“Um Himmels Willen” – Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht stoppen!

Auch heutzutage genießen die katholische und die evangelische Kirche in unserer Gesellschaft immer noch Sonderrechte. Hierfür darf jedoch in einem weltanschaulich und religiös neutralen Staat kein Raum mehr sein. Ein prominentes Beispiel für eine solche herausstehende Rolle der größten Glaubensgemeinschaften Deutschlands ist das kirchliche Arbeitsrecht, das für Glaubensgemeinschaften und deren zugeordnete religiöse Vereine gilt. Dieses benachteiligt jedoch Beschäftigte dieser Institutionen und ist im liberalen Sinne nicht tragbar. Die Kirchen, sowie ihre angeschlossenen Organisationen, wie z.B. die Caritas oder die Diakonie gelten in Deutschland als zweitgrößter Arbeitgeber mit über 2 Millionen Beschäftigten. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirche darf allerdings kein Freibrief für nicht-verfassungsgemäßes Handeln sein.

Kirchliche Arbeitgeber stellen bei gleicher Eignung bevorzugt Arbeitnehmer ein, die der Konfession der Arbeitgeber entsprechen (katholisch/ evangelisch). Dies birgt jedoch Möglichkeiten der Diskriminierung gegen Bewerber, die nicht der eigenen Konfession entsprechen. Dies würden bei keinem anderen Arbeitgeber geduldet. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die Konfession von Bewerbern im Bewerbungs- und Einstellungsprozess kein Grund für eine Einstellungszu- bzw. absage sein darf.

Die Frage, ob kirchenrechtlich Beschäftigte in ihrem (außerdienstlichen) Verhalten mit den Grundsätzen der Kirchen übereinstimmen, darf erst recht in der heutigen Zeit kein Maßstab für die Einleitung und Durchführung sich gegen den Beschäftigten richtende arbeitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Kündigung) sein. Auch müssen Einstellungsentscheidungen ohne Diskriminierung von Bewerbern durch kirchliche Glaubensvorstellungen getroffen werden. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass:

  • die sexuelle Orientierung und das nicht direkt mit der Arbeit in Zusammenhang stehende sexuelle Verhalten von (potentiellen) Mitarbeitern
  • außerdienstliche Meinungsäußerungen (z.B. die Befürwortung von Schwangerschaftsabbrüchen) durch (potentielle) Mitarbeiter
  • private Lebensentscheidungen (potentieller) Mitarbeiter (z.B. Heirat, Scheidung, Wiederheirat)
  • die Zugehörigkeit bzw. der Aus- oder Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft

nicht als Grund für die Einleitung bzw. Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegen (potentiell) unter den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts Beschäftigten geltend gemacht werden dürfen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen an, dass für bestimmte Verwendungsbereiche innerhalb der Kirche (z.B. bei Mitarbeitern mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben) bezüglich der o.g. Punkte Ausnahmen getroffen werden dürfen. Bei allen anderen Mitarbeitern, die unter den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechtes beschäftigt sind, sind diesbezügliche Ausnahmen jedoch in der Regel nicht zulässig und müssen im Einzelfall besonders begründet werden.

Auch für die Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung innerhalb der kirchenarbeitsrechtlichen Organisation zwingend als notwendig dargestellten Selbstverpflichtungen bezüglich besonderer Loyalitätspflichten des Beschäftigten ggü. der Kirche sind als unzulässig zu erklären. Aus ihnen dürfen sich keine arbeitsrechtlichen Ansprüche zum Nachteil des Beschäftigten ableiten. Desweitern setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) uneingeschränkt in allen kirchlichen Betrieben Geltung finden sollen.

Beschäftigte, die in kirchlichen Arbeitsverhältnissen stehen, haben kein Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen, wie z.B. Streik, sondern sind auf ein Prozedere angewiesen, dass sich „der dritte Weg“ nennt. Dieser besteht aus von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzte Gremien, die u.a. die Arbeitsbedingungen aushandeln. Jedoch besteht kein Grund dafür, dass die Kirche dahingehend privilegiert ist, dass ihre Angestellten kein Recht auf Streik haben. Demzufolge fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass den unter den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts Beschäftigten das Streikrecht zuerkannt wird.

EU-Kapitalertragssteuer Richtlinie

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern die Vereinfachung der Anrechnung von Kapitalertragssteuern innerhalb der EU. Dafür soll ein Formular nach Vorbild des W-8 BENs in den USA geschaffen werden. Durch einmaliges ausfüllen und Abgabe bei der depotführenden Bank, reicht diese die Informationen an die jeweiligen Institute im Gemeinschaftsgebiet weiter. Als Folge soll der Kapitalertragssteuersatz für einen nicht im Inland steuerbaren EU-Bürger auf 15% abgesenkt werden. Jene sollen voll anrechenbar auf die inländische Kapitalertragssteuer sein.

Mitarbeiterbeteiligungen: Bringt die Angestellten ins Kapital

Kapital- und Vermögensbildung für Gering- und Durchschnittsverdiener muss nicht immer nur ein Märchen sein. Echte Teilhabe kann möglich sein, wenn steuerfreie Vermögensbildung in Form von Mitarbeiterbeteiligungen nicht auf unter einen Euro pro Tag (360 € im Jahr) begrenzt sind.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine Anhebung des jährlichen Steuerfreibetrags des § 3 Nr. 39 Satz 1 EstG auf 3.600 €. Neben dem wesentlichen Vorteil der Vermögensbildung wird so auch explizit das unternehmerische Denken bei Angestellten aller Art leichter gefördert und es sorgt parallel für Attraktivität von u.a. Start-ups, die noch nicht die großen klassischen Gehälter zahlen können, aber auch Arbeitgebern generell.

Auf der anderen Seite bieten Mitarbeiterbeteiligungen natürlich auch Absicherungen bei drohender wachsender Rentenlücke und sorgen für einen möglichen Ernstfall wie einen Arbeitsplatzverlust finanziell vor.

Streichung von Verbrauchssteuern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass folgende Steuern ersatzlos gestrichen werden:

  • Alkoholsteuer (bis 31.12.2017 Branntweinsteuer; AlkStG)
  • Alkopopsteuer (AlkopopStG)
  • Biersteuer (BierStG)
  • Kaffeesteuer (KaffeStG)
  • Schaumweinsteuer (SchaumwZwStG)
  • Stromsteuer (StromStG)
  • Tabaksteuer (TabStG)
  • Zwischenerzeugnissteuer (SchaumwZwStG)

Die ebenfalls auf die genannten Produkte erhobene Umsatzsteuer bleibt hiervon unberührt.

Neue (Arbeits-)Zeit für die IT-Branche

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung eines liberalisierten Arbeitszeitgesetzes für die IT-Branche. Es bedarf neuer Schritte der Flexibilisierung um Niedersachsen sowohl als arbeitgeber- und arbeitnehmerfreundliches Land zu entwickeln, welches besonders für IT-Unternehmen attraktiv als internationaler Standort angesehen werden kann.

Die IT-Branche lebt von der Kreativität der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Programmierer. Ein kreativer Beruf ist jedoch nicht immer leicht auszuüben, da nicht immer die nötige Inspiration vorhanden ist. Ziel ist es dabei nicht dem Arbeitnehmer eine Pflicht zur Sonntagsarbeit aufzupflichten, sondern viel mehr dem Arbeitnehmer ein rechtlich zulässiges Mittel in die Hand zu geben, um seine Zeit flexibel und individuell einzuteilen. Da die Kreativität nicht in Schranken gehalten werden soll, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

– die Abschaffung einer Tageshöchstarbeitszeit von 10h

– die Abschaffung der Werkstagsregelung, jedoch mit Beibehaltung der 5 Tage Woche

– die Abschaffung der zwanghaften Sonderzulagen für Nachtschicht- und Wochenendarbeit für programmierende Tätigkeiten

– die Beibehaltung der Ruhezeitenregelung von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen

– die Beibehaltung der Ruhepausenregelung

– die Einführung einer Projektsarbeitszeit mit projektgebundener Überhöhung über die durchschnittlich 8 Stunden in 6 Monaten. Dabei soll bei Projektabschluss die Wahl bestehen, sich die Zeit in Freizeitausgleich oder als Einzahlung in ein Lebensarbeitzeitkonto vergüten zu lassen

im IT-Sektor.

Berufsfreiheit für alle in Deutschland lebenden Menschen!

Die Jungen Liberalen fordern, dass die in Artikel 12 I des Grundgesetzes verbriefte Freiheit der Berufswahl nicht nur „allen Deutschen“ eingeräumt wird, sondern auch allen in Deutschland lebenden Personen.

In Art. 12, I GG wird „allen Deutschen“ das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, eingeräumt. Die Freiheit ist ein integraler Bestandteil des Menschenbildes unserer Republik, genau so wie die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Auch die Wahl und Ausübung des Berufs ist eine Freiheit, die jedem Menschen zusteht. Somit soll auch in unserem Grundgesetz die Freiheit der Berufswahl und –ausübung in Artikel 12 I GG niedergeschrieben werden.

Zudem ist es in Zeiten des zunehmend wachsenden Fachkräftemangels wichtig, dass dem Arbeitsmarkt nicht noch weitere Grenzen auferlegt werden, indem Personengruppen in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden.

Keine Waffenlieferungen mehr an die Türkei

Wir Junge Liberale Niedersachsen beobachten kritisch die derzeitige Lage in der Türkei. Von einem Land, das als Tor in die östliche Welt galt, zu einem Land in denen Journalisten und die Opposition ins Gefängnis geworfen werden. Mit Angriffen auf die Zivilbevölkerung in der syrischen Region Afrin und weiteren Attacken gegen die Kurdische Bevölkerung, zeigt die türkische Regierung ihr wahres Gesicht. Es ist eines das mit Füßen auf das Völkerrecht tritt und die Rechte des Einzelnen nicht respektiert.

Mit den immer weiter vorangehenden Waffenlieferungen an die Türkei ist Deutschland ein passiver Unterstützer des Kriegs gegen die Kurden im syrischen Grenzgebiet. Wir können das als Liberale nicht mehr unkommentiert unterstützen. Wir als Junge Liberale Niedersachsen fordern daher einen sofortigen Stopp der Waffenlieferungen an die Türkei

Sanktionen gegen Russlands Regierung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen halten daran fest, dass der aktuellen russischen Außenpolitik, die leider nach wie vor geprägt ist von Aggression und Provokation, entschlossen mit Sanktionen entgegengetreten werden muss.

Erst vor wenigen Monaten hat auf europäischem Boden ein Mordversuch mit chemischen Kampfmitteln stattgefunden, für den laut offizieller Angaben unserer britischen Partner mutmaßlich der russische Geheimdienst verantwortlich war. Erst kurz zuvor wurde ein Cyberangriff auf das deutsche Regierungsnetzwerk verzeichnet, an dem ebenfalls höchstwahrscheinlich russische Hacker beteiligt waren. Gleichzeitig führt Russland nachwievor unter Nichtbeachtung des Minsker Übereinkommens Krieg in der Ostukraine, hält immer noch völkerrechtswidrig die ukrainische Krim besetzt, rüstet unter anderem mit dem “T-14 Armata” Panzer und der “RS-28 Sarmat” Interkontinentalrakete militärisch auf, beeinflusst im Westen freie Wahlen und spielt im Nahen Osten mit dem Feuer.

Angesichts dieser aggressiven Politik Russlands halten wir eine einseitige Lockerung von Sanktionen für unangebracht und lehnen sie daher ab. Wir fordern weiterhin eine schnellstmögliche, lückenlose Aufklärung der Ereignisse von Salisbury, der Cyberattacke in Deutschland und möglicher Versuche der Wahlbeeinflussung in den USA und Frankreich. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich Russland für diese Angriffe verantwortlich ist, muss gemeinsam mit unseren Partnern in der EU und NATO über mögliche neue Sanktionen nachgedacht werden. Deswegen fordern wir eine Deutsche Version des “Magnitsky Acts”. Diese Legislatur beschließt gezielte Sanktionen gegen Oligarchen und Regierungsmitglieder.

Auch wir wünschen uns natürlich keine Spirale der Eskalation mit Russland oder gar einen neuen kalten Krieg. Sollte Russland perspektivisch von seiner feindlich gesinnten Politik Abstand nehmen, stehen wir deshalb einer Entspannung der aktuellen Situation, zum Beispiel durch die Verhandlung eines Freihandelsabkommens, selbstverständlich offen gegenüber. Deswegen fordern wir eine möglichkeit leichter Visas an das bodenständige Russische Volk geben zu können. Wir wollen so gegen die weiterführende Säkularisierung Russlands vorgehen und eine Hand zu den Menschen Russlands reichen. Für Oligarchen und Zuständigen in der Russischen Regierung soll diese Chance ausgeschlossen sein. Solange Putin jedoch seine Außenpolitik nicht maßgeblich ändert, sehen wir keinen Spielraum für ein Entgegenkommen.

Auch Menschen mit Behinderung sollen Sparen dürfen!

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Freibetrag den Behinderte, die ein eigenes Einkommen haben und vom Staat Eingliederungshilfe erhalten, maximal Sparen dürfen abzuschaffen. Die Behinderten sollen kein Geld mehr abgeben müssen, welches Sie verdient und versteuert haben. Nur so kann eine angemessene private Altersvorsorge betrieben werden.

Des Weiteren soll das Sozialamt keine Abzüge von dem Nettolohn einfordern. Gleiches soll für Renteneinkommen, Mieteinnahmen sowie Kapitaleinkünfte gelten, sodass die Abgabenquote jener Einkommen nie höher ist als die eines nicht Behinderten.