Mobilfunktelefone in Schulen

Im Unterricht sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende Lehrkraft oder Aufsicht führende Person kann Ausnahmen gestatten. Die Nutzung von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien im Schulgebäude und auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts ist grundsätzlich gestattet, sofern kein Verstoß gegen geltendes Recht, keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Schulbetriebs, keine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, keine Lärmbelästigung und keine Verletzung von Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schülern anderer Art vorliegen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder das entsprechende Speichermedium vorübergehend, jedoch höchstens bis zum Ende des Schultags, einbehalten werden. Die von Lehrkräften veranlasste Nutzung von PC, Notebooks, Netbooks, Tablets, Taschenrechnern und anderen digitalen Speichermedien bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Arbeit in Laptopklassen und mit elektronischen Wandtafeln.

Abschaffung des Hundegesetzes

Dieser Antrag ist durch Beschluss des 78. Lako ausgelaufen

Das niedersächsische Hundegesetz wird umgehend, bis auf die Regelungen zum Halten gefährlicher Hunde, abgeschafft.

Rentengarantie aussetzen

Dieser Antrag ist durch Beschluss des 78. Lako ausgelaufen

Die Rentengarantie ist unverzüglich wieder auszusetzen.

Abschaffung der Ausbildung von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock

Dieser Antrag ist durch Beschluss des 78. Lako ausgelaufen

Die Ausbildung von Offiziersanwärtern der Marine ist nicht mehr zeitgemäß und widerspricht somit dem technologischen Standard, daher ist es weder finanziell noch ideologisch sinnvoll eine Ausbildung von Offiziersanwärtern auf dem Segelschiff durchzuführen. Um die Tradition zu wahren sollte das Schiff mit einer festen Stammbesatzung weiterhin als historisches Prestige-Objekt unterhalten werden.

Selbstbestimmungsrechte von Pflegebedürftigen stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen den Entwurf des neuen niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) in seiner jetzigen Form ab und fordern das Niedersächsische Sozialministerium auf, einen zeitgemäßen Entwurf zu gestalten, der mit überholten Vorstellungen der Pflege aufräumt und die Chance wahrnimmt bestehende Vorurteile und Ängste in der Bevölkerung abzubauen. Vielmehr sollte die starre Trennung von ambulanten und stationären Pflegeformen aufgebrochen werden, damit Pflegebedürftige individuell entscheiden können in welcher Wohnform Sie versorgt werden möchten. Hier sind insbesondere alternative Wohnformen, wie z.B. Wohngemeinschaften zu nennen. Das NHeimG regelt den Aufgabenbereich der Heimaufsicht, die neben den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDKs), als Kontrollorgan der Selbstverwaltung fungieren. Vereinfacht gesagt kontrolliert der MDK die Pflege und die Heimaufsicht die Infrastruktur. In alternativen Wohnformen, wie Wohngemeinschaften, leben die Menschen in ihrer eigenen Wohnung und sollten daher nicht der staatlichen Überwachung und Regularien ausgesetzt sein. Um eine Gründung von Wohngemeinschaften nicht unnötig zu erschweren und eine möglichst große Autonomie aller Vertragspartner zu gewährleisten, müssen zunächst strikte Regularien, die in die Vertragsfreiheit des Einzelnen eingreifen, abgeschafft werden. Hierunter fallen u.a. die Meldepflicht, die Trennung der Leistungs- und Wohnraumanbieter und die staatliche Zwangsberatung und Datensammlung.

Insbesondere Städte und Landkreise sollen darauf hinwirken, dass neue Infrastrukturen geschaffen, alternative Wohnformen gefördert und Interessenten zusammengeführt werden. Dies kann über die Ausweitung der Aufgaben der Pflegestützpunkte erreicht werden.

Neben der aufwendigen und ablehnungswürdigen Doppelprüfung ohne Absprache zwischen den beiden Prüforganen kritisieren wir vor allem die Entmündigung von Pflegebedürftigen. Der aktuelle Entwurf des NHeimG fördert einen unnötigen Bürokratieaufwand und setzt eine Ansammlung vieler sensibler Daten voraus, welche dergestalt nicht vertretbar ist.

Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung zulassen

Dieser Antrag ist durch Beschluss des 78. Lako ausgelaufen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, § 57 StVZO so zu ändern, dass eine Lichtmaschine zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Fahrrades nicht mehr vorgeschrieben ist.

Umweltplakette

Die Jungen Liberalen fordern die sofortige Abschaffung der Umweltzonen in Deutschland. Die letzen Jahr nach der Einführung haben gezeigt das diese für die Feinstaubbelastung keine Änderung gebracht haben, aber die leidtragenden die Bürger mit kleine Einkommen sind, da diese sich vermutlich kein neues Auto leisten können.