Der Storch und die Pille

Sexuelle Freiheit kann nur durch sexuelle Gesundheit vollumfänglich gelebt werden. Voraussetzung hierfür ist ein aufgeklärter Umgang und ausreichende Zugänge zu Verhütung; und in diesem Zusammenhang die selbstbestimmte Entscheidung, welche Verhütung individuell am besten ist.

Schule und Forschung

Die derzeitige Verschreibungs- und Aufklärungspraxis legt nahe, dass das nicht immer der Fall ist. Daher wollen wir staatlich geförderte Organisationen, die neutrale und alternative Informationskanäle darstellen, wie beispielsweise profamilia, stärker in den Sexualkundeunterricht an Schulen einbinden.

Betrachtet man die Verhütungsmittellandschaft fällt auf: Von 12 Verhütungsmitteln existiert nur eins für den Mann. Der gegenwärtige Forschungsprozess an Verhütungsmitteln für Männer wie beispielsweise die „Pille für den Mann“ oder hormonfreie Varianten, aber auch an neuen chemischen und hormonellen Verhütungsmethoden, soll stärker gefördert werden. Die Zulassungskriterien für diese neuen Verhütungsmittel sollen analog zur Zulassung von Verhütungsmitteln für Frauen gestaltet werden. Auch soll im Medizinstudium ein neutraler Umgang mit Verhütungsmitteln auf dem Stand neuester medizinischer Forschung stattfinden.

Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten von Verhütung ist derzeit kommunal unterschiedlich geregelt und häufig an die soziale Bedürftigkeit oder das Alter geknüpft. Letzteres befördert die Verschreibung von vorübergehenden Verhütungsmitteln wie der Pille, da die Bevorteilung durch dauerhafte Lösungen wie beispielsweise der Spirale über die Altersgrenze hinausginge. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir die Kostenübernahme aller verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen bis zum 27. Geburtstag, mit der Klarstellung, dass alleine das Alter bei Einsetzung des Mittels zählt. Über diese Altersgrenze hinaus soll ein Anspruch für alle Auszubildenden und Studierenden bestehen.

Menschen mit Behinderungen

Untersuchungen zur praktischen Umsetzung der Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zeigen, dass die dafür geltenden rechtlichen Vorgaben aus §1905 BGB nicht immer eingehalten werden. Zur Eingrenzung der teils vorschnellen Praxis soll die Sterilisation nur noch dann zulässig sein, wenn zur Bestätigung des Vorliegens von §1905 BGB zwei medizinische Gutachten vorliegen. Diese sind von den Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander zu erstellen, mindestens einer oder eine von beiden darf die Patientin nicht dauerhaft betreuen. Auch bei der übrigen Verschreibung von Verhütungsmethoden muss der Wille der Patientin grundsätzlich vorliegen, außer die Willensbildung ist nicht möglich.

Um außerdem keine finanziellen Anreize zur frühzeitigen Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zu schaffen, wird die altersunabhängige Übernahme der vollen Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel durch die Krankenkassen gefordert.

Crash is Trash

Crash-Test Dummies sind in aller Regel 1,75 m groß und wiegen 78 kg. Der Körperbau des Dummies orientiert sich am männlichen Körper. Der durchschnittlich weibliche Körper, aber auch andere Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder große Männer, sind in Sicherheitstests zur Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle daher unterrepräsentiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau bei einem Autounfall ernstlich verletzt wird, ist 47% höher, dass sie stirbt 17% höher als bei einem Mann. Ursache sind zwar nicht nur, aber jedenfalls auch, mangelnde Sicherheitstests vor der Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle.

Die Verpflichtung die Sicherheit des neuen Typenmodells sicherzustellen, liegt bereits jetzt in erster Linie bei den Automobilunternehmen. Durch die hohen Kosten für die Testung an verschiedenen Dummie-Modellen schlagen wir eine zusätzliche virtuelle Testung durch eigene Programme oder durch das seit 2021 von Toyota zur Verfügung gestellte Programm „Total Human Model for Safety“ vor. Um hierbei einheitliche Standards sicherzustellen, soll das mathematische Verfahren für die Programme durch eine VDI-Richtlinie vorgegeben werden.

Der zweite Schritt der Testung wird derzeit durch Richtlinien der UNECE gesteuert. Diese sollen um virtuelle Testungen ergänzt werden. Selbiges gilt bei den zusätzlichen Sterne-Tests der Euro NCAP-Standards. Da diese Bewertungen in den Verkaufsbroschüren der Autos auftauchen und die Hersteller diese Testung freiwillig absolvieren, soll hier ein zusätzliches Siegel für eine realitätsnahe virtuelle Sicherheitsprüfung eingeführt werden, wenn Käuferinnen und Käufer durch eine hinreichende virtuelle Testung jeweils realitätsnah repräsentiert worden sind.

Neue Neue Ostpolitik

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland bleiben weiterhin angespannt. Während die Fronten im Konflikt in der Ostukraine und um die Krim verhärtet sind und bis heute kaum ein Vorankommen zu vermerken ist, eröffnen sich mit dem Fall um den russischen Oppositionspolitiker und Kremlkritiker Alexei Nawalny, dem umstrittenen Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 und dem Zulassungsstreit um den russischen Corona-Impfstoff Sputnik V immer neue Konfliktfelder.

Damit sich die Beziehungen zwischen Deutschland, den anderen Mitgliedstaaten der EU und Russland nicht weiter verschlechtern und die Eskalationsspirale endlich verlassen werden kann, braucht es eine klare und einheitliche europäische Linie in der Russlandpolitik. Aus Sicht der Jungen Liberalen spielen hierbei v.a. folgende Themenfelder eine zentrale Rolle.

Einheitlicher Umgang mit Sputnik V

Der russische Corona-Impfstoff Sputnik V wird von vielen Expertinnen und Experten skeptisch betrachtet. Neben offenen Fragen und einer unzuverlässigen Datenlage mit Blick auf das russische Zulassungsverfahren, sollte dabei auch die Gefahr, dass der Impfstoff als Propaganda- und Machtinstrument des Kremls missbraucht werden kann und wird, berücksichtigt werden.

Angesichts dieser Kritik bedarf es eines einheitlichen europäischen Weges. Eine Spaltung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der EU oder gar einzelnen Bundesländern muss unbedingt verhindert werden. Die Bundesregierung wird deshalb dazu aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Länder wie Ungarn ihren Sonderweg im Umgang mit Sputnik V sofort beenden und mit der Verimpfung wie alle anderen Mitgliedstaaten bis zur Zulassung durch die Europäischen Arzneimittel- Agentur EMA zu warten. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert für das Land Niedersachsen keinen Vorvertrag für Sputnik V wie etwa die bayerische Landesregierung abzuschließen.

Für die Zulassung von Sputnik V auf europäischer Ebene müssen dieselben Standards wie für alle anderen Corona-Impfstoffe gelten. Die EU darf sich hierbei allerdings nicht auf die kritisch zu betrachtenden russischen Studien verlassen, sondern muss ggf. eigene Tests und Daten erheben.

Bekenntnis zur Souveränität der Ukraine

Die EU darf die Annexion der Krim und die Einmischung Russlands in den Konflikt in der Ostukraine nicht hinnehmen. Wir bekennen uns unabdinglich zur Souveränität der Ukraine. Hierzu gehört für uns auch der Beitritt der Ukraine zur NATO und der perspektivische Beitritt zur EU.

Nachdem der Ukraine bereits 2018 der Status als Beitrittskandidat zur NATO verliehen wurde, soll der NATO-Beitritt der Ukraine forciert werden. Dieser muss im Falle weiterer Aggressionen Russlands beschleunigt werden. Bis zum tatsächlichen Beitritt der Ukraine zur Nato sollen die militärische, wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.

Dazu gehört für uns auch der potenzielle Beitritt der Ukraine zur EU. Dafür müssen die Gespräche beider Partner intensiviert werden, da wir auf eine langfristige Annäherung der Ukraine, nach dem Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ukraine 2014, zur EU pochen.

Flüssiggas als Alternative zu Nord Stream 2

Um eine drohende Abhängigkeit von russischen Erdgas zu vermeiden, fordern wir die Bundesregierung dazu auf den Bau der umstrittenen Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 umgehend zu stoppen. Während unsere europäischen Partner die geostrategischen Manöver des Kremls beunruhigt verfolgen und eine angemessene Reaktion ihrer Verbündeten hieraus fordern, können wir uns nicht in die Hände des Putin-Regimes begeben.

Stattdessen fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für einen Flüssiggas- sowie perspektivisch einen Wasserstoff-Terminal und/oder einen Terminal für synthetische Gase an der niedersächsischen Nordseeküste als Alternative zur Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 einzusetzen. Hierdurch würde Deutschland nicht nur unabhängig von Russland bleiben und die geostrategischen Bedenken seiner europäischen Partner berücksichtigen und ernst nehmen, sondern gleichzeitig der Wirtschaftsstandort Niedersachsen durch den Umschlag zukunftsfähiger und klimafreundlicher Energieträger gestärkt werden.

Strong, Healthy and Full of Energy – Power für eine moderne Schule

Die Lebenswelt Schule ist ein maßgeblicher Faktor für Kinder und Jugendliche, um gesund aufzuwachsen. Es wird davon ausgegangen, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen den Lebensbedingungen, der Gesundheit und dem Bildungserfolg besteht. Allerdings gibt es an deutschen Schulen noch dringenden Nachholbedarf.

Der internationale Blick zeigt: School Nurses wirken. Auch erste Modellprojekte in Deutschland zeigen große Erfolge und positive Entwicklungen. Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern deshalb die Einführung einer Ausbildung zur Schulgesundheitskraft und den Einsatz dieser an jeder deutschen Schule. Eine geregelte Finanzierungsgrundlage gibt es in Deutschland bisher nicht. Eine Mischfinanzierung aus verschiedenen Sozialleistungsträgern und dem Bildungsträger wäre denkbar.

Die Aufgaben einer Schulgesundheitskraft wären dabei:

  • Erste Hilfe im Notfall
  • Hilfe bei akuten Erkrankungen und Betreuung bis Schulschluss bzw. Abholung
  • Förderung der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
  • pflegerische Unterstützung von chronisch kranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen
  • regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung und Kontrolle des gesundheitlichen Zustands der Kinder und Jugendlichen
  • Beratungs- und Informationsgespräche sowie Schulungen für Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrer/innen sowie Durchführung präventiver Maßnahmen (wie z.B. Impfprogramme)
  • Unterricht zu Gesundheitsthemen (wie Alkoholkonsum und Rauchen, Sexualität, HIV/AIDS-Prävention, Unfallvermeidung, Ernährung, Bewegung oder auch zu speziellen Erkrankungen)
  • Überwachung von kindgerechten und gesunden Mahlzeiten in der Schule
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Schulhofs und der Gestaltung einer gesunden schulischen Umgebung wie z.B. der Sicherheit auf dem Schulweg, der Unfallvermeidung und bei Maßnahmen gegen Lärm- und Umweltverschmutzung
  • Identifizierung, Unterstützung und Beratung von Schüler/innen, deren Gesundheit gefährdet ist, z.B. Kinder mit Erfahrungen von Missbrauch oder häuslicher Vernachlässigung oder Kinder, die ihre Eltern pflegen und/oder psychisch kranke Eltern haben
  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung und bei Bedarf auch Information der Klasse zu den Erkrankungen von Mitschüler/innen
  • Wissensvermittlung zu speziellen Gesundheitsthemen an Schüler/innen und Anleitung zur Umsetzung

Sex sells

Sexuelle Aufklärung findet in jüngeren Generationen vermehrt durch eigene, nicht-kommunikative Aneignung von Inhalten aus dem Internet statt. Die Auseinandersetzung mit sexuellen Inhalten ist dabei nicht immer freiwillig, sondern wird durch Werbung oder Videos in Gruppenchats extern vorgegeben. Zielführend im Umgang mit diesen leicht zugänglichen sexuellen Inhalten ist eine hohe Medienkompetenz und ein früher, jeweils altersgerechter aufgeklärter Umgang mit Sexualität. Netzsperren oder staatliche Pornofilter lehnen wir als ineffizientes Instrument ab.

Vorschulzeit

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern soll um sexualpädagogische Inhalte ergänzt werden. Hierbei kann es vor allem darum gehen, wie auf die natürlichen Entdeckungsphasen der Kinder altersgerecht eingegangen werden kann oder für Missbrauchsanzeichen zu sensibilisieren.

Schulen

Der Sexualkundeunterricht beschränkt sich derzeit auf die Aufklärung über Fortpflanzung, Verhütung und teilweise noch Geschlechtskrankheiten. Dieses beschränkte Verständnis von Sexualität wird dem Bild, was Jugendliche medial von Sexualität vermittelt bekommen, nicht gerecht. Inhaltlich soll der Unterricht insofern um die Auseinandersetzung mit verschiedenen sexuellen Identitäten und Orientierungen, consensual education, Aufklärung über die Pornografiebranche und Medienkompetenzen ergänzt werden. Anlässlich der Petition „Schluss mit dem Jungfernhäutchen Mythos“ soll die BZgA ihre Materialien anhand zeitgemäßer wissenschaftlicher Standards formulieren und gestalten.

Durch den Anstieg der Verbreitung von Abbildungen sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Jugendliche im Netz sollen Kooperationen mit der Polizei am Vorbild der Schweiz angestrebt werden, bei denen im Rahmen einer Schulstunde die Gefahren der Weiterleitung von Bildern und Videos im Internet und die damit einhergehende Strafbarkeit thematisiert werden.

Wissenschaft

Jugendliche können ungehindert auf pornografische Inhalte im Internet zugreifen. Im Alter von 13 Jahren haben 50% der Jungen und 15% der Mädchen einen Pornofilm gesehen, in einem Alter von 16 sind es 89% und 63%. Die Sexualforschung hat festgestellt, dass eigene sexuelle Grenzen dabei durchaus wahrgenommen werden und die Realität von der Fiktion unterschieden werden kann. Dennoch werden die aktuellen Entwicklungen weitestgehend als problematisch wahrgenommen, zumal lediglich Korrelationen statt Kausalitäten festgestellt und Statistiken durch die Illegalität der Zurverfügungstellung von Pornografie auch nur über Selbstbefragungen aufgestellt werden können. Da angenommen wird, dass ein zu hoher Pornografiekonsum wesentlichen Einfluss für den Verzicht auf zwischenmenschliche Beziehungen oder auch Suchtverhalten haben kann, sind Forschungsvorhaben mit diesen Inhalten zu fördern. Indessen muss auch eine derzeit nicht stattfindende Forschung zu positiven Effekten, wie beispielsweise einer höheren sexuellen Aufklärung und Toleranz, stattfinden.

Pornografie

Die Mainstream-Pornografie verbreitet sexuelle Inhalte, die den Inhalten der gesellschaftlichen sexuellen Aufklärung zuwiderlaufen. Safer Sex, Kommunikation und Konsens, die Darstellung von unterschiedlichen Körperbildern finden nicht statt. Das kann gerade in einer sexuellen Entdeckungsphase für große Unsicherheiten sorgen und unrealistische Vergleichsfaktoren schaffen. Gleichzeitig gibt es in der Pornografiebranche Initiativen zur Produktion von ethischer Pornografie, die diese wesentlichen Elemente der sexuellen Aufklärung in die Darstellung einbindet. Für diese Produktionen soll ein einmaliges Filmförderprogramm beim Deutschen Filminstitut oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Produktionen zusätzlich zu den genannten Werten eine sexualpädagogische Zielsetzung verfolgen und auch in sexualpädagogischer Betreuung hergestellt werden. Diese pornografischen Inhalte sollen ab 14 Jahren straffrei zugänglich gemacht werden dürfen. Selbiges gilt für ähnliche, privat finanzierte Projekte sofern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ergänzt um eine sexualpädagogische Expertise, diese Inhalte ab 14 Jahren freigegeben hat. Die Entscheidung ist begründungspflichtig und öffentlich einsehbar. In der Bundesprüfstelle soll keine religiöse Interessenvertretung mehr sitzen. Diese strafrechtliche Liberalisierung soll auch in die Forschung über jugendliche Sexualität und pornografische Medien einfließen.

Männer sind keine Patientinnen!

Inwiefern die Geschlechter einer unterschiedlichen medizinischen Versorgung bedürfen, ist wenig untersucht. Gleichzeitig wird vermutet, dass das Geschlecht ebenso wie das Alter auf den Verlauf und die Behandlung von Krankheiten einen Einfluss hat. Bekannt sind Unterschiede beispielsweise beim Herzinfarkt und bei der Osteoporose. Beide Krankheiten werden häufig nur mit einem Geschlecht assoziiert und zeigen andere Symptome beim unterrepräsentierten Geschlecht, was eine spätere Diagnose und unspezifischere Behandlung zur Folge hat. Ziel ist es auf lange Sicht durch eine personalisierte Medizin die bestmögliche Gesundheitsversorgung für das Individuum zu bieten.

Forschung und Lehre

Der Fokus zur Verbesserung der geschlechtsspezifischen medizinischen Versorgung liegt in der Erforschung weiterer Unterschiede. Bisher ist die Charité in Berlin das einzige Uniklinikum in Deutschland, was die geschlechtsspezifischen medizinischen Bedürfnisse erforscht und lehrt. Die Eröffnung weiterer Institute für Geschlechterforschung in der Medizin soll an anderen Universitätskliniken gefördert werden. Nur auf dieser Grundlage können wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die im Anschluss in die Lehre zu tragen sind. Unterstützend dazu sind medizinische Forschungsinstitute mit sozialwissenschaftlichen Instituten der Geschlechterforschung zu vernetzen.

Am kanadischen Vorbild sind bei medizinischen Forschungsprojekten zu einzelnen Krankheiten die Datensätze auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu untersuchen. Da das ohnehin erhobene Daten betrifft, entsteht weder ein relevanter Mehraufwand noch eine zusätzliche Erhebung von Daten. Sollte ein Forschungsprojekt von vornherein nur ein Geschlecht untersuchen, ist diese Auswahl zumindest zu begründen.

Zulassung von Medikamenten

Der Prototyp von Testpersonen bei Zulassungsstudien von Medikamenten ist jung und männlich. Dadurch sind die Verträglichkeit, die Dosis und die Nebenwirkungen bei Frauen und älteren Menschen nicht sicher geklärt. Allerdings würde eine Einbeziehung dieser Personengruppen erhebliche Mehrkosten und ein größeres Gesundheitsrisiko bedeuten. Daher ist an der bisherigen Praxis auf der ersten und zweiten Stufe festzuhalten. Auf der dritten Stufe soll jedenfalls in den Bereichen, in denen geschlechtsspezifische Unterschiede bereits nachgewiesen sind, eine breitere Testung erforderlich sein. Auch sind Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren, dass eine geringere Dosierung als in der Packungsbeilage angegeben empfehlenswert sein kann. Zusätzlich sollen das Bundesgesundheitsministerium und das Paul-Ehrlich Institut eine App zur Verfügung stellen über die Patientinnen und Patienten unter Nennung ihres Alters, Geschlechts, der Einnahme anderer Medikamente und Vorerkrankungen Nebenwirkungen angeben können. Um vor Missbräuchen zu schützen, können nur Menschen Angaben machen, die das Medikament tatsächlich verschrieben bekommen und sich durch einen QR-Code auf dem Rezept entsprechend identifiziert haben. Das soll zunächst bei häufig verschriebenen (rezeptpflichtigen) Medikamenten und bei allen neu eingeführten rezeptpflichtigen Medikamenten ausgetestet werden. Die Datensammlung dient nicht als repräsentative Studie, sondern soll bei Auffälligkeiten zur Unterstützung der medizinischen Forschung führen.

Psychische Erkrankungen

Die Diagnose von psychischen Erkrankungen und Störungen wird teilweise durch Geschlechterstereotype beeinträchtigt. So erfolgt die Diagnose von Autismus als Entwicklungsstörung oder ADHS als Verhaltensstörung bei Frauen erheblich später als bei Männern. Andere Fälle finden sich im Bereich der narzisstischen Persönlichkeitsstörung und bipolaren Störung. Erstere wird eher bei Männern, letztere eher bei Frauen diagnostiziert, obwohl sich die Symptome nicht wesentlich unterscheiden. Selbiges gilt für Burn-Outs und Depressionen. Die Verzögerung oder falsche Diagnosen können bei den Betroffenen zu Folgeerkrankungen und (weiteren) Depressionen führen. Es ist in der psychologischen Praxis und Ausbildung daher für den Einfluss von Geschlechterstereotypen zu sensibilisieren. Unterstützend kann für die Entscheidungsfindung mit Algorithmen oder Entscheidungsbäumen gearbeitet werden, die Symptome geschlechtsneutral auswerten. Durch die sensiblen Daten muss es sich dabei um ein datensicheres Angebot der öffentlichen Hand handeln.

Weiterhin fällt es vor allem Männern schwer, psychologische Hilfe anzunehmen. Hierfür gilt es gesellschaftliche Rollenbilder zu überkommen und mit einem liberal-feministischen Leitbild Akzeptanz zu schaffen. Geht es um psychologische Hilfe für ungewollt kinderlose Personen, fällt darüber hinaus auf, dass die Beratungsangebote auf Frauen zugeschnitten sind. Das Hilfsangebot ist auf Angebote für Männer zu erweitern.

Legalize it – Eine liberale Drogenpolitik

Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert. Der Versuch, den Handel und Konsum von Drogen zu verbieten, kostet die Menschheit jährlich tausende Tote. Anstatt der Kriminalisierung der Selbstbestimmung über den eigenen Körper fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher:

  • Die Legalisierung des Konsums ausnahmslos aller Drogen für Volljährige
  • Die Legalisierung des Verkaufs von Drogen von staatlich lizensierten Unternehmen
  • Die Legalisierung des lizenfreien Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf lizensierten Unternehmen

Your Body, Your Choice

Für uns ist klar: Selbstbestimmung ist uns in allen Belangen wichtig. Dazu gehört auch der eigenverantwortliche Konsum von Drogen, die über Alkohol, Tabak und Cannabis hinausgehen. Zwar überwiegt der Schaden des Drogenkonsums meistens seinen Nutzen, dennoch ist die Kriminalisierung einer individuellen Entscheidung über den eigenen Körper, die keinem weiteren Individuum schadet, falsch. Daher sollen alle volljährigen Bürger, ohne strafrechtliche Verfolgung, Drogen konsumieren dürfen.

Keine Chance für den Schwarzmarkt

Der illegale Verkauf von Drogen auf dem Schwarzmarkt soll weiter verboten bleiben. Doch um gestreckte Drogen aus dem Verkehr zu ziehen und dem Konsumenten einen garantierten Safer Use zu ermöglichen, sollen Drogen auf Reinheit geprüft und von staatlich lizensierten Unternehmen und Einrichtungen verkauft werden dürfen. Damit der Schwarzmarkt vom lizensierten Markt verdrängt wird, soll keine zusätzliche „Erziehungssteuer“ auf verkaufte Produkte anfallen.

Kontrollierter Konsum

Es müssen Räume für kontrollierten Konsum geschaffen werden, in denen Drogen konsumiert werden können, ohne dass andere Mitbürgerinnen und -bürger gestört werden.

Prävention statt Prohibition

Eine Überlastung des Gesundheitssystems soll verhindert werden. Es muss Apotheken und ähnlichen Einrichtungen erlaubt sein, dem Konsumenten ein Drugchecking der Substanzen anzubieten. Um dem Missbrauch von Drogen in der Bevölkerung weiter vorzubeugen, sollen präventive Maßnahmen und Aufklärung über Drogenkonsum und Missbrauch in der Bevölkerung und insbesondere an Schulen ausgebaut werden. Hierzu sollen die zu erwartenden Einnahmen aus der Mehrwertsteuer 1:1 in Maßnahmen der Drogenprävention investiert werden. Illegaler Verkauf an Drogen Drogenhotspots sollen darüber hinaus verstärkt Streetworker und Beratungsstellen tätig werden, um die möglichen Schäden einer Legalisierung zu kompensieren. Illegaler Verkauf an Drogen von nicht lizensierten Händlern und die Abgabe an unter 18-Jährige muss dementsprechend strikt verfolgt werden.

Verkauf von Drogen

Drogen sollten nicht an Orten angeboten und verkauft werden, wo Minderjährige Zugang haben.

Härtere Drogen sollen nach einer vorheriger Beratung durch einen Fachkundigen in Apotheken erhältlich werden.

Perspektiven der Prostitution

Prostitution ist ein stark vorurteilsbehaftetes und gleichzeitig fest verankertes Gewerbe, das immer wieder Gegenstand von kontroversen politischen Debatten ist. Seit dem letzten Jahr werden Forderungen nach einem Sexkaufverbot in Form des „Nordischen Modells“ lauter, vordergründig um illegale Strukturen aufzubrechen.

Wir, Junge Liberale Niedersachsen, wissen indessen: Ein Sexkaufverbot trifft mit der freiwillig und offen ausgeübten Prostitution die Falschen. Diejenigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen und fördern, lassen sich schon heute nicht von strafbewährten Verboten abhalten. Wie auch in vielen anderen Bereichen gilt hier im Gegenteil: Je offener und transparenter ein Bereich ist, desto effektiver können illegale Bestrebungen von der legalen Ausübung abgegrenzt, aufgedeckt und bekämpft werden.

Um dem Komplex “Prostitution” ethisch gerecht zu werden und passgenaue Maßnahmen vorschlagen zu können, muss das Anbieten sexueller Dienstleistungen strikt in drei Bereiche getrennt werden: Die freiwillige Prostitution, die Armutsprostitution und die Zwangsprostitution.

1. Freiwillige Prostitution:

Das freiwillige Anbieten sexueller Dienstleitungen ist in einer weltoffenen, sexpositiven Gesellschaft zu enttabuisieren. Die seit 1927 in Deutschland legale und seit 2002 nicht mehr sittenwidrige freiwillige Prostitution ist durch eine Beibehaltung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) aufrecht zu erhalten. Hingegen wurde mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) die Tätigkeit unnötig verkompliziert.

a) Anmeldepflicht

Das wesentliche Instrument des Prostitutionsschutzgesetzes ist die Anmeldepflicht, ohne die keiner legalen Prostitution mehr nachgegangen werden kann. Sie wird durch die Angabe von vielen personenbezogenen Daten und zwei Lichtbildern als stigmatisierend wahrgenommen. Erschwerend kommt die nach zwei Jahren, bzw. nach einem Jahr für unter 21-Jährige, erforderliche Bestätigung hinzu, weiterhin als Prostituierte arbeiten zu wollen. So sind seit der Einführung nur 40.000 Prostituierte von schätzungsweise 400.000 bis 800.000 Prostituierten in Deutschland dieser Pflicht trotz Bußgeldbewährung nachgekommen.

Diese Anmeldepflicht soll auf das bereits jetzt verpflichtende, einmalige Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 ProstSchG) reduziert werden, ohne dass personenbezogene Daten, Bilder oder Ausweisdokumente abgegeben werden müssen. Die städtischen, teilweise privaten Beratungsstellen dürfen diese Beratung mit den Inhalten aus § 7 ProstSchG ebenfalls anbieten. Die davon unabhängige Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (§ 12ff. ProstSchG) bleibt bestehen.

b) Gesundheitliche Beratung

Die Pflicht zur jährlichen gesundheitlichen Beratung für über 21-Jährige, bzw. halbjährlich für unter 21-Jährige Prostituierte (§ 10 ProstSchG), soll in ein freiwilliges, kostenfreies Angebot umgewandelt werden. Die Beratung enthält „insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und den Risiken über Drogen- und Alkoholmissbrauch“ – Informationen, die als Aufklärungsinhalte der allgemeinen Schulbildung, noch dazu für Menschen, die im sexuellen Dienstleistungsbereich arbeiten, bereits hinreichend bekannt sind und auch keinen regelmäßigen Änderungen unterliegen. Die Beratung wird von Prostituierten daher eher als verdeckte Kontrolle denn als Hilfestellung wahrgenommen. Im Übrigen bietet die Beratung in Prostitutionsstätten auf Verlangen der zuständigen Behörde nach § 24 Abs. 3 ProstSchG einen ausreichenden Kontrollmechanismus.

c) Betriebliche Mindestanforderungen

Die Mindestanforderungen für den Betrieb einer Prostitutionsstätte (§ 18 ProstSchG) wie ein eigenes Notrufsystem oder Pausenräume sind für kleine Zusammenschlüsse von Prostituierten nur schwer zu erfüllen und vor allem nicht passgenau. Das drängt viele in die unsichere Tätigkeit alleine oder in größere, weniger vertraute Verhältnisse. Die Anforderungen aus § 18 Abs. 2 Nr. 1, 2, 5, 6, 7 ProstSchG sind für Kleinstbetriebe in Wohnungen (zwei bis fünf Prostituierte) daher aufzuheben.

d) Strafrecht

Wer wiederholt in einem Sperrbezirk der Prostitution nachgeht macht sich gemäß § 184f StGB der „verbotenen Prostitution“ strafbar. Nach § 184g StGB macht sich der jugendgefährdenden Prostitution strafbar, wer in der Nähe einer Schule oder einem ähnlichen Ort oder einem Haus, in dem eine Person unter 18 Jahren wohnt, der Prostitution nachgeht. Beide Normen behandeln Konstellationen, die das Recht Einzelner auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gefährden und bereits durch Sperrbezirksverordnungen und Ordnungswidrigkeiten ausreichend geahndet werden. Dazu trifft es nur die einzelne und damit unauffällige Tätigkeit, da jedes Angebot eines Betriebs ab zwei Personen einer behördlichen Erlaubnispflicht unterliegt. §§ 184f, 184g StGB sollen daher abgeschafft werden.

e) Beratungen

Anstelle den Behördenapparat durch Anmelde- und Informationspflichten auszubauen, sollen die städtischen Beratungszentren deutlich besser finanziert und personell wie räumlich besser ausgestattet werden. Sie sollen außerdem bei digitalen Beratungsangeboten verstärkt unterstützt werden.

f) Steuerrecht

Das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ ist ein Besteuerungsverfahren, das sich an Prostituierte richtet. Das Düsseldorfer Verfahren ersetzt die ordnungsgemäße Versteuerung von Einnahmen durch eine regionalabhängige Tagespauschale. Prostituierte sollten bundesweit die Option haben freiwillig an diesen Verfahren teilzunehmen. Daher soll für dieses bereits jetzt praktizierte Verfahren eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Beim Finanzamt ist es weiterhin möglich eine Anmeldung mit der Steueridentifikationsnummer vorzunehmen.

g) Erlaubnis

Teilweise wird die Erlaubnis für den Betrieb eines Bordells befristet. Diese Frist soll für die Dauer der Berufsverbote während der Corona-Pandemie gehemmt werden. Auch beim Erlöschen der Erlaubnis nach § 22 ProstSchG nach einem Jahr Ausübungspause soll der Zeitraum der Berufsverbote herausgerechnet werden.

2. Armutsprostitution

Die Entscheidung für einen bestimmten Beruf aus Armutsgründen ist auch in vielen anderen Branchen leider keine Seltenheit. Die empfundene Stigmatisierung durch die Anmeldepflicht trifft sie besonders hart.

a) Ausstiegshilfe

Die Betroffenen dürfen in keiner Weise verurteilt werden, sondern haben Anspruch auf besondere Schutz- und Umstiegsangebote. Die Ausstiegshilfe soll bei dem Ausbau der Beratungsstellen vermehrt in den Blick genommen werden. Auch wird eine Kooperation mit dem JobCenter und den Beratungsstellen angestrebt.

b) Übernachtungsverbot

Da es auf dem Wohnungsmarkt bei einer beruflichen Tätigkeit mit erotischen und sexuellen Dienstleistungen, vor allem bei geringem Einkommen, besonders schwierig ist, eine Wohnung zu bekommen, haben sich Parallelstrukturen gebildet, die Prostituierten überteuerte Unterkünfte anbieten. Um dem entgegenzuwirken ist das Übernachtungsverbot in Bordellen für Prostituierte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze aufzuheben.

c) Zuhälterei

Die Ausbeutung oder die Überwachung einer Person, die der Prostitution nachgeht zum eigenen Vermögensvorteil ist in Deutschland nur strafbar, wenn die Beziehung zu der Person über den Einzelfall hinausgeht. Da auch schon die einzelne Ausbeutung und Überwachung einer Person, die der Prostitution nachgeht zum eigenen Vermögensvorteil eine erhebliche Grenzüberschreitung darstellt, fordern wir, die Strafbarkeit nach § 181a StGB auch auf Einzelfälle auszuweiten.

3. Zwangsprostitution

Die Zwangsprostitution geht häufig mit Menschenhandel einher. Zwangsprostituierte werden Opfer eines schweren Verbrechens, das ein hohes psychisches und physisches Leiden verursacht. Sie verdienen besonderen gemeinschaftlichen und staatlichen Schutz.

a) Strafrecht

Wer wissentlich eine Prostituierte ausnutzt, die Opfer einer Zwangsprostitution oder eines Menschenhandels ist, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 232a StGB). Wer sich strafbar macht, indem er gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, wird demgegenüber mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Diese Abwertung des Schutzbedarfs von Opfern der Zwangsprostitution oder des Menschenhandels ist nicht hinnehmbar. Die Freiheitsstrafe in § 232a StGB ist daher mindestens auf sechs Monate anzuheben. Es soll darüber hinaus ausreichen, dass die ausnutzende Person vorsätzlich hinsichtlich der Zwangsprostitution oder des Menschenhandels handelt. Eine besondere Kenntnis der Ausnutzungslage soll nicht mehr erforderlich sein (objektive Strafbarkeitsbedingung).

b) Beratungsstellen

In jeder Gemeinde mit über 100.000 Einwohner:innen soll ein runder Tisch nach dem Dortmunder Modell initiiert werden. Hier kommen Finanzämter, die Polizei, die Beratungsstellen, Bordelle und Prostituierte zusammen. Ziel des Gremiums ist es, die Situation von Menschen in der Prostitution nachhaltig zu verbessern, sie vor Ausbeutung zu schützen und deren rechtliche und soziale Situation zu verbessern – er kommt also allen drei, der hier unterschiedenen Formen der Prostitution zugute. Weiterhin sollen die Beratungsstellen am Vorbild der Dortmunder Mitternachtsmission inhaltlich breit aufgestellt sein, damit die Hürden für Opfer gesenkt werden sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Das umfasst auch eine stärkere Bewerbung der Beratungsstellen auf unterschiedlichen Sprachen sowie geschulte Dolmetscherinnen und Dolmetscher. In den Beratungsstellen oder in Kooperation mit Flüchtlingsunterkünften sollen Sprachkurse vermehrt angeboten werden können.

c) Internationales

Wir setzen uns für eine:n Beauftragte:n der Europäischen Union in Menschenhandelsfragen ein, sodass mit Unterstützung eines behördlichen Unterbaus gegen Menschenhandel innerhalb der und in die Europäische Union strategisch vorgegangen werden kann. Auch soll der internationale Informationsfluss zwischen nationalen Sicherheitsbehörden hinsichtlich des Menschenhandels entschieden ausgebaut werden.

d) Aufenthaltsrecht

Opfer von Menschenhandel muss eine Bleibeperspektive gegeben werden, wenn sie sich Behörden anvertrauen sollen. Daher sollen Betroffene schon bei der Glaubhaftmachung eines Menschenhandels einen Anspruch auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a

AufenthG haben. Die Entscheidung darf nicht mehr davon abhängig gemacht werden, ob die Person bereit ist als Zeug:in auszusagen und ob die Anwesenheit für das Strafverfahren erforderlich ist. Außerdem gehen mit dem Menschenhandel oft andere Straftaten sexueller Ausbeutung einher, die teilweise leichter zu belegen ist. Tritt neben die Vermutung eines Menschenhandels die Glaubhaftmachung eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung, entsteht ebenfalls Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG. Selbiges gilt bei Ausbeutung bei illegaler Beschäftigung. Mit der Aufenthaltserlaubnis soll eine Arbeitserlaubnis einhergehen.

e) Lola App

Das Angebot der Lola App bietet eine hürdelose Möglichkeit für Sexworkerinnen und Sexworkern in verschiedenster Hinsicht und auf unterschiedlichen Sprachen zu informieren und beraten zu lassen. Es bietet daher auch das Potential, dass Opfer von Zwangsprostitution sich unbemerkt Hilfe suchen können. Das Angebot beschränkt sich derzeit auf NRW und soll daher bundesweit ausgeweitet werden. Weiterhin sollen die dort aufgeführten Beratungsstellen über diese App miteinander verbunden werden. Da Prostituierte häufig den Arbeitsort wechseln, können sie so entweder in Kontakt mit ihrer alten Beratungsstelle bleiben oder aber in der neuen Beratungsstelle an die alte Beratung anknüpfen. Um hohe Datenschutzstandards gewährleisten zu können, soll die App Open Source sein.

Stealthing – Kein Kavaliersdelikt!

Laut einer Studie von Bonar et al waren von 1336 befragten Männern 6,1% Stealthing Täter, 5% gaben an selbst Opfer von Stealthing geworden zu sein. Von den ca. 1200 befragten Frauen wurden ganze 18,9% bereits Opfer von Stealthing. Die Befragung der Studienteilnehmer beschränkte sich auf junge Menschen, die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher.

Die rechtliche Einschätzung dieser Tat ist bisher nicht ausreichend geklärt in Deutschland. Vor Gericht wird in der Praxis bisher auf den § 177 StGB abgestellt, dieser stellt das Vornehmen sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren unter Strafe. Weiterhin käme auch in Frage den Täter nach § 177 (2) Nr. 3. StGB zu verurteilen, da in der Regel ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird, in dem der Täter das Kondom abzieht. Es fehlt jedoch an einer konkreten Bezeichnung der Strafbarkeit des Stealthings, so dass dies jedes Mal eine Einzelfallentscheidung darstellt.

Häufig wird die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass es keinen strafbaren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gäbe. In anderen Fällen wird eine Bestrafung nach § 177 StGB daran geknüpft, ob der Täter in das Opfer ejakuliert habe. Dabei sind die gesundheitlichen Risiken und emotionalen Schäden, die der Täter auslöst, nicht an dessen Ejakulation gebunden. Auch teilen wir nicht die Ansicht, dass ein Einverständnis zum Geschlechtsverkehr einem Freifahrtschein für sexuelle Handlungen jedweder Art gleichsteht.

Die Jungen Liberalen mögen beschließen, Opfer von Stealthing nicht länger allein zu lassen und das Eindringen ohne Kondom wider Willen bzw. das Vornehmen unabgesprochener sexueller Handlungen die, die körperliche Gesundheit gefährden können konkret unter Strafe zu stellen. Außerdem fordern wir Hilfsstellen finanziell und personell zu stärken und Hilfsangebote stärker zu bewerben.