Norddeutschen Verkehrsinfarkt verhindern!

In den letzten Jahren, seit Ende des Dialogforums Schiene Nord, ist sowohl der Deutschen Bahn als auch diversen Gutachtern klar geworden, dass die geplanten Ausbaumaßnahmen des optimierten Alpha-E nicht mehr sind, als eine Scheinmaßnahme. Die Infrastruktur ist nicht in der Lage die prognostizierten Zugzahlen zu verarbeiten und lässt keinerlei Ausbau des SPNV und SPFV zu. Der mangelnde Ausbau der Nord-Süd-Anbindungen der Nordsee-Häfen gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des niedersächsischen Hinterlandes massiv. Auch aus Umweltschutzaspekten ist ein derartig stiefmütterlicher Ausbau untragbar. Eine Mobilitätswende kann nur mit hervorragender Infrastruktur geschehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher sowohl kurzfristige Maßnahmen, um die bisherige Situation zu verbessern, als auch langfristige und nachhaltige Lösungen.

  • Die Beschleunigung und Verbesserung der für den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommenen Maßnahmen des Alpha-E:— Ausbau der Streckengeschwindigkeit Hamburg-Hannover auf bis zu 230 km/h, durchgehend drei Gleise bis Uelzen und zusätzliche Überholbahnhöfe.

    — Ausbau der Streckengeschwindigkeit auf 230km/h, in Verbindung mit Schnellfahrweichen von mindestens 160km/h bis 230km/h und mehr Überleitstellen für einen flexibleren Betriebsablauf.

    — Einrichtung von ETCS Level 3 und ERTMS als digitales Zugsteuerungssystem.

    — Neubau von Überleitbauwerken an Engpässen und Abzweigstellen.

    — Mehr “Bahnsteigkanten” an den Bahnhöfen, um alle Gleise flexibel benutzen zu können, unbeschadet der Durchgangsgleise.

    — Mittelfristige Wiederaufnahme der Planung einer Neubaustrecke entlang der A7 mit möglichst durchgängig 400km/h, mit Anbindung von unter anderem Soltau und Park + Ride Möglichkeiten, nach Vorbild München-Nürnberg-Express.

    — Zusätzlich muss eine Fernverkehrsverbindung zwischen Uelzen, Lüneburg und Celle garantiert werden, notfalls durch das Land Niedersachsen. Die Neubaustrecke ist nur für ICE und ICE-Sprinter gedacht.

    — Breimeier-Trasse als Ost-Westverbindung nach Bremerhaven für den Güterverkehr prüfen.

    — Strecke Bremen-Hamburg durchgehend dreigleisig auf 270 km/h mit genügend Schnellfahrweichen für eine flexible Betriebsführung, langfristig ist der Bau eines vierten Durchganggleises zu prüfen.

    — Prüfung einer Neubaustrecke zwischen Hannover und Bremen sowie Ausbau der Bestandsstrecken.

    — Keine Züge im Eigentum des Landes Niedersachsen (LNVG), sondern Ausschreibung.
    — Einrichtung von ETCS/ERMTS auf allen Bahnstrecken im Land Niedersachsen, um eine bessere Koordination der Zugfahrten zu gewährleisten und Kapazitätsreserven freizuschalten.

    — Durchbindung des Regionalverkehres durch den Hamburger Hauptbahnhof, sowie gemeinsame Ausschreibung der Netze mit den Bundesländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Größere Gymnasien in Niedersachsen ermöglichen

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) in der zurzeit geltenden Fassung muss die Zügigkeit eines Gymnasiums im Sekundarbereich I zwischen mindestens zwei und höchstens sechs Zügen je Schuljahrgang liegen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, diese gymnasiale Schulorganisation in Niedersachsen zu flexibilisieren und zukünftig bis zu neunzügige Gymnasien zu ermöglichen. Die Regelung zur Mindestzügigkeit soll bestehen bleiben.

Neue (Arbeits-)Zeit für die IT-Branche

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung eines liberalisierten Arbeitszeitgesetzes für die IT-Branche. Es bedarf neuer Schritte der Flexibilisierung um Niedersachsen sowohl als arbeitgeber- und arbeitnehmerfreundliches Land zu entwickeln, welches besonders für IT-Unternehmen attraktiv als internationaler Standort angesehen werden kann.

Die IT-Branche lebt von der Kreativität der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Programmierer. Ein kreativer Beruf ist jedoch nicht immer leicht auszuüben, da nicht immer die nötige Inspiration vorhanden ist. Ziel ist es dabei nicht dem Arbeitnehmer eine Pflicht zur Sonntagsarbeit aufzupflichten, sondern viel mehr dem Arbeitnehmer ein rechtlich zulässiges Mittel in die Hand zu geben, um seine Zeit flexibel und individuell einzuteilen. Da die Kreativität nicht in Schranken gehalten werden soll, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

– die Abschaffung einer Tageshöchstarbeitszeit von 10h

– die Abschaffung der Werkstagsregelung, jedoch mit Beibehaltung der 5 Tage Woche

– die Abschaffung der zwanghaften Sonderzulagen für Nachtschicht- und Wochenendarbeit für programmierende Tätigkeiten

– die Beibehaltung der Ruhezeitenregelung von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen

– die Beibehaltung der Ruhepausenregelung

– die Einführung einer Projektsarbeitszeit mit projektgebundener Überhöhung über die durchschnittlich 8 Stunden in 6 Monaten. Dabei soll bei Projektabschluss die Wahl bestehen, sich die Zeit in Freizeitausgleich oder als Einzahlung in ein Lebensarbeitzeitkonto vergüten zu lassen

im IT-Sektor.

Einführung eines Interessenvertretungsgesetzes – für Transparenz, Akzeptanz und Legitimität

Der Diskurs zum Einfluss organsierter Interessengruppen auf den politischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozess wird bereits seit einiger Zeit kontrovers geführt. Zum einen wird die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Interessen im politischen Diskurs als Wesensmerkmal pluralistischer Demokratien betrachtet, während sich die Akteure der Interessenvertretung zum anderen immer wieder mit Vorwürfen zur illegitimen Einflussnahme konfrontiert sehen.

In diesen Kontext lässt sich die Diskussion zur Einführung eines Lobbyregisters in Deutschland einbetten. Ein entsprechendes Register würde nicht nur Transparenzregeln und Registrierungspflichten für Akteure der Interessenvertretung festlegen, sondern auch finanzielle Organisationsstrukturen transparenter gestalten sowie Karenzzeiten bei personellen Wechseln zwischen Politik und Wirtschaft normieren. Ein Lobbyregister trägt mithin sowohl dem Mitwirkungsrecht von Interessenvertretern, als auch dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit im Zuge von Gesetzgebungsprozessen Rechnung.

Dies vorausgeschickt fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines Interessenvertretungsgesetzes auf Bundesebene sowie eine entsprechende Regelung auf Landesebene.

Folgende Parameter sollen dabei Berücksichtigung finden:

A. Registrierungs- und Transparenzpflichten

Die bisherige Registrierungsliste des Deutschen Bundestages erfasst lediglich Verbände und keine weiteren Akteure der Interessenvertretungslandschaft in Deutschland. Zudem werden auf freiwilliger Basis nur wenige Angaben von den Verbänden eingefordert.

Um die Transparenzregeln gegenüber dem Status Quo zu erhöhen, fordern die Jungen Liberalen die Einführung eines öffentlich einsehbaren, jahresaktuellen Lobbyregisters auf gesetzlicher Grundlage, das eine verbindliche Registrierungspflicht für alle Personen und Organisationen vorsieht, die entgeltliche Lobbyarbeit gegenüber dem Bundestag sowie den Bundesbehörden betreiben. Ferner sind das Lobbybudget, der Auftraggeber sowie die bearbeiteten Politikfelder in ein entsprechendes Register aufzunehmen. Angelehnt an die Nebentätigkeitenregelung für Bundestagsabgeordnete soll eine stufenweise Offenlegung des jährlichen Lobbybudgets erfolgen. Bürgerinnen und Bürger sind selbstverständlich von einer Registrierungspflicht auszunehmen. Diesem Umstand könnte mit einer gesetzlichen Eingrenzung des Begriffs der Interessenvertretung Rechnung getragen werden. Auch wäre es denkbar, die Registrierungspflicht erst ab einem fünfstelligen jährlichen Lobbybudget einzufordern. Dies würde nicht nur einen registrierungsfreien Zugang für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen, sondern auch wirtschaftlich weniger potente Akteure sowie die Verwaltung als Administrationsstelle des Lobbyregisters von Bürokratie entlasten.

Weitere Ausnahmetatbestände sollten nur in Betracht gezogen werden, insofern ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Registrierungspflichtigen zu befürchten ist.

Eine sog. legislative Fußspur, bei der die individuellen Kontakte zwischen Interessenvertretern und Vertretern der Exekutive und Legislative als Anhang zu jedem Gesetzesvorhaben gelistet werden, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab, da dieses Instrument lediglich Aussagen über die Quantität von Kontaktersuchen trifft, einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zieht und nicht unwesentlich in den Schutzbereich des freien Mandats aus Art. 38 GG eingreift.

B. Institutionalisierung und Sanktionierung

Ein Lobbyregister verlangt auch eine professionelle Administration. Die Registrierungspflicht könnte dabei wie bisher von der Verwaltung des Deutschen Bundestages übernommen werden. Denkbar wäre jedoch auch die Einrichtung eines entsprechenden Bundesbeauftragten, der, in Anlehnung an den Wehrbeauftragten, vom Deutschen Bundestag gewählt und zu einem Jahresbericht verpflichtet werden würde. In jedem Fall sollten der Administrationsstelle Aufsichts-, Kontroll- und Sanktionsfunktionen zugeordnet werden, denn die Akzeptanz und der Erfolg eines Lobbyregisters hängt maßgeblich von seiner Wirksamkeit ab. Lückenhafte oder falsche Angaben müssen folglich mit Sanktionen, wie beispielsweise empfindlichen Geldstrafen, versehen werden. Als Maßstab für die Ausgestaltung der Registrierungspflichten und Sanktionierungsmechanismen können vergleichbare rechtliche Regelungen in den USA, Kanada, Großbritannien oder Irland dienen.

C. Karenzzeitregelung für Minister und Staatssekretäre

Parlamentarische Staatssekretäre, Bundesminister sowie der Bundeskanzler stellen neben der Ministerialbürokratie und den Parlamentariern die Hauptadressaten lobbyistischer Prozesse dar. Mithin erscheint es geboten, für diese exponierten Politiker eine angemessene Karenzzeit zu formulieren, insofern das ehemalige politische Amt in einem Zusammenhang mit einer folgenden wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Hierbei ist auf Basis des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Karenzzeit festzulegen, die der Gefahr von Interessenkonflikten zwischen der alten und neuen Beschäftigung ebenso Rechnung trägt wie dem Recht der Betroffenen auch nach einem politischen Spitzenamt einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Die aktuelle 18-Monatsregelung halten die Jungen Liberalen für ausreichend. Jedoch sollte die Entscheidung über die Zulässigkeit einer neuen Tätigkeit zukünftig nicht mehr von der Bundesregierung, also von dem Verfassungsorgan getroffen werden, dem der Betroffene vorher angehört hat, sondern der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Votum treffen. Auch ist im Rahmen der Karenzzeit ein Übergangsgeld zu zahlen.

Eine Ausweitung der Karenzzeitregelungen auf Abgeordnete und Beamte lehnen die Jungen Liberalen ab. Ein unabhängiger Abgeordneter ist mithin nicht nur derjenige, der sich beim Umgang mit Interessenverbänden integer verhält, sondern der im Zweifel wirtschaftlich nicht auf eine persönliche Wiederwahl angewiesen ist und auch in einem außerparlamentarischen beruflichen Umfeld tätig werden kann. Zudem sind im Beamtenrecht bereits vergleichsweise strikte Vorgaben beim Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft zu verzeichnen.

Rechtsschutz für Whistleblower ausbauen

Demokratische Gesellschaften leben von Offenheit und Transparenz.
Hierzu ist es erforderlich, Personen, die auf Missstände hinweisen, die dem öffentlichen Informationsinteresse dienen, zu schützen und sie nicht als Verräter an den Pranger zu stellen. Die bisher fehlenden gesetzlichen Grundlagen, die unklare Rechtsprechung und Lücken im Arbeitsrecht erschweren es den Informanten auf Gesetzesverstöße, Korruption und sonstige Missstände in Unternehmen oder Behörden hinzuweisen.

Für die Jungen Liberalen ist hierbei eine ausgewogene Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und der Sicherung der Geschäftsinteressen eines Unternehmens bzw. von Staatsgeheimnissen in öffentlichen Institutionen von zentraler Bedeutung.

Hierzu begrüßen die Liberalen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2011, wonach festgestellt wurde, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Jungen Liberalen setzen sich unter anderem für folgende Maßnahmen ein:

Rechtsgrundlage zum Schutz von Whistleblowern

Anders als in anderen Ländern entbehrt sich der Informantenschutz in Deutschland einer gesetzlichen Grundlage, sodass Betroffene arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben. Einzelurteile schaffen jedoch weder Rechtssicherheit noch ersetzen sie eine Gesetzesgrundlage.

Es soll deshalb nach Auffassung der Jungen Liberalen eine schlanke gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wonach sich der Arbeitnehmer bei einem Gesetzesverstoß zunächst an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden kann. Erfolgt dabei keine Beseitigung des Missstandes, sollte sich der Arbeitnehmer an eine zuständige außerbetriebliche Stelle wenden können. Zudem sollte der Arbeitnehmer das Recht erhalten, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden, insofern das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das betriebliche Interesse an deren Geheimhaltung erheblich überwiegt.
Eine analoge Regelung soll für Beamte geschaffen werden, sodass selbige in diesem Fall berechtigt sein sollen, sich ohne Einhaltung des Dienstweges an eine zuständige Stelle zu wenden.

Die Gesetzesänderungen für einen stärkeren Informantenschutz können vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Bundesbeamtengesetz erfolgen. Ferner ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen angezeigt.

Eigenes EU-Asylangebot schaffen

Der Fall Edward Snowden hat gezeigt, dass es Situationen geben kann, bei denen einzelne Länder massive wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten befürchten müssen, wenn sie Asyl gewähren. Hier sollte die Europäische Union in die Lage versetzt werden, stellvertretend für die Mitgliedstaaten offiziell Asyl anzubieten. Die aufnehmenden Mitgliedstaaten können sich somit in besonderen Einzelfällen der Solidarität aller Mitgliedstaaten Gewiss sein. Wir erwarten von der Bundesrepublik Deutschland allerdings, auch unabhängig von einer europäischen Lösung, Asyl für politisch verfolgte Whistleblower zu bieten, die Verstöße gegen die europäische Charta für Menschenrechte veröffentlichen.

„Whistleblower-Konvention“

Die Liberalen treten zudem für ein internationales Abkommen zum Schutz von Whistleblowern ein. Angelehnt an die UN-Flüchtlingskonvention sollten Staaten dazu verpflichtet werden, Whistleblower aufzunehmen, insofern diese in ihren Heimatländern wegen der Enthüllung von bedeutenden Missständen juristische Folgen zu fürchten hätten.

Wählen ab 16!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern für die Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen die einheitliche Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre.

Junge Menschen treffen bereits mit 16 Jahren wichtige Lebensentscheidungen – zum Beispiel bei der Wahl der Berufsausbildung oder bei der Wahl der Schwerpunkte für die allgemeine Hochschulreife. Zu Pflichten gehören daher auch für Jugendliche gewisse Rechte – und das Wahlrecht sollte hierzu zählen.

Demokratie braucht frühe Partizipation, Mitbestimmung, Sensibilisierung für politische Themen und die Repräsentation einer möglichst großen Bevölkerungsgruppe. Gleichzeitig führt der demographische Wandel zu einer stetigen Verschiebung von Wählergruppen und Themen zugunsten der älteren Generation. Das einheitliche aktive Wahlrecht ab 16 Jahren würde daher einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten. Das passive Wahlrecht soll weiterhin mit der Volljährigkeit erlangt werden.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist ein immenses gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht und bei Weitem nicht nur wenige Ausnahmen darstellt. Sexualisierte Gewalt stellt einen Angriff auf die Würde eines jeden Opfers dar und jeder kann davon betroffen sein. Das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf sexualisierte Gewalt ist nach wie vor oftmals noch nicht vorurteilsfrei und mit Fehleinschätzungen verbunden. Staat und Gesellschaft sind gleichermaßen gefragt dem Einhalt zu gebieten: Sowohl der Kampf gegen Gewalttaten, insbesondere durch Prävention, als auch durch ein hochqualitatives Hilfs- und Unterstützungsangebot für Gewaltbetroffene sind elementare Ansatzpunkte.

Sexualisierte Gewalt ist nachfolgend i. S. v. 13. Abschnitt StGB “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” (§174 – 184g) zu verstehen. Um gesellschaftlicher Bagatellisierung und Tabuisierung entgegen zu wirken muss die Aufklärung ausgeweitet werden, daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Aufklärung der Öffentlichkeit über sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungsmythen durch Integration in den Lehrplan an Schulen und entsprechende Aufklärungs-Kampagnen des Staates bzw. seiner Einrichtungen. Insbesondere sollte auch Augenmerk darauf gelegt werden über Formen sexueller Belästigung aufzuklären.
* Eine dem Alter entsprechende Aufklärung im Sexualkundeunterricht für eine selbstbestimmte Sexualität und einen toleranten, selbstbewussten Umgang mit Sexualität – auch entsprechend organisierte und verifizierte Institutionen wie beispielsweise Profamilia oder Projekte wie beispielsweise „Mit Sicherheit verliebt“ können diese Aufgabe übernehmen.

Insbesondere die Polizei als exekutives Vollzugsorgan des Staates ist mit Fällen sexualisierter Gewalt betraut. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern sowohl den Bund als auch die Länder auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

* Fortbildung aller Polizisten, die aufgabenfeldbedingt mit Opfern sexualisierter Gewalt in Berührung kommen (könnten) in puncto
– Bandbreite der Betroffenen, um der Angst der Betroffenen vor weiterer Diskriminierung oder Bagatellisierung entgegenzuwirken
– Psychosoziale Notfallversorgung insbesondere im Hinblick auf dem Umgang mit Traumata
* Hilfe für die Helfer: die gesicherte Finanzierung von psychosozialer (Notfall-) Versorgung wie Einsatzkräftenachsorge sowie das Bekanntmachen dieser Möglichkeiten um Sekundärtraumata entgegenzuwirken.
* Regelmäßige Supervision aller Polizisten, die mit sexualisierter Gewalt in Berührung gekommen sind.
* Eine bessere finanzielle Ausstattung für die Präventionsarbeit der Polizei. Hierzu zählt auch, genügend finanzielle Mittel für die spezielle Ausbildung von Polizisten, die in der Präventionsarbeit arbeiten sollen, bereit zu stellen.

Immer noch wird nur ein Bruchteil der Sexualdelikte angezeigt – im Falle einer Anzeige kommt es auch nur bei einem Bruchteil zur Verurteilung. Dennoch kann bei Opfern ein Wunsch nach medizinischer Nachsorge bzw. Versorgung sowie Spurensicherung bestehen, ohne dass eine Anzeigebereitschaft besteht, denn ein Verfahren bedeutet für das Opfer oftmals eine hohe Belastung. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass ein beachtlicher Teil der sexualisierten Gewalttaten im häuslichen oder privaten Umfeld stattfindet, weswegen sich die Opfer häufig erst nach Jahren zu einer Anzeige entschließen können. Hier gilt es die Möglichkeiten für Betroffene auszubauen, deswegen fordern wir:

* Die flächendeckende Einführung der Anonymen Spurensicherung als vorgelagerte Maßnahme für ein eventuell späteres Ermittlungsverfahren. Es ist ein Rechtsanspruch auf kostenlose anonyme Spurensicherung vorzusehen.
* Bundesweit standardisierte Verfahrensweisen bei Vorstellung im medizinischen Versorgungssystem: Eine Abweisung von Opfern sexualisierter Gewalt, wie sie vor einiger Zeit in Köln bekannt wurde, ist nicht hinnehmbar.
* Finanzierung staatlicher und angemessene finanzielle Unterstützung nicht- oder teilstaatlicher Institutionen wie Beratungs-,Hilfe- und Anlaufstellen wie z.B. Opferberatungsstellen, Männer- und Frauenhäuser, Hilfetelefon usw.
* Das Hilfetelefon des BFSFJ ist dahingehend umzubenennen und umzugestalten, dass es neben “Gewalt gegen Frauen” auch für “sexualisierte Gewalt” offen ist.
* Bundeseinheitliche Qualitätskriterien für die psychosoziale Prozessbetreuung
Rechtsanspruch auf den kostenfreien Zugang für Betroffene sexualisierter Straftaten zu psychosozialer Prozessbetreuung
* finanzielle Planungssicherheit für die Anbieter der psychosozialen Prozessbetreuung, insbesondere Finanzierung notwendiger Fortbildungsmaßnahmen
* Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Fachkräfte, die im Rahmen der psychosozialen Prozessbetreuung wirken

Im Kontext von Sexualdelikten wird oftmals nur an Frauen und Kinder gedacht. Forschungsergebnisse zeigen, dass aber weitaus mehr Personengruppen von sexualisierter Gewalt betroffen sind – hier werden teils spezielle Maßnahmen benötigt um der Personengruppe gerecht zu werden.

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Eine umfassende gesellschaftliche Aufklärung über sexualisierte Gewalttaten an Männern, Homosexuellen, Bisexuellen, Transgendern, Intersexuellen, Gefängnisinsassen und Menschen mit Behinderungen.
* Die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes, sodass auch Betroffenen, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung oder Pflegebedarf in Einrichtungen untergebracht sind, dort Schutz gewährt werden kann.
* Die Förderung von zielgruppenspezifischer Aufklärung in entsprechenden Institutionen, die die Menschen zu einem selbstbewussten Umgang mit Sexualität befähigt.

Um sexuellen Gewalttaten rechtlich auch effektiv Einhalt zu gebieten, fordern wir:

* Die Zulässigkeit einer Nebenklage im Prozess gegen minderjährige Straftäter im Kontext mit sexuellen Tatbeständen auch bei Vergehen, nicht wie bisher ausschließlich bei Verbrechen. Dadurch würden Geschädigten wichtige Rechte eingeräumt werden können. Dies soll durch eine Ergänzung in § 80 III JGG nach Satz 1 geschehen, die lautet: Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anschluss an die öffentliche Klage als Nebenkläger auch bei Vergehen zulässig.
* Nein bedeutet auch Nein: der Paragraph „Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“ (§177, StGB) muss weiterhin dahingehend überarbeitet werden, indem am Ende des 1. Absatzes des § 177 StGB eingefügt wird: Ebenso wird bestraft, wer wissentlich gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt. Der Grundsatz In dubio pro reo bleibt dabei unangetastet.
* Schnellstmöglich muss zumindest in § 177 Abs. 1 Nr. 2 eine Änderung vorgenommen werden, sofern noch keine grundsätzliche Reformierung stattgefunden hat. Momentan gilt als Tatbestand nur eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Dies muss ergänzt werden mit Gefahr für Leib oder Leben von Menschen und Tieren, zu denen das Opfer eine stark ausgeprägte emotionale Bindung hat, oder wenn eine existenzielle Bedrohung zu Grunde liegt, wie beispielsweise Verlust der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Aufenthaltstitels.
* Die Strafmaße müssen überprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang würden wir es ebenfalls begrüßen, wenn bei schweren Fällen (wie vor allem § 177, Absatz 4) in § 79 StGB eine Ausnahme vorgesehen wird, sodass eine längere Verjährungsfrist gilt. Dies gilt sowohl für sexuelle Gewalttaten als auch für Falschbeschuldigungen.

Keine Gebietsreform von oben

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich gegen eine Gebietsreform der rot-grünen Landesregierung von oben aus.

Die Verwaltungs-, Wirtschafts- und Finanzarchitektur vieler niedersächsischer Landkreise und Kommunen ist ineffizient und defizitär. Mit dem Zukunftsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung sinnvolle Anreize für eine Entschuldung der Gebietskörperschaften in der ersten und zweiten Stufe der kommunalen Selbstverwaltung gesetzt und damit Reformprozesse angestoßen, die die Kommunen von unten nach oben selbst gestalten können.

Nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen kann man als Landesregierung nicht fordern, dass Reformen aus den Kommunen selbst kommen müssen, aber wenn einem das Ergebnis nicht passt, das Spiel vorzeitig abpfeifen. So kritisieren die Jungen Liberalen beispielsweise die von der Landesregierung gestoppten Fusionsverhandlungen zwischen der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt. Landkreisgrenzen dürfen nicht am Kaffeetisch des Innenministers gezogen werden.

Die Jungen Liberalen stehen für eine Fusion von unten und nicht für ein rot-grünes Diktat von oben ein. Zudem müssen die Bürgerinnen und Bürger über kommunale Neugliederungen im Rahmen einer Bürgerbefragung ein Votum abgeben – und zwar bevor die gewählten Vertretungen abschließende Entscheidungen treffen.

Die Abschaffung der Bezirksregierungen war ein richtiger Schritt. Eine kommunale Mittelebene schafft lediglich neue bürokratische Apparate. Sie fördert nicht, sie behindert die kommunale Selbstverwaltung und eine ausgewogene regionale Entwicklung. Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen deshalb die neuen Regionalbeauftragten als Pappkameraden der Landesregierung ab.

Jusitzirrtümer als Rechtsstaat anerkennen

Die Jungen Liberalen vertrauen auf die deutsche Justiz und den deutschen Rechtsstaat.

Die Jungen Liberalen wollen aber einen Rechtsstaat, der die Fehlbarkeit gerichtlicher Entscheidungen anerkennt und mit den Folgen – vor allem für die Betroffenen von Justizirrtümern – souverän und sensibel umgeht.

Die Jungen Liberalen fordern:

  • Die Haftentschädigung für unschuldig verurteilte Personen drastisch zu erhöhen. Hierzu ist eine Änderung im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) erforderlich. Die Haftentschädigung sollte sich – angelehnt an den Forderungen des Deutschen Anwaltsvereins – an dem tatsächlich entstandenen Schaden für die Justizopfer orientieren, aber den Mindestbetrag von 100 Euro pro unschuldig verbüßten Hafttag nicht unterschreiten. Eine Reduzierung der Entschädigungszahlung für Betreuung und Verpflegung ist unzulässig.
  • Eine Resozialisierung nicht nur für rechtskräftig verurteilte Täter, sondern insbesondere auch für unschuldig verurteilte Justizopfer zu ermöglichen. Hierzu zählt u.a die umfassende Begleitung und Hilfe zur gesellschaftlichen und sozialen Rehabilitation, psychologische Betreuung, die sofortige Bereitstellung einer Unterkunft, staatliche Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und ein berufliches Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst, insofern der Betroffene Angestellter oder Beamter gewesen ist.
  • Die realen Hürden für etwaige Wiederaufnahmeverfahren zu senken. Insbesondere ist §359 Nr. 5 StPO, wonach neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten, extensiv auszulegen.