Sex auf Rezept

Wir fordern die finanzielle Übernahme von Sexualbegleitung durch die Pflegekassen ab einem Pflegegrad 3. Hierzu soll das Pflegegeld entsprechend angepasst werden. Sexualbegleitung muss bei den Pflegekassen beantragt werden. Sexualbegleitungen rechnen dann direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Damit Sexualbegleiter:innen mit den Pflegekassen abrechnen können müssen sie eine entsprechende Zertifizierung für den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen vorweisen. Die Kriterien hierfür legen die Pflegekassen fest. Für die Zertifizierungsseminare sollen Kooperationen mit  freien Trägern eingegangen werden ähnlich zu Seminaren für Alltagsbegleitungen von Senior:innen (§43b und §53b SGBXI).

Außerdem soll ein Schulungsprogramm für Menschen, die in der Prostitution tätig sind geschaffen werden.

Echte Sicherheit für Minijobber und geringfügig Beschäftigte

Seit dem 01.01.2013 verdienen Minijobber und geringfügig Beschäftigte in Deutschland maximal 450€. Mit 4.4 Millionen Erwerbstätigen die 2020 ausschließlich dieses Arbeitsmodell nutzten, verlieren 12% der Kernerwerbstätigen in Deutschland jedes Jahr einen Teil ihrer Kaufkraft. Auch sollte nicht vergessen werden das ca. dreiviertel aller Studenten neben dem Studium einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, und auch hier nutzen viele das Arbeitsmodell der geringfügigen Beschäftigung.

Anhand des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Quelle 3) lässt sich nachvollziehen, dass die 2013 verdienten 450€ zum Jahresende 2021 nur noch eine reale Kaufkraft von 400,50€ haben.

Die kommende Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 520€ fängt aber keineswegs den Realverlust der Erwerbstätigen auf. Die Inflationsrate betrug im Mai 2022 +7.9% (Quelle 4) und wird auch nach unserer Annahme in naher Zukunft nicht fallen.

Anders als bei herkömmlicheren Arten der Beschäftigung, werden die Minijobber meist bei staatlichen Finanzhilfspaketen nicht berücksichtigt. So können sie bspw. trotz des mehrfach angestiegenen Steuerfreibetrags (allein im Jahr 2022 zweimal) nicht mehr Geld verdienen. Auch können sie nicht von den geplanten Steuervorteilen profitieren, die durch die „Überbesteuerung“ des Staates im Fiskus 2023 u.a. mit Einkommenssteuererlassen wieder ausgezahlt werden sollen.

Daher sollten wir vorplanen, anstatt hinterherzurennen, damit alle Erwerbstätige in Deutschland finanziell stabil durch diese Finanzkrise kommen!

Wir Jungen Liberalen fordern daher:

  • eine Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 700€.
  • alle drei Jahre eine Anpassung des erlaubten Entgeldbetrags an die Inflation.

Fairness für Erwerbsunfähige

Für Menschen die aufgrund von schweren gesundheitlichen Einschränkungen von der deutschen Rentenversicherung als erwerbsunfähig eingestuft werden ist dies ein großer Umbruch. Viele der sowieso von Gesundheitsbeschwerden geplagten Menschen finden sich allerdings trotz abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung in einem langen und quälenden Rechtsstreit wieder.

Aufgrund der Beweispflicht der Versicherungsnehmer sind private Versicherer bereit sich in einen Prozess zu verwickeln, um die Menschen, welche sowieso aufgrund des nun fehlenden Einkommens mit finanziellen Problemen belegt sind, zu einem Vergleich oder gar dem kompletten Verzicht auf Leistungen zu bewegen. Die finanziellen und gesundheitlichen Schwierigkeiten der Versicherungsnehmer dürfen nicht durch Versicherungsträger ausgenutzt werden!

Wir Junge Liberale fordern, dass:

  • private Versicherer verpflichtet sind, die von der Rentenversicherung festgestellte Erwerbsunfähigkeit anzuerkennen.
  • die Beweispflicht bei Anfechtung auf den Versicherer übertragen wird.
  • die Leistungen der Versicherung auch während eines Rechtsstreits gezahlt werden müssen.

Angemessene Vergütung von studentischen, künstlerischen sowie wissenschaftlichen Hilfskräften!

Der Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 30.10.2019 sieht eine gestaffelte Erhöhung der Bezahlung von wissenschaftlichen, künstlerischen sowie studentischen Hilfskräften vor. Dabei wurde die letzte und höchste Stufe im Sommersemester 2021 erreicht bei der Studierende mit Bachelorabschluss eine Vergütung von 12,43€ erhalten sowie Studierende ohne einen solchen Abschluss 10,69€. Letztere wird mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12€ auf eben diesen Betrag erhöht. Der Erlass ist zudem gültig bis zum 31.12.2024.

Wir fordern eine angemessene Bezahlung von Studierenden an niedersächsischen Hochschulen, welche sich an transparenten Parametern wie der Inflation oder der Erhöhung der Vergütung des öffentlichen Dienstes richtet sowie einem höheren Ausgangslohn als dem des gesetzlichen Mindestlohns.

Qualifikation statt Quote – Zweitstudienquote abschaffen!

Wer sich in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium neu orientieren oder zusätzlich qualifizieren will, wird schnell mit der sogenannten Zweitstudienquote konfrontiert. Diese regelt, dass lediglich 3% der zulassungsbeschränkten Studienplätze an Zweitstudienbewerber vergeben werden.

Ziel dieser Quote ist es, einen Ausgleich zwischen zwei berechtigten Interessen zu schaffen: Einerseits ist eine zusätzliche Qualifikation der Zweitstudienbewerber vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens wünschenswert. Gleiches gilt auch für eine thematische Umorientierung, weil schwindendes Interesse an einem zuvor gewählten Themengebiet zu beruflicher Unzufriedenheit führt und der Selbstverwirklichung des betroffenen Individuums im Wege steht.

Andererseits haben Erstbewerber auf ein Studium die Chance verdient, überhaupt das erste Mal studieren zu dürfen. Auch volkswirtschaftlich kann argumentiert werden, dass eine höhere Verweildauer im Studium und eine daraus resultierende kürzere Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht wünschenswert sind.

Aus diesen Gründen ist das Ziel des Interessenausgleichs grundsätzlich richtig. Allerdings ist eine starre Quote kein geeignetes Instrument, weil sie weder auf die Verteilung der Bewerber noch die Anzahl der Studienplätze Rücksicht nimmt. Im Zweifel führen solche Quoten nicht dazu, dass sich stets die leistungsstärksten Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen, sondern verzerren die Bewertung zugunsten eines pauschalen Kriteriums.

Hochschulen sollen selbst Kriterien für die Aufnahme erstellen können. Hierbei muss den Studierenden ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Durch den Wettbewerb der Hochschulen soll jedem Interessenten, egal ob für das Erst- oder Zweitstudium, ein gutes Angebot sichergestellt werden.“

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine ersatzlose Abschaffung der Zweitstudienquote.