Make it start and simple

Wie sieht die Zukunft in Niedersachsen aus? Welche Zukunftsweisenden Erfolge kann ein Bundesland hervorbringen? Wieso sollen Innovationen nur in großen Unternehmen oder im
Ausland stattfinden? Wäre es nicht von Vorteil unsere Energie auf einen Punkt zu zielen? Ein Netzwerk zu schaffen aus Forschung, Wissenschaft, Mittelstand, Industrie und aus Starts Ups. Ein Netzwerk, das all diese Bereiche miteinander verbindet und Niedersachsen so stärker macht und führend in Europa ist. Diese Grundlage muss die Politik schaffen. Es muss ein Klima geschaffen werden, an dem sowohl junge als auch alte Pioniere an der Zukunft basteln. Wir müssen ein Klima schaffen, durch welches die verkrusteten Denkweisen aufgerissen werden. Wir müssen ein Land werden, das Macher und talentierte Menschen dazu auffordert seine Ideen umzusetzen. Wie kann das gelingen? Wir müssen ein Netzwerk schaffen an dem ein Gründer oder jemand mit einer Idee auf so viele Ressourcen wie möglich greifen kann und so wenig Hürden wie möglich hat. Ein Gründer darf nicht an der Bürokratie scheitern, sondern die Gründung muss ihm so einfach wie möglich gemacht werden. Ein Gründer darf nicht steuerlich so stark belastet werden, dass seine Investitionen darunter leiden. Die Gründer müssen die Möglichkeit haben, mit einem Netzwerk von bestehenden Unternehmen und Universitäten, ihre Ideen verwirklichen zu können.

Digitale Gründung

Ein Gewerbe soll jederzeit über das Internet angemeldet werden können. Des Weiteren sollen die Chance bestehen Stammeinlagen direkt beim Notar digital an die Bank zahlen zu können. Des Weiteren soll bei Gründung von Kapitalgesellschaften mit einem Mustervertrag keine Notar-Pflicht mehr bestehen. Eine Rückabwicklung ist vor Bekanntmachung im Handelsregister binnen 14 Tagen möglich. Die Eintragung beim Amtsgericht sowie im Handelsregister soll ebenfalls digital ermöglicht werden. Gleiches gilt auch für Änderungen, wie Beispielsweise einen Adresswechsels.

Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen

Damit sich Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können wollen wir die Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen. Dazu wollen wir eine neue Ausnahme einführen. Jene bringt die gleichen Pflichten und Rechte mit sich bringt, wie wenn keine Kleinunternehmerregelung greift. Der Unterschied ist, dass man statt einer Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal lediglich eine Umsatzsteuererklärung pro Jahr macht. Diese Regelung soll frei für Unternehmen mit einem Umsatz kleiner gleich 50.000€ per Bogen zur Steuerlichen-Erfassung gewählt werden können. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze muss oder einmal jährlich kann das Unternehmen auf das Standard-Modell wechseln. Die Kleinunternehmerregelung soll beibehalten werden.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Einzelunternehmer und Freiberufler sollen generell von einer zusätzlichen Rundfunksbeitragszahlung ausgenommen werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern keinerlei Möglichkeiten bieten die Rundfunk-Inhalte zu konsumieren, ebenfalls keine Zahlungen leisten müssen.

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments sollen bei der Insolvenz eines Unternehmens sofort als Verlust geltend gemacht werden können. Sollte im Verlauf der Insolvenz und Liquidierung des Unternehmens, dem Investor Geld zufließen, so soll jenes als Ertrag erklärt werden.

Crowdfunding nicht als Umsatz behandeln

Derzeit wird Crowdfunding gegen Leistung als Umsatz behandelt, wodurch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Zur Förderung des Crowdfundings soll geprüft werden Crowdfunding-Einnahmen nicht mehr als Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu behandeln.

Buchhaltung erleichtern

Um hohe Buchhaltungskosten für junge Unternehmen zu eliminieren soll vom Bund geprüft werden inwiefern die Buchhaltung für Startups erleichtert werden kann.

Co-Working Spaces fördern

Wir möchten Co-Working Spaces in Niedersachsen fördern. Dazu soll das Land geeignete Förderungen an Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern zahlen, um dort den Aufbau von Co-Working Spaces zu ermöglichen. Die Förderungen sollen bis maximal drei Jahre laufen.
Sollte der Co-Working Space nach 1,5 Jahren nicht ausgelastet sein, sollen die Mittel verringert werden. Zudem sollen die Co-Working Spaces durch einen landesweiten Accelerator nach Vorbild der VentureVilla in Hannover ergänzt werden.

Gründerstipendium

Wir fordern in Niedersachsen die Einführung eines Gründerstipendium nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen.

Know-How vermitteln

An alles Schulen soll im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts allgemeines Wissen zum Thema Gründung vermittelt werden. Auch soll ein landesweiter Schüler-Gründerwettbewerb eingeführt werden.

EU-Kapitalertragssteuer Richtlinie

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern die Vereinfachung der Anrechnung von Kapitalertragssteuern innerhalb der EU. Dafür soll ein Formular nach Vorbild des W-8 BENs in den USA geschaffen werden. Durch einmaliges ausfüllen und Abgabe bei der depotführenden Bank, reicht diese die Informationen an die jeweiligen Institute im Gemeinschaftsgebiet weiter. Als Folge soll der Kapitalertragssteuersatz für einen nicht im Inland steuerbaren EU-Bürger auf 15% abgesenkt werden. Jene sollen voll anrechenbar auf die inländische Kapitalertragssteuer sein.

Mitarbeiterbeteiligungen: Bringt die Angestellten ins Kapital

Kapital- und Vermögensbildung für Gering- und Durchschnittsverdiener muss nicht immer nur ein Märchen sein. Echte Teilhabe kann möglich sein, wenn steuerfreie Vermögensbildung in Form von Mitarbeiterbeteiligungen nicht auf unter einen Euro pro Tag (360 € im Jahr) begrenzt sind.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine Anhebung des jährlichen Steuerfreibetrags des § 3 Nr. 39 Satz 1 EstG auf 3.600 €. Neben dem wesentlichen Vorteil der Vermögensbildung wird so auch explizit das unternehmerische Denken bei Angestellten aller Art leichter gefördert und es sorgt parallel für Attraktivität von u.a. Start-ups, die noch nicht die großen klassischen Gehälter zahlen können, aber auch Arbeitgebern generell.

Auf der anderen Seite bieten Mitarbeiterbeteiligungen natürlich auch Absicherungen bei drohender wachsender Rentenlücke und sorgen für einen möglichen Ernstfall wie einen Arbeitsplatzverlust finanziell vor.

Willst du mich versichern?

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass sich Deutschland in der Europäischen Union für eine Reform der Drittstaatenversicherung von Solvency II einsetzt. Diese Reform soll es (Rück-)Versicherungen aus Drittstaaten erlauben, auch ohne Korrespondenzversicherungsinitiative einen Rückversicherungsvertrag zu schließen. Darunter soll auch über Makler organisiertes Geschäft fallen.

Keine Besteuerung von Grundnahrungsmitteln

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, die Umsätze mit Grundnahrungsmitteln von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien.

Kammerzwang abschaffen

Hervorgehend aus dem Mittelalter nehmen auch noch in der heutigen Zeit Kammern die Vertretung der Berufsstände wahr. Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen ausdrücklich die Selbstverwaltung der verkammerten und freien Berufe. Allerdings ist heute wie damals für die Ausübung des Berufes die Mitgliedschaft und damit verbunden die Zahlung von Beiträgen in den Kammern verpflichtend. Gerade für kleine und mittlere Betriebe decken sich die Kosten für die Kammermitgliedschaft aber bei weitem nicht immer mit dem Nutzen. Aktuell haben vor allem Großunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern. Um dieses althergebrachte System zu reformieren und an die Gegebenheiten der modernen sozialen Marktwirtschaft anzupassen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Die Aufhebung der kostenpflichtigen Pflichtmitgliedschaft in berufsständigen Körperschaften
  • Den wahlfreien Zugang in berufsständige Körperschaften
  • Die Zulassung mehrerer konkurrierender berufsständiger Körperschaften für die jeweiligen Berufsstände
  • Den Zugang zu Sonder-, Ausbildungs- und Beratungsleistungen nur für zahlende Mitglieder
  • Um Konflikte zwischen Mitgliedern von Kammern, oder auch konkurrierenden Kammern zu lösen soll eine übergeordnete Schlichtungsstelle eingerichtet werden
  • Die klare staatliche Definierung von Rahmenbedingung für Aus-, Fort- und Weiterbildung um auch bei konkurrierenden Kammern einen Standard zu wahren
  • Die Kammern sollen sich zukünftig vereinsrechtlich organisieren um eine stärkere innerverbandliche Demokratie und Transparenz zu gewährleisten. Dabei gelten die staatlichen Rahmenbedingungen und über Satzung, Zusatzangebote und Mitgliedsbeiträge wird nach vereinsrechtlichen Vorgaben entschieden.
  • Die Vertretung von volljährigen Auszubildenden und deren Versicherung gegenüber den Arbeitgebern muss folglich an die staatliche Arbeitsaufsicht übertragen werden, um einen effektiven Arbeitsschutz für alle Auszubildenden zu gewährleisten.

Pflichtmäßige Reichnisse aufheben

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Aufhebung von Pflichtmäßigen Reichnissen.

Erklärung: Pflichtmäßige Reichnisse sind alte Verträge, meist aus dem 19. Jahrhundert, die mit Fürsten und Herzögen geschlossen wurden. Sie beinhalten die Zahlung von Pfründen, die von vielen Gemeinden noch heute geleistet werden müssen. ==

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen diese jahrhundertealten Subventionen ab, die bis heute Gültigkeit haben, da sie an nicht mehr zeitgemäßen Maßstäben gemessen wurden und heute an nicht mehr existierende Bedingungen geknüpft sind. So bezahlen einige Gemeinden noch heute Brennholz oder Nahrungsmittel aus finanziellen Verpflichtungen der Pfründe, obwohl sie keine eigenen Pfarrstellen mehr zur Verfügung gestellt bekommen.

Auf Grund dieser alten Rechtsverhältnisse zahlen die Bundesländer jährlich etwa 400 Millionen Euro an die Kirchen.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen manifestieren dabei allerdings auch ihre Stellung hinsichtlich der Anerkennung der gesellschaftlichen Aufgabe, welche die Religionsgemeinschaften erfüllen. Allerdings darf sich hierbei die Finanzierung nicht auf veraltete Vertragsabschlüsse beziehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern mit der Abschaffung dieser Subventionen für die Kirche vor allem eine Entlastung für Länder, Gemeinden und Städte.

Verschuldungsverbot

Das Land Niedersachsen soll sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene energisch für eine Regelung für ein restriktives Schuldenverbot einsetzen.

Es soll weiterhin möglich sein Kredite unabhängig von Investitionen in Krisenfällen (z.B. Naturkatastrophen) aufzunehmen. Diese Nettoneuverschuldung muss mit einer Zweidrittelmehrheit des jeweiligen Parlaments beschlossen werden. Diese neuen (eigentlich verbotenen) Schulden sollen getrennt von den bereits bestehenden Schulden in den Haushaltsplänen und den mittelfristigen Planungen aufgeführt werden und für deren Tilgung muss ein fixer Plan entworfen werden. Die Regierungen werden aufgefordert generell sparsam zu haushalten, damit sie die Altlasten tilgen und für schlechte Zeiten u.U. Rücklagen bilden.

Kapitalgedecktes Rentensystem – Privat vor Staat

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Notwendigkeit, das momentane Rentensystem vom Umlageverfahren in ein Kapitaldeckungsverfahren zu überführen. Es ist jedoch klar, dass dieser Schritt sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird und nicht von heute auf morgen realisierbar ist. Deswegen setzen die Jungen Liberalen auf folgende Strategien:

  • Die Rente im Umlageverfahren wird weiterhin unverändert eingenommen und ausgezahlt. Mit Zunahme der Versicherung über die kapitalgedeckte Rente soll der Anteil der Rente im Umlageverfahren über viele Jahre kontinuierlich abgesenkt werden.
  • Die Grundsicherung im Alter wird durch das Bürgergeld aus Steuermitteln auf dem Niveau des soziokulturellen Existenzminimums sichergestellt.
  • Alle Bürger, die jetzt in die Rente über das Umlageverfahren einzahlen, erhalten dadurch auch weiterhin in Zukunft Ansprüche aus dieser, die netto mindestens 50 % des theoretischen Wertes der Einzahlungen haben sollen.
  • Jeder Bürger wird verpflichtet in einen Pflichtversorgungsfond (PVF) einzuzahlen. Der private Rentenversicherungssatz für den PVF wird auf 5% festgesetzt.
  • Der Rentenauszahlungsbeginn kann flexibel gewählt werden. Um die Rente zu erhalten muss jedoch sichergestellt sein, dass die Rente mindestens genauso hoch ist wie die Rente die man zur Grundsicherung erhalten würde.
  • Grundsätzlich besteht zwischen Rentenversicherungsnehmer und Versicherer Vertragsfreiheit. Jedoch muss von dem eingezahlten Betrag in der Ansparphase mindestens die Hälfte vererbbar sein. In der Auszahlungsphase (Leibrente) muss mindestens 50% des Rentenanspruches vererbbar sein (Witwenrente)
  • Der Rentenversicherungsnehmer kann bei seinem PVF frei eine Bank oder einen Versicherer wählen, der sein Portfolio verwaltet. Im Portfolio des PVFs können nur speziell zertifizierte Fonds verwaltet werden.
  • Zu Zertifizierung eines Fonds müssen folgende grundlegenden Kriterien gegeben sein

o Zuverlässiger Verwalter (Banklizenz + viel Eigenkapital)

o Großteils Investment in Staatsanleihen und „Investment Grade“- Unternehmensanleihen ohne (oder mit 100% gehedgtem) Währungsrisiko

o Starke Streuung des Investments => Maximal 5% des Gesamtvermögens in eine Anleihe investiert

o Maximal 15% des Fonds investiert in:

  • Indexfonds
  • Wenig volatile Rohstoffe (z.B. Gold)
  • Der Rentenversicherungsnehmer wählt den Verwalters seines PVF und sein Portfolio selber aus. Bei unselbstständig Beschäftigten führt der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag automatisch an den PVF ab.
  • Die Erträge aus dem PVF sind zu allen Zeiten steuerfrei.
  • Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Betrages in seinem PVF außer als Leibrente.

Um diese Reformierung der Rentenversicherung für den Bürger bezahlbar zu machen, setzen die JuLis weiterhin auf ein einfaches und gerechteres Steuermodell (z. B. nach SOLMS), für welches sich die FDP stets einsetzt.