Bologna 2.0. – noch ist hier nichts abgeschlossen

Über 20 Jahre nach der Bologna-Reform im tertiären Bildungssektor und im Hochschulwesen allgemein ist es nicht nur Zeit Bilanz zu ziehen, sondern auch Zeit die Maßnahmen der Reform zu überarbeiten, anzupassen und neue hinzuzufügen.

Kern der Reform war der Umstieg auf das gestufte Studiensystem, die Orientierung an der Beschäftigungsbefähigung, Beschleunigung des Studiums, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Modulen und erbrachten Leistungen, sowie die Mobilität zwischen europäischen Studienstandorten. All diese Ziele wurden und werden noch immer umgesetzt.

Vieles hat sich gut etabliert, etabliert sich weiterhin oder weißt gute Entwicklungen auf.

An folgenden Punkten sehen wir Junge Liberale Niedersachsen allerdings Handlungsbedarf:

Besseren und einfacheren Zugang zum Masterstudium:

Das mehrstufige Studiensystem darf keinesfalls dazu führen, dass am Weiterstudium Interessierte und wissbegierige Bachelor-Absolvent(inn)en keinen Masterstudienplatz bekommen. Klar ist, dass nicht jede(r) Bachelor-Absolvent(in) im unmittelbaren Anschluss an das Bachelorstudium einen Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben kann. Jedoch wird bei vielen Masterstudiengängen lediglich auf die Bachelornote gesetzt. Hier fordern wir eine bessere und vielfältigere Regelung, so dass mehr Studierenden der Zugang zum Masterstudium ermöglicht wird.

Vereinfachung der Weiterbildung:

Oft wird noch in die zu simple Zweiteilung des Lebens, die Lernphase und die anschließende Arbeitsphase unterteilt. Viel zu oft werden Masterstudiengänge klar einer Phase zugeteilt. Hier sollten Rahmenmöglichkeiten geschaffen werden die, im Masterstudium unterstützend, Berufspraxis mit dem wissenschaftlichen Lernen verzahnen. Flexiblere Zeiten, Teilzeitstudium oder auch berufsbegleitende Studiengänge sollten ausgebaut werden, um lebenslanges Lernen zu fördern. Durch Maßnahmen, wie z.B. das berufsbegleitende Studium würde eine Beschleunigung des Studiums an Bedeutung verlieren.

Einführung eines freiwilligen Studienorientierungsjahres:

Gerade in der Frühphase des Studiums brechen viele Studienanfänger(innen) ihr Studium ab. Seit der Einführung der mehrstufigen Studienstruktur sinkt zwar die Abbruchquote in den Rechts-/Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, jedoch steigt sie in den Natur- und Ingenieurswissenschaften weiter an. Wir fordern deswegen ein freiwilliges Studienorientierungsjahr, welches jungen Menschen Einblicke in verschiede Bereiche geben kann, jedoch auch die Möglichkeit bieten soll vereinzelt vorher Leistungspunkte zu erwerben (beispielsweise in methodischen Modulen).

Nachschulische Bildung:

Wir fordern eine stärkere Verzahnung von akademischer und beruflicher Bildung. Dieses sollte die Beschäftigungsfähigkeit weiter voranbringen.

Europäische Universitäten:

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen den Vorschlag von Frankreichs Präsident Macron der die Einführung & Etablierung von Europa-Universitäten vorsieht. Die Förderung dieses Projekts, von einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union ist grundsätzlich gut, reicht jedoch nicht aus um das Projekt vollständig umzusetzen. Wir fordern, dass die Europäische Union die Initiative „Europäische Hochschulen“ vollständig im Rahmen des Erasmus+ Projekts umsetzt und das Budget auf mindestens 120 Millionen Euro aufstockt.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Bologna-Reform einen klaren Mehrwert für ein geeintes Europa bietet. In Zeiten von Populismus und Nationalstaatsdenken, setzt diese richtige Impulse eine Generation junger Europäer(innen) zu schaffen.

Jugendpolitik mit Perspektive und Zukunft. – “Gebt den Kindern das Kommando!

Die Weichen für unsere Zukunft werden nicht morgen oder übermorgen, sondern heute gestellt. Von der Klimakrise über die Europa- und Bildungspolitik bis zum Kampf gegen Rechtsextremismus, ist es unsere Generation, welche die Folgen am stärksten spüren wird. Dabei genügt schon der Blick auf die Gegenwart, um unser Verlangen nach politischer Partizipation zu verstehen: Schon im Hier und Jetzt beeinflusst nahezu jede Entscheidungen direkt oder indirekt die Lebensrealität junger Menschen. Dennoch können Jugendliche an diesen Entscheidungen kaum oder gar nicht mitwirken. Dies ist umso unverständlicher, als dass längst belegt ist, dass junge Menschen sehr wohl die Fähigkeit und Reife besitzen, sich sachlich mit unterschiedlichen Argumenten auseinanderzusetzen und eine eigene Meinung zu bilden. Das haben erst kürzlich die Demonstration gegen die Urheberrechtsrichtlinie und Fridays for Future erneut unter Beweis gestellt. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die politische Mitbestimmung junger Menschen auf allen Ebenen ein. Wir wollen nicht nur zuschauen und mitreden, wir wollen mitentscheiden.

Wahlalter

Demokratie lebt von Wahlen und Abstimmungen, an denen die Allgemeinheit, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger mitwirken können. Dieser Grundsatz wird durch den pauschalen Wahlausschluss von unter 18-Jährigen verletzt. Viele Jugendliche übernehmen im Ehrenamt bereits Verantwortung für unsere Gesellschaft, sind in Ausbildung und zahlen Steuern und Sozialabgaben oder engagieren sich in Parteien und NGOs für ihre politische Überzeugung. Es ist an der Zeit, diesen Menschen eine Stimme zu geben.

Deshalb fordern wir das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

Das passive Wahlrecht für die Wahlen zur Vertretung der Kommune fordern wir ab 16 Jahren.

Ferner fordern wir, dass in § 80 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG genannte Mindestalter für Bürgermeister- und Landratskandidaten von bisher 23 auf 18 Jahre herabzusetzen.

Jugendparteien

Junge Menschen sind in Parteien und Parlamenten unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern, indem wir die politischen Jugendorganisationen unmittelbar in Wahlen einbinden und damit zu echten Jugendparteien weiterentwickeln.

Dazu wollen wir den Jugendorganisationen nach dem Vorbild der Schweiz ermöglichen, eigene Wahllisten zu Kommunal-, Landes- und Bundestagswahlen einzureichen und mit der Mutterpartei eine Unterlistenverbindung einzugehen. Jede Stimme, die der Jugendpartei nicht (mehr) zum Gewinn eines Mandats verhilft, geht automatisch auf die Mutterpartei über. Auch im Hinblick auf die 5%-Hürde werden die Stimmen beider Listen zusammengerechnet. Voraussetzung für eine Unterlistenverbindung ist, dass die Jugendpartei satzungsgemäß als offizielle Vorfeldorganisation der Mutterpartei anerkannt ist. Die Verbindung muss spätestens mit dem Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen angezeigt, auf dem Wahlzettel angegeben und kann nicht aufgelöst werden.

Jugendparlamente

Menschen unter 18 Jahren haben keine parlamentarische Vertretung. Ihr Einfluss auf politische Entscheidungen ist dementsprechend gering. Auch § 35 NKomVG wird nur zögerlich und oberflächlich angewandt. Deshalb wollen wir jungen Menschen mit einem Bundesjugendparlament, Landesjugendparlamenten und kommunalen Jugendparlamenten Organe zur demokratischen Partizipation geben.

Die Wahlen zu den Jugendparlamenten und die entsprechende Wahlbenachrichtigung sollen wie die Parlamentswahlen in Estland digital erfolgen. Automatisch passiv und aktiv wahlberechtigt ist jeder zwischen zwölf und 24 Jahren. Wer unter zwölf Jahren ist, erlangt das aktive Wahlrecht durch einen formlosen schriftlichen Antrag an das zuständige Wahlamt. Die Wahlperiode des Jugendparlaments soll auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zwei Jahre betragen.

Den Jugendparlamenten muss ein Antragsrecht in den Parlamenten und den kommunalen Vertretungen gewährt werden. Gegenüber den Stadtverwaltungen, der Landes- und Bundesregierung ist ihnen ein Fragerecht zu geben. Zu Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, können sie Stellungnahmen abgeben und müssen auf Wunsch angehört werden. Einmal pro Jahr können sie die gesamte Regierung bzw. die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten zitieren und in öffentlicher Sitzung befragen. Schließlich müssen sie auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben und Jugendinitiativen fördern können. Für ihre Aufgaben sind sie mit ausreichend Personal und eigenen finanziellen Mitteln auszustatten. Geeignete Räumlichkeiten haben die zuständigen Ebenen bereitzustellen.

Die Organisation der Jugendparlamente (Anzahl und Ablauf der Plenarsitzungen, Einsetzung von Ausschüssen etc.) fällt in die Verantwortung der Jugendparlamente. Sie muss demokratischen Grundsätzen entsprechen und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Gewählten Vertreterinnen und Vertretern sind Reise- und Übernachtungskosten zu erstatten. Grundsätzlich muss es möglich sein, sich zu jeder Präsenzsitzung auch digital dazu zuschalten. Wer sich im Jugendparlament engagiert, ist vom Schulunterricht, der Hochschule oder dem Arbeitgeber zu befreien.

Jugendorganisationen

Jugendorganisationen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Selbstverwirklichung von Jugendlichen und zur politischen Bildung nach dem Motto learning by doing. Deshalb wollen wir Jugendorganisationen stärker fördern und ihnen auf kommunaler Ebene mehr Mitwirkungsrechte geben.

Wir fordern in jeder niedersächsischen Kommune eine Informationsfreiheitssatzung. Im Rahmen einer solchen Satzung ist Jugendorganisationen ein erweitertes Auskunftsrecht zu gewähren. Ferner sollen politische Jugendorganisation einen Einwohnerantrag gemäß § 31 NKomVG auch ohne das vorherige Sammeln von Unterschriften stellen können.

Viele Jugendorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen und sind ein Grundpfeiler für das Bestehen unserer offenen Gesellschaft. Doch zunehmend werden in Vereinen ehrenamtliche Stellen vakant. Wir sind überzeugt, dass junge Menschen Vereinsstrukturen langfristig unterstützen, wenn sie mit ihnen frühzeitig in Kontakt kommen. Dabei ist es nebensächlich, ob es sich um die freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Pfadfinder oder politische Jugendorganisationen handelt, entscheidend ist das Engagement. Daher muss es hierfür auch eine angemessene finanzielle Förderung geben. Deshalb fordern wir das Land Niedersachsen auf, die Förderrichtlinien dahingehend zu verändern, dass auch die Selbstorganisation von Jugendorganisationen (Geschäftsstelle, Kongresse, Klausurtagungen) förderfähig wird. Gleiches muss für Bildungsveranstaltungen in anderen Bundesländern und im europäischen Ausland gelten. Kosten für die Eintragung und Änderung des Vereinsregisters sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

Jugendarbeit braucht nicht nur Geld, sondern auch den Raum sich zu entfalten und zu organisieren. Daher fordern wir, dass jede Kommune ein Haus der Jugend errichtet oder prüft, ob das bestehende modernisierungsbedürftig ist. Attraktive Seminarräume in ausreichender Zahl, die rund um die Uhr und gebührenfrei zugänglich sind, halten wir hierbei für unbedingt erforderlich. Bestenfalls bietet das Haus der Jugend den örtlichen Jugendorganisationen, wie in der Stadt Wolfsburg, auch Platz für eigene Büroräume.

Schulen

Die Schule beeinflusst den künftigen Werdegang von Kindern und Jugendlichen wie kaum eine andere staatliche Institution. Sie steht deshalb in der Verantwortung demokratische Mitbestimmung nicht nur zu lehren, sondern selbst zu ermöglichen und aktiv zu fördern.

Deshalb wollen wir die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler an den Schulen verbessern, indem wir die Direktwahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers durch alle Schülerinnen und Schüler im NSchG verankern. Schulen muss die Autonomie verliehen werden innerhalb eines bestimmten Rahmens die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes selbst zu bestimmen. Jede Statusgruppe, also Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler müssen in besagten Gremien mit mindestens einem Viertel und maximal der Hälfte des Stimmgewichts vertreten sein. Die Gemeinde-, Kreis- und Stadtschülerräte sind berechtigt je ein Mitglied mit beratender Funktion in den Schulausschuss der Vertretung zu entsenden. Stellvertreterinnen oder Stellvertreter müssen flexibel und jederzeit nachnominiert werden können.

Es genügt nicht, jungen Menschen nur die Möglichkeit zur politischen Partizipation einzuräumen. Wir wollen sie auch dazu befähigen, ihre Rechte auszuüben und sich für ihre Interessen einzusetzen. Deshalb muss der Politikunterricht in Niedersachsen runderneuert werden. Neben den grundlegenden Werten und der Funktionsweise unseres politischen Systems auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene gehört dazu vor allem selbst Politik zu machen. D.h. die Schülerinnen und Schüler sollen Gespräche mit verschiedenen Interessenverbänden (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Bürgerrechtsorganisationen, Umweltverbände etc.) führen, lernen diese kritisch zu reflektieren und eigene Lösungen unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansichten ausarbeiten. Mit der Landesschulbehörde oder anderen geeigneten Organisationen sollen Planspiele für den Politikunterricht kurs- und schulübergreifend organisiert und durchgeführt werden. Der Beutelsbacher Konsens muss dabei stets gewahrt bleiben. An Tagesausflügen in den Niedersächsischen Landtag und in die kommunale Vertretung vor Ort sollte jede Schülerin und jeder Schüler im Laufe ihrer/seiner Schulzeit mindestens einmal teilgenommen haben.

Hochschulen

Auch in der Selbstverwaltung unserer Hochschulen wollen wir den vielfältigen Interessen und Belangen junger Menschen mehr Geltung verschaffen. Denn wir sind überzeugt, dass Studierende selbst am besten wissen, was gut für sie ist. Unser Ziel ist es, die Statusgruppe der Studierenden in der akademischen Selbstverwaltung zu stärken. So wollen wir nicht nur die Strukturen demokratischer und partizipativer gestalten, sondern auch eine Kultur des gleichberechtigten Miteinanders schaffen, damit alle Statusgruppen in den Hochschulen gemeinsam die Zukunft ihrer Bildungseinrichtung gestalten können.

Die bisher bestehende Hochschullehrer-Mehrheit gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 NHG lehnen wir deshalb ab. Stattdessen fordern wir, dass die Hochschullehrer stets über höchstens die Hälfte der Stimmen in allen Gremien verfügen dürfen, sodass ein Stimmgleichgewicht der Hochschullehrer gegenüber den additiven Stimmen der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und den Mitarbeitern in Technik und Verwaltung besteht.

Daneben fordern wir, dass auch bei der Zusammensetzung der Findungskommission zur Ernennung bzw. Bestellung einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten einer Hochschule die Studierenden mit mindestens einer stimmberechtigten Vertreterin oder Vertreter berücksichtigt werden. § 38 Abs. 2 S. 3 NHG ist entsprechend zu ergänzen.

Weiterhin setzen wir uns für die Einführung von studentischen Vizepräsidenten mit dem Aufgabenbereich Studium und Lehre an allen niedersächsischen Hochschulen ein, um die gemeinsame Gestaltung der Hochschule von Lehrenden und Lernenden auch auf der obersten Verwaltungsebene zu garantieren. Die Wahl der studentischen Vizepräsidenten soll dabei in Form einer Direkt- bzw. Urwahl erfolgen und als gültig gelten, wenn mindestens fünfzehn Prozent aller wahlberechtigten Studierenden sich beteiligt haben. Wird das Quorum nicht erreicht, bleibt das Amt bis zur erfolgreichen Wahl eines Vizepräsidenten unbesetzt. Es ist maximal eine Wiederwahl möglich. Die Amtszeit des studentischen Vizepräsidenten beträgt zwei Semester.

Ein Meister braucht kein Master

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die berufliche Bildung integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems, den es zu fördern gilt. Dies spiegelt sich bereits in dedizierter Form in der Beschlusslage wider.

Im Rahmen des „Gesetz[es] zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ hat mit dem Beschluss des Bundesrates vom 29.11.2019 eine Reform der Nomenklatur von Fortbildungsabschlüssen ihren Weg in das Berufsbildungsgesetz gefunden, die unserer Meinung nach in der nationalen sowie internationalen Wahrnehmung von deutschen Bildungsabschlüssen zu erheblichen Irritationen führen wird und gleichzeitig keine Stärkung der beruflichen Bildung bedeutet.

Die in § 53 BBiG spezifizierte Umbenennung von Abschlüssen der zweiten und dritten beruflichen Fortbildungsstufe in „Bachelor“ bzw. „Master Professional“ lehnen wir ab.

Daher fordern wir die Rückkehr zum Meistertitel. Die etablierten Abschlussbezeichnungen sind international anerkannt und geschätzt. Weiterhin schadet die Umbenennung der mit der Meisterwürde verbundenen Achtung.

JA zu Drogenprävention – NEIN zu Scientology

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt davon, dass Drogen-Prävention gerade an Schulen notwendig ist. Wenn diese jedoch nur vorgeschoben wird und in Wahrheit der Mitgliedergewinnung für eine verfassungsfeindliche Organisation dient, so wie es aktuell von Scientology praktiziert wird, muss das für jeden klar erkennbar gemacht werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, dass bei jeglichem öffentlichen -Tarnorganisationen wie beispielsweise dem Verein „Sag NEIN zu Drogen – sag JA zum Leben“ klar, unmissverständlich und für jeden erkenntlich gemacht werden muss, dass die Scientology-Organisation dahinter steckt. Auf Flyern und Broschüren jener Organisationen muss dies auf der Vorderseite gekennzeichnet werden.

Schülerfirmen stärken

1. Schülerfirma

Schülerfirmen sind eine spezielle Form von schulischer Projektarbeit, in der Schülerinnen und Schüler, außerhalb des regulären Unterrichts, eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Eine Schülerfirma produziert und verkauft reale Produkte oder bietet Dienstleistungen an. Der Absatzmarkt einer Schülerfirma sind die Schule und das schulische Umfeld.

2. Schülerfirmen stärken

Primär geht es nicht darum, hohe Umsätze und Gewinne zu erzielen. Schülerfirmen sollen vielmehr attraktive Lernanlässe und fächerübergreifendes, handlungsorientiertes Lernen ermöglichen. Den Schülern soll Verantwortung übertragen werden und dadurch verantwortungsvolles Arbeiten gelehrt werden. Deshalb wollen wir die Projektarbeit unterstützen und fördern, denn den Schülerinnen und Schülern soll auch in der Schule die Möglichkeit gegeben werden, sich auf ein selbstständiges Berufsleben vorzubereiten. Außerdem möchten wir jungen Menschen das Gründen eines Unternehmens näher bringen und somit die große Angst vor der Selbstständigkeit verringern.

Uns ist es wichtig, das Vertrauen in eine mögliche Selbstständigkeit und in die Wirtschaft zu stärken und Schüler und Schülerinnen näher zu bringen, dass es die Möglichkeit gibt sich zu versuchen bevor man in das reale Arbeitsleben einsteigt. Desweiteren wollen wir ein Umfeld schaffen in dem näher gebracht wird, dass auch Scheitern erlaubt ist man aber auch Erfolgserlebnisse für sich verbuchen kann.

2.1 Wettbewerbe

Zur Stärkung der Schülerfirmen und der Kreativität soll eine Landesschülerfirmenmesse stattfinden, dort sollen sie ihre Projekte vorstellen und ihre Ehrfahrungen mit anderen Schülern aus Niedersachsen teilen. Im Rahmen dieser Messe soll auch ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Dabei wird beachtet, dass die unterschiedlichen Schülerfirmen auch andere Ziele verfolgen können. Eine unabhängige Jury vergibt dementsprechend Preise in verschiedenen Kategorien. Diese sind:

  • Die kreativste/innovativste Idee
  • Der größte wirtschaftliche Erfolg
  • Den größte Nutzen für die Allgemeinheit
  • Die höchste Nachhaltigkeit

Die Gewinner der einzelnen Kategorien sollen ein vorher festgelegtes Gewinnpaket erhalten. Dieses soll sich aus finanzieller Unterstützung der Projekte, einem kleinen Taschengeld und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen wie Kurzreisen im Rahmen der Vorstellung des eigenen Projekts an anderen Schulen zusammensetzen.

Das Gewinnpaket legt fest: Bildungsministerium, Wirtschaftsministerium und Förderring.

Die Jury besteht aus Mitgliedern des Förderrings.

2.2 Einrichtung eines Förderrings

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung eines Förderrings, der aus Unternehmen verschiedener Größe und aus verschiedenen Branchen besteht, damit für jede Schülerfirma, von Snackautomat bis eigene App, der richtige Partner dabei ist.

Der Förderring soll folgende Aufgaben übernehmen:

Jede Schülerfirma, die Unterstützung vom Förderring erhalten möchte, muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die eigene Geschäftsidee und ein dazugehöriges Konzept einem Komitee aus Vertretern des Förderrings vorgestellt wird. Hält dieses Komitee die Idee für umsetzbar und erfolgversprechend, bekommt die Schülerfirma Zugriff auf den Unternehmenspool des Rings und kann sich ein Unternehmen suchen, das die Idee unterstützen möchte.

Dieses Unternehmen soll ein dauerhafter Partner für eine selbst ausgewählte Schülerfirma sein.

Das Unternehmen kann die Schülerinnen und Schüler nun mit seinem Wissen und auf anderem Wege unterstützen, indem zum Beispiel bei der Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung des Produktes geholfen wird. Darüber hinaus kann bei der Organisation der Schülerfirma geholfen werden.

Im Optimal Fall sind Partnerschaften so eng, dass das Unternehmen bereit ist, Referenten an die jeweilige Schule zu schicken, um in der Berufsberatung und -Vorbereitung zu helfen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung ist das Gewähren eines Darlehens. Diese Möglichkeit ist für Schülerfirmen besonders wichtig, da in den meisten Fällen ein Startkapital fehlt, das unter Umständen nicht von der Schule getragen werden kann. Für ein solches Darlehen haftet lediglich die Schülerfirma und keine Privatperson. Die Tilgung soll durch die Abgabe eines Teils des Gewinns erfolgen. Kann die Schülerfirma keinen Gewinn erzielen und scheitert, wird sämtliches Vermögen liquidiert und genutzt, um das Darlehen zurückzuzahlen. Reicht das bestehende Vermögen für die gesamte Tilgung nicht aus, verfallen die Forderungen. Diese Bedingungen werden geregelt in einem Standardvertrag, der zwischen Schülerfirma, Förderring und jeweiligen Unternehmen geschlossen wird.

Das Geld für das Darlehen kann von einem Unternehmen direkt oder von dem speziell eingerichteten Fördertopf stammen. In dem Fördertopf kann jede Privatperson oder Unternehmen spenden. Darüber hinaus zahlt der Staat jährlich eine vom Kultusministerium festgelegte Summe ein.

Darüber hinaus soll der Förderring einen detaillierten Leitfaden und Ansprechpersonen zur Gründung einer Schülerfirma, die Rahmenbedingungen und die Anfangsphase zur Verfügung stellen. Insbesondere gilt die Hilfe für offiziellen Dokumenten.

3. Einführung einer neuen Rechtsform für Schülerfirmen

Unter welcher Rechtsform eine Schülerfirma läuft ist nicht klar definiert. Dadurch kommt es oft zu Problemen und Komplikationen. Aus diesem Grund wollen wir eine neue Rechtsform für Schülerfirmen schaffen.

Voraussetzungen für die Anmeldung als Schülerfirma sind:

  • Es muss im Rahmen einer Schulaktivität stattfinden
  • Mindestens ein Betreuungslehrer der Schülerfirma muss den Behörden als Ansprechperson gegeben sein
  • Dem Finanzamt müssen jährliche Berichte der Kostenrechnungen vorliegen
  • Dem Betreuungslehrer müssen Quartalsberichte vorliegen
  • Der Umsatz darf in drei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze von im Durchschnitt 4.584€ nicht übersteigen (Die Hälfte von der Grenze zur Einkommensteuer). Wenn dieser Betrag überschritten wird, muss die Schülerfirma in einer anderen Rechtsform überführt werden.

Für die Schülerfirmen gilt folgendes:

  • Befreiung von sämtlichen Steuern
  • Das Startkapital, dass die Schülerfirma von dem Förderring erhält, muss nur zurück gezahlt werden, wenn die Firma dadurch nicht zahlungsunfähig wird.
  • Die Haftung einer Schülerfirma ist beschränkt. Sie haftet lediglich mit Firmenvermögen. Das verbleibende Firmeneigentum geht in den Besitz des Förderrings über.
  • Die Verpflichtung zur Verfügung gestellte grundlegende Ausstattung seitens der Schule wird nicht als Firmenvermögen angesehen.

Wahlbeteiligung steigern – Online-Wahlen an Hochschulen erproben

Viele Studierende scheinen sich nicht der Bedeutung von Hochschulpolitik bewusst zu sein, darauf deutet zumindest die permanent niedrige Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen hin. Die meisten Hochschulen und Universitäten kennen dieses Problem. Die Zusammensetzung des Studierendenparlaments, das eigentlich als Vertreter der Studierendenschaft dienen soll, wird oft nur von einem Bruchteil der Studierenden einer Hochschule oder Universität bestimmt. Das stellt auch die demokratische Legitimation der Studierendenparlamente selbst infrage. Unser Ziel ist es deshalb, möglichst vielen Studierenden die Wichtigkeit von Hochschulpolitik zu verdeutlichen und sie wieder dazu zu bringen, sich an den Hochschulwahlen zu beteiligen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen deshalb die Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden verbessern. Darum fordern wir, dass alle Hochschulen und Universitäten die Möglichkeit einrichten, dass Studierende ihre Stimme bei Partizipationsmöglichkeiten wie Meinungsbildern, Referenden, Vollversammlungen und Hochschulwahlen auch online über ein hochschuleigenes Netzwerk abgeben können. Die Wahlrechtsgrundsätze einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl sollen dabei gewahrt bleiben. Hochschulen und Universitäten können so auch als “Versuchslabore” für Formen des E-Government bzw. E-Voting dienen. So können die Auswirkungen von E-Voting auf die Wahlbeteiligung und Wahlergebnisse sowie mögliche auftretende Probleme erforscht werden.

Größere Gymnasien in Niedersachsen ermöglichen

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) in der zurzeit geltenden Fassung muss die Zügigkeit eines Gymnasiums im Sekundarbereich I zwischen mindestens zwei und höchstens sechs Zügen je Schuljahrgang liegen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, diese gymnasiale Schulorganisation in Niedersachsen zu flexibilisieren und zukünftig bis zu neunzügige Gymnasien zu ermöglichen. Die Regelung zur Mindestzügigkeit soll bestehen bleiben.

#Digitalpakt Hochschule – programmbasierte Förderung deutscher Hochschulen

In einer zunehmend digitalen Gesellschaft sind Hochschulen in der Verantwortung, als Innovationsmotor die digitale Transformation voranzutreiben. Hochschulen können dabei insbesondere als Experimentierräume für Digitalisierungsprojekte in den Bereichen Forschung, Studium und Lehre sowie Verwaltung verstanden werden.

Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte können anschließend auf einer gesamtgesellschaftlichen öffentlichen Ebene umgesetzt werden. Um den innerdeutschen Wettbewerb zwischen den Hochschulstandorten anzukurbeln und darüber hinaus für exzellente Konzepte ausreichende finanzielle Mittel für Sach- und Personalkosten vorzuhalten, ist ein Digitalpakt Hochschule als milliardenschweres Finanzierungsprogramm vom Bund für die Lehre an deutschen Hochschulen notwendig. Mit dem Digitalpakt Hochschule sollen nicht nur infrastrukturelle Maßnahmen finanziert werden, sondern auch insbesondere didaktische Konzepte für digitales Lehren und Lernen entwickelt, implementiert und vorangetrieben werden.

BAföG-Verlängerung für pflegende Angehörige

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, eine Härtefallregelung zu schaffen, welche es Studenten, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, erlaubt, eine Verlängerung des BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten.