Doch keine Anhebung der Fraktionsgröße auf kommunaler Ebene

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen das Zurückrudern der Landesregierung bei der geplanten Gesetzesänderung zur Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen auf kommunaler Ebene. Die Jungen Liberalen hatten dies bereits unmittelbar nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen der neuen Landesregierung im Dezember 2017 scharf kritisiert.

Das Innenministerium erklärte, dass man nach Gesprächen auf kommunaler Ebene von dem Vorhaben Abstand genommen habe.

Der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, Lars Alt, erklärt dazu: „Jetzt rächt sich die auf Postengeschacher fokussierte und übereilig abgeschlossene Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition in Niedersachsen. Es sollte selbstverständlich sein, dass man die Betroffenen einer so weitreichenden Gesetzesänderung anhört, bevor man voreilig etwas zu Papier bringt. Stephan Weil und sein Innenminister haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das Verhalten der Großen Koalition zeugt von Überheblichkeit gegenüber ehrenamtlichen Kommunalpolitikern und den kommunalen Spitzenverbänden.“

Alt hatte im Dezember das Vorhaben der Regierung als Angriff auf die kommunale Demokratie bezeichnet und angekündigt, bei Umsetzung der Gesetzesänderung eine Verfassungsklage prüfen zu wollen. Der Vorsitzende des FDP-Jugendverbandes zeigt sich nun erleichtert: „Ein guter Tag für die Demokratie. Wir freuen uns, dass die Große Koalition eingesehen hat, dass ihr Vorhaben Minderheitenrechte eingeschränkt, den Parteienpluralismus geschwächt und Wählergruppen marginalisiert hätte. Die vorgeschobenen Gründe einer mangelnden Arbeitsfähigkeit in kommunalen Gremien und einer Zersplitterung der Arbeit vor Ort scheinen nun auch bei Union und SPD nicht mehr länger Bestandskraft zu haben. Wir hoffen, dass die Große Koalition nicht noch einmal versucht ihre Dreiviertelmehrheit im Landtag auszunutzen.”

Rund vier Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrages sieht Alt, der auch Mitglied im FDP-Landesvorstand ist, die Große Koalition geschwächt: „Wir sind gespannt, an wie vielen Punkten Stephan Weil noch zurückdrehen muss, was zwischen Tür und Angel in Vertragsform gegossen wurde.“

Zum Hintergrund: Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht eine Anhebung der Mindestfraktionsstärke auf kommunaler Ebene von derzeit zwei auf zukünftig drei Mandatsträger vor. Fraktionslose Mandatsträger sind in den Ausschüssen nicht stimmberechtigt und verlieren das Recht auf Akteneinsicht. Das Innenministerium hat nun erklärt, den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umsetzen zu wollen. Presseinformation des Ministeriums für Inneres und Sport: https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/mindestgroee-der-fraktionen-in-kommunalen-parlamenten-bleibt-erhalten-162559.html