Mehr Transparenz im Steuerwettbewerb

Multinationale Unternehmen und ihre Steuerpolitik sind in einer globalisierten Welt mit ausdauernder Beständigkeit Teil der politischen Debatte, da diese Unternehmen in der Lage sind, durch geschickte Steuerplanung aggressive Steuervermeidungsstrategien umzusetzen. Dies sorgt auf der einen Seite für (geschätzte) unionsweite Mindereinnahmen in Höhe von 50 Milliarden Euro im Jahr. Auf der anderen Seite verzehrt es den Wettbewerb gegenüber mittelständischen Unternehmen innerhalb der Union, denen eine solche globale Herangehensweise an Steueroptimierung nicht oder nicht im vergleichbaren Maße offensteht. Um den steuerlichen Wettbewerb in der Union beizubehalten, aber schädliche und missbräuchliche Auswüchse zu begrenzen, ist es daher wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern und damit auch den Konsumierenden in einem ersten Schritt, einen europaweiten Überblick zur Steuerlast multinationaler Unternehmen zu verschaffen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

Alle Unternehmen mit einem europaweiten jährlichen Mindestumsatz von 500 Millionen Euro unterfallen besonderen Offenlegungspflichten. Dabei sind gewisse wirtschaftliche und rechtliche Kennzahlen für die Öffentlichkeit auf einer übersichtlichen Website zugänglich zu machen. Die Kennzahlen umfassen dabei je nach Mitgliedstaat der Union aufgeschlüsselt: Den Umsatz, den wirtschaftlichen Gewinn, das Jahresergebnis vor Ertragsteuern, den steuerlichen Gewinn entsprechend der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Staates, die gezahlte Körperschaftssteuer sowie den effektiven Körperschaftssteuersatz. Tochterunternehmen und andere verbundene Unternehmen, in denen das Mutterunternehmen eine beherrschende Stellung hat, sind miteinzubeziehen solange sie ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Zahlungen an verbundene Unternehmen, die nicht in der Union ansässig sind, aber auf der Liste der Staaten stehen, die in Steuersachen nicht mit der Europäischen Union kooperieren, sind zudem in ihrer Summe offenzulegen.

Im Fall einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen der Körperschaftsteuern und einer globalen Mindeststeuer, ist die Offenlegungspflicht auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.