Open-Source und eGovernment: Freier Code für freie Bürger

Behörden und Verwaltungen stehen heute schon und in Zukunft vor vielen Investitionen in die Digitalisierung. Darunter auch immer wieder Softwareprodukte. Viele dieser Software sind proprietär und bieten keinen Zugriff auf dem Quellcode, um nachvollziehen zu können, was mit den Daten, die in diesem System verarbeitet werden, passiert. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, das durch Steuergelder finanziert ist, soll offenlegen, welche Software Produkte verwendet werden. Hinzu soll eine Beschreibung dieser veröffentlicht werden, wie diese verwendet werden und welche Daten verarbeitet werden. Wichtig ist hierbei die Einordnung eines einzelnen Systems in die Systemlandschaft dieser Verwaltung.
  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, soll bei Neuinvestitionen grundsätzlich Open-Source-Software priorisieren. Dafür sollen die Auswahlkriterien für die Beschaffung so angepasst werden das Open-Source-Software nicht benachteiligt werden darf. Bei einer Beschaffung soll auch immer berücksichtigt werden, das Open-Source-Software jederzeit nach den Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden kann. Immer bei Gleichwertigen alternativen muss Open-Source-Software ausgewählt werden. Das Ziel soll es sein, dass Behörden vollständig mit Open-Source-So­ftware arbeiten. Mittelfristig sollen auch bestehende Lizenzen durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden. Um einen erfolgreichen und nachhaltigen Umstieg auf Open-Source-Software zu ermöglichen, sollen die Mitarbeiter dieser Einrichtungen regelmäßig mit dem Umgang von neuer und bestehender Open-Source-Software geschult werden.
  • Wird eine Software im Auftrag einer Behörde, durch diese, eine andere Behörde oder von dritten speziell für diese entwickelt, soll diese unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden.
  • In Bereichen in den es begründete Bedenken zur Sicherheit gibt (z.B. im Bereich der Nachrichtendienste, des Militärs oder anderer Sicherheitsbehörden), kann hiervon abgewichen werden.
  • Der Wissensaustausch über Software Produkte und deren Verwendung soll zwischen den Behörden gefördert werden.
  • Die öffentliche Hand beteiligt sich an der Weiterentwicklung von Open-Source-Software. Auch gilt sollte die Verwaltung oder Behörde eine Open-Source-Software verändern im Sinne eine Verbesserung oder Fehlerbehebung soll dies in das Open-Source-Projekt zurück gespielt werden.

“Open-Source” im Sinne dieses Antrages bezieht sich nicht nur allein auf die Offenlegung des Programmquellcodes, sondern explizit auf freie, offene Software (“FOSS”, “Free Open Source Software”). Dabei ist auch die Schaffung, Pflege und Partizipation von bzw. in den entsprechenden “FOSS”-Gemeinschaften elementarer Bestandteil der Forderung.

Perspektiven der Prostitution

Prostitution ist ein stark vorurteilsbehaftetes und gleichzeitig fest verankertes Gewerbe, das immer wieder Gegenstand von kontroversen politischen Debatten ist. Seit dem letzten Jahr werden Forderungen nach einem Sexkaufverbot in Form des „Nordischen Modells“ lauter, vordergründig um illegale Strukturen aufzubrechen.

Wir, Junge Liberale Niedersachsen, wissen indessen: Ein Sexkaufverbot trifft mit der freiwillig und offen ausgeübten Prostitution die Falschen. Diejenigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen und fördern, lassen sich schon heute nicht von strafbewährten Verboten abhalten. Wie auch in vielen anderen Bereichen gilt hier im Gegenteil: Je offener und transparenter ein Bereich ist, desto effektiver können illegale Bestrebungen von der legalen Ausübung abgegrenzt, aufgedeckt und bekämpft werden.

Um dem Komplex “Prostitution” ethisch gerecht zu werden und passgenaue Maßnahmen vorschlagen zu können, muss das Anbieten sexueller Dienstleistungen strikt in drei Bereiche getrennt werden: Die freiwillige Prostitution, die Armutsprostitution und die Zwangsprostitution.

1. Freiwillige Prostitution:

Das freiwillige Anbieten sexueller Dienstleitungen ist in einer weltoffenen, sexpositiven Gesellschaft zu enttabuisieren. Die seit 1927 in Deutschland legale und seit 2002 nicht mehr sittenwidrige freiwillige Prostitution ist durch eine Beibehaltung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) aufrecht zu erhalten. Hingegen wurde mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) die Tätigkeit unnötig verkompliziert.

a) Anmeldepflicht

Das wesentliche Instrument des Prostitutionsschutzgesetzes ist die Anmeldepflicht, ohne die keiner legalen Prostitution mehr nachgegangen werden kann. Sie wird durch die Angabe von vielen personenbezogenen Daten und zwei Lichtbildern als stigmatisierend wahrgenommen. Erschwerend kommt die nach zwei Jahren, bzw. nach einem Jahr für unter 21-Jährige, erforderliche Bestätigung hinzu, weiterhin als Prostituierte arbeiten zu wollen. So sind seit der Einführung nur 40.000 Prostituierte von schätzungsweise 400.000 bis 800.000 Prostituierten in Deutschland dieser Pflicht trotz Bußgeldbewährung nachgekommen.

Diese Anmeldepflicht soll auf das bereits jetzt verpflichtende, einmalige Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 ProstSchG) reduziert werden, ohne dass personenbezogene Daten, Bilder oder Ausweisdokumente abgegeben werden müssen. Die städtischen, teilweise privaten Beratungsstellen dürfen diese Beratung mit den Inhalten aus § 7 ProstSchG ebenfalls anbieten. Die davon unabhängige Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (§ 12ff. ProstSchG) bleibt bestehen.

b) Gesundheitliche Beratung

Die Pflicht zur jährlichen gesundheitlichen Beratung für über 21-Jährige, bzw. halbjährlich für unter 21-Jährige Prostituierte (§ 10 ProstSchG), soll in ein freiwilliges, kostenfreies Angebot umgewandelt werden. Die Beratung enthält „insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und den Risiken über Drogen- und Alkoholmissbrauch“ – Informationen, die als Aufklärungsinhalte der allgemeinen Schulbildung, noch dazu für Menschen, die im sexuellen Dienstleistungsbereich arbeiten, bereits hinreichend bekannt sind und auch keinen regelmäßigen Änderungen unterliegen. Die Beratung wird von Prostituierten daher eher als verdeckte Kontrolle denn als Hilfestellung wahrgenommen. Im Übrigen bietet die Beratung in Prostitutionsstätten auf Verlangen der zuständigen Behörde nach § 24 Abs. 3 ProstSchG einen ausreichenden Kontrollmechanismus.

c) Betriebliche Mindestanforderungen

Die Mindestanforderungen für den Betrieb einer Prostitutionsstätte (§ 18 ProstSchG) wie ein eigenes Notrufsystem oder Pausenräume sind für kleine Zusammenschlüsse von Prostituierten nur schwer zu erfüllen und vor allem nicht passgenau. Das drängt viele in die unsichere Tätigkeit alleine oder in größere, weniger vertraute Verhältnisse. Die Anforderungen aus § 18 Abs. 2 Nr. 1, 2, 5, 6, 7 ProstSchG sind für Kleinstbetriebe in Wohnungen (zwei bis fünf Prostituierte) daher aufzuheben.

d) Strafrecht

Wer wiederholt in einem Sperrbezirk der Prostitution nachgeht macht sich gemäß § 184f StGB der „verbotenen Prostitution“ strafbar. Nach § 184g StGB macht sich der jugendgefährdenden Prostitution strafbar, wer in der Nähe einer Schule oder einem ähnlichen Ort oder einem Haus, in dem eine Person unter 18 Jahren wohnt, der Prostitution nachgeht. Beide Normen behandeln Konstellationen, die das Recht Einzelner auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gefährden und bereits durch Sperrbezirksverordnungen und Ordnungswidrigkeiten ausreichend geahndet werden. Dazu trifft es nur die einzelne und damit unauffällige Tätigkeit, da jedes Angebot eines Betriebs ab zwei Personen einer behördlichen Erlaubnispflicht unterliegt. §§ 184f, 184g StGB sollen daher abgeschafft werden.

e) Beratungen

Anstelle den Behördenapparat durch Anmelde- und Informationspflichten auszubauen, sollen die städtischen Beratungszentren deutlich besser finanziert und personell wie räumlich besser ausgestattet werden. Sie sollen außerdem bei digitalen Beratungsangeboten verstärkt unterstützt werden.

f) Steuerrecht

Das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ ist ein Besteuerungsverfahren, das sich an Prostituierte richtet. Das Düsseldorfer Verfahren ersetzt die ordnungsgemäße Versteuerung von Einnahmen durch eine regionalabhängige Tagespauschale. Prostituierte sollten bundesweit die Option haben freiwillig an diesen Verfahren teilzunehmen. Daher soll für dieses bereits jetzt praktizierte Verfahren eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Beim Finanzamt ist es weiterhin möglich eine Anmeldung mit der Steueridentifikationsnummer vorzunehmen.

g) Erlaubnis

Teilweise wird die Erlaubnis für den Betrieb eines Bordells befristet. Diese Frist soll für die Dauer der Berufsverbote während der Corona-Pandemie gehemmt werden. Auch beim Erlöschen der Erlaubnis nach § 22 ProstSchG nach einem Jahr Ausübungspause soll der Zeitraum der Berufsverbote herausgerechnet werden.

2. Armutsprostitution

Die Entscheidung für einen bestimmten Beruf aus Armutsgründen ist auch in vielen anderen Branchen leider keine Seltenheit. Die empfundene Stigmatisierung durch die Anmeldepflicht trifft sie besonders hart.

a) Ausstiegshilfe

Die Betroffenen dürfen in keiner Weise verurteilt werden, sondern haben Anspruch auf besondere Schutz- und Umstiegsangebote. Die Ausstiegshilfe soll bei dem Ausbau der Beratungsstellen vermehrt in den Blick genommen werden. Auch wird eine Kooperation mit dem JobCenter und den Beratungsstellen angestrebt.

b) Übernachtungsverbot

Da es auf dem Wohnungsmarkt bei einer beruflichen Tätigkeit mit erotischen und sexuellen Dienstleistungen, vor allem bei geringem Einkommen, besonders schwierig ist, eine Wohnung zu bekommen, haben sich Parallelstrukturen gebildet, die Prostituierten überteuerte Unterkünfte anbieten. Um dem entgegenzuwirken ist das Übernachtungsverbot in Bordellen für Prostituierte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze aufzuheben.

c) Zuhälterei

Die Ausbeutung oder die Überwachung einer Person, die der Prostitution nachgeht zum eigenen Vermögensvorteil ist in Deutschland nur strafbar, wenn die Beziehung zu der Person über den Einzelfall hinausgeht. Da auch schon die einzelne Ausbeutung und Überwachung einer Person, die der Prostitution nachgeht zum eigenen Vermögensvorteil eine erhebliche Grenzüberschreitung darstellt, fordern wir, die Strafbarkeit nach § 181a StGB auch auf Einzelfälle auszuweiten.

3. Zwangsprostitution

Die Zwangsprostitution geht häufig mit Menschenhandel einher. Zwangsprostituierte werden Opfer eines schweren Verbrechens, das ein hohes psychisches und physisches Leiden verursacht. Sie verdienen besonderen gemeinschaftlichen und staatlichen Schutz.

a) Strafrecht

Wer wissentlich eine Prostituierte ausnutzt, die Opfer einer Zwangsprostitution oder eines Menschenhandels ist, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 232a StGB). Wer sich strafbar macht, indem er gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, wird demgegenüber mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Diese Abwertung des Schutzbedarfs von Opfern der Zwangsprostitution oder des Menschenhandels ist nicht hinnehmbar. Die Freiheitsstrafe in § 232a StGB ist daher mindestens auf sechs Monate anzuheben. Es soll darüber hinaus ausreichen, dass die ausnutzende Person vorsätzlich hinsichtlich der Zwangsprostitution oder des Menschenhandels handelt. Eine besondere Kenntnis der Ausnutzungslage soll nicht mehr erforderlich sein (objektive Strafbarkeitsbedingung).

b) Beratungsstellen

In jeder Gemeinde mit über 100.000 Einwohner:innen soll ein runder Tisch nach dem Dortmunder Modell initiiert werden. Hier kommen Finanzämter, die Polizei, die Beratungsstellen, Bordelle und Prostituierte zusammen. Ziel des Gremiums ist es, die Situation von Menschen in der Prostitution nachhaltig zu verbessern, sie vor Ausbeutung zu schützen und deren rechtliche und soziale Situation zu verbessern – er kommt also allen drei, der hier unterschiedenen Formen der Prostitution zugute. Weiterhin sollen die Beratungsstellen am Vorbild der Dortmunder Mitternachtsmission inhaltlich breit aufgestellt sein, damit die Hürden für Opfer gesenkt werden sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Das umfasst auch eine stärkere Bewerbung der Beratungsstellen auf unterschiedlichen Sprachen sowie geschulte Dolmetscherinnen und Dolmetscher. In den Beratungsstellen oder in Kooperation mit Flüchtlingsunterkünften sollen Sprachkurse vermehrt angeboten werden können.

c) Internationales

Wir setzen uns für eine:n Beauftragte:n der Europäischen Union in Menschenhandelsfragen ein, sodass mit Unterstützung eines behördlichen Unterbaus gegen Menschenhandel innerhalb der und in die Europäische Union strategisch vorgegangen werden kann. Auch soll der internationale Informationsfluss zwischen nationalen Sicherheitsbehörden hinsichtlich des Menschenhandels entschieden ausgebaut werden.

d) Aufenthaltsrecht

Opfer von Menschenhandel muss eine Bleibeperspektive gegeben werden, wenn sie sich Behörden anvertrauen sollen. Daher sollen Betroffene schon bei der Glaubhaftmachung eines Menschenhandels einen Anspruch auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a

AufenthG haben. Die Entscheidung darf nicht mehr davon abhängig gemacht werden, ob die Person bereit ist als Zeug:in auszusagen und ob die Anwesenheit für das Strafverfahren erforderlich ist. Außerdem gehen mit dem Menschenhandel oft andere Straftaten sexueller Ausbeutung einher, die teilweise leichter zu belegen ist. Tritt neben die Vermutung eines Menschenhandels die Glaubhaftmachung eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung, entsteht ebenfalls Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG. Selbiges gilt bei Ausbeutung bei illegaler Beschäftigung. Mit der Aufenthaltserlaubnis soll eine Arbeitserlaubnis einhergehen.

e) Lola App

Das Angebot der Lola App bietet eine hürdelose Möglichkeit für Sexworkerinnen und Sexworkern in verschiedenster Hinsicht und auf unterschiedlichen Sprachen zu informieren und beraten zu lassen. Es bietet daher auch das Potential, dass Opfer von Zwangsprostitution sich unbemerkt Hilfe suchen können. Das Angebot beschränkt sich derzeit auf NRW und soll daher bundesweit ausgeweitet werden. Weiterhin sollen die dort aufgeführten Beratungsstellen über diese App miteinander verbunden werden. Da Prostituierte häufig den Arbeitsort wechseln, können sie so entweder in Kontakt mit ihrer alten Beratungsstelle bleiben oder aber in der neuen Beratungsstelle an die alte Beratung anknüpfen. Um hohe Datenschutzstandards gewährleisten zu können, soll die App Open Source sein.

Stipendium für schulische Praktika im Deutschen Bundestag

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einrichtung eines Stipendiums, welches Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung eines schulischen Praktikums im Deutschen Bundestag finanziell unterstützt.

Analog zum bereits bestehenden Internationalen Parlaments-Stipendium (IPS) soll das Stipendium

  • eine festzulegende Kostenpauschale für Ausgaben während des Praktikums,
  • freie Unterkunft sowie
  • Übernahme der An- und Abreisekosten nach und von Berlin beinhalten.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen in einem eigens festgelegten Auswahlverfahren bestimmt werden. Denkbar ist beispielsweise, dass in einem Bewerbungsschreiben die persönliche Motivation und Qualifikation darzulegen ist. Eine Kommission bestehend aus Bundestagsabgeordneten sowie Angehörigen der Bundestagsverwaltung könnte dann auf Grundlage dieses Schreibens eine Auswahl vornehmen. Dieses Auswahlverfahren soll dabei in jedem Fall auch bereits bestehendes politisches und soziales Engagement, beispielsweise in Parteien, ihren Jugendorganisationen oder NGOs, berücksichtigen. Die elterliche finanzielle Lage hingegen sollte hierbei unerheblich sein.

Gefördert sollen durch dieses Stipendium sowohl Praktika bei der Bundestagsverwaltung als auch bei einzelnen Bundestagsabgeordneten sowie Fraktionen. Jegliche anderweitige Arten von Praktika innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages, die sich fachlich und thematisch mit dessen politischen Geschehen beschäftigen, sind ebenfalls zu fördern.

Datenschutz ist es wert! – Datenschutz-Einrichtungen ausreichend finanzieren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten in allen Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger an und setzen sich für die Optimierung des Datenschutzes für das Individuum ein.

Für die konsequente Durchsetzung des geltenden Datenschutzrechts ist es notwendig, staatliche Aufsichtsbehörden (Landes- und Bundesdatenschutz-beauftragte) ausreichend mit Finanzmitteln auszustatten, damit Melde- und Beschwerdeverfahren schnell und korrekt bearbeitet werden können. Darüber hinaus ist über die Bereitstellung finanzieller Zuwendungen durch Bund und Länder an öffentliche Datenschutz-Einrichtungen wie beispielsweise die Stiftung Datenschutz sicherzustellen, dass Bedeutung und Inhalte der Themen Datenschutz und Datensicherheit in die Gesellschaft kommuniziert werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen dazu auf, ausreichende Haushaltsmittel für den Datenschutz zur Verfügung zu stellen. Die Freien Demokraten in den Landtagen und dem Bundestag sollen sich entsprechend dafür einsetzen.

Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Bett

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Ausbau des transeuropäischer Eisenbahnnetzes. Dies soll zu einem entsprechenden Nachtzugverkehrs mit Hochgeschwindigkeitszügen führen. Dieses Projekt ist von der Europäischen Union zu fördern, um eine CO2-günstige Wettbewerbs-Alternative zu innereuropäischen Flügen zu bieten. Dazu bedarf es des Ausbaus von Stadt-Umgehungsbahnen, um ein Reisetempo mit hohem Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten und die Lärmbelästigung für Anwohner von mittelzentrischen Hauptbahnhöfen zu minimieren. Desweiteren bedarf es genügender Streckenkapazitäten um einen adäquaten Takt von Hochgeschwindigkeitszügen auch in der Nacht zu ermöglichen, so dass nicht, wie bisher, der Güterverkehr, wie z.B. in Deutschland, vorrang hat, sondern eben jene Nachtzüge. Dies soll gleichzeitig keine Einbußen beim Güterverkehr zur Folge haben. Um Konflikte zwischen Güter- und Personenverkehr zu vermeiden, muss langfristig die Trennung in zwei Netze erfolgen.

 

Wir fordern die Anbindung aller relevanten Flughäfen sowie deren nächstgelegenen Hauptbahnhöfen, mit Ausnahme von Hochseeinseln wie Mallorca oder Ibiza. Desweiteren fordern wir einen entsprechenden Fahrzeugpark für mindestens 300 km/h und als Fernziel eine Reisegeschwindigkeit von 200 km/h.

Bei einer angenommener Schlafdauer von 8h und durchschnittlich jeweils 2h Fahrzeit vor und nach dem Schlaf, entspricht dies einer zurückgelegten Distanz von 2400 km. Bei dann gefühlt 2h Fahrtdauer werden die Flugzeuge auf der Distanz weit in den Schatten gestellt.

Sensibilisierung für Regenbogenfamilien

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass unterschiedliche Sexualitäten fest im Kerncurriculum verankert werden. Im zweiten Sexualkunde-Unterricht (Zwischen 9.- 10. Klasse) auf der weiterführenden Schule soll nicht nur Heterosexualität, sondern auch Homo-, Bi-, Demi-, A-, Inter-, Pan- und Polysexualität erläutert und normalisiert werden.

Außerdem sollen Begrifflichkeiten wie Non-Binary, genderqueer, Transgender, Cisgender und Genderfluid ausführlich beleuchtet werden.

Hartz und Herzlich, freiwillig und fair

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass sowohl Kinder von Eltern mit Einkommen als auch Kinder von Eltern, die
Sozialleistung des Staates beziehen, denselben Geldbetrag im Monat für die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, eines freiwilligen ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes erhalten.

1 Jahr Steuerfrei für Hunde aus dem Tierheim

Als Junge Liberale setzen wir uns für die flächendeckende Abgeschaffung der Hundesteuer ein.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, bis zur gänzlichen Abschaffung der Hundesteuer,  alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Hundesteuersatzung im Punkt Steuerbefreiung um einen weiteren Absatz zu erweitern (sofern nicht bereits vorhanden):

“Für jeden Hund, welcher aus dem Tierheim adoptiert wird, gilt eine generelle Steuererleichterung.”

Bologna 2.0. – noch ist hier nichts abgeschlossen

Über 20 Jahre nach der Bologna-Reform im tertiären Bildungssektor und im Hochschulwesen allgemein ist es nicht nur Zeit Bilanz zu ziehen, sondern auch Zeit die Maßnahmen der Reform zu überarbeiten, anzupassen und neue hinzuzufügen.

Kern der Reform war der Umstieg auf das gestufte Studiensystem, die Orientierung an der Beschäftigungsbefähigung, Beschleunigung des Studiums, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Modulen und erbrachten Leistungen, sowie die Mobilität zwischen europäischen Studienstandorten. All diese Ziele wurden und werden noch immer umgesetzt.

Vieles hat sich gut etabliert, etabliert sich weiterhin oder weißt gute Entwicklungen auf.

An folgenden Punkten sehen wir Junge Liberale Niedersachsen allerdings Handlungsbedarf:

Besseren und einfacheren Zugang zum Masterstudium:

Das mehrstufige Studiensystem darf keinesfalls dazu führen, dass am Weiterstudium Interessierte und wissbegierige Bachelor-Absolvent(inn)en keinen Masterstudienplatz bekommen. Klar ist, dass nicht jede(r) Bachelor-Absolvent(in) im unmittelbaren Anschluss an das Bachelorstudium einen Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben kann. Jedoch wird bei vielen Masterstudiengängen lediglich auf die Bachelornote gesetzt. Hier fordern wir eine bessere und vielfältigere Regelung, so dass mehr Studierenden der Zugang zum Masterstudium ermöglicht wird.

Vereinfachung der Weiterbildung:

Oft wird noch in die zu simple Zweiteilung des Lebens, die Lernphase und die anschließende Arbeitsphase unterteilt. Viel zu oft werden Masterstudiengänge klar einer Phase zugeteilt. Hier sollten Rahmenmöglichkeiten geschaffen werden die, im Masterstudium unterstützend, Berufspraxis mit dem wissenschaftlichen Lernen verzahnen. Flexiblere Zeiten, Teilzeitstudium oder auch berufsbegleitende Studiengänge sollten ausgebaut werden, um lebenslanges Lernen zu fördern. Durch Maßnahmen, wie z.B. das berufsbegleitende Studium würde eine Beschleunigung des Studiums an Bedeutung verlieren.

Einführung eines freiwilligen Studienorientierungsjahres:

Gerade in der Frühphase des Studiums brechen viele Studienanfänger(innen) ihr Studium ab. Seit der Einführung der mehrstufigen Studienstruktur sinkt zwar die Abbruchquote in den Rechts-/Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, jedoch steigt sie in den Natur- und Ingenieurswissenschaften weiter an. Wir fordern deswegen ein freiwilliges Studienorientierungsjahr, welches jungen Menschen Einblicke in verschiede Bereiche geben kann, jedoch auch die Möglichkeit bieten soll vereinzelt vorher Leistungspunkte zu erwerben (beispielsweise in methodischen Modulen).

Nachschulische Bildung:

Wir fordern eine stärkere Verzahnung von akademischer und beruflicher Bildung. Dieses sollte die Beschäftigungsfähigkeit weiter voranbringen.

Europäische Universitäten:

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen den Vorschlag von Frankreichs Präsident Macron der die Einführung & Etablierung von Europa-Universitäten vorsieht. Die Förderung dieses Projekts, von einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union ist grundsätzlich gut, reicht jedoch nicht aus um das Projekt vollständig umzusetzen. Wir fordern, dass die Europäische Union die Initiative „Europäische Hochschulen“ vollständig im Rahmen des Erasmus+ Projekts umsetzt und das Budget auf mindestens 120 Millionen Euro aufstockt.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Bologna-Reform einen klaren Mehrwert für ein geeintes Europa bietet. In Zeiten von Populismus und Nationalstaatsdenken, setzt diese richtige Impulse eine Generation junger Europäer(innen) zu schaffen.