Jedermannsrecht muss auch in Deutschland gelten!

Wir leben in Zeiten von erhitzen Städte und fehlender Nähe der Stadtbevölkerung zur Natur. Diese beiden Punkte treffen beim Wildcampen aufeinander. Erholung und das Kennenlernen der Natur ist gleichzeitig möglich. Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern darum ein Jedermannsrecht nach skandinavischer Art für die Waldfläche in öffentlicher Hand. Dies sind etwa 40% des Waldes in Deutschland. Bund, Kommunen und die Bundesländer sollen dies umsetzen und so Übernachten, Bewegung im Wasser, Pflücken von wild wachsenden Beeren, Pilzen und Blumen ermöglichen. Abfall und das Anzünden eines Lagerfeuers sollen weiterhin verboten bleiben. Ausnahmen vom Jedermannsrecht dürfen trotzdem Kommunen in Absprachen mit einem örtlichen Förster aufgrund örtlicher Gegebenheiten festgelegen.

Recht Verständlich: Klartext-Revolution, denn nicht jeder hat Jura studiert!

In einer Zeit, in der die digitale Kommunikation und insbesondere visuelle Inhalte immer mehr an Bedeutung gewinnen, müssen wir uns im juristischen Bereich anpassen und über die Grenzen traditioneller Textformate hinausgehen. Es ist unser erklärtes Ziel, das Rechtssystem für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher und verständlicher zu machen. In diesem Kontext ist es nicht mehr angemessen, Gesetze und Verordnungen ausschließlich als PDF-Dokumente auf der Verkündungsplattform des Bundesgesetzblattes bereitzustellen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung eines Pilotprojekts mit folgenden Zielen:

  • Die Untersuchung von Möglichkeiten, Gesetzestexte auf der Verkündungsplattform des Bundesgesetzblattes durch ergänzende Maßnahmen wie die Verwendung von leichter Sprache, Bildern, Videos und KI-Sprachmodellen für die Allgemeinheit verständlicher und zugänglicher zu gestalten. Diese Versionen sollen nicht den Gesetzestext ersetzen, sondern zur Verbesserung des Verständnisses zusätzlich zum BGBl veröffentlicht werden.
  • Die sorgfältige Prüfung der modifizierten Texte, um sicherzustellen, dass trotz der Veränderungen die rechtliche Genauigkeit, Deutlichkeit und Eindeutigkeit der Gesetzestexte erhalten bleiben.
  • Die aktive Zusammenarbeit mit Juristen, IT-Spezialisten, Psychologen und anderen relevanten Fachleuten bei der Durchführung des Pilotprojekts und der Auswertung seiner Ergebnisse.

Beteiligung für alle statt Räterepublik

Als Junge Liberale Niedersachsen begrüßen wir Intentionen zu einer Stärkung der gesellschaftlichen politischen Diskussion und und stärkere Einbindung der Bürger im politischen Entscheidungsprozess.

Bürgerräte, wie sie teilweise als Lösung hierfür angeboten werden, sehen wie allerdings als falschen und ungeeigneten Weg hierfür und lehnen ihre Existenz ab.

Ihnen liegt die Idee zugrunde, dass ein politisches Gremium die Zusammensetzung der Bevölkerung in möglichst vielen belangen widerspiegeln sollte. Dies halten wir für eine grundlegende Fehleinschätzung. In der Politik darf nicht die Zusammensetzung der Bevölkerung, sondern muss einzig die Meinung eines jeden Bürgers, unabhängig von persönlichen Eigenschaften, zählen. Daher sehen wir es auch als unmöglich an, dass jemand durch zufällig ausgeloste Personen repräsentiert wird, ganz egal, in wie viele Schubladen sie zusammen passen. Statt Engagement dem Zufall zu überlassen sind wird der Auffassung, dass jeder die Möglichkeiten zu Beteiligung haben sollte. Hier sehen wir insbesondere die Parteien in der Verantwortung ihrem Auftrag aus dem Grundgesetz als Ort der Willensbildung der Gesellschaft nachzukommen. Hier sehen wir auch in der FDP mehr Potential zum Austausch und Diskurs mit den Bürgern außerhalb der eigenen Blase.

Politik darf nicht dem Zufall überlassen werden!

Einführung des Entscheidungsprinzips für die Organspende

In einer Zeit, in der die medizinischen Fortschritte stetig voranschreiten, stehen wir vor der Möglichkeit, das Leben vieler Menschen durch Organspenden zu retten oder zu verbessern. Die Frage nach der Organspende ist jedoch nicht nur eine medizinische, sondern auch eine ethische und gesellschaftliche Herausforderung. Als Vertreter der jungen Generation tragen wir die Verantwortung, innovative Lösungen zu finden, die die Organspendebereitschaft erhöhen und gleichzeitig die individuelle Selbstbestimmung wahren.

Inspiriert von erfolgreichen Modellen wie dem des US-Bundesstaates Kalifornien, schlagen wir vor, das Entscheidungsprinzip für die Organspende auch in Deutschland zu etablieren. Indem wir die Frage nach der Organspendebereitschaft bei der Beantragung eines Personalausweises integrieren und aufklärendes Material bereitstellen, ermöglichen wir es jedem Einzelnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Unser Anliegen ist es, eine Brücke zwischen individueller Autonomie und gesellschaftlicher Solidarität zu schlagen. Indem wir die Chance zur Organspende fördern und gleichzeitig umfassende Aufklärung bieten, wollen wir die Anzahl der Organspenden erhöhen und damit die Wartezeiten auf Organtransplantationen verkürzen, ohne den Menschen zu verpflichten. Dadurch erhoffen wir eine Absenkung der Diskrepanz zwischen den Menschen, die zu einer Organspende bereit wären, und denen, die tatsächlich Organspender sind. Trotzdem trifft jeder individuell für sich die Entscheidung. Es wird kein Automatismus der Pro-Entscheidung geschaffen. Diese Initiative könnte den Weg ebnen für eine effektivere Organspendepraxis in Deutschland.

Daher fordern wir:

  1. Bei der Beantragung eines Personalausweises soll eine verbindliche Frage zur Organspendebereitschaft gestellt werden. Die Person kann zwischen den Antwortmöglichkeiten “Ja” und “Nein” wählen. Eine Antwort in Form von “Keine Entscheidung” ist nicht möglich.
  2. Ihre Entscheidung wird in einem nationalen Organspenderegister erfasst und gespeichert, sowie auf dem Personalausweis ausgewiesen
  3. Zusätzlich zu dieser Entscheidung soll der Antragsteller bei Bedarf Informations- und Aufklärungsmaterial zur Organspende erhalten. Dieses Material soll sachlich, neutral und verständlich gestaltet sein und die Vor- und Nachteile der Organspende beleuchten.
  4. Die Datenschutzbestimmungen müssen gewährleisten, dass die Entscheidung der Person vertraulich behandelt wird und nur für den Zweck der Organspende erfasst wird.

Liberalen Feminismus ernst nehmen: Ehegattensplitting abschaffen!

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen eine Fortführung des Ehegattensplittings, als Bevorteilung von Ehepartnern ggü. unverheirateten Paaren aus. Dieses Steuermodell verringert – nach Berechnungen u.a. der „Wirtschaftsweisen“ eindeutig nachweisbar – den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit von Zweitverdienenden sowie zu der Ausweitung ihrer Arbeitsstundenzahl, beides mit Auswirkungen auf die Renten- und Sozialleistungen der Zweitverdienenden. Laut Schätzungen des ifo Instituts könnte die Beschäftigung ohne Ehegattensplitting um bis zu 200.000 Vollzeitstellen steigen. Neben dem problematischen Beschäftigungseffekt konserviert das Ehegattensplitting auch das hiermit verbundene Gesellschaftsbild: Eine Ehe mit klassischer Arbeitsteilung im Sinne einer „Hausfrauen-Ehe“. Denn je größer der Unterschied im Einkommen ist, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Im Ergebnis steht das Ehegattensplitting einem Liberalen Feminismus diametral gegenüber.

Da die derzeitige jährliche Steuerersparnis für Familien und Paare durch das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro beträgt, bedarf es einer ausgewogenen Reform, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden. Zum einen wäre ein plötzlicher Systemwechsel insbesondere für Ehepaare, die sich im Vertrauen auf die geltenden Regeln auf die klassische Arbeitsteilung eingerichtet haben und bei denen die Zweitverdiener nicht ohne weiteres Erwerbsarbeit aufnehmen können und wollen, existenziell. Die Jungen Liberalen fordern daher, aus Gründen des Vertrauensschutzes und des Bestandsschutzes der Ehen die alten Regeln für existierende Ehen für eine Übergangsphase fortbestehen zu lassen. Zum anderen soll ein Übergang entweder in ein Steuermodell des „Realsplittings“ (Individualbesteuerung mit der Möglichkeit zur Übertragung eines gewissen Betrags des Erstverdieners auf den Zweitverdiener) oder des „Ehezusatzfreibetrags“ (der mit wachsendem Einkommen des Zweitverdieners sinkt) erfolgen. Langfristig streben wir die Abschaffung der steuerlichen Ungleichbehandlung zusammenlebender kinderloser unverheirateter Paare und kinderloser Ehepaare an. Um die übrigen Belastungen zu minimieren, sollten die restlichen Mehreinnahmen verwendet werden, um etwa die Einkommensteuer oder andere Steuern zu senken, was zusätzliche Beschäftigungseffekte ermöglicht.

No seat allocation without representation – Reform der Sperrklausel

Seit 1949 besteht in Deutschland eine explizite Sperrklausel von 5% („5%-Hürde“) bei der Wahl zum Deutschen Bundestag, die inzwischen auch in allen 16 Bundesländern zu den Wahlen des jeweiligen Landesparlaments gilt. Diese Sperrklausel wurde seit ihrer Einführung damit begründet, einer „Zersplitterung“ des Parlamentes entgegenzuwirken. Während in der Weimarer Republik aufgrund einer fehlenden Hürde bis zu 17 Parteien im Reichstag vertreten waren, wurden in der Geschichte des Deutschen Bundestages zu keinem Zeitpunkt mehr als sieben Parteien (bei separater Zählung von CDU und CSU) ins Parlament gewählt. In dieser Hinsicht hat die 5%-Hürde also ihr Ziel erreicht. Gleichzeitig lässt sich durch verschiedene Entwicklungen des Parteiensystems in den letzten Jahren beobachten, dass die Zahl der dadurch nicht repräsentierten Wählerinnen und Wähler in der Tendenz steigt. In einigen Fällen führte die Sperrklausel zu besonders hohen Werten unberücksichtigter Zweitstimmen, etwa bei der Bundestagswahl 2013 (15,69%) oder bei der Landtagswahl im Saarland (22,3%). Im Sinne des Repräsentationsprinzips einer Demokratie kann ein solcher Befund kaum wünschenswert sein und zeigt, dass Handlungsbedarf bezüglich einer Reform der Sperrklausel besteht.

Es gilt, einen pragmatischen Ausgleich zwischen einer angemessenen Repräsentation einerseits und einer Sicherstellung stabiler parlamentarischer Prozesse und Mehrheiten andererseits zu schaffen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Möglichkeit für Parteien zu Landtags- und Bundestagswahlen frei Listenverbindungen mit beliebig vielen anderen Parteien einzugehen.

Schwester, ich will nicht mehr – Für ein menschenwürdiges Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Nichts wiegt mehr als die persönliche Entscheidungsfreiheit und die Würde des Menschen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 wurde erstmals ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben von deutschen Gerichten anerkannt und der damalige § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend ungeregelt. Lediglich die strafrechtlich verfolgte Tötung auf Verlangen in § 216 StGB lässt darauf schließen, dass die Selbstbestimmung im Hinblick auf das Leben immer noch eingeschränkt wird. Zwar versuchen selbst die höchsten deutschen Gerichte in ihren Entscheidungen mit „wertende Gesamtbetrachtungen“ dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben einen Entfaltungsraum zu gewähren, jedoch werden auch sie durch das geltende Recht darin limitiert.

Für uns Liberale bildet der freie Willen in allen Lebensbereichen die uneingeschränkte Garantie für ein würdevolles Leben und Sterben. Um die Sterbehilfe nicht gesetzlich ungeregelt zu lassen, fordern wir deshalb die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, ausführlich regelt und somit keine Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich offenlässt.

An die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage stellen wir die folgenden Anforderungen:

Der Kern der Grundlage muss das Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthalten, das jedem Menschen grundsätzlich von Geburt an zusteht. Damit einhergehend muss jeder das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, was mit seinem Leben passiert und wann es beendet wird. Das Konstrukt der fehlenden “Dispositionsbefugnis” über das Leben, was im Strafrecht eine Einwilligung in die Fremdtötung verhindert, lehnen wir strikt ab. In diesem Rahmen muss auch der § 216 StGB reformiert werden, der als einzige Rechtsnorm die Wertung enthält, dass die Verfügungsberechtigung des Lebens nicht bei dem Individuum liegt. Bei Vorlage der Voraussetzungen des Gesetzes muss eine Straffreiheit garantiert werden. Ein vermeintlicher Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen ist hierfür keine Rechtfertigung. Die strafrechtliche Einschränkung einer derart persönlichen Entscheidung, wann und wie man aus dem eigenen Leben scheiden will, kann nicht primär auf die Achtung des menschlichen, würdevollen Lebens abzielen und muss deshalb abgeschafft werden.

Darüber hinaus dürfen keine großen Hürden gesetzt werden, die es erschweren, an Medikamente zu gelangen, welche das Leben schmerzfrei und sicher beenden. Hierzu muss es Ärzten ohne strafrechtliche Risiken erlaubt sein, solche Medikamente verschreiben zu können. Es soll deshalb eine Regelung eingeführt werden, die die Verschreibung von Medikamenten zu Zwecken der Sterbehilfe als “begründet” im Sinne des § 13 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetz ansieht.  Der Arzt ist verpflichtet, den Suizidenten mündlich und in verständlicher Form über sämtliche für die Selbsttötung wesentlichen medizinischen Umstände aufzuklären. Dazu gehören der voraussichtliche Ablauf der Selbsttötung, die Hilfe hierzu sowie die Risiken der medizinischen Methode. Um eine unkontrollierte Weitergabe an Unberechtigte zu verhindern, darf der Arzt die Medikamente zu keinem Zeitpunkt an den Sterbewilligen ausgeben. Er hat vielmehr sicherzustellen, dass sie nur von ihm eingenommen werden, beispielsweise dadurch, dass er sie erst kurz vor der Einnahme an den Sterbewilligen übergibt und den Sterbewilligen beim Ableben begleitet. Eine Pflicht von Ärzten zur Verschreibung von Medikamenten zur Beendigung des Lebens kann es aber aus Gründen der Entscheidungs- und Gewissensfreiheit des Arztes nicht geben.

Eine entsprechende Pflicht zur Beratung vor der Verschreibung solcher Medikamente lehnen wir ab. Es sollen allerdings ausreichende Beratungsstellen geschaffen werden, an die man sich anonym wenden kann. Auf diese und die dortigen Beratungsangebote müssen die Ärzte jedoch vor der Verschreibung der Medikamente hinweisen.

Dort soll man sich über alle wesentlichen Aspekte bezüglich des Suizids informieren können, sei es über die Bedeutung und die Tragweite der Selbsttötung oder eines fehlgeschlagenen Suizidversuches für sich und sein näheres persönliches und familiäres Umfeld, über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten oder auch über Handlungsalternativen zum Suizid. Auch soll man sich dort über den eigenen gesundheitlichen Zustand, die im Falle einer Erkrankung in Betracht kommenden alternativen therapeutischen Maßnahmen und pflegerischen oder palliativmedizinischen Möglichkeiten informieren können. Die Beratung hinsichtlich jeder nach Sachlage erforderlichen medizinischen, sozialen oder juristischen Informationen ist ergebnisoffen zu führen und darf nicht bevormunden.

Gerade damit der Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen allerdings auch nicht vernachlässigt wird, muss bei der Abgabe von Medikamenten weiterhin ein autonom und freiwillig gebildeter Wille vorliegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit darf der verschreibende Arzt erst dann Sterbehilfe leisten, wenn ein psychologisches Attest vorliegt, aus dem ein frei gebildeter Wille hervorgeht, sowie erkennbar ist, dass der Sterbewillige nicht an einer akuten psychischen oder chronischen Störung leidet. Hierbei darf es keine Rolle spielen, ob die Entscheidung des Sterbewilligen in dem konkreten Fall für andere Personen als “unvernünftig” angesehen wird. Die sterbewillige Person muss nur generell in der Lage sein, “vernünftige” Entscheidungen zu treffen. Auch muss aus dem Attest hervorgehen, dass dem Sterbewilligen alle zur Entscheidung notwendigen Informationen vorliegen und der Entschluss ohne unzulässige Einflussnahme und ohne Druck entstanden ist. Um die Unabhängigkeit des Attests gewährleisten zu können, soll dieses von einem Psychologen ausgestellt werden, der von einem Richter auf zufällige Weise bestimmt worden ist. Hier dürfen zwischen dem Zeitpunkt des Antrags bei Gericht und dem Termin bei einem Psychologen nicht mehr als sieben Tage vergangen sein. Bei Vorliegen von besonderen Umständen wie starken Schmerzen ist der Sterbewillige bevorzugt zu berücksichtigen das Attest unverzüglich auszustellen. Die Kosten für das Attest sind von den Krankenkassen zu übernehmen. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. Auch soll es möglich sein den Wunsch zur Sterbehilfe in bestimmten Fällen in einer Patientenverfügung zu äußern. In diesen Fällen muss zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung der Patientenverfügung auch ein psychologisches Gutachten vorliegen.

German STOCK ACT – Transparenzregeln für Trades von Amts- und Mandatsträgern schärfen

Als Reaktion auf die „Augustus Intelligence“-Affäre des bekannten CDU-Politikers Phillip Amthor verschärfte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Transparenzregeln für den Handel mit Aktienoptionen und vergleichbaren vermögensrelevanten Vorteilen.

Schon im Nachgang der globalen Finanzkrise beschloss der US-Kongress 2012 mit überwältigender, überparteilicher Mehrheit den STOCK ACT, der neue Maßstäbe für die Transparenzanforderungen gewählter Volksvertreter setzte. Gewählte Volksvertreter in den USA, sowie ihre direkten Angestellten und die Mitarbeitenden im US-Kongress selbst, dürfen keine Informationen nutzen, die nicht auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, um ihre Trading-Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind die amerikanischen Volksvertreter dazu verpflichtet, ihre Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren mindestens alle 45 Tage auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass auch gewählten Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen & Co. grundsätzlich und im Einklang mit möglichen, fachspezifischen Compliance-Vorschriften möglich sein muss. Der private Missbrauch von Insiderinformationen schadet jedoch dem Ansehen der demokratischen Institutionen, die diese Abgeordneten und Regierungsmitglieder vertreten.

Statt auf Verbote zu setzen, fordern wir scharfe Transparenzregeln und orientieren uns dabei am amerikanischen STOCK (Stop Trading on Congressional Knowledge) ACT.

Konkret fordern wir:

Mitgliedern des Bundestages und der 16 Landesparlamente sowie den Mitgliedern der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen wird fortan untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen für ihre privaten Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren zu verwenden. Das gilt auch für Unternehmen an denen der Abgeordneten hauptsächlich beteiligt ist.

Darüber hinaus werden sie dazu verpflichtet, unverzüglich über die offizielle Website des betreffenden Gremiums, dem sie angehören, über ihre zuvor genannten Kapitalgeschäfte zu informieren.

Zudem soll sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, eine entsprechende Regelung auch für Mitglieder des EU-Parlaments sowie der EU-Kommission einzuführen.

Heidenspaß, statt Höllenqual – Für eine echte Trennung von Kirche und Staat.

Als Junge Liberale sind wir für eine Ethik, die sich an den Interessen des Menschen orientiert. Diese einzelnen Interessen gehen in einer globalisierten und diversen Gesellschaft immer weiter auseinander. Grundfeste unseres Zusammenlebens wie die Demokratie, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Gleichberechtigung der Geschlechter können nur dann auch für die Zukunft gefestigt werden, wenn der Staat in Fragen der Religion neutral ist. 

Religionen sind für viele Menschen eine Quelle der Kraft, des Trostes und der spirituellen Erfüllung, die vor allem Gemeinschaft bietet. Allerdings darf die Ausübung von Religion nicht zu Ausgrenzung Menschen anderer oder keiner Religion führen.

Deshalb sind wir davon überzeugt, dass Religion und Religiosität Privatsache sein sollten. Religion muss politisch, juristisch und vor allem finanziell vom Staat getrennt sein.

Forderungen:

  • Austritt aus der Kirche: Wir setzen uns für einen unbürokratischen und kostenfreien Austritt aus der Kirche ein, um jedem Einzelnen die freie Entscheidung zu ermöglichen, unabhängig von religiösen Bindungen zu leben. Dies sollte durch eine einfache, digitale Austrittsmöglichkeit ohne zusätzliche Gebühren oder administrative Hürden gewährleistet werden, um die individuelle Religionsfreiheit zu wahren und einen transparenten Prozess zu gewährleisten.
  • Kirchensteuer: Wir fordern die vollständige Abschaffung jeglicher Verpflichtung zur Kirchensteuer, um die Religionsfreiheit zu stärken und die finanzielle Belastung allen Bürger:innen unabhängig von ihrer Glaubensrichtung oder Religionszugehörigkeit zu reduzieren. Die Kirchensteuer sollte nicht länger automatisch von den Einkommensteuern abgezogen werden, sondern kann als Mitgliedsbeitrag von den Kirchen erhoben werden, ähnlich wie bei Vereinen. Dies erfolgt durch die Kirchen und nicht mehr durch den Staat.
  • Feiertage: Wir fordern die Beibehaltung gesetzlicher Feiertage unter der Bedingung, dass diese nicht länger von religiösen Überzeugungen abhängig gemacht werden. Stattdessen sollen die Feiertage auf kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Ereignissen beruhen, die für die Nation oder die Region von Bedeutung sind. Dadurch wird ein inklusiveres und vielfältigeres Feiertagssystem geschaffen, das alle Bürger:innen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gleichermaßen anspricht und vereint. Dazu zählt allerdings auch die Abschaffung des Tanzverbotes.
  • Eintrag ins Lobbyregister: Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und die Einflussnahme von religiösen Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Deshalb fordern wir einen Eintrag ins Lobbyregister für die Kirchen, um die Integrität und Unabhängigkeit unserer demokratischen Strukturen zu wahren.
  • Missbrauch: Wir fordern eine konsequente und unabhängige Verfolgung von Missbrauchsfällen in religiösen Einrichtungen durch von staatlichen Institutionen geführte Untersuchungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Form von Missbrauch, sei es sexueller, physischer oder emotionaler Natur, konsequent und gerecht behandelt wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass Opfer von Missbrauch angemessen unterstützt werden und Zugang zu professioneller Beratung und Hilfe erhalten, welche zwingend durch die Kirche finanziert werden soll. Eine Kultur des Schweigens und der Vertuschung darf nicht länger toleriert werden; deshalb setzen wir uns für eine offene, aufklärende und vorbeugende Haltung ein, um Missbrauch in religiösen Einrichtungen entschieden zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.
  • Kunstraub zurückgeben: Historisch bedeutende Kunstwerke und kulturelle Artefakte, die während der Kolonialisierung, Kriege oder anderer fragwürdiger Umstände aus ihren Herkunftsländern entwendet wurden, müssen zurückgeführt werden, um die kulturelle Identität und das Erbe dieser Gemeinschaften zu respektieren und zu bewahren. Die Kirchen haben eine Verantwortung, bei der Aufklärung und Restitution dieser geraubten Kunstwerke aktiv mitzuwirken und sich für eine gerechte Rückgabe einzusetzen. Die Rückgabe von Kunstraub ist ein wichtiger Schritt hin zu einer versöhnlichen und fairen Zukunft, in der die Kunstschätze angemessen in ihrem kulturellen Kontext gewürdigt werden und für kommende Generationen erhalten bleiben.
  • Gesetzgebung: Wir fordern die Abschaffung des kirchlichen Sonderkündigungsrechts. Ausnahme davon besteht bei Mitarbeiter:innen mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben.
  • Caritas Lüge aufarbeiten: Zahlreiche Menschen sind der Überzeugung, dass die Kirche wichtig ist, da sie der finanzielle Träger der Caritas ist. Dies wird zusätzlich als Grund angeführt warum die Kirche sich nicht ins Lobbyregister eintragen lassen muss. Die Caritas wird aktuell nur jedoch nur zu 1,8% durch die Kirche finanziert, der Rest erfolgt durch öffentliche Gelder.