Sicherheit im 21. Jahrhundert: Neue Strukturen für unsere Nachrichtendienste

Im Zeitalter sich stetig wandelnder sicherheitspolitischer Herausforderungen steht unser Land vor der unerlässlichen Aufgabe, die Effektivität und Leistungsfähigkeit unserer Nachrichtendienste zu optimieren. Die rasante Entwicklung der Technologie, die Ausbreitung von Cyberbedrohungen und die globalen Sicherheitsrisiken erfordern eine innovative Herangehensweise, um unsere nationale Sicherheit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen wegweisende Strukturreformen der Nachrichtendienste. Diese Reformen zielen nicht nur auf eine erhöhte Effizienz und Koordination ab, sondern setzen auch auf umfassende Transparenz und den Schutz der Bürgerrechte. In einer Zeit, in der die Sicherheit unseres Landes und die Wahrung der individuellen Freiheiten von größter Bedeutung sind, sind diese Reformen von entscheidender Bedeutung, um unsere Nachrichtendienste fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen.

Grundlegende Strukturreformen der Nachrichtendienste zur Stärkung der nationalen Sicherheit und Effizienz

Die Herausforderungen und Bedrohungen im Bereich der nationalen Sicherheit erfordern eine optimale Nutzung von Ressourcen, klare Zuständigkeiten und eine nahtlose Koordination. Die Beseitigung von Doppelstrukturen bei den Nachrichtendiensten und ihren Kontrollen ist entscheidend, um diesen Zielen näher zu kommen.

Durch die Konsolidierung von Arbeitsprozessen, die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten und die Förderung eines engen Informationsaustauschs zwischen den Diensten kann die Effizienz gesteigert werden. Gleichzeitig kann die Zusammenführung von Kontrollinstanzen zu einer effektiveren Überwachung der Nachrichtendienste führen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Mechanismen stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Durchführung von Strukturreformen der Nachrichtendienste, um ihre Leistungsfähigkeit, Zusammenarbeit und Kontrolle zu stärken. Die Strukturreformen sollen wie folgt umgesetzt werden:

  • Wahrheitspflicht und Informationsaustausch: Die Nachrichtendienste müssen im Austausch mit den Kontrollinstanzen, der Wahrheitspflicht unterliegen, die Möglichkeit der Zurückhaltung von Informationen wird abgeschafft. Dies gilt jedoch nur für Informationen die im Zusammenhang mit seinen Aufsichtstätigkeiten stehen. Im Falle von Verstößen sind dienstliche oder strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Diese Regelung sollte auch für Verletzungen der Pflicht zur Unterrichtung gelten. Informationen, die für eine gewissenhafte Ausführung ihrer Aufsichtsfunktion von Bedeutung sind, sollen dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.
  • Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr): Das PKGr muss eine eigene Geschäftsstelle mit ausreichend Mitarbeitern erhalten, welche über ein ausreichendes technisches Know-How verfügen sollen und sich auch mit den Abgeordneten als Geheimnisträger austauschen dürfen, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
  • Erweiterter Zugang: Das PKGr soll befugt sein, Zugang zu allen relevanten Unterlagen zu erhalten, einschließlich solcher, die als vertraulich oder geheim eingestuft sind. Das Verbot von Geheimnisverrat bleibt bestehen und wird auch gegenüber Abgeordneten durchgesetzt. Um solche Verstöße präventiv zu unterbinden, halten wir es für angemessen, Optionen wie besonders gesicherte Leseräume in Betracht zu ziehen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die notwendige Transparenz in der Überwachungsarbeit zu wahren und gleichzeitig die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu schützen.
  • Transparenz: Der Unabhängige Kontrollrat soll das Recht auf uneingeschränkte Einsicht in alle relevanten Akten haben, einschließlich solcher, die als vertraulich oder geheim eingestuft sind und im Zusammenhang mit seiner Aufsichtstätigkeit stehen. Dieses Maß an Transparenz und Informationszugang ist entscheidend, um eine effektive und umfassende Kontrolle sicherzustellen und das Vertrauen in seine Überwachungsarbeit zu stärken.
  • Vorlage von Dienstvorschriften: Die Dienstvorschriften im Bereich der Nachrichtendienste sollen dem PKGr zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, um eine präventive Kontrolle sicherzustellen.
  • Einrichtung eines Geheimdienstbeauftragten: Es soll der Posten eines Geheimdienstbeauftragten bzw. ständigen Sonderermittlers geschaffen werden, der sich hauptamtlich mit der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste befasst. Die Ausgestaltung dieses Amtes soll sich an dem des Wehrbeauftragten orientieren. Ihm sollen die Kapazitäten der Geschäftsstelle des PKGr zur Verfügung stehen.
  • Abschaffung der Kontrollfunktion des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Die Kontrollfunktion durch den BfDI soll abgeschafft werden. Der BfDI soll keine weitreichenden Auskunfts- und Zugangsrechte haben und die Kontrolle des BND zählt nicht zu seinen Aufgaben.
  • Auflösung der G10-Kommission: Die G10-Kommission soll aufgelöst werden. Ihre Aufgaben übernimmt stattdessen der Unabhängige Kontrollrat. Er entscheidet über die Rechtmäßigkeit angeordneter Maßnahmen im Rahmen der technischen Aufklärung.
  • Neugestaltung des Vertrauensgremiums: Das Vertrauensgremium soll aufgelöst werden. Seine Funktion übernimmt das Parlamentarische Kontrollgremium.
  • Einführung von “Examination Warrants“: Es sollen „Examination Warrants“ (VorabPrüfungen) für die Auswertung von Massendaten eingeführt werden. Vorgeschlagen wird die obligatorische Genehmigung der geplanten Datennutzung und Auswertungsmethoden für die Analyse von Massendaten, wobei hochrangige Richter:innen diese Datenanalyse-Anordnungen prüfen und vorab genehmigen müssen.
  • Befugnisse der Kontrollinstanzen: Die Kontrollinstanzen sollen bei unrechtmäßigen Maßnahmen bestimmte Formen der Datenverarbeitung untersagen können und disziplinarische Maßnahmen anordnen können. Zudem soll es – wie der Verteidigungsausschuss – mit eigenen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet sein. Auf Beschluss von einem Viertel seiner Mitglieder sollen Geheimdienstmitarbeiter vorgeladen und befragt werden können.
  • Whistleblowerschutz: Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden erhalten die Möglichkeit, außerhalb des offiziellen Dienstwegs und anonym den Geheimdienstbeauftragten sowie das Parlamentarische Kontrollgremium zu kontaktieren, ohne Sorge um ihre berufliche Zukunft haben zu müssen. Die Verpflichtung, ihren Dienstvorgesetzten darüber zu informieren, wird für eine solche Situation abgeschafft.

Erweiterung der Handlungsbefugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) im Ausland

Der MAD spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der nationalen Sicherheit und der Abwehr von Bedrohungen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist es von großer Bedeutung, dem MAD angemessene Handlungsmöglichkeiten zu gewähren. Gegenwärtig ist der MAD im Ausland auf die Unterstützung des BND gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 MADG angewiesen. Dies begrenzt jedoch seine Effektivität im Bereich der Spionageabwehr im Ausland erheblich. Daher ist es notwendig, die Handlungsbefugnisse des MAD zu erweitern, um seine Fähigkeiten zu stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern hiermit die Erweiterung der Handlungsbefugnisse des MAD im Ausland, um seine Effektivität bei der Spionageabwehr zu steigern. Konkret schlagen wir folgende Änderungen vor:

  • Ermächtigung zur Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel: Der MAD soll befugt sein, auch außerhalb seiner Liegenschaften nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, um potenzielle Sicherheitsbedrohungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
  • Erweiterung der Handlungsfreiheit im Ausland: Der MAD soll in der Lage sein, eigenständig und unabhängig von anderen Behörden im Ausland operative Maßnahmen zur Spionageabwehr durchzuführen.
  • Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten: Der MAD soll befähigt sein, in Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Nachrichtendiensten gemeinsame Operationen zur Spionageabwehr durchzuführen.

Eingliederung von Teilen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Die Sicherheit und Stabilität unserer Nation erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsstrukturen. Um effektiv auf Bedrohungen im Bereich von Extremismusabwehr und Sicherheitsüberprüfungen für Bundeswehrangehörige zu reagieren, schlagen wir die Eingliederung von spezifischen Teilen des MAD in das BfV vor. Hiermit streben wir eine gestärkte Kooperation und Synergie in diesen kritischen Sicherheitsbereichen an.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern hiermit die Eingliederung ausgewählter Abteilungen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), um die Effektivität bei der Extremismusabwehr sowie der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen für Bundeswehrangehörige zu erhöhen. Die Eingliederung soll wie folgt umgesetzt werden:

  • Bereich Extremismusabwehr: Die Abteilungen des MAD, die sich mit der Erkennung und Bekämpfung von Extremismus beschäftigt, sollen in das BfV integriert werden. Dies gewährleistet eine enge Zusammenarbeit sowie den Austausch von Informationen und Fachwissen zwischen den beiden Behörden und verhindert unnötige Doppelstrukturen.
  • Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen: Die Abteilungen des MAD, die für die Sicherheitsüberprüfungen von Bundeswehrangehörigen verantwortlich sind, sollen ebenfalls in das BfV eingegliedert werden. Dies ermöglicht eine effizientere und koordiniertere Durchführung dieser Überprüfungen.
  • Informationsaustausch und Transparenz: Das BfV verpflichtet sich dazu, das Verteidigungsministerium über alle im Zusammenhang mit den genannten Aufgaben stehenden Ermittlungen und Maßnahmen umfassend zu unterrichten. Dies gewährleistet eine transparente und kooperative Zusammenarbeit.

No seat allocation without representation – Reform der Sperrklausel

Seit 1949 besteht in Deutschland eine explizite Sperrklausel von 5% („5%-Hürde“) bei der Wahl zum Deutschen Bundestag, die inzwischen auch in allen 16 Bundesländern zu den Wahlen des jeweiligen Landesparlaments gilt. Diese Sperrklausel wurde seit ihrer Einführung damit begründet, einer „Zersplitterung“ des Parlamentes entgegenzuwirken. Während in der Weimarer Republik aufgrund einer fehlenden Hürde bis zu 17 Parteien im Reichstag vertreten waren, wurden in der Geschichte des Deutschen Bundestages zu keinem Zeitpunkt mehr als sieben Parteien (bei separater Zählung von CDU und CSU) ins Parlament gewählt. In dieser Hinsicht hat die 5%-Hürde also ihr Ziel erreicht. Gleichzeitig lässt sich durch verschiedene Entwicklungen des Parteiensystems in den letzten Jahren beobachten, dass die Zahl der dadurch nicht repräsentierten Wählerinnen und Wähler in der Tendenz steigt. In einigen Fällen führte die Sperrklausel zu besonders hohen Werten unberücksichtigter Zweitstimmen, etwa bei der Bundestagswahl 2013 (15,69%) oder bei der Landtagswahl im Saarland (22,3%). Im Sinne des Repräsentationsprinzips einer Demokratie kann ein solcher Befund kaum wünschenswert sein und zeigt, dass Handlungsbedarf bezüglich einer Reform der Sperrklausel besteht.

Es gilt, einen pragmatischen Ausgleich zwischen einer angemessenen Repräsentation einerseits und einer Sicherstellung stabiler parlamentarischer Prozesse und Mehrheiten andererseits zu schaffen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Möglichkeit für Parteien zu Landtags- und Bundestagswahlen frei Listenverbindungen mit beliebig vielen anderen Parteien einzugehen.

Schwester, ich will nicht mehr – Für ein menschenwürdiges Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Nichts wiegt mehr als die persönliche Entscheidungsfreiheit und die Würde des Menschen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 wurde erstmals ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben von deutschen Gerichten anerkannt und der damalige § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend ungeregelt. Lediglich die strafrechtlich verfolgte Tötung auf Verlangen in § 216 StGB lässt darauf schließen, dass die Selbstbestimmung im Hinblick auf das Leben immer noch eingeschränkt wird. Zwar versuchen selbst die höchsten deutschen Gerichte in ihren Entscheidungen mit „wertende Gesamtbetrachtungen“ dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben einen Entfaltungsraum zu gewähren, jedoch werden auch sie durch das geltende Recht darin limitiert.

Für uns Liberale bildet der freie Willen in allen Lebensbereichen die uneingeschränkte Garantie für ein würdevolles Leben und Sterben. Um die Sterbehilfe nicht gesetzlich ungeregelt zu lassen, fordern wir deshalb die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, ausführlich regelt und somit keine Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich offenlässt.

An die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage stellen wir die folgenden Anforderungen:

Der Kern der Grundlage muss das Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthalten, das jedem Menschen grundsätzlich von Geburt an zusteht. Damit einhergehend muss jeder das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, was mit seinem Leben passiert und wann es beendet wird. Das Konstrukt der fehlenden “Dispositionsbefugnis” über das Leben, was im Strafrecht eine Einwilligung in die Fremdtötung verhindert, lehnen wir strikt ab. In diesem Rahmen muss auch der § 216 StGB reformiert werden, der als einzige Rechtsnorm die Wertung enthält, dass die Verfügungsberechtigung des Lebens nicht bei dem Individuum liegt. Bei Vorlage der Voraussetzungen des Gesetzes muss eine Straffreiheit garantiert werden. Ein vermeintlicher Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen ist hierfür keine Rechtfertigung. Die strafrechtliche Einschränkung einer derart persönlichen Entscheidung, wann und wie man aus dem eigenen Leben scheiden will, kann nicht primär auf die Achtung des menschlichen, würdevollen Lebens abzielen und muss deshalb abgeschafft werden.

Darüber hinaus dürfen keine großen Hürden gesetzt werden, die es erschweren, an Medikamente zu gelangen, welche das Leben schmerzfrei und sicher beenden. Hierzu muss es Ärzten ohne strafrechtliche Risiken erlaubt sein, solche Medikamente verschreiben zu können. Es soll deshalb eine Regelung eingeführt werden, die die Verschreibung von Medikamenten zu Zwecken der Sterbehilfe als “begründet” im Sinne des § 13 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetz ansieht.  Der Arzt ist verpflichtet, den Suizidenten mündlich und in verständlicher Form über sämtliche für die Selbsttötung wesentlichen medizinischen Umstände aufzuklären. Dazu gehören der voraussichtliche Ablauf der Selbsttötung, die Hilfe hierzu sowie die Risiken der medizinischen Methode. Um eine unkontrollierte Weitergabe an Unberechtigte zu verhindern, darf der Arzt die Medikamente zu keinem Zeitpunkt an den Sterbewilligen ausgeben. Er hat vielmehr sicherzustellen, dass sie nur von ihm eingenommen werden, beispielsweise dadurch, dass er sie erst kurz vor der Einnahme an den Sterbewilligen übergibt und den Sterbewilligen beim Ableben begleitet. Eine Pflicht von Ärzten zur Verschreibung von Medikamenten zur Beendigung des Lebens kann es aber aus Gründen der Entscheidungs- und Gewissensfreiheit des Arztes nicht geben.

Eine entsprechende Pflicht zur Beratung vor der Verschreibung solcher Medikamente lehnen wir ab. Es sollen allerdings ausreichende Beratungsstellen geschaffen werden, an die man sich anonym wenden kann. Auf diese und die dortigen Beratungsangebote müssen die Ärzte jedoch vor der Verschreibung der Medikamente hinweisen.

Dort soll man sich über alle wesentlichen Aspekte bezüglich des Suizids informieren können, sei es über die Bedeutung und die Tragweite der Selbsttötung oder eines fehlgeschlagenen Suizidversuches für sich und sein näheres persönliches und familiäres Umfeld, über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten oder auch über Handlungsalternativen zum Suizid. Auch soll man sich dort über den eigenen gesundheitlichen Zustand, die im Falle einer Erkrankung in Betracht kommenden alternativen therapeutischen Maßnahmen und pflegerischen oder palliativmedizinischen Möglichkeiten informieren können. Die Beratung hinsichtlich jeder nach Sachlage erforderlichen medizinischen, sozialen oder juristischen Informationen ist ergebnisoffen zu führen und darf nicht bevormunden.

Gerade damit der Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen allerdings auch nicht vernachlässigt wird, muss bei der Abgabe von Medikamenten weiterhin ein autonom und freiwillig gebildeter Wille vorliegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit darf der verschreibende Arzt erst dann Sterbehilfe leisten, wenn ein psychologisches Attest vorliegt, aus dem ein frei gebildeter Wille hervorgeht, sowie erkennbar ist, dass der Sterbewillige nicht an einer akuten psychischen oder chronischen Störung leidet. Hierbei darf es keine Rolle spielen, ob die Entscheidung des Sterbewilligen in dem konkreten Fall für andere Personen als “unvernünftig” angesehen wird. Die sterbewillige Person muss nur generell in der Lage sein, “vernünftige” Entscheidungen zu treffen. Auch muss aus dem Attest hervorgehen, dass dem Sterbewilligen alle zur Entscheidung notwendigen Informationen vorliegen und der Entschluss ohne unzulässige Einflussnahme und ohne Druck entstanden ist. Um die Unabhängigkeit des Attests gewährleisten zu können, soll dieses von einem Psychologen ausgestellt werden, der von einem Richter auf zufällige Weise bestimmt worden ist. Hier dürfen zwischen dem Zeitpunkt des Antrags bei Gericht und dem Termin bei einem Psychologen nicht mehr als sieben Tage vergangen sein. Bei Vorliegen von besonderen Umständen wie starken Schmerzen ist der Sterbewillige bevorzugt zu berücksichtigen das Attest unverzüglich auszustellen. Die Kosten für das Attest sind von den Krankenkassen zu übernehmen. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. Auch soll es möglich sein den Wunsch zur Sterbehilfe in bestimmten Fällen in einer Patientenverfügung zu äußern. In diesen Fällen muss zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung der Patientenverfügung auch ein psychologisches Gutachten vorliegen.

Rettet die Aktienkultur – kein Verbot von Payment for Order Flow

Mit knapp 2,5 Millionen Nutzern leisten Neobroker einen wichtigen Beitrag dazu, niedrigschwelligen Handel von Wertpapieren zu ermöglichen und so die aufstrebende Aktienkultur zu fördern. Dennoch plant die Europäische Union, ab dem Jahr 2026 das zugrundeliegende Entgeltmodell „Payment for Order Flow“ zu verbieten, welches eine Rückvergütung der Broker durch einzelne Handelsplätze ermöglicht. Von diesen Rückvergütungen, den sogenannten Kickbacks, profitieren auch die Nutzerinnen und Nutzer, weil sie niedrige Ordergebühren ermöglichen und so insbesondere bei niedrigen Anlagevolumina kostensenkend wirken.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, das geplante Verbot von Payment for Order Flow wieder abzuschaffen.

German STOCK ACT – Transparenzregeln für Trades von Amts- und Mandatsträgern schärfen

Als Reaktion auf die „Augustus Intelligence“-Affäre des bekannten CDU-Politikers Phillip Amthor verschärfte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Transparenzregeln für den Handel mit Aktienoptionen und vergleichbaren vermögensrelevanten Vorteilen.

Schon im Nachgang der globalen Finanzkrise beschloss der US-Kongress 2012 mit überwältigender, überparteilicher Mehrheit den STOCK ACT, der neue Maßstäbe für die Transparenzanforderungen gewählter Volksvertreter setzte. Gewählte Volksvertreter in den USA, sowie ihre direkten Angestellten und die Mitarbeitenden im US-Kongress selbst, dürfen keine Informationen nutzen, die nicht auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, um ihre Trading-Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind die amerikanischen Volksvertreter dazu verpflichtet, ihre Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren mindestens alle 45 Tage auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass auch gewählten Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen & Co. grundsätzlich und im Einklang mit möglichen, fachspezifischen Compliance-Vorschriften möglich sein muss. Der private Missbrauch von Insiderinformationen schadet jedoch dem Ansehen der demokratischen Institutionen, die diese Abgeordneten und Regierungsmitglieder vertreten.

Statt auf Verbote zu setzen, fordern wir scharfe Transparenzregeln und orientieren uns dabei am amerikanischen STOCK (Stop Trading on Congressional Knowledge) ACT.

Konkret fordern wir:

Mitgliedern des Bundestages und der 16 Landesparlamente sowie den Mitgliedern der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen wird fortan untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen für ihre privaten Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren zu verwenden. Das gilt auch für Unternehmen an denen der Abgeordneten hauptsächlich beteiligt ist.

Darüber hinaus werden sie dazu verpflichtet, unverzüglich über die offizielle Website des betreffenden Gremiums, dem sie angehören, über ihre zuvor genannten Kapitalgeschäfte zu informieren.

Zudem soll sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, eine entsprechende Regelung auch für Mitglieder des EU-Parlaments sowie der EU-Kommission einzuführen.

Zusammen was zusammen gehört – Bündelung der Außen- und Entwicklungspolitik im AA

Die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik teilt sich traditionell in das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Beide Ressorts ergänzen einander, leisten sich aber – aus unserer Sicht überflüssiger Weise – jeweils eine/n eigene/n Bundesminister/in.

Wir sind uns als Junge Liberale der multiperspektivischen Relevanz von Entwicklungspolitik bewusst. Nachhaltige Entwicklung insbesondere des globalen Südens ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sowie des 1,5-Grad-Ziels. Auch darüber hinaus ist Entwicklungspolitik für Deutschland ein Thema von u.a. hoher wirtschafts-, energie-, migrations- und selbst sicherheitspolitischer Relevanz.

Nichts desto trotz sehen wir nicht die Notwendigkeit eines eigenen Bundesministeriums, das sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzt, wenn Entwicklungspolitik effektiver im Rahmen einer Abteilung des Auswärtigen Amtes bzw. des Aufgabenbereiches eines Staatssekretärs realisiert werden kann. Jeder Euro, der in die Entwicklungszusammenarbeit statt in die Verwaltung fließt, ist ein guter Euro.

Es ist aus den o.g. Gründen nicht unser Ziel, den Umfang der deutschen Entwicklungspolitik zu beschneiden oder die Relevanz dieses wie o.g. interdisziplinär bedeutenden Politikfeldes zu schmälern. Die Bündelung der verschiedenen Ausprägungen der deutschen Außenpolitik im Auswärtigen Amt verspricht jedoch eine Steigerung der Effizienz und eine Verschlankung des Bundeskabinetts.

„Shut up and take my money!”

Die Jungen Liberalen fordern den §4 NLöffVZG zu überarbeiten.

Der §4 NLöffVZG regelt welche Geschäfte unter welchen Bedingungen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Außerdem legt dieser Paragraph die Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen fest.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass unter anderem Supermärkte und der Einzelhandel am Sonntag schließen müssen. Lokale Unternehmen erleiden werden in Zeiten von Amazon und Co. einen weiteren Wettbewerbsnachteil, da dringende Käufe nun einmal mehr im Internet getätigt werden anstatt diese vor Ort zu tätigen.

Verkaufsoffene Sonntage bieten zudem neben dem Samstag einen weiteren freien Tag unter Woche, der zum Einkaufen genutzt werden kann und der somit auch dafür sorgt Städte an Samstagen zu entschlacken.

Schüler und Studenten erhalten des Weitern auch die Möglichkeit sich etwas dazu zu verdienen ohne die Schule/Uni schleifen zu lassen. Dieses Angebot kann natürlich auch für reguläre Arbeitnehmer in Frage kommen.

Unternehmen könnten frei entscheiden, ob und in wie fern eine Sonntagsöffnung für sie Sinn ergebe. Voll- und Teilzeit Beschäftigte, welche am Sonntag arbeiten, steht in diesem Fall ein anderer Wochentag zur Erholung zu.

Einheitliche Kriterien bei Nachteilsausgleichen für Lernschwächen

Als Wegbereiter für individuelle Bildungschancen sind die Jungen Liberalen Niedersachsen davon überzeugt: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben verdienen eine faire und leistungsgerechte Bewertung sowie eine individuelle Förderung durch sonderpädagogisch geschulte Lehrkräfte.

Die bisherigen Regelungen im Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen öffnen Tür und Angel für einen inkonsistenten und unfairen Umgang mit den Betroffenen. Ob ein Nachteilsausgleich für sie gewährt wird, sollte durch einheitliche Standards des Landes Niedersachsen geregelt sein. Eine nachgewiesene Rechtschreibschwäche, die keinen Effekt auf die weiteren Talente und Fähigkeiten eines jungen Menschen hat, darf nicht zur Chancenbremse werden.

Das Vermitteln der Kulturtechniken Lesen und Schreiben ist Kernaufgabe und Bringschuld des staatlichen Bildungssystems, deshalb gilt es nicht nur die Ungerechtigkeiten bei der Bewertung aus dem Weg zu räumen, sondern auch sonderpädagogische Inhalte im Pädagogikteil des Lehramtsstudiums zu stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb:

  1. Einheitliche Standards: Das Kultusministerium muss klare gesetzliche Vorgaben zum Nachteilsausgleich im Primarbereich, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II definieren. Diese Sachfrage darf zukünftig nicht länger nur per Ministerialerlass geregelt sein.
  2. Entwicklung und Bewertung:  Zukünftig soll ein einheitlicher Kriterienkatalog für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs für alle niedersächsischen Schulen gelten, an denen sich die Schulleitungen und Klassenkonferenzen zu orientieren haben. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich fällt weiterhin in Einzelfallprüfungen, soll aber auf diese Weise schulübergreifend vergleichbar sein.  Im Schulalltag muss der Einsatz technischer Hilfsmittel in allen relevanten Fächern ermöglicht werden. Für die Feststellung dieses Förderbedarfs soll im Abstand von zwei Jahren, in jedem Fall aber vor Beginn der Oberstufe oder des Abschlussjahrgangs, eine psychologische und psychiatrische Überprüfung vorgenommen werden.  Die Verwendung eines Computers mit automatischer Rechtschreibkorrektur soll rechtlich auch für Prüfungen ermöglicht werden. Besteht diese Möglichkeit nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so wird auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet.
  3. Lehrkräfte für Legasthenie sensibilisieren: Die Auseinandersetzung mit Legasthenie muss zu einem festen Bestandteil des Lehramtsstudiums werden. Ebenfalls sollen Quereinsteiger sowie Lehrkräfte, die in den Primarbereich abgeordnet werden, im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Rechtschreibschwäche geschult werden. An jeder Schule sollen weitergebildete Fachkräfte oder Lerntherapeuten angestellt werden, die die Lernstörungen frühzeitig erkennen und die betroffenen Schülerinnen und Schüler qualifiziert fördern können.
  4. Schulen adäquat ausrüsten: Schulen und Ausbildungseinrichtungen sollen kostenfrei ausreichend technische Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben erhalten.
  5. Außerschulische Therapieangebote: Wenn die Inanspruchnahme außerschulischer Therapieangebote erforderlich ist, sind die dafür entstehenden Kosten von den Krankenkassen zu tragen. Für Menschen, denen im Erwachsenenalter eine Legasthenie diagnostiziert wird, sind die Kosten für technische Hilfsmittel sowie Therapie ebenfalls von den Krankenkassen zu übernehmen.
  6. Umgang an Hochschulen und Berufsschulen: Mit Vorlage des Gutachtens wollen wir auch an den niedersächsischen Hochschulen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Viele Hochschulen in Niedersachsen bieten bereits die Option alternativer Prüfungsformate (z.B. mündliche Ersatzleistungen) oder die Möglichkeit, bei Klausuren einen Computer mit automatischer Rechtsschreibkorrektur nutzen zu dürfen. Wir fordern, dass dies zukünftig an allen niedersächsischen Universitäten und Berufsschulen der Fall ist. Besteht die Möglichkeit digitaler Hilfsmittel nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so sollte auch hier auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet werden.
  7. Bei Aufnahmetests im öffentlichen Dienst, wie etwa der Polizei, wird nach Vorlage des Gutachtens eine Alternative zum Diktat angeboten. Ist dies nicht möglich, wird auf den Diktatteil des Aufnahmeprozesses ganz verzichtet.

Europäische Finanzpolitik für einen Europäischen Bundesstaat

Die Jungen Liberalen fordern einen Europäischen Bundesstaat. Dies erfordert neben tiefgreifenden institutionellen Reformen – Stärkung des Europäischen Parlaments, Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, Spitzenkandidatenprinzip für die Wahl der Kommissionspräsidenten bzw.-präsidentin, um nur einige zu nennen – auch eine Reform der Finanzpolitik. Denn ein Bundesstaat muss auch finanziell handlungsfähig sein. Deshalb fordern wir:

  • Qualifizierte Mehrheit: Das Prinzip der Einstimmigkeit im Rat der EU steht der Handlungsfähigkeit der Union in vielen Politikbereichen im Weg, so auch in der Finanz- und Haushaltspolitik. Auch hier wollen wir deshalb die qualifizierte Mehrheit einführen.
  • Flexibler Mehrjähriger Finanzrahmen: Wir wollen den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments angleichen und flexibler gestalten. Künftig soll eine Umschichtung von Mitteln zwischen einzelnen Rubriken im EU-Haushalt möglich sein, ohne den MFR nachträglich ändern zu müssen.
  • EU-Eigenmittel: Wir wollen die EU zu einem Bundesstaat weiterentwickeln. In einem Bundesstaat muss jede staatliche Ebene über finanzielle Autonomie verfügen. Das heißt, sie muss die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben durch eigene Einnahmequellen gewährleisten können, die unabhängig von höheren oder unteren Ebenen sind. Andernfalls droht – wie bereits in Deutschland der Fall – Verantwortungsdiffusion. Deshalb wollen wir einen eigenen Umsatzsteuersatz der Europäischen Union einführen, auf den die Steuersätze der Mitgliedstaaten addiert werden. Damit wird der EU-Anteil am Umsatzsteueraufkommen der Mitgliedstaaten aufkommensneutral abgeschafft. Um Bürokratie zu minimieren, muss die Besteuerungsgrundlage vollständig harmonisiert sein. Mindeststeuersätze für den nationalen Umsatzsteuersatz lehnen wir ab. Die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes darf keine Steuererhöhung durch die Hintertür sein, sondern muss aufkommensneutral erfolgen. Ebenso darf der EU-Umsatzsteuersatz nicht binnen kürzester Zeit erhöht werden. Denn obwohl die EU neue Aufgaben zu erfüllen hat, stehen bereits jetzt ausreichend Mittel zur Verfügung. Sie werden nur falsch eingesetzt. Bevor die Steuern erhöht werden können, müssen zunächst unnötige Subventionen abgebaut werden, daher soll die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes mit einem Moratorium für Erhöhungen verbunden sein. Das Moratorium gilt so lange, bis die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik und die EU-Kohäsionspolitik um jeweils mindestens 80 % reduziert wurden. Das Moratorium ist in den EU-Verträgen zu verankern.
  • EU-Schuldenbremse: Eine nachhaltige Haushaltspolitik achtet die finanziellen Handlungsspielräume künftiger Generationen und verzichtet daher grundsätzlich auf Kreditaufnahmen. Dennoch kann eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notlagen in engen Grenzen erforderlich sein, um die staatliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Deshalb fordern wir die Verankerung einer gerichtlich überprüfbaren Schuldenbremse nach dem Vorbild des Grundgesetzes in den Verträgen. Damit hegen wir Rufe nach ständig neuen Schulden auf EU-Ebene ein und sichern zugleich die Handlungsfähigkeit der EU in Krisen.
  • Stabilitäts- und Wachstumspakt: Der Euro als gemeinsame Währung hat das wirtschaftliche Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten befördert und neues Wirtschaftswachstum ermöglicht. Doch eine gemeinsame Währung erfordert auch gemeinsame Regeln, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Andernfalls entstehen für einzelne Mitgliedstaaten Anreize sich auf Kosten anderer Mitgliedstaaten zu verschulden oder die Stabilität der Währung wird gefährdet. Deshalb halten wir am Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) fest und wollen verbindliche Kriterien für seine Aussetzung entwickeln. Um seine Durchsetzung zu verbessern, wollen wir den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickeln und in den Verträgen verankern. Der EWF soll als unabhängige Institution über die Einhaltung des SWP wachen und Verstöße selbstständig sanktionieren. Im Krisenfall oder zur Vorbeugung von Krisen kann er Mitgliedstaaten mit Krediten unterstützen, die an konkrete Reformen gebunden sind. Eine Aussetzung des SWP soll künftig der Zustimmung von Parlament und Rat bedürfen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aussetzung des SWP soll vor dem EuGH auf Antrag eines Mitgliedstaates oder 25 % der Mitglieder des Parlaments überprüfbar sein.
  • Bankenunion: Die Insolvenz großer Banken birgt Risiken für die gesamte Volkswirtschaft. In der sozialen Marktwirtschaft dürfen diese Risiken nicht vergemeinschaftet werden. Deshalb wollen wir den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) konsequent anwenden und die Rettung insolventer Banken mit Steuergeld verbieten. Den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) wollen wir von der EZB trennen. Zudem fordern wir eine Europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme, die bei den Beiträgen strikt nach Risiko differenziert. Die EU-Mindeststandards für nationale Einlagensicherungssysteme wollen wir verschärfen.
  • Reform der Europäischen Zentralbank: Der Europäischen Zentralbank (EZB) soll ein Selbstwahlrecht ihres Direktoriums seitens des EZB-Rates eingeräumt werden. Darüber hinaus soll, um die Unabhängigkeit der EZB und ihres Rates zu wahren, und diesen vor politischer Einflussnahme zu schützen, die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbankpräsidenten durch geeignete Instrumente gestärkt werden, beispielsweise durch ein Verbot der Wiederwahl nach einer Amtszeit. Schließlich fordern wir zur Sicherstellung einer stabilen Währungspolitik eine Erhöhung der Amtszeit des EZB-Präsidenten von bisher acht auf zehn Jahre.
  • Fairer und transparenter Steuerwettbewerb: Steuerwettbewerb ist essentiell für einen funktionierenden und lebhaften Föderalismus. Europäische Mindeststeuersätze oder Pflichten zur Einführung und Beibehaltung bestimmter Steuern durch die Europäische Union lehnen wir daher entschieden ab. Um Steuerwettbewerb fair und transparent zu gestalten, das heißt auf Steuersätze und nicht Steuerschlupflöcher auszurichten, von denen nur wenige große Unternehmen zu Lasten von kleinen und mittleren Unternehmen profitieren, können harmonisierte Bemessungsgrundlagen im Einzelfall erforderlich sein. Dies gilt aus unserer Sicht für die Körperschaftsteuer. Deshalb unterstützen wir die Schaffung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB).