Wir Schöffen das – Schöffen ins 21. Jahrhundert bringen

In der Justiz gibt es neben den hauptamtlichen Berufsrichterinnen und Berufsrichter auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Schöffen und Jugendschöffen, die diese Tätigkeit gleichberechtigt ausüben. Sie sind ein wichtiges Element der deutschen Gerichtsbarkeit und bringen die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem ein.

Wir Jungen Liberale machen uns stark für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, welches eine spannende Beteiligungsmöglichkeit am Rechtsstaat darstellt. Während das Schöffenamt für die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes allerdings eine ehrenhafte Aufgabe darstellt, so gibt es insbesondere in rechtsextremen Gruppierungen Bestrebungen, durch gezielte Bewerbungsfluten die Schöffenpositionen für unlautere Ziele zu missbrauchen und die Justiz so zu unterwandern. Wir unterstützen insoweit voll und ganz den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, gesetzlich hiergegen vor zu gehen.

Um zusätzlich dazu jedoch die Attraktivität des Schöffendienstes im Allgemeinen zu steigern und den Rechtsstaat zu festigen, fordern wir Jungen Liberalen daher:

  • Die Senkung des Mindestalters für Schöffen und Jugendschöffen nach § 33 Nr. 1 GVG von derzeit 25 Jahre auf 21 Jahre, in Anlehnung an die uneingeschränkte Strafmündigkeit.
  • Die Dauer der Amtsperiode in §§ 36, 40, 42 GVG von derzeit 5 auf 3 Jahre zu senken.
  • Einen optimierten Bewerbungsprozess, bei welchem die Bewerber u.a. verpflichtend begründen müssen, warum sich diese als Schöffen bewerben.
  • Angesichts möglicher Gefahren durch extremistische Unterwanderung eine Überprüfung der Bewerber auf potenziell verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Kommunen sollen dabei angehalten werden, bei stichhaltigen Indizien und Bedenken Anfragen an die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz oder andere geeignete Institutionen zu stellen.