Elternzeit ist auch Väterzeit!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass Familien die Elternzeit nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel gestalten können. Das scheitert nach einer jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft vor allem an der Erwartungshaltung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin oder aus finanziellen Gründen. Insbesondere Väter sind durch diese Bedenken in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Um den Zugang zur Elternzeit zu erleichtern, fordern wir folgendes:

1. Für Väter soll die freiwillige Option bestehen, die Mutterschutzzeit vollständig oder teilweise (je nach Wunsch) zu begleiten. Wird diese „Familienzeit“ beantragt, gelten §§ 17 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; 18 MuSchG entsprechend. Diese Option muss auch für nicht-schwangere Partnerinnen in homosexuellen Lebensgemeinschaften oder Ehen bestehen. Ebenso wie für Männer, die nicht der biologische Vater sind, die Vaterschaft nach der Geburt aber anerkennen werden.

2. Der aktuelle Höchstsatz des Elterngeldes soll um eine freiwillige Option mit Rückzahlungsverpflichtung ergänzt werden.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils höher als der Höchstsatz des Elterngeldes (1800€) ist:
Es besteht die Möglichkeit den Höchstsatz aufzustocken. Dies orientiert sich weiterhin an der üblichen Quote des Gehalts (§2 Abs. 1 BEEG). Diese Möglichkeit besteht zu einem Maximum bis zu 3000€. Der Überschuss muss im Nachhinein voll zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils unter oder genau bei 1800€ liegt:
Es besteht eine Aufstockungsmöglichkeit bis zu 100% des Gehalts. Der überschüssige Anteil muss im Nachhinein zur Hälfte zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar. § 2 Abs. 2 BEEG bleibt hiervon unberührt.
• Die Rückzahlungspflicht ist flexibel und ohne bürokratischen Aufwand zu gestalten. Daher soll die Summe innerhalb von 6 Jahren ab Ende der Elternzeit bzw. dem letzten ElterngeldPlus-Monat eingezahlt werden. Wie schnell und in welchen Raten die Eltern einzahlen, liegt in ihrem Ermessen. Ein neues Kind hemmt den Ablauf der Frist.

3. Der sogenannte Partnerschaftsbonus soll auch dann bezogen werden können, wenn die 14-monatige Elternzeit voll ausgeschöpft worden ist. Außerdem sind die Regelungen zur Rückzahlungspflicht bei Über- oder Unterschreitung der Arbeitsstunden zu liberalisieren. Wird die Stundenzahl unverschuldet nicht eingehalten (Krankheit, Pflegefall etc.), darf keine Rückzahlungspflicht entstehen. In anderen Fällen soll es auf die durchschnittliche Arbeitszeit in vier Wochen ankommen, sodass das Überschreiten der Stundenanzahl einer Woche mit dem Unterschreiten der Stundenanzahl in einer anderen Woche ausgeglichen werden kann.

4. Eine Verlängerung eines Elternzeitabschnitts von höchstens sechs Monaten Dauer um zwei weitere Monate soll mit einer Frist von zwei Wochen vor Ende der Elternzeit möglich sein, sofern der 16. Lebensmonat des Kindes noch nicht vollendet ist. Um den Eltern diese Verlängerung auch finanziell zu ermöglichen, soll der Elterngeldanspruch auf den Verlängerungszeitraum erweitert werden. Ziel ist es, dem Elternteil, das kürzer in Elternzeit gegangen ist, eine finanzierte Verlängerungsmöglichkeit zu bieten. In Teilen besteht durch eine stärkere emotionale Bindung zum Kind nämlich der Wunsch die Elternzeit länger fortzusetzen als zunächst geplant.

Konsequentes, rechtsstaatliches Vorgehen gegen Rechtsextremismus und Reformation nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffungsmaßnahmen.

Der Kampf gegen den Rechtsextremismus darf nicht nur durch die Zivilgesellschaft und das bürgerliche Engagement ausgetragen werden. Der Staat muss sich an der strukturellen Zerschlagung gewaltbereiter, rechtsextremer Organisationen und Parteien aktiv und mit aller gebotenen Härte beteiligen.

Aus diesem Grund fordern wir die Einstufung von Combat 18 als terroristische Vereinigung. Das bereits verbotene, jedoch mit Combat 18 verzahnte und weiterhin im Untergrund operierende Netzwerk „Blood and Honor“ und dessen Mitglieder müssen nachfolgend wegen Finanzierung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung belangt werden.

Des Weiteren fordern wir eine nachrichtendienstliche Überprüfung der Geldflüsse, die sich durch immer professionellere und größere Musikveranstaltungen im subkulturellen Geschäftszweig der rechtsextremen Szene etabliert haben, um auch hier im Zweifelsfall juristische Schritte nach § 89c StGB einleiten zu können.

Darüber hinaus fordern wir die juristische Aufarbeitung und gegebenenfalls die Einleitung eines 17 Verbotsverfahrens gegen die rechtsextremistischen Splitterparteien „Die Rechte“ sowie „Der III. Weg“, sofrn dies juristisch nicht haltbar sein sollte, den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung gemäß Art. 21 Abs. 3 GG.

Nach eingehender Evaluation der Erkenntnisse aus den NSU Untersuchungsausschüssen und der jüngeren Vergangenheit, gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass das System von Vertrauenspersonen und so genannten V-Mann Führern nicht mehr uneingeschränkt vertrauenswürdig und einsatzfähig ist.

Aus diesem Grund fordern wir eine Reformation des V-Mann Systems unter Begleitung mehrerer gesetzlicher Änderungen und Anpassungen.

1. In Strukturen und Regionen mit hoher V-Mann Dichte sind im Einzelnen verdeckte Ermittler zu platzieren, um eine geeignete Gegenkontrolle der V-Personen vornehmen zu können.

2. Die Innenministerien der Länder haben eine Prüfgruppe einzuführen, die nicht in den Landesämtern für Verfassungsschutz, aber innerhalb des Innenministeriums liegt, welche in regelmäßigen Abständen eine Prüfung der Fortschritte und der Vertrauenswürdigkeit nach Aktenlage der Landesämter für Verfassungsschutz vornimmt.

3. Es sind juristische Vorschriften zu schaffen, nach denen es illegal ist Gelder, die von dem Landesamt für Verfassungsschutz für V-Mann Tätigkeiten erworben wurde, zurück in die Szene zu investieren.

Darüber hinaus sind folgende gesetzlichen Anpassungen und Maßnahmen vorzunehmen, um eine bessere Lagebilderkennung in extremistischen Gruppen vornehmen zu können.

1. Der § 2 des Rechtsextremismus Datei Gesetzes (RedG) ist so abzuändern, dass nicht erst bei Aufruf oder Durchführung von Gewalt eine Speicherung in der betroffenen Datei erfolgt, sondern bereits dann, wenn polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person einen regelmäßigen Kontakt hält und/oder Aktivitäten rechtsextremer Gruppierungen oder losen Personenverbindungen beiwohnt.

Der § 7 des RedG ist so zu ändern, dass von den Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz jederzeit zur sogenannten Lagebilderkennung Einblick in die Datei genommen werden kann.

Darüber hinaus sind Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein automatisiertes Verfahren ermöglichen, indem die Verfassungsschutzämter immer dann informiert werden, wenn polizeiliche Erkenntnisse ergeben, dass eine Person, die in der ReD gespeichert ist, einer Straftat mit szenetypischen Motivations- und Handlungsmuster beschuldigt wird.

2. Die gesetzliche Lage im Bereich des Datenschutzes ist so zu erweitern und anzupassen, dass die oben genannten Punkte juristisch einwandfrei umsetzbar sind.

Darüber hinaus, halten die Jungen Liberalen Niedersachsen eine nachrichtendienstliche Beobachtung der teil-rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland und seiner Vorfeldorganisation wie bspw. der Jungen Alternative für geboten. Es ist die Möglichkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu prüfen, in dem die Verbindung der Alternative für Deutschland in organisierte, rechtsextreme Milieus aufzuarbeiten ist. Wie bspw. in das Umfeld der Identitären Bewegung und Einzelpersonen aus dem Spektrum der NPD und Neonazi Szene.

Wir fordern eine nachrichtendienstliche Überprüfung und gegebenenfalls Überwachung des Institutes für Staatspolitik, des Antaios Verlages, der Kampagnenplattform 1%, der Compact Magazin GmbH sowie der Personen Götz Kubitschek und Jürgen Elsässer.

Der Forderung der Bundes-FDP nach einer Generalrevision unserer Mittel im Kampf gegen rechtsextremen Terror unterstützen wir ausdrücklich.

Perspektivisch werben wir auch weiterhin für eine Zusammenlegung aller Landesämter für Verfassungsschutz mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Ehrenmann im Ehrenamt

1. Gegen ein allgemeines Dienstjahr

Teile des politischen Spektrums in Deutschland versuchen sich aktuell wieder darüber zu profilieren, dass sie ein allgemeines Dienstjahr für Jugendliche fordern. Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen eine solche Verstaatlichung eines Lebensjahres junger Menschen vehement ab. Aus unserer Sicht sollen hierdurch nur die Verfehlungen der Politik in Sachen Verteidigungs-, Pflege- und Ehrenamtspolitik der letzten Jahre auf dem Rücken der jungen Generation ausgeglichen werden. Allerdings werden die Personal- und Materiallücken z.B. in der Bundeswehr und der Pflege nicht durch unausgebildete und unmotivierte Zeitarbeitskräfte gefüllt. Im Gegenteil würden Dienstpflichtige nur eine kurzzeitige Entlastung, wenn nicht sogar eine Belastung der dauerhaften Arbeitskräfte in diesen Berufsgruppen darstellen, da ihre Ausbildung bzw. Einarbeitung nicht nur (Arbeits-) Zeit, sondern auch Geld und andere Kapazitäten kosten würde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern stattdessen eine adäquate Bezahlung und attraktive Ausbildungsgestaltung der entsprechenden Berufsgruppen, damit sich wieder mehr junge Menschen freiwillig dazu entscheiden solche Berufe zu ergreifen.

2. Stärkung des Ehrenamts

Weiterhin setzen wir uns für eine Stärkung von freiwilligen Engagement ein. Wir erkennen an, dass das Ehrenamt eine  tragende Säule der Alltags- und Freizeitgestaltung vieler junger Menschen darstellt. Gleichzeitig leisten ehrenamtlich Tätige einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft und sollten entsprechend gewürdigt werden. In der heutigen Gesellschaft  bietet sich allerdings immer weniger Raum und Zeit dafür ein Ehrenamt wahrzunehmen. Besonders Jugendliche sind in ihrer Freizeitgestaltung sehr eingeschränkt und finden kaum die Möglichkeit ein Ehrenamt wahrzunehmen. Um das Ehrenamt zu stärken und attraktiver zu gestalten, sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb für folgende Forderungen aus:

2.1 Mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement

Es muss im Alltag mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement bzw. eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung bleiben. Besonders wichtig ist für Schüler, Auszubildende und Studierende eine Anpassung der Unterrichts-, Arbeits- und Studienzeiten sowie eine Flexibilisierung des Ganztagsbereichs, damit die nicht für unterrichtliche Zwecke genutzte Zeit auch der Ausübung einem sozialen Amt gewidmet werden kann. Außerdem ist es für ein Ehrenamt unerlässlich, dass auch außerhalb von Unterrichts- und Studienzeiten Ansprechpartner bei Behörden angetroffen werden können. In diesem Zuge setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für das Ehrenamt auf kommunaler Ebene ein. So sollen sich ehrenamtlich Tätige bei Fragen und Problemen, die sich bei der Ausübung eines Ehrenamts ergeben, an eine hauptamtliche Person wenden können. Für das aktive Engagement im Vorstand oder in bestimmten Projekten eines Vereins soll außerdem die Möglichkeit einer vereinfachten Freistellung von Arbeit, Unterricht oder Studium bestehen.

2.2 Vorteile durch ehrenamtliches Engagement

Zusätzlich sollen für eine Ausbildung oder ein Studium förderliche Erfahrungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz besonders berücksichtigt werden. Daneben soll in bestimmten Fällen außerdem die Möglichkeit bestehen, sich die Vorstandsarbeit oder das ehrenamtliche Engagement in bestimmten Projekten für Module innerhalb der Ausbildung bzw. des Studiums selbst anrechnen zu lassen. Auch die BAFöG-Bezugsdauer soll durch nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement des Empfängers verlängert werden können. Dabei soll die bereits existierende Regelung von hochschulpolitisch aktiven Studierenden adaptiert werden. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Stunden über die Ausübung des Ehrenamtes entsprechend nachgewiesen werden. Der Antrag soll durch ein einfaches Formular erfolgen.
Politische Ehrenämter sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Da gerade durch Anfahrten zum Verein oder diversen Veranstaltungen in Verbindung mit dem Ehrenamt oft hohe Kosten entstehen, die nicht jeder Ehrenamtliche tragen kann, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen außerdem, dass ehrenamtlich Tätige grundsätzlich, so wie auch FSJler oder BfDler usw. Anspruch auf eine ermäßigte Fahrkarte für den ÖPNV haben. Fahrkarten, welche bis jetzt nur für Schüler der Sek I und II und Freiwilligendienstler bis zu einem bestimmten Alter gedacht sind, sollen auch für ehrenamtlich Tätige nutzbar sein. Außerdem fordern wir die Altersgrenze für Ehrenamtliche außer Kraft zu setzen.

Die hier geforderten Vorteile durch ehrenamtliches Engagement sowie die Möglichkeit der Nutzung einer Ehrenamtskarte o.Ä. sollen auf das Engagement in gemeinnützigen Vereinen beschränkt werden.

2.3. Heranführen an das Ehrenamt

Oft fehlt es dem Ehrenamt an Nachwuchs. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir junge Menschen frühzeitig an ehrenamtliches Engagement heranführen. So fordern wir bspw., dass an möglichst vielen weiterführenden Schulen einzelne Kurse oder sogar Bestandteile der Grundausbildung der Feuerwehr, des DRK, des THW usw. im Rahmen von Projekten, als Wahl(pflicht)fächer oder in Arbeitsgemeinschaften nach dem regulären Unterricht angeboten werden können. Daneben setzen wir uns dafür ein, dass für alle Schüler der SEK I – angelehnt an die Berufsorientierungstage – mindestens einmal im Laufe der SEK I ein Tag des Ehrenamts organisiert wird, in dessen Rahmen sich ehrenamtliche Vereine und Organisationen präsentieren und für sich werben können. Hierdurch wollen wir möglichst viele junge Menschen für das Ehrenamt begeistern und hierzu befähigen.

Inklusive Wohngemeinschaften!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass landesweit Wohngemeinschaften eingerichtet werden, in denen Bürger gemeinsam mit Menschen mit Behinderung leben. Die jeweiligen Bürger wohnen, unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen (wie Urlaubsansprüche und Arbeitszeit), kostenlos in ihrer Wohngemeinschaft, während sie ihre Mitbewohner mit Beeinträchtigung betreuen. Es soll außerdem eine WG-Leitung geben, die vollständig als sonderpädagogischer Betreuer ausgebildet ist. Das Land Niedersachsen hat die Aufgabe die Kommunen bei den aufkommenden Kosten zu unterstützen. Die Wohngemeinschaft soll staatlich sein, um die anfallenden Kosten für die Miete zu decken. Die Bürger sollen sich für eine solche Wohngemeinschaft bewerben, es soll ein Auswahlverfahren stattfinden und es soll 7 Tage Zeit geben, um Probe zu wohnen. Es sollen spezielle Schulungen stattfinden, um die Qualifikation und die Kompetenz der Wohngemeinschaftsmitbewohner zu sichern.

Kirchenaustritt leicht gemacht

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine entbürokratisierung des Kirchenaustrittes. Bisher ist der Austritt nur durch einen Termin auf dem Standesamt durchzuführen und mit einer Gebühr von circa 30€ belegt.

In Zukunft ist online ein Austrittsformular einzurichten, welches durch den gesunkenen Verwaltungsaufwand darüber hinaus zur Prüfung anregen soll, ob die Entrichtung der Gebühr hinfällig gemacht werden kann.

Endometri…Was?

Endometriose ist eine gynäkologische Erkrankung, bei der Zysten und Entzündungen (Endometrioseherde) auftreten und sich an Eierstöcken, Darm und Bauchfell ansiedeln können.
10-15% aller Frauen entwickeln eine Endometriose und selbst konservative Schätzungen sprechen von jährlich 30.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Sie ist verantwortlich für bis zu 60% der ungewollten Kinderlosigkeit und die zweithäufigste gynäkologische Erkrankung. Dennoch wird die Endometriose gesellschaftlich kaum wahrgenommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass bis zur Diagnose im Durchschnitt 10 Jahre vergehen können.
Ein Grund für Fehldiagnosen ist, dass sich die Erkrankung sehr unterschiedlich äußert. Häufige Beschwerden sind starke Schmerzen und Monatsblutungen, aber auch Müdigkeit, Erschöpfung und starke Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Dies schränkt somit auch die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frauen ein.
Ein weiterer Grund ist, dass sich die eindeutige Diagnose nur durch einen operativen Eingriff (Laparoskopie) feststellen lässt.
Obwohl die Erkrankung schon lange bekannt ist, sind die Ursachen ungeklärt. Die Therapiemöglichkeiten bestehen zumeist aus schmerzlindernden und hormonellen Medikamenten. Zudem gilt sie zum jetzigen Zeitpunkt als unheilbar.

Deshalb fordern wir:

  • eine bundesweite Aufklärungskampagne zu Endometriose, um junge Menschen zu informieren und eine frühere Diagnose zu ermöglichen.
  • Die Behandlung von Endometriose-Patientinnen adäquat zu entlohnen, da Ärztinnen und Ärzte häufig nicht den realen Aufwand von chronischen Erkrankungen geltend machen können.
  • Komplementär-medizinische Therapien zu unterstützen, denn die Erforschung von helfenden Therapien und deren Kostenübernahme sind unerlässlich.
  • Die Übernahme von AHB und Reha durch die Krankenkassen. Rehabilitationsmaßnahmen sind für die Genesung nach Operationen häufig notwendig. Der Zugang dazu muss für Patientinnen vereinfacht werden. Vermehrt kommt es vor, dass dem Antrag von Endometriosebetroffenen nicht oder nur in geringem Umfang entsprochen wird.

Jugendpolitik mit Perspektive und Zukunft. – “Gebt den Kindern das Kommando!

Die Weichen für unsere Zukunft werden nicht morgen oder übermorgen, sondern heute gestellt. Von der Klimakrise über die Europa- und Bildungspolitik bis zum Kampf gegen Rechtsextremismus, ist es unsere Generation, welche die Folgen am stärksten spüren wird. Dabei genügt schon der Blick auf die Gegenwart, um unser Verlangen nach politischer Partizipation zu verstehen: Schon im Hier und Jetzt beeinflusst nahezu jede Entscheidungen direkt oder indirekt die Lebensrealität junger Menschen. Dennoch können Jugendliche an diesen Entscheidungen kaum oder gar nicht mitwirken. Dies ist umso unverständlicher, als dass längst belegt ist, dass junge Menschen sehr wohl die Fähigkeit und Reife besitzen, sich sachlich mit unterschiedlichen Argumenten auseinanderzusetzen und eine eigene Meinung zu bilden. Das haben erst kürzlich die Demonstration gegen die Urheberrechtsrichtlinie und Fridays for Future erneut unter Beweis gestellt. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die politische Mitbestimmung junger Menschen auf allen Ebenen ein. Wir wollen nicht nur zuschauen und mitreden, wir wollen mitentscheiden.

Wahlalter

Demokratie lebt von Wahlen und Abstimmungen, an denen die Allgemeinheit, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger mitwirken können. Dieser Grundsatz wird durch den pauschalen Wahlausschluss von unter 18-Jährigen verletzt. Viele Jugendliche übernehmen im Ehrenamt bereits Verantwortung für unsere Gesellschaft, sind in Ausbildung und zahlen Steuern und Sozialabgaben oder engagieren sich in Parteien und NGOs für ihre politische Überzeugung. Es ist an der Zeit, diesen Menschen eine Stimme zu geben.

Deshalb fordern wir das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

Das passive Wahlrecht für die Wahlen zur Vertretung der Kommune fordern wir ab 16 Jahren.

Ferner fordern wir, dass in § 80 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG genannte Mindestalter für Bürgermeister- und Landratskandidaten von bisher 23 auf 18 Jahre herabzusetzen.

Jugendparteien

Junge Menschen sind in Parteien und Parlamenten unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern, indem wir die politischen Jugendorganisationen unmittelbar in Wahlen einbinden und damit zu echten Jugendparteien weiterentwickeln.

Dazu wollen wir den Jugendorganisationen nach dem Vorbild der Schweiz ermöglichen, eigene Wahllisten zu Kommunal-, Landes- und Bundestagswahlen einzureichen und mit der Mutterpartei eine Unterlistenverbindung einzugehen. Jede Stimme, die der Jugendpartei nicht (mehr) zum Gewinn eines Mandats verhilft, geht automatisch auf die Mutterpartei über. Auch im Hinblick auf die 5%-Hürde werden die Stimmen beider Listen zusammengerechnet. Voraussetzung für eine Unterlistenverbindung ist, dass die Jugendpartei satzungsgemäß als offizielle Vorfeldorganisation der Mutterpartei anerkannt ist. Die Verbindung muss spätestens mit dem Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen angezeigt, auf dem Wahlzettel angegeben und kann nicht aufgelöst werden.

Jugendparlamente

Menschen unter 18 Jahren haben keine parlamentarische Vertretung. Ihr Einfluss auf politische Entscheidungen ist dementsprechend gering. Auch § 35 NKomVG wird nur zögerlich und oberflächlich angewandt. Deshalb wollen wir jungen Menschen mit einem Bundesjugendparlament, Landesjugendparlamenten und kommunalen Jugendparlamenten Organe zur demokratischen Partizipation geben.

Die Wahlen zu den Jugendparlamenten und die entsprechende Wahlbenachrichtigung sollen wie die Parlamentswahlen in Estland digital erfolgen. Automatisch passiv und aktiv wahlberechtigt ist jeder zwischen zwölf und 24 Jahren. Wer unter zwölf Jahren ist, erlangt das aktive Wahlrecht durch einen formlosen schriftlichen Antrag an das zuständige Wahlamt. Die Wahlperiode des Jugendparlaments soll auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zwei Jahre betragen.

Den Jugendparlamenten muss ein Antragsrecht in den Parlamenten und den kommunalen Vertretungen gewährt werden. Gegenüber den Stadtverwaltungen, der Landes- und Bundesregierung ist ihnen ein Fragerecht zu geben. Zu Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, können sie Stellungnahmen abgeben und müssen auf Wunsch angehört werden. Einmal pro Jahr können sie die gesamte Regierung bzw. die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten zitieren und in öffentlicher Sitzung befragen. Schließlich müssen sie auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben und Jugendinitiativen fördern können. Für ihre Aufgaben sind sie mit ausreichend Personal und eigenen finanziellen Mitteln auszustatten. Geeignete Räumlichkeiten haben die zuständigen Ebenen bereitzustellen.

Die Organisation der Jugendparlamente (Anzahl und Ablauf der Plenarsitzungen, Einsetzung von Ausschüssen etc.) fällt in die Verantwortung der Jugendparlamente. Sie muss demokratischen Grundsätzen entsprechen und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Gewählten Vertreterinnen und Vertretern sind Reise- und Übernachtungskosten zu erstatten. Grundsätzlich muss es möglich sein, sich zu jeder Präsenzsitzung auch digital dazu zuschalten. Wer sich im Jugendparlament engagiert, ist vom Schulunterricht, der Hochschule oder dem Arbeitgeber zu befreien.

Jugendorganisationen

Jugendorganisationen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Selbstverwirklichung von Jugendlichen und zur politischen Bildung nach dem Motto learning by doing. Deshalb wollen wir Jugendorganisationen stärker fördern und ihnen auf kommunaler Ebene mehr Mitwirkungsrechte geben.

Wir fordern in jeder niedersächsischen Kommune eine Informationsfreiheitssatzung. Im Rahmen einer solchen Satzung ist Jugendorganisationen ein erweitertes Auskunftsrecht zu gewähren. Ferner sollen politische Jugendorganisation einen Einwohnerantrag gemäß § 31 NKomVG auch ohne das vorherige Sammeln von Unterschriften stellen können.

Viele Jugendorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen und sind ein Grundpfeiler für das Bestehen unserer offenen Gesellschaft. Doch zunehmend werden in Vereinen ehrenamtliche Stellen vakant. Wir sind überzeugt, dass junge Menschen Vereinsstrukturen langfristig unterstützen, wenn sie mit ihnen frühzeitig in Kontakt kommen. Dabei ist es nebensächlich, ob es sich um die freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Pfadfinder oder politische Jugendorganisationen handelt, entscheidend ist das Engagement. Daher muss es hierfür auch eine angemessene finanzielle Förderung geben. Deshalb fordern wir das Land Niedersachsen auf, die Förderrichtlinien dahingehend zu verändern, dass auch die Selbstorganisation von Jugendorganisationen (Geschäftsstelle, Kongresse, Klausurtagungen) förderfähig wird. Gleiches muss für Bildungsveranstaltungen in anderen Bundesländern und im europäischen Ausland gelten. Kosten für die Eintragung und Änderung des Vereinsregisters sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

Jugendarbeit braucht nicht nur Geld, sondern auch den Raum sich zu entfalten und zu organisieren. Daher fordern wir, dass jede Kommune ein Haus der Jugend errichtet oder prüft, ob das bestehende modernisierungsbedürftig ist. Attraktive Seminarräume in ausreichender Zahl, die rund um die Uhr und gebührenfrei zugänglich sind, halten wir hierbei für unbedingt erforderlich. Bestenfalls bietet das Haus der Jugend den örtlichen Jugendorganisationen, wie in der Stadt Wolfsburg, auch Platz für eigene Büroräume.

Schulen

Die Schule beeinflusst den künftigen Werdegang von Kindern und Jugendlichen wie kaum eine andere staatliche Institution. Sie steht deshalb in der Verantwortung demokratische Mitbestimmung nicht nur zu lehren, sondern selbst zu ermöglichen und aktiv zu fördern.

Deshalb wollen wir die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler an den Schulen verbessern, indem wir die Direktwahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers durch alle Schülerinnen und Schüler im NSchG verankern. Schulen muss die Autonomie verliehen werden innerhalb eines bestimmten Rahmens die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes selbst zu bestimmen. Jede Statusgruppe, also Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler müssen in besagten Gremien mit mindestens einem Viertel und maximal der Hälfte des Stimmgewichts vertreten sein. Die Gemeinde-, Kreis- und Stadtschülerräte sind berechtigt je ein Mitglied mit beratender Funktion in den Schulausschuss der Vertretung zu entsenden. Stellvertreterinnen oder Stellvertreter müssen flexibel und jederzeit nachnominiert werden können.

Es genügt nicht, jungen Menschen nur die Möglichkeit zur politischen Partizipation einzuräumen. Wir wollen sie auch dazu befähigen, ihre Rechte auszuüben und sich für ihre Interessen einzusetzen. Deshalb muss der Politikunterricht in Niedersachsen runderneuert werden. Neben den grundlegenden Werten und der Funktionsweise unseres politischen Systems auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene gehört dazu vor allem selbst Politik zu machen. D.h. die Schülerinnen und Schüler sollen Gespräche mit verschiedenen Interessenverbänden (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Bürgerrechtsorganisationen, Umweltverbände etc.) führen, lernen diese kritisch zu reflektieren und eigene Lösungen unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansichten ausarbeiten. Mit der Landesschulbehörde oder anderen geeigneten Organisationen sollen Planspiele für den Politikunterricht kurs- und schulübergreifend organisiert und durchgeführt werden. Der Beutelsbacher Konsens muss dabei stets gewahrt bleiben. An Tagesausflügen in den Niedersächsischen Landtag und in die kommunale Vertretung vor Ort sollte jede Schülerin und jeder Schüler im Laufe ihrer/seiner Schulzeit mindestens einmal teilgenommen haben.

Hochschulen

Auch in der Selbstverwaltung unserer Hochschulen wollen wir den vielfältigen Interessen und Belangen junger Menschen mehr Geltung verschaffen. Denn wir sind überzeugt, dass Studierende selbst am besten wissen, was gut für sie ist. Unser Ziel ist es, die Statusgruppe der Studierenden in der akademischen Selbstverwaltung zu stärken. So wollen wir nicht nur die Strukturen demokratischer und partizipativer gestalten, sondern auch eine Kultur des gleichberechtigten Miteinanders schaffen, damit alle Statusgruppen in den Hochschulen gemeinsam die Zukunft ihrer Bildungseinrichtung gestalten können.

Die bisher bestehende Hochschullehrer-Mehrheit gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 NHG lehnen wir deshalb ab. Stattdessen fordern wir, dass die Hochschullehrer stets über höchstens die Hälfte der Stimmen in allen Gremien verfügen dürfen, sodass ein Stimmgleichgewicht der Hochschullehrer gegenüber den additiven Stimmen der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und den Mitarbeitern in Technik und Verwaltung besteht.

Daneben fordern wir, dass auch bei der Zusammensetzung der Findungskommission zur Ernennung bzw. Bestellung einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten einer Hochschule die Studierenden mit mindestens einer stimmberechtigten Vertreterin oder Vertreter berücksichtigt werden. § 38 Abs. 2 S. 3 NHG ist entsprechend zu ergänzen.

Weiterhin setzen wir uns für die Einführung von studentischen Vizepräsidenten mit dem Aufgabenbereich Studium und Lehre an allen niedersächsischen Hochschulen ein, um die gemeinsame Gestaltung der Hochschule von Lehrenden und Lernenden auch auf der obersten Verwaltungsebene zu garantieren. Die Wahl der studentischen Vizepräsidenten soll dabei in Form einer Direkt- bzw. Urwahl erfolgen und als gültig gelten, wenn mindestens fünfzehn Prozent aller wahlberechtigten Studierenden sich beteiligt haben. Wird das Quorum nicht erreicht, bleibt das Amt bis zur erfolgreichen Wahl eines Vizepräsidenten unbesetzt. Es ist maximal eine Wiederwahl möglich. Die Amtszeit des studentischen Vizepräsidenten beträgt zwei Semester.

Keine “Reichensteuer” für Pflegekinder

75% – das ist nicht einmal der Steuersatz für Gutverdiener, sondern das ist der Anteil, den viele Pflegekinder ab dem ersten Euro von ihrem Einkommen als Kostenbeitrag für die Leistung ihrer Pflegeeltern an den Staat abgeben müssen, ganz gleich ob Schülerjob oder Ausbildungsvergütung.

Diese Abgabe kann zum Teil oder ganz wegfallen, „wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.“ [1] Dabei ist dem Bundesfamilienministerium nicht bekannt, wie viele Pflegekinder welchen Anteil ihres Einkommens abführen müssen. Die Entscheidung über die Heranziehung obliegt nämlich dem zuständigen Jugendamt. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht.

(1)   Wir Junge Liberale Niedersachsen halten die Heranziehung von Pflegekindern und anderen Minderjährigen, bei denen das Jugendamt Leistungen übernimmt für leistungsfeindlich und ungerecht. Deshalb fordern wir die ersatzlose Abschaffung. Junge Menschen sollen unabhängig ihrer familiären Umstände in der Lage sein, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen. Eigene Leistung muss sich auch für sie lohnen.

(2)   Bis dieses Ziel erreicht ist, fordern wir das Bundesfamilienministerium dazu auf, die Art und Höhe der Heranziehung von Kindern und Jugendlichen nach § 90-94 SGB VIII zentral zu erfassen und in einem datenschutzkonformen Bericht je Kalenderjahr zu veröffentlichen. Dieser soll insbesondere Informationen dazu beinhalten, wie viele Pflegekinder mit dem vollen Satz von 75% belastet werden sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge. Auch die Anzahl der Pflegekinder, die mit einem verringerten Satz belegt oder komplett von der Heranziehung befreit sind, sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge sind darzustellen.

[1] §94 Abs. 6 SGB VII

Schluss mit kirchlichen Knebelverträgen – Kirchenstaatsleistung streichen

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass 100 Jahre der Verweigerung gegenüber einem Verfassungsauftrag durch Parlamente und Regierungen in Deutschland genug sind. Es ist an der Zeit endlich eine Regelung für die Ablösung der historischen Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche zu finden und die Zahlung von allgemeinen Steuermitteln ohne jegliche Zweckbindung i.H.v. derzeit 548.667.374 € zu beenden.

Die JuLis fordern daher:

  • die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung gem.Art. 140 GG in i.V.m. Art. 137 WRV zur Ablösung der Staatskirchenleitungen, welche den Bundesländern die Ablösung der jeweiligen Staatskirchenleistungen ermöglicht.
  • Ablösung der Staatskirchenleistung auf Landesebene.