Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren

Klimaschutz ist eine fundamentale Menschheitsaufgabe. Deswegen einigten sich 197 Staaten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens auf das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die EU verpflichtete sich zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050, Deutschland sogar bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitreichende Emissionseinsparungen in allen emittierenden Sektoren notwendig.

Als Junge Liberale sind wir davon überzeugt, dass der beste Schlüssel zur Erreichung dieser Ziele marktwirtschaftliche Instrumente sind. Das zentrale Instrument ist hierbei eine Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen, idealerweise durch einen Emissionshandel, da dieser gegenüber Alternativen wie einer CO2-Steuer eine deutliche höhere ökologische Treffsicherheit aufweist.

Auf europäischer Ebene existiert ein solches Instrument erfolgreich in Form des europäischen Emissionshandels (EU-ETS), der aktuell die Sektoren Energie, Industrie sowie den inneneuropäischen Luftverkehr und damit insgesamt 45% der europäischen Treibhausgasemissionen abdeckt. Hingegen sind andere Emittenten wie der Verkehrssektor, der Gebäudesektor und die Landwirtschaft bisher kein Teil dieses Systems. Für uns ist jedoch klar: Eine europäische Klimapolitik, die Emissionen nicht nur selektiv mindert, sondern umfassend, muss künftig alle emittierenden Sektoren in den EU-ETS integrieren.

Wir begrüßen daher die Pläne der EU, die Bereiche Verkehr und Gebäude ab 2027 in einen separaten Emissionshandel (EU-ETS 2) einzugliedern. Allerdings ergibt sich aus dieser Entscheidung gleich aus mehreren Gründen weiterer Handlungsbedarf:

  1. Durch die Schaffung eines separaten Emissionshandels werden zwei unterschiedliche Preise für den Ausstoß der gleichen Menge an CO2-Äquivalenten geschaffen. Das ist ökonomisch ineffizient, weil dadurch Emissionseinsparungen nicht immer zu den geringsten möglichen Grenzkosten erfolgen (Prinzip der Low Hanging Fruits). Daher sollten der bestehende EU-ETS und der EU-ETS 2 möglichst zeitnah in ein einheitliches Emissionshandelssystem mit gemeinsamem Zertifikatspreis überführt werden.
  2. Landwirtschaft und Fischerei bleiben von der neuen Reform unangetastet, sodass der Einsatz fossiler Brennstoffe in diesen beiden Sektoren noch immer vom EU-ETS ausgenommen bleibt. Diese Ausnahmeregelung bewerten wir kritisch und setzen uns daher für ihre Abschaffung ein.
  3. Bereits im EU-ETS 1 wurde ein Großteil der landwirtschaftlichen Emissionen, nämlich die Emissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung, nicht einbezogen. Stattdessen wurde dafür ein eigener Rechtsrahmen für Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) geschaffen. Auch wenn wir die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Integration dieses Bereiches in den EU-ETS anerkennen, die unter anderem das Emissionsmonitoring betreffen, sollte diese Eingliederung das langfristige Ziel bleiben und entsprechende Ausgestaltungsoptionen von der EU-Kommission geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte könnten dazu die Erfassung von Emissionen bei der Tierhaltung oder der Lachgasemissionen des Düngemitteleinsatzes sein.
  4. Auch weitere Ausnahmen vom EU-ETS, insbesondere für Schiffe nicht-gewerblicher Betreiber und reine Freizeitboote, gewerbliche Passagier- und Frachtschiffe unter 5000 Bruttoregistertonnen, gewerbliche Fluganbieter unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 10000 Tonnen sowie selbst genutzten privaten oder gewerblichen Flugbetrieb unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 1000 Tonnen, sehen wir kritisch. Diese betreffen zwar nur einen prozentual geringen Teil der Emissionen, schaden aber massiv der Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass solche Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kann es hierbei sein, den CO2-Preis analog zur bestehenden Regelung im Straßenverkehr auf den getankten Kraftstoff aufzuschlagen.
  5. Da die Pläne der EU zur Einführung des EU-ETS 2 erst im Jahr 2027 in Kraft treten, bleibt eine Übergangsphase, in der dennoch die für Deutschland verbindlich festgelegten Minderungsziele der EU-Lastenteilungsverordnung gelten und durch die nationale Gesetzgebung ausgestaltet werden müssen. Dies geschieht in Deutschland primär durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem ein sogenanntes „nationales Emissionshandelssystem“ (nEHS) in den bisher nicht am EU-ETS partizipierenden Sektoren Verkehr und Gebäude geschaffen wurde. Entgegen seinem Namen handelt es sich hier aber nicht um ein echtes Emissionshandelssystem, bei dem die Menge an Zertifikaten gedeckelt ist und sich dann der entsprechende Zertifikatspreis am Markt bildet. Stattdessen wird dieser analog zur Funktionsweise einer CO2-Steuer für jedes Jahr politisch festgelegt und soll sich erst ab 2027 frei bilden, also genau ab dem Jahr, in dem das nEHS durch die Implementation des EU-ETS 2 ohnehin obsolet wird. Wir fordern daher eine Reform des BEHG mit einem schnellstmöglichen Übergang zu einem echten Emissionshandel mit freier Preisbildung, bis dieser 2027 in den EU-ETS 2 übergeht. Die jährlich sinkende Zahl der Emissionszertifikate soll sich dabei an den deutschen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung orientieren. Die Einnahmen aus dem BEHG sollen künftig vollständig und gleichmäßig im Rahmen einer Klimadividende an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, nach der vorzeitigen Ausweitung des Emissionshandels in Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der EU zu kooperieren, um zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen und dadurch Vorteile eines größeren Marktes auszuspielen.

Diese Reformvorschläge sollen die Etablierung eines klimapolitischen Gesamtkonzepts unterstützen, bei dem alle Sektoren von einem einheitlichen EU-ETS erfasst sind und kleinteilige Maßnahmen des Ordnungsrechts in den Hintergrund rücken. Folglich ist es nur konsequent und darüber hinaus ökonomisch effizient, die bisher geltenden Sektorziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) vollständig abzuschaffen und durch ein sektorübergreifendes Emissionsmonitoring zu ersetzen.

“Möpse verbieten” – effektives Vorgehen gegen Qualzuchten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Qualzuchten effektiv unterbindet.

§11 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der Züchtung solcher Wirbeltierrassen, die durch biotechnische Maßnahmen so verändert wurden, dass ihnen Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, diese untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden für das betroffene Tier auftreten. Dies gilt auch für die Nachkommen solcher durch biotechnische Maßnahmen nicht artgemäß veränderten Tiere.

Aufgrund dieses Gesetzes haben die zuständigen Behörden – in Niedersachsen das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – die Befugnis, das Unfruchtbarmachen von solchen Wirbeltieren anzuordnen, welche den in Absatz 1 §11 des BTierSchG geregelten Merkmalen entsprechen. Damit kann die weitere Vermehrung von Qualzuchtlinien verhindert werden.

Zusätzlich ist das BMEL dazu ermächtigt, mit der Zustimmung des Bundesrates konkretisierende Rechtsverordnungen zu erlassen, welche erstens die erblichen bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher bestimmen und zweitens das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien verbieten oder beschränken.

Da gegenwärtig zu viele Wirbeltierrassen das Ergebnis solcher in Absatz 1 verbotener Qualzuchten sind, fordern wir das BMEL auf, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche zukünftig die Zucht und den Verkauf jener Wirbeltierzuchtlinien verbietet, die im „Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ des Bundesministeriums für Umwelt festgesetzt sind und Merkmale aufweisen, welche gegen Absatz 1 des BTierSchG verstoßen. Zusätzlich soll der Besitz solcher Tiere untersagt werden. Allerdings soll für bestehende Besitzer ein Bestandsschutz für die Lebensdauer des betroffenen Tieres eingeräumt werden, um eine gerechte Übergangsregelung zu gewährleisten.

Bewusst ist an dieser Stelle nur ein Verbot von Zuchtlinien und nicht etwa das Verbot der Züchtung ganzer Rassen erwähnt, da bereits Rückzüchtungsversuche bestimmter qualgezüchteter Rassen vorgenommen werden. Diese rückgezüchteten Wirbeltiere wären von einer etwaigen Regelung ausgenommen.

Des weiteren wird das BMEL dazu aufgefordert, eine Expertenkommission einzusetzen, welche sich mit Möglichkeiten der weiteren Konkretisierung des Absatzes 1 des BTierSchG auseinandersetzt und dem BMEL hierzu beratend zur Seite steht. Ziel muss es sein, die im BTierSchG geregelten Verbote qualgezüchteter Rassen auch konkret in der Praxis umzusetzen.

Qualifikation statt Quote – Zweitstudienquote abschaffen!

Wer sich in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium neu orientieren oder zusätzlich qualifizieren will, wird schnell mit der sogenannten Zweitstudienquote konfrontiert. Diese regelt, dass lediglich 3% der zulassungsbeschränkten Studienplätze an Zweitstudienbewerber vergeben werden.

Ziel dieser Quote ist es, einen Ausgleich zwischen zwei berechtigten Interessen zu schaffen: Einerseits ist eine zusätzliche Qualifikation der Zweitstudienbewerber vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens wünschenswert. Gleiches gilt auch für eine thematische Umorientierung, weil schwindendes Interesse an einem zuvor gewählten Themengebiet zu beruflicher Unzufriedenheit führt und der Selbstverwirklichung des betroffenen Individuums im Wege steht.

Andererseits haben Erstbewerber auf ein Studium die Chance verdient, überhaupt das erste Mal studieren zu dürfen. Auch volkswirtschaftlich kann argumentiert werden, dass eine höhere Verweildauer im Studium und eine daraus resultierende kürzere Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht wünschenswert sind.

Aus diesen Gründen ist das Ziel des Interessenausgleichs grundsätzlich richtig. Allerdings ist eine starre Quote kein geeignetes Instrument, weil sie weder auf die Verteilung der Bewerber noch die Anzahl der Studienplätze Rücksicht nimmt. Im Zweifel führen solche Quoten nicht dazu, dass sich stets die leistungsstärksten Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen, sondern verzerren die Bewertung zugunsten eines pauschalen Kriteriums.

Hochschulen sollen selbst Kriterien für die Aufnahme erstellen können. Hierbei muss den Studierenden ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Durch den Wettbewerb der Hochschulen soll jedem Interessenten, egal ob für das Erst- oder Zweitstudium, ein gutes Angebot sichergestellt werden.“

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine ersatzlose Abschaffung der Zweitstudienquote.

“One man – one vote!” – Reform des Wahlrechts bei Bundes- und Landtagswahlen

Die Jungen Liberalen stehen auf Landes-, Bundes- und Europaebene für ein Wahlrecht  ein, in dem die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen  und geheimen Wahl gewährleistet werden.

Das Wahlrecht muss für alle Wählerinnen und Wähler verständlich und unabhängig von  politisch motivierten Wahlkreisverschiebungen sein, um aus den Wahlen eine  größtmögliche demokratische Legitimation ableiten zu können. Zugleich darf die  Ausgestaltung des Wahlrechts nicht zu einer immer stärkeren Vergrößerung des  Parlamentes führen.

Die JuLis fordern daher die Abschaffung der Erststimme bei Bundes- und Landtagswahlen und die Einführung eines reinen Verhältniswahlrechts.

Dabei soll jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme haben, die für die Liste einer Partei oder aber einzelne Kandidatinnen und Kandidaten auf dieser abgegeben werden kann. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte lose gebundene Listenwahl. Auf dem Wahlzettel findet sich eine durch die Parteien vorstrukturierte Liste. Die Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten, die für eine Wahlliste anschließend ins Parlament einziehen, ergibt sich aus der Gesamtzahl der jeweils für sie abgegebenen Einzelstimmen.

Das System der Landeslisten bei der Bundestagswahl wollen wir beibehalten. Bei Landtagswahlen sollen entsprechend Wahlkreislisten gemäß der derzeitigen Wahlkreise aufgestellt werden. So soll die Regionalität der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Bindung der Wählerinnen und Wähler zu ihren gewählten Volksvertreterinnen und -vertretern auch weiterhin gewährleistet werden. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Parlament soll der Anteil der einzelnen Parteien an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen auf Landesebene sein. Die Verteilung der Sitze einer Partei ergibt sich aus den Ergebnissen für ihre einzelnen Wahlkreislisten.

Open Information: Offener Informationszugang für Bürger

Die Jungen Liberalen Niedersachsen achten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Darum sprechen sie sich dafür aus, dass die Internet-Auftritte öffentlicher Einrichtungen datensparsam gestaltet werden. Digitale Informationen sollen die Bürgerinnen und Bürger auch immer anonym und unabhängig von Drittanbietern erhalten können.

Genauer fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen rechtliche Vorgaben und bindende Umsetzungsvorschriften dafür, dass auf den Webseiten der öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes

  •  keine Daten erfasst werden, die für den Besuch der Webseite nicht zwingend erforderlich sind (keine analytischen oder statistischen Daten, keine nicht- funktionellen Cookies) und dass
  •  bei Wahlmöglichkeiten für persönliche Datenschutzeinstellungen alle Optionen (Zustimmung und Ablehnung) gleichberechtigt dargestellt werden und auswählbar sind (keine Dark Patterns).

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes wichtige Mitteilungen und Informationen, die in kommerziellen sozialen Medien bekannt gemacht werden,

  •  auch immer direkt über die Webseiten der Einrichtungen ohne Einbindung der Plattformen zugänglich sind und dass
  •  in einem Pilotprojekt die Verteilung der Informationen auch über die bekannteren digitalen Dienste unabhängiger Netzwerke wie bspw. Mastodon aus dem Fediversum getestet wird.

Soziale Medien schaden – digitale Selbstbestimmung stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die negativen Folgen der sozialen Medien für die Gesundheit von Menschen an und sehen einen dringenden Handlungsbedarf zum Schutz insbesondere für junge Menschen. Neben einer Abhängigkeit von sozialen Medien und damit einhergehend einem sozialen Rückzug junger Heranwachsender können sich auch andere Inhalte wie kritisch zu betrachtende Körper- und Konsumbilder oder Challenges negativ auf die mentale und körperliche Gesundheit von Jugendlichen auswirken. Die Jungen Liberalen Niedersachsen schlagen darum intensivierte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen als einen Baustein einer Strategie vor, um junge Menschen zu einem selbstbestimmten Umgang mit sozialen Medien zu befähigen. Die Jungen Liberalen Niedersachen sehen dabei die größere Chance darin, Jugendliche durch Bildungs- und Beratungsangebote an einen selbstbestimmten Umgang mit sozialen Medien heranzuführen, als sie durch restriktive gesetzliche Vorgaben bei der Nutzung einzuschränken.

Befähigungsstrategie: Information und Aufklärung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine ganzheitliche wissenschaftliche Erforschung der Chancen und Risiken von sozialen Medien für junge Menschen. Auf der einen Seite sollen positive Effekte untersucht werden, auf der anderen Seite sollen die negativen Folgen sozialer Medien für junge Menschen studiert werden. Dazu zählen unter anderem Social Media-Abhängigkeiten sowie die Wirkung von fragwürdigen Suggestionen. Das Land Niedersachsen soll ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben fördern, dessen Erkenntnisse in die Entwicklung einer Befähigungsstrategie für Heranwachsende aufgehen. Die Strategie soll u.a. Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Vermittlung von Medienkompetenzen durch Schulen und Einrichtungen der politischen Bildung enthalten. Außerdem soll durch zielgruppengeeignete Kommunikationskampagnen (z.B. in Zusammenarbeit mit Influencerinnen und Influencern) über die Gefahren sozialer Medien aufgeklärt werden. Expertinnen und Experten sollen vielfältige Informationskurse (Veranstaltungen, Workshops) und Beratungsangebote (Anlaufstellen, Jugendhilfe) für Jugendliche durchführen.

Stopp mit dem Überwachungswahn: Auch digitale Kommunikation muss vertraulich sein!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung vertraulicher Kommunikation für das Miteinander der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft an und setzen sich für den Schutz der Privatheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Staat darf die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich nicht verletzen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest, dass die digitale Kommunikation und die Privatheit vielfältig, etwa durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen Ausformungen als Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verfassungsrechtlich wie auch aus Art. 8 EMRK oder Art. 7 EU-GrCH geschützt sind. Wir setzen uns für eine Neujustierung von Vertraulichkeit und Sicherheit ein, bei der die private Kommunikation der großen Mehrzahl der rechtschaffenen Bürger Vorrang vor den Redaktionsmöglichkeiten auf den Freiheitsmissbrauch weniger Übeltäter genießt. Im Zweifel für die Freiheit!

Eingriffe in die Privatsphäre müssen gut begründet sein

Die Jungen Liberalen Niedersachsen betrachten die zunehmende Überwachung und Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger mit großer Sorge. Dass neue Überwachungsbefugnisse für den Staat nur dann gerechtfertigt sind, wenn es eine wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung einer Maßnahme gibt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ein abstrakter Verweis auf vermeintlich positive Effekte für die Sicherheit darf niemals ausreichen. Wir plädieren daher für einen verschärften Prüfungsmaßstab der Evidenzkontrolle: Die Freiheitsrechte dürfen kein Experimentierlabor für den flächendeckenden Einsatz unerprobter Maßnahmen werden. Wir fordern die Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung, die alle Überwachungsbefugnisse des Staates aufführt und hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Maßnahmen, die in der Vergangenheit keinen erkennbaren Nutzen für die Sicherheit erwirken konnten, sind ausnahmslos zu streichen.

Zwar sind anlasslose Kontrollen verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen, gleichwohl sollte von dieser Möglichkeit äußerst maßvoll und nur im extremen Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Für uns Junge Liberale gilt: Die Ausübung solcher staatlichen Überwachungskompetenzen sollte möglichst immer nur anlassbezogen, mit Wirkung auf begründet ausgewählte einzelne Personen in eng abgegrenzten Ausnahmefällen und zeitlich beschränkt erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Eingriffe in die Privatheit der Kommunikation immer über einen Richtervorbehalt verfügen. Sofern dies in Ausnahmefällen – etwa wegen einer Unaufschiebbarkeit – ausscheidet, muss dies stets unverzüglich nachgeholt werden. Ein gesetzlicher Richtervorbehalt dient dem effektiven Rechtsschutz und darf niemals zu einer bloßen Formalie werden. Behörden müssen den Eingriff in die Privatsphäre so zielgenau wie organisatorisch und technisch möglich umsetzen. Nur solche erhaltenen Informationen dürfen genutzt werden, die unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen.

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Augenmaß

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die Verletzung der Integrität der digitalen Endgeräte von Bürgerinnen und Bürger durch Sicherheitsbehörden aus. Insbesondere darf der Staat keine ihm bekannten IT- Sicherheitslücken zurückhalten oder zu Überwachungszwecken ausnutzen (Recht auf IT- Sicherheit, Verbot von Staatstrojanern). Der Staat darf von Kommunikationsanbietern nicht verlangen, Hintertüren einzubauen oder Zweitschlüssel bereitzustellen, mit denen die Kommunikation eingesehen werden kann (Recht auf Verschlüsselung), oder Unterhaltungen automatisiert zu überwachen (Verbot von Chatkontrollen und Datenscans). Der Staat darf von digitalen Diensten keine Klarnamen- oder Identifizierungspflicht für die Nutzer verlangen (Recht auf Anonymität). Sicherheitsbehörden sollen ihren Aufgaben vielmehr durch die Auswertung von Metadaten und die Nutzung von Login-Fallen nachkommen. Durch das Aufdecken eines Personennetzwerkes, die Vernehmung der Verdächtigen sowie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sollen Informationen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erhalten werden. Des Weiteren sollen Sicherheitsbehörden personell gestärkt werden und Schwerpunktteams eingerichtet werden. Außerdem muss die föderale Sicherheitsarchitektur so angepasst werden, dass über alle Ebenen wirkungsvoll zusammengearbeitet werden kann.

Nein zur EU-Chatkontrolle!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass digitale Dienste immer auch anonym genutzt werden können und die digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern vertraulich, sicher und verschlüsselt stattfinden kann. Darum lehnen wir die von der EU-Kommission vorgeschlagene Chatkontrolle kategorisch ab! Die Chatkontrolle soll eigentlich zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen beitragen. Unter anderem verpflichtet sie Internetdienstleister dazu, Kundendaten auf illegales Material zu scannen und Verstöße an die Sicherheitsbehörden zu melden. Dabei ist die Chatkontrolle fehleranfällig und ihre Wirkung für den beabsichtigten Zweck zweifelhaft. Eine Chatkontrolle bedroht die verschlüsselte digitale Kommunikation und IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt damit einen nie dagewesenen Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dar und ist mit den Werten einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.

IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen in Niedersachsen stärken

In der letzten Zeit nahmen Cyberangriffe gegen öffentliche Einrichtungen zu. Besonders häufig waren sogenannte Ransomware-Attacken, vor allem auch gegen kommunale Verwaltungen. Bei solchen Angriffen kompromittieren Cyberkriminelle die IT-Systeme einer Einrichtung und erpressen dann Lösegeld, nach dessen Zahlung die Verbrecher der Einrichtung wieder Zugriff auf ihre Systeme gewähren.

Während das IT-Sicherheitsgesetz (ITSIG) sowie das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) die Informationssicherheit für die Einrichtungen des Bundes sowie für kritische Infrastrukturen in vielen Bereichen regelt, bestehen in Niedersachsen für die Landesverwaltung trotz des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltungen und Informationssicherheit (NDIG) und die kommunalen Verwaltungen umfangreiche Regelungslücken. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Stärkung der Cybersecurity für die öffentlichen Verwaltungen des Landes Niedersachsen sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden.

Neue IT-Sicherheitsregelungen für Niedersachsen

Das Land Niedersachsen soll ein neues Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) einrichten, das in ähnlicher Weise zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die IT-Sicherheit der Einrichtungen des Landes sicherstellt und zusätzlich die kommunalen Verwaltungen berät und unterstützt. Das LSI soll dabei einheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Landes- und kommunalen Verwaltungen entwickeln und festlegen. Wesentliche Maßnahmen sollen regelmäßige unabhängige Prüfungen durch Dritte (IT-Sicherheitsaudits und Penetrationstests) sowie Transparenzberichte über den Zustand und die Umsetzung der IT-Sicherheit der jeweiligen Einrichtungen darstellen. Dafür sind entweder in einem neuen IT-Sicherheitsgesetz oder durch Novellierung des NDIG vergleichbare Regelungen wie in §8 BSIG zu treffen. Bei den kommunalen Verwaltungen soll das LSI beratend und unterstützend bei der Entwicklung von IT-Sicherheitskonzepten helfen und dabei auf die individuellen Begebenheiten in den Städten und Gemeinden eingehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die gesetzlichen Regelungen, die es den öffentlichen Verwaltungen verbieten, Lösegeld an Cyberkriminelle auszuzahlen, konkreter gefasst und vor allem deutlicher an Behördenleitungen und Öffentlichkeit kommuniziert werden. Das würde den Einrichtungsleitungen bei der Entscheidungsfindung in einer solchen Gefahrenlage helfen und könnte außerdem dazu beitragen, dass Angriffe gegen öffentliche Einrichtungen für Kriminelle weniger attraktiv erscheinen.

Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Ausbildung von IT-Sicherheitsfachkräften in Niedersachsen zu stärken. Dabei sollen sowohl die berufliche als auch die hochschulische Ausbildung gefördert werden. Um hochqualifizierte IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten auch für den öffentlichen Dienst gewinnen und längerfristig binden zu können, muss das Land Niedersachsen bei der Vergütung konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft werden. Dazu sind neue Vergütungsregelungen zu entwickeln und in den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder einzubringen.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen das Land Niedersachsen dazu auf, den Aufbau eines Cyberhilfswerks (CHW) auf Bundesebene in Anlehnung an das Konzept zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen der AG KRITIS zu unterstützen. Das CHW soll ähnlich wie das Technische Hilfswerk (THW) ermöglichen, dass freiwillige und ehrenamtliche IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten in akuten digitalen Gefahrenlagen die Sicherheit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Verwaltungen und kritischer Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen und Betreibern wieder herstellen können.

Zusätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür aus, dass das Land Niedersachsen zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die die Bürgerinnen und Bürger über IT-Sicherheit in ihrem persönlichen und beruflichen Alltag informieren und aufklären.

Cybersecurity in den Kommunen stärken

Die IT-Sicherheit der Verwaltungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden kann am effektivsten durch eine Stärkung des Personals für diesen Zuständigkeitsbereich erzielt werden. Denn schon mit der regelmäßigen Wartung von IT-Systemen können viele und wesentliche Sicherheitslücken geschlossen werden. Darum sollten die Kommunen mehr Personalstellen für IT-Sicherheit ausweisen und dem Bereich in ihren Verwaltungen eine starke Position einräumen. Die IT-Sicherheitsfachkräfte sollen dann entsprechend dem IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunalverwaltung des BSI sowie weitergehenden Anforderungen des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Sicherheitskonzepte entwickeln, die ausreichend hohe Mindestsicherheitsstandards in allen Bereichen ihrer Verwaltungen sowie Notfallpläne für Sicherheitsvorfälle vorsehen, und die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen. Die IT-Sicherheitsteams sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen für typische Cybergefahren sensibilisieren.

Um dem personellen und finanziellen Aufwand gerecht werden zu können, können sich Kommunen übergreifend in kooperativen Zusammenschlüssen organisieren, in denen sowohl Personal und Wissen als auch technische Lösungen geteilt werden könnten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Niedersachsen Computer Emergency Response Team (NCERT) auch für kommunale Verwaltungen geöffnet wird, damit das NCERT Kommunen im Cybergefahrenfall unterstützt, um schnell die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Verwaltungen wiederherzustellen. Dazu muss das NCERT personell gestärkt werden. Die Kosten sollen sich Land und Kommunen teilen.

Wer alles glaubt, verliert – Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat ein hohes Wertschöpfungspotenzial und wird unser tägliches Leben nachhaltig verändern. Die rasante Entwicklung stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen, daher liegt es an der Politik einen ganzheitlichen Rahmen für Entwicklungen und Anwendungen von KI zu gestalten. Der Begriff „Deepfake“ steht für verfälschte Video- und Audioinhalte, die mithilfe von KI hergestellt wurden. Durch die kontinuierlich steigende Leistungsfähigkeit und den immer einfach werdenden Gebrauch haben Deepfakes ein hohes Manipulationspotenzial. Die hohe Qualität der KI-Bearbeitung macht es für einen Laien unmöglich, Deepfake- Inhalte zu erkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG fällt das Verbreiten oder Äußern unrichtiger Tatsachenbehauptungen nicht unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Sobald also aus einem Deepfake-Inhalt (und dessen Kontext) für einen objektiven Betrachter nicht dessen Falschheit hervorgehen kann, kann dieser Inhalt grundsätzlich nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt werden.

Da bewusst täuschende Inhalte nicht den verfassungsrechtlichen Aufgaben der freien Meinungsbildung dienen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine generelle Kennzeichnungspflicht von Deepfakes in den Nutzungsbedingungen von Online- Plattformen. Davon ausgenommen werden KI-Bearbeitungen, die zu reinen Qualitätsverbesserung des originalen Inhaltes genutzt werden. Mit einer verpflichtenden Kennzeichnung würden Online-Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Medienlandschaft im Social Web leisten. Da davon auszugehen ist, dass trotz Kennzeichnungspflicht noch viele ungekennzeichnete Deepfake-Inhalte mit Manipulationspotenzial im Internet abrufbar sein werden, ist die bewusste Auseinandersetzung mit audiovisuellen Inhalten ein wichtiger Baustein unserer demokratischen Grundordnung.