Wahlbeteiligung steigern – Online-Wahlen an Hochschulen erproben

Viele Studierende scheinen sich nicht der Bedeutung von Hochschulpolitik bewusst zu sein, darauf deutet zumindest die permanent niedrige Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen hin. Die meisten Hochschulen und Universitäten kennen dieses Problem. Die Zusammensetzung des Studierendenparlaments, das eigentlich als Vertreter der Studierendenschaft dienen soll, wird oft nur von einem Bruchteil der Studierenden einer Hochschule oder Universität bestimmt. Das stellt auch die demokratische Legitimation der Studierendenparlamente selbst infrage. Unser Ziel ist es deshalb, möglichst vielen Studierenden die Wichtigkeit von Hochschulpolitik zu verdeutlichen und sie wieder dazu zu bringen, sich an den Hochschulwahlen zu beteiligen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen deshalb die Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden verbessern. Darum fordern wir, dass alle Hochschulen und Universitäten die Möglichkeit einrichten, dass Studierende ihre Stimme bei Partizipationsmöglichkeiten wie Meinungsbildern, Referenden, Vollversammlungen und Hochschulwahlen auch online über ein hochschuleigenes Netzwerk abgeben können. Die Wahlrechtsgrundsätze einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl sollen dabei gewahrt bleiben. Hochschulen und Universitäten können so auch als “Versuchslabore” für Formen des E-Government bzw. E-Voting dienen. So können die Auswirkungen von E-Voting auf die Wahlbeteiligung und Wahlergebnisse sowie mögliche auftretende Probleme erforscht werden.

Vergällung von GBL

Die Jungen Liberalen fordern, dass Gamma-Butyrolacton (GBL, auch bekannt als „K.O.-Tropfen“) ausschließlich in vergällter Form vertrieben werden wird. Unvergälltes GBL ist wie Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetz zu stellen.

Krankenkassenbeiträge für Existenzgründer

Bei Existenzgründern, welche sich neu selbständig gemacht haben, soll die Berechnung der Krankenkassenbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in der Anfangszeit neu geregelt werden.

Grundlage für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage sollte in den ersten drei Jahren nach Gründung nicht mehr wie bisher der Unternehmensgewinn sein. Die Grundlage soll vielmehr der Betrag sein, welchen sich der Unternehmer als Lohn oder Privatnutzung aus dem Betrieb entnimmt.

Der Nachweis hierfür ist durch einen Beleg, welcher vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt wird, zu erbringen.

Nach den ersten vollen drei Jahren nach Unternehmungsgründung soll wieder die Berechnung nach Unternehmensgewinn angesetzt werden.

Multiresistente Keime

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass mehr Aufmerksamkeit und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um multiresistente Keime in Krankenhäusern und ambulanten Operationspraxen zu bekämpfen. Hierzu fordern wir:

  • Verbesserung und Überwachung der Reinigung in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit Einsatz von periodisch geschultem Fachpersonal
  • Erhaltung vorhandener und Wiedereinrichtung abgewickelter, sowie Schaffung neuer Lehrstühle für Hygiene an allen medizinischen Fakultäten unserer Universitäten
  • Verbesserung der Lehre der Hygiene in der medizinischen Ausbildung und in allen Berufen in der direkten und indirekten Patientenversorgung
  • Ausweitung einer kontrollierten Meldepflicht für Infektionsausbrüche mit multiresistenten Keimen.

Internationaler Schutz für queere Personen

Die Jungen Liberalen fordern die Schaffung eines Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung sowie der Geschlechtsidentität auf Ebene der Vereinten Nationen.

Dieses Übereinkommen muss insbesondere beinhalten:

  • ein Verbot der Kriminalisierung von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen zwischen einwilligungsfähigen Personen,
  • die Einführung eines einheitlichen Schutzalters für hetero- und homosexuelle Handlungen,
  • die Gewährleistung der Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit für queere Personen,
  • das Recht von queeren Personen offen in den Streitkräften ihres jeweiligen Staates zu dienen,
  • das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare und die Gleichbehandlung dieser Ehen in allen rechtlichen Belangen, vor allem im Steuer-, Familien-, Erb- und Adoptionsrecht,
  • den gleichen Zugang zu Reproduktionsmedizin für queere Personen im jeweiligen Staat, die Verpflichtung über queere Personen und ihre Rechte auch in der Schule aufzuklären und diese Aufklärung keinesfalls zu behindern oder zu verbieten,
  • die Verpflichtung zum staatlichen Schutz vor Diskriminierungen und Verfolgungen durch nichtstaatliche Akteure,
  • das Verbot von Diskriminierung in arbeits- und zivilrechtlichen Verhältnissen,
  • das Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen und das Verbot derartige Therapien an volljährigen Personen durch öffentliche Mittel zu finanzieren,
  • die Option, auch ohne geschlechtsangleichende Operation, dass im Pass bzw. Personalausweis eingetragene Geschlecht zu ändern sowie die Einführung eines dritten Geschlechts oder alternativ die Abschaffung des juristischen Geschlechts.

Um die Einhaltung des Übereinkommens zu kontrollieren wird ein Ausschuss für die Rechte queerer Personen geschaffen, der regelmäßig Berichte über den Stand der Verwirklichung des Übereinkommens in den einzelnen Vertragsstaaten erstellt und Beschwerden von Vertragsstaaten, Einzelpersonen oder Menschenrechtsorganisationen anhört.

Größere Gymnasien in Niedersachsen ermöglichen

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) in der zurzeit geltenden Fassung muss die Zügigkeit eines Gymnasiums im Sekundarbereich I zwischen mindestens zwei und höchstens sechs Zügen je Schuljahrgang liegen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, diese gymnasiale Schulorganisation in Niedersachsen zu flexibilisieren und zukünftig bis zu neunzügige Gymnasien zu ermöglichen. Die Regelung zur Mindestzügigkeit soll bestehen bleiben.

Bitte aufrücken – Sicherheitslücken müssen geschlossen werden!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Sicherheitslücken in Hard- und Software ein. Dazu gehört es, dass das sogenannte “responsible disclosure”-Verfahren als Standardverfahren bei Behörden, in der Wirtschaft und bei Sicherheitsforschern etabliert wird.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen es zudem ausdrücklich ab, dass der Staat (potentielle) Sicherheitslücken geheim hält und missbraucht.

Auf die inneren Werte kommt es an! – EU-Vermarktungsnormen abschaffen

Aktuell gelten für die meisten Obst- und Gemüsesorten sog. Vermarktungsnormen, die eingehalten werden müssen, damit besagte Produkte im EU-Binnenmarkt verkauft werden dürfen. Diese Vermarktungsnormen regeln die Reife, Größe, Färbung und weitere Eigenschaften, die für die Verbraucher idR auf den ersten Blick erkennbar sind und deren Nichteinhaltung keinerlei negative gesundheitliche Auswirkungen zur Folge hätte. Allerdings führen sie dazu, dass zahlreiche Früchte oder Gemüse, die zu groß, zu klein oder einfach nicht der Norm entsprechend gewachsen sind, nicht verkauft werden dürfen. Diese Verschwendung von Lebensmitteln wollen wir beenden.

Deshalb wollen wir die Anhänge I bis V sowie den Titel II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 ersatzlos streichen und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 so abändern, dass der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte zur Festlegung von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse entzogen wird.

Emissionshandel endlich etablieren – der Umwelt einen Preis geben!

In Zeiten der Bedrohung unseres Planeten durch den menschengemachten Klimawandel ist es wichtig, diesen zu bekämpfen und so die Erde für viele weitere Generationen lebenswert zu erhalten. Dabei ist der Klimaschutz nicht nur nationale, sondern auch europäische und internationale Aufgabe. Mit dem Klimaabkommen von Paris ist ein guter Anfang gemacht, jedoch fehlt oft der tatsächliche, finanzielle Anreiz zum Klimaschutz. Der Europäische Emissionshandel EU ETS (European Union Emissions Trading System) ist trotz der dritten Handelsperiode noch nicht ausreichend, um echte Anreize Emissionen einzusparen zu schaffen. Deswegen setzen sich die Jungen Liberalen für die Etablierung des internationalen Emissionshandels ein und fordern eine Reform des bestehenden EU ETS.

Für die dritte Handelsperiode (2013 bis 2020) befinden sich 15,6 Milliarden Zertifikate im Umlauf, wobei ein Zertifikat für eine Tonne emittiertes Treibhausgas steht. Diese 15,6 Milliarden werden abnehmend auf die Jahre verteilt. Im EU ETS wird durch ein Cap, einer Deckelung der ausgegeben Zertifikate, reguliert, wie viel Treibhausgase die EU ausstößt. Hierbei wird durch die jährliche Anpassung der Cap über den linearen Reduktionsfaktor (LRF) ein sinkendes Niveau erreicht. Dieser LRF ist allerdings zu gering.

Wir plädieren für einen Fortbestand des Caps, jedoch muss dieser durch eine neue Berechnung und Erfassung der Emissionen der EU neu definiert werden. Die Zertifikatmenge muss zu Beginn der Handelsperiode den Emissionsausstoß der Europäischen Union deckeln und nicht den Stand der jetzigen Zertifikatsmenge wiederspiegeln. Der dann in Kraft tretende LRF muss, um effektiv auf das Klima Auswirkungen zu zeigen, größer als 3% sein. Bisher liegt der LRF bei maximal 2,2%. Dadurch streben wir auch eine Veränderung der Martkstabilitätsreserve (MSR) an. Die MSR soll zukünftig nur noch die Menge an Zertifikaten enthalten, die in einem Jahr durch den LRF abgebaut werden. Eine Ansammlung großer Reserven wie bisher vorgesehen ist nicht zielführend. Jedoch ist der Erhalt der MSR wichtig, um Zeiten großer industrieller Auslastung oder hohen Zuwanderungsraten abzufedern.

Um langfristig gesehen den Anreiz zu schaffen, eine 100%-ige Deckung der Emissionen durch Zertifikate zu erreichen, müssen schrittweise die erfassten Emittenten, d.h. alle emissionsausstoßenden Fertigungs- und Transportzweige ergänzt werden. Heute liegt die Quote der Erfassung von Emissionen im EU ETS nur bei 45%. Dabei ist besonders der Einbezug des Schiffverkehrs zu beachten und mit hoher Priorität zu sehen, um eine größere Abdeckung zu erreichen. Durch eine 100%-ige Zertifikatsdeckung kann auch die Energie- und KFZ-Steuer ersetzt werden, da durch die Zertifikatspflicht der Emittent die Treibhausgasemissionen erfasst und bepreist werden. Hierzu müssen Emissionen anders bewertet werden. Als neue Berechnungsgrundlage muss der Energieträger (Kohle, Benzin, Kerosin, Öl etc.), der z.B. bei der Energiegewinnung Emissionen erzeugt wird, und nicht wie bisher die Verwendung des Rohstoffs ausschlaggebend sein. Für den Individualverkehr müssen die Zertifikate direkt von den Produzenten oder Herstellern der Brennstoffe erworben werden. Diese geben dann die Kosten an die Verbraucher weiter. Eine Ausnahme von der Emissions-Zertifikatspflicht soll es nur im Innovationssektor, also Forschungseinrichtungen, der Raumfahrt und für Start-Ups geben. Weiterhin soll es für in die EU umsiedelnde emittierende Unternehmen eine Schonfrist geben, die gemessen an der Gesamtemission des Unternehmens ausgerechnet wird und maximal 5 Jahre betragen darf.

Um einen Handel sinnvoll zu gestalten, muss auf Schenkungen jeglicher Art verzichtet werden, sodass Zertifikate ausschließlich von der EU versteigert werden und anschließend von den Unternehmen frei gehandelt werden. Der EU ETS soll sich dynamisch und an technischen Neuerungen angelehnt verändern. So besteht auch weiterhin die Möglichkeit durch Offsetting Zertifikate zu generieren, grundsätzlich jedoch ohne dabei die Cap zu verschieben. Offsetting ist die Möglichkeit durch aktive CO2 Bindung oder Entfernung (z.B. durch Asphalt, Waldprojekte, Klimaschutzprojekte, CO2 Bindungsanlagen) die Menge an CO2, manchmal erst langfristig, zu verringern. Zunächst bleibt die Cap unverändert und nicht ausgegebene Zertifikate werden durch Offsetting-Zertifikate ersetzt. Sind alle Zertifikate ausgegeben, so sollte es trotzdem möglich sein, dass Unternehmen Offsetting-Zertifikate erhalten, da diese eine zuverlässige Einnahmequelle sein sollten. Der Netto-Gesamtausstoß würde dadurch nicht steigen, da diese zusätzlichen Zertifikate nur mit einer Emissionsbindung einhergehen können. Langfristig soll bei Erreichen von weltweiter CO2-Neutralität ein Ausstoßen von CO2 nur noch durch den Erwerb von mittels Offsetting generierten Zertifikaten möglich sein.

Klimaschutz muss stets internationale Aufgabe sein. Nationale Alleingänge bzw. Enthaltungen gefährden den Gesamterfolg der bisher bestehenden Systeme. Deshalb setzen sich die Jungen Liberalen für die internationale Etablierung eines Emissionszertifikatssystems ein.

Wir wollen zunächst, für den Erfolg des Emissionshandelssystems zwingend notwendige, Obergrenzen an ausgegebenen Zertifikaten auf nationaler Ebene (bzw. im EWR auf europäischer Ebene) einführen, dabei aber als langfristiges Ziel vor Augen haben, die Obergrenzen an ausgegebenen Zertifikaten auf internationaler Ebene zu beschließen. Dabei ist uns wichtig, dass umfassender Handel im Rahmen eines offenen und freien Marktes möglich ist.

Da die Etablierung bzw. der Ausbau eines Emissionshandelssystems mit erheblichem finanziellen und organisatorischem Aufwand verbunden ist, soll für die Bewältigung dieser und weiteren, in direktem Zusammenhang mit der Einführung des Systems stehenden Aufgaben, eine internationale Koordinierungsstelle geschaffen werden. Diese Stelle muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichend finanziell ausgestattet sein, der finanzielle Bedarf wird durch Mittel aus der Zertifikatsversteigerung gedeckt.

Die restlichen Mittel sollen dezentral auf die Mitgliedstaaten des internationalen ETS verteilt werden und von diesen in Umweltschutz, Erforschung klimafreundlicher Technologien und Anpassungsmaßnahmen zur Minderung der Klimaschäden (z.B. der Bau von Dämmen) investiert werden. Der Verteilungsschlüssel sollte dabei Entwicklungsländer und Länder mit hohen Emissionsmengen mit höheren Mitteln besehen. Über die korrekte Verwendung der Mittel muss international gewacht werden und bei Verstößen haben Strafzahlungen zu erfolgen.

Uns ist bewusst, dass der Klimaschutz meist für Unternehmen eher mit Kosten, ohne direkten bzw. konkreten ökonomischen Nutzen verbunden ist. Dementsprechend scheint auf den ersten Blick die Mitwirkung am internationalen Emissionshandel für viele Nationen unattraktiv. Um den Erfolg bzw. den Nutzen des Systems nicht zu gefährden, sehen wir uns gezwungen, Anreize für die Mitwirkung von Nationen zu liefern. Insbesondere manche Schwellen- und Entwicklungsländer emittieren stetig erhöhte Mengen an Treibhausgasen in die Atmosphäre. Wir erkennen an, dass dies im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung teilweise nicht bzw. nur schwierig vermeidbar ist und diese Staaten bislang relativ wenig Emissionen produziert haben. Dies wollen wir entsprechend berücksichtigen, dennoch ist eine Totalverweigerung der Mitwirkung dieser Staaten am System des Emissionshandels nicht akzeptabel. Deshalb setzen wir uns dafür ein, diesen sich verweigernden Staaten Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen bzw. im Extremfall vollständig zu entziehen. Wir wollen uns dafür einsetzen, Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern in Form von projektorientierter Hilfe, ggf. in Form der Vergabe von Zertifikaten des Emissionshandelssystems, umzusetzen. Dabei darf allerdings die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder durch das Emissionshandelssystem nicht übermäßig beeinträchtigt werden, dies muss in diesem Rahmen stets berücksichtigt werden. Um Staaten, die nicht auf Entwicklungszusammenarbeit angewiesen sind, zur Zusammenarbeit im Rahmen des Emissionshandels zu bewegen, wollen wir uns dafür einsetzen, den Beitritt zu (Frei-)Handelsabkommen von der Mitwirkung am Emissionshandel abhängig zu machen. Dies soll als zusätzlicher Motivator dienen.