Szenario B – JETZT!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Kultusministerium zum schnellen Handeln und einem grundsätzlichen Umdenken in der Unterrichtsorganisation während der COVID-19-Pandemie auf. Mindestens bis zu den Weihnachtsferien sollen die einzelnen Schulen selbst darüber entscheiden können, ob sie ins Szenario B wechseln. Auch die Eltern sollen mindestens bis zu den Weihnachtsferien die Möglichkeit erhalten selbst darüber zu entscheiden, ob sie ihre Kinder weiter in die Schule schicken oder über Homeschooling und Distance Learning unterrichten lassen.

„Angesichts der alarmierenden Infektionszahlen halten wir das Festhalten von Kultusminister Tonne am Präsenzunterricht für unverantwortlich. Während etwa Gastronomiebetriebe geschlossen werden, kommen in unseren Schulen und auf den Wegen dorthin täglich hunderte Schülerinnen und Schüler zusammen. Dies erscheint angesichts der aktuellen Infektionsentwicklung weder nachvollziehbar noch vertretbar“, so Lars Alt, Landesvorsitzender der FDP-Jugendorganisation und seit Oktober Mitglied des Niedersächsischen Landtags.

Die niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler würden damit einem nicht hinnehmbaren Infektionsrisiko ausgesetzt. Um sowohl den Gesundheitsschutz an unseren Schulen als auch die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen während der COVID-19-Pandemie sicherstellen zu können, sei Schulen und Eltern deshalb eine Rückkehr ins Szenario B zu ermöglichen, wenn diese dazu in der Lage sind eine angemessene digitale Unterrichtsversorgung im Rahmen des Wechselmodells zu gewährleisten. Damit niemand abgehängt wird, bedürfe es einer besonderen Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, insbesondere solcher aus sozial schwachen Familien.

„Die Landesregierung hat die Digitalisierung unseres Bildungssystems nicht nur die letzten sechs Monate, sondern die gesamten drei Jahre ihrer bisherigen Regierungszeit verschlafen. Dieser Fehler rächt sich jetzt, lässt sich aber leider nicht kurzfristig beheben. Weder die notwendige digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen sowie der Schülerinnen und Schüler, noch die dazugehörigen digitalen Lehr- und Lernmethoden lassen sich einfach so aus dem Hut zaubern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Wechselmodell deshalb nur eine reine Schadensbegrenzung und eine kurzfristige Übergangslösung darstellen. Lieber jetzt geregelt ins Szenario B, als später die Schulen planlos in den Lockdown schicken“, erklärt Alt abschließend.

 

Nadin Zaya

Pressesprecherin

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Junge Liberale Niedersachsen fordern einen Ausbau der niedersächsischen Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November einen Ausbau der niedersächsischen Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt.

Der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Niedersachsen, Lars Alt, erklärt hierzu: „Freiheit von Gewalt ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Miteinander. Dass in Deutschland durchschnittlich einmal am Tag eine Frau von ihrem Partner lebensbedrohlich angegriffen wird, offenbart erheblichen Handlungsbedarf.“

Die Jungen Liberalen Niedersachsen haben die Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen daher zu einem ihrer Wahlkampfversprechen für die Kommunalwahl 2021 gemacht und einige Forderungen im Kommunalwahlprogramm verankert.

„Die niedersächsischen Frauenhäuser haben seit Jahren mit chronischem Platzmangel zu kämpfen. In der anstehenden Kommunalwahl werden wir uns daher angepasst auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Kommunen für mehr Unterbringungs- und Beratungsstellen stark machen“, erklärt Alt, der auch Mitglied der FDP-Landtagsfraktion und des FDP-Landesvorstandes ist. Für die besonders betroffenen Regionen wird im Kommunalwahlprogramm die Einrichtung eines „Frauenhaus24“ für kurzfristige Unterbringungen oder eines zusätzlichen regulären Frauenhauses gefordert. Flächendeckend soll das Projekt „Worte helfen Frauen“ ausgeweitet werden. Die Forderungen dienen auch dazu, die Umsetzungsdefizite der Istanbul-Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen zu beheben.

„Die Bundesrepublik hat die Ratifikation der Istanbul-Konvention nicht nur um sechs Jahre verschlafen, sondern hinkt nun seit drei Jahren in der Umsetzung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hinterher. Gewaltopfern muss der deutsche Rechtsstaat endlich mehr Schutzangebote machen“, so Lars Alt abschließend.

Nadin Zaya

Pressesprecherin

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Oktober 2020: Ein Bild von einem Mann

Friedrich Merz bügelt. Er kann Spagetti Frutti di Mare kochen und manchmal kauft er dafür sogar selbst ein. Vielleicht macht er morgens sogar sein Bett und putzt seine Schuhe. Wer weiß das schon. Wir wissen. In einem herzerwärmenden Interview über Liebe, Partnerschaft und Politik gab seine Ehefrau seine hausmännischen Qualitäten preis. Endlich atmen wir erleichtert auf: Dieser Mann kann Kanzler – Ein Bild von einem Mann!

 

Frauen im Wahlkampf

Komisch, dass sich das Bild von einem Mann in der öffentlichen Wahrnehmung so häufig über die Darstellung seiner Frau vervollständigt. Nun funktioniert Wahlkampf im typischen CDU-Wählerinnenmilieu nunmal gut über die „Ehefrau von“ und auch die Klatschspalten brauchen Inhalte, um ihre Seiten zu füllen. Fragwürdig wird es, wenn Zeitschriften mit politischem Profil diese Botschaften aufnehmen und verbreiten. In der US-amerikanischen Medienlandschaft ist das Gang und Gäbe, um den Kandidaten bei der Formung seines politischen Profils zu unterstützen. Ein „Make Amercia sexy again“ passt zu einem pöbelnden, sexistischen Kandidaten ebenso gut, wie die fürsorgliche Landesmutter zu dem Sprössling einer althergebrachten Politikerfamilie. Und es hilft es auch nicht weiter, wenn die Zuschreibung, die der intelligenten Powerfrau neben dem charismatischen Feministen Barack Obama ist. Die Rolle der (Ehe-)Frau bleibt eine Ergänzungsfunktion, die die Authentizität der politischen Positionen des Kandidaten bestärkt und seine Frau auf diese Rolle reduziert. Eine Wiedergabe dieses Geschlechterverständnisses brauchen wir im politischen Medienspektrum in Deutschland nicht.

Wozu das neben der Reproduktion alter Geschlechterrollen noch führen kann, zeigt sich in der jüngsten Aufregung um ein veröffentlichtes Tape von Melania Trump. Darin äußert sie sich immigrantenfeindlich und beschwert sich über die Weihnachtsdekoration des Weißen Hauses, auf die sie überhaupt keine Lust hätte. Bereits vorher gab es einen großen Aufruhr als sie es wagte dem altehrwürdigen Rosengarten der Jaqueline Kennedy durch eine (botanisch notwendige) Umgestaltung seinen Stil zu rauben. Alleine, dass medial eine Diskussion um ihre geringe Beteiligung im Wahlkampf stattfindet; der Vorwurf gemacht wird, sie würde ihren Mann nicht ausreichend unterstützen, lässt das US-amerikanische Demokratieverständnis aufgrund von ehelichen Wunschvorstellungen in einem fragwürdigen Licht darstellen. Verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist dieser Aufruhr um ihre politischen Positionen und ihren Unmut zu repräsentieren nicht. Die amerikanische Verfassung weist der First Lady keine offizielle Rolle zu. Die Erwartungshaltung an Repräsentations- und Dekorationskünste ist rein gesellschaftlicher Natur und es wäre spannend zu erfahren, ob sie in demselben Ausmaß an einen First Gentleman gestellt werden würden. Das stereotypische Bild von einem Mann legt eine negative Vermutung nahe.

Wer wissen will, wie dieser Typus aussieht, kann sich an Melanias Ehemann wenden. Als Risikopatient erkrankte Donald Trump am Coronavirus und wurde zur künstlichen Beatmung kurzerhand ins Krankenhaus eingeliefert. Zwei Tage später zelebrierte er seine wiedererlangte Gesundheit mit einer kurzen Auszeit vom Krankenhaus und winkte gelassen aus seiner Limousine heraus. Fortlaufend wurde betont, dass der Präsident auch aus dem Krankenbett alle Regierungsgeschäfte selbst führen würde. Die Botschaft: Starke Männer sind nicht krank. Nicht einmal, wenn es um ein unerforschtes, tödliches Virus geht.

 

Frauen und das Coronavirus

Diesbezüglich streiten sich im Übrigen weiterhin die Geister, welche Auswirkungen die Pandemie auf das Geschlechterverhältnis haben wird. Nachdem mal karrieretechnische Rückschritte und mal häusliche Fortschritte prognostiziert worden sind, belegt eine Studie der deutsch-schwedischen Allbright-Stiftung nun jedenfalls Rückschritte in den oberen Führungsetagen in Deutschland. Während der Krise sei in konservativer bekannt-und-bewährt-Manier vermehrt auf männliche Teams gesetzt worden, sodass der Frauenanteil bei den DAX-Unternehmen auf den Stand von 2017 gefallen ist. Derweil hielt das konstante Wachstum in Frankreich, Großbritannien, Schweden und in den USA weiter an. Teilweise ist der Frauenanteil dort doppelt so hoch wie in den wichtigsten Unternehmen in Deutschland. Dass in anderen Industrienationen ohne gezielte Frauenförderung oder Quotierungen ein anderes Selbstverständnis als in Deutschland zu herrschen scheint, stimmt nachdenklich. Die stark auseinandergehenden Zahlen weisen auf strukturelle Hindernisse sowohl auf Bewerbungs- als auch auf Einstellungsebene hin. These: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den 2000er Jahren in Deutschland verschlafen, sodass zunächst das Wachstum auf der unteren Führungsebene nachgeholt werden muss. Diese Strukturen sind im bereits seit Jahrzehnten ganztagsbetreuten Frankreich, in den weniger staatsleistungsbezogenen USA oder im feministischen Schweden bereits etabliert und zahlen sich auf eine subtile Art aus. Diese unterschiedlichen Wege können Vorbild sein, um tatsächliche Veränderungen herbeizuführen.

 

Frauen im Recht

Derweil hing Deutschland auch diesen Monat wieder in Scheindiskussionen fest. Zunächst der Vorstoß des Bundesjustizministeriums ein Gesetz im generischen Femininum zu verfassen; Im Anschluss das Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichtshofs, das wie bereits vorher der Thüringische Verfassungsgerichtshof ein Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Die Reaktionen auf beide Vorfälle enttäuschen. Das Gesetz im generischen Femininum wurde vom Bundesinnenministerium auf genauso schrille Art beschimpft, wie es vorgestellt worden ist. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts stieß auf taube Ohren: Andere Länder wollen es weiterhin mit Parität versuchen. Mit liberalem Feminismus hat das nichts zu tun. In ersterem Fall fordert er ein wenig mehr Sachlichkeit und in Zweiterem wünscht er sich ein wenig mehr Verfassungstreue.

Ein liberal-feministischer Vorstoß macht demgegenüber in Niedersachsen die Runde. Mit einer neuen Strategie will das Land die Start-Up-Szene verbessert fördern. Das betrifft die Punkte der Gründungsinfrastruktur und den Zugang zum Wagniskapital, die mit einer Förderung von Start-Up-Gründung von Frauen kombiniert werden.

Ganz andere Probleme zeigen sich im Nachbarland Polen auf. Eine vom Verfassungsgericht bestätigte Verschärfung des Abtreibungsrechts führt dort aktuell zu tagelangen, massenhaften Protesten begleitet von medialen Solidaritätsaktionen. „Moja macica nie kaplica“, meine Gebärmutter ist keine Kapelle, lautet der Slogan, der deutlich machen soll, dass die katholische Werteordnung dem Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen nicht überwiegen darf. Die Neuerungen sehen vor, dass das ohnehin strenge Abtreibungsrecht nun nicht mehr Fälle starker Fehlbildungen beim Fötus umfasst. Dieser Abtreibungsgrund betraf im Jahr 1074 der 1100 vorgenommenen Abtreibungen. Viele Betroffenen, die es sich leisten können, sind nun noch mehr als ohnehin schon auf das slowakische, litauische oder deutsche Ausland angewiesen. Das Auswärtige Amt schweigt bisher zu den auf Solidarität angewiesenen Massendemonstrationen. Dem Feminismus in Deutschland fehlt die liberale Stimme.

Lars Alt rückt in den Landtag nach

Hannover. Am heutigen Freitag ist der langjährige Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Niedersachsen und Kreisvorsitzende der FDP im Landkreis Helmstedt, Lars Alt, als Abgeordneter in den Niedersächsischen Landtag aufgenommen worden. Alt rückt für die bisherige FDP-Landtagsabgeordnete Sylvia Bruns nach, die vor drei Wochen zur Sozialdezernentin der Stadt Hannover ernannt wurde. Alt kandidierte im Jahr 2017 im Landtagswahlkreis Helmstedt sowie auf Platz 13 der Landesliste der FDP Niedersachsen für den Landtag. Die FDP-Fraktion erhielt bei der vergangenen Landtagswahl jedoch nur 11 Sitze, womit Alt den Einzug in das Landesparlament zunächst verpasste. Bereits im vergangenen Jahr wechselte der FDP-Politiker Jan-Christoph Oetjen aus dem Landtag in das Europäische Parlament. Mit dem Wechsel von Sylvia Bruns in die Verwaltung der Stadt Hannover wird Alt nun bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2022 dem Niedersächsischen Landtag angehören. Nach Fraktionsangaben übernimmt Alt in der FDP-Landtagsfraktion die Aufgabenbereiche Wissenschaft, Forschung, Kultur und Jugend.

Nadin Zaya

Pressesprecherin

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September 2020: In Memoriam

Ein Leben in den Diensten des Rechts; und was bleibt? Ein Ordner voller Liebesbriefe, ein paar Hanteln, die letzten Mitbringsel aus Indien, ein Opernkostüm und ein Klavier. Dutzende Krägen – überwiegend Spitze –, im Schrank des unscheinbaren Büros, in dem unzählige Sondervoten und Urteile verfasst worden sind, die das US-amerikanische Recht veränderten. Am 18.09.2020 ist eine Juristin verstorben – eine Frau, eine Liberale, eine Feministin, Mutter, Großmutter, Urgroßmutter –, die das Ideal der Gleichberechtigung aller Geschlechter in das US-amerikanische Case-Law-System implementiert hat. „Ich liebe das Recht innig“ hat sie einmal gesagt; sie hat es der Welt bewiesen.

Zum Ende ihres Lebens als Superheldin „Notorious R.B.G.“ durch ihre vielen abweichenden Mindermeinungen (Sondervoten) in der Öffentlichkeit bekannt, zeichnet ihr Charakter das Bild einer etwas anderen Frau.

 

„If you’re a boy and you like teaching, you like nursing, you like to have a doll, that‘s okay. We should each be free to develop our own talents (…).“

Als Tochter einer jüdischen US-Amerikanerin erster Generation und einem jüdischen Einwanderer, dem in Odessa als Jude die höheren Bildungsebenen versperrt geblieben waren, wurde sie in Brooklyn mit dem Wissen um den Wert von Bildung erzogen. Ruth Bader ging anschließend auf die Cornell University. Dort traf sie Martin Ginsburg, verliebte sich und heiratete ihn. Für beide schloss sich ein Jurastudium in Harvard an; sie als eine der ersten neun Frauen im Jahrgang 1956; er unter knapp 500 Männern im Jahrgang 1955.
Als Marti während des Studiums schwer an Krebs erkrankte, schob sie Nachtschichten ein, tippte seine Unterlagen ab, kümmerte sich um die gemeinsame, einjährige Tochter, blieb eine der Jahrgangsbesten, erhielt die Ehre Redakteurin der Harvard Law Review zu sein und begleitete ihren langsam genesenden, anschließend Vollzeit arbeitenden Mann nach New York. Dort schloss sie an der Columbia University ihr Studium ab. In dieser Zeit hatte sie gelernt die Nächte durchzuarbeiten – eine Arbeitshaltung, die sie ihr Leben lang nicht mehr aufgab. So lachte Martin Ginsburg auf die Frage hin, ob er seiner Frau jemals Ratschläge erteilen würde: „Eine Mahlzeit am Tag und ein ganz bisschen Schlaf – ich finde das sind gute Ratschläge, oder?“ Tatsächlich holte er sie in ihrer Zeit am Supreme Court zwischen 19:30 Uhr und 21:00 Uhr regelmäßig zum Abendessen ab.
Arbeit bedeutete für sie: Schreiben, Lesen, Argumentieren, Lernen, Auseinandersetzen, Verstehen und Überzeugen. Ruth Bader Ginsburg war keine Aktivistin, Demonstrantin, Politikerin – die Rolle überließ sie gerne anderen. Ruth Bader Ginsburg war eine pragmatische Idealistin, eine begabte Juristin, die ihr Talent gezielt für die schrittweise Veränderung der Rechtsprechung in den USA einsetzte. Nachdem sie trotz ihrer außerordentlichen Studienleistungen und vielen Empfehlungen keine Anwaltskanzlei aufnehmen wollte (ihr Mann verdiene doch genug), arbeitete sie 1963 als Professorin an der Rutgers Law School. Ab 1973 leitete sie das Womens Rights Project der American Civil Liberties Union, das es sich zum Ziel gesetzt hatte möglichst viele Fälle geschlechtsbezogener Diskriminierung schrittweise vor den Supreme Court zu bringen. So erzielte sie von 1973-1976 fünf Grundsatzurteile zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Diese wurde im US-amerikanischen Case-Law-System wichtige Präzendenzurteile und stellten die Grundlage dar, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts an vielen anderen Stellen zu beenden. In zwei dieser Fälle kämpfte sie gegen die Diskriminierung von Männern. Ruth Bader Ginsburg wusste, dass Feminismus nicht eingeschlechtlich denkbar ist.

Und so ist es umso erstaunlicher, dass einige der heutigen feministischen Strömungen diese von ihrer Ikone früh erkannte Wechselwirkung von Frauen- und Männerbildern nicht in ihr Wirken einbeziehen. (Liberaler) Feminismus kann nie nur aus der weiblichen Perspektive gedacht werden. Wenn konservative Politik also nach einem verheerenden Brand in einem katastrophalen Menschenlager sich höchstens für ein Frauen-und-Kinder-zuerst erbarmen lässt; wenn deutsche Medien titeln, dass Herr Lukaschenko mittlerweile „sogar Frauen“ inhaftieren würde; wenn ein potentiell zukünftiger CDU-Parteivorsitzender nach einem schwulen Bundeskanzler gefragt wird, dann haben sich diesen Monat nicht nur gravierende Probleme in der Geflüchtetenpolitik, mit Diktaturen auf dem europäischen Kontinent oder der Einordnung von Pädophilie und Homosexualität aufgetan. Dann haben wir zusätzlich ein Problem mit ungesunden Männlichkeitsbildern, für die der Feminismus seine Stimme erheben muss.

 

„Women belong in all places where decisions are beeing made“

Als Ruth Bader Ginsburg an den Supreme Court berufen worden war, war sie bereits 60 Jahre alt. Zu alt befanden viele und ursprünglich wohl auch der Präsident, auf dessen Liste sie angeblich nur die Nr. 22 gewesen sein soll. Martin Ginsburg, der sich mittlerweile einen Namen als bester Steuerrechtler New Yorks gemacht hatte und Zeit seines Lebens ihr größter Bewunderer blieb, nutzte seine Kontakte, um Werbung für seine Frau zu machen. Sie wurde zum Gespräch mit dem Präsidenten geladen und überzeugte nach nur 15 Minuten. Sie wird ihn bei ihrer Anhörung vor der Wahl zur Richterin am Supreme Court als „Mann, der für seine Generation etwas ganz Besonderes war“ beschreiben, weil er „der erste Junge war, der sich dafür interessierte, dass ich ein Gehirn hatte“. Er wiederum wird sich lachend erinnern: „An unserem ersten Treffen dachte ich: Man, ist die süß. Nach dem dritten Treffen dachte ich: Man, die ist wirklich, wirklich schlau. Daran hat sich bis heute nichts verändert.“
In ihrer ersten Zeit am Supreme Court ging es ihr zunächst darum Kompromisse für Mehrheitsmeinungen zu finden; andere anzuhören und zu überzeugen. Ihr eigenes Motto „Fight for your principles, but do it in a way that will lead others to join you“ konnte sie lange Zeit umsetzen. Nachdem unter George W. Bush ein deutlicher Überhang an konservativen Richtern entstand, die nicht mehr auf Kompromisse angewiesen waren, verfasste sie immer häufiger abweichende Meinungen, sogenannte Sondervoten, in denen sie jedenfalls ihren Standpunkt verdeutlichen konnte. Eine sehr enge Freundschaft verband sie mit Antonin Scalia, ein streng konservativer Richter, der die Rechtsmeinung vertrat, die Verfassung müsste im Sinne der Verfassungsväter von 1787 ausgelegt werden.
Nachfolgen soll ihr nun seine Schülerin Amy Coney Barrett, die ebendiese Ansicht und damit gerade keine feministischen Interessen vertritt.

Wenn aktuell das brandenburgische Paritätsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt wird, stellt sich in Deutschland erneut die Frage, wie sehr die Perspektive der Frau tatsächlich nur durch ein paritätisch besetztes Parlament berücksichtigt werden kann. Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff mahnte vor einer Woche jedenfalls zur Vorsicht an. Es sei eine rückwärtsgewandte Vorstellung, dass man nur von seinesgleichen vertreten werden könne. Frauen in Entscheidungsfunktionen sind wichtig. Weibliche Vorbilder, weibliche Stimmen in der Öffentlichkeit und weibliches Selbstvertrauen können Diversität in männerdominierte Bereiche bringen und einen Unterschied machen. Einen Prozentsatz von 50, 7 % erfordert dieser feministische Fortschritt nicht. Denn wer trägt liberal-feministische Werte in die Welt – ein Martin Ginsburg oder eine Amy Coney Barrett?

 

„Women will only have true equality when men share with them the responsibility of bringing up the next generation“

Viel wichtiger ist es, schrittweise (wie wir von Ruth gelernt haben) ein gesellschaftliches Umdenken von Geschlechterrollen zu erzielen. Im Besonderen gilt das für die Aufteilung von Care-Work bei der Kindererziehung. Diesen Monat ist die FDP mit einem Vorstoß sichtbar geworden, der ermöglichen soll, dass Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften in Mutterschutz oder Elternzeit gehen können. Bisher ist das nicht der Fall. Der Gesetzgeber geht also entweder von kinderlosen Vorständen oder von Vätern aus, die doch wohl keine Elternzeit nehmen wollen. Noch immer gehen nur 37% der Väter, aber 90% der Mütter in Elternzeit. Die häufigste Konstellation sind dabei zwölf Monate für die Mutter und zwei Monate für den Vater. 69 % der Mütter, 6% der Väter gehen im Anschluss in Teilzeit arbeiten. Der Grund ist in vielen Fällen immer noch, dass der Vater mehr verdient als die Mutter. Anstatt sich dem FDP-Vorschlag anzunehmen, ging das Bundesfamilienministerium mit einem Reformvorschlag für das Elterngeld eigene Wege. Spitzenverdienerinnen und -verdiener sollen fortan vom Elterngeldanspruch ausgeschlossen sein, was sicherlich gerade gut verdienende Männer noch weniger auf ihr Gehalt verzichten lässt. Bei solchen Gesetzen, einem unattraktiven Partnerschaftsbonus, einer Anreizsetzung für das zwei-Monate-Elternzeit-Modell und anhaltenden Rollenbildern ist es daher kein Wunder, dass die Diskussion um Frauen in Führungspositionen, Frauen in der Politik oder auch „nur“ mehr Frauen auf Vollzeitstellen festgefahren ist. Ruth Bader Ginsburg gab eine andere Richtung vor: Der letzte Schlüssel für Karrierewege von Frauen liegt nach den erkämpften Erfolgen in der Arbeitswelt vor dem Eigenheim. Sie jedenfalls lebte eine solche Partnerschaft vor.

„Meine liebste Ruth,
(…) Was für ein Vergnügen es war, dich an die Spitze der juristischen Welt aufsteigen zu sehen. Ich habe dich fast vom ersten Tag an bewundert und geliebt. Für mich ist die Zeit gekommen, dieses Leben zu verlassen. (…) Ich hoffe, du verstehst diese Entscheidung. Doch ich verstehe, wenn du es nicht tust. Dann werde ich dich kein bisschen weniger lieben.
– Marti“

Es war auch uns ein Vergnügen – wir kämpfen weiter.

August 2020: „Der Mann, der nichts kann“

„Der Mann, der nichts kann“ scheint Titel und Motto des vom Bundesjustizministerium vorgestellten Entwurfs zur Reform des Vaterschaftsrechts zu sein. Nachdem alle acht Familienrechtsexpertinnen und -experten sich für ein gemeinsames Sorgerecht im Regelfall ausgesprochen haben, erteilte Justizministerin Lambrecht dem eine Absage. Der Anteil des Vaters am Sorgerecht für das gemeinsame Kind soll weiterhin im Ermessen der Mutter stehen. Die Begründung für diese Reformversagung: Potentiell vergewaltigende, alkoholabhängige und/oder gewalttätige Väter, die es erforderlich machen würden, dass jede Mutter im Einzelfall über die Aufteilung des Sorgerechts entscheiden könne. Makaber ist, dass das nur für unverheiratete Frauen gilt. Wird die Mutter zur Ehefrau, hielt und hält es das Recht nicht für erforderlich der Mutter diese vermeintlich so wichtige Letztentscheidungsbefugnis zuzusprechen. Der Ehemann gilt als Vater des Kindes und erhält automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das in die Ehe hineingeborene Kind. Daran hält das Ministerium weiterhin fest. Entweder haben wir es hier also mit einer sehr erheblichen Schutzlücke für Ehefrauen zu tun (denn 1997 hielt die rechtliche Erkenntnis Einzug, dass sexualisierte Gewalt auch im Ehebett stattfinden kann). Oder aber alle unverheirateten Väter werden aufgrund einiger tiefschwarzer Schafe ihres Geschlechts in Sippenhaft genommen. In Anbetracht des (glücklicherweise!) äußerst geringfügigen Anteils von gewalttätigen Straftätern unter den verheirateten und unverheirateten Vätern in Deutschland wird letzteres der Fall sein.

 

Die Rechtslage

Aktuell kann ein unverheirateter Mann das Sorgerecht für sein Kind erlangen, wenn er mit der Zustimmung der Mutter eine Vaterschaftsanerkennungserklärung abgibt und mit erneuter Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Eine Frau ist qua Geburt rechtliche Mutter des Kindes und als solche denklogisch sorgeberechtigt. Das Bundesjustizministerium ist nun zu einer fadenscheinigen Besserstellung unverheirateter Väter bereit, indem das Verfahren zusammengefasst wird und nur noch einmal die Zustimmung der Mutter erforderlich ist. Ob nun einmal oder zweimal: Mehr als einen längst überfälligen Bürokratieabbau hat das wohl nicht zur Folge. Bei Versagung der Zustimmung bleibt der einzige Weg weiterhin ein familiengerichtliches Verfahren.
Dass ein besonderer Schutz für Härtefälle zugunsten des Kindeswohls existieren muss, ist selbstverständlich. Die juristisch untypische Regelungstechnik den Ausnahmefall zur Regel zu machen, erklärt das aber ebenso wenig, wie die Frage nach einer Härtefallregelung zugunsten Vater und Kind bei einer kindeswohlgefährdenden Mutter. Möglich wäre es ohne Weiteres, die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft in dieser Hinsicht mit der Ehe gleichzustellen und nur ungebundene Elternverhältnisse dem Zustimmungserfordernis zu unterwerfen. Denkbar ist es auch, die Zustimmung der Mutter in eine Art Vetorecht mit kombiniertem Automatismus zum Gerichtsverfahren umzukehren. Der Mann, der das Kind als seines anerkennt, gilt vorerst als Vater und erhält das gemeinsame Sorgerecht. Bestreitet die Frau die Anerkennung des Mannes als Vater, könnte sie ein Veto gegen dessen Eintragung als rechtlicher Vater einlegen. Infolgedessen müsste der Mann einen biologischen Nachweis anführen. Ist er tatsächlich der Vater, bestehen aber Bedenken gegen ein gemeinsames Sorgerecht, kann auch hiergegen ein Veto eingelegt werden, wodurch ein familiengerichtliches Verfahren in Gang gesetzt werden würde. Auch so stellt am Ende eine neutrale Instanz die biologische Vaterschaft fest und schützt die Mutter im Falle plausibel dargelegter Gründe, die gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen. Im Unterschied zum Entwurf des Bundesjustizministeriums würden beide Alternativvorschläge aber die Ausnahmefälle und nicht die Regelfälle betreffen.

Ausstrahlungswirkung

Entscheidend ist bei den geringen Auswirkungen in der Praxis die gesetzgeberische Wertung, die dahintersteht. Bei Aufrechterhaltung des Zustimmungserfordernisses legt der Gesetzgeber die Vermutung zugrunde, die Mutter sei als Hauptbezugsperson des Kindes fähig für das Kindeswohl zu sorgen, während das bei unverheirateten Vätern zunächst einmal infrage gestellt wird. Eine Lebensgemeinschafts- oder Widerspruchslösung würde beide Eltern als gleichberechtigte Hauptbezugspersonen des Kindes voraussetzen und im begründeten Einzelfall von dieser Annahme abweichen.
Letzteres entspricht der Lebenswirklichkeit mit 91% Familien mit gemeinsamem Sorgerecht, insbesondere aber der Erwartungshaltung, die die Politik an werdende Väter stellt. Wer Progressivität für sich in Anspruch nimmt, kann von Vätern nicht mehr Verantwortungsübernahme im Alltag mit Kindern erwarten und gleichzeitig nicht selbst bereit sein, das tradierte Rollenbild von der Mutter als Hauptversorgerin und dem Vater als Sonntagsspielgast aufzugeben. Eine gleichberechtigte Partnerschaft kann nur dann gelebt werden, wenn auch die Frau sexistische Privilegien ihrer Mutterrolle mit dem Vater des Kindes bereit ist zu teilen.
Das gilt auch in den Konstellationen von lesbischen und schwulen Paaren mit Kinderwunsch. Der Entwurf sieht für lesbische Paare (endlich) ein vereinfachtes Adoptionsrecht der zweiten, nicht-biologischen Mutter vor. Auch hier wäre es der Gleichstellung von heterosexueller und homosexueller Ehe gerechter geworden, anstelle der Adoption eine Anerkennung der zweiten Mutterschaft vorzusehen. Neben diesen Feinheiten sind es aber männliche homosexuelle Paare, die den Kürzeren ziehen: Für sie verändert sich nichts. Dabei wäre auch hier eine Vereinfachung der Adoptionspraxis wünschenswert gewesen.

 

Die berüchtigte toxische Männlichkeit

Während das SPD-geführte Bundesjustizministerium und Frauenrechtsverbände sich in der Debatte um die Familienrechtsreform auf die sonst so unbeliebte Seite der Unionsfraktion geschlagen haben, geht es um viel mehr als um den Streit über eine, keine oder zwei Zustimmungserklärungen einer Mutter. Negative Männlichkeitsbilder prägen weiterhin Recht; und sie prägen Gesellschaft. Vor wenigen Wochen ist eine Studie im British Journal of Psychology erschienen, die für den europäischen Raum zum Nachdenken anregt. Nach dieser werden positive Charakterzuschreibungen von allen Geschlechtern reflexhaft stärker angezweifelt, wenn sie einem Mann anstatt einer Frau zugutekommen. Demgegenüber werden Aussagen über weibliche Überlegenheiten häufiger gelobt und als relevant eingeordnet. Um auszuschließen, dass das einer feministischen Rezeption im Medienkonsum geschuldet ist, wurde die Studie in traditionelleren Gesellschaften des südostasiatischen Raums erneut durchgeführt. Das Ergebnis blieb gleich. Die Ursache ist also viel eher ein soziokulturelles Männerbild vom Mann, der nichts kann. Männlich sein bedeutet Führungsstärke ohne Anzeichen einer Schwäche, Emotionslosigkeit mit Ausnahme lauten Grölens, Faulheit bei ständig währender körperlicher Energie, verantwortungslose Risikofreude neben der Bürde für andere zu sorgen, Profilierungsdrang trotz anstrengender Wortkargheit. Sie ist eine gefährliche-fortwährende-ignorante-unkontrollierbare-kriminelle-tierhafte-sexuelle Lust, bedarf ständigem schmunzelnden Tadel (um sie auch ja einzuverleiben) und wird nicht infrage gestellt. Kein Wunder, dass das Bundesjustizministerium solchen Wesen kein Kind anvertrauen will.
Menschen zeichnen sich demgegenüber durch die Nutzung ihres starken Verstandes aus, sie haben Emotionen und Formen diese auszudrücken. Sie kümmern sich um ihr Umfeld und haben eine weitreichende Kommunikationsbegabung. Wie viele Bedürfnisse des Mensch-Seins gesteht unsere Gesellschaft Männern zu, wenn all das nicht männlich ist?
Die Folgen dieser Bedürfnis-Verwehrung sind schon lange hinreichend bekannt. Die höhere Suizidrate, schlechtere Schulabschlüsse inklusive mehrheitlich männlichen Schulabbrechern, ein deutlicher Überhang männlicher Straftäter, die seltenere Inanspruchnahme medizinischer (Vorsorge-)Untersuchungen, Aggressionsstörungen, der Hang zum Rechtsextremismus und die Unfähigkeit die eigene Hilfsbedürftigkeit zu kommunizieren, werden immer wieder als Folge toxischer Männlichkeit aufgezählt. Angenommen hat sich dem bis jetzt keine verständige, annehmbare Vertretung in den feministischen oder antifeministischen Männerrechtsbewegungen. Männer und Schutzwürdigkeit passt nun Mal weiterhin nicht zusammen.
Gerade die liberal-feministische Bewegung muss ein Interesse daran haben, dem ein Ende zu setzen. Nicht nur aus Gerechtigkeitserwägungen ist es unabdingbar alle Geschlechter zur Emanzipation von vorgegebenen Geschlechterstereotypen zu ermächtigen. Alte Geschlechterrollen ergänzen sich gegenseitig. Nur in dieser Gegenseitigkeit sind sie auch auflösbar. Sollen Rollenbilder der Frau überkommen werden, müssen Männlichkeitsbilder mitgedacht und antifeministischen Männerrechtsbewegungen der Wind aus den Segeln genommen werden. 80 Jahre nach Simone de Beauvoirs grundlegender Ausarbeitung zum Sexus der Frau ist die Erweiterung auf alle Geschlechter längst überfällig. Man wird eben nicht als Mann geboren, man wird zum Mann gemacht.

Junge Liberale fordern Übernahme der Kosten von rezeptpflichtigen Verhütungsmitteln bis zum 27. Lebensjahr

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Kosten für alle rezeptpflichtigen Verhütungsmittel künftig bis zum 27. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen werden. Ebenso soll dies für ärztliche Leistungen gelten, die im Zusammenhang mit der Verhütung stehen.

„Die Kosten reichen von einigen Euro pro Monat für die Pille bis hin zu mehreren Hundert Euro für eine Spirale. Insbesondere für Auszubildende, Studierende und Menschen mit einem geringen Einkommen stellen diese Summen eine Hürde dar. Die Empfängnisverhütung sollte nicht vom Einkommen abhängen“, so der Landesvorsitzende des FDP-Jugendverbandes Lars Alt.

Laut Studienergebnissen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) haben diese Kosten Konsequenzen. Die Verhütung wird häufig aus finanziellen Gründen abgebrochen, was ungeplante Schwangerschaften zur Folge hat.

„Leider ist es immer noch üblich, dass Frauen über 22 Jahren die Kosten für die hormonelle und damit rezeptpflichtige Verhütung selbst tragen. Es sollte nicht selbstverständlich sein, dass sich Frauen Verhütungsmittel verschreiben lassen, einnehmen und schließlich auch gänzlich bezahlen müssen. Mit einer gleichberechtigten Verhütung hat dies nichts zu tun“, ergänzt die stellvertretende Landesvorsitzende und Pressesprecherin Nadin Zaya.

Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland ebenfalls schlecht ab. Vorreiter Großbritannien bietet der gesamten Bevölkerung 15 verschiedene Verhütungsmittel kostenlos an. Belgische Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zum 26. Lebensjahr. Die von den Jungen Liberalen vorgeschlagene Altersgrenze orientiert sich an den Begriffsbestimmungen des Sozialgesetzbuches.

„Seit 2004 werden die Kosten für die Verhütung nicht mehr vom Sozialamt übernommen, verschiedene Kommunen behandeln das Thema Verhütungsmittel unterschiedlich. Wir brauchen endlich eine klare, einheitliche Lösung. Der Zugang zu Verhütungsmitteln sollte niemals am Geld scheitern“, so Zaya abschließend.

Nadin Zaya

Pressesprecherin

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Die Verantwortung eines jeden einzelnen für Demokratie

Freiheit ist nicht direkt sichtbar, entsteht aber im Handeln der Menschen. Sie steckt in so vielen Dingen, welche für die Demokratie unersetzbare Werte ausmachen. Allein die Freiheit „frei“ zu denken und seine Meinung genauso „frei“ sagen zu können. Aber genauso wie die Freiheit mit der Demokratie verbunden ist, so schnell kann beides verloren gehen. Ohne das eine, ist das andere nichts. Egal ob z.B. Polen, Ungarn oder Hongkong betrachtet wird, es lässt sich bei allen eine wichtige Erkenntnis beobachten. Die Gefährdung bzw. Abschaffung demokratischer Werte und Instrumente erfolgt nicht von einem auf den anderen Tag. Dies geschieht in einem schleichenden Prozess. Wenn es bemerkt und kritisiert wird, dann ist es meistens schon zu spät. Wir sind es dann, die in eine Situation der Ohnmacht fallen, da wir nicht mehr eingreifen können.

Der mediale Aufschrei zeigt unsere wiederkehrenden Fehler

Einen medialen Aufschrei dürfte es bei uns deshalb eigentlich gar nicht geben. Denn diese starke Betroffenheit und plötzliche Kritik zeigt doch, dass wir als Weltgemeinschaft aber auch als Deutschland den richtigen Moment des Handelns übersehen haben. Es muss zu jedem Zeitpunkt möglich sein, dass wir Handlungen in einem anderen Land hinterfragen und auch thematisieren. Dieses Recht sollte demokratischer Grundkonsens sein. Es sollte auch unser Ziel bzw. in unserer Verantwortung liegen, dass wir jedem Menschen auf diesem Planeten die Grundlage für ein selbstbestimmtes und freies Leben ebnen – in Form von Demokratie. Dabei werden die Geradlinigkeit und Haltung aller Akteure unter Beweis gestellt. Das Handlungsentscheidende für uns sollte das Bewusstsein darüber sein, dass die Welt um uns zwar nicht perfekt ist, wir aber unseren Anteil erkennen, denn wir haben sie besser zu machen. Dies beinhaltet neben einem wachsamen und feinen Gespür für Veränderungen auch die folgerichtige Reaktion und das Treffen politischer Entscheidungen – genauso der Support gesellschaftlicher Bewegungen.

Wir: Die Staatengemeinschaft

Eine Demokratie ist nur so stark, wie die Mehrheit der Menschen dies in einem Land zulässt. Wenn eine Minderheit für den Erhalt der Demokratie einsteht und persönliche Gefahren in Kauf nimmt, dann haben sie in jedem Fall auf Unterstützung von uns zu rechnen.  Damit sind wir, als Bundesrepublik Deutschland in Unterstützung mit anderen Ländern gemeint. Wir müssen die Menschen und ihre persönliche Freiheit in das Zentrum des politischen Handelns setzen. Eine wichtige Grundlage dafür ist, dass die Wertegemeinschaft zusammen dafür einsteht. Nur dann schafft man es die Systeme, in denen ein Wunsch nach „demokratischen Standard“ keimt, auch aufgehen zu lassen. Dabei geht es ebenfalls um nichts Geringeres als unsere Identität zur Freiheit zu beweisen. Konsequenterweise bedeutet dies auch die Freiheit des einzelnen über die staatliche Souveränität zu stellen.

Wir: Du und ich

Auf der anderen Seite ist, wie eingangs angesprochen, jeder von uns in der Pflicht – ganz besonders in einer moralischen. Wir haben in der heutigen Zeit die Möglichkeiten ob im realen Leben oder auf den verschiedensten Social Media Plattformen Stellung zu beziehen, zu diskutieren und mit anderen über alles zu sprechen, was uns bewegt – nutzen wir es! Thematisieren und „auf der Agenda halten“ ist damit unsere Möglichkeit zu agieren und Einfluss zu nehmen. Auch ist es unsere Aufgabe zu erklären und andere davor zu bewahren manipuliert zu werden – aber auch unsere eigene Meinung stets zu reflektieren.

Es ist eine menschliche und moralische Pflicht von uns als Demokraten nicht nur die Verfasstheit der Demokratie im eigenen Land zu reflektieren, sondern auch auf die anderen Länder zu schauen und darauf genauso zu achten. Es ist wichtig dies nicht aus den Augen zu verlieren, da wir uns jedes Mal von neuem diesem Stresstest „der eigenen Werte“ unterziehen und scheitern keine Option sein darf.

Mate Sieber (21) studiert Politikwissenschaft. Er will, dass sich jeder seines Einflusses bewusst wird. Du erreichst ihn unter folgender Mail:

Freiheit von…, Freiheit zu …

„Steh‘ auf, glaube an deine Ideen und Träume, vertraue dir und deinen Fähigkeiten“ sagen wir uns und den Menschen, für die wir als Junge Liberale Politik machen. Wir wählen Bilder wie „Architekt/in des eigenen Lebens“ und meinen das, was Leitgedanke für all unsere politischen Überzeugungen ist: die Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, Initiative des Individuums, das Leben als Hauruckmoment. Nie war offensichtlicher als jetzt, dass die gesellschaftlichen Startbedingungen für das Leben in einem Maße unterschiedlich sind, wie es niemand von uns hinnehmen kann. Das können, das dürfen wir gerade dann nicht, wenn wir selbst nicht diejenigen sind, zu deren Lasten die Missstände fallen. Bei allem, was uns antreibt, war und ist uns immer klar: Individuelle Freiheit ohne Verantwortung für die Freiheit unserer Nächsten – nicht denkbar.

Ja, der rassistische Mord an dem schwarzen US-Amerikaner George Floyd hat zu Recht viele Menschen geschockt, verstört und dazu veranlasst, auf die Straße zu gehen und für das Ende des Rassismus zu kämpfen. Da gerade jetzt während der Corona-Pandemie ein erheblicher Teil unseres sozialen Lebens im Internet stattfindet, war die Wucht der Solidarität mit von Rassismus betroffenen schwarzen Menschen gewaltig. Vielen Menschen ist erst dadurch bewusst geworden, dass Rassismus für einen Teil unserer Gesellschaft kein abstraktes Problem, sondern prägender Teil ihrer Erfahrungswelt. Das ist im Deutschland des Jahres 2020 umso beschämender und ruft völlig zu Recht das Gefühl hervor, sich zum Thema Rassismus in irgendeiner Weise verhalten zu müssen. In welcher Weise, dazu gibt es tatsächlich genau eine echte Option.

Poste ich eine schwarze Kachel auf Instagram? Wenn ja, reagiere ich dann nur auf einen Trend? Wenn nein, ist mir das Thema etwa egal? Mir sind solche banal erscheinenden Entscheidungen über Tage schwergefallen. Aber es ist nicht von Bedeutung, welchem Kollektivempfinden wir uns heute zugehörig fühlen. Es ist nicht zynisch, sondern natürlich, dass Awareness im Kleinen beginnt. Die eigentlich wichtige Entscheidung, ist die für unser aktives Handeln. Nicht zuhören und schockiert die Augen aufreißen angesichts des massiven Rassismusproblems in unserem Land ist jetzt an der Tagesordnung. Immer öfter sagen schwarze Personen, dass sie müde sind, ihre Erlebnisse im Zusammenhang mit Rassismus wieder und wieder durchleben zu müssen, um Weißen zu erklären, wie ernst es ist. Man muss dieses Gefühl als weiße Person nicht nachempfinden können, um es zu verstehen, zu respektieren und eigene Konsequenzen daraus zu ziehen.

Für mich persönlich gab es ein essenzielles Learning in den letzten Wochen: Warum ist der erste Impuls, wenn dringend Veränderung her muss, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass und warum das so ist? Richtig, weil offensichtlich vorher kein Bewusstsein da war. Das schlimmste ist, wenn jeder und jede davon ausgeht, nicht Teil des Problems zu sein. Es ist ein unangenehmes Eingeständnis, aber da müssen wir jetzt durch: Die Gesellschaft, in der wir leben, formt ab Werk Rassismen im Denken und Handeln.

Machen wir Schluss damit, seien wir ehrlich zu uns selbst und hinterfragen wir jeden Tag, was wir sagen und tun, seien wir kritisch gegenüber uns selbst und denen, mit denen wir uns umgeben. Eine Demokratie ist immer so gut, wie die Demokratinnen und Demokraten, die sie dazu machen. #BLACKLIVESMATTER

 

Jonas Bagdonat ist 24 Jahre alt und studiert Politikwissenschaft in Göttingen.