Vor der Sicherheitskontrolle sind alle gleich

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Streichung der Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsplan, wodurch auch Persönlichkeiten des politischen Lebens sich nicht mehr einer Sicherheitskontrolle vor Flugantritt entziehen können.

Amtszeit kommunaler Hauptverwaltungsbeamter von 8 auf 5 Jahre reduzieren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die niedersächsische Landesregierung auf, die Amtszeit kommunaler Hauptverwaltungsbeamter von bisher acht auf fünf Jahre zu reduzieren und entsprechende Änderungen im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz und im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vorzunehmen.

Gegen eine Transaktionssteuer

Die Jungen Liberalen Nds. Sprechen sich gegen eine Finanztransaktionssteur aus und für eine Harmonisierung der Bankenaufsicht – EBA, Bundesbank, BaFIN.

VW-Gesetz abschaffen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für die Abschaffung des „Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk GmbH in private Hand“ (VW-Gesetz) aus. Es stellt aus unserer Sicht eine mit unseren freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht zu vereinbarende Verzerrung des Marktes dar.

Mobilfunktelefone in Schulen

Im Unterricht sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende Lehrkraft oder Aufsicht führende Person kann Ausnahmen gestatten. Die Nutzung von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien im Schulgebäude und auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts ist grundsätzlich gestattet, sofern kein Verstoß gegen geltendes Recht, keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Schulbetriebs, keine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, keine Lärmbelästigung und keine Verletzung von Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schülern anderer Art vorliegen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder das entsprechende Speichermedium vorübergehend, jedoch höchstens bis zum Ende des Schultags, einbehalten werden. Die von Lehrkräften veranlasste Nutzung von PC, Notebooks, Netbooks, Tablets, Taschenrechnern und anderen digitalen Speichermedien bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Arbeit in Laptopklassen und mit elektronischen Wandtafeln.