Stopp mit dem Überwachungswahn: Auch digitale Kommunikation muss vertraulich sein!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung vertraulicher Kommunikation für das Miteinander der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft an und setzen sich für den Schutz der Privatheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Staat darf die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich nicht verletzen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest, dass die digitale Kommunikation und die Privatheit vielfältig, etwa durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen Ausformungen als Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verfassungsrechtlich wie auch aus Art. 8 EMRK oder Art. 7 EU-GrCH geschützt sind. Wir setzen uns für eine Neujustierung von Vertraulichkeit und Sicherheit ein, bei der die private Kommunikation der großen Mehrzahl der rechtschaffenen Bürger Vorrang vor den Redaktionsmöglichkeiten auf den Freiheitsmissbrauch weniger Übeltäter genießt. Im Zweifel für die Freiheit!

Eingriffe in die Privatsphäre müssen gut begründet sein

Die Jungen Liberalen Niedersachsen betrachten die zunehmende Überwachung und Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger mit großer Sorge. Dass neue Überwachungsbefugnisse für den Staat nur dann gerechtfertigt sind, wenn es eine wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung einer Maßnahme gibt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ein abstrakter Verweis auf vermeintlich positive Effekte für die Sicherheit darf niemals ausreichen. Wir plädieren daher für einen verschärften Prüfungsmaßstab der Evidenzkontrolle: Die Freiheitsrechte dürfen kein Experimentierlabor für den flächendeckenden Einsatz unerprobter Maßnahmen werden. Wir fordern die Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung, die alle Überwachungsbefugnisse des Staates aufführt und hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Maßnahmen, die in der Vergangenheit keinen erkennbaren Nutzen für die Sicherheit erwirken konnten, sind ausnahmslos zu streichen.

Zwar sind anlasslose Kontrollen verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen, gleichwohl sollte von dieser Möglichkeit äußerst maßvoll und nur im extremen Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Für uns Junge Liberale gilt: Die Ausübung solcher staatlichen Überwachungskompetenzen sollte möglichst immer nur anlassbezogen, mit Wirkung auf begründet ausgewählte einzelne Personen in eng abgegrenzten Ausnahmefällen und zeitlich beschränkt erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Eingriffe in die Privatheit der Kommunikation immer über einen Richtervorbehalt verfügen. Sofern dies in Ausnahmefällen – etwa wegen einer Unaufschiebbarkeit – ausscheidet, muss dies stets unverzüglich nachgeholt werden. Ein gesetzlicher Richtervorbehalt dient dem effektiven Rechtsschutz und darf niemals zu einer bloßen Formalie werden. Behörden müssen den Eingriff in die Privatsphäre so zielgenau wie organisatorisch und technisch möglich umsetzen. Nur solche erhaltenen Informationen dürfen genutzt werden, die unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen.

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Augenmaß

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die Verletzung der Integrität der digitalen Endgeräte von Bürgerinnen und Bürger durch Sicherheitsbehörden aus. Insbesondere darf der Staat keine ihm bekannten IT- Sicherheitslücken zurückhalten oder zu Überwachungszwecken ausnutzen (Recht auf IT- Sicherheit, Verbot von Staatstrojanern). Der Staat darf von Kommunikationsanbietern nicht verlangen, Hintertüren einzubauen oder Zweitschlüssel bereitzustellen, mit denen die Kommunikation eingesehen werden kann (Recht auf Verschlüsselung), oder Unterhaltungen automatisiert zu überwachen (Verbot von Chatkontrollen und Datenscans). Der Staat darf von digitalen Diensten keine Klarnamen- oder Identifizierungspflicht für die Nutzer verlangen (Recht auf Anonymität). Sicherheitsbehörden sollen ihren Aufgaben vielmehr durch die Auswertung von Metadaten und die Nutzung von Login-Fallen nachkommen. Durch das Aufdecken eines Personennetzwerkes, die Vernehmung der Verdächtigen sowie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sollen Informationen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erhalten werden. Des Weiteren sollen Sicherheitsbehörden personell gestärkt werden und Schwerpunktteams eingerichtet werden. Außerdem muss die föderale Sicherheitsarchitektur so angepasst werden, dass über alle Ebenen wirkungsvoll zusammengearbeitet werden kann.

Nein zur EU-Chatkontrolle!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass digitale Dienste immer auch anonym genutzt werden können und die digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern vertraulich, sicher und verschlüsselt stattfinden kann. Darum lehnen wir die von der EU-Kommission vorgeschlagene Chatkontrolle kategorisch ab! Die Chatkontrolle soll eigentlich zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen beitragen. Unter anderem verpflichtet sie Internetdienstleister dazu, Kundendaten auf illegales Material zu scannen und Verstöße an die Sicherheitsbehörden zu melden. Dabei ist die Chatkontrolle fehleranfällig und ihre Wirkung für den beabsichtigten Zweck zweifelhaft. Eine Chatkontrolle bedroht die verschlüsselte digitale Kommunikation und IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt damit einen nie dagewesenen Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dar und ist mit den Werten einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.