Soziale Medien schaden – digitale Selbstbestimmung stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die negativen Folgen der sozialen Medien für die Gesundheit von Menschen an und sehen einen dringenden Handlungsbedarf zum Schutz insbesondere für junge Menschen. Neben einer Abhängigkeit von sozialen Medien und damit einhergehend einem sozialen Rückzug junger Heranwachsender können sich auch andere Inhalte wie kritisch zu betrachtende Körper- und Konsumbilder oder Challenges negativ auf die mentale und körperliche Gesundheit von Jugendlichen auswirken. Die Jungen Liberalen Niedersachsen schlagen darum intensivierte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen als einen Baustein einer Strategie vor, um junge Menschen zu einem selbstbestimmten Umgang mit sozialen Medien zu befähigen. Die Jungen Liberalen Niedersachen sehen dabei die größere Chance darin, Jugendliche durch Bildungs- und Beratungsangebote an einen selbstbestimmten Umgang mit sozialen Medien heranzuführen, als sie durch restriktive gesetzliche Vorgaben bei der Nutzung einzuschränken.

Befähigungsstrategie: Information und Aufklärung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine ganzheitliche wissenschaftliche Erforschung der Chancen und Risiken von sozialen Medien für junge Menschen. Auf der einen Seite sollen positive Effekte untersucht werden, auf der anderen Seite sollen die negativen Folgen sozialer Medien für junge Menschen studiert werden. Dazu zählen unter anderem Social Media-Abhängigkeiten sowie die Wirkung von fragwürdigen Suggestionen. Das Land Niedersachsen soll ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben fördern, dessen Erkenntnisse in die Entwicklung einer Befähigungsstrategie für Heranwachsende aufgehen. Die Strategie soll u.a. Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Vermittlung von Medienkompetenzen durch Schulen und Einrichtungen der politischen Bildung enthalten. Außerdem soll durch zielgruppengeeignete Kommunikationskampagnen (z.B. in Zusammenarbeit mit Influencerinnen und Influencern) über die Gefahren sozialer Medien aufgeklärt werden. Expertinnen und Experten sollen vielfältige Informationskurse (Veranstaltungen, Workshops) und Beratungsangebote (Anlaufstellen, Jugendhilfe) für Jugendliche durchführen.

Corona: Raus aus der Pandemie

Während der letzten zwei Jahre bestand die Strategie gegen das Corona Virus hauptsächlich darin sich mehr oder weniger plan- und ziellos von Maßnahme zu Maßnahme zu hangeln. Damit muss Schluss sein. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass für jeden, der, ob selbstverschuldet oder nicht, an SARS-CoV-2 erkrankt, eine intensivmedizinische Behandlung möglich sein muss, hieran muss sich die Politik orientieren. Wir halten allerdings Maßnahmen nur dann für angemessen, wenn diese unabdingbar sind, um dies zu gewährleisten, alles, was darüber hinaus geht, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit ab.

In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante stark angestiegen. Gleichzeitig ist die Belastung der Intensivstationen nach wie vor stabil und auch die Belastung auf den Normalstationen nur moderat angestiegen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems droht derzeit nicht. Daher sehen wir keinen Raum für Verschärfungen von Maßnahmen, sondern vielmehr die Notwendigkeit, die Maßnahmen schrittweise zu reduzieren und zum 20. März 2022 vollständig zu beenden.

Impfung:

Wir appellieren an alle, die sich noch nicht zu einer Impfung entschieden haben, dies doch noch in Erwägung zu ziehen und sich impfen zu lassen. Ziel muss es sein die Hemmschwelle sich impfen zu lassen zu senken und überwindbar zu machen, um so die Impfquote drastisch zu steigern. Eine Stigmatisierung bisher ungeimpfter Personen steht der Impfbereitschaft nur im Weg. Hausärztinnen und Hausärzte sollen deshalb proaktiv auf die Menschen zugehen und sie in regelmäßigen Abständen zu unverbindlichen Impfterminen einladen. Hiermit soll auch die Möglichkeit eines Beratungsgespräches über die Impfung durch externe Stellen verbunden sein. Das Land Niedersachsen soll für die entstehenden Kosten aufkommen und den hierfür notwendigen Impfstoff zur Verfügung stellen. Um insbesondere im ländlichen Raum mehr Menschen zu erreichen, setzen wir uns außerdem für den verstärkten Einsatz mobiler Impfteams ein. Ungeimpfte Personen und Risikogruppen sollen hierbei priorisiert werden. Gleichzeitig müssen Hürden, die Menschen bisher davon abhalten eine konkrete Impfentscheidung zu treffen, wie etwa Sprachbarrieren, fehlende Internetanbindung oder ein mangelndes Informationsangebot, weiter abgebaut werden.

Maßnahmen:

Auf dem Weg zurück zur Normalität müssen sich die ersten Lockerungen vor allem an junge Menschen richten, die bisher stark unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelitten haben. Konkret fordern wir, dass die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, Genesene und Minderjährige aufgehoben werden. Auch sollen Minderjährige von der 2G-Regel ausgenommen werden. In den Schulen soll schnellstmöglich wieder Normalität herrschen. Wandertage und Klassenfahrten sollen wie gewohnt stattfinden. Die Universitäten sollen zurück zur Präsenzlehre. Schließlich sollen Clubs und Diskotheken zügig öffnen dürfen. Bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sollen adäquate Maßnahmen getroffen werden.

Als weitere vorbeugende Maßnahme und zum Monitoring muss der Prozentsatz an sequenzierten Virusproben erhöht werden, weiter an verbesserten Impfstoffen geforscht werden und auch die Folgen einer Infektion müssen weiter untersucht werden.

Keine Gebärpflicht

Schwangerschaftsabbrüche sind seit jeher Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Diskussionen, in denen um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person und dem Schutz des ungeborenen Lebens gerungen wird. Die seit den 90ern unveränderte Regelung im deutschen Strafgesetzbuch und ihre Folgewirkungen werden diesem Anliegen, einen angemessenen Ausgleich zu schaffen zu Lasten schwangerer Frauen nicht gerecht. Unberücksichtigt bleibt vor allem der schwere Interessenkonflikt, in dem sich jeder ungewollt schwangere Mensch befindet. Der rechtliche Rahmen muss sich daran orientieren, diese Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung neutral zu unterstützen, anstatt ein gesellschaftliches Wertesystem als einzig richtige Entscheidung vorzugeben. Neben der Abschaffung von § 219a StGB sehen wir Junge Liberale Niedersachsen daher einen grundlegenden Reformbedarf im Abtreibungsrecht.

Daher fordern wir:

  • Schwangere Menschen von der Strafbarkeit nach § 218 StGB gänzlich auszunehmen, wenn der Eingriff von ärztlichem Personal durchgeführt worden ist. Ärztinnen und Ärzte gilt weiterhin die Frist von zwölf Wochen seit Empfängnis, innerhalb der ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist, soweit nachfolgend nicht eine andere Frist bestimmt ist.
  • Die Abschaffung der Pflicht zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz. Nach § 219 StGB haben Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen „sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ und der schwangeren Person bewusst zu machen, „dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr (Anm.: der schwangeren Person) gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat (…)“. Ausreichend zur Entscheidungsfindung ist demgegenüber ein umfangreiches ärztliches Aufklärungsgespräch mit zeitlichem Vorlauf zur Behandlung, zu dem das ärztliche Personal bereits verpflichtet ist. Beratungsangebote können zur Begleitung der betroffenen schwangeren Person in ihrer Zwangslage aufrechterhalten werden.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei einer lebensbedrohlichen Gefahr für die schwangere Person oder bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung der schwangeren Person nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern sie vom Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei Schwangerschaften durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern bis zur 20. Woche von dem Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen, da hier die besondere psychische Belastung der schwangeren Person eine gesunde Entscheidungsfindung erheblich verzögern kann.
  • Schwangerschaftsabbrüche sollen Gegenstand in der theoretischen medizinischen Ausbildung sein.
  • Aufgrund der kritischen Versorgungslage soll zumindest in jedem Krankenhaus in staatlicher Trägerschaft mit Gynäkologie eine Ärztin, ein Arzt sein müssen, die oder der sich vor Anstellung bereit erklärt hat, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
  • Die Übernahme der medizinischen Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen aus Bundesmitteln.
  • Die Einschränkung von Sonderkündigungsrechten von Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft gegenüber konfessionellem ärztlichen Personal, welches sich bereit erklärt, eine Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.

Insgesamt sollen die Regelungen im StGB dergestalt formuliert sein, dass ein Handeln innerhalb des oben genannten gesetzlichen und zeitlichen Rahmens für alle Beteiligten straffrei ist.

Um im Sinne des Liberalen Feminismus alle Personen einzuschließen, wird in diesem Antrag von schwangeren Personen gesprochen. Dies soll nicht von der jahrzehntelangen Marginalisierung von Frauen absehen, die Grundlage für diesen Antrag ist.

Endlich Rechtssicherheit für den „Rettungssanitäter Plus“

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass in der Corona Pandemie vor allem ein Berufszweig gezeigt hat, mit wieviel Herzblut dieser seinen Beruf ausübt. Wenn Menschen täglich physische und psychische Gefahren auf sich nehmen, um das Leben anderer Menschen zu retten, dann wird es höchste Zeit, ihnen rechtlich den Rücken zu stärken. Der „Rettungssanitäter Plus“ hat nicht nur seine eigentliche Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert und in den meisten Fällen einige Jahre Berufserfahrung, sondern auch noch einen Aufbaulehrgang mit Prüfung absolviert, bei dem es um die Gabe von ausgewählten Medikamenten und anderen wichtigen Maßnahmen geht.

Daher fordern wir:

  •  Klare gesetzliche Regelungen für den „RS+“ eng verbunden mit den erlernten
     Kompetenzen
  •  Zukünftig schnelle gesetzliche Reaktion auf dynamische Ausbildungslage in
     rettungsdienstlichen Berufen

Transparenz in allen Lagen – DIVI-Register erhalten und ausbauen

Das DIVI-Intensivregister dient zur tagesaktuellen Erfassung von betriebsfähigen Versorgungskapazitäten, unter Berücksichtigung von personellen und materiellen Ressourcen, auf deutschen Intensivstationen. Es stellt damit einen wichtigen Gradmesser zur Einschätzung der aktuellen Lage auf den Intensivstationen dar, indem es Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung regional und zeitnah erkennen lässt. Mit Hilfe des DIVI-Intensivregisters ist es zudem für Rettungsleitstellenpersonal und Intensivmediziner*Innen möglich, zielgerichtet in den Austausch hinsichtlich weiterführender Behandlungsstrategien zu treten und ggfs. Eine (Weiter-)Verlegung zu forcieren. Die hohe Qualität der erfassten Daten ermöglicht es zudem, langfristig gezielte Versorgungsforschung zu betreiben, damit die vorhandenen Strukturen stetig an Qualität gewinnen können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, dass das DIVI-Intensivregister auch in Zukunft unabhängig von einer pandemischen Lage für alle Krankenhäuser fortzuführen ist. Darüber hinaus soll der Schnittstellenausbau zwischen dem DIVI-Register und dem interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) forciert und gefördert werden.

Der Storch und die Pille

Sexuelle Freiheit kann nur durch sexuelle Gesundheit vollumfänglich gelebt werden. Voraussetzung hierfür ist ein aufgeklärter Umgang und ausreichende Zugänge zu Verhütung; und in diesem Zusammenhang die selbstbestimmte Entscheidung, welche Verhütung individuell am besten ist.

Schule und Forschung

Die derzeitige Verschreibungs- und Aufklärungspraxis legt nahe, dass das nicht immer der Fall ist. Daher wollen wir staatlich geförderte Organisationen, die neutrale und alternative Informationskanäle darstellen, wie beispielsweise profamilia, stärker in den Sexualkundeunterricht an Schulen einbinden.

Betrachtet man die Verhütungsmittellandschaft fällt auf: Von 12 Verhütungsmitteln existiert nur eins für den Mann. Der gegenwärtige Forschungsprozess an Verhütungsmitteln für Männer wie beispielsweise die „Pille für den Mann“ oder hormonfreie Varianten, aber auch an neuen chemischen und hormonellen Verhütungsmethoden, soll stärker gefördert werden. Die Zulassungskriterien für diese neuen Verhütungsmittel sollen analog zur Zulassung von Verhütungsmitteln für Frauen gestaltet werden. Auch soll im Medizinstudium ein neutraler Umgang mit Verhütungsmitteln auf dem Stand neuester medizinischer Forschung stattfinden.

Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten von Verhütung ist derzeit kommunal unterschiedlich geregelt und häufig an die soziale Bedürftigkeit oder das Alter geknüpft. Letzteres befördert die Verschreibung von vorübergehenden Verhütungsmitteln wie der Pille, da die Bevorteilung durch dauerhafte Lösungen wie beispielsweise der Spirale über die Altersgrenze hinausginge. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir die Kostenübernahme aller verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen bis zum 27. Geburtstag, mit der Klarstellung, dass alleine das Alter bei Einsetzung des Mittels zählt. Über diese Altersgrenze hinaus soll ein Anspruch für alle Auszubildenden und Studierenden bestehen.

Menschen mit Behinderungen

Untersuchungen zur praktischen Umsetzung der Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zeigen, dass die dafür geltenden rechtlichen Vorgaben aus §1905 BGB nicht immer eingehalten werden. Zur Eingrenzung der teils vorschnellen Praxis soll die Sterilisation nur noch dann zulässig sein, wenn zur Bestätigung des Vorliegens von §1905 BGB zwei medizinische Gutachten vorliegen. Diese sind von den Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander zu erstellen, mindestens einer oder eine von beiden darf die Patientin nicht dauerhaft betreuen. Auch bei der übrigen Verschreibung von Verhütungsmethoden muss der Wille der Patientin grundsätzlich vorliegen, außer die Willensbildung ist nicht möglich.

Um außerdem keine finanziellen Anreize zur frühzeitigen Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zu schaffen, wird die altersunabhängige Übernahme der vollen Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel durch die Krankenkassen gefordert.

Crash is Trash

Crash-Test Dummies sind in aller Regel 1,75 m groß und wiegen 78 kg. Der Körperbau des Dummies orientiert sich am männlichen Körper. Der durchschnittlich weibliche Körper, aber auch andere Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder große Männer, sind in Sicherheitstests zur Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle daher unterrepräsentiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau bei einem Autounfall ernstlich verletzt wird, ist 47% höher, dass sie stirbt 17% höher als bei einem Mann. Ursache sind zwar nicht nur, aber jedenfalls auch, mangelnde Sicherheitstests vor der Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle.

Die Verpflichtung die Sicherheit des neuen Typenmodells sicherzustellen, liegt bereits jetzt in erster Linie bei den Automobilunternehmen. Durch die hohen Kosten für die Testung an verschiedenen Dummie-Modellen schlagen wir eine zusätzliche virtuelle Testung durch eigene Programme oder durch das seit 2021 von Toyota zur Verfügung gestellte Programm „Total Human Model for Safety“ vor. Um hierbei einheitliche Standards sicherzustellen, soll das mathematische Verfahren für die Programme durch eine VDI-Richtlinie vorgegeben werden.

Der zweite Schritt der Testung wird derzeit durch Richtlinien der UNECE gesteuert. Diese sollen um virtuelle Testungen ergänzt werden. Selbiges gilt bei den zusätzlichen Sterne-Tests der Euro NCAP-Standards. Da diese Bewertungen in den Verkaufsbroschüren der Autos auftauchen und die Hersteller diese Testung freiwillig absolvieren, soll hier ein zusätzliches Siegel für eine realitätsnahe virtuelle Sicherheitsprüfung eingeführt werden, wenn Käuferinnen und Käufer durch eine hinreichende virtuelle Testung jeweils realitätsnah repräsentiert worden sind.

Neue Neue Ostpolitik

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland bleiben weiterhin angespannt. Während die Fronten im Konflikt in der Ostukraine und um die Krim verhärtet sind und bis heute kaum ein Vorankommen zu vermerken ist, eröffnen sich mit dem Fall um den russischen Oppositionspolitiker und Kremlkritiker Alexei Nawalny, dem umstrittenen Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 und dem Zulassungsstreit um den russischen Corona-Impfstoff Sputnik V immer neue Konfliktfelder.

Damit sich die Beziehungen zwischen Deutschland, den anderen Mitgliedstaaten der EU und Russland nicht weiter verschlechtern und die Eskalationsspirale endlich verlassen werden kann, braucht es eine klare und einheitliche europäische Linie in der Russlandpolitik. Aus Sicht der Jungen Liberalen spielen hierbei v.a. folgende Themenfelder eine zentrale Rolle.

Einheitlicher Umgang mit Sputnik V

Der russische Corona-Impfstoff Sputnik V wird von vielen Expertinnen und Experten skeptisch betrachtet. Neben offenen Fragen und einer unzuverlässigen Datenlage mit Blick auf das russische Zulassungsverfahren, sollte dabei auch die Gefahr, dass der Impfstoff als Propaganda- und Machtinstrument des Kremls missbraucht werden kann und wird, berücksichtigt werden.

Angesichts dieser Kritik bedarf es eines einheitlichen europäischen Weges. Eine Spaltung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der EU oder gar einzelnen Bundesländern muss unbedingt verhindert werden. Die Bundesregierung wird deshalb dazu aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Länder wie Ungarn ihren Sonderweg im Umgang mit Sputnik V sofort beenden und mit der Verimpfung wie alle anderen Mitgliedstaaten bis zur Zulassung durch die Europäischen Arzneimittel- Agentur EMA zu warten. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert für das Land Niedersachsen keinen Vorvertrag für Sputnik V wie etwa die bayerische Landesregierung abzuschließen.

Für die Zulassung von Sputnik V auf europäischer Ebene müssen dieselben Standards wie für alle anderen Corona-Impfstoffe gelten. Die EU darf sich hierbei allerdings nicht auf die kritisch zu betrachtenden russischen Studien verlassen, sondern muss ggf. eigene Tests und Daten erheben.

Bekenntnis zur Souveränität der Ukraine

Die EU darf die Annexion der Krim und die Einmischung Russlands in den Konflikt in der Ostukraine nicht hinnehmen. Wir bekennen uns unabdinglich zur Souveränität der Ukraine. Hierzu gehört für uns auch der Beitritt der Ukraine zur NATO und der perspektivische Beitritt zur EU.

Nachdem der Ukraine bereits 2018 der Status als Beitrittskandidat zur NATO verliehen wurde, soll der NATO-Beitritt der Ukraine forciert werden. Dieser muss im Falle weiterer Aggressionen Russlands beschleunigt werden. Bis zum tatsächlichen Beitritt der Ukraine zur Nato sollen die militärische, wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.

Dazu gehört für uns auch der potenzielle Beitritt der Ukraine zur EU. Dafür müssen die Gespräche beider Partner intensiviert werden, da wir auf eine langfristige Annäherung der Ukraine, nach dem Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ukraine 2014, zur EU pochen.

Flüssiggas als Alternative zu Nord Stream 2

Um eine drohende Abhängigkeit von russischen Erdgas zu vermeiden, fordern wir die Bundesregierung dazu auf den Bau der umstrittenen Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 umgehend zu stoppen. Während unsere europäischen Partner die geostrategischen Manöver des Kremls beunruhigt verfolgen und eine angemessene Reaktion ihrer Verbündeten hieraus fordern, können wir uns nicht in die Hände des Putin-Regimes begeben.

Stattdessen fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für einen Flüssiggas- sowie perspektivisch einen Wasserstoff-Terminal und/oder einen Terminal für synthetische Gase an der niedersächsischen Nordseeküste als Alternative zur Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 einzusetzen. Hierdurch würde Deutschland nicht nur unabhängig von Russland bleiben und die geostrategischen Bedenken seiner europäischen Partner berücksichtigen und ernst nehmen, sondern gleichzeitig der Wirtschaftsstandort Niedersachsen durch den Umschlag zukunftsfähiger und klimafreundlicher Energieträger gestärkt werden.

Strong, Healthy and Full of Energy – Power für eine moderne Schule

Die Lebenswelt Schule ist ein maßgeblicher Faktor für Kinder und Jugendliche, um gesund aufzuwachsen. Es wird davon ausgegangen, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen den Lebensbedingungen, der Gesundheit und dem Bildungserfolg besteht. Allerdings gibt es an deutschen Schulen noch dringenden Nachholbedarf.

Der internationale Blick zeigt: School Nurses wirken. Auch erste Modellprojekte in Deutschland zeigen große Erfolge und positive Entwicklungen. Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern deshalb die Einführung einer Ausbildung zur Schulgesundheitskraft und den Einsatz dieser an jeder deutschen Schule. Eine geregelte Finanzierungsgrundlage gibt es in Deutschland bisher nicht. Eine Mischfinanzierung aus verschiedenen Sozialleistungsträgern und dem Bildungsträger wäre denkbar.

Die Aufgaben einer Schulgesundheitskraft wären dabei:

  • Erste Hilfe im Notfall
  • Hilfe bei akuten Erkrankungen und Betreuung bis Schulschluss bzw. Abholung
  • Förderung der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
  • pflegerische Unterstützung von chronisch kranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen
  • regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung und Kontrolle des gesundheitlichen Zustands der Kinder und Jugendlichen
  • Beratungs- und Informationsgespräche sowie Schulungen für Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrer/innen sowie Durchführung präventiver Maßnahmen (wie z.B. Impfprogramme)
  • Unterricht zu Gesundheitsthemen (wie Alkoholkonsum und Rauchen, Sexualität, HIV/AIDS-Prävention, Unfallvermeidung, Ernährung, Bewegung oder auch zu speziellen Erkrankungen)
  • Überwachung von kindgerechten und gesunden Mahlzeiten in der Schule
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Schulhofs und der Gestaltung einer gesunden schulischen Umgebung wie z.B. der Sicherheit auf dem Schulweg, der Unfallvermeidung und bei Maßnahmen gegen Lärm- und Umweltverschmutzung
  • Identifizierung, Unterstützung und Beratung von Schüler/innen, deren Gesundheit gefährdet ist, z.B. Kinder mit Erfahrungen von Missbrauch oder häuslicher Vernachlässigung oder Kinder, die ihre Eltern pflegen und/oder psychisch kranke Eltern haben
  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung und bei Bedarf auch Information der Klasse zu den Erkrankungen von Mitschüler/innen
  • Wissensvermittlung zu speziellen Gesundheitsthemen an Schüler/innen und Anleitung zur Umsetzung