Rechtssicherheit für Beschneidung schaffen

Das Urteil des Kölner Landgerichts, in welchem die Beschneidung eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung qualifiziert wurde, hat bei Juden und Muslimen sowie bei Ärzten in Deutschland zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen diesen Zustand der Unsicherheit durch eine klare gesetzliche Regelung überwinden.

Dabei fühlen wir uns der Werteordnung des Grundgesetzes verpflichtet. In dieser Werteordnung nehmen die körperliche Unversehrtheit des Menschen und die damit verbundene staatliche Schutzpflicht eine herausragende Stellung ein. Dies gilt in besonderem Maße für die körperliche Integrität von Kindern. Auch die Religionsfreiheit stellt einen essentiellen Bestandteil dieser grundsetzlichen Ordnung dar. So wie sich jeder Liberale als Individuum gegen Religiosität entscheiden kann, will jeder Liberale seinen Mitbürgern das Recht auf eine freie Religionsausübung belassen. Hinzu tritt das ebenfalls im Grundgesetz verbriefte Erziehungsrecht der Eltern. Liberale wollen keine staatliche “Lufthoheit über den Kinderbetten”, sondern respektieren gerade auch religiöse Vielfalt.

Ob Jungen im nicht einwilligungsfähigen Alter beschnitten werden dürfen, ist für Liberale eine schwierige Abwägungsfrage. Nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen wird ein möglichst schonender Ausgleich der betroffenen Güter erreicht, wenn Eltern in die Beschneidung ihrer männlichen Kinder einwilligen können, sofern diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst und für das Kind ohne unnötige Schmerzen durchgeführt bin.