ergibt sich zum Einen aus der staatlichen Schutzauftrag für das Kindeswohl und die Familie. Zum Anderen ergeben sich, auch im Hinblick auf den demografischen Wandel, ökonomische Notwendigkeiten:
Deutschland kann sich eine geringe Erwerbsbeteiligung von Eltern, insbesondere Frauen, und schlecht ausgebildeten Nachwuchs nicht leisten, wenn die Sozialsysteme weiterhin leistungsfähig bleiben sollen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  • Den qualitativen und quantitativen Ausbau von Krippen- und Kindertagesstätten.
  • Erziehung, Betreuung, Bildung und Beruf müssen in einem familienfreundlichen Klima vereinbar sein, denn wer Flexibilität im Beruf zeigen soll, muss auch auf flexible und pädagogisch wertvolle Ganztagsbetreuungsangebote zurückgreifen können.
  • Die vereinfachte Einrichtungsmöglichkeit von Betriebskindergärten sowie die erweiterte Kooperation zwischen Unternehmen in der Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Die Kostendeckelung der Gebühren für Krippenplätze in ganz Niedersachsen auf 184 Euro monatlich pro Kind.
  • Die kommunale Einrichtung von „Familienservicecentern“.
  • Die stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen. Hierzu gilt es die bereits geförderten Programme (z.B. „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“) durch Qualifizierungsmaßnahmen zur Erleichterung der Berufsrückkehr, betriebliche Ausbildungen in Teilzeit für allein erziehende Frauen oder Maßnahmen für Existenzgründerinnen weiter auszubauen. Selbiges gilt selbstverständlich auch für Männer in entsprechender familiärer Situation.

Dialog der Generationen und Leben im Alter

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  • Die Anschubförderung von Mehr-Generationen-Häusern, Seniorenwohnparks und Wohngemeinschaften älterer Menschen, um den Dialog der Generationen zu intensivieren und ein selbstbestimmtes Leben langfristig zu ermöglichen.
  • Die verstärkte Vernetzung zwischen kommunaler Daseinsfürsorge und bürgerschaftlichem Engagement.

Veränderte Anforderungen an Gesellschaft und Politik

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  • Das Ziel der Generationengerechtigkeit in die niedersächsische Landesverfassung aufzunehmen.
  • Die Liberalisierung des Adoptionsverfahrens und die Förderung von Pflegefamilien.
  • Die Entlastung von allein erziehenden Müttern und Vätern durch die Erhöhung von Freibeträgen und die flexiblere Gestaltung von Teilzeitbeschäftigungen zur (Re)integration in den Arbeitsmarkt.

Der ländliche Raum als niedersächsischer Identitätsanker

Niedersachsen wird als Flächenland vor allem durch den ländlichen Raum geprägt.
Er erhält nicht nur die niedersächsische Kulturlandschaft, sondern ist auch Identitätsstifter und bietet einen besonderen Rahmen für bürgerschaftliches Engagement.

Stadt- und Dorfentwicklung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  • Die umfassende Erstellung eines Siedlungs- und Versorgungsstrukturenkonzepts. Hierzu müssen Revitalisierung, Rehabilitation und Umfunktionierung städtebaulicher Flächen, Denkmalschutz, Quartiersinitiativen, Raumordnung und Projekte zur Dorfentwicklung (z.B. „Zentrale-Orte-Konzept“) Berücksichtigung finden.
  • Neben interkommunaler Zusammenarbeit ist hierbei eine organisatorische und finanzielle Unterstützung aus europäischen sowie Bundes- und Landesmitteln nötig.
  • Eine ausgewogene Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, denn Wachstum und Beschäftigung ist und bleibt der Garant für Arbeitsplätze und Lebensqualität.
  • Die staatliche garantierte flächendeckende Breitbandversorgung in Niedersachsen.
  • Die günstige und umfassende Ausschreibung von Neubaugebieten im ländlichen Raum

Bürgerschaftliches Engagement

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  • Insbesondere im bürgerschaftlichem Engagement ist es unerlässlich, die Tatkraft und die Kompetenz älterer Menschen zu nutzen. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz in generationenübergreifenden Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst) oder als „Erziehungslotsen“ erfolgen.
  • Die weitere Förderung von Seniorenservicebüros, die als Anlaufstelle für alle Fragen des Älterwerdens zur Verfügung stehen und mittels Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleitern insbesondere im ehrenamtlichen Bereich eine wichtige Multiplikatorenfunktion einnehmen.
  • Ehrenamtliches Engagement gilt es im Sport, Feuerwehren, Religionsgemeinschaften, sozialen Einrichtungen und Verbänden als wichtigen zivilgesellschaftlichen Beitrag zu honorieren.

Verkehr und Mobilität

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  • Die Individualisierung der Mobilität in ländlichen Regionen. Hierzu zählt unter anderem der Einsatz kleinerer Verkehrssystemen, sowie die Einrichtung von Bürgerbussen und Anruf-Sammel-Taxen.
  • Durch die Bereitstellung von ausreichenden Parkflächen an Bahn- und Busbahnhöfen, zukünftig mit integrierten Stationen für Elektropersonenkraftwagen und Elektrofahrräder sowie durch einen effizienten ÖPNV und mittels Schnellbussysteme muss Wohnen, Leben und Arbeiten noch schneller verbunden werden.
  • Die flächendeckende Barrierefreiheit in infrastruktureller, verkehrsbezogener architektonischer, technologischer, medialer und gesellschaftlicher Hinsicht lückenlos umzusetzen.

Rechtssicherheit für Beschneidung schaffen

Das Urteil des Kölner Landgerichts, in welchem die Beschneidung eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung qualifiziert wurde, hat bei Juden und Muslimen sowie bei Ärzten in Deutschland zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen diesen Zustand der Unsicherheit durch eine klare gesetzliche Regelung überwinden.

Dabei fühlen wir uns der Werteordnung des Grundgesetzes verpflichtet. In dieser Werteordnung nehmen die körperliche Unversehrtheit des Menschen und die damit verbundene staatliche Schutzpflicht eine herausragende Stellung ein. Dies gilt in besonderem Maße für die körperliche Integrität von Kindern. Auch die Religionsfreiheit stellt einen essentiellen Bestandteil dieser grundsetzlichen Ordnung dar. So wie sich jeder Liberale als Individuum gegen Religiosität entscheiden kann, will jeder Liberale seinen Mitbürgern das Recht auf eine freie Religionsausübung belassen. Hinzu tritt das ebenfalls im Grundgesetz verbriefte Erziehungsrecht der Eltern. Liberale wollen keine staatliche “Lufthoheit über den Kinderbetten”, sondern respektieren gerade auch religiöse Vielfalt.

Ob Jungen im nicht einwilligungsfähigen Alter beschnitten werden dürfen, ist für Liberale eine schwierige Abwägungsfrage. Nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen wird ein möglichst schonender Ausgleich der betroffenen Güter erreicht, wenn Eltern in die Beschneidung ihrer männlichen Kinder einwilligen können, sofern diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst und für das Kind ohne unnötige Schmerzen durchgeführt bin.

Keine Quoten in der FDP

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern mehr Frauen in der Politik Dabei sind insbesondere auch FDP und JuLis auf allen Ebenen gefragt, politisches Engagement attraktiver zu machen. Auch fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen Frauen auf, sich politisch einzubringen. Eine Zwangsquote lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen hingegen ab.

Heimstatt aller Bürger – Für eine Offene Religionspolitik

1. Nur eine Offene Religionspolitik respektiert die Freiheit des Einzelnen

Das Bekenntnis zu einer Religion oder Weltanschauung wird immer stärker zu einer Entscheidung der einzelnen Bürger. Sie bleiben bewusst bei ihrem alten Bekenntnis, wenden sich einer anderen Religion oder Weltanschauung zu oder leben ihr Leben ganz bewusst ohne jedes Bekenntnis. Das religiös-weltanschauliche Feld hat sich pluralisiert und keine Richtung kann für sich behaupten, alle Bürger des Landes zu repräsentieren. Der Staat und Politik müssen dies akzeptieren, wenn sie freiheitlich sein wollen.
Öffentlich und privat um Anhänger zu werben oder für Abwendung von der Religion zu kämpfen, steht jeder Religion, jeder Konfession und jeder nichtreligiösen Weltanschauung zu. Dem freiheitlichen Staat aber ist dies verwehrt. Er darf weder darauf hinwirken, dass Menschen sich Religion allgemein oder einer Religionsgemeinschaft im Besonderen zuwenden, noch, dass sich Menschen von Religionen und Weltanschauungen abwenden. Der Staat muss akzeptieren, wie und ob sich die Bürger religiös-weltanschaulich organisieren, solange sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen.

Deutschland braucht eine Offene Religionspolitik, die sowohl auf staatliche Missionierung als auch auf staatliche Säkularisierung verzichtet. Eine Offene Religionspolitik setzt stattdessen auf Angebot und Wahlfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen eine Religion liegt allein beim einzelnen Bürger. Religion ist Privatsache, gleichwohl hat der Bürger das Recht, seine Religion oder Weltanschauung in das öffentliche Leben einzubringen. Dieses Recht haben auch die Bekenntnisgemeinschaften, in denen sich Bürger zur Pflege ihres Bekenntnisses organisieren. Wenn Religionen und Weltanschauungen in den öffentlichen Raum treten und vom Staat unterstützt werden, darf kein staatlicher Zwang ausgeübt werden: Weder auf die eigenen Anhänger noch auf Anders- und Nichtgläubige.

2. Der Staat als Heimstatt aller Bürger

Der Staat muss offen für alle Religionen und Weltanschauungen seiner Bürger sein. Die staatlichen Institutionen dürfen sich daher nicht exklusiv mit einzelnen religiösen oder weltanschaulichen Traditionen identifizieren oder sich ihnen verpflichten. Sie haben die unterschiedlichen Traditionen und Weltbilder der Bürger zu achten und zu respektieren. Nur wenn dies gewährleistet ist, ist der Staat Heimstatt aller Bürger.

Verfassungen müssen frei sein von exklusiven Bezügen zu Religion und Weltanschauung

In Verfassungen und Gesetzen darf der Staat keine Wertungen einzelner Traditionen vornehmen. Formulierungen in Verfassungen und Gesetzen, die auf eine Missionierung oder Säkularisierung der Bürger zielen, werden gestrichen. Beispiele hierfür sind die Erziehungsziele „in Ehrfurcht vor Gott“ und die Formulierung in Artikel 1 Abs. 1 der Verfassung Baden-Württembergs: „Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten“. Die Präambeln mit Gottesbezug bleiben als historische Zeugnisse erhalten, haben aber keine rechtliche Bindung für die Auslegung von Grundgesetz, Landesverfassungen und einfachen Gesetzen.

Der Staat darf keine religiös-weltanschaulichen Symbole anbringen, seine Bürger sehr wohl

Die exklusive Anbringung von religiös-weltanschaulichen Symbolen in staatlichen Räumen wie Schulen und Gerichten widerspricht der Nichtidentifikation des Staates und ist daher abzulehnen. Widerspruchslösungen reichen nicht aus, da der Staat allein durch die Anbringung exklusiver Symbole ein klares Bekenntnis ablegen würde. Ein religiös-weltanschaulich offener Staat zwingt seinen Bürgern kein religionsloses Äußeres vor, sondern bildet die religiös-weltanschauliche Vielfalt auch durch seine Staatsdiener zum Ausdruck. Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes steht es daher frei, ihre Form der individuellen Religiosität oder Nichtreligiosität offen zu zeigen, sofern sie dadurch in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ob einzelne religiöse Symbole bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes unzulässig beeinträchtigen, entscheidet der Dienstherr im Rahmen der Gesetze über die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Konkordate und Verträge durch demokratische Gesetze ersetzen

Religionspolitik muss in ihrer konkreten Ausgestaltung änderbar sein. Künftig werden die Belange zwischen Staat und Bekenntnisgemeinschaften (über die Grundrechte hinaus) nur noch in einfachen Gesetzen geregelt, die an alle Bekenntnisgemeinschaften die gleichen Maßstäbe zur Förderung legen. Detaillierte Vorgaben in Verfassungen werden ebenso abgelehnt wie der Abschluss von Staatskirchenverträgen und Konkordaten mit Kirchen, die nur mit Zustimmung der unterzeichnenden Kirchen geändert oder aufgehoben werden können. Die Kirchen werden dazu angehalten, ihre Verträge mit dem Bund und den Ländern aufzukündigen. Übergangsregelungen für die Umstellung des bisherigen Systems auf die Offene Religionspolitik sollen 15 Jahre nicht überschreiten. Wenn die Kirchen sich einer einvernehmlichen Lösung im Sinne einer Offenen Religionspolitik verweigern, werden die Verträge und Konkordate vom Staat einseitig aufgekündigt.

Seelsorge in öffentlichen Anstalten ermöglichen

Bekenntnisgemeinschaften müssen grundsätzlich Zugang zu ihren Anhängern in öffentlichen Anstalten (Gefängnisse, Polizei, Krankenhäuser) und beim Militär haben. Der Status der Militärgeistlichen (einschließlich der Bischöfe), die Uniform tragen und als Beamte aus dem Bundeswehrhaushalt finanziert werden, wird künftig nicht mehr verliehen. Die Stellen werden im Falle einer Vakanz abgeschafft. Statt-dessen erhalten die neuen Seelsorger der Bekenntnisgemeinschaften Zugang zu den Truppen, eine angemessene Vergütung durch die Bundeswehr bei der Begleitung von Auslandsaufenthalten sowie wie bisher den Schutz eines Sicherungssoldaten im Ausland.

3. Die Erhaltung der Offenheit

Die Entfaltung religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse in der Öffentlichkeit findet dort ihre Grenzen, wo sie die freie Entfaltung anderer Bürger in der Gesellschaft unzumutbar einschränkt oder gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstößt. Der Staat muss resistent sein gegen Versuche von Bekenntnisgemeinschaften, die ihre Werte und Normen der gesamten Gesellschaft mit staatlichen Mitteln aufzwingen wollen. Er muss Heimstatt aller Bürger bleiben.

Schulbildung sichert Wahlfreiheit in religiös-weltanschaulichen Fragen

Um die Wahlfreiheit aller Bürger in religiösen und weltanschaulichen Fragen sicher zustellen, ist es notwendig, dass sie anschlussfähig an die Mehrheitsgesellschaft sind. Den wesentlichen Beitrag hierzu stellt das Schulsystem dar. Der schulische Unterricht, mit Ausnahme des Bekenntnisunterrichts, vermittelt die aktuellen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Von einzelnen Unterrichtsfächern (Sport, Biologie usw.) und Unterrichtsinhalten (Evolutionstheorie, Sexualkunde usw.) oder der Schulpflicht insgesamt darf es daher keine Befreiungen auf Grundlage religiöser und weltanschaulicher Gründe geben.

Staatliche Sicherung des Wechsels oder Verlassens eines Bekenntnisse

Der Eintritt in eine und der Austritt aus einer Bekenntnisgemeinschaft ganz gleich welcher Art kann dem Staat gegenüber angezeigt werden. Ganz gleich, ob die Bekenntnisgemeinschaft den Austritt akzeptiert oder nicht, erlöschen alle aus einer Mitgliedschaft entstehenden rechtlichen Ansprüche von Seiten der Bekenntnisgemeinschaft. Für einen Austritt darf der Staat keine Gebühr erheben. Der Eintritt in eine Bekenntnisgemeinschaft kann nur mit Zustimmung der Bekenntnisgemeinschaft und des Eintretenden bzw. seiner Erziehungsberechtigten geschehen.

Rechtsetzung- und Rechtsprechung

Die Einführung religiösen Rechts, wie etwa Schariagerichten in familien- und erbrechtlichen Fällen, wird abgelehnt.
Gleichwohl ist darauf zu achten, dass die Vertragsfreiheit in anderen privatrechtlichen Bereichen nicht eingeschränkt wird. Die Testierfreiheit des Erblassers darf ebenso nicht eingeschränkt werden. Die Grenze ist die deutsche Verfassungs- und Rechtsordnung

Keine staatliche Unterstützung für verfassungsfeindliche Bekenntnisgemeinschaften

Der Staat respektiert eine weitgehende innere Autonomie der Bekenntnisgemeinschaften im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Eine staatliche Unterstützung in Form der Zuschüsse und der Bekenntnisabgabe, der Theologie, des Religionsunterrichts, der Anstalts- und Militärseelsorge ist denjenigen Bekenntnisgemeinschaften verwehrt, denen richterlich attestiert wurde, dass sie verfassungsfeindlich sind. Ebenso können Personen, deren Verfassungsfeindlichkeit richterlich beschieden worden ist, keine Funktionen im staatlichen Raum (Universitäten, Bekenntnislehrer, Seelsorger) ausüben. Unberührt davon bleibt der Körperschaftsstatus (sofern er bereits verliehen wurde), der nur bei einem Verbot einer Bekenntnisgemeinschaft erlischt.
Bei Bekenntnisgemeinschaften gilt die Entscheidung über die Unvereinbarkeit mit der staatlichen Förderung für dasjenige Land, in dem die Entscheidung gefällt wurde und nur dann für das gesamte Bundesgebiet, wenn die Entscheidung durch ein Bundesgerichts getroffen worden ist. Einzelpersonen, denen Verfassungsfeindlichkeit richterlich attestiert wurde, können im gesamten Bundesgebiet keine dieser Funktionen ausüben. Die Übertretung einfacher Gesetze durch Bekenntnisgemeinschaften führt nicht zum Verlust der staatlichen Unterstützung, wohl aber zur staatlichen Verfolgung und Ahndung des Vergehens.

Regionale Vielfalt berücksichtigen

Religionspolitische Unterschiede zwischen den Bundesländern im Ausmaß der staatlichen Unterstützung für Bekenntnisgemeinschaften finden ihre Berechtigung, sofern die Gebote der Gleichbehandlung eingehalten werden. Religionspolitische Auseinandersetzungen sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass ganz Deutschland einheitliche Regelungen aufgezwungen werden sollen. Dagegen steht nicht nur die Kultushoheit der einzelnen Länder als rechtliche Schranke, sondern zugleich auch die Unterschiedlichkeit der Länder an sich. In einem Land wie dem Saarland, in dem über die Hälfte der Bevölkerung der römisch-katholischen Kirche angehört und über 90 Prozent der Bevölkerung Mitglied der Großkirchen sind, muss eine andere Religionspolitik möglich sein als in einem Land wie Brandenburg, wo knapp 80 Prozent der Bevölkerung weder einer Religions- noch einer Weltanschauungsgemeinschaft an-gehören.

Weiterhin ist es für die Jungen Liberalen Niedersachsen von essenzieller Bedeutung, dass regionale Disparitäten vor allem auch bei differenzierenden Feiertagsreglementierungen der einzelnen Bundesländer im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips Beachtung finden.

4. Bekenntnisgemeinschaften als Ansprechpartner des Staates

Die Bekenntnisgemeinschaften sind die Ansprechpartner des Staates, wenn es darum geht, dem einzelnen Bürger die Ausübung seiner Religionsfreiheit zu gewährleisten.

Keine staatliche Beeinflussung von Bekenntnisgemeinschaften

Der Staat darf die verschiedenen Strömungen einer Religion, Konfession oder Weltanschauung nicht dazu zwingen oder Anreize dafür setzen, dass sie sich in einer gemeinsamen Bekenntnisgemeinschaft organisieren (wie bspw. beim Judentum und dem Islam). Wenn sich Strömungen selbst vereinigen, akzeptiert der Staat dies. Sind sie eigenständig, akzeptiert er die bestehenden Ansprechpartner.
Der Staat darf keine Voraussetzungen für den Eintritt in geistliche Ämter setzen, wie bisher Staatskirchenverträge und Konkordate zum Teil einfordern. Auch ist die Notwendigkeit zur Zustimmung des Landes zu der Ernennung von geistlichen nicht zulässig. Vereidigungen von Geistlichen auf die Verfassung sind als freiwilliger Akt zulässig, jedoch nicht staatlichen Einrichtungen und nicht im Beisein staatlicher Vertreter.

Die innere (bspw. die ethnische) Zusammensetzung von Religionsgemeinschaften und die von ihr verwendete Sprache sind nicht Sache des Staates. Integration ist primär Sache von Bildungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Gleichwohl können Bekenntnisgemeinschaften genau wie andere bürgergesellschaftliche Einrichtungen gefördert werden, wenn sie Integrationskurse o.Ä. anbieten (wollen).

Gerichte prüfen nur im Zweifelsfall, ob eine Bekenntnisgebundenheit vorliegt

Der Staat muss religiös-weltanschaulich blind sein und darf entsprechend weder definieren, was Religionen und Weltanschauungen sind, noch was vermeintlich richtige Religionen, Weltanschauungen oder jeweils deren richtige Auslegungen sind. Da die Bekenntnisfreiheit ein zentrales Freiheitsrecht darstellt, das der Staat respektieren muss, ist der Staat auf die Selbstzuschreibung der Bekenntnisgebundenheit von Gemeinschaften angewiesen.

Regierung und Parlament dürfen die Grenzen des religiös-weltanschaulichen Feldes nicht selbst setzen. Sie müssen akzeptieren, wie die Gesellschaft dieses Feld begrenzt. Wenn die Zuordnung einer Gemeinschaft zu den Bekenntnisgemeinschaften unklar ist, entscheiden darüber die staatlichen Gerichte. Ausgangspunkt muss immer sein, dass sich eine Gemeinschaft als Bekenntnisgemeinschaft deklariert. Nur im Zweifelsfall müssen die Gerichte prüfen, ob diese Selbstzuschreibung plausibel ist. Hierbei sind die Gerichte aufgrund des Gleichbehandlungsgebots des Grundgesetzes gehalten, die Grenzen nicht aufgrund der Tradition zuungunsten neuerer oder kleinerer Bekenntnisgemeinschaften zu eng zu setzen. Dies gilt auch für die Anerkennung der Forderungen von Bekenntnisgemeinschaften, die Ausnahmen aufgrund der Bekenntnisfreiheit erwirken wollen. Hier müssen die staatlichen Gerichte im Einzelfall prüfen, ob die Forderungen plausibel sind oder nicht.

Körperschaften und Vereine weitestgehend gleichstellen

Der Körperschaftsstatus stellt keine Voraussetzung für die Einrichtung des Religionsunterrichts, theologischer Lehrstühle und Fakultäten, dem Einzug der Bekenntnissteuer o.Ä. und der staatlichen Zuschüsse dar. Der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts dient in erster Linie einer vom Vereinsrecht abweichenden Organisationsstruktur einer Bekenntnisgemeinschaft. Die Dienstherrenfähigkeit, das heißt, die Fähigkeit, Beamtenverhältnisse zu begründen, die Organisationsgewalt und die Insolvenzunfähigkeit bleiben den Körperschaften erhalten. Aufgehoben werden alle Steuer- und Gebührenbefreiungen, die über diejenigen von vereinsrechtlich organisierten Bekenntnisgemeinschaften hinausgehen. Die Einführung einer zivilrechtlichen Organisationsform ausschließlich für Bekenntnisgemeinschaften wird abgelehnt.

Pluralismus in den Medien abbilden

Die Rundfunkräte und die Gremien des Jugendschutzes sind künftig pluralistischer zu besetzen. Auch wenn nicht alle Bekenntnisgemeinschaften zugleich vertreten sein können, so ist eine Vertretung von kleineren Bekenntnisgemeinschaften bei ständiger Rotation in den Gremien sicherzustellen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden die Sendezeiten, die bislang den großen Kirchen und den jüdischen Gemeinden vorbehalten waren, unter allen Bekenntnisgemeinschaften aufgeteilt. Die Verpflichtung zur Ausstrahlung bekenntnisgebundener Sendungen im privaten Rundfunk und Fernsehen entfällt. Zur Stärkung der Meinungsfreiheit ist der Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB ersatzlos zu streichen. Weitere Änderungen des Strafrechts werden abgelehnt. So steht etwa die Störung der Religionsausübung nach §167 StGB zu Recht unter Strafe. Die emotionale Verbundenheit mit der Religion gebietet die Wertung des Angriffs auf Gotteshäuser oder religiöse Gegenstände als Diebstahl, Brandstiftung oder Sachbeschädigung in einem besonders schweren bzw. gemeinschädlichen Fall.

5. Unterstützung des Staates zur Finanzierung von Bekenntnisgemeinschaften

Der Staat muss Bekenntnisgemeinschaften finanzielle Hilfe zukommen lassen, sofern er nichtreligiöse Vereine, Verbände und Initiativen aus der Bürgergesellschaft mit allgemeinen Steuermitteln unterstützt. Er muss das gesellschaftliche Engagement seiner Bürger unabhängig von ihren inneren Beweggründen behandeln. Andernfalls diskriminiert der Staat seine religiös und weltanschaulich organisierten Bürger.

Staatsleistungen durch Pro-Kopf-Zuschüsse ablösen

Im Falle einer staatlichen Förderung bürgergesellschaftlicher Aktivitäten führt der Staat einen Pro-Kopf-Zuschuss für jeden Erwachsenen ein, der den Bekenntnisgemeinschaften zur Förderung ihres Bekenntnisses zugutekommt. Die finanzielle Hilfe muss für alle Bekenntnisgemeinschaften nach gleichem Maßstab erfolgen. Die Höhe kann in den einzelnen Ländern variieren. Die Staatsleistungen werden durch dieses Verfahren abgelöst. Die Voraussetzungen für die Erhaltung der staatlichen Mittel dürfen nicht so hoch sein, dass viele Gemeinschaften von ihr ausgeschlossen würden. Die Höhe der Mittel kann sich an Stichtagen oder den Durchschnitten von bis zu fünf der letzten Jahre richten.

Die besondere Rolle von Bekenntnisgemeinschaften las Träger von Baudenkmälern ist auch finanziell anzuerkennen. Kirchen und andere Bekenntnisstätten sind als Gebäude wichtige architektonische Zeugen vergangener Zeiten und zugleich Identifikationsmerkmal insbesondere im ländlichen Raum. Die Instandhaltung solcher Baudenkmäler muss deshalb gefördert werden.
Für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge sollen die Bekenntnisgemeinschaften künftig selber verantwortlich sein. Die Kirchensteuer wird abgeschafft. Die Beiträge können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden, sondern werden Beitragszahlungen an Vereinen gleichgestellt.

6. Theologie und Konkordatslehrstühle

Die verschiedenen Theologien an deutschen Universitäten haben Traditionen, die Jahrhunderte zurückreichen und das Renommee ihrer Fächer in aller Welt begründen. Sie haben einen festen Platz im Fächerkanon vieler deutscher Universitäten. Die bekenntnisgebundene wissenschaftliche Forschung und Lehre hat die religiös-weltanschauliche Landschaft in Deutschland stets bereichert. Einen wesentlichen Beitrag zur Freiheit von Forschung und Lehre geht auf die Regelung zurück, dass Professoren, denen von ihrer Kirche die Lehrerlaubnis entzogen wird, an andere Fakultäten wechseln. So bleibt das System der Theologie trotz der Bekenntnisgebundenheit offen.

Keine staatlich erzwungenen Beiräte

Beiratsmodelle für theologische Lehrstühle oder Theologien insgesamt werden abgelehnt, sofern sie vom Staat vorgeschrieben oder auf anderem Wege erzwungen werden. Für jeden theologischen Lehrstuhl ist eine Bekenntnisgemeinschaft inhaltlich verantwortlich, wobei eine Bekenntnisgemeinschaft mehrere theologische Lehrstühle haben kann. Wenn mehrere Bekenntnisgemeinschaften eine gemeinsame Theologie begründen wollen, so müssen sie dies untereinander durch Vertrag regeln. Der Staat darf hierbei keine Zwangsmaßnahmen ausüben.

Verteilung der Professorenstellen nach der Verankerung der 269 Bekenntnisse in der Bevölkerung

Der Pool an Lehrstühlen für Theologie wird über die nächsten Jahre neu verteilt werden, um die Verbreitung der religiös-weltanschaulichen Bekenntnisse in der deutschen Gesellschaft abzubilden. Den Schlüssel zur Verteilung der theologischen Lehrstühle stellen die Länder auf. Grundlagen hierfür können die Mitgliederzahlen der Bekenntnisgemeinschaft, die Teilnehmerzahl an ihrem Religionsunterricht und die Verankerung des Bekenntnisses in der Bevölkerung sein. Professoren behalten bis zu ihrer Emeritierung ihren Lehrstuhl. Eine dauerhaft garantierte Zahl von theologischen Lehrstühlen für einzelne Bekenntnisgemeinschaften darf es nicht geben. Die Länder können nach eigenem Ermessen und in Absprache mit den betreffenden Bekenntnisgemeinschaften einzelne Standorte für theologische Fakultäten schaffen, um größere Einrichtungen zu ermöglichen.

Abschaffung der Konkordatslehrstühle

Die Konkordatslehrstühle werden nach dem Ausscheiden ihrer aktuellen Inhaber in reguläre Lehrstühle ihrer Fachbereiche umgewandelt. Diese Lehrstühle stellen einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit von Wissenschaft und Forschung dar, da die römisch-katholische Kirche durch sie Einfluss auf die Besetzung von nichttheologischen Lehrstühlen bekommt

7. Bekenntnis- und Ethikunterricht als Angebot für 288 Schüler und Eltern

Der bekenntnisgebundene Religions- und Weltanschauungsunterricht sowie der staatliche Ethikunterricht (Werte und Normen, Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde, Philosophie usw.) sind ein Angebot des Staats an die Eltern. Durch den Unterricht können sie ihren Kindern bestimmte Religionen und Weltanschauungen fundiert nahe bringen. Der Unterricht ist jedoch kein Instrument der staatlichen Missionierung oder Säkularisierung.

Bekenntnisunterricht nur im Wahlpflichtbereich verpflichtend

Es obliegt dem einzelnen Bundesland, ob Bekenntnis- und Ethikunterricht ordentliches Lehrfach oder Arbeitsgemeinschaft sind und ob im Falle eines ordentlichen Lehrfachs die Benotung in die Zeugnisse eingeht. In Niedersachsen soll der Bekenntnis- oder Ethikunterricht weiterhin verpflichtend sein. Ist eins von beiden ordentliches Lehrfach, so muss zwingend das andere Fach ebenfalls ordentliches Lehrfach sein und in einem gemeinsamen Wahlbereich mit dem anderen Fach angeboten werden. Wenn kein Ethikunterricht im Wahlpflichtbereich angeboten wird oder werden kann, entfällt die Belegpflicht für den gesamten Fachbereich und der Besuch jedes angebotenen Unterrichts des Wahlbereichs wird freiwillig.

Der Besuch eines Religions- oder eines Ethikunterrichts darf nicht verpflichtend für die Mitglieder einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder diejenigen sein, die keiner solchen Gemeinschaft angehören. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bestimmen die Erziehungsberechtigten darüber, welches Fach aus dem Wahlpflichtbereich ein Schüler besucht, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bestimmen sie gemeinsam mit ihrem Kind über die Wahl des Faches und nach der Vollendung des 16. Lebensjahres entscheidet der Schüler allein. Religions- und Weltanschauungsunterricht ist auch für Angehörige anderer Weltanschauungen offen. Den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht es frei, den Zugang zu ihrem Unterricht an Kriterien zu binden. Hierbei sind alle Fächer des Wahlpflichtbereichs gleich zu behandeln, ganz egal welche Ausbildung die Religions- oder Weltanschauungslehrer durchlaufen haben, die von ihren Bekenntnisgemeinschaften bestimmt werden.

Mindestschülerzahlen

Für die Ausrichtung von Bekenntnisunterricht an deutschen Schulen ist eine Mindestschülerzahl erforderlich, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich hoch sein kann, aber 15 Schüler nicht überschreiten soll. Jahrgangsstufenübergreifender Bekenntnisunterricht ist dabei möglich.

Elternvertretungen ersetzen keine Bekenntnisgemeinschaft als Träger des Bekenntnisunterrichts

Als Bekenntnisunterricht setzen Religions- und Weltanschauungsunterricht eine Bekenntnisgemeinschaft zwingend voraus. Elternvertretungen ersetzen nicht die Notwendigkeit einer Bekenntnisgemeinschaft. Wenn mehrere Gemeinschaften einen gemeinsamen Bekenntnisunterricht geben wollen oder eine Bekenntnisgemeinschaft den Unterricht einer anderen Bekenntnisgemeinschaft für ihre Mitglieder empfiehlt, steht ihnen das frei. Der gemeinsame Unterricht ist von ihnen selbst zu koordinieren und vertraglich abzusichern. Der Staat darf gemeinsamen Bekenntnisunterricht nicht forcieren. Sind Eltern oder Schüler mit dem Angebot an Bekenntnisunterricht ihrer eigenen Bekenntnisgemeinschaft und der anderen Bekenntnisgemeinschaften unzufrieden, können sie einen anderen Bekenntnisunterricht oder den Ethikunterricht wählen. Darüber hinaus können sie sich innerhalb ihrer Bekenntnisgemeinschaft für eine Änderung des Religionsunterrichts einsetzen oder eine neue Bekenntnisgemeinschaft gründen. Der Staat hat derartige Initiativen weder zu fördern noch zu hindern.

Mehrere Angebote islamischen Religionsunterrichts hat der Staat zuzulassen. Er darf keinen Zwang zur Einheit ausüben. Gelingt den muslimischen Verbänden eine Einigung hat der Staat dies genauso zu respektieren wie wenn diese Einigung misslingt.

Bezahlung von Bekenntnislehrern

Sind die Religions- und Weltanschauungslehrer als Lehrer einer Schule angestellt, können sie den Unterricht auf ihr Stundenkontingent anrechnen (wenn der Unterricht tatsächlich erteilt wird). Die Bezahlung von Religions- und Weltanschauungslehrern von außerhalb der Schule erfolgt analog zur Bezahlung anderer Lehrer, wobei eine Verbeamtung nicht erfolgt.

8. Wahlmöglichkeiten in Bildung und Wohlfahrt durch ein vielfältiges Angebot

Das Engagement von Bekenntnisgemeinschaften im gesellschaftlichen Bereich, insbesondere in der Bildung und der Wohlfahrt, ist gelebter Ausdruck der Bürgergesellschaft. Eine Offene Religionspolitik steht dafür, dass die Bürger sich aus dem Angebot an Bildungs- und Wohlfahrtsleistungen dasjenige auswählen können, zu dem sie das größte Vertrauen haben. Daher ist es wichtig und richtig, dass der Staat zum größten Teil die bekenntnisgebundenen Einrichtungen in diesen Bereichen finanziert und fördert. Die Vielfalt im Angebot ist allerdings aufgrund der starken Stellung mancher Träger in einigen Regionen bedroht. Dies gilt nicht nur für das Angebot an Dienstleistungen. Zugleich haben auch die Arbeitnehmer häufig nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, zu einem bekenntnisfreien Arbeitgeber in der Umgebung zu wechseln.

Gleichberechtigte Förderung aller freien Träger

Initiativen von Bekenntnisgemeinschaften, die nicht Teil der beiden großen Verbände sind, werden gleichgestellt mit jenen gefördert, um die Wahlmöglichkeit zu erhöhen bzw. zu gewährleisten. Auch für private, nichtbekenntnisgebundene Initiativen gelten die gleichen Förderrichtlinien. Eine unterschiedlich hohe staatliche Finanzierung freier Einrichtungen ist nicht gerechtfertigt. Insbesondere dann ist sie nicht gerechtfertigt, wenn die großen Leistungserbringer einen größeren Teil ihrer Kosten erstattet bekommen als die kleinen Leistungserbringer.

Staatliche und kommunale Angebote sichern die Wahlfreiheit

Durch eigene, öffentliche Einrichtungen tragen Staat und Kommunen dafür Verantwortung, dass es keine monopolartige Stellung einzelner bekenntnisgebundener Einrichtungen oder bekenntnisgebundener Einrichtungen im Allgemeinen gibt. Der Umkreis, in dem Vielfalt sichergestellt werden muss, ist hierbei unterschiedlich auszulegen, je nachdem um welche Form der Einrichtung es sich handelt. So haben Kindertagesstätten kleinere Einzugsgebiete als Krankenhäuser und Grundschulen kleinere Einzugsgebiete als Gymnasien und Berufsschulen. Bei Hochschulen kann ein bundeslandweites Einzugsgebiet zugrunde gelegt werden.

Bei Monopolen freier Träger erlöschen deren Sonderrechte

In einer monopolartigen Situation müssen bekenntnisgebundene Einrichtungen öffentliche Verantwortung für die gesamte Gesellschaft in ihrer Vielfalt übernehmen, wenn sie zum größeren Teil vom Staat oder aus öffentlichen Kassen finanziert werden. In dem Fall erlöschen die Sonderrechte im Arbeitnehmerrecht, die der bekenntnisgebundenen Bildung und Wohlfahrt sonst zustehen. In diesem Fall dürfen die Mitarbeiter dieser Einrichtungen bspw. nicht aus bekenntnisgebundenen Gründen gekündigt werden, soweit sie keine seelsorgerische Funktion einnehmen. Behandlungsformen, die bekenntnisorientierte Einrichtungen verweigern (bspw. Schwangerschaftsabbrüche), müssen durch kommunale oder staatliche Angebote ermöglicht 388 werden, sofern es keine entsprechenden privaten Angebote gibt.

In einer Monopolsituation müssen auch bekenntnisorientierte Schulen alle Religions- und Weltanschauungsunterrichte sowie den staatlichen Ethikunterricht anbieten, sofern für diese Unterrichtsformen eine ausreichende Nachfrage besteht. Hierbei gelten die gleichen Mindestanforderungen wie für die staatlichen Schulen. Die Träger bekenntnisgebundener Bildung und Wohlfahrt werden daher ein starkes Interesse daran haben, dass ein vielfältiges Angebot besteht.

9. Weltweite Mindeststandards der Offenheit

Deutschland setzt sich in der Außenpolitik und in der Entwicklungszusammenarbeit stärker als bislang für die Bekenntnisfreiheit und die Freiheit der Ausübung von Religionen und Weltanschauungen ein.

Asyl für aus Bekenntnisgründen Verfolgte

Menschen, die auf Grund ihres Glaubens oder Nichtglaubens verfolgt werden, haben das Recht auf Asyl in Deutschland. Bei staatlichen Repressionen aufgrund Glaubens oder Nichtglaubens werden darüber hinaus Sanktionen verhängt und gegebenenfalls die Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt, sofern darunter die Bevölkerung nicht leidet. Unter diesen Schutz fallen keine Personen, die Taten begangen haben, die in Deutschland unter Strafe stehen.

Kooperation mit bekenntnismotivierter Entwicklungszusammenarbeit

Die bekenntnismotivierte Entwicklungszusammenarbeit stellt einen wichtigen bürgergesellschaftlichen Beitrag zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit dar. Sofern der Staat mehr als die Hälfte der Kosten von Entwicklungsprojekten bekenntnisgebundener Träger bezahlt, darf dieses Projekt keine missionarischen Tätigkeiten ausüben oder der Missionierung Vorschub leisten. Mit gutem Vorbild zu überzeugen, steht jedem Gläubigen wie Nichtgläubigen frei.

Für eine Offene Religionspolitik in der Europäischen Union

In der Europäischen Union sollen die Grundsätze einer Offenen Religionspolitik verankert werden. Hierbei ist in besonderer Weise auf unterschiedliche Lösungen in den einzelnen Staaten und ihrer Untergliederungen Rücksicht zu nehmen. Eine staatliche Diskriminierung anerkannter Bekenntnisgemeinschaften muss in der europäischen Union ausbleiben. Die europäische Verfassung soll in ihrer Präambel eine Formulierung haben, die auf die religiös-weltanschaulichen Traditionen aller ihrer Bürger Rücksicht nimmt und sich positiv zu ihnen bekennt.

Aufhebung der Karfreitagseinschränkungen

Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung aller Einschränkungen und Verbote, die an Karfreitagen Anwendung finden, um eine freie Entfaltung in privater wie öffentlicher Umgebung zu ermöglichen.

Liberale Gesellschaftspolitik am Puls der Zeit

Primäre staatliche Aufgabe ist die Wahrung der persönlichen Freiheiten und
Entfaltungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Herstellung größtmöglicher
Chancengerechtigkeit. Aus diesem Grundsatz leitet sich der Anspruch ab, auf
Maßnahmen, die die Gesellschaft moralisch oder strukturell bevormunden, zu
verzichten.

Die gesellschaftspolitische Debatte hat sich in den letzten Jahren leider viel zu oft auf
die Frage nach der Notwendigkeit von Regulierung des gesellschaftlichen Lebens
fokussiert. Gleichzeitig nimmt die politische Beteiligung der Bürger in Parteien stetig
ab. In beidem sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen große Gefahren, sowohl für
die Demokratie in Deutschland als auch für die Bedeutung der Freiheit als Wert für die
Gesellschaft.
Deshalb setzen die Jungen Liberalen Niedersachsen auch auf eine aktivierende Form
der Gesellschaftspolitik, welche die Entfaltung der Zivilgesellschaft nach den Werten
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterstützt, auf die Einhaltung der
Grundrechte pocht und demokratische Beteiligung von den Bürgern besser ermöglicht
und Anreize dazu bietet.

I. Stärkung der Zivilgesellschaft

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen darauf, zivilgesellschaftlichem
Engagement keine Steine in den Weg zu legen. Stattdessen soll mit staatlicher
Unterstützung eine neue Kultur der Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlicher
Tätigkeit geschaffen werden.
Ehrenamt und Schule
Ehrenamtlichem Engagement wird nur dann angemessene Würdigung
entgegengebracht werden, wenn dessen Notwendigkeit für das Funktionieren einer
Gesellschaft anerkannt wird. Die Förderung dieses Verständnisses muss an erster
Stelle in den Familien und dann in der Schule erfolgen. Die Jungen Liberalen
Niedersachsen fordern deshalb

* verstärkte Kooperationen zwischen Schulen und Trägern ehrenamtlichen Engagements (insbesondere mit lokalem Bezug, z.B. freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, politische Jugendorganisationen), um junge Menschen mit ehrenamtlicher Tätigkeit in Kontakt zu bringen; z.B. im Rahmen des Internationalen Tages des Ehrenamtes. Die Beteiligung an und die Entwicklung von sozialen Projekten an Schulen kann auch zur Sensibilisierung der Schüler für das Thema ehrenamtliches Engagement beitragen.
* innerhalb des schulischen Lebens Möglichkeiten zu schaffen, dass Projekte von Schülern (Arbeitsgemeinschaften, Nachhilfezirkel, etc.) eigenverantwortlich begründet und betrieben werden können, dass ehrenamtliches Engagement weiterhin durch die Pauschale für das Ehrenamt gefördert wird.

Niedersächsische Ehrenamtskarte

Die im September 2007 eingeführte Niedersächsische Ehrenamtskarte ist ein
geeignetes Instrument, ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Sie erhöht die
Motivation und steigert zugleich die Identifikation von freiwilligen Helfern mit ihrer
Tätigkeit. Jedoch sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen Mängel in der Umsetzung,
auch da die Hürden zur Ausstellung der Karte – gerade für junge Menschen – zu hoch
angesetzt sind und fordern deshalb

* eine Aufhebung der Mindestaltersgrenze von 18 Jahren.
* die explizite Adressierung des Angebotes auch an politisch engagierte Personen.
* eine Einführung der Karte in allen niedersächsischen Kommunen. Weiterhin müssen die Kommunen zum Zwecke des Bürokratieabbaus selbst berechtigt sein, die Karten auszustellen, anstatt den Antrag in jedem Einzelfall der Staatskanzlei zuleiten zu müssen.
* ein Engagement des Landes bei der Akquise von Partnern, die für Karteninhaber Vorteile gewähren.

Freiwilliges Soziales Jahr

Die Bereitschaft junger Menschen, sich zeitlich befristet vollumfänglich einem sozialen
Engagement zuzuwenden, wird im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (bzw.
anderer Freiwilligendienste, wie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, etc.) staatlich
gefördert. Die Jungen Liberalen Niedersachsen befürworten dies ausdrücklich und
setzen sich für einen Ausbau dieser Förderung ein. Gerade im Zuge der Debatte um
eine von den Jungen Liberalen angestrebte Aussetzung der Wehrpflicht muss immer
wieder darauf hingewiesen werden, dass die Zukunft des sozialen Einsatzes junger
Menschen nicht in Pflichtdienststrukturen wie dem Zivildienst bzw. einer immer
wieder diskutierten allgemeinen Dienstpflicht liegt, sondern in der Freiwilligkeit. Die
Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb

* auf die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu verzichten.
* die mit einer Aussetzung des Zivildienstes einhergehenden Einsparungen für den Ausbau der Förderkapazitäten von Freiwilligendienstplätzen zu verwenden.
* zusätzliche Anreize für das Freiwillige Soziale Jahr zu schaffen. So muss die Vergütung derart angepasst werden, dass durch das Einkommen eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht wird. Verpflegungs- und Unterkunftszuschüsse sowie Taschengeld werden zusammengefasst; die Bezüge sollen sich an der Höhe der derzeit im Zivildienst üblichen Leistungen orientieren. Weiterhin sind Vereinfachungen bei der Anerkennung der Dienstzeit als Pflichtpraktika für Studiengänge zu prüfen.
* die Einführung eines Jugendfreiwilligendienstegesetzes, welches vereinheitlichende Rechtsklarheit über den Status der Person während des Dienstes, z.B. im Bezug auf versicherungstechnische Fragen, schafft.
* den gestiegenen Anforderungen an die pädagogische Betreuung durch Erhöhung der Förderpauschalen Rechnung zu tragen.

Religionsgemeinschaften

Die Jungen Liberalen Niedersachsen befürworten eine Religionsfreiheit, die auch
ausdrücklich bekenntnisfreie Ansichten und den Glaubensabfall einschließt. Daraus
leitet sich auch eine staatliche Neutralitätspflicht im Bezug auf religiöse
Angelegenheiten ab. Diese Grundsätze gelten zwar auch in Deutschland, werden
jedoch nicht ausreichend umgesetzt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern
deshalb

* eine Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften. Der Status einzelner Organisationen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist aufzuheben. Die Organisation erfolgt zivilrechtlich über das Vereinsrecht.
* Eingriffe oder Beeinträchtigungen in die (Eigen-)Definitionsmacht der Religionsgemeinschaften sollen erst nach Gesetzesverstößen möglich sein.

II. Demokratische Beteiligung und Grundrechteschutz

Die Jungen Liberalen Niedersachsen haben sich dem Schutz der Grundrechte
verschrieben. Auch über die diskutierten strukturellen Fragen hinaus muss ganz
grundlegend wieder stärker darauf geachtet werden, Politik mit und nicht gegen die
Grundrechte zu gestalten. In diesem Zusammenhang begrüßen die Jungen Liberalen
Niedersachsen die Entwicklung der Bürgerrechtsbewegung in den letzten Jahren, aus
der zahlreiche Vereine und Initiativen hervorgegangen sind. Allerdings ist
festzustellen, dass es häufig bei Aktionen und Bekenntnissen gegen ausufernde
staatliche Überwachung und Einschränkungen des Datenschutzes bleibt. Damit
fokussiert sich der Protest allerdings nur auf wenige Punkte. So erfahren andere
wichtige Freiheiten wie das Versammlungsrecht keine gewichtige Fürsprache aus der
Gesellschaft, obwohl diese ebenfalls gefährdet sind.

Wir wollen als Liberale einen genuinen und umfassenden Grundrechtsschutz. Wir
wollen deutlich machen, dass wir nach wie vor die Avantgarde einer
Bürgerrechtsbewegung darstellen und keine selektive Wahrnehmung im Bezug auf die
Grundrechte haben. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stehen deshalb auch für
einen Schutz der Grundrechte, die in der öffentlichen Debatte keine herausragende
Position einnehmen, und wollen aufzeigen, dass sie nicht für portionierte Rechte,
sondern für echte Freiheit kämpfen. Neben dem Schutz des persönlichen Freiraumes des Einzelnen hat Freiheit aber auch eine öffentliche Dimension, nämlich die Gewährleistung politischer Mitbestimmungsrechte.
Demgegenüber ist festzustellen, dass die Bereitschaft zu politischem Engagement in unserer Gesellschaft abnimmt, gerade bei jungen Menschen. Weiterhin befindet sich die Art der Einsatzbereitschaft im Wandel. So schwindet der Wille, sich längerfristig
institutionell zu binden, beispielsweise durch die Mitgliedschaft in Parteien oder NGOs,
zugunsten temporären Engagements in einzelnen politischen Sachfragen. Diese
Entwicklung betrachten die Jungen Liberalen Niedersachsen mit Skepsis. Die Parteien
spielen für die politische Willensbildung nach wie vor eine entscheidende Rolle.
Diesem auch grundgesetzlich festgeschriebene Auftrag sollen die Parteien auch
künftig gerecht werden. Die Kanalisierung vieler Meinungen innerhalb einer Partei ist
ein entscheidender Vorteil der Parteiendemokratie. Gleichwohl müssen die politischen
Partizipationsmöglichkeiten möglichst niederschwellig sein. Es ist immer besser, wenn
sich Bürger in einzelnen Sachthemen parteilich ungebunden für ihre politische
Meinung einsetzen, als wenn sie es gar nicht täten.
Nach Ansicht der Jungen Liberalen Niedersachsen ist es politische Aufgabe, die
demokratische Kultur in Deutschland zu fördern. Eine Entweder-Oder-Entscheidung
für Parteien oder direkte Demokratie ist allerdings weder erstrebenswert, noch wird
sie den gesellschaftlichen Realitäten gerecht. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind
aber überzeugt, dass durch mehr unmittelbare Beteiligung der Bürger an den
Entscheidungsprozessen ein grundsätzliches Interesse an und Verständnis für Politik
geweckt werden kann, was auch eine Stärkung der Parteien zur Folge hat.

1. Gleichheitsgrundsatz

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein unumstößlicher Grundsatz unserer Verfassung.
Allerdings erkennen wir auch die Tatsache an, dass Menschen nicht gleich sind.
Ideologisch motivierten Versuchen staatlich forcierter „Gleichmacherei“ in der
Sozialpolitik stehen die Jungen Liberalen Niedersachsen daher äußerst kritisch
gegenüber. Soziale Gerechtigkeit wird nicht durch künstliche Angleichung der
Lebensstandards realisiert, sondern durch die Herstellung größtmöglicher
Chancengerechtigkeit. Der Einfluss der Vermögensverhältnisse der Eltern auf die
Perspektiven des Kindes muss zurückgedrängt werden.
* Gleichwohl lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz als unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit ab.
* Quotenregelungen sind abzulehnen. Diese führen regelmäßig dazu, dass
Individuen, die bestimmte Merkmale nicht aufweisen, weiterhin diskriminiert
werden.
* Chancengerechtigkeit kann am ehesten im Bildungssystem realisiert werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich daher für eine deutliche Prioritätensetzung der staatlichen Ausgabenpolitik zu Gunsten der Bildung ein. Ein solcher Schwerpunkt ist auch deutlich effektiver als ein politischer Überbietungswettbewerb von Versprechungen, bedürftigen Familien unmittelbar immer mehr Geld zukommen zu lassen.

2. Subsidiarität

Politische Entscheidungen werden nur dann ein hohes Maß sowohl an
Bürgerbeteiligung als auch gesellschaftlicher Akzeptanz erfahren, wenn die politische
Zuständigkeit für die Bürger klar erkennbar und der Entscheidungsprozess transparent
ist. Für diese Bürgernähe der Politik ist die konsequente Anwendung des
Subsidiaritätsprinzips unverrückbare Grundvoraussetzung. Die Jungen Liberalen
Niedersachsen betrachten mit Sorge, dass die Grenzen der Verantwortlichkeit
zwischen den politischen Ebenen verschwimmen und sich der Einfluss des Staates
gleichzeitig auf immer größere Bereiche des privaten Sektors ausdehnt.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher auf der ersten Ebene der
Subsidiarität (Vorrang des Privaten vor dem Staatlichen) die Festschreibung eines
Privatisierungsgebotes im Grundgesetz. Will sich die Politik neue
Regulierungskompetenzen verschaffen, muss die Notwendigkeit dafür von staatlicher
Seite begründet werden. Der Vorrang des privaten Sektors muss für die Bürger
einklagbar werden.
Auf der zweiten Ebene der Subsidiarität (Vorrang der niedrigeren vor der höheren
politischen Ebene) ist wieder eine klarere Aufgabenverteilung zwischen den
unterschiedlichen Entscheidungsebenen anzustreben. Die Jungen Liberalen
Niedersachsen fordern daher die Bildung einer weiteren Föderalismuskommission und
somit einen neuen Anlauf, die föderalen Strukturen endlich grundlegend zu
reformieren. Diese Kommission soll folgenden Leitlinien folgen:

* Bei allen Bundes- und Landeskompetenzen soll geprüft werden, ob die Entscheidungen nicht besser auf einer niedrigeren Ebene getroffen werden können. Insbesondere den Kommunen müssen mehr Kompetenzen übertragen werden, da hier der Abstand zwischen Bürger und Politik in der Regel am geringsten ist.
* Der Verwaltungsföderalismus muss zurückgefahren werden, insbesondere um die Anzahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zu verkleinern. Dem Konnexitätsprinzip soll in der politischen Realität künftig wieder mehr Bedeutung zukommen; es ist mit dem Subsidiaritätsprinzip untrennbar verbunden. Unsere Kommunen können nur handlungsfähig bleiben, wenn ihnen gleichzeitig zu den wachsenden Aufgaben auch die entsprechenden finanziellen Mittel an die Hand gegeben werden. Der Bund darf keine Versprechen machen, für deren Einhaltung dann alleine die Kommunen aufkommen müssen.
* Die kooperativen Bereiche sollen zugunsten einer strikten Zuständigkeitstrennung zurückgefahren werden.

3. Demokratische Beteiligung

Volksentscheide

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Einführung eines
Volksentscheides auf Bundesebene ein, um die politische Sensibilisierung des Volkes
voranzutreiben. Auch entspricht die Einführung eines solchen Elementes dem
Grundsatz, dass der Volk als Souverän anzusehen ist. Das Wahlrecht allein reicht nicht
aus, diesem Anspruch gerecht zu werden. Der Volksentscheid soll allerdings an enge
Kriterien gebunden sein, um den Einfluss dieses Instruments auf wirklich relevante
Fragen zu beschränken und somit zu verhindern, dass effektive parlamentarische
Arbeit verhindert wird:

* Neben einer Einstiegshürde durch Sammlung von 10% der Unterschriften aller wahlberechtigten Bürger ist ein Quorum notwendig. Dieses Quorum wird an die Wahlbeteiligung der jeweils letzten Bundestagswahl gekoppelt. So muss mindestens die Hälfte der Anzahl der Bürger, die bei der letzten Wahl ihre Stimme abgegeben haben, für ein Begehren stimmen, damit dieses Rechtsgültigkeit erlangt. Gleichzeitig ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass das Parlament – welches im Zweifel einen anderen Weg präferiert – nur von einem größeren Bevölkerungsanteil überstimmt werden kann, als den es selbst repräsentiert. Die Willkür bei der Festsetzung von Quoren findet damit zugleich ihr Ende.
* Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, werden alle Entscheide eines Jahres gesammelt und an einem zentralen Wahltag zur Abstimmung gestellt.
* Inhalte der Begehren können alle Politikfelder sein. Das Haushaltsrecht des
Bundestages selbst bleibt unberührt.
*Über die Finanzierung von Kampagnen zugunsten bzw. -ungunsten eines Begehrens muss Transparenz herrschen. Diese Systematik soll sinngemäß auch auf alle Bürgerbegehren in Kommunen und Ländern angewandt werden.

Bürgerhaushalt

Im Instrument des so genannten „Bürgerhaushaltes“ sehen die Jungen Liberalen
Niedersachsen eine Chance, die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Prioritätensetzung bei der Verteilung von Mitteln auf positive Weise zu vergrößern
und somit gleichzeitig die Akzeptanz kommunaler Haushalte zu stärken. Die Jungen
Liberalen Niedersachsen fordern deshalb

* die Kommunen auf, Verfahren zur Beteiligung der Bürgern an den Haushalten
zu erarbeiten. Regelungen auf Landes- oder Bundesebene, die Kommunen dazu
anhalten oder gar Vorgaben zur Verfahrensweise machen, sind im Sinne des
Subsidiaritätsprinzips aber abzulehnen.
* derartige Projekte nicht zeitlich befristet oder auf eine bestimmte Problematik
fixiert anzustoßen, sondern dauerhaft anzulegen.

Meinungs- und Pressefreiheit

Die freie Rede und das freie Wort sind für eine Demokratie essentiell. Es kann keinen
Diskurs geben, wenn es keinen Pluralismus in Wort und Schrift gibt. Dementsprechend
sehen wir in der Meinungsfreiheit einen der Faktoren, die eine Demokratie überhaupt
erst möglich machen.
* Das Recht gilt absolut und für jeden Menschen. Gesagt werden darf alles. Die
Meinungsfreiheit darf auch nicht in dieser Hinsicht eingeschränkt werden. Eine natürliche Grenze ist dort, wo die Rechte Dritter in Mitleidenschaft gezogen werden.
* Ebenso setzen wir uns gesellschaftlich dafür ein, andere Meinungen grundsätzlich zu akzeptieren. Diese mögen verurteilungswert, falsch und ablehnenswert sein, jedoch muss ein demokratischer und liberaler Rechtsstaat derartiges aushalten. Die Auseinandersetzung erfolgt innerhalb der Gesellschaft.
* Sprachregelungen für die Presse lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen weiterhin entschieden ab. Die Presse darf in ihrer Unabhängigkeit nicht eingeschränkt werden. Gleichzeitig wenden sich die Jungen Liberalen gegen jedwede Subventionierung der Presse. Die staatlich subventionierte Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Online-Pressebereich lehnen wir ebenfalls ab.
* Parteien sind keine Unternehmen und unabhängige Medien keine Sprachrohre der Politik. Um diesem Trennungsgrundsatz konsequent gerecht zu werden, sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für ein Beteiligungsverbot von Parteien an Medien aus. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich Verlagen, die primär und transparent Parteierzeugnisse publizieren.
* Jegliche Verbote von Büchern, Filmen oder Computerspielen lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Dem mündigen Bürger, von dem auch die Bundesrepublik in ihren Grundstrukturen ausgeht, ist eine eigene Verantwortung in diesen Belangen zuzugestehen. Eine natürliche Grenze ist dort, wo die Rechte Dritter in Mitleidenschaft gezogen werden.
Altersbeschränkungen sind jedoch ein sinnvoller Schutz und dem Jugendschutze entsprechend anzuwenden.
* Das Zensurverbot des Grundgesetzes ist auch auf nachträgliche Zensur
auszuweiten.

Versammlungsfreiheit

Ähnlich wie die Meinungsfreiheit sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen in dem
Demonstrationsrecht ein konstitutives Element einer Demokratie. Der Bürger auf der
Straße versammelt sich zum Zweck der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.
Daraus folgt wiederum der besondere Schutzwert dieser Freiheit, insbesondere jetzt,
da mit der Föderalismusreform 2006 neue Versammlungsgesetze in den Ländern
beschlossen werden sollen.

* Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, das bisherige Demonstrationsrecht, dass von verschiedenen politischen Richtungen bedroht wird, nicht einzuschränken. Grundsätzlich muss es den Bürgern – unabhängig von ihrer politischen Überzeugung – möglich sein, Versammlungen durchzuführen. Eingriffe, die dazu führen, dass gesellschaftlich missbilligte Gruppierungen in ihrem Versammlungsrecht eingeschränkt werden, entwickeln das Versammlungsrecht langfristig zu einem Gesinnungsrecht. Dies
widerspricht jedoch diametral der Idee der Freiheit und einer modernen Verfassung wie dem Grundgesetz.
* Auch die Ausgestaltung einer Demonstration ist zuallererst dem Veranstalter überlassen. Vorgaben und Eingriffe aus Erwägungen der Sicherheit seitens der Polizei müssen natürlich möglich sein. Allerdings soll dieses Instrument nicht überstrapaziert, sondern am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet angewandt werden.
* Ein Uniformierungsverbot, wie es von der niedersächsischen Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Versammlungsrechtes vorgesehen ist, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Die Teilnehmer müssen das Recht haben sich so zu kleiden, wie sie es wünschen. Zudem ist der Gedanke staatlicher Kleidungsvorschriften befremdlich. Schließlich weisen wir den Begriff zurück, da letztlich jeder Kleidungstyp wie eine Uniform wirken kann.
* Einer Aufhebung des Vermummungsverbots stehen die JuLis Niedersachsen jedoch ablehnend gegenüber. Hierbei geht es nur um eine Art der passiven Bewaffnung, die die Demonstrationsfreiheit im Grundsatz nicht tangiert.
* Kameraüberwachungen und Kontrollen sehen wir bei einer erheblichen Gefahr für wichtige Rechtsgüter als angemessen an. Sie dürfen jedoch nicht systematisch eingesetzt werden und darauf angelegt sein, die Demonstrationsteilnehmer zu gängeln
* Aus diesem weiten Demonstrationsrecht ist jedoch auch zu folgern, dass Gegendemonstrationen möglich sein müssen. Die staatlichen Verwaltungsorgane haben die Durchführbarkeit zu gewährleisten. Verbote, wie in der Vergangenheit oft verfügt, sollen stets die Ausnahme bleiben und nur aufgrund eines Notstands möglich sein. Eine argumentative Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner ist einem Verbot ohnehin
vorzuziehen.
* Das Deklarieren von Bannmeilen soll die absolute Ausnahme bilden. Hier sind insbesondere Gedenkstätten zu berücksichtigen, wenn die Gefahr besteht, dass Opfer oder Angehörige, denen gedacht wird, verhöhnt oder in ihren Gefühlen verletzt werden.

Sexuelle Orientierung als Grundrecht

Der Artikel 3 des Grundgesetzes ist in Absatz 3 um den Zusatz „seiner sexuellen Identität“ zu ergänzen. Die FDP in Niedersachsen wird von den Jungen Liberalen aufgefordert, eine entsprechende Initiative im Bundesrat zu unterstützen oder zu initiieren.

Sterben in Würde

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die Freiheit des Individuums das höchste Gut. Jeder Mensch soll selbst über sein Leben entscheiden. Dazu gehört insbesondere auch die Entscheidung, das Leben zu beenden. Ist dieser Wunsch begründet und aufrichtig, so ist es die moralische Pflicht der Gesellschaft, diesen Menschen eine humane Möglichkeit zu geben, in Würde zu sterben. Ein Tod in Würde ist schwer zu definieren und unterliegt der individuellen Betrachtung. Die meisten Menschen empfinden einen schmerzfreien und in Gesellschaft von Freunden, Verwandten oder Bekannten eintretenden Tod als würdevoll. Dies gilt ausschließlich für Menschen, die körperlich krank sind. Zum Suizid darf natürlich niemand gezwungen werden. Die unvergleichliche Tragweite und Endgültigkeit dieser Entscheidung erfordert zudem einen gewissen Selbstschutz durch Prüfung der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, das Arznei- und Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass unter festgelegten Voraussetzungen tödliche Mengen an Arzneimitteln an Sterbewillige zum Zweck des Suizids ausgegeben werden dürfen.
Damit die Sterbehilfe genehmigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Sterbewillige muss im Vollbesitz seiner Urteilsfähigkeit sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Hilfe nur dann möglich, wenn der Sterbewillige zuvor im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte festgelegt hat, unter welchen Voraussetzungen dieser Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass der Suizidwunsch nicht Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist.
  • Dieser muss die Entscheidung mit Wissen und Wollen getroffen haben und die Konsequenzen kennen. Hierbei ist die Definition des § 104 Nr. 2 BGB analog anzuwenden.
  • Der Sterbewillige muss volljährig sein.

Das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen ist durch mindestens zwei speziell geschulte Experten festzustellen. Mindestens eine dieser Personen muss ein Arzt / ein Ärztin mit palliativem Schwerpunkt sein. Der Sterbewillige muss auf Alternativen zum Suizid, beispielsweise Palliativmedizin, hingewiesen werden. Die Kosten der Untersuchung bzw. Beratungen werden von den Krankenkassen getragen. Zwischen dieser Beratung und der Verabreichung einer tödlichen Dosis eines Medikaments muss eine der Situation angemessene Zeitspanne vergehen. Bei einer im Vorfeld erteilten Verfügung sind in der Regel zwei Wochen, bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Regel fünf Tage als angemessen anzusehen. . Dann erhält der Sterbewillige von einem Arzt das Arzneimittel, um sich in dessen Beisein das Leben zu nehmen. Die freiwillige Abgabe einer tödlichen Dosis des Toxins ist ausgeschlossen. Der Freitod kann an einem selbst gewählten Ort stattfinden, also ausdrücklich auch zu Hause. Dabei ist ein Notar hinzuzuholen, um späteren Problemen einer möglicherweise nötigen Beweisführung zu den Todesumständen entgegenzutreten.

Das Verfahren des begleiteten Suizids wird von qualifizierten Organisationen begleitet. Diese müssen die Mindestkriterien der Gemeinnützigkeit, Transparenz, der Fachlichkeit und der Kostendeckung durch öffentliche Mittel und Spenden erfüllen.
Die Strafgesetze sind so zu ändern, dass Personen, die an einem begleitenden Suizid mitwirken, nicht bestraft werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern außerdem, den Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB für den Bereich des betreuten Sterbens auszusetzen, wenn der Hilfsbedürftige unmittelbar zuvor seinen Sterbewunsch geäußert hat. Diese Regelung muss auch für Garanten, also Ärzte und nahe Angehörigen, gelten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für ein spezielles Informationsprogramm ein, das Betroffene und vor allem die Angehörigen über die bestehenden Möglichkeiten des würdevollen Sterbens durch Suizid rechtlich und psychologisch informiert.